Johannisloge Reinoldus zur Pflichttreue in Dortmund Westfalendamm 283 44141 Dortmund Bitte beachten Sie : Alle Inhalte dieser Website unterliegen dem Copyright der Johannisloge Reinoldus zur Pflichttreue, Dortmund oder der zeichnenden Autoren. Die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Publikation oder aller in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung in gedruckter oder digitalisierter Form, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Johannisloge Reinoldus zur Pflichttreue, Dortmund unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichts anderes ergibt. Von den Pflichten des Freimaurers und was sagt Cicero dazu ? Wenn wir heutzutage etwas von Pflichten hören, so wikll das nicht besonders in das moderne Bild unserer Gesellschaft passen, die eher von den Rechten des Einzelnen und dem Spaß am Leben spricht. Die Freimaurer sind jedoch bemüht den guten Kern alter Traditionen und zeitlos gültiger Regeln des ethischen handelns und des sozialen Zusammenlebens zu bewahren und bei ihren Treffen durch Vorträge und Diskussionen mit Inhalten zu füllen. Zu den sog. Tugenden des Freimaurers gehört auch, dass er sich der Pflichten als Freimaurerbruder gegenüber seiner Loge und dem Logenmeister bewusst ist und sie nach bestem Vermögen zu erfüllen trachtet. Dem Begriff der Pflicht und der Pflichterfüllung begegnen wir sinngemäß schon in den ältesten Urkunden und Schriften der Menschheitsgeschichte - wenn auch in andere, manchem von uns heute fremdklingende, Worte gekleidet. So rief schon vor 2000 Jahren Johannes der Täufer in der judäischen Wüste den Menschen das bekannte Wort "meta noeite"- sprich Wandelt euren Sinn - entgegen - in einer Zeit, in der alte Wertvorstellungen und Lebensordnungen zunehmend verfielen und die Menschen sich nach dem neuen Gottesreich sehnten. Johannes kleidete damals seinen "Verpflichtungsaufruf" an die Täuflinge in die Worte: "Ich sage euch: Tut Buße, denn das Himmelreich ist nahe herbeigekommen! ... Ich taufe euch mit Wasser zur Buße; der aber nach mir kommt, ist stärker als ich, und ich bin nicht genug, ihm die Schuhe abzunehmen". Johannes steht damit zwischen dem alten Bund des Volkes Israel aus der Zeit Moses und dem neuen Bund, den Gott mit den Menschen geschlossen hat und der durch Jesus Christus symbolisiert wird. Die Worte Johannes des Täufers sind heute sinngemäß zum Gelöbnis des Freimaurers geworden und stehen damit am Beginn des Weges eines Freimaurers. Die Urfassung aller freimaurerischen Gelöbnisse, die sog. Old Charges - die Alten Pflichten - hat der englische Referend Anderson 1723 formuliert. Dort wurde der neue Freimaurerbruder verpflichtet das Moralgesetz aus innerer Haltung heraus zu befolgen. Er sollte sich auch nur derjenigen Religion verpflichtet fühlen, "in welcher alle Menschen übereinstimmen". Schließlich wurde der neue Bruder schon damals vor fast 3 Jahrhunderten - darauf verpflichtet, daß "der Maurer durch seinen Beruf verbunden ist, dem Sittengesetz zu gehorchen, - und wenn er seine Kunst recht versteht, wird er weder ein "stupid Atheist", d.h. ein dummer Gottesleugner, noch ein Wüstling ohne Religion sein". Diese "Pflichten" wurden später erweitert durch die Gebote "keine Abgötterei zu treiben und Bildwerke zu verehren, den Namen Gottes nicht zu lästern, kein Blut zu vergießen und sich vor jedem Totschlag zu hüten, Blutschande und Unzucht zu vermeiden, nicht zu stehlen und zu rauben und nach Recht und Gerechtigkeit zu leben". © JL Reinoldus zur Pflichttreue, Dortmund Seite 1 von 4 Johannisloge Reinoldus zur Pflichttreue in Dortmund Westfalendamm 283 44141 Dortmund Die Erweiterung der Verpflichtung von der Einhaltung nur des Sittengesetzes zu einem kleinsten gemeinsamen religiösen Nenner vollzog Anderson dann mit dem Satz: "In alten Zeiten war es den christlichen Maurern auferlegt, sich den christlichen Gebräuchen jedes Landes zu fügen. Da es aber jetzt die Maurerei bei allen Völkern, sogar bei solchen mit anderen Religionen gibt, sind sie nunmehr lediglich angewiesen, sich an diejenige Religion zu halten, in der alle Menschen übereinstimmen, also jedem Bruder die ihm eigenen besonderen Ansichten zu belassen". Der Freimaurer sollte außerdem ein friedfertiger Untertan der bürgerlichen Gewalt sein und sich "nie in Meuterei oder Verschwörung gegen den Frieden und die Wohlfahrt der Nation einlassen". Zu Beginn des 19.Jahrhunderts war dann die Bezeichnung Gottes als "Allgütiger Baumeister der Welt" gebräuchlich und es wurde versichert, dass "diese Pflichten nichts enthalten, was älteren Pflichten gegen Gott, Vaterland, und Obrigkeit zuwider wäre". Diese alte christliche Ordensregel verpflichtete den Freimaurer auch sehr konkret, jeden seiner Nebenmenschen, gleichviel welches Standes, welches religiösen Bekenntnisses und welcher Nationalität er sei, zu achten und zu lieben als ein Geschöpf Gottes, als ein Kind des einen ewigen Vaters, der auch ihm das Leben gegeben hat. In modernen Fassungen des Gelöbnisses des Freimaurers wird von der Verpflichtung gesprochen, sich um "die Verwirklichung der Menschenrechte und der Menschenwürde sowie des Friedens und der Eintracht in der Welt zu bemühen". Dabei soll sich der Freimaurerbruder seinem Vaterland verbunden fühlen und anderen gegenüber duldsam sein, d.h. Toleranz üben." Er gelobt nicht mehr vor Gott oder dem "Großen Baumeister" sondern bei seiner Ehre und seinem Gewissen. Damit hat das Gelöbnis wieder zurückgefunden zum liberalen Geist der Aufklärung, welcher damals die neuen Menschenrechte mit den Forderungen an den loyalen Staatsbürger und den metaphysischen Bedürfnissen des religiös-gläubigen Menschen zu verbinden suchte. Diese metaphysisch-religiöse Begründung von Handlungsmaximen für eine sittliche Vervoll-kommnung des Menschen können wir in vielen Hochkulturen der Menschheit beobachten. Doch gibt es für die Begriffe Pflicht und Pflichten auch kulturhistorische Wurzeln, die ohne Absicherung bei Gott und dem Himmelreich auskommen. Der Freimaurerei am nächsten steht in diesem Zusammenhang die Philosophie von Kant. Nicht von ungefähr wird Kant in der Literatur als "der bedeutendste Philosoph für die Freimaurerei" bezeichnet, in dessen "Autonomie des Sittengesetzes man den Grundgedanken aller Grundgedanken der Freimaurerei" sehen kann. So hat gewissermaßen Kant, der selbst kein Freimaurer war, mit seinem Kategorischen Imperativ "dem Maurerbund seinen Stempel aufgedrückt ".Diese großen Gedanken und Lehrsätze haben jedoch auch ihrerseits historische Grundlagen, die Jahrtausende weit zurückreichen. Ein wesentlicher Bestandteil des altägyptischen Totenkultes , der für die Ausgestaltung des irdischen Lebens maßgeblich war, verpflichtete nicht nur den Pharao sondern auch den letzten Fellachen darauf, die "maat", das ewig gültige Sittengesetz einzuhalten und über das eigene Handeln bei der Prüfung im Totengericht Rechenschaft abzulegen. Diese geistigen Grundlagen übernahm 2 Jahrtausende später auch Cicero im Römischen Reich. Cicero, der große Staatsmann , der am Ende der römischen Republik gegen die Alleinherrschafts-ansprüche Cäsars kämpfte, suchte nach gültigen, zuverlässigen Maßstäben für das rechte Handeln. Er fand sie in den Lehren © JL Reinoldus zur Pflichttreue, Dortmund Seite 2 von 4 Johannisloge Reinoldus zur Pflichttreue in Dortmund Westfalendamm 283 44141 Dortmund der großen griechischen Philosophenschulen, die alle in ihren Kernaussagen zur Orientierung des menschlichen Handelns übereinstimmten. Denn aus diesen Kernaussagen entstanden später die 4 Kardinaltugenden der europäischen Geistesgeschichte: "Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Maß". Auch Cicero meinte, daß auf diesen Grundpfeilern das ganze System ethischer Normen ruht. Diese ethischen Normen haben das sittlich Gute zum Ziel, das, wie Platon sagte, "eine wunderbare Liebe zur Wahrheit wecken würde, wenn diese für uns sichtbar wäre". Cicero belehrt in einem Gespräch seinen heranwachsenden Sohn über das pflichtgemäße Handeln und gliedert dabei die Tugenden folgendermaßen: "Zur ersten dieser Tugenden zählt die Klugheit, die Wahrheit zu erkunden, etwas zu sehen, zu hören und dazuzulernen, denn bei unseren Entscheidungen und Taten kommt es auf die Bewahrung von Schönheit, Beständigkeit und Ordnung an. Mit der zweiten Tugend, nämlich der Gerechtigkeit, ist die Wohltätigkeit verbunden, die man auch als Güte oder Freigebigkeit bezeichnen kann. Die Grundlage dieser Gerechtigkeit, die niemandem schaden , dem Gemeinwohl aber dienen soll, ist aber die Gewähr der Treue, d.h. der Zuverlässigkeit - und die Aufrichtigkeit. Cicero mahnt seinen Sohn, bei der Auswahl derer, welche die Wohltätigkeit empfangen sollen, zunächst auf ihre Bedürftigkeit hin zu prüfen; dann aber auch auf ihren Charakter und ihre Verdienste zu achten. und darauf, ob sie sich mehr durch Mut und Tapferkeit oder durch die milderen Tugenden des Maßes, der Selbstbeherrschung und der Gerechtigkeit ausgezeichnet hatten." Hinsichtlich der Gemeinschaft und Verbindung der Menschen untereinander meint Cicero, daß diese am besten dadurch gewahrt wird, "daß man demjenigen das meiste Wohlwollen erweist, mit dem man am engsten verbunden ist; denn ein Sprichwort der Griechen besagt, daß Freunde alles gemeinsam haben. Und unter allen Verbindungen ist keine besser und zuverlässiger als die , in der sich anständige Männer von ähnlichem Charakter freundschaftlich zusammenfinden". Cicero konstatierte, "daß unter allen menschlichen Beziehungen keine wertvoller und wesentlicher ist als die, die jeden mit dem Staat verbindet, denn lieb sind uns die Eltern, die Kinder, die Verwandten und die Freunde, doch alle Empfindungen der Liebe zu allen umschließt das eine Vaterland". Im Zusammenhang mit dem Staat geht Cicero auf die Pflichten des Beamten, aber auch des Fremden ein , wenn er sagt, daß es "die besondere Aufgabe des Beamten sei zu erkennen, daß er den Staat verkörpert und verpflichtet ist, für seine Würde und seine Ehre einzustehen, die Gesetze zu bewahren, Rechtsnormen festzulegen und daran zu denken, daß die Dinge seiner besonderen Obhut anvertraut sind". Und er ermahnte damals seinen Sohn , daran zu denken, daß der, der "als Fremder im Land wohnt, verpflichtet ist, nur seinen Geschäften nachzugehen, keine Nachforschungen über jemand anzustellen und keinesfalls in einem fremden Staat vorwitzig zu sein". In diesen Passagen von Cicero klingen zum einen die Ermahnungen des altägyptischen Wesirs Phtahotep an die jungen Beamten des Niltales vor 4500 Jahren an; zum anderen wird aber auch das Standesbewußtsein innerhalb der römischen Gesellschaft und des aufstrebenden römischen Staates sichtbar. Doch zeigen uns die folgenden Bemerkungen auch die weiterhin bestehende Gültigkeit der ganz alten sittlichen Normen. Cicero ermahnt seinen Sohn weiterhin, "daß jede Gefälligkeit, die ohne Schaden (für einen selbst) möglich ist, auch einem Unbekannten erwiesen werden soll." Niemandem soll man vom fließenden Wasser , d.h. von einem Schluck Trinkwasser abhalten. Und dem, der es wünscht, dem soll man Feuer geben. Schließlich solle man dem Ratsuchenden einen zuverlässigen Rat geben. Cicero resümmierte am Ende seiner Betrachtungen über das pflichtgemäße Handeln, "daß es beim Fällen © JL Reinoldus zur Pflichttreue, Dortmund Seite 3 von 4 Johannisloge Reinoldus zur Pflichttreue in Dortmund Westfalendamm 283 44141 Dortmund einer Entscheidung notwendig ist, die 4 Bereiche des sittlich Guten bzw. dessen, was sich geziemt, nämnlich der Erkenntnis, der Gemeinschaft, der Hochgesinntheit und der Mäßigung miteinander zu vergleichen. Dabei sind die Pflichten, die sich aus der Gemeinschaft herleiten, naturgemäßer als diejenigen, die der persönlichen Klugheit folgen, denn die wichtigste aller Tugenden ist die Weisheit, die die Griechen "sophia" nennen. Sie umfaßt das Wissen um die göttlichen und menschlichen Dinge, auf die sich die Gemeinschaft und die Verbindung der Götter und der Menschen miteinander gründet. Wenn demnach die Weisheit am wichtigsten ist, so muß zwangsläufig auch die Pflicht, die sich aus der Gemeinschaft herleitet, die wesentlichste sein." So gibt uns denn Cicero die Rangordnung der Pflichten mit auf den Weg, in dem er ein letztes Mal feststellt, daß "die erste Verpflichtung den unsterblichen Göttern geschuldet wird, die zweite dem Vaterland, die dritte den Eltern und das übrige anschließend stufenweise den anderen". Und er schließt mit der Erkenntnis eines großen weisen Lehrers, daß man "aus seinen Erörterungen sehen kann, daß sich die Menschen gewöhnlich nicht nur darüber im unklaren sind, ob etwas sittlich wertvoll oder verwerflich ist, sondern auch, wenn zwei sittlich gute Möglich-keiten zur Wahl stehen, darüber, welche von beiden die wertvollere ist". Wir erkennen also, daß man den Begriff Pflicht sehr unterschiedlich definieren kann, jedoch in allen Formulierungen ein gemeinsamer wertvoller Kern enthalten ist. Die Freimaurer haben in allen Zeiten mit ihren unterschiedlichen politischen und ethischen Wertvorstellungen die Ausübung von Pflichten zur obersten Maxime ihres Handelns gemacht. In besonderem Maße fühlen sich die Brüder der "Johannisloge Reinoldus zur Pflichttreue" in Dortmund zur treuen Ausübung ihrer Pflichten aufgerufen. Denn allein die Erfüllung unserer beruflichen, sozialen und staatsbürgerlichen Pflichten ist das einzig wirkungsvolle Mittel für ein friedliches Zusammenleben in der sozialen Gemeinschaft, in unserem Vaterland und in der Völkergemeinschaft. Wir Freimaurer können also stolz sein, die Tugend der Pflichterfüllung zu unserer vornehmsten gemacht zu haben. I.K. © JL Reinoldus zur Pflichttreue, Dortmund Seite 4 von 4