für diesen Zweck vorgesehen. Für gemein

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für diesen Zweck vorgesehen. Für gemeinsame Anlässe steht nun der Singsaal in der
Turnhalle zur Verfügung. Das Lehrerzimmer
wird vom Gang durch eine Backsteinmauer
abgetrennt. Die Möblierung umfasst einen
grossen Tisch mit Stühlen, Schränke für das
Lehr- und Demonstrationsmaterial und ein
P*ult. Das Lehrerzimmer dient gleichzeitig
als Arbeitsraum für den Schulrektor.
Traktandum 5
Kompetenzerteilung an den Gemeinderat
für den Verkauf von Industrieland an die
Firma Gattiker AG, Bach.
Antragdes
Gemeinderates:
Der Gemeinderat erhält die Kompetenz, an
J. Gattiker, Grossmetzgerei und Fleisohhandel AG, Bach, ca. 10 000 m^ Industrieland
ab Kat. Nr. 1882 und 1779 in der Schwerzi
zum Preise von Fr. 44.— pro m^ plus Fr. 8.—
Strassenbeitrag je m^ zu verkaufen und für
weitere 5 000 m^ ein Kaufsrecht zu erteilen.
Bericht:
An der Urnenabstimmung vom 10. März
1967 ermächtigten die Bürger den Gemeinderat, 5 000 m^ Industrieland in der Schwerzi
an Herrn André Schläppi in Wollerau zu
verkaufen. Herr Schläppi verzichtete nachträglich auf den Landerwerb. Für die westlich an die Firma Uiker anschliessende Parzelle interessiert sich die Firma J. Gattiker,
Grossmetzgerei und Fleischhandel AG. Die
Räumlichkeiten in Bach genügen dem heutigen Geschäftsumfang nicht mehr. Ausserdem
ist die strassenmässige Erschliessung in Bäoh
für die modernen Kühlwagen imgenügend.
Um auch den bereits ansässigen Industrien
eine zeitgemässe Entwicklung zu ermöglichen, empfiehlt der Gemeinderat, dem Kaufgesuch dieser tüchtigen Firma zu entsprechen. Der Kaufpreis von Fr. 44.— deckt gut
die Gestehungskosten der Gemeinde. Auch
der Strassenbeitrag von Fr. 8.—- je m^ Industrieland ist den Verhältnissen angepasst.
Die Käuferin verpflichtet sich, die Parzelle
spätestens innert 8 Jahren zu überbauen
und den Sitz ihrer Firma in der Gemeinde
Freienbach zu belassen. Der Bau einer
Schlachthofanlage braucht eine bedeutend
längere Planungsfrist als die meisten andern
Industrieanlagen. Die Planung wird auch
zeigen, ob der Kauf der weiteren 5 000 m^
notwendig ist. Das Kaufsreoht dauert längstens 8 Jaihre und ist auf jeden Fall in dem
Zeitpunkt auszuüben, in dem die Gemeinde
Freienbach für die fragliche Parzelle einen
Käufer hat. Der Preis für die Kaufrechts-
parzelle beträgt Fr. 44.— plus Zins und
Zinseszinsen und Fr. 8.— Strassenbeitrag je
m^
Traktandum 6
Kompetenzerteilung an den Gemeinderat
für Verkauf von Industrieland an die
Firma KUBA.
A n t r a g des G e m e i n d e r a t e s :
Der Gemeinderat erhält die Kompetenz, der
Firma RUBA, Fabrik stufenloser Antriebe,
Rud. Uiker & Co., Rüschlikon, ca. 640 m^
Industrieland ab Kat. Nr. 1882 zu Fr. 44.—
je m^ plus Fr. 8.—- Strassenbeitrag pro m^
zu verkaufen.
Bericht;
Die Firma Uiker erstellt gegenwärtig auf
der von der Gemeinde erworbenen Parzelle
in der Schwerzi ein Fabrikgebäude. Um den
Verkehrsraum zwischen Fabrikgebäude und
der Parzelle Gattiker hoch etwas zu erweitem, möchte die Firma RUBA noch einen
7 m breiten westlich angrenzenden Landstreifen kaufen. Gesamthaft beträgt das an
die Firma RUBA verkaufte Industrieland
7 550 m^. Der Gemeinderat empfiehlt den
Bürgern den Verkauf von 640 m^ zu den
gleichen Bedingungen, wie sie der Firma
Gattiker gestellt werden.
Traktandum 7
Genehmigung der Verträge für die neue
Kehrichtdeponie «Höllweid» und Krediterteilung für Zufahrtsstrasse.
,
A n t r a g d e s G em ei n d e r a t es :
Die Gemeinde genehmigt die Dienstbarkeits-'
vertrage mit
a) Frau Alice Lobeck, Wetzikon, und Herrn
Josef Kümin-Müller, Breiten, Wilen, vom
8. 2.1969 betreffend Kehrichtdeponie,
b) Korporation Freienbach, Firma Josef und
August Küster, Steinbrüche AG, Bach,
Frau Alice Lobeck, Wetzikon, Herrn
Albin Kümin, Breiten, Wilen, Herrn
August Muri,- Obstgarten, Freienbach,
vom 28. 2.1969 betreffend Zufahrtsstrasse
und bewilligt für den Bau der Strasse einen
Kredit von Fr. 100 000.—, sowie für Wendeplatz und Rampe Fr. 17 000.—, total Fr.
117 000.—. Sofern die Korporation Freienbaoh für den Strassenbau im Perimeterverfahren (für bisherige Nutzungsart der
Grundstücke) mit mehr als Fr. 15 000.—
belastet wird, übernimmt die Gemeinde die
Restsumme,
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