Rechte im 400 Euro -Job - Anwaltskanzlei Sommerfeld

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Anwaltskanzlei Sommerfeld
Rechte im 400 € - Job
Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit - diesen Anspruch haben auch die so genannten MiniJobber. Diese Ansprüche können weder einseitig vom Arbeitgeber noch einvernehmlich
ausgeschlossen werden. Hierüber herrscht oft Unkenntnis. Und das nicht nur beim geringfügig
beschäftigten Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber sind hier oft nicht genügend informiert.
Krankheit
So ist häufig nicht bekannt, dass der Arbeitgeber auch beim 400 €-Job im Krankheitsfall bis zu 6
Wochen lang den Lohn fortzahlen muss, die Kosten jedoch auf Antrag zum größten Teil erstattet
bekommt. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht allerdings erst bei einem vier Wochen
lang ununterbrochen bestehenden Arbeitsverhältnis. Legt der Arbeitnehmer eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit
weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber das Entgelt kürzen.
Die vom Arbeitgeber erbrachten Aufwendungen wegen derselben Krankheit werden für 42 Tage
pro Jahr in Höhe von 80 % bezahlten Bruttoentgeltes von der Bundesknappschaft erstattet.
Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen einen Umlagebetrag „U1“
von 0,1 % des Bruttoentgeltes je Beschäftigten an die Knappschaft. Bei einem vollen 400 €-Job
sind das 5,20 € pro Monat. Im Gegenzug erstattet die Knappschaft dem Arbeitgeber auf Antrag
die Lohnfortzahlungskosten, falls ein Minijobber durch Krankheit ausfällt.
Urlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage, wobei der
Samstag hier auch als Werktag zählt. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Urlaubstagen
im Jahr. Arbeitet ein Mini-Jobber nur einen Tag in der Woche, stehen im 4 Arbeitstage Urlaub zu
(24 : 6 x 1). Während des Urlaub muss der Arbeitgeber den Lohn vereinbarten Lohn zahlen.
Sozialbeiträge
Minijobs sind für Arbeitnehmer grundsätzlich sozialabgabenfrei. Das heißt der Arbeitgeber hat
die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung vollständig zu tragen.
Dieser kurze Überblick kann keine Beratung ersetzen. Entscheidend sind immer die Umstände
des Einzelfalles. Bei Zweifeln empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Eine Information der
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