Schirk in der Gesetzgebung und das „sich richten lassen“ Der Missverstanden Tauhid Eine Kurze Abhandlung über den Schirk in der Gesetzgebung (Schirk Tahakum), und das „sich richten lassen“, mit zahlreichen Beweisen aus Quran, Sunna und Erläuterungen der Salaf Salih. Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Inhaltsverzeichnis Der Schirk und der Taghut in der Gesetzgebung. 2 Das „sich richten lassen“ 5 Weitere Beweise aus Quran und Sunnah und Erklärungen der Gelehrten 7 Zusammenfassung 15 Anmerkung 16 Im Namen ALLAHS des Allerbarmers des Barmherzigen, P a g e 1 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Alles Lob gebührt ALLAH, dem Herrn der Welten. Ich bezeuge das es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer ALLAH und das Muhammed sein Diener und sein Gesandter ist (salla lahu alaihi wa salam). Der Schirk und der Taghut (In der Gesetzgebung) Allah (swt) ist nicht nur der einzige Schöpfer sondern er ist auch der einzige Richter, Befehlshaber und der einzige Gesetzgeber. „Das Urteil ist allein Allahs“ (12:40) Jeder der andere Gesetze erlässt, mit anderen Gesetzen regiert oder nach anderen Gesetzen urteilt als den Gesetzen der Scharia hat sich damit eine Eigenschaft angemaßt die einzig und allein Allah (swt) zusteht und sich damit neben Allah (swt) gestellt. So jemand ist nach dem Konsens der Muslime ein Mushrik und ein Taghut von dem man sich lossagen und ihn bekämpfen muss. „Und Er beteiligt an seiner Urteilsgewalt niemanden.“ (18: 26) „Wer nicht nach dem urteilt/richtet, was Allah hinabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ (al-Ma’ida: 44) Wer diesen Personen das Recht auf Gesetzgebung zuspricht, ihre Gesetze als rechtmäßig ansieht, sich von ihren Gesetzen richten lässt, sich ihnen unterwirft und ihnen gehorcht, der hätte ihnen gedient und sie somit zu einem weiteren Gott neben Allah (swt) genommen. „Sie wollen sich vor dem Taghut richten lassen, wo ihnen doch befohlen worden ist, ihn abzulehnen. Doch der Satan will sie weit in die Irre führen.” (an-Nisa: 60) „Sie haben sich ihre Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen außer Allah.“ (at-Tauba: 31) Das Recht der Gesetzgebung gehört allein Allah (swt). Er akzeptiert hierbei keinen Partner. „Und Er beteiligt an seiner Urteilsgewalt niemanden.“ (18: 26) Dabei spielt es keine Rolle warum der Taghut mit anderen Gesetzen regiert oder urteilt. Die Tat an sich stellt bereits großen Kuffr dar, deshalb muss er nicht erst (Istihlal mit der Zunge machen) also behaupten das es erlaubt sei oder das diese Gesetze besser seien oder ähnliches; so wie es viele Murjia-Gelehrte tun um die Tawaghit zu schützen. Also wenn jemand eine Tat begeht die kein Kuffr ist, sondern „nur Haram“, dann wird er dadurch nicht zu einem Ungläubigen es sei denn er erklärt diese Tat für Halal. P a g e 2 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Wie z.B. jemand der Schweinefleisch ist. So jemand sündigt aber er bleibt dennoch Muslim, es sei denn er behauptet es sei heutzutage in Ordnung oder erlaubt Schweinefleisch zu essen. In dem Fall würde er Kuffr begehen. Wobei die Kuffr-Handlung das „Halal machen des Schweinefleisches“ ist und nicht das essen selbst. Ibn Hajar al Asqalani sagte: „Wer eine Pflicht (wājib ) leugnet, oder eine verbotene Sache für erlaubt erklärt, so ist dies die Ursache für seinen Unglauben, weil er davon überzeugt ist.“ [FatḥulBārī (12/279)] Aber da das Regieren und das Richten nach anderen Gesetzen als den Gesetzen Allahs (swt) selbst schon großer Kuffr ist, ist es gar nicht notwendig, es für halal zu erklären um in den Kuffr zu fallen. Es spielt also gar keine Rolle wie diese Person es rechtfertigt oder begründet. Ob er es als erlaubt ansieht oder ob er die Gesetze für besser hält oder nicht. Wenn er dies tut dann fügt er nur noch einen weiteren Kuffr zu seinem Unglauben hinzu. Es entschuldigt ihn also keineswegs wenn er sagt, dass die Gesetze Allahs besser sind, oder einsieht, dass es falsch ist mit anderen Gesetzen zu regieren. Solange er diesen Schirk nicht unterlässt und Tauba macht, ändert es nichts an seinem Urteil. Er gleicht dem Beispiel von jemandem der jemand anderen anbetet neben Allah und dann allerdings sagt das es besser ist Allah alleine anzubeten, diese Aussage wird ihn nicht entschuldigen. Muhammad Ibrahim (ra).;„Wenn derjenige, der in Übereinstimmung mit Menschen gemachten Gesetzen sagt; “Ich glaube, dass dies falsch ist”, so ändert dies nicht das Urteil, er schafft vielmehr die Scharia ab. Es ist wie eine Person, die sagt: “Ich bete Götzen an, aber ich glaube sie sind falsch.”“[Fatâwa (6/189)] Ibn Taymiah sagte:„Wer die Pflichten oder die Verbote mit seinem Herz oder mit seiner Zunge bestätigt,aber nicht nach dem handelt, so besteht sein Unglaube darin, dass dieser mit dem Unglauben des Hochmutes und der Abwendung gleichzusetzen ist.“ ['aṣṣārim almaslūl' (S512522)] Ibn Kathir:„Die Tataren gehorchten dem Gesetz dass sie von ihrem König Jingis Khan in seinem Buch Al Yasiq hatten. Dieses Buch beinhaltete einige Gesetze die von verschiedenen Religionen abgeleitet waren, zum Beispiel aus dem Judentum, dem Christentum und dem Islam. Viele dieser Gesetze waren zu seiner eigenen Meinung und seinen Neigungen verändert. Später wurden diese Gesetze das Gesetz, welches von seinen Kindern angewendet wurde, und sie stellten es über das Gesetz aus dem Quran und der Sunna des Propheten a.s. Daher, wer auch immer so handelt, ist ein Kafir und muss bekämpft werden, bis er zu der Entscheidung Allahs und seines Propheten zurückkehrt, so dass kein Gesetz gilt, sei es klein oder groß, das nicht von Allah ist.“ Ibn Taymīyah sagte:“Und es muss in der Religion der Muslime und durch die Übereinstimmung aller Muslime gewusst werden, dass wer einer anderen Scharia als der Scharia von Muhammad (saws) folgt, dieser ein Ungläubiger in einem Teil des Buches ist - ein Kafir und es ist wie der Kufr P a g e 3 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid von jemandem, der an einen Teil des Buches glaubt und einen Teil des Buches verleugnet.” [”AlFatāwa, Band 28/ 524] Und er sagt: “Wenn jemand das per Konsens verbotene Dinge erlaubt, oder das per Konsens Erlaubte verbietet oder etwas vom Gesetz der Scharia austauscht, worüber Konsens herrscht, so ist er ein Abtrünniger Ungläubiger (Kafir Murtadd) nach Übereinstimmung der Gelehrten des Fiqh.“ [Majmū’ al-Fatāwā 3/267] Sayyid Qutb sagte: „Wenn jemand behauptet, dass die Menschen ihm um seiner selbst willen gehorchen müssen, dass er um seiner selbst willen das Recht auf Gesetzgebung über sie hat und um seiner selbst willen das Recht besitzt Maßstäbe und Werte zu setzen, dann hätte er sich zu einem Gott erklärt. Auch wenn er nicht wie Pharao offen sagen würde: „Ich bin euer erhabener Herr.“ Und wer dessen Behauptung akzeptiert, hätte Schirk begangen und Allah (swt) verleugnet. Und das ist das größte Unheil auf Erden. Die Befugnis Halal (das Erlaubte) und Haram (das Verbotene) zu bestimmen gehört allein nur Allah (swt) und sonst niemandem. Diesbezüglich hat Allah (swt) keinem das Recht gegeben, weder einer Einzelperson, noch einer Gruppe, noch einem Volk. Andere Gesetze dürfen die Menschen mit der Erlaubnis Allahs (swt) nur begrenzt und im Rahmen der Scharia erlassen. Alles Haram und Halal bildet zusammen die Scharia und die Religion. Akzeptiert man Allah (swt) als Den, der die Verbote und das Erlaubte bestimmt, dann gehört man Seiner Religion an. Akzeptiert man einen anderen statt Allah (swt), der die Verbote und das Erlaubte für die Menschen bestimmt, dann gehört man dessen Religion an und nicht mehr der Religion Allahs. Dieses Thema hat mit der Göttlichkeit Allahs zu tun und bringt die Bedeutung der Religion in den Vordergrund. Es hat mit dem Glauben und seinen Grenzen zu tun. All jene, die auf der Welt behaupten Muslime zu sein, und auf ihrer Behauptung „Wir sind Muslime“ weiterhin beharren, sollten ihren Zustand im Lichte dieses Themas erneut beleuchten, um zu bestimmen wo sie sich im Islam gerade befinden!..“ (Fizilali’l Quran Band: 2, S. 170-179) P a g e 4 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Das „sich richten lassen“ Zunächst einmal möchten wir den Schirk im Tahakum ein wenig genauer erklären, da diese zu den gefährlichsten und am weitesten verbreiteten Arten des Schirks unserer Zeit gehören. Im Anschluss daran werden wir das Gesagte inschaallah mit zahlreichen Beweisen aus Quran und Sunna und mit Erläuterungen der Salaf Salih belegen. Es gibt Schirk-Arten die nahezu jedem Muslim bekannt sind wodurch es relativ einfach ist sie zu vermeiden. Aber es gibt auch Arten des Schirks die nicht so deutlich und nicht so bekannt sind, insbesondere in unserer Zeit, in der große Unwissenheit in Bezug auf den Tauhid und der wahren Bedeutung von „la ilaha ill Allah“ vorherrscht. Wie wir bereits erwähnt haben, stellt sich jeder der eine Eigenschaft beansprucht, die Allah (swt) alleine gebührt, auf eine Stufe mit Allah (swt) wodurch er zu einem Muschrik und zu einem Taghut wird. Das gilt beispielsweise für jemanden der Gesetze erlässt die der Scharia Allahs widersprechen, als auch für jemanden der mit anderen Gesetzen regiert, oder mit anderen Gesetzen richtet. Jeder der solch einen Taghut in dieser Position akzeptiert, oder ihm gehorcht hätte ihn dadurch angebetet und großen Schirk begangen. Dies sind äußerst weit verbreitete Arten des Schirks in der sich heute leider sehr viele sogenannte Muslime befinden. Sie würden niemals eine Ibada wie z.B. das Gebet oder die Dua zu anderen als Allah (swt) verrichten, dennoch begehen Sie den großen Schirk (ohne sich dessen bewusst zu sein) in dem sie den Taghut als Gesetzgeber oder als Richter akzeptieren. Manch einer denkt sich womöglich auch; „Was gehen mich diese Herrscher an und warum sollte ich sie verurteilen? Ich halte mich da lieber raus...“ Das ist eine äußerst gefährliche und unzulässige Denkweise denn Allah (swt) hat den Muslimen den Kuffr-bi-Taghut zur ersten Pflicht gemacht. Es ist die erste Hälfte des Glaubensbekenntnisses und eine Bedingung für seine Gültigkeit. Ausführliche informationen im Buch „Kufr-bi-Taghut“ (Islamic-News.de – Tauhid- Bücher) Wir als Muslime haben die Pflicht uns von den Tawaghit (mehrzahl von Taghut) loszusagen, sie und ihre Machenschaften aufzudecken, vor ihnen zu warnen und sie entsprechend unserer Möglichkeiten zu bekämpfen. „Und Wir haben ja bereits in jeder Gemeinschaft einen Gesandten erweckt: „Dient Allah und meidet die Taghut."“ (16:36) P a g e 5 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Mit dem Wissen darüber das jemand mit anderen Gesetzen herrscht oder richtet geht automatisch die Verpflichtung einher sich von ihm loszusagen und ihn abzulehnen. Ein Führer, Herrscher oder Richter darf von einem Muslim nur dann akzeptiert werden, wenn er nach den Gesetzen Allahs (swt) handelt und mit seinen Gesetzen regiert und richtet. Muhammad Ibn Abdul Wahab „Haltet am Fundament eures Din fest, seinem Anfang und seinem Ende, seiner Wurzel und seinem Haupt: Dem Bezeugnis Laa Ilaaha illa Allah, und kennt seine Bedeutung, und liebt dieses und liebt seine Vertreter, und macht sie zu euren Brüdern, sogar wenn sie weit entfernt von euch sind. Begeht den Kufr gegenüber den Tawaghiit (Also lehnt die Tawaghit ab). Nimmt sie zu Feinden und hasst sie, und hasst wer sie liebt oder sie verteidigt oder sie nicht zu Kuffar erklärt, oder sagt, dass sie ihn nichts angehen, oder Allah ihm ihnen gegenüber keine Verpflichtungen gegeben hat“ Darüber hinaus ist es wie bereits erwähnt großer Schirk, wenn man solch einen Taghut in seiner Position (in der Auflehnung gegenüber Allah) akzeptiert oder gehorcht. Es spielt dabei keine Rolle ob es sich bei dem Taghut um einen Präsidenten, einen König, ein Parlament oder einen Richter handelt, sobald jemand ein anderes Rechtssystem als der Scharia als rechtmäßig ansieht, es akzeptiert, ihm gehorcht oder sich davon Richten lässt, hätte er diesem gedient und somit Allah (swt) einen Partner beigesellt. Ibn Al Qayyim: „Die Taghut der Menschen sind diejenigen, die nicht mit den Gesetzen Allahs und Seines Gesandten regieren, vor dem man sich richten lässt außer vor Allah, der angebetet wird und den man wegen seines Wesens befolgt, ohne sich auf den Befehlen Allahs zu stützen und Ihm zu gehorchen. Genau das sind die Taghut der Welten. Wenn du über diese nachdenkst und die Situation der Menschen anschaust, dann wirst du sehen, dass die meisten Menschen nicht Allah, sondern den Taghut dienen, sich nicht vor den Urteilen Allahs und Seines Gesandten, sondern vor den Urteilen des Taghut richten lassen und nicht Allah und Seinem Gesandten, sondern dem Taghut gehorchen und sich ihm binden.“ (Alamu l-Muwakkiin Band 1/50) (1) Es ist auch ein offenkundiger Widerspruch zu behaupten das man die Einzigkeit Allahs (swt) in der Gesetzgebung oder beim Richten akzeptiert, aber gleichzeitig jene Tawaghit akzeptiert, während sie sich eine dieser Exklusiven Eigenschaften Allahs (swt) anmaßen, indem sie mit anderen Gesetzen regieren oder richten. Um es ganz Klar und deutlich zu sagen: Es ist unter keinen Umständen erlaubt vor ein Gericht des Taghuts zu ziehen. Ebenso ist es unter keinen Umständen erlaubt, sich in irgendeiner Weise an demokratischen Wahlen zu beteiligen oder an der Demokratie im Allgemeinen. Denn beide Taten sind großer Schirk! ! ! P a g e 6 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Ein Muslim darf sich weder an einem anderen Rechtssystem als der Scharia beteiligen (beispielsweise durch Wahlen) noch darf er ein Urteil bei ihnen ersuchen (vor Gericht ziehen, oder ihr Urteil akzeptieren) oder Ähnliches.... Im Folgenden werden diese Punkte mit weiteren Beweisen aus Koran und Sunna und Erläuterungen der Salaf Salih belegt; 1.Beweis „Die Entscheidung gehört allein nur Allah. Er hat euch befohlen nicht anderen, sondern nur Ihm zu dienen. Das ist die wahre Religion. Jedoch, die meisten Menschen wissen es nicht.” (Yusuf: 40) Dieser Koran-Vers zeigt uns klar und deutlich, dass die Entscheidungsgewalt und die Gesetzgebung einzig und allein bei Allah (swt) liegen und Er hierbei keinen Teilhaber akzeptiert. Danach befiehlt Allah die Entscheidungsgewalt nur Ihm zuzusprechen und bezeichnet dies als Ibada. Demzufolge hätte jeder sich zu einem Gott erklärt und sich Allah (swt) gleichgestellt, indem er vorgibt ebenfalls im Besitz der Entscheidungsgewalt und der Gesetzgebung zu sein. Und jeder, der ihn darin bestätigt, ihm gehorcht und ihm dieses Recht zuspricht, hätte ihn dadurch angebetet und ihn in der Ibada zu Allah (swt) beigesellt. Imam Baghawi sagte über diesen Koran Vers: „Die Aussage „Die Entscheidung gehört nur Allah.“ bestätigt, dass das Recht auf Entscheidung, das Recht auf Gebieten und Verbieten nur Allah (swt) gehört.“ (Tafsir al-Baghawi, Band: 2, S. 427) Sayyid Qutb sagte: „Die Befugnis der Entscheidungsgewalt gehört allein Allah (swt). Da Er der einzig wahre Gott ist, gehört Ihm diese Eigenschaft. Denn die Herrschaft ist eine Besonderheit der Göttlichkeit. Wer auch immer behauptet, dieses Recht zu besitzen, der hätte sich eine der wichtigsten Besonderheiten der Göttlichkeit Allahs angemaßt, gleich ob es sich dabei um eine Person, eine Gruppe, eine Partei, eine Kommission, ein Parlament, ein Volk oder die gesamte Menschheit handelt. Jeder, der behauptet, diese Besonderheit der Göttlichkeit Allahs zu besitzen, hätte offen Allah (swt) verleugnet. Sein Kufr wäre jedem offensichtlich. Auch wenn es hierzu nur diesen einen Koran-Vers gäbe, würde sich an diesem Urteil nichts ändern. Dieser Kufr kann auf unterschiedlicher Weise erfolgen. Es bedarf nicht unbedingt einer Anmaßung, allein die Behauptung eine Eigenschaft der Göttlichkeit zu besitzen reicht aus um aus der islamischen Religion ausgestoßen zu werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man wie Pharao diese Behauptung offen ausspricht und sagt: „Ich kenne für euch keinen anderen Gott außer mir“ oder „Ich bin euer erhabener Herr.“ P a g e 7 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Jemand, der das Rechtsystem Allahs außer Kraft setzt, die Gesetze nicht vom Islam, sondern von anderen Quellen herleitet oder die Entscheidungsgewalt anderen zuspricht statt Allah (swt), der hätte sich selbst oder einen anderen statt Allah zum Gott erklärt und wäre folglich aus dem Islam ausgetreten... Des Weiteren sagt Allah (swt): „Er hat euch befohlen nicht anderen, sondern nur Ihm zu dienen.“ Wenn man weiß, dass Ibada „Unterwerfung und Gehorsam zu Allah“ bedeutet, dann versteht man auch, dass mit der Aussage des Propheten Yusuf (a.s.) „Die Entscheidung gehört nur Allah“ eigentlich „Die Ibada gehört nur Allah“ gemeint ist. Denn die Ibada zu Allah (swt) ist in ihrer wahren Bedeutung nur dann möglich, wenn Ihm gleichzeitig auch die alleinige Befugnis der Entscheidungsgewalt zugesprochen wird. Wird das Recht der Gesetzgebung anderen statt Allah (swt) gegeben, dann hätte man die Ibada nicht allein zu Allah (swt) verrichtet. Um es noch einmal zu verdeutlichen: Jeder weiß, dass die Behauptung, dass man neben Allah auch das Recht auf Entscheidung besitzt, großer Kufr ist. Denn damit hätte man die alleinige Ibada zu Allah (swt) verlassen. Das wäre großer Schirk, der zum Austritt aus dem Islam führt. Deswegen wird jeder zum Kafir, der solchen Personen, die das Recht Allahs stehlen, dieses Recht ihnen zuspricht, sich ihnen unterwirft oder keinen Hass für sie empfindet. „Das ist die wahre Religion.“ Mit dieser Aussage definiert Allah (swt) Seine Religion. Nur das ist die wahre Religion. Außer dieser gibt es keine andere wahre Religion. Nur wenn die Entscheidungsgewalt Allah zugesprochen wird, handelt es sich um die wahre Religion und nur so kann man Allah (swt) dienen.“ (Fizilal’il Quran, Band: 4, S. 1991) 2.Beweis „Er hat keinen Teilhaber in Seiner Entscheidung.“ (al-Kahf: 26) Imam Tabari sagte zu diesem Koran-Vers: „Allah (swt) akzeptiert bei der Entscheidungs-gewalt keines Seiner Geschöpfe neben Sich als Partner. Nur Er allein ist es, der zwischen ihnen urteilen darf. Bei der Entscheidung, der Lösung von Streitigkeiten, der Verwaltung der Menschen und ihrer Anliegen handelt Allah (swt) wie Er es will und wie es Ihm gefällt. Diese Eigenschaft ist allein nur Sein Recht.“ (Tafsir at-Tabari, Band: 8, S. 212) Schanqitiy sagte: „Die Bedeutung dieses Verses ist folgende: Allah der Erhabene wird bezüglich der Entscheidungsgewalt niemals irgendjemanden als Partner akzeptieren. Die Entscheidung gehört nur Ihm. Außer Ihm hat niemand die Befugnis zu urteilen. Das, was Allah (swt) erlaubt hat, ist erlaubt und das, was Er verboten hat, ist verboten. Die richtige Religion ist die von Allah (swt) bestimmte Rechtsordnung (Scharia). Bei allen Streitigkeiten ist nur Sein Urteil gültig. Die Aussage „in Seiner Entscheidung“ umfasst jede Angelegenheit, bei der Allah (swt) urteilt. Demnach ist die Gesetzgebung darin erst recht enthalten. Diese Bedeutung geht auch aus folgenden Koranversen offen hervor: „Die Entscheidung gehört allein nur Allah. Er hat euch befohlen nicht anderen, sondern nur Ihm zu dienen.“ (Yusuf: 40) „Die Entscheidung ruht allein bei Allah. Auf Ihn vertraue ich.“ P a g e 8 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid (Yusuf: 67) „Über was auch immer ihr uneins seid, die Entscheidung darüber ruht bei Allah.“ (al-Schura: 10) „Alle Dinge sind vergänglich, bis auf Sein Angesicht. Ihm gehört die Entscheidung und zu Ihm werdet ihr zurückkehren.“ (al-Qasas: 88) „Wollen sie etwa die Urteile der Jahiliyya? Und wer ist ein besserer Richter als Allah für ein Volk, das fest im Glauben ist?“ (al-Ma’ida: 50) „Sprich: ‚Soll ich einen anderen Richter suchen als Allah, obwohl Er es ist, Der euch das Buch detailliert herabsandte?’“ (al-An’am: 114) Es gibt noch viele andere Verse wie diese.“ (Tafsir Adwa’ul-Bayan Band: 4, S: 82) 3.Beweis „Siehst du nicht jene, die behaupten an das zu glauben, was zu dir herabgesandt worden ist, und was vor dir herabgesandt wurde? Sie wollen sich vor dem Taghut richten lassen, wo ihnen doch befohlen worden ist, ihn abzulehnen. Doch der Satan will sie weit in die Irre führen.” (an-Nisa: 60) Ibn Kathir: „Allah, der Allerhabene, erwähnt den Fall jener, die behaupten, an die vorangegangenen und die letzte Offenbarung zu glauben, welche dann (aber) wünschen, sich in Rechtsstreitigkeiten auf etwas anderes als den Quran und die Sunna zu beziehen; sich zurück auf das Rechtsurteil der Jahiliyya zu beziehen, und dabei ihr Anrecht auf Iman wiederlegen“ [Ibn Kathīr] Schaukani sagte: „Es ist wirklich sehr verwunderlich, dass diejenigen, die vorgeben an den Koran zu glauben, welcher auf Muhammad herabgesandt wurde, und an die Bücher, die vor Muhammad offenbart wurden, sich (ausgerechnet) vor dem Taghut richten lassen wollen, obwohl jener diese Bücher aufheben und sie außer Kraft setzen will... Jedoch hat Allah (swt) seinem Gesandten Muhammad sowie all den anderen Gesandten und Propheten vor ihm befohlen den Taghut abzulehnen.“ (Tafsir Fathul Kadir Band: 1, S. 482) Muhammad Ibn Ibrahim Alasch’schaikh sagte: „Allahs Worte „yaz’umun“ (sie behaupten) widerlegen ihre Behauptung an den Koran und an die Bücher der vergangenen Propheten zu glauben. Denn in einem Herzen können Iman und das Verlangen eines Rechtspruchs vor dem Taghut nicht zu gleich existieren. Denn das sind zwei vollkommen gegensätzliche Dinge. Der Iman verwirft das Verlangen eines Rechtspruchs vor etwas, das nicht vom Propheten stammt.“ (Tahkimul Kawanin) Die bloße Akzeptanz dieser Tawaghit im Herzen reicht dafür bereits aus. P a g e 9 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Viele Menschen die sich dem Islam zuschreiben gehen sogar noch weiter und ziehen (meist aus Unwissenheit) sogar freiwillig vor das Gericht eines Taghuts um „an ihr Recht zu gelangen“. So groß der diesseitige Verlust auch sein mag so rechtfertigt er nicht den großen Schirk zu begehen und somit sein Jenseits zu verkaufen. Für den großen Schirk gibt es keine Entschuldigung und auch keine „Notwendigkeit“ oder ähnliches das es rechtfertigen oder entschuldigen würde (die einzige Ausnahme ist, wenn man unter Zwang1 steht und selbst dann hat es Bedingungen). Ansonsten gibt es keine Ausnahme selbst wenn man aufgrund dessen sein ganzes Vermögen verliert, ist dies besser als Schirk zu begehen (indem man beispielsweise zu einem Taghut-Gericht geht) und damit seine Akhira (Jenseits) verliert! 4.Beweis Allah (swt) sagt: „Nein! Bei deinem Herrn! Sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich (Muhammad) zum Richter über alles machen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann in ihren Herzen keine Bedrängnis gegen deine Entscheidung finden und sich dem in voller Ergebung fügen.“ (an-Nisa: 65) Ibn Qayyim sagte: „Auf Seine heilige Seele schwörend bekräftigt Allah (swt), dass niemand ein Muslim ist, der nicht in allen Angelegenheiten seines Lebens den Gesandten Allahs (saws) zum Richter wählt, sei es in Grundlagen, Abzweigungen oder in Scharia Urteilen. Denn der Iman kann sich nur dadurch verwirklichen. Auch wenn der Gesandte Allahs (saws) zum Richter ernannt wurde, wäre man kein Muslim, wenn man dessen Urteil nicht vollkommen akzeptiert, damit unzufrieden ist oder sich diesem nicht in wahrer Hingabe ergibt, ohne dabei im Herzen Unbehagen zu empfinden.“ (Attibyan Fi Ahkamil Koran S. 270) Ibn Kathir weist darauf hin; dass Allah in dieser Aya einen Schwur auf Sich selbst ablegt und schwört, dass niemand glaubt, bis er die Autorität des Propheten in allen Angelegenheiten akzeptiert. Dies ist die Wahrheit, die der Gläubige auf sich selbst anwenden muss, öffentlich und privat. Deswegen sagt Er in der Ayah: "..und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen." "Sie akzeptieren dein Urteil mit ihren Herzen und finden darin keine Schwierigkeit dem zu folgen, was du entschieden hast." Das heißt, sie unterwerfen sich komplett, ohne Druck und Zwang und ohne zu diskutieren. Hierauf wurde nochmals hingewiesen, als der Prophet (ass) sagte: "Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, keiner von euch hat geglaubt, bis seine Wünsche mit dem übereinstimmen, mit dem ich gekommen bin." Ibn Kathir (Tafsir 2/206) 1) z.B. Wenn einem der Tod akut angedroht wird von jemanden der dazu in der Lage ist dies auch durchzuführen. Darüber hinaus muss das Herz mit Iman gefüllt sein. In diesem Fall wäre man entschuldigt wohingegen die Geduld dennoch besser ist. P a g e 10 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid 5.Beweis „Sie haben sich ihre Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen außer Allah. (Ebenso) den Messias, den Sohn der Maria. Obwohl ihnen befohlen wurde, allein dem Einzigen Gott, Allah, zu dienen. Es gibt keinen anbetungs-würdigen Gott außer Ihm. Er ist erhaben über das, was sie Ihm zur Seite stellen!“ (at-Tauba: 31) Imam Baghawi sagte: „Wenn behauptet wird: „Sie beteten ihre Schriftgelehrten und Mönche nicht an, weder beugten sie sich vor ihnen noch warfen sie sich vor ihnen nieder“ dann kann man dazu folgende Antwort geben: „Ihre Anbetung erfolgte nicht durch Verbeugung oder Niederwerfung, sondern durch die Gehorsamkeit zu ihnen. Sie gehorchten ihnen in Angelegenheiten bei denen diese sich Allah (swt) widersetzen, indem sie Allahs Erlaubte verboten und Seine Verbote erlaubten. So haben sie die Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen. Adiyy bin Hatem (ra) sagte: „Ich trat zum Gesandten Allahs (saws) vor und trug dabei noch ein Kreuz aus Gold. Als er mich sah, sagte er: „O Adiyy! Werfe diesen Götzen weg, den du um den Hals trägst!“ Ich warf es sofort weg, danach kam ich zu ihm. Er las gerade den Vers: „Sie haben sich ihre Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen außer Allah. (Ebenso) den Messias, den Sohn der Maria...“ Als er es zu Ende las, sagte ich zu ihm: „Wir beteten sie doch nicht an!“ Daraufhin sagte er: „Wenn sie das Erlaubte Allahs verboten und Seine Verbote erlaubten, habt ihr es dann nicht auch als Verboten oder erlaubt angesehen?“ Ich antwortete: „Ja.“ Daraufhin sagte er: „Auf diese Art habt ihr sie angebetet.“ (Tafsir al-Baghawi, Band: 3, S. 285) Ibn Kathir sagte: (zu dem Vers at-Tauba: 31): „Suddi sagte über diesen Kora-Vers: „Sie akzeptierten die Ansichten dieser Männer indem sie das Buch Allahs (swt) hinter sich warfen. Deshalb sagt Allah (swt): „Obwohl ihnen befohlen wurde, allein dem Einzigen Gott, Allah, zu dienen.“ Das bedeutet: Man darf nur das Urteil Allahs befolgen und anwenden, denn nur das, was Allah (swt) verbietet, ist auch verboten und das was Er erlaubt ist auch erlaubt. Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah (swt). Er ist erhaben über das, was sie Ihm beigesellen.“ (Tafsir Ibn Kathir) Weitere Beweise aus Quran und Sunna und Aussagen der Salaf Salih: Ibn Kathir :"Wer also das vollendete Gesetz verlässt, welches auf Muḥammad bin ‘Abdullah, das Siegel der Propheten, herabgesandt wurde, und sich stattdessen auf eine andere, nichtige Gesetzgebung bezieht, der ist ungläubig geworden. Und wie ist es erst bei jemandem, der ein Urteil durch al-Yāsā2 sucht und es davor setzt? Wer dies tut, der ist nach Konsens der Muslime ungläubig geworden.“ "Al Bidayyah wa Nihayya" (13/119) : P a g e 11 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Imaam Ahmad Schaakir (rah) sagte:"Die Angelegenheit dieser von Menschen gemachten Gesetze ist so klar wie die Klarheit der Sonne. Es ist klarer Kufr und es gibt nichts Verstecktes darüber und es besteht keine Entschuldigung für jemanden, der sich dem Islam zuschreibt, wer auch immer es sein möge, danach zu handeln, sich dem zu ergeben und es anzuerkennen. Solch eine Person, sollte aufpassen und jede Person ist für sich selbst verantwortlich. Daher sollten die 'Ulama die Wahrheit klar machen, das verkünden, was ihnen befohlen wurde, ohne irgendetwas zu verbergen." Umdaat At-Tafsiir Mukhtasar Tafsiir Ibn Kathiir von Ahmad Schaakir", Band 4/ 173-174 Ibn Kathir sagt zu folgendem Koran-Verst: Allah (swt) sagt: „Richte zwischen ihnen nach dem, was von Allah herabgesandt wurde. Folge nicht ihren Neigungen. Hüte dich vor ihnen, damit sie dich nicht weg-treiben von einem Teil dessen, was Allah zu dir herabgesandt hat. Wenden sie sich jedoch davor ab, so wisse, dass Allah sie für einen Teil ihrer Sünden treffen will. Gewiss, viele der Menschen sind Frevler. Wollen sie etwa die Gesetze der Jahiliyya? Wer kann ein besserer Richter sein als Allah für Leute, die in ihrem Glauben überzeugt sind?“ (al-Ma’ida: 49-50) „Allah (swt) lehnt all jene ab, die die Grenzen Seiner Gebote und Verbote verletzen und überschreiten. Denn Seine Gesetze sind es, die alles Gute umfassen, alles Schlechte verbieten und den Menschen vor Verführungen bewahren. In diesem Kora-Vers teilt uns Allah (swt) mit, dass alle Gesetze, die von Menschen ausgedacht wurden und ihren Ursprung nicht in Seiner Scharia haben, allesamt aus sinnlosen Phrasen bestehen und keinerlei Gültigkeit besitzen. Ein Beispiel ist das so genannte „Yasaq“ des Dschingis Khan, dem König der Tataren. Sie war eine Ansammlung von Erlassen des Königs, nach der auch die Rechtsprechung erfolgte. Dieses Gesetzbuch setzte sich zusammen aus Teilen der christlichen, der jüdischen und der islamischen Religion, sowie den persönlichen Vorstellungen und Neigungen des Herrschers. Auch nach dessen Tot blieb es lange Zeit das vorherrschende Gesetzbuch der Tataren. Das Yasaq stand somit über dem Buch Allahs und der Sunna Seines Gesandten. Wer so etwas anerkennt und befürwortet wird zum Kafir. Diese Leute müssen bekämpft werden, und zwar so lange, bis sie sich in jeder Angelegenheit nur den Urteilen Allahs und Seines Gesandten beugen.“ (Tafsir Ibn Kathir) Schanqitiy sagte: „Aus Allahs Versen wie z.B.; „Er hat keinen Teilhaber in seiner Entscheidung.“ (al-Kahf: 26) geht hervor, dass diejenigen, die sich anderen Gesetzesgebern binden, auf diese Weise Allah (swt) Partner beigesellen. Dieses Urteil wird auch in anderen Koranversen erwähnt, wie z.B. in Sura: An-Nisa 60). Darin zeigt uns Allah (swt), dass widersprüchliche Handeln einiger Leute auf. Diese geben vor, an das zu glauben, was Allah (swt) herabgesandt hat und gleichzeitig wollen sie sich vor dem Taghut richten lassen. Aus diesen himmlischen Beweisen ist deutlich zu verstehen, dass nur ein Kafir, der offensichtlich durch das Licht der Offenbarung verblendet wurde, daran zweifelt, dass all jene Kuffar sind, die Gesetzen folgen, die von den Anhängern Satans erlassen wurden und dem Islam widersprechen.“ (Adwaul Bayan Band: 4, S.73-74) P a g e 12 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Schaikh Abdurrahman bin Hasan: Jeder, dem außerhalb der Scharia Allahs und Seines Gesandten gehorcht und gefolgt wird, wird zu einem Herrn (Rabb). Und jeder, der ihm gehorcht und sich ihm bindet, hätte ihn zu seinem Herrn genommen und ihn angebetet. Genauso, wie es Allah (swt) im folgenden Vers sagt: „Wenn ihr ihnen gehorcht, so werdet ihr zu Mushrikien.“ (al-An’am: 121) (Fathul Majid, S. 85-86) Schanqitiy sagt zu folgendem Vers: „Gewiss werden die Satane ihren Freunden eingeben mit euch zu streiten. Wenn ihr ihnen gehorcht, so werdet ihr zu Mushrikien.“ (al-An’am:121) Weil die gesamte Gesetzgebung, ob bezüglich der allgemeinen Vorsehung (Naturgesetze) oder der Scharia-Urteile, eine der wesentlichen Besonderheiten der Rububiyya ist, hätte jeder, der einer anderen Gesetzgebung folgt, diesem Vers nach, dessen Gesetzgeber zu seinem Herrn genommen und somit Allah Partner beigesellt. Wer den Gesetzen des Satans folgt, die den Gesetzen des Gnädigen widersprechen, hätte Allah (swt) Partner beigesellt.“ (Tafsir Adwa’ul Bayan: Band: 7, S. 169) Es gibt noch zahlreiche weitere Beweise aus Quran und Sunna und viele Erläuterungen der Salaf Salih zu diesem Thema. Allerdings sollten die bereits angeführten Beweise mehr als ausreichend und deutlich genug sein um das Urteil Allahs und den Pfad des Gesandten (saw) und der Salaf Salih in dieser Angelegenheit klar zu zeigen. Um die Wahrheit zu erkennen und zu akzeptieren reicht einem wahrhaftigen Muslim ein einziger deutlicher Beweis aus Quran und Sunna! In dieser Angelegenheit gibt es elhamdulillah zahlreiche klare Beweise aus Quran und Sunna mit eindeutigen Erläuterungen der Salaf Salih und der großen Gelehrten der Ahlu Sunna wal Jama‘a. Wer die Wahrheit nach all den Beweisen dennoch ablehnt und lieber seinen eigenen Gelüsten oder der Meinung von einigen heutigen Murjia Gelehrten folgt die versuchen die Tawaghit Herrscher zu verteidigen, der geht wahrlich in die Irre und wird sich vor Allah (swt) verantworten müssen. „Und sag: (Es ist) die Wahrheit von eurem Herrn. Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein. Gewiss, wir haben den Ungerechten ein Feuer bereitet, dessen Zeltdecke sie umfangen hält...“(18:29) Denn jeder der irgendwelchen Gelehrten folgt, in einer Angelegenheit in der sie dem Urteil Allahs widersprechen und es verdrehen oder leugnen, der hätte den Schirk im Gehorsam zu ihnen verrichtet. P a g e 13 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Es ist also eine äußerst gefährliche Angelegenheit und wir raten allen Brüdern und Schwestern dem authentischen Islam nach Quran und Sunnah, und nach dem Vorbild und dem Verständnis der Salaf Salih zu folgen, und nicht irgendwelchen Predigern oder angeblichen Gelehrten die einen anderen Pfad eingeschlagen haben, und dem Druck der Tawaghit und der Murjia nachgegeben haben. Egal wie groß Eure Sympathie bezüglich eines Gelehrten oder sonst jemanden sein mag, so darf dies nicht dazu führen, dass ihr ihm den Vorzug vor dem Urteil Allahs (swt) und seines Gesandten gibt. Kurze Zusammenfassung: Um die Tatsache besser verstehen zu können, dass man denjenigen, den man als Gesetzgeber akzeptiert oder vor dem man sich richten lässt, auch gleichzeitig angebetet hätte, müssen zuvor folgende Punkte verstanden werden: - Die Entscheidungsgewalt und das Recht der Gesetzgebung gehören zu den wichtigsten Eigenschaften einer Göttlichkeit. - Diese Eigenschaften gehören nur Allah (swt), dem einzig wahren Gott. Nur Ihm gebührt es zu dienen und Er akzeptiert hierbei keinen Partner. Kein Geschöpf, Parlament oder Rechtssystem hat das Recht auf diese Eigenschaften. Jeder, der behauptet ebenfalls das Recht auf Entscheidungsgewalt und Gesetzgebung zu besitzen, hätte sich zu einem weiteren Gott neben Allah (swt) erklärt und wäre damit zu einem Mushrik und zu einem Taghut geworden. Denn er hätte sich göttliche Eigenschaften angemaßt und sich dadurch Allah (swt) gleichgestellt. „Er hat keinen Teilhaber in seiner Entscheidung.“ (al-Kahf: 26) Jeder Muslim ist verpflichtet einen solchen Taghut abzulehnen. Dies stellt die erste Säule des Glaubensbekenntnisses dar (la ilaha...). Jeder der den Kuffr bi Taghut nicht vollzieht, dessen Glaubensbekenntnis ist nichtig und ungültig. Ausführliche informationen im Buch „Kufr-bi-Taghut“ (Islamic-News.de – Tauhid- Bücher) „Siehst du nicht jene, die behaupten an das zu glauben, was zu dir herabgesandt worden ist, und was vor dir herabgesandt wurde? Sie wollen sich vor dem Taghut richten lassen, wo ihnen doch befohlen worden ist, ihn zu verleugnen. Doch der Satan will sie weit in die Irre führen.” (an- Nisa: 60) Wer diesen Menschen oder dieses Rechtssystem (Taghut) akzeptiert, ihm gehorcht oder sich von ihm richten lässt, hätte eine Ibada zum Taghut verrichtet, und damit Allah (swt) beigesellt und großen Schirk begangen. Dabei macht es keinen Unterschied ob es sich bei dem Taghut um einen Herrscher, ein Parlament, einen Richter oder sonst ein Rechtssystem handelt. P a g e 14 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Wir hoffen dass ihr die Gefahren dieser Art des Schirks, und die Gefahren der Tawaghit erkannt habt und euch und eure Familien davor schützt. Der größte Verlust den man in diesem Leben erleiden kann, ist es den großen Schirk zu begehen. Denn dies hat die ewige Hölle zur Folge, wenn man in diesem Zustand stirbt, ohne sich vorher davon abgewendet und aufrichtige Taube gemacht zu haben. „Die Entscheidung gehört allein nur Allah. Er hat euch befohlen nicht anderen, sondern nur Ihm zu dienen.“ (Yusuf: 40) „Und sag: (Es ist) die Wahrheit von eurem Herrn. Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein. Gewiss, wir haben den Ungerechten ein Feuer bereitet, dessen Zeltdecke sie umfangen hält...“(18:29) Anmerkung: Manche halten sich insbesondere bei der Verurteilung der arabischen Taghut-Herrscher zurück, mit der Behauptung man wolle keine Fitna verursachen oder einen Muslim voreilig verurteilen etc... Dies zeugt von großer Unwissenheit oder Ignoranz gegenüber der Religion Allahs (swt)... Schließlich hat Allah (swt) seine Gesetze deutlich gemacht. Er (swt) hat uns erklärt auf wen wir Rücksicht nehmen müssen und für wen wir Entschuldigungen suchen sollen. Aber Allah (swt) hat uns auch deutlich gemacht, gegen wen wir mit Strenge vorgehen müssen, wen wir verurteilen, und wenn wir die möglichkeit haben, sogar bekämpfen müssen. Diese arabischen Tawaghit sind die größten Feinde Allahs, denn sie haben Seine Scharia im ganzen oder zumindest in Teilen abgeschafft und durch französische oder englische Gesetze ausgetauscht und beanspruchen Eigenschaften die nur Allah (swt) zustehen. Sie Regieren und urteilen mit anderen Gesetzen und verursachen damit die größten Fitan und Ungerechtigkeiten auf der Welt. Darüber hinaus bekämpfen sie den authentischen Islam von innen heraus und verdrehen viele Grundlagen des Islams mit Hilfe ihrer Palast-Gelehrten. Aber tausende Gelehrte und Prediger die gegen die Tawaghit sprechen oder die die Scharia fordern werden einfach weg gesperrt. P a g e 15 | 17 Schirk in der Gesetzgebung (und „sich richten lassen“) Der missverstandene Tauhid Diese Tawaghit sind die Feinde Allahs und die Feinde aller wahrhaftigen Muslime. Sie müssen mit allen Mitteln verurteilt und bekämpft werden. Sie schaden dem Islam mehr als die äußeren Feinde, denn sie verzerren den Islam von innen heraus und leiten die Unwissenden Muslime in die Irre. Sie haben den Islam und die Umma verraten und handeln nur in ihrem eigenen Interesse und im Interesse ihrer westlichen Verbündeten. Sie sind eine der Hauptursachen dafür, dass die Muslime den wahren Tauhid gar nicht mehr kennen und dafür, dass sich der Irja unter den Muslimen ausgebreitet hat. Sie sind auch diejenigen die maßgeblich für das Elend und die Erniedrigung indem sich die Umma befindet verantwortlich sind. Das letzte was Allah (swt) möchte, ist das man bezüglich dieser Feinde Allahs schweigt oder sie sogar verteidigt. Es ist Pflicht für jeden Muslim sich, auf die Seite Allahs zu stellen und seine Feinde und auch unsere Feinde aufzudecken, sie abzulehnen, sie zu verurteilen und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. „Diejenigen, die glauben, kämpfen auf dem Weg Allahs. Die Kuffar jedoch kämpfen auf dem Weg des Taghuts!“ (an-Nisa: 76) Und diejenigen, die Gefolgschaft geleistet haben, sagen: „Hätten wir doch eine (Möglichkeit zur) Wiederholung, dann würden wir uns von ihnen lossagen, so wie sie sich von uns losgesagt haben." So wird Allah ihnen ihre Werke zeigen, als gramvolle Reue für sie. Und sie werden aus dem (Höllen)Feuer nicht herauskommen. (Sure 2:167) Alles was richtig war, war nur von Allah (swt), und alles was falsch war, war nur von mir und dem Scheitan. Und alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten und Friede und Segen seien auf dem Propheten Muhammad (saw). Für Fragen und Anregungen; [email protected] www.Islamic-News.de P a g e 16 | 17