Landratsamt Sigmaringen

Werbung
Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Gesundheit
 0 75 71 / 102 – 6401
 0 75 71 / 102 – 6499
 [email protected]
Ringelröteln (Erythema infectiosum)
Stand 09/2014
Was sind Ringelröteln?

Ringelröteln (Erythema infectiosum) und Röteln (Rubella) sind zwei
unterschiedliche Erkrankungen, die Erreger sind nicht identisch.
Ringelröteln werden durch den Parvovirus B 19 ausgelöst.
Wie werden Ringelröteln
übertragen und wie lange ist man
ansteckend?

Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch durch Tröpfchenoder Schmierinfektion.
Tröpfcheninfektion: Übertragung beim Husten, Niesen, Sprechen.
Schmierinfektion: Übertragung über mit Sekret verunreinigte Hände
oder über Hautkontakt nicht intakter Haut mit infiziertem Blut.
Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung beträgt
meist 4 - 14 Tage (max. 3 Wochen). Die höchste Ansteckungsfähigkeit besteht in der Zeit vor dem Auftreten des Hautausschlags.
Nach Beginn des Hautausschlags besteht praktisch keine
Ansteckungsfähigkeit mehr. Daher ist allein der Hautausschlag kein
Grund zum Ausschluss eines Erkrankten aus der Gemeinschaftseinrichtung.
Was sind die typischen
Symptome?

2 – 3 Tage leichtes Fieber, Krankheitsgefühl, Muskel- und
Kopfschmerzen. Nach einem beschwerdefreien Intervall von ca. 1
Woche, Auftreten eines Hautausschlags, der im Gesicht
schmetterlingsförmig, am Körper, Armen und Beinen girlandenförmig aussieht. Die Hauterscheinungen blassen in der Mitte ab,
so dass die typischen ringelförmigen Muster entstehen. Der
Hautausschlag kann in den folgenden Wochen, oft provoziert
durch Stress, Sonnenlicht oder Wärme, immer wieder auftreten,
ohne dass eine neue Infektion vorliegt. Meist verläuft die Erkrankung
ganz ohne Symptome oder unter dem Bild eines grippalen Infekts.
Komplikationen: Gelenkentzündungen (vor allem bei Mädchen und
jungen Frauen).
Sehr selten: Leber-, Herzmuskel-, Gelenk- oder Gehirnentzündung.
Maßnahmen zur Verhütung der
Weiterverbreitung in
Gemeinschaftseinrichtungen

Ein Impfstoff gegen Ringelröteln steht nicht zur Verfügung. Nach
durchgemachter Infektion besteht meist lebenslange Immunität.
Das Risiko einer Übertragung des Virus durch Schmierinfektion
kann durch gründliche Händehygiene reduziert werden.
Vorbeugende Maßnahmen nach Kontakt zu erkrankten Personen:
Schwangere, die noch keine Ringelröteln durchgemacht haben, wird
empfohlen, sich umgehend mit ihrem Frauenarzt in Verbindung zu
setzen, da das Virus auf das ungeborene Kind übertragen werden
kann. Menschen mit Abwehrschwäche (Antikörpermangelsyndrom,
HIV-Infektion, hämato-onkologische Grunderkrankung oder
immunsuppressive Therapie) sollten unverzüglich ihren
behandelnden Arzt aufsuchen, wenn sie Kontakt zu einem
Erkrankten hatten, um zeitnah Laboruntersuchungen und medizinische Maßnahmen einzuleiten.
Bitte wenden

Bei Schwangeren ohne ausreichende Immunität können die Viren auf
Wie kann sich das Personal im
Alltag schützen?
Das müssen
Sie beachten
das ungeborene Kind übergehen; Empfehlung: Kontaktaufnahme mit
dem behandelnden Arzt.
In der Regel sind bei Ringelröteln keine zusätzlichen Desinfektionsmaßnahmen nötig, die Umsetzung des Hygieneplans ist ausreichend. Jedoch kann das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall,
z.B. bei der Betreuung immunsupprimierter Menschen, Schutzmaßnahmen anordnen.






Abklärung ob es sich in der Einrichtung um eine einzelne Erkrankung
(Einzelfall) oder um einen Ausbruch (Häufung) handelt
Bei einer Häufung hat die Leitung oder Vertretung die Pflicht das
zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das Auftreten von
Windpocken zu benachrichtigen und dazu krankheits- und
personenbezogene Angaben zu machen (gemäß §34 Abs.1 + 6
IfSG)
Bei einer Häufung empfiehlt es sich zudem den Träger zu
informieren
Ein Aushang ohne Hinweis auf die Person hat zu erfolgen, dass u.a.
gefährdete Personen (z.B. werdende Mütter) frühzeitig vorbeugende
Maßnahmen einleiten können
Nach Auftreten des typischen Hautausschlags dürfen Kinder die
Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen, sofern ihr
Allgemeinzustand dies zulässt
Kontaktpersonen dürfen die Gemeinschaftseinrichtung besuchen
Keine zusätzlichen Maßnahmen in der Kleinkindbetreuung/bei
Wickelkindern.
Wenn Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne mit dem Gesundheitsamt telefonisch in
Verbindung setzen. Telefon: 07571/102-6401
Mit freundlichen Grüßen
Fachbereich Gesundheit
Herunterladen