COCCIBAL® 200 mg/ml Lösung zum Eingeben über das Trinkwasser Für Tiere: Hühner und Puten Wirkstoff: Amprolium (als Hydrochlorid) Name und Anschrift des Zulassungsinhabers und, Verschreibungspflichtig! wenn unterschiedlich des Herstellers, der für die Zul.-Nr.: 401518.00.00 Chargenfreigabe verantwortlich ist SP Veterinaria, S.A. Ctra. Reus-Vinyools, km 4.1 43330 Riudoms, Spanien Bezeichnunq des Tierarzneimittels COCCIBAL, 200 mg/ml Lösung zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner und Puten Amprolium (als Hydrochlorid) Wirkstoff(e) und sonstige Bestandteile 1 ml Lösung enthält: Wirkstoff: 1 ml der klaren gelben Lösung enthält: Amprolium (als Hydrochlorid) 200 mg Sonstige Bestandteile, deren Kenntnis für eine zweckmäßige Verabreichung des Mittels erforderlich ist: Natriummethyl-4-hydroxybenzoat (E 219) 1 mg Natriumpropyl-4-hydroxybenzoat (E 217) 0,2 mg Anwendungsgebiete Hühner (Broiler, Junghennen, Legehennen, Zuchthennen) und Puten: Behandlung von intestinaler Kokzidiose, die durch Amprolium empfindliche Eimeria spp. hervorgerufen wird. Gegenanzeigen Keine bekannt. Nebenwirkungen Keine bekannt. Zieltierart(en) Huhn (Broiler, Junghenne, Legehenne, Zuchthenne) und Pute Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung Zum Eingeben über das Trinkwasser. Die Dosierung für jede Zieltierart beträgt 20 mg Amprolium /kg Körpergewicht täglich an 5-7 aufeinanderfolgenden Tagen. Für die Zubereitung des medikierten Wassers sollten das Körpergewicht der zu behandelnden Tiere und deren aktueller Wasserverbrauch berücksichtigt werden. Der Verbrauch kann abhängig von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Rasse und Haltungssystem variieren. Die benötigte Menge des Tierarzneimittels in ml pro Liter Trinkwasser sollte wie folgt berechnet werden: 0,1 ml COCCIBAL x kg/KGW durchschnittliches Körpergewicht (kg) der zu behandelnden Tiere x Anzahl der Tiere Gesamte Wasseraufnahme (Liter) der Herde am vorherigen Tag = ... ml COCCIBAL pro Liter Trinkwasser 56a.0 COCCIBAL® Hinweise für die richtige Anwendung Die zu behandelnden Tiere sollten freien Zugang zur Tränkeeinrichtung haben, um einen adäquaten Wasserverbrauch sicher zu stellen. Während der Behandlung sollte keine andere Trinkwasserquelle zur Verfügung stehen. Das medikierte Trinkwasser sollte alle 24 Stunden frisch hergestellt werden. Nach der Behandlungsperiode sollte das Tränkesystem sorgfältig gereinigt werden, um die Aufnahme von subtherapeutischen Wirkstoffmengen zu vermeiden. Wartezeit Hühner (Broiler, Junghennen, Legehennen, Zuchthennen): Essbare Gewebe: 0 Tage, Eier: 0 Tage Puten: Essbare Gewebe: 0 Tage Besondere Lagerungshinweise Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren. Für dieses Tierarzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich. Haltbarkeit nach dem ersten Öffnen/Anbruch des Behältnisses: 6 Monate Haltbarkeit nach Auflösung oder Rekonstitution gemäß den Anweisungen: 24 Stunden Das Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden. Besondere Warnhinweise Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart Wie bei jedem Antiparasitikum kann die häufige und wiederholte Anwendung von Antiprotozoika derselben Klasse zur Resistenzentwicklung führen. Falls während der Behandlung eine mangelnde Wirksamkeit festgestellt wird, sollte dies der nationalen Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren Das Tierarzneimittel ist nicht für die vorbeugende Anwendung bestimmt. Dieses Tierarzneimittel sollte der Behandlung von Kokzidioseausbrüchen vorbehalten sein, für die kein Impfstoff zur Verfügung steht, für den Fall mangelnder Wirksamkeit eines Impfstoffes und bei geimpften Herden für den Fall, dass eine schwere Kokzidiosebelastung vor der vollen Ausbildung der Immunität diagnostiziert wird. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender Dieses Tierarzneimittel hat reizende und ätzende Eigenschaften. Es kann Reizungen der Atemwege, Augen und Haut verursachen. Tragen Sie undurchlässige Handschuhe und Schutzbrille bei der Handhabung desTierarzneimittels. Die Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EU Richtlinie 89/686/EEC und dem daraus abgeleiteten Standard EN 374 entsprechen. Vermeiden Sie die Inhalation von Dämpfen. Vermeiden Sie den Kontakt mit der Haut oder den Augen. Im Falle eines Kontaktes mit der Haut oder den Augen die betroffene Stelle sofort mit sauberem, fließendem Wasser reinigen und kontaminierte Kleidung ausziehen. Falls die Reizung anhält, ärztlichen Rat aufsuchen und die Packungsbeilage vorzeigen. Dieses Tierarzneimittel ist gesundheitsschädlich, wenn es oral aufgenommen wird. Im Falle einer versehentlichen oralen Aufnahme den Mund mit frischem Wasser spülen, sofort ärztlichen Rat aufsuchen und das Etikett vorzeigen. 56a.1 COCCIBAL® Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile sollten den Kontakt mit dem Tierarzneimittel vermeiden. Hände und exponierte Haut nach der Anwendung waschen. Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode: Untersuchungen bei Labortieren ergaben keine Hinweise auf teratogene Effekte. Die Sicherheit von Amprolium wurde bei Vögeln in der Legeperiode nicht untersucht. Die Anwendung sollte daher nur nach Nutzen/Risikobeurteilung durch den verantwortlichen Tierarzt erfolgen. Wechselwirkungen mit anderen Tierarzneimitteln und andere Wechselwirkungen: Amprolium ist ein Thiaminanalogon. Daher kann die Wirksamkeit von Amprolium durch die gleichzeitige Gabe von Vitamin B- haltigen Präparaten reduziert werden. Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich: Eine verlängerte Anwendung kann zu einer Thiaminunterversorgung führen. Falls Symptome auftreten, muss Thiamin verabreicht werden. Inkompatibilitäten: Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Tierarzneimittel nicht mit anderen Tierarzneimitteln gemischt werden. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden. Genehmigungsdatum der Packungsbeilage: 09.03.2012 Weitere Angaben 1 L, 5 L, 12 x 1 L in einem Umkarton, 4 x 5 L in einem Umkarton, 10 x 100 ml in einem Umkarton Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht. K/03/12 56a.2