für diesen Zweck vorgesehen. Für gemeinsame Anlässe steht nun der Singsaal in der Turnhalle zur Verfügung. Das Lehrerzimmer wird vom Gang durch eine Backsteinmauer abgetrennt. Die Möblierung umfasst einen grossen Tisch mit Stühlen, Schränke für das Lehr- und Demonstrationsmaterial und ein P*ult. Das Lehrerzimmer dient gleichzeitig als Arbeitsraum für den Schulrektor. Traktandum 5 Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für den Verkauf von Industrieland an die Firma Gattiker AG, Bach. Antragdes Gemeinderates: Der Gemeinderat erhält die Kompetenz, an J. Gattiker, Grossmetzgerei und Fleisohhandel AG, Bach, ca. 10 000 m^ Industrieland ab Kat. Nr. 1882 und 1779 in der Schwerzi zum Preise von Fr. 44.— pro m^ plus Fr. 8.— Strassenbeitrag je m^ zu verkaufen und für weitere 5 000 m^ ein Kaufsrecht zu erteilen. Bericht: An der Urnenabstimmung vom 10. März 1967 ermächtigten die Bürger den Gemeinderat, 5 000 m^ Industrieland in der Schwerzi an Herrn André Schläppi in Wollerau zu verkaufen. Herr Schläppi verzichtete nachträglich auf den Landerwerb. Für die westlich an die Firma Uiker anschliessende Parzelle interessiert sich die Firma J. Gattiker, Grossmetzgerei und Fleischhandel AG. Die Räumlichkeiten in Bach genügen dem heutigen Geschäftsumfang nicht mehr. Ausserdem ist die strassenmässige Erschliessung in Bäoh für die modernen Kühlwagen imgenügend. Um auch den bereits ansässigen Industrien eine zeitgemässe Entwicklung zu ermöglichen, empfiehlt der Gemeinderat, dem Kaufgesuch dieser tüchtigen Firma zu entsprechen. Der Kaufpreis von Fr. 44.— deckt gut die Gestehungskosten der Gemeinde. Auch der Strassenbeitrag von Fr. 8.—- je m^ Industrieland ist den Verhältnissen angepasst. Die Käuferin verpflichtet sich, die Parzelle spätestens innert 8 Jahren zu überbauen und den Sitz ihrer Firma in der Gemeinde Freienbach zu belassen. Der Bau einer Schlachthofanlage braucht eine bedeutend längere Planungsfrist als die meisten andern Industrieanlagen. Die Planung wird auch zeigen, ob der Kauf der weiteren 5 000 m^ notwendig ist. Das Kaufsreoht dauert längstens 8 Jaihre und ist auf jeden Fall in dem Zeitpunkt auszuüben, in dem die Gemeinde Freienbach für die fragliche Parzelle einen Käufer hat. Der Preis für die Kaufrechts- parzelle beträgt Fr. 44.— plus Zins und Zinseszinsen und Fr. 8.— Strassenbeitrag je m^ Traktandum 6 Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für Verkauf von Industrieland an die Firma KUBA. A n t r a g des G e m e i n d e r a t e s : Der Gemeinderat erhält die Kompetenz, der Firma RUBA, Fabrik stufenloser Antriebe, Rud. Uiker & Co., Rüschlikon, ca. 640 m^ Industrieland ab Kat. Nr. 1882 zu Fr. 44.— je m^ plus Fr. 8.—- Strassenbeitrag pro m^ zu verkaufen. Bericht; Die Firma Uiker erstellt gegenwärtig auf der von der Gemeinde erworbenen Parzelle in der Schwerzi ein Fabrikgebäude. Um den Verkehrsraum zwischen Fabrikgebäude und der Parzelle Gattiker hoch etwas zu erweitem, möchte die Firma RUBA noch einen 7 m breiten westlich angrenzenden Landstreifen kaufen. Gesamthaft beträgt das an die Firma RUBA verkaufte Industrieland 7 550 m^. Der Gemeinderat empfiehlt den Bürgern den Verkauf von 640 m^ zu den gleichen Bedingungen, wie sie der Firma Gattiker gestellt werden. Traktandum 7 Genehmigung der Verträge für die neue Kehrichtdeponie «Höllweid» und Krediterteilung für Zufahrtsstrasse. , A n t r a g d e s G em ei n d e r a t es : Die Gemeinde genehmigt die Dienstbarkeits-' vertrage mit a) Frau Alice Lobeck, Wetzikon, und Herrn Josef Kümin-Müller, Breiten, Wilen, vom 8. 2.1969 betreffend Kehrichtdeponie, b) Korporation Freienbach, Firma Josef und August Küster, Steinbrüche AG, Bach, Frau Alice Lobeck, Wetzikon, Herrn Albin Kümin, Breiten, Wilen, Herrn August Muri,- Obstgarten, Freienbach, vom 28. 2.1969 betreffend Zufahrtsstrasse und bewilligt für den Bau der Strasse einen Kredit von Fr. 100 000.—, sowie für Wendeplatz und Rampe Fr. 17 000.—, total Fr. 117 000.—. Sofern die Korporation Freienbaoh für den Strassenbau im Perimeterverfahren (für bisherige Nutzungsart der Grundstücke) mit mehr als Fr. 15 000.— belastet wird, übernimmt die Gemeinde die Restsumme,