PROPÄDEUTISCHE Ü BUN GEN ZUM GRU NDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2015/16 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜR GERLICH ES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVE RGLEICHUNG PROF. DR . STEPHAN LORENZ E INHEIT 11 – S ACHVERHALT 1. P ROBEKLAUSUR „U NCHAIN MY DOG !“ Der 16-jährige Halbwaise Emil (E) ist ein großer Hundenarr. Auf seinem Schulweg kommt er regelmäßig an dem Gelände des „English Cocker Spaniel“-Züchters Hannes Heuberger (H) vorbei und bestaunt dort jedes Mal die toben-den Jungtiere. Besonders angetan ist er von dem kleinen Cocker „Joe“ mit seinen tiefbraunen Augen. Mit „Joe“ möchte sich E den Traum vom eigenen Hund erfüllen. Er wird sich mit H schnell handelseinig. „Joe“ soll zum Preis von 200,– € E als neues Herrchen bekommen. Da der Welpe noch sehr jung ist, soll E ihn allerdings erst nach weiteren sechs Wochen abholen. Auch der Kaufpreis soll erst bei Abholung bezahlt werden. Voll Freude über das Geschäft läuft E nach Hause und berichtet seinem Vater (V) von dem Kauf. V, ebenfalls ein großer Hundefreund, lobt E für diesen besonders guten Kauf. Zwei Tage später kommen H Bedenken. Er fragt daher schriftlich bei V an, ob dieser mit dem Kauf einverstanden sei. V liest den Brief des H zwar, vergisst aber darauf zu antworten. Über drei Wochen später meldet sich ein anderer Interessent für den Welpen bei H, der einen höheren Preis als E zu zahlen bereit ist und „Joe“ unbedingt haben möchte. Da bislang keine Nachricht von V vorliegt, ruft H den E an und teilt ihm mit, dass er sich aufgrund der fehlenden Antwort des V nicht mehr an den Kauf gebunden fühle. Er werde den Hund daher an einen anderen Interessenten verkaufen. E protestiert. Er wolle „Joe“ haben. Er habe den Hund ja schließlich gekauft und V sei damit auch einverstanden gewesen. Auch habe H bei Vertragsschluss gewusst, dass E minderjährig sei. Noch am selben Tag legt E eine schriftliche Einverständniserklärung von V vor und möchte den Hund abholen. H gibt „Joe“ jedoch nicht heraus und will auch kein Geld von E annehmen. Kann E von H die Lieferung des Hundes gegen Zahlung von 200,– € verlangen?