Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete

Werbung
Einwohnergemeinde
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
(Richtlinie gemäss Art. 39 BZR)
vom 16. Dezember 2013
Stand Mai 2014
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
Inhalt
1
Präambel ......................................................................................................................... 3
2
Anlass.............................................................................................................................. 3
3
Verbindlichkeit und Wirkung der Richtlinien ..................................................................... 3
4
Qualitätsanforderungen ................................................................................................... 4
4.1
Allgemeine Anforderungen an Quartierpläne ............................................................. 4
4.2
Spezifische Anforderungen an Quartierplangebiete .................................................... 4
5
Gewährung des Nutzungsbonus....................................................................................... 4
6
Qualitätskriterien ............................................................................................................. 5
7
Quartierpläne zur Nachverdichtung .................................................................................. 6
Anhang 1
Anforderungen Quartierplangebiete ................................................................... 7
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Kägiswil, Geri
Kägiswil, Kernmatt
Kägiswil, Kreuzstrasse
Sarnen, Matten
Sarnen, Untere Allmend
Sarnen, Hofmatt
Sarnen, Feldheim
Ramersberg, Hostett
Ramersberg, Dörfli
Wilen, Flüeli
Wilen, Widismatt
Wilen, Boden
Wilen, Kapellenmatt
Wilen, Friedenfels
Wilen, Badmatt (Rammelmeyer)
Stalden, Schwand Süd Wohnzone
Stalden, Schwand Süd Gewerbezone
Richtlinien Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
vom 16. Dezember 2013
Der Einwohnergemeinderat Sarnen erlässt, gestützt auf Art. 39 des Bau- und Zonenreglements
vom 25. November 2012 folgende Richtlinie:
1
Präambel
Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist eine öffentliche Aufgabe. Die Grundordnung bzw.
Nutzungsplanung, bestehend aus Zonenplan und Bau- und Zonenreglement, gibt den Rahmen
für die privaten Grundeigentümer vor. Grössere, noch unbebaute Gebiete sind in der Nutzungsplanung mit einer Quartierplanpflicht belegt. Bei diesen Gebieten reicht die Grundordnung nicht aus, um eine geordnete Besiedlung sicherzustellen. Mit einem Quartierplan ist die
Grundordnung zu verfeinern und zu ergänzen. Quartierpläne bezwecken eine siedlungsgerechte, architektonisch und erschliessungsmässig gute, der baulichen und landschaftlichen Umgebung entsprechende Überbauung von zusammenhängenden Gebieten. Nicht zuletzt besteht
mit dem Instrument des Quartierplans die Möglichkeit, Abweichungen von der Regelbauweise
zu genehmigen. In diesen Fällen werden die gestalterisch-qualitativen und energetischen Anforderungen an die Bebauung erhöht.
Die vorliegende Richtlinie zeigt auf, wie sich die Quartiere aus Sicht der Gemeinde entwickeln
sollen und welche besonderen Anforderungen mit den Quartierplänen zu regeln sind. Der Einwohnergemeinderat stützt sich bei der Beurteilung und der Genehmigung der Quartierpläne
auf diese Richtlinie.
2
Anlass
Gemäss Bau- und Zonenreglement vom 25. November 2012 erlässt der Einwohnergemeinderat
Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen an Quartierpläne (Art. 39 BZR).
Mit der vorliegenden Richtlinie werden einerseits allgemeine Ausführungen zur Bemessung und
Sicherung der Qualität gemacht und andererseits für die Quartierplanpflichtgebiete spezifische
Anforderungen beschrieben und die angestrebte räumliche Entwicklung aufgezeigt.
Als Ergänzung zur vorliegenden Richtlinie besteht ein Leitfaden für die Erarbeitung von Quartierplänen mit dem das Instrument der Quartierplanung erläutert wird.
3
Verbindlichkeit und Wirkung der Richtlinien
Die vorliegenden Richtlinien sind allgemein verbindlich. Die spezifischen Anforderungen an die
Quartierplanpflichtgebiete im Anhang sind für die Behörden verbindlich.
3
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
4
4.1
Qualitätsanforderungen
Allgemeine Anforderungen an Quartierpläne
Die Grundlegenden Anforderungen an die Qualität werden in Art. 39 BZR sowie Art. 18 f BauG
gemacht. Diesen Anforderungen müssen sämtliche Quartierpläne nachkommen, unabhängig
davon, wie weit mit einem Quartierplan von der Regelbauweise abgewichen wird. Je nach Anforderungen des Gebiets und der vorgesehenen Nutzung können die Anforderungen unterschiedlich gewichtet werden.
4.2
Spezifische Anforderungen an Quartierplangebiete
Für die bestehenden noch nicht ausgeführten Quartierplanpflichtgebiete werden im Anhang zu
dieser Richtlinie spezifische Anforderungen formuliert. Der Einwohnergemeinderat behält sich
vor, zu Beginn einer Planung weitere Anforderungen für die Entwicklung der Gebiete zu stellen.
Zu den Quartierplanpflichtgebieten werden folgende Themen Anforderungen definiert:
• Planungszweck und Art der Nutzung
• Gebäude- und Nutzungsmasse
• Gestaltung und Eingliederung
• Erschliessung
• Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
• Naturgefahren (falls erforderlich)
• Lärmschutz (falls erforderlich)
Die Anforderungen sind durch die Behörden bei der Beurteilung der Quartierpläne zu berücksichtigen.
5
Gewährung des Nutzungsbonus
Der Einwohnergemeinderat kann bei ausgewiesenen Qualitäten der Quartierplanung eine Erhöhung der zulässigen Geschossfläche um bis zu 15% und ein zusätzliches Vollgeschoss gewähren. Liegt dem Quartierplan ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren zugrunde, so kann der
Einwohnergemeinderat auf eine Beschränkung der Geschossflächenziffer resp. der Anzahl Vollgeschosse grundsätzlich verzichten (vgl. Art. 40 BZR).
Für die Bemessung der Höhe des Bonus massgeblich sind
• die Qualität der vorgesehenen Bebauung (Grundanforderungen gemäss Art. 39 BZR)
• das öffentliche Interesse an der Bebauung / Nutzung hinsichtlich der Erfüllung übergeordneter Zielsetzungen
Wenn mit einem Quartierplanentwurf ein Nutzungsbonus beantragt wird, beurteilen die Baukommission sowie allenfalls das Fachgremium Ortsbild die Qualität des Entwurfs und stellen
Anforderungen für die Gewährung des Nutzungsbonus. Je grösser die Qualität, desto höher
fällt der Nutzungsbonus aus. Baukommission und Fachgremium Ortsbild stützen sich bei der
Beurteilung der Qualität auf die nachfolgenden Kriterien sowie auf die spezifischen Entwicklungsziele der Planungsgebiete.
Die Massnahmen zur Erfüllung der Qualitätskriterien sind im Bericht zum Quartierplan nachvollziehbar darzulegen.
4
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
6
Qualitätskriterien
Gestützt auf Art. 39 BZR sowie auf Art. 18 BauG sind im Folgenden Qualitätskriterien beschrieben, die bei der Beurteilung von Quartierplänen angewandt werden. Will ein Quartierplan einen
Bonus in Anspruch nehmen, lässt sich aus der Erfüllung der Kriterien das Mass des Bonus
bestimmen.
Die geplante Überbauung weist gegenüber der Normalbauweise wesentliche Vorteile auf.
• Gut ablesbare Gesamtidee
•
Masstäblichkeit und ausgewogenes Verhältnis von Bauten und Freiräumen
•
Optimale Einbindung in das städtebauliche Gefüge
•
Integration der technisch notwendigen Bauten in die Gebäudekubatur
Die geplante Überbauung entspricht bau- und siedlungsökologischen Anforderungen.
•
•
•
•
•
Berücksichtigung der Erkenntnisse ökologisch orientierten Bauens
Differenzierte Umgebungsgestaltung unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien und
vorhandener Landschaftselemente und Naturobjekte
Möglichst hoher Anteil an wasserdurchlässigen und begrünbaren Belägen
Besondere Massnahmen zu Retention des Meteorwassers
Flachdächer haben eine überdurchschnittliche Qualität in Bezug auf ökologische Anforderungen aufzuweisen
Die geplante Überbauung ist siedlungsgerecht, weist architektonische und wohnhygienische
Qualitäten auf und gliedert sich gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein.
• Überdurchschnittliche architektonische Qualität
• Klares Konzept von öffentlichen, gemeinschaftlichen und privaten Bereichen sowie der
städtebaulichen Übergangsbereiche
• Geschickte Situierung der Bauten bezüglich vorhandener Emissionen und Besonnung
•
•
Zusammenfassen der internen Lärmzonen (Nasszellen, Küchen, Treppenhäuser, Lifte,
Leitungsschächte)
Optimale Eingliederung der Bauten und der Erschliessung in das natürliche Terrain und
deren Vegetation
Die geplante Überbauung weist grössere zusammenhängende Grünflächen und viele Bäume
sowie abseits von verkehrsorientierten Strassen gelegene Spielplätze und andere Freizeitanlagen auf.
• Detaillierter und verbindlicher Umgebungsplan
• Bezug und Vernetzung mit den Grünräumen der weiteren Umgebung
• Spielplätze für verschiedene Altersstufen mit gutem Bezug zu den Wohnungen, zusammenhängende Spielflächen
• Gedeckter Aussenraum im Ausmass von 1/5 der geforderten Spiel-, Freizeit- und Gemeinschaftsbereiche
• Treffpunkte für Erwachsene im Freien
5
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
Die Flächen für den Fussgänger- und Fahrradverkehr sowie die vorgeschriebenen Abstellflächen für Fahrzeuge, einschliesslich Garagen, sind zweckmässig angelegt.
• Anordnung der Parkierungsanlagen möglichst als Gemeinschaftsanlage unter Terrain
•
Möglichst direkte Anbindung an das übergeordnete Strassennetz
•
Gewährleisten eines optimalen Verkehrsablaufs auf den betroffenen und angrenzenden
Parzellen, insbesondere an den Schnittstellen zum öffentlichen Grund
Gut zugängliche und gedeckte Standorte für die Parkierung von Zweirädern, Abstellräume für Anhänger, Kinderwagen etc.
Attraktive und kurze Wegverbindungen innerhalb der Siedlung mit Anbindung an das
kommunale Wegnetz
Gute komfortable hindernisfreie Erschliessung der Wege und Zufahrten etc.
Sicherstellen der Verkehrsflächen für einen optimalen Betriebsablauf und Anlieferung/Zufahrt Feuerwehr
•
•
•
•
•
Optimale gebäudeinterne Erschliessungsmöglichkeiten
Es werden besondere Massnahmen zum Energiesparen getroffen
• Berücksichtigung alternativer Energiequellen
•
Zentralisierte Wärmeversorgung/Anschluss an Wärmeverbund
•
Weitere wärmeenergetische, überdurchschnittliche Massnahmen
7
Quartierpläne zur Nachverdichtung
Quartierpläne sind ein geeignetes Instrument zur Nachverdichtung bestehender Quartiere. Gemäss Art. 40 BZR kann mit einem Quartierplan für die Nachverdichtung bestehender Bauten
von der Regelbauweise abgewichen werden, wenn das Quartierplangebiet mindestens
1‘700 m2 umfasst. Die Mindestgrösse soll gewährleisten, dass nicht Quartierpläne für Einzelobjekte entstehen. Zudem bedarf es für die Gewährleistung der städtebaulichen Qualitätsanforderungen einer gewissen Grösse des Quartierplangebiets.
Um die Ziele einer haushälterischen Nutzung des Bodens bei der inneren Verdichtung zu erreichen, ist die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten ein entscheidendes Kriterium zur Gewährung des Nutzungsbonus.
Diese Richtlinie wurde vom Einwohnergemeinderat Sarnen am 16. Dezember 2013 genehmigt.
Sarnen, 19. Dezember 2013
Einwohnergemeinde Sarnen
Der Gemeindepräsident:
Manfred Iten
Der Gemeindeschreiber:
Max Rötheli
6
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
Anhang 1
Anforderungen Quartierplangebiete
7
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
1
Anhang
Index:
C: 10.12.2013
Kägiswil, Geri
Zone:
Zweigeschossige
Wohnzone W2B
Parzellen:
510, 511, 3835,
3836
Fläche total:
16‘100 m2
Fläche unüberbaut:
14‘000 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte
Ausbaugrad:
0.45
100%
Wohnanteil:
100%
Flächenbedarf Wohnen:
60 m2
Einwohnerkapazität:
120
Arbeitsplatzanteil:
0%
Flächenbedarf Arbeit:
Kapazität Arbeitsplätze:
Zweitwohnungsanteil:
0
0
0%
Flächenbedarf Zweitwohnung:
0
Kapazität Zweitwohnungen:
0
Planungszweck und Art der Nutzung
Im Gebiet Geri sollen vorab Eigenheime im mittleren Preissegment für Familien entstehen. Es ist
ein vielfältiges Angebot an unterschiedlichen Wohnformen möglich.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Unter Einhaltung der maximalen Firsthöhe sind mit dem Quartierplan höchstens drei Vollgeschosse möglich. Mit dem Quartierplan ist eine angemessene Nutzungsdichte anzustreben.
Gestaltung und Eingliederung
Mit Gestaltungsrichtlinien soll für das Neubaugebiet eine quartierbildende Identität erreicht
werden. Für die Gestaltung des Siedlungsrandes sind mit dem Quartierplan verbindliche Vorgaben zu machen.
Erschliessung
Das Neubaugebiet ist gemäss den Vorgaben des Erschliessungsprogramms mit der umliegenden Siedlung zu vernetzen. Insbesondere ist der bestehende Reit- und Wanderweg durch das
Gebiet zu berücksichtigen und auch in Zukunft zu gewährleisten.
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Gemäss Art. 60 BZR sind mit dem Quartierplan Spielplätze und Freizeitanlagen (Aufenthaltsbereiche) zu errichten. Es sind die Bedürfnisse von verschiedenen Altersgruppen zu berücksichtigen. Es ist eine zusammenhängende Gemeinschaftsfläche mit rund 300 m2 Fläche vorzusehen.
Eine allfällige Etappierung der Gemeinschaftsfläche ist mit dem Quartierplan aufzuzeigen. Bei
entsprechender Gestaltung der Erschliessungsstrasse kann die Strassenfläche, welche die Mindestbreite von 3.5m übersteigt, als Spielfläche angerechnet werden.
8
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
2
Index:
B: 28.04.2014
Kägiswil, Kernmatt
Zone:
Anhang
Industriezone
Parzellen:
704, 4184
Fläche total:
15‘094 m2
Fläche unüberbaut:
15‘094 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
Ausbaugrad:
Wohnanteil:
(1 Whg pro Betrieb)
Flächenbedarf Wohnen:
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
0.5
90%
5%
55 m2
6
95%
100 m2
Kapazität Arbeitsplätze:
65
Zweitwohnungsanteil:
0%
Flächenbedarf Zweitwohnung:
0
Kapazität Zweitwohnungen:
0
Planungszweck und Art der Nutzung
Das Industriegebiet Kernmatt bietet Flächen für die Erweiterung bestehender Betriebe sowie die
Ansiedlung neuer Betriebe des verarbeitenden Gewerbes sowie Betriebe mit hohen Immissionen
und sperrigem Maschinenpark und Lagerflächenbedarf. Dienstleistungsnutzungen, die sensitiv
auf die umgebende Landwirtschaft reagieren können, sind nicht passend.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Die Mindestnutzung ist mit den Bestimmungen im Bau- und Zonenreglement vorgegeben (min.
9m Gebäudehöhe). Eine Etappierung in der Höhe ist nicht möglich. Es ist mit dem ersten Baugesuch die Mindesthöhe zu erreichen. Reserveflächen für Betriebserweiterungen sind zulässig.
Aufgrund der Grundwassersituation ist der Bau von Tiefgaragen nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Die Parkierung kann daher dezentral oberirdisch erfolgen. Es ist höchstens ein
Untergeschoss zulässig. Beim Bau eines Untergeschosses ist mit dem Baugesuch darzulegen,
welche Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind.
Die Mindestabstände gemäss Art. 50 BZR „Ergänzende Längen- und Abstandsbestimmungen“
dürfen gegenüber der Landwirtschaftszone nicht reduziert werden.
Gestaltung und Eingliederung
Um die Eingliederung der Bebauung in die Landschaft zu erleichtern, ist mit dem Quartierplan
die Gebäudehöhe auf maximal 15m zu beschränken.
Für die Gestaltung der Gebäude sind helle und reflektierende Materialien und Farben auszuschliessen. Flachdächer, sofern sie nicht für die Energiegewinnung genutzt werden, sind zu
begrünen.
Für die Gestaltung des Siedlungsrandes sind mit dem Quartierplan verbindliche Vorgaben zu
machen.
9
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
Anhang
Erschliessung
Das Neubaugebiet ist gemäss den Vorgaben des Erschliessungsprogramms zu erschliessen.
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Entlang der Kägiswilerstrasse ist eine Baumreihe vorzusehen.
Terrainveränderungen gegenüber der Landwirtschaftszone sind auf das Minimum zu beschränken.
Naturgefahren
Die Parzellen liegen in der Gefahrenzone II (blaue Gefahrenzone, Gefahrenprozess Hochwasser
W5, Beurteilung vom 31.08.2010). Mit dem Nachweis der Objektschutzmassnahmen ist darzulegen, welche Änderungen der Gefahrensituation für die benachbarten Parzellen zu erwarten
sind.
Gewässerraum
Für die Tiefenentwässerung Stuechferichbach ist der ausgeschiedene Gewässerraum von 11m
zu berücksichtigen.
Die Vorgaben sind auch bei weiteren Einzonungen im Gebiet Kernmatt anzuwenden.
10
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
3
Index:
B: 10.12.2013
Kägiswil, Kreuzstrasse
Zone:
Anhang
Gewerbezone 1
Parzellen:
485, 1896
Fläche total:
10‘100 m2
Fläche unüberbaut:
10‘100 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
Ausbaugrad:
Wohnanteil:
(1 Whg pro Betrieb)
Flächenbedarf Wohnen:
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
0.5
90%
2%
55 m2
2
98%
100 m2
Kapazität Arbeitsplätze:
45
Zweitwohnungsanteil:
0%
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
0 m2
0
Planungszweck und Art der Nutzung
Personenverkehrsintensive Nutzungen mit mehr als 8 Fahrten pro Tag und Parkplatz sind nicht
zulässig. Entlang der Brünigstrasse sind offene Lagerplätze nicht gestattet. Weitere Vorgaben
zur Nutzung formuliert die Gemeinde im Rahmen der Verkaufsverhandlungen.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Die Mindestnutzung ist mit den Bestimmungen im Bau- und Zonenreglement vorgegeben. Die
Mindesthöhe ist mit der ersten Bauetappe zu erreichen.
Gestaltung und Eingliederung
Mit dem Quartierplan ist die Aussenraumgestaltung aufzuzeigen. Für die Gestaltung des Siedlungsrandes sind mit dem Quartierplan verbindliche Vorgaben zu machen..
Erschliessung
Das Gebiet ist grob erschlossen. Die Feinerschliessung ist mit dem Quartierplan aufzuzeigen.
Das Gewerbegebiet ist über die bestehende Zufahrt auf der Parzelle 485 zu erschliessen.
11
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
4
Index:
B: 10.12.2013
Sarnen, Matten
Zone:
Anhang
Wohnzone W2A
Parzellen:
1128
Fläche total:
7‘100 m2
Fläche unüberbaut:
7‘100 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
(0.50) 0.57
Ausbaugrad:
100%
Wohnanteil:
100%
Flächenbedarf Wohnen:
60 m2
Einwohnerkapazität:
70
Arbeitsplatzanteil:
0%
Flächenbedarf Arbeit:
Kapazität Arbeitsplätze:
Zweitwohnungsanteil:
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
0 m2
0
0%
0 m2
0
Planungszweck und Art der Nutzung
Im Gebiet Matten sollen vorab Eigenheime im mittleren Preissegment entstehen. Es ist ein vielfältiges Angebot an unterschiedlichen Wohnformen möglich. Der Einwohnergemeinderat empfiehlt, für den Quartierplan ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren durchzuführen.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Es ist eine hohe Nutzungsdichte vorzusehen. Mindestens 50% der Grundstücksfläche sind für
verdichtete Wohnformen vorzusehen. Für verdichtete Wohnformen können Unterschreitungen
der ordentlichen Grenzabstände gewährt werden. Für Qualitätsvolle, verdichtete Wohnformen
kann anstelle eines Dach-/bzw. Attikageschosses ein 3. Vollgeschoss gewährt werden.
Gestaltung und Eingliederung
Mit Gestaltungsrichtlinien soll für das Neubaugebiet eine quartierbildende Identität erreicht
werden. Für die Gestaltung des Siedlungsrandes sind mit dem Quartierplan verbindliche Vorgaben zu machen.
Erschliessung
Das Neubaugebiet ist gemäss den Vorgaben des Erschliessungsprogramms zu erschliessen. Die
Erschliessung des gesamten Gebiets ist zusammen mit dem ersten Bau zu realisieren. Eine spätere Erschliessung des Hangbereichs der Parzelle 1128 ist aufzuzeigen und wenn nötig rechtlich
und technisch zu gewährleisten.
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Gemäss Art. 60 BZR sind mit dem Quartierplan Spielplätze und Freizeitanlagen (Aufenthaltsbereiche) zu errichten. Es sind die Bedürfnisse von verschiedenen Altersgruppen zu berücksichtigen. Die Spielplätze und Freizeitanlagen sind zusammen mit dem ersten Gebäude zu realisie-
12
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
Anhang
ren. Bei entsprechender Gestaltung der Erschliessungsstrasse kann die Strassenfläche, welche
die Mindestbreite von 3.5m übersteigt, als Spielfläche angerechnet werden.
Lärmschutz
Mit dem Quartierplan ist der Nachweis zu erbringen, dass die Lärmgrenzwerte (Planungswert
ES II) eingehalten werden können.
13
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
5
Index:
B: 16.7.2013
Sarnen, Untere Allmend
Zone:
Anhang
Gewerbe- und
Wohnzone GW3
Parzellen:
230, 3313
Fläche total:
8‘238 m2
Fläche unüberbaut:
8‘238 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.75
Ausbaugrad:
90%
Wohnanteil:
60%
Flächenbedarf Wohnen:
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
Kapazität Arbeitsplätze:
Zweitwohnungsanteil:
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
50 m2
65
40%
40 m2
55
0%
0 m2
0
Planungszweck und Art der Nutzung
Mit dem Quartierplan ist eine gemischte Nutzung vorzusehen. Zulässig sind nur mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsnutzungen. Der Wohnanteil ist auf mindestens 40% und maximal 80% festzusetzen.
Der Einwohnergemeinderat empfiehlt, für den Quartierplan ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren durchzuführen.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Aufgrund des Flugbetriebs besteht derzeit eine Höhenbeschränkung, die insbesondere die Bebauung der Parzelle 230 einschränkt.
Gestaltung und Eingliederung
Den Erdgeschossnutzungen ist hohe Beachtung zu schenken. Der Aussenraum ist auf die angrenzenden Strassen und deren Bedeutung abzustimmen. Mit öffentlichen Erdgeschossnutzungen soll der Strassenraum aufgewertet werden.
Erschliessung
Das Neubaugebiet ist gemäss den Vorgaben des Erschliessungsprogramms zu erschliessen.
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Besondere Berücksichtigung erfordert die Gestaltung des Aussenraums zur Sarner-Aa.
Lärmschutz
Mit dem Quartierplan ist der Nachweis über die Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert ES III) zu erbringen.
14
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
6
Index:
C: 16.07.2013
Sarnen, Hofmatt
Zone:
Anhang
Spezialzone
Hofmatt Sp- Ho
Parzellen:
314, 2845
Fläche total:
25‘900 m2
Fläche unüberbaut:
25‘900 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.75
Ausbaugrad:
90 %
Wohnanteil:
Flächenbedarf Wohnen:
95 %
50 m2
Einwohnerkapazität:
330
Arbeitsplatzanteil:
5%
Flächenbedarf Arbeit:
Kapazität Arbeitsplätze:
Zweitwohnungsanteil:
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
40 m2
20
0%
0 m2
0
Planungszweck und Art der Nutzung
Für das Gebiet Hofmatt wird ein zweistufiger Wettbewerb druchgeführt. Dabei soll auch eine
spätere Entwicklung der Parzelle 315 berücksichtigt werden. Gestützt auf eine Testplanung, bei
der die Bebaubarkeit des Areals unter Berücksichtigung der orts- und denkmalpflegerischen
Aspekte ausgelotet wurde, wird nachfolgend ein Projektwettbewerb durchgeführt. Das Ergebnis des Projektwettbewerbs ist mit einem Quartierplan umzusetzen.
In der Hofmatt sollen Eigentums- und Mietwohnungen in einem mittleren Preissegment entstehen. Um eine altersmässige Durchmischung des Quartiers anzustreben ist ein vielfältiges Wohnungsangebot vorzusehen. Zumindest ein Teil der Wohnungen sind „altersgerecht“ zu erstellen.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Anzustreben ist eine dichte, qualitativ hochwertige Siedlung. Von den Vorgaben des Bau- und
Zonenreglements zur Mindestnutzung (min. 3-geschossig) kann abgewichen werden, sofern
damit eine bessere städtebauliche Eingliederung erreicht wird und das Quartier als Ganzes eine
angemessene Dichte aufweist.
Gestaltung und Eingliederung
Die Bebauung hat sich optimal in die Landschaft (Terrain) und die umgebende Bebauung zu
integrieren. Auf die Wirkung des Ensembels um die Pfarrkirche ist besondere Rücksicht zu nehmen (Schutzobjekt von nationaler Bedeutung).
Erschliessung
Das Neubaugebiet ist gemäss den Vorgaben des Erschliessungsprogramms zu erschliessen. Die
Erschliessung der hinter liegenden Parzelle 315 ist mit dem Quartierplan rechtlich und technisch
zu gewährleisten. Mit dem Quartierplan ist die Verlegung der Rütistrasse (beidseitiges Trottoir,
Radweg Richtung Kirche) zu berücksichtigen.
15
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
Anhang
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Es sind die Bedürfnisse von verschiedenen Altersgruppen zu berücksichtigen. Die Spielplätze
und Freizeitanlagen sind bei einer Etappierung der Bebauung anteilsmässig zu realisieren. Bei
entsprechender Gestaltung der Erschliessungsstrasse kann die Strassenfläche, welche die Mindestbreite von 3.5m übersteigt, als Spielfläche angerechnet werden.
Die 20m breite Grünzone entlang der Aa ist als Gewässerraum im Sinn der Bundesgesetzgebung zu betrachten. Gemäss Art. 41c Gewässerschutzverordnung dürfen im Gewässerraum nur
standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege,
Flusskraftwerke oder Brücken erstellt werden. Der Gewässerraum ist extensiv zu gestalten. Der
Einwohnergemeinderat kann die Grünzone zumindest teilweise den gemäss Art. 53 BZR auszuweisenden Spiel- und Freiflächen anrechnen lassen.
Der an der nördlichen Parzellengrenze verlaufende Bach ist zu öffnen und in die Siedlung zu
integrieren. Für das Gewässer, das oft trocken ist, muss kein Gewässerraum ausgeschieden
werden. Es gelten die Abstandsvorschriften des Baugesetzes.
Lärmschutz
Mit dem Quartierplan ist der Nachweis über die Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Planungswert
ES II) zu erbringen. Die Anforderungen sind bereits beim Projektwettbewerb zu berücksichtigen.
16
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
7
Index:
D: 16.07.2013
Sarnen, Feldheim
Zone:
Anhang
Wohnzone W3A
Parzellen:
3170
Fläche total:
6068 m2
Fläche unüberbaut:
6068 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.70
Ausbaugrad:
90 %
Wohnanteil:
95 %
Flächenbedarf Wohnen:
50 m2
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
80
5%
40 m2
Kapazität Arbeitsplätze:
Zweitwohnungsanteil:
Flächenbedarf Zweitwohnung:
5
0%
0 m2
Kapazität Zweitwohnungen:
0
Für die noch unüberbaute Parzelle 3170 liegt ein genehmigter Quartierplan vor (vom Regierungsrat am 19.04.1983 genehmigt). Gemäss Art. 22 BauG fordert der Einwohnergemeinderat
eine Überprüfung und Anpassung des bestehenden Quartierplans für die Bebauung der noch
unbebauten Flächen. Die Quartierplanänderung beschränkt sich auf den Bereich nördlich der
Feldheimstrasse (Parzellen Nr. 2909, 2910, 3126, 3127 und 3170).
Planungszweck und Art der Nutzung
Die Lage eignet sich für ein Wohnangebot im mittleren Preissegment. Anzustreben ist ein vielfältiges Wohnungsangebot.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Die mit dem bestehenden Quartierplan gewährten Gebäudehöhen können in der Überarbeitung des Quartierplans übernommen werden. Für das Gebiet der Quartierplanüberarbeitung ist
die Geschossflächenziffer nach aktuellen Vorgaben zu ermitteln. Die Gewährung des Ausnützungsbonus bezieht sich auf die entsprechende Fläche.
Gestaltung und Eingliederung
Keine zusätzlichen Anforderungen.
Erschliessung
Die Zufahrt erfolgt über die Militärstrasse. Die Parzelle 3170 verfügt auf der gemeindeeigenen
Parzelle 4044 über ein Fahrwegrecht.
17
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
Anhang
Entlang der Nordgrenze ist eine Verbindungsachse für den Langsamverkehr vom Professorenweg zur Enetriederstrasse zu berücksichtigen (vgl. Massnahme Verkehrsrichtplan).
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Gemäss Art. 60 BZR sind mit dem Quartierplan Spielplätze und Freizeitanlagen (Aufenthaltsbereiche) zu errichten. Es sind die Bedürfnisse von verschiedenen Altersgruppen zu berücksichtigen. Die Spielplätze und Freizeitanlagen sind zusammen mit dem ersten Gebäude zu realisieren.
Entlang der Militärstrasse ist eine Baumreihe vorsehen.
Lärmschutz
Mit dem Quartierplan ist der Nachweis über die Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert ES II) zu erbringen.
18
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
8
Index:
B: 10.12.2013
Ramersberg, Hostett
Zone:
Anhang
Wohnzone W2B
Parzellen:
1138
Fläche total:
5830 m2
Fläche unüberbaut:
5830 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.45
Ausbaugrad:
90 %
Wohnanteil:
100 %
Flächenbedarf Wohnen:
70 m2
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
Kapazität Arbeitsplätze:
Zweitwohnungsanteil:
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
35
0%
0 m2
0
0%
0 m2
0
Planungszweck und Art der Nutzung
Das Gebiet eignet sich für Einfamilienhäuser oder Geschosswohnungen im mittleren bis höherem Preissegment.
Die Bebauung ist im oberen Bereich zu konzentrieren.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Abweichungen von der Regelbauweise müssen einen ausgewiesenen Mehrwert bringen.
Gestaltung und Eingliederung
Es sind maximal 3 sichtbare Geschosse zulässig. Terrassenhäuser sind nicht zulässig. Für die
Gestaltung des Siedlungsrandes sind mit dem Quartierplan verbindliche Vorgaben zu machen.
Erschliessung
Das Neubaugebiet ist gemäss den Vorgaben des Erschliessungsprogramms zu erschliessen.
Entlang der nördlichen Parzellengrenze ist der bestehende Hohlenweg zu berücksichtigen.
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Gemäss Art. 60 BZR sind mit dem Quartierplan Spielplätze und Freizeitanlagen (Aufenthaltsbereiche) zu errichten. Es sind die Bedürfnisse von verschiedenen Altersgruppen zu berücksichtigen. Die Spielplätze und Freizeitanlagen sind zusammen mit dem ersten Gebäude zu realisieren. Bei entsprechender Gestaltung der Erschliessungsstrasse kann die Strassenfläche, welche
die Mindestbreite von 3.5m übersteigt, als Spielfläche angerechnet werden.
Für den Bach an der südlichen Parzellengrenze ist ein Gewässerraum von 5.5 m ab Gewässermitte zu berücksichtigen.
19
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
9
Index:
B: 10.12.2013
Ramersberg, Dörfli
Zone:
Parzellen:
Anhang
Dorfzone,
Ortsbildzone
1108, 3607
Fläche total:
2644 m2
Fläche unüberbaut:
2‘022 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.75
Ausbaugrad:
90 %
Wohnanteil:
100
%
Flächenbedarf Wohnen:
70 m2
Einwohnerkapazität:
18
Arbeitsplatzanteil:
0%
Flächenbedarf Arbeit:
m2
Kapazität Arbeitsplätze:
0
Zweitwohnungsanteil:
0
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
0 m2
0
Die Parzelle 1108 ist bereits bebaut. Sie wird über die Parzelle 3607 erschlossen.
Planungszweck und Art der Nutzung
Das Gebiet ist in Einzelbauweise zu überbauen.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Hauptbauten haben mindestens 2 Vollgeschosse und mindestens 2 Wohnungen aufzuweisen.
Gestaltung und Eingliederung
Die Bebauung hat sich optimal in die umgebende Struktur zu integrieren. Gebäude und Aussenanlagen sind im ortstypischen Stil zu gestalten. Besondere Beachtung ist den Schutzobjekten in der Umgebung zukommen zu lassen. Für die Gestaltung des Siedlungsrandes sind mit
dem Quartierplan verbindliche Vorgaben zu machen.
Erschliessung
Das Gebiet ist erschlossen. Eine alternative Erschliessung über die Parzelle 2217 kann geprüft
werden.
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Gartenanlagen und Einfriedungen sind nach historischem, ortstypischem Vorbild zu gestalten.
20
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
10
Index:
B: 10.12.2013
Wilen, Flüeli
Zone:
Anhang
Wohnzone W2B
Parzellen:
4274
10‘531 m2
Fläche total:
Fläche unüberbaut:
ca. 8000 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.45
Ausbaugrad:
90 %
Wohnanteil:
100 %
Flächenbedarf Wohnen:
60 m2
Einwohnerkapazität:
55
Arbeitsplatzanteil:
0%
Flächenbedarf Arbeit:
0 m2
Kapazität Arbeitsplätze:
0
Zweitwohnungsanteil:
0
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
0 m2
0
Planungszweck und Art der Nutzung
Auf der Grundlage bisheriger Studien und Diskussionen ist ein Workshop-Verfahren durchzuführen. Der Planer wird durch die Eigentümer bestimmt. Mit den Workshops wird in einem
kooperativen Verfahren das städtebauliche Konzept der bisherigen Studien überprüft und der
Entwurf des Quartierplans erarbeitet. Die Gemeinde kann externe Fachexperten sowie Interessenverteter für die Mitarbeit in dem Verfahren beiziehen.
Die Lage eignet sich für die Realisierung von Geschosswohnungen im gehobenen Preissegment.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Grundlage für Masse und Nutzung bildet die Grundnutzung mit der zweigeschossigen Wohnzone B. Abweichungen von der Regelbauweise sind nur möglich, wenn eine sehr gute Eingliederung in das Landschaftsbild erreicht werden kann.
Gestaltung und Eingliederung
Die Bebauung hat sich optimal in die Landschaft (Topografie) und die umgebende Bebauung zu
integrieren. Besondere Beachtung ist dem regionalen Schutzobjekt auf Parz. 4274 zukommen
zu lassen. Für die Gestaltung des Siedlungsrandes sind mit dem Quartierplan verbindliche Vorgaben zu machen.
Erschliessung
Das Gebiet ist teilweise erschlossen. Die Massnahmen zur Ergänzung der Groberschliessung
sind im Massnahmenblatt Nr. 10 des Erschliessungsprogramms aufgeführt. Ein Ausbau der
Feinerschliessung erfolgt durch die Grundeigentümer.
Mit dem Quartierplan ist zu prüfen, ob anstelle der bestehenden Bushaltestelle auf der Fahrbahn eine Busbucht realisiert werden soll.
21
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
Anhang
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Mit dem Quartierplan ist ein Begrünungskonzept zu erarbeiten. Durch eine standortgerechte
Bepflanzung (z.B. Hochstammbäume) ist eine optimale Eingliederung des Baugebiets in die
Landschaft zu erreichen.
Gefahren und Gewässerraum
Der süd-westliche Teil der Parzelle liegt in der blauen Gefahrenzone. Rahmenbedingungen für
die Bebauung und allfällige Schutzmassnahmen sind mit einem Experten im Rahmen der Quartierplanung zu prüfen und aufzuzeigen.
Lärmschutz
Das Gebiet wird durch die Wilerstrasse mit Lärm belastet. Im Rahmen der Quartierplanung ist
der Nachweis zu erbringen, dass die Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert ES II) eingehalten
werden können.
22
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
11
Index:
B: 10.08.2012
Wilen, Widismatt
Zone:
Parzellen:
Anhang
Wohnzone W2C
848, 849, 851,
1796, 2135, 3351,
4082
Fläche total:
26‘000 m2
Fläche unüberbaut:
23‘100 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.30
Ausbaugrad:
90%
Wohnanteil:
95%
Flächenbedarf Wohnen:
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
75 m2
80
5%
40 m2
Kapazität Arbeitsplätze:
5
Zweitwohnungsanteil:
0
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
0 m2
0
Mit den Grundeigentümern der noch unbebauten Parzellen wurde eine Vereinbarung zum
Quartierplan unterzeichnet, worin die Anforderungen an den Quartierplan beschrieben sind.
23
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
12
Anhang
Index:
Wilen, Boden
B: 14.08.2012
Zone:
Wohnzone W2B
Parzellen:
856
Fläche total:
4900 m2
Fläche unüberbaut:
4900 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.45
Ausbaugrad:
90 %
Wohnanteil:
100 %
Flächenbedarf Wohnen:
65 m2
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
30
0%
0 m2
Kapazität Arbeitsplätze:
0
Zweitwohnungsanteil:
0
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
0 m2
0
Der Quartierplan ist als Ergänzung des bestehenden Quartierplans Boden zu erarbeiten.
Planungszweck und Art der Nutzung
Das Gebiet eignet sich für Einfamilienhäuser in lockerer Bebauung.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Mit dem Quartierplan ist die Anzahl sichtbarer Geschosse auf maximal drei zu beschränken.
Gestaltung und Eingliederung
Helle Farben und Materialien an Fassade und Dach sind auszuschliessen.
Erschliessung
Das Neubaugebiet ist gemäss den Vorgaben des Erschliessungsprogramms zu erschliessen.
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Gemäss Art. 60 BZR sind mit dem Quartierplan Spielplätze und Freizeitanlagen (Aufenthaltsbereiche) zu errichten. Es sind die Bedürfnisse von verschiedenen Altersgruppen zu berücksichtigen. Die Spielplätze und Freizeitanlagen sind zusammen mit dem ersten Gebäude zu realisieren. Bei entsprechender Gestaltung der Erschliessungsstrasse kann die Strassenfläche, welche
die Mindestbreite von 3.5m übersteigt, als Spielfläche angerechnet werden.
24
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
13
Index:
B: 10.08.2012
Wilen, Kapellenmatt
Zone:
Anhang
Wohnzone W2B,
Dorfzone
Parzellen:
3821, 4312
Fläche total:
2950 m2
Fläche unüberbaut:
2950 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.75
Ausbaugrad:
90 %
Wohnanteil:
100 %
Flächenbedarf Wohnen:
70 m2
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
30
0%
0 m2
Kapazität Arbeitsplätze:
0
Zweitwohnungsanteil:
0
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
0 m2
0
Auf den Parzellen 3821 und 4312 ist die Bebauung gemäss Wettbewerbsprojekt bzw. bestehendem Quartierplan Wilen Dorf weiterzuführen.
25
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
14
Index:
C: 16.07.2013
Wilen, Friedenfels
Zone:
Anhang
Wohnzone W2B
Parzellen:
1571, 1574
Fläche total:
4445 m2
Fläche unüberbaut:
4445 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.45
Ausbaugrad:
90 %
Wohnanteil:
80 %
Flächenbedarf Wohnen:
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
Kapazität Arbeitsplätze:
Zweitwohnungsanteil:
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
70 m2
20
0%
0 m2
0
20%
140 m2
3
Planungszweck und Art der Nutzung
Das Gebiet eignet sich zur Überbauung mit Einfamilienhäusern oder Geschosswohnungen im
höheren Preissegment.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Mit dem Quartierplan werden keine Abweichungen von der Geschossigkeit gewährt.
Gestaltung und Eingliederung
Es sind maximal drei sichtbare Geschosse zulässig.
Erschliessung
Das Gebiet ist grob erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die Allmendstrasse bzw. Endlosenstrasse.
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Gemäss Art. 60 BZR sind mit dem Quartierplan Spielplätze und Freizeitanlagen (Aufenthaltsbereiche) zu errichten. Es sind die Bedürfnisse von verschiedenen Altersgruppen zu berücksichtigen. Die Spielplätze und Freizeitanlagen sind zusammen mit dem ersten Gebäude zu realisieren.
Lärmschutz
Auf die Lärmbelastung durch Wilerstrasse ist mit der Architektur zu reagieren. Der Nachweis
über Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert ES II) ist mit dem Quartierplan zu
erbringen.
26
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
15
Wilen, Badmatt (Rammelmeyer)
Zone:
Anhang
Index:
B: 16.07.2013
Wohnzone W3B
Parzellen:
1570, 3064
Fläche total:
Fläche unüberbaut:
3616 m2
0 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.65
Ausbaugrad:
90 %
Wohnanteil:
75 %
Flächenbedarf Wohnen:
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
Kapazität Arbeitsplätze:
Zweitwohnungsanteil:
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
50 m2
30
5%
40 m2
5
20%
140 m2
3
Planungszweck und Art der Nutzung
Das Gebiet eignet sich für Geschosswohnungen in Miete oder Eigentum im mittleren Preissegment.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Mit dem Quartierplan werden keine Abweichungen von der Geschossigkeit gewährt.
Gestaltung und Eingliederung
Keine zusätzlichen Anforderungen.
Erschliessung
Das Gebiet ist grob erschlossen. Die Zufahrt ist mit dem Quartierplan aufzuzeigen.
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Gemäss Art. 60 BZR sind mit dem Quartierplan Spielplätze und Freizeitanlagen (Aufenthaltsbereiche) zu errichten. Es sind die Bedürfnisse von verschiedenen Altersgruppen zu berücksichtigen. Die Spielplätze und Freizeitanlagen sind zusammen mit dem ersten Gebäude zu realisieren.
Lärmschutz
Auf die Lärmbelastung durch Wilerstrasse ist mit der Architektur zu reagieren. Der Nachweis
über Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert ES II) ist mit dem Quartierplan zu
erbringen.
27
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
16
Stalden, Schwand Süd Wohnzone
Zone:
Anhang
Index:
D: 10.12.2013
Wohnzone W2B
Parzellen:
2854
Fläche total:
12‘200 m2
Fläche unüberbaut:
12‘200 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.45
Ausbaugrad:
90 %
Wohnanteil:
90 %
Flächenbedarf Wohnen:
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
Kapazität Arbeitsplätze:
Zweitwohnungsanteil:
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
65 m2
70
0%
0 m2
0
10%
100 m2
5
Planungszweck und Art der Nutzung
Das Gebiet eignet sich für das Angebot von Wohneigentum im mittleren Preissegment. Aufgrund der Hanglange ist die Art der Bebauung stark abhängig von der Erschliessung.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Abweichungen von der Geschossigkeit können nur im flachen Teil der Parzelle in Aussicht gestellt werden.
Gestaltung und Eingliederung
Mit Gestaltungsrichtlinien soll für das Neubaugebiet eine quartierbildende Identität erreicht
werden. Für die Gestaltung des Siedlungsrandes sind mit dem Quartierplan verbindliche Vorgaben zu machen.
Erschliessung
Das Neubaugebiet ist gemäss den Vorgaben des Erschliessungsprogramms zu erschliessen.
Entlang Mosbach ist für den Wald- und Gewässerunterhalt der Zugang zu gewährleisten
(Durchfahrtsrechte im Grundbuch).
Ein Anschluss an Fernwärmeheizung ist zu prüfen und ggf. als Auflage in den Quartierplanvorschriften zu formulieren.
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Gemäss Art. 60 BZR sind mit dem Quartierplan Spielplätze und Freizeitanlagen (Aufenthaltsbereiche) zu errichten. Es sind die Bedürfnisse von verschiedenen Altersgruppen zu berücksichtigen. Die Spielplätze und Freizeitanlagen sind zusammen mit dem ersten Gebäude zu realisieren. Bei entsprechender Gestaltung der Erschliessungsstrasse kann die Strassenfläche, welche
die Mindestbreite von 3.5m übersteigt, als Spielfläche angerechnet werden.
28
Richtlinie Qualitätsanforderungen Quartierplangebiete
17
Stalden, Schwand Süd Gewerbezone
Zone:
Anhang
Index:
B: 10.12.2013
Gewerbezone I
Parzellen:
1392, 1395
Fläche total:
5900 m2
Fläche unüberbaut:
5900 m2
Kapazitätsabschätzung:
Dichte:
0.50
Ausbaugrad:
80 %
Wohnanteil:
0%
Flächenbedarf Wohnen:
Einwohnerkapazität:
Arbeitsplatzanteil:
Flächenbedarf Arbeit:
0 m2
0
100 %
100 m2
Kapazität Arbeitsplätze:
24
Zweitwohnungsanteil:
0%
Flächenbedarf Zweitwohnung:
Kapazität Zweitwohnungen:
0 m2
0
Planungszweck und Art der Nutzung
Das Gebiet eignet sich um den Bedarf für das lokale Gewerbe abzudecken.
Gebäude- und Nutzungsmasse
Von den Vorgaben des Bau- und Zonenreglements zur Mindestnutzung kann abgewichen werden, wenn die Unterschreitung der Gebäudehöhe zu einem landschaftlich verträglicherem Resultat führt. Von der Mindesthöhe kann bei einer Etappierung ebenfalls abgewichen werden.
Gestaltung und Eingliederung
Helle Farben und Materialien an Fassade und Dach sind auszuschliessen.
Erschliessung
Das Neubaugebiet ist gemäss den Vorgaben des Erschliessungsprogramms zu erschliessen.
(Wegrecht über Wohnzone besteht!)
Aussenraum und Gemeinschaftsanlagen
Die Auflagen zum Waldabstand und zum Gewässerraum sind zu berücksichtigten. Gegenüber
dem Wohngebiet ist eine gute Gestaltung der Umgebung anzustreben. Für die Gestaltung des
Siedlungsrandes sind mit dem Quartierplan verbindliche Vorgaben zu machen.
Aufgrund der leichten Hanglage ist der Terraingestaltung hohe Aufmerksamkeit zu schenken.
29
Herunterladen