Kirchenzucht und Heidelberger Katechismus heute (Frage 82 bis 85)

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„Das Himmelreich auf- und zuschließen?“
Kirchenzucht und Heidelberger Katechismus heute (Frage 82 bis 85)
Prof. em. Dr. Wolfgang Nethöfel, Frankfurt am Main
I
Die Fragen zur „Bußzucht“, zum zeitweiligen Ausschluss von den Sakramenten, insbesondere vom Abendmahl, gehören sicherlich zu den im interkonfessionellen Dialog heikelsten
Themen im Umgang mit dem Heidelberger Katechismus: einem zentralen Dokument reformierter Tradition. Denn angeblich wird durch die „christliche Bußzucht“, die in Frage 85 thematisiert wird, ebenso wie durch die „Predigt des heiligen Evangeliums“, von der in Frage 84
die Rede ist, „das Himmelreich auf- und zugeschlossen“. Und beides wird zuvor im Kontext
der Fragen 82 und 83 als „Amt der Schlüssel“ definiert: eine, wie es scheint, nicht nur grundsätzlich unevangelische, sondern dazu auch noch rückfällig-katholische Amtsanmaßung von
Kirchenoberen, die das für sich in Anspruch nehmen.
Exegetisch steht das aus heutiger Sicht auf schwachen Füßen. Wir haben die eine Stelle,
auf die man sich dabei berufen hat, soeben in der Lesung gehört (1. Korinther 11, 17-34). Im
1. Korintherbrief geht es Paulus aber im Wesentlichen darum, dass die Mahlgemeinschaft
der Gemeinde nicht einfach traditionell: als Sättigungsmal gefeiert wird. Sie soll als Gedächtnismahl des Todes Jesu gefeiert werden, weil mit dem alten Adam auch die von früher und
von draußen mitgebrachten sozialen Unterschiede begraben sind. In der Gemeinschaft mit
dem auferstandenen Christus wird ein neues Leben gelebt und erfahren. So soll es jedenfalls sein.
Entscheidend, echt paulinisch, ist hier die Reihenfolge. Nicht: haltet die gute Ordnung ein,
damit ihr es euch nicht mit Gott verderbt. Sondern die Liebe Gottes, die in der Christusgemeinschaft erfahrbar wird, hat euch aus euren alten Bindungen befreit. Dann verhaltet euch
auch entsprechend, damit ihr euch diese Freiheit bewahrt.
Paulus nennt das Misslingen dieser neuen Gemeinschaftsbildung aber nicht nur ein „Schuldigwerden an Leib und Blut des Herrn“, so dass man „sich selbst ein Gericht isst“. Er stellt
eine Verbindung zur Tatsache her, dass einige Gemeindeglieder ernsthaft erkrankt und andere – entgegen der ursprünglichen Erwartung – sogar verstorben sind. Solche magischmythologischen Vorstellungen hat der in seiner Art sehr lutherische Theologe Rudolf Bultmann in einem Brief an den in seiner Art sehr reformierten Theologen Karl Barth mit der tro1
ckenen Feststellung kommentiert, es gebe „Höhen und Tiefen“ in Paulusbriefen. Mit Paulus
gegen Paulus, wenn der sich verrennt. Paulus selbst befreit uns dazu, das zu erkennen.
Denn zu den Höhen gehört, dass Paulus sich in solchen Zusammenhängen zuverlässig immer wieder selbst zurücknimmt. Hier sagt er: Wir sollen mit uns selbst in Gericht gehen, ehe
wir an den Tisch des Herrn treten. Oder noch genauer: Wenn einer anders handelt als er
redet, erledigt sich sein Beitrag zu den Gemeindestreitigkeiten von selbst, von denen hier
eigentlich die Rede ist. Erst da ist Paulus wieder ganz bei sich selbst.
Die andere Stelle ist die Aufforderung zur geschwisterlichen Ermahnung in Matthäus 18, 1518.
15 »Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und stell ihn unter vier Augen zur Rede.
Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen.
16 Hört er nicht auf dich, dann geh mit einem oder zwei anderen noch einmal zu ihm, denn
›jede Sache soll aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen entschieden werden‹.
17 Will er auch auf diese nicht hören, dann bring die Sache vor die Gemeinde. Will er auch
auf die Gemeinde nicht hören, dann soll er in deinen Augen ´wie ein gottloser Mensch` sein,
wie ein Heide oder ein Zolleinnehmer.
18 Ich sage euch: Alles, was ihr auf der Erde binden werdet, wird im Himmel gebunden sein,
und alles, was ihr auf der Erde lösen werdet, wird im Himmel gelöst sein.“
Halten wir fest: Bei Matthäus ist von der Mahlgemeinschaft gar nicht die Rede. Wenn man
denkt, jemand verstößt gegen ein religiöses Gebot, das die Gemeinde für sich als gültig ansieht, weist man ihn erst allein, dann im Beisein von Zeugen und schließlich – wenn auch
das nicht hilft – gemeindeöffentlich auf sein Fehlverhalten hin. Erst dann darf er ausgeschlossen werden. Es geht um ein geordnetes, zugleich diskretes wie transparentes Verfahren. In diesem Kontext wird auf die Bevollmächtigung der gesamten Gemeinde hingewiesen,
solche Vorschriften auszulegen und darüber zu befinden, was verboten und was erlaubt ist
und darüber zu befinden, wer gegen ein Gebot verstoßen hat und wer nicht. Denn das und
nicht anderes ist im jüdischen Kontext mit „Binden und Lösen“ gemeint. Dort ist das traditionell Aufgabe des Priesters, in der christlichen Gemeinde gibt es von Anfang an so etwas wie
das Priestertum aller Gläubigen.
II
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Kommentar [MG1]:
Dieser zweite Text unterstreicht durch die Konzentration auf eine rationale Verfahrenslösung
in besonderer Weise eine nicht-gesetzliche, unmythologische Auslegung der Texte, auf die
der Katechismus sich bezieht. Und das wiegt schwer. Es kann ja nicht geleugnet werden,
dass sowohl die Gefahr, „unwürdig“, wie es hieß, am Altarsakrament teilzunehmen, als auch
die Tatsache, von ihm ausgeschlossen zu sein, den Menschen furchtbare Angst vor Tod und
Teufel gemacht hat: für einige gilt das bis heute. Das aber verdunkelt das Evangelium selbst:
die frohe Botschaft, dass Gott uns in Christus als gnädiger Gott nahe kommt.
Zwischen der nicht-gesetzlichen Auslegung der einen und der anderen Stellen besteht sogar
ein Zusammenhang. Und das ist die Tradition, die Jesus selbst begründet hat. Was wir darüber historisch wissen, mag wenig sein, aber es ist nicht nichts. Und was wir einigermaßen
sicher wissen, ist für unseren Zusammenhang der sogenannten Bußzucht entscheidend.
Jesus lebte, was er lehrte. Seine Gleichnisse und seine Heilungen hatten dieselbe Botschaft.
Beides kommt in der beglückenden Erfahrung seiner Nähe bei einem realen Festmahl zusammen, die eine Art Symposion waren.
Anstößig erweise feierten Jesus und seine Jünger gern. Nach dem Motto der Teresa von
Avila: Wenn Fasten, dann fasten, wenn Rindfleisch, dann Rindfleisch! Aber eben nicht irgendwie. Diese Tischgemeinschaften waren Realsymbole des Gottesreiches und Zeichenhandlungen zugleich. Schon in der Art und Weise, wie Jesus sich einladen ließ und als Einladender auftrat, überschritt er demonstrativ Grenzen: politische, kultische und Gendergrenzen. Er aß mit „Sündern“ aller Art, wie er ja auch gern mit Frauen und Kindern zusammen
war – anders als andere Rabbiner, die Furcht hatten, kultisch unrein zu werden. Er lud die
von den Hecken und Zäunen ein, und wenn er im Hause war, kehrte er, etwa bei der Fußwaschung, bewusst die Rangordnung um, von der sonst diese formellen Gastmahle bestimmt waren.
Bei seinem letzten Mahl versiegelt Jesus eigentlich nur die Botschaft, die immer schon von
diesen Mahlzeiten ausging, so, dass sie über seinen Tod hinaus gehört und ihre Wahrheit
erfahren werden konnte. Und in der Tat sind diese Mahlzeiten zusammen mit der Taufe, die
zu ihr hinführt und auf sie vorbereitet, zum wichtigsten Haftpunkt der Traditionsgemeinschaft
geworden, die sich auf ihn beruft. Paulus, der behauptet, den „Jesus nach dem Fleisch“ nicht
zu kennen, steht durch die Art und Weise, wie man in Antiochien diese Mahlzeiten feierte
(und Täuflinge eben darauf vorbereitete), enger als man meinen könnte in genau dieser Traditionslinie.
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Wie man aber gerade bei ihm sieht, ist das eine dynamische, eine dynamisierende Tradition,
die nicht zum Stillstand kommen will. In der Taufe, der Zulassung zu diesem Mahl, wird das
ebenfalls als Sterben angesprochen, aus dem ein neues Leben hervorgeht: „Da ist nicht Jude noch Heide, nicht Sklave noch Freier, nicht Frau noch Mann: ihr seid alle eins in Christus.“ (Galater 3,28) Und so wie Jesus sich gleichsam von denen belehren lässt, die von den
Brosamen eines Tisches essen wollen, der eigentlich nur für die jüdische Traditionsgemeinschaft gedeckt war, so begreift Paulus diese Sendung von Anfang an als Sendung auch zu
den Heiden: paradoxerweise (oder eigentlich: auch nicht) in Fortsetzung jener alten jüdischen Tradition, in der der Segen und das Erbe eigentlich immer schon an die jüngeren Brüder ging. Schaut man genauer hin, ist diese Tradition ja weder patriarchal noch gesetzlich,
sondern sie erzählt von einer Bundestradition der Liebe. Der Segen wird hier über tricksende
und täuschende ausländische und „sündige“ Frauen vermittelt: die übrigens alle im Stammbaum Jesu wiederkehren, der auf die ledige Mutter Maria zuläuft (Matthäus 1,1-17). Matthäus sah die Geschichte also genauso wie Paulus.
Die Botschaft des nahen Gottes kehrt alles um – und setzt es so neu in Bewegung. Das Gesetz ist heilig und gut. Aber damit es nicht tötet, darf es nur als Evangelium gepredigt werden. Das ist der Kern der reformierten Bundestradition, denke ich, und der Kern der Botschaft Jesu.
III
In Christus wird immer wieder alles neu! Was heißt das für unseren Zusammenhang? Ich
denke, wenn wir so argumentieren:
-
Wenn wir nicht die Augen schließen und blind vertrauen müssen: sondern wie Paulus
immer wieder einschärft, kritisch prüfen, was von dem, das uns überliefert ist, deshalb
für uns verbindlich ist, weil es uns die Liebe Gottes in Jesus Christus erfahrbar macht,
-
Wenn wir, wie Bultmann das mit Paulus für uns heutige Bibelleser lehrte, darauf vertrauen, dass auch die historisch-kritische Wahrheit uns frei macht:
-
dann sollten wir uns auch bemühen, die Intentionen der Autoren des Heidelberger
Katechismus nachzuvollziehen. Dann ist es nur fair, ja wir sind verpflichtet, gegen alle
möglichen Vorurteile kritisch zu rekonstruieren, wie „Bußzucht“ historisch verstanden
und wie sie ursprünglich praktiziert wurde: in Genf, in Emden, in den reformierten
Exils- und Auslandsgemeinden Londons, sicher auch hier in Frankfurt.
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Und da hören wir Erstaunliches, vor allem wenn man sich auf die Dokumente konzentriert,
die von der für uns so problematischen Umsetzungspraxis berichten. Von Wiegen der Demokratie, gar von Anfängen der Frauenemanzipation ist da selbst bei kritischen Historikerinnen und Historikern die Rede. Natürlich ging es vorwiegend um Ehebruch und um den öffentlichen Skandal, den das hervorrief. Aber ausgerechnet Genderforscherinnen zeigen nun
minutiös auf, wie in den dokumentierten Verfahren die überlieferten patriarchalen Vorrechte
durchbrochen wurden, bei denen ja von vornherein nur die Frauen risikobedrohte Skandalsubjekte waren. Die Frau sei „in Angelegenheiten des Ehebetts gleichberechtigt“ schrieb
Calvin (Eheordnung 1546). Hier wurde nun auf beide geschaut, immer wurden auch die
Frauen gehört, der Blick ruhte auf der Versorgungslage der ganzen Familie. Erst in diesem
Kontext, in dem auch Ehen geschieden wurden, wurde die Ehe wirklich jenes „weltliche
Ding“, von dem Luther gesprochen hatte.
Der zeitweilige Ausschluss von den Sakramenten war früher gängige kirchliche Praxis. Der
Hoheitsakt eines geweihten Priesters war eingebunden in ein hierarchisches Machtgefüge,
das zum Missbrauch geradezu einlud: Dass bis zu drei konkurrierende Papstanwärter ganze
Länder mit dem Interdikt belegten: dem Verbot, Sakramente auszuteilen, gehört in die Vorgeschichte der Reformation, weil es mindestens deren Heilswirksamkeit in Frage stellte und
die Menschen massenhaft in Höllenangst stürzte. Nun erleben wir etwas ganz anderes.
Nach dem republikanischen Vorbild der Stadtverfassung gewählte Gemeindevertreter üben
ihr zeitlich begrenztes Amt aus, indem sie sich ohne, oder genauer: mit genauem Ansehen
der beteiligten Personen einem streng geordneten, in aller Regel äußerst diskreten Verfahren unterstellen: das sich in der Praxis als Amt der Versöhnung erwies. Es ging vor allen
Dingen um Konfliktmediation. – Man darf sagen: wie bei Matthäus.
IV
Das mag für viele überraschend sein. Ich kannte zwar die Umrisse dieser Tradition, aber ich
habe im Einzelnen viel gelernt: nicht nur bei der genaueren Betrachtung der herangezogenen Bibelstellen, sondern auch und gerade in der Art und Weise wie sie nicht nur dogmatisch
herangezogen wurden, sondern wie sie trotz offensichtlicher Missverständnisse in ihrem
Traditionskern der Umsetzungspraxis nahe kamen. Aber das schiebt die Frage ja nur hinaus:
Was sagt uns das heute?
Ich meine, dass wir hier von Anfang an und immer wieder die alle Tradition und alle Klischees durchbrechende, wahrhaft frei machende schöpferische Kraft der Liebe Gottes spü5
ren, die sich in Jesus Christus offenbart hat. Sie befreit auch aus religiösen Traditionen, auch
aus kirchlichen Bindungen, auch aus neuer Gesetzlichkeit. Gerade im Widerspruch zur Kirche hat dieses tief in unseren zentralen Traditionsmustern gespeicherte Doppelmotiv unser
Abendland geprägt, das Luther auf die bündige Formel gebracht hat: frei im Glauben, gebunden in der Liebe. Es brach sich immer wieder Bahn: in der Geschichte des Mönchstums,
in der Reformation, in der Säkularisierungsgeschichte, in der Geschichte von Naturwissenschaft und Technik und in der Geschichte der politischen Revolutionen, schließlich in der
Ausbildung des Sozialstaates. Ich will davon nicht auch noch erzählen, nur so viel:
Wir sind da stets auf beiden Seiten gewesen: als Förderer wie als Verhinderter. Immer wieder stellt sich uns die Frage: Wie können wir uns diese Freiheit bewahren, damit die Liebe
ihren Weg findet? Über den inneren Kern dieser Freiheit wusste der Lutheraner Bultmann
viel zu erzählen, über deren Wirksamwerden in der Praxis der Reformierte Karl Barth. Unter
der Herrschaft des Nationalsozialismus sprach er in der Barmer Theologischen Erklärung
von „Gottes kräftige(m) Anspruch auf unser ganzes Leben“ (These 2). In der Situation der
alten DDR, wo die Partei wieder nach dem ganzen Menschen griff, wo aber auch angesichts
des Unrechts in der Welt eine sozialistische Alternative Anknüpfungspunkte an biblische Gerechtigkeitsforderungen zu bieten schien (auch hier im Westen), musste man sich wieder
entscheiden:
-
Rückzug und Trennung auf der Linie der lutherischen „Zwei-Reiche-Lehre“ („mein
Reich ist nicht von dieser Welt“, Johannes 18,36)
-
oder ein vorwärtsweisendes Engagement, wie es auf der Linie der reformierten Lehre von der „Königsherrschaft Christi“ zu liegen schien: wenn der Staat diesmal wirklich die Hand reichen sollte?
Die heute vergessene Schrift „Kirchengemeinschaft und politische Ethik“ aus dem Jahre
1980 ließ sich nicht auf konfessionelle Klischees ein, sondern ging einen kreativen dritten
Weg.1 Eine Kommission der unierten und reformierten Kirchenbünde reflektiert damals relative Schwächen und relative Stärken beider Ansätze und macht sie fruchtbar als Kriterien
sachlich engagierten, aber unideologisch-vernünftigen und freien Entscheidung. Wir können
1
Kirchengemeinschaft und politische Ethik. Ergebnis eines theologischen Gespräches zum Verhältnis von Zwei-
Reiche-Lehre u. Lehre von d. Königsherrschaft Christi, hrsg. von Joachim Rogge u. Helmut Zeddies, Berlin:
Evangelische Verlagsanstalt 1980.
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uns daran noch heute orientieren, wenn wir uns angesichts der Bußzucht-Fragen der Heidelberger Katechismus unserer konfessionellen, ja unserer christlichen Tradition neu vergewissern wollen.
Zu den Schwächen der reformierten Lehre von der Königsherrschaft Christi gehörte nach
dem Urteil der Kommission, dass aus der Zukunft des Reiches Gottes „eine Sache der Menschen oder Kirche“ wird, dass darin „Elemente des Besserwissens“ austreten und „Veränderungsforderungen“, die nicht vernünftig „detailliert und konkretisiert“ werden können. „In
Christus“, daran hält die kleine Schrift fest, „hat Gott jedoch sein eigenes Herrsein über die
Welt als hingebenden und nachgehenden Dienst an den Menschen definiert.“ (S. 27f.) Zu
den Schwächen der Zwei-Reiche-Lehre gehört, dass dieses Reich Christi „oft als unsichtbares Reich des Geistes verstanden wird, das nur für die Innerlichkeit des Menschen und seine
ganz persönlichen Beziehungen zuständig ist“. Das habe nicht selten „zu einem Auseinanderbrechen von Glaube und Vernunft geführt“, die dann „oft allzu schnell dem erlegen ist,
was von den Herrschenden als vernünftig ausgegeben wurde“. So werde übersehen, dass
„das Zeugnis des Evangeliums Bedeutung auch für das Handeln von Christen und Kirche im
weltlichen Bereich hat“ (S. 25f.)
Die relativen Stärken beider Lehren entfalten sich, so heißt es zusammenfassend, „als
wechselseitig sich ergänzende und einander korrigierende Interpretationsmodelle für das
Handeln der Kirche und der Christen im politisch-gesellschaftlichen Bereich“ (S. 41). Das ist
aber meines Erachtens nicht die eigentlich Pointe: Das beginnt ja vorher, auch in jenem
Text: „Die Lehre von der Königsherrschaft Christi legt Wert darauf, dass nicht nur der Einzelne, sondern die Gemeinschaft zur Nachfolge verpflichtet ist“. Christen: Männer und Frauen
„haben gemeinsam zu beraten, welches Verhalten jetzt der Liebe Christi am meisten entspricht“, und das „ruft die Kirchen zur Umkehr“. (S. 27) Das wird durch den Ursprung wie
durch die Praxis dieser so sperrigen reformierten Lehre eigentlich bezeugt. Indem sie ihre
kritische Rekonstruktion legitimiert, bringt sie uns dem Ursprung in der Lehre und der Praxis
Jesu nahe: die uns auch noch heute zur Liebe befreit. Dafür dürfen wir dankbar sein.
Predigt (Lesefassung) am 18. August 2013 im Rahmen einer Predigtreihe zum Heidelberger
Katechismus in der Evangelisch-reformierten Kirche in Frankfurt am Main.
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