EINWOHNERGEMEINDE 3473 ALCHENSTORF INFORMATIONSBLATT ZUR FEUERBRANDSITUATION IN DER GEMEINDE ALCHENSTORF Allgemeine Infos - Wir haben einen massiven Feuerbrandbefall im Dorf, Schwerpunkt Oberdorf. - Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit mit Melde- und Bekämpfungspflicht. - Näheres zur Krankheit auf der Rückseite dieses Flugblattes. - Bei Fragen oder Verdacht auf Feuerbrand, bitte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung, 034/413 88 82, aufnehmen oder direkt mit Hansueli Stettler (Feuerbrandkontrolleur), G 034/413 75 10. Weiteres Vorgehen/Bekämpfung in der Gemeinde - Die befallenen Bäume werden gerodet. Die Rodung wird durch die Gemeinde organisiert (bei der Rodung muss sehr streng auf die Hygiene geachtet werden). - Die Kosten für die Rodung übernimmt 2011 der Kanton (nur noch 2011!). - Bei Hochstamm-Ersatzpflanzungen werden von Gemeinde und Kanton die Kosten für die Bäume übernommen. - Im Herbst 2011 wird eine Sammelbestellung für Bäume gemacht. Die Gemeinde organisiert vorgängig eine Sortendegustation mit neuen, unbekannten, wenig feuerbrandanfälligen Apfelsorten. Infos folgen zu gegebener Zeit. Auf unserer Homepage www.alchenstorf.ch finden Sie das Flugblatt ebenfalls. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme! Besten Dank! FEUERBRANDKONTROLLEUR UND GEMEINDERAT ALCHENSTORF Feuerbrand Feuerbrandkontrolle als Daueraufgabe Da Alchenstorf im Befallsgebiet vom Feuerbrand liegt, ist in Zukunft die Feuerbrandkontrolle eine Daueraufgabe der Gemeinde. Zwischen Mitte Juni und Mitte August sind an den Wirtspflanzen Neuinfektionen vom Frühjahr zu erkennen. Deshalb ist es wichtig, in dieser Zeit Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten, Hecken und Waldränder der Gemeinde auf Feuerbrandbefall zu kontrollieren. Warum diese Kontrollen? Was ist Feuerbrand? Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birnen und Quitten) und verschiedener Zier- und Wildgehölze (z.B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn). Steinobst wie Kirschen, Zwetschgen, Pfirsich, Aprikosen wird nicht befallen. Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, zerstört die lebenswichtigen Gewebe unter der Rinde. Triebe sterben ab und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz (daher der Name „Feuerbrand“). Bei feucht-warmem Wetter tritt aus befallenen Trieben Bakterienschleim aus. Dieser Bakterienschleim wird durch Insekten und Vögel übertragen, die Bakterien werden so sehr rasch und weit auf andere Wirtspflanzen verbreitet. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben. Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit erklärt. Es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht (Pflanzenschutzverordnung PSV, SR 916.20). Wie bekämpft man Feuerbrand? Feuerbrand ist nach der Infektion nicht mehr bekämpfbar. Vorbeugend gespritzt, erzielen gewisse „Gegenbakterien“ (Antagonisten) eine Teilwirkung. Unter ganz bestimmten Bedingungen ist zur vorbeugenden Bekämpfung auch das Spritzen von Antibiotika in Obstbaubetrieben mit Niederstamm-Kernobstanlagen erlaubt, was aber sehr umstritten ist. Was können wir tun? Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig, alle befallenen Pflanzen zu suchen und zu eliminieren. Verdächtige Pflanzenteile darf man nicht berühren, denn dadurch erhöht sich die Verschleppungsgefahr der Krankheit auf andere Pflanzen. In Gebieten mit Feuerbrand sind (Schnitt-)Werkzeuge nach jeder Wirtspflanze zu desinfizieren (z.B. beim Obstbaumschnitt im Winter nach jedem Baum). Beobachten Sie die gefährdeten Pflanzen in den Sommermonaten nach dem Abblühen. Verzichten Sie bei Neupflanzungen auf alle Feuerbrands-Wirtspflanzen. Es ist ebenfalls zu beachten, dass das Bakterium auch auf dürren Ästen oder in Kleidung über Monate überleben kann. Falls Sie verdächtige Pflanzen finden, melden Sie dies sofort auf der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde wird zusammen mit dem Feuerbrandkontrolleur die nötigen Massnahmen ergreifen. Mehr zum Thema finden Sie im Internet www.feuerbrand.ch / www.be.ch/feuerbrand. bei Bund und Kanton unter