Hinweise für Ihre Abrechnung Für Ihre Abrechnung müssen grundsätzlich Originalbelege und Originalkontoauszüge vorgelegt werden. Kopien werden nicht anerkannt. Nach Prüfung Ihrer Originalunterlagen werden diese an Sie zurückgeschickt. Wettkampf • • • Wenn Sie Anreise und Aufenthalt zum Veranstaltungsort selbst organisieren, sammeln Sie: Rechnung des Reisebüros, Fahrkarten, Flugtickets, Tankquittungen bei Pkw-Nutzung, Hotelrechnungen, Kassenbons der Supermärkte bei Selbstversorgung, Quittungen über gezahlte Startgelder Sollte die Organisation für Ihre Teilnahme am Wettkampf durch Ihren Verein, Ihrem Berliner Fachverband oder Ihrem Deutschen Verband vorgenommen werden, lassen Sie sich vom Organisator eine Quittung über Ihren Eigenanteil für Ihre Abrechnung ausstellen. Sollte die Organisation und die Vorfinanzierung für Ihre Teilnahme am Wettkampf durch Ihren Trainer, Landestrainer oder Bundestrainer erfolgen, muss dieser nach vorheriger Absprache mit dem Berliner Fachverband oder Ihrem Sportverein die entstandenen Kosten mit dem Verband oder Verein abrechnen. Ihren Eigenanteil zahlen Sie direkt an den Verband oder Verein und lassen sich darüber eine Quittung für Ihre Abrechnung ausstellen. Trainingslager • Abrechnung wie Wettkampf Sportausrüstung, Sportgeräte • Für die Abrechnung reichen Sie die Originalrechnung ein. Bei Barzahlung dies bitte auf der Rechnung bestätigen lassen. Bei Überweisung des Rechnungsbetrages den Originalkontoauszug beifügen. Sonstige Kosten • Abrechnung wie Sportausrüstung, Sportgeräte Worauf Sie bei Erhalt einer Rechnung achten müssen: • • • • • • • die vollständige Adresse Ihres Geschäftspartners die vollständige Empfängeradresse die Steuernummer oder die Umsatzsteuer–Identifikationsnummer (Gemäß § 14 Abs. 1a UStG muss die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer–Identifikationsnummer auf jeder Rechnung angegeben werden.) die Menge und Art der Lieferung bzw. der Umfang der Leistung der Tag der Lieferung bzw. der Zeitraum der erbrachten Leistung Aufschlüsselung des Entgelts (Nettobetrag) nach Steuersätzen der Steuersatz (%) und der Steuerbetrag (EUR) (Gemäß Art. 22 Abs. 3b der Richtlinie 77/388/EWG muss eine Rechnung grundsätzlich den Preis ohne Steuer und den auf die einzelnen Steuersätze entfallenden Steuerbetrag getrennt ausweisen)