Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Tourismus und Erholung d.705/2 Verbindung Vercorin - Grimentz St. Martin - Nax Stand: Siehe auch Blätter Nr. 05.05.1999 D.1 / D.4 / D.7 Instanzen zuständig für das Objekt oder Projekt − Dienststelle für Verkehrsfragen weitere beteiligte Stellen − − − − − − − zuständig für die Koordination − Dienststelle für Raumplanung Bundesamt für Verkehr Dienststelle für Tourismus- und Wirtschaftsförderung Dienststelle für Raumplanung Dienststelle für Umweltschutz Dienststelle für Wald und Landschaft Betroffene Regionen Betroffene Gemeinden Beschreibung Die Ferienorte Vercorin, Grimentz und Nax besitzen zurzeit ihre eigenen Skigebiete auf beiden Seiten des Vallon de Réchy. Die touristische Entwicklung, welche die Verbindung dieser Skigebiete vorsieht und die auf einem umfassenden Konzept beruht, würde das touristische Angebot sowohl für das Val d'Anniviers als auch für das Val d'Hérens verbessern. Es sind jedoch auch die natürlichen Standortvoraussetzungen dieser Region für einen extensiven Tourismus zu berücksichtigen. Angesichts des Ausmasses des Projektes, des natürlichen Wertes der Gegend, insbesondere des Vallon de Réchy, wurden zwecks etappenweiser Verwirklichung folgende Studien erarbeitet: − «Rive droite de la Borgne: Réussir ensemble: un défi à relever»: Diese Studie führte am 18. April 1988 zu einem Einigungsprotokoll, welches von den betroffenen Instanzen und interessierten Verbänden, ausser dem WWF, der es nicht unterzeichnete, erarbeitet wurde. Dies behandelt das Projekt der generellen Erschliessung dieser Region, die Erweiterung des Skigebietes der Télé-Mont-Noble SA sowie die Verbindung mit dem Skigebiet von Grimentz - Vercorin. 1 d.705/2 Verbindung Vercorin - Grimentz - St. Martin - Nax − Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Erarbeitung im März 1988 des Umweltverträglichkeitsberichtes für das Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch der Verbindung Grimentz - Vercorin. − Studie «Natur und Landschaft»: Erarbeitung einer Studie gemäss dem Auftrag des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) für das Vallon de Réchy zur Kenntnis der natürlichen und landschaftlichen Werte der Gegend und zur besseren Bestimmung des Perimeters des BLNObjektes Val de Réchy. Am 1. April 1998 wurde das Objekt «Val de Réchy - Sasseneire» in das «Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» aufgenommen (BLN - Objekt 1715). Der derzeitige Stand ist folgender: − Erweiterung des Skigebietes des Mont-Noble: Nachdem die Koordination mit allen Beteiligten durchgeführt wurde und die verschiedenen Interessen berücksichtigt werden konnten, wurde im Jahre 1994 die Bau- und Betriebsbewilligung für den Skilift «La Combe» erteilt. Die Anlage wurde im Jahre 1996 realisiert. − Verbindung Grimentz - Vercorin: Im Jahre 1995 wurden die Konzessionsgesuche für zwei Sesselbahnen zwischen Grimentz und Vercorin: Tsougdires - Grand Plan und Bendolla - Grand Plan eingereicht. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist mit Entscheid vom 13. Januar 1998 auf das Konzessionsgesuch für die Sesselbahn Tsougdires - Grand Plan nicht eingetreten. Für die Sesselbahn Bendolla - Grand Plan wurde die Konzession erteilt. Gegen diesen Entscheid hat der WWF Beschwerde erhoben. Zurzeit läuft das Verfahren. − Verbindung Nax - Grimentz und Verbindung St. Martin - Grimentz: Diese Verbindungen bleiben Vorschläge, deren Verwirklichung vom Ergebnis der Koordination abhängen wird. Koordination Für die einzelnen Vorhaben ist folgendes Vorgehen zu beachten: 1. Erweiterung des Skigebietes des Mont-Noble Die zuständige Instanz stellt die Einhaltung der für den Betrieb des Skiliftes «La Combe» festgelegten Bedingungen in Bezug auf den Naturschutz, die Trinkwasserfassung und das Fahrverbot für Schneeplanierungsmaschinen über den Col de Cou und in Richtung des Vallon de Réchy sicher. Kategorie: Festsetzung 2 d.705/2 Verbindung Vercorin - Grimentz - St. Martin - Nax 2. Verbindung Grimentz - Vercorin: Das Projekt kann weiterverfolgt werden, sofern es die Anforderungen der Raumplanung und des Umweltschutzes erfüllt. Grundsätze und Vorgehen richten sich nach den Koordinationsblättern D.7 und D.4. Kategorie: Vororientierung 3. Verbindung Nax - Grimentz und Verbindung St. Martin - Grimentz Die Zweckmässigkeit dieser Verbindung ist gemäss dem Ergebnis der Studien zu überprüfen, und die Modalitäten sowie die Termine ihrer Planung sind genau festzulegen. Grundsätze und Vorgehen richten sich nach den Koordinationsblättern D.7 und D.4. Kategorie: Vororientierung Beschluss Kategorie: Zwischenergebnis Datum des Staatsratsentscheides: 29.06.1994 Datum der Genehmigung durch den Bund: 03.03.1999 (EJPD) Dokumentation − Rive droite de la Borgne - Réussir ensemble, 1988 3