Hinweise für Ihre Abrechnung

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Hinweise für Ihre Abrechnung
Für Ihre Abrechnung müssen grundsätzlich Originalbelege und Originalkontoauszüge vorgelegt
werden. Kopien werden nicht anerkannt. Nach Prüfung Ihrer Originalunterlagen werden diese an
Sie zurückgeschickt.
Wettkampf
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Wenn Sie Anreise und Aufenthalt zum Veranstaltungsort selbst organisieren, sammeln Sie:
Rechnung des Reisebüros, Fahrkarten, Flugtickets, Tankquittungen bei Pkw-Nutzung,
Hotelrechnungen, Kassenbons der Supermärkte bei Selbstversorgung, Quittungen über
gezahlte Startgelder
Sollte die Organisation für Ihre Teilnahme am Wettkampf durch Ihren Verein, Ihrem Berliner
Fachverband oder Ihrem Deutschen Verband vorgenommen werden, lassen Sie sich vom
Organisator eine Quittung über Ihren Eigenanteil für Ihre Abrechnung ausstellen.
Sollte die Organisation und die Vorfinanzierung für Ihre Teilnahme am Wettkampf durch
Ihren Trainer, Landestrainer oder Bundestrainer erfolgen, muss dieser nach vorheriger
Absprache mit dem Berliner Fachverband oder Ihrem Sportverein die entstandenen Kosten
mit dem Verband oder Verein abrechnen. Ihren Eigenanteil zahlen Sie direkt an den
Verband oder Verein und lassen sich darüber eine Quittung für Ihre Abrechnung ausstellen.
Trainingslager
• Abrechnung wie Wettkampf
Sportausrüstung, Sportgeräte
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Für die Abrechnung reichen Sie die Originalrechnung ein. Bei Barzahlung dies bitte auf der
Rechnung bestätigen lassen. Bei Überweisung des Rechnungsbetrages den
Originalkontoauszug beifügen.
Sonstige Kosten
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Abrechnung wie Sportausrüstung, Sportgeräte
Worauf Sie bei Erhalt einer Rechnung achten müssen:
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die vollständige Adresse Ihres Geschäftspartners
die vollständige Empfängeradresse
die Steuernummer oder die Umsatzsteuer–Identifikationsnummer
(Gemäß § 14 Abs. 1a UStG muss die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom
Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer–Identifikationsnummer auf jeder Rechnung
angegeben werden.)
die Menge und Art der Lieferung bzw. der Umfang der Leistung
der Tag der Lieferung bzw. der Zeitraum der erbrachten Leistung
Aufschlüsselung des Entgelts (Nettobetrag) nach Steuersätzen
der Steuersatz (%) und der Steuerbetrag (EUR)
(Gemäß Art. 22 Abs. 3b der Richtlinie 77/388/EWG muss eine Rechnung grundsätzlich den
Preis ohne Steuer und den auf die einzelnen Steuersätze entfallenden Steuerbetrag
getrennt ausweisen)
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