Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt d.705/2 Verbindung

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Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt
Tourismus und
Erholung
d.705/2
Verbindung Vercorin - Grimentz St. Martin - Nax
Stand:
Siehe auch Blätter Nr.
05.05.1999
D.1 / D.4 / D.7
Instanzen
zuständig für das
Objekt oder Projekt
− Dienststelle für Verkehrsfragen
weitere beteiligte
Stellen
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−
−
−
zuständig für
die Koordination
− Dienststelle für Raumplanung
Bundesamt für Verkehr
Dienststelle für Tourismus- und Wirtschaftsförderung
Dienststelle für Raumplanung
Dienststelle für Umweltschutz
Dienststelle für Wald und Landschaft
Betroffene Regionen
Betroffene Gemeinden
Beschreibung
Die Ferienorte Vercorin, Grimentz und Nax besitzen zurzeit ihre eigenen Skigebiete auf beiden Seiten des Vallon de Réchy. Die touristische Entwicklung,
welche die Verbindung dieser Skigebiete vorsieht und die auf einem umfassenden Konzept beruht, würde das touristische Angebot sowohl für das Val
d'Anniviers als auch für das Val d'Hérens verbessern. Es sind jedoch auch die
natürlichen Standortvoraussetzungen dieser Region für einen extensiven Tourismus zu berücksichtigen.
Angesichts des Ausmasses des Projektes, des natürlichen Wertes der Gegend,
insbesondere des Vallon de Réchy, wurden zwecks etappenweiser Verwirklichung folgende Studien erarbeitet:
− «Rive droite de la Borgne: Réussir ensemble: un défi à relever»: Diese
Studie führte am 18. April 1988 zu einem Einigungsprotokoll, welches von
den betroffenen Instanzen und interessierten Verbänden, ausser dem WWF,
der es nicht unterzeichnete, erarbeitet wurde. Dies behandelt das Projekt
der generellen Erschliessung dieser Region, die Erweiterung des Skigebietes der Télé-Mont-Noble SA sowie die Verbindung mit dem Skigebiet von
Grimentz - Vercorin.
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d.705/2
Verbindung Vercorin - Grimentz - St. Martin - Nax
− Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Erarbeitung im März 1988 des
Umweltverträglichkeitsberichtes für das Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch der Verbindung Grimentz - Vercorin.
− Studie «Natur und Landschaft»: Erarbeitung einer Studie gemäss dem
Auftrag des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) für
das Vallon de Réchy zur Kenntnis der natürlichen und landschaftlichen
Werte der Gegend und zur besseren Bestimmung des Perimeters des BLNObjektes Val de Réchy. Am 1. April 1998 wurde das Objekt «Val de
Réchy - Sasseneire» in das «Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» aufgenommen (BLN - Objekt 1715).
Der derzeitige Stand ist folgender:
− Erweiterung des Skigebietes des Mont-Noble: Nachdem die Koordination
mit allen Beteiligten durchgeführt wurde und die verschiedenen Interessen
berücksichtigt werden konnten, wurde im Jahre 1994 die Bau- und
Betriebsbewilligung für den Skilift «La Combe» erteilt. Die Anlage wurde im
Jahre 1996 realisiert.
− Verbindung Grimentz - Vercorin: Im Jahre 1995 wurden die Konzessionsgesuche für zwei Sesselbahnen zwischen Grimentz und Vercorin:
Tsougdires - Grand Plan und Bendolla - Grand Plan eingereicht. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist mit Entscheid vom 13. Januar 1998 auf das Konzessionsgesuch für die Sesselbahn Tsougdires - Grand Plan nicht eingetreten. Für
die Sesselbahn Bendolla - Grand Plan wurde die Konzession erteilt. Gegen
diesen Entscheid hat der WWF Beschwerde erhoben. Zurzeit läuft das
Verfahren.
− Verbindung Nax - Grimentz und Verbindung St. Martin - Grimentz: Diese
Verbindungen bleiben Vorschläge, deren Verwirklichung vom Ergebnis der
Koordination abhängen wird.
Koordination
Für die einzelnen Vorhaben ist folgendes Vorgehen zu beachten:
1. Erweiterung des Skigebietes des Mont-Noble
Die zuständige Instanz stellt die Einhaltung der für den Betrieb des Skiliftes
«La Combe» festgelegten Bedingungen in Bezug auf den Naturschutz, die
Trinkwasserfassung und das Fahrverbot für Schneeplanierungsmaschinen
über den Col de Cou und in Richtung des Vallon de Réchy sicher.
Kategorie: Festsetzung
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d.705/2
Verbindung Vercorin - Grimentz - St. Martin - Nax
2. Verbindung Grimentz - Vercorin:
Das Projekt kann weiterverfolgt werden, sofern es die Anforderungen der
Raumplanung und des Umweltschutzes erfüllt.
Grundsätze und Vorgehen richten sich nach den Koordinationsblättern D.7
und D.4.
Kategorie: Vororientierung
3. Verbindung Nax - Grimentz und Verbindung St. Martin - Grimentz
Die Zweckmässigkeit dieser Verbindung ist gemäss dem Ergebnis der
Studien zu überprüfen, und die Modalitäten sowie die Termine ihrer Planung
sind genau festzulegen.
Grundsätze und Vorgehen richten sich nach den Koordinationsblättern D.7
und D.4.
Kategorie: Vororientierung
Beschluss
Kategorie: Zwischenergebnis
Datum des Staatsratsentscheides: 29.06.1994
Datum der Genehmigung durch den Bund: 03.03.1999 (EJPD)
Dokumentation
− Rive droite de la Borgne - Réussir ensemble, 1988
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