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COCCIBAL®
200 mg/ml Lösung zum Eingeben über das Trinkwasser
Für Tiere: Hühner und Puten
Wirkstoff: Amprolium (als Hydrochlorid)
Name und Anschrift des Zulassungsinhabers und,
Verschreibungspflichtig!
wenn unterschiedlich des Herstellers, der für die
Zul.-Nr.: 401518.00.00
Chargenfreigabe verantwortlich ist
SP Veterinaria, S.A. Ctra. Reus-Vinyools, km 4.1 43330 Riudoms, Spanien
Bezeichnunq des Tierarzneimittels
COCCIBAL, 200 mg/ml Lösung zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner und Puten
Amprolium (als Hydrochlorid)
Wirkstoff(e) und sonstige Bestandteile
1 ml Lösung enthält:
Wirkstoff: 1 ml der klaren gelben Lösung enthält:
Amprolium (als Hydrochlorid) 200 mg
Sonstige Bestandteile, deren Kenntnis für eine zweckmäßige Verabreichung des Mittels
erforderlich ist:
Natriummethyl-4-hydroxybenzoat (E 219) 1 mg
Natriumpropyl-4-hydroxybenzoat (E 217) 0,2 mg
Anwendungsgebiete
Hühner (Broiler, Junghennen, Legehennen, Zuchthennen) und Puten:
Behandlung von intestinaler Kokzidiose, die durch Amprolium empfindliche Eimeria spp.
hervorgerufen wird.
Gegenanzeigen
Keine bekannt.
Nebenwirkungen
Keine bekannt.
Zieltierart(en)
Huhn (Broiler, Junghenne, Legehenne, Zuchthenne) und Pute
Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung
Zum Eingeben über das Trinkwasser.
Die Dosierung für jede Zieltierart beträgt 20 mg Amprolium /kg Körpergewicht täglich an
5-7 aufeinanderfolgenden Tagen.
Für die Zubereitung des medikierten Wassers sollten das Körpergewicht der zu
behandelnden Tiere und deren aktueller Wasserverbrauch berücksichtigt werden.
Der Verbrauch kann abhängig von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Rasse und
Haltungssystem variieren.
Die benötigte Menge des Tierarzneimittels in ml pro Liter Trinkwasser sollte wie folgt
berechnet werden:
0,1 ml
COCCIBAL x
kg/KGW
durchschnittliches
Körpergewicht (kg) der
zu behandelnden Tiere
x
Anzahl
der
Tiere
Gesamte Wasseraufnahme (Liter) der Herde
am vorherigen Tag
=
... ml COCCIBAL
pro Liter
Trinkwasser
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COCCIBAL®
Hinweise für die richtige Anwendung
Die zu behandelnden Tiere sollten freien Zugang zur Tränkeeinrichtung haben, um einen
adäquaten Wasserverbrauch sicher zu stellen. Während der Behandlung sollte keine andere
Trinkwasserquelle zur Verfügung stehen. Das medikierte Trinkwasser sollte alle 24 Stunden
frisch hergestellt werden.
Nach der Behandlungsperiode sollte das Tränkesystem sorgfältig gereinigt werden, um die
Aufnahme von subtherapeutischen Wirkstoffmengen zu vermeiden.
Wartezeit
Hühner (Broiler, Junghennen, Legehennen, Zuchthennen):
Essbare Gewebe: 0 Tage, Eier: 0 Tage
Puten:
Essbare Gewebe: 0 Tage
Besondere Lagerungshinweise
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Für dieses Tierarzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
Haltbarkeit nach dem ersten Öffnen/Anbruch des Behältnisses: 6 Monate
Haltbarkeit nach Auflösung oder Rekonstitution gemäß den Anweisungen: 24 Stunden
Das Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr
anwenden.
Besondere Warnhinweise
Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart
Wie bei jedem Antiparasitikum kann die häufige und wiederholte Anwendung von
Antiprotozoika derselben Klasse zur Resistenzentwicklung führen. Falls während der
Behandlung eine mangelnde Wirksamkeit festgestellt wird, sollte dies der nationalen
Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren
Das Tierarzneimittel ist nicht für die vorbeugende Anwendung bestimmt.
Dieses Tierarzneimittel sollte der Behandlung von Kokzidioseausbrüchen vorbehalten
sein, für die kein Impfstoff zur Verfügung steht, für den Fall mangelnder Wirksamkeit eines
Impfstoffes und bei geimpften Herden für den Fall, dass eine schwere Kokzidiosebelastung
vor der vollen Ausbildung der Immunität diagnostiziert wird.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Dieses Tierarzneimittel hat reizende und ätzende Eigenschaften. Es kann Reizungen der
Atemwege, Augen und Haut verursachen. Tragen Sie undurchlässige Handschuhe und
Schutzbrille bei der Handhabung desTierarzneimittels.
Die Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EU Richtlinie 89/686/EEC und dem
daraus abgeleiteten Standard EN 374 entsprechen.
Vermeiden Sie die Inhalation von Dämpfen.
Vermeiden Sie den Kontakt mit der Haut oder den Augen. Im Falle eines Kontaktes mit der
Haut oder den Augen die betroffene Stelle sofort mit sauberem, fließendem Wasser reinigen
und kontaminierte Kleidung ausziehen. Falls die Reizung anhält, ärztlichen Rat aufsuchen
und die Packungsbeilage vorzeigen.
Dieses Tierarzneimittel ist gesundheitsschädlich, wenn es oral aufgenommen wird. Im
Falle einer versehentlichen oralen Aufnahme den Mund mit frischem Wasser spülen, sofort
ärztlichen Rat aufsuchen und das Etikett vorzeigen.
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Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der
sonstigen Bestandteile sollten den Kontakt mit dem Tierarzneimittel vermeiden.
Hände und exponierte Haut nach der Anwendung waschen.
Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:
Untersuchungen bei Labortieren ergaben keine Hinweise auf teratogene Effekte.
Die Sicherheit von Amprolium wurde bei Vögeln in der Legeperiode nicht untersucht.
Die Anwendung sollte daher nur nach Nutzen/Risikobeurteilung durch den verantwortlichen
Tierarzt erfolgen.
Wechselwirkungen mit anderen Tierarzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
Amprolium ist ein Thiaminanalogon. Daher kann die Wirksamkeit von Amprolium durch die
gleichzeitige Gabe von Vitamin B- haltigen Präparaten reduziert werden.
Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich:
Eine verlängerte Anwendung kann zu einer Thiaminunterversorgung führen.
Falls Symptome auftreten, muss Thiamin verabreicht werden.
Inkompatibilitäten:
Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Tierarzneimittel nicht mit
anderen Tierarzneimitteln gemischt werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel
oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen
abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein
missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit
dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.
Genehmigungsdatum der Packungsbeilage: 09.03.2012
Weitere Angaben
1 L,
5 L,
12 x 1 L in einem Umkarton,
4 x 5 L in einem Umkarton,
10 x 100 ml in einem Umkarton
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.
K/03/12
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