Bitte beachten Sie - JL Reinoldus zur Pflichttreue Dortmund

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Johannisloge Reinoldus zur Pflichttreue in Dortmund
Westfalendamm 283
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Von den Pflichten des Freimaurers und was sagt Cicero dazu ?
Wenn wir heutzutage etwas von Pflichten hören, so wikll das nicht besonders in das
moderne Bild unserer Gesellschaft passen, die eher von den Rechten des Einzelnen
und dem Spaß am Leben spricht. Die Freimaurer sind jedoch bemüht den guten Kern
alter Traditionen und zeitlos gültiger Regeln des ethischen handelns und des sozialen
Zusammenlebens zu bewahren und bei ihren Treffen durch Vorträge und
Diskussionen mit Inhalten zu füllen.
Zu den sog. Tugenden des Freimaurers gehört auch, dass er sich der Pflichten als
Freimaurerbruder gegenüber seiner Loge und dem Logenmeister bewusst ist und sie
nach bestem Vermögen zu erfüllen trachtet.
Dem Begriff der Pflicht und der Pflichterfüllung begegnen wir sinngemäß schon in den
ältesten Urkunden und Schriften der Menschheitsgeschichte - wenn auch in andere,
manchem von uns heute fremdklingende, Worte gekleidet. So rief schon vor 2000
Jahren Johannes der Täufer in der judäischen Wüste den Menschen das bekannte
Wort "meta noeite"- sprich Wandelt euren Sinn - entgegen - in einer Zeit, in der alte
Wertvorstellungen und Lebensordnungen zunehmend verfielen und die Menschen
sich nach dem neuen Gottesreich sehnten. Johannes kleidete damals seinen
"Verpflichtungsaufruf" an die Täuflinge in die Worte: "Ich sage euch: Tut Buße, denn
das Himmelreich ist nahe herbeigekommen! ... Ich taufe euch mit Wasser zur Buße;
der aber nach mir kommt, ist stärker als ich, und ich bin nicht genug, ihm die
Schuhe abzunehmen". Johannes steht damit zwischen dem alten Bund des Volkes
Israel aus der Zeit Moses und dem neuen Bund, den Gott mit den Menschen
geschlossen hat und der durch Jesus Christus symbolisiert wird. Die Worte Johannes
des Täufers sind heute sinngemäß zum Gelöbnis des Freimaurers geworden und
stehen damit am Beginn des Weges eines Freimaurers.
Die Urfassung aller freimaurerischen Gelöbnisse, die sog. Old Charges - die Alten
Pflichten - hat der englische Referend Anderson 1723 formuliert. Dort wurde der
neue Freimaurerbruder verpflichtet das Moralgesetz aus innerer Haltung heraus zu
befolgen. Er sollte sich auch nur derjenigen Religion verpflichtet fühlen, "in welcher
alle Menschen übereinstimmen". Schließlich wurde der neue Bruder schon damals vor fast 3 Jahrhunderten - darauf verpflichtet, daß "der Maurer durch seinen Beruf
verbunden ist, dem Sittengesetz zu gehorchen, - und wenn er seine Kunst recht
versteht, wird er weder ein "stupid Atheist", d.h. ein dummer Gottesleugner, noch
ein Wüstling ohne Religion sein".
Diese "Pflichten" wurden später erweitert durch die Gebote "keine Abgötterei zu
treiben und Bildwerke zu verehren, den Namen Gottes nicht zu lästern, kein Blut zu
vergießen und sich vor jedem Totschlag zu hüten, Blutschande und Unzucht zu
vermeiden, nicht zu stehlen und zu rauben und nach Recht und Gerechtigkeit zu
leben".
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Die Erweiterung der Verpflichtung von der Einhaltung nur des Sittengesetzes zu
einem kleinsten gemeinsamen religiösen Nenner vollzog Anderson dann mit dem
Satz: "In alten Zeiten war es den christlichen Maurern auferlegt, sich den christlichen
Gebräuchen jedes Landes zu fügen. Da es aber jetzt die Maurerei bei allen Völkern,
sogar bei solchen mit anderen Religionen gibt, sind sie nunmehr lediglich
angewiesen, sich an diejenige Religion zu halten, in der alle Menschen
übereinstimmen, also jedem Bruder die ihm eigenen besonderen Ansichten zu
belassen". Der Freimaurer sollte außerdem ein friedfertiger Untertan der bürgerlichen
Gewalt sein und sich "nie in Meuterei oder Verschwörung gegen den Frieden und die
Wohlfahrt der Nation einlassen".
Zu Beginn des 19.Jahrhunderts war dann die Bezeichnung Gottes als "Allgütiger
Baumeister der Welt" gebräuchlich und es wurde versichert, dass "diese Pflichten
nichts enthalten, was älteren Pflichten gegen Gott, Vaterland, und Obrigkeit zuwider
wäre".
Diese alte christliche Ordensregel verpflichtete den Freimaurer auch sehr konkret,
jeden seiner Nebenmenschen, gleichviel welches Standes, welches religiösen
Bekenntnisses und welcher Nationalität er sei, zu achten und zu lieben als ein
Geschöpf Gottes, als ein Kind des einen ewigen Vaters, der auch ihm das Leben
gegeben hat.
In modernen Fassungen des Gelöbnisses des Freimaurers wird von der Verpflichtung
gesprochen, sich um "die Verwirklichung der Menschenrechte und der
Menschenwürde sowie des Friedens und der Eintracht in der Welt zu bemühen".
Dabei soll sich der Freimaurerbruder seinem Vaterland verbunden fühlen und
anderen gegenüber duldsam sein, d.h. Toleranz üben."
Er gelobt nicht mehr vor Gott oder dem "Großen Baumeister" sondern bei seiner
Ehre und seinem Gewissen. Damit hat das Gelöbnis wieder zurückgefunden zum
liberalen Geist der Aufklärung, welcher damals die neuen Menschenrechte mit den
Forderungen an den loyalen Staatsbürger und den metaphysischen Bedürfnissen des
religiös-gläubigen Menschen zu verbinden suchte.
Diese metaphysisch-religiöse Begründung von Handlungsmaximen für eine sittliche
Vervoll-kommnung des Menschen können wir in vielen Hochkulturen der Menschheit
beobachten. Doch gibt es für die Begriffe Pflicht und Pflichten auch kulturhistorische
Wurzeln, die ohne Absicherung bei Gott und dem Himmelreich auskommen.
Der Freimaurerei am nächsten steht in diesem Zusammenhang die Philosophie von
Kant. Nicht von ungefähr wird Kant in der Literatur als "der bedeutendste Philosoph
für die Freimaurerei" bezeichnet, in dessen "Autonomie des Sittengesetzes man den
Grundgedanken aller Grundgedanken der Freimaurerei" sehen kann. So hat
gewissermaßen Kant, der selbst kein Freimaurer war, mit seinem Kategorischen
Imperativ "dem Maurerbund seinen Stempel aufgedrückt ".Diese großen Gedanken
und Lehrsätze haben jedoch auch ihrerseits historische Grundlagen, die Jahrtausende
weit zurückreichen.
Ein wesentlicher Bestandteil des altägyptischen Totenkultes , der für die
Ausgestaltung des irdischen Lebens maßgeblich war, verpflichtete nicht nur den
Pharao sondern auch den letzten Fellachen darauf, die "maat", das ewig gültige
Sittengesetz einzuhalten und über das eigene Handeln bei der Prüfung im
Totengericht Rechenschaft abzulegen.
Diese geistigen Grundlagen übernahm 2 Jahrtausende später auch Cicero im
Römischen Reich. Cicero, der große Staatsmann , der am Ende der römischen
Republik gegen die Alleinherrschafts-ansprüche Cäsars kämpfte, suchte nach
gültigen, zuverlässigen Maßstäben für das rechte Handeln. Er fand sie in den Lehren
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der großen griechischen Philosophenschulen, die alle in ihren Kernaussagen zur
Orientierung des menschlichen Handelns übereinstimmten. Denn aus diesen
Kernaussagen entstanden später die 4 Kardinaltugenden der europäischen
Geistesgeschichte: "Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Maß".
Auch Cicero meinte, daß auf diesen Grundpfeilern das ganze System ethischer
Normen ruht. Diese ethischen Normen haben das sittlich Gute zum Ziel, das, wie
Platon sagte, "eine wunderbare Liebe zur Wahrheit wecken würde, wenn diese für
uns sichtbar wäre".
Cicero belehrt in einem Gespräch seinen heranwachsenden Sohn über das
pflichtgemäße Handeln und gliedert dabei die Tugenden folgendermaßen: "Zur ersten
dieser Tugenden zählt die Klugheit, die Wahrheit zu erkunden, etwas zu sehen, zu
hören und dazuzulernen, denn bei unseren Entscheidungen und Taten kommt es auf
die Bewahrung von Schönheit, Beständigkeit und Ordnung an.
Mit der zweiten Tugend, nämlich der Gerechtigkeit, ist die Wohltätigkeit verbunden,
die man auch als Güte oder Freigebigkeit bezeichnen kann. Die Grundlage dieser
Gerechtigkeit, die niemandem schaden , dem Gemeinwohl aber dienen soll, ist aber
die Gewähr der Treue, d.h. der Zuverlässigkeit - und die Aufrichtigkeit. Cicero mahnt
seinen Sohn, bei der Auswahl derer, welche die Wohltätigkeit empfangen sollen,
zunächst auf ihre Bedürftigkeit hin zu prüfen; dann aber auch auf ihren Charakter
und ihre Verdienste zu achten. und darauf, ob sie sich mehr durch Mut und
Tapferkeit oder durch die milderen Tugenden des Maßes, der Selbstbeherrschung
und der Gerechtigkeit ausgezeichnet hatten."
Hinsichtlich der Gemeinschaft und Verbindung der Menschen untereinander meint
Cicero, daß diese am besten dadurch gewahrt wird, "daß man demjenigen das
meiste Wohlwollen erweist, mit dem man am engsten verbunden ist; denn ein
Sprichwort der Griechen besagt, daß Freunde alles gemeinsam haben. Und unter
allen Verbindungen ist keine besser und zuverlässiger als die , in der sich anständige
Männer von ähnlichem Charakter freundschaftlich zusammenfinden".
Cicero konstatierte, "daß unter allen menschlichen Beziehungen keine wertvoller und
wesentlicher ist als die, die jeden mit dem Staat verbindet, denn lieb sind uns die
Eltern, die Kinder, die Verwandten und die Freunde, doch alle Empfindungen der
Liebe zu allen umschließt das eine Vaterland".
Im Zusammenhang mit dem Staat geht Cicero auf die Pflichten des Beamten, aber
auch des Fremden ein , wenn er sagt, daß es "die besondere Aufgabe des Beamten
sei zu erkennen, daß er den Staat verkörpert und verpflichtet ist, für seine Würde
und seine Ehre einzustehen, die Gesetze zu bewahren, Rechtsnormen festzulegen
und daran zu denken, daß die Dinge seiner besonderen Obhut anvertraut sind". Und
er ermahnte damals seinen Sohn , daran zu denken, daß der, der "als Fremder im
Land wohnt, verpflichtet ist, nur seinen Geschäften nachzugehen, keine
Nachforschungen über jemand anzustellen und keinesfalls in einem fremden Staat
vorwitzig zu sein". In diesen Passagen von Cicero klingen zum einen die
Ermahnungen des altägyptischen Wesirs Phtahotep an die jungen Beamten des
Niltales vor 4500 Jahren an; zum anderen wird aber auch das Standesbewußtsein
innerhalb der römischen Gesellschaft und des aufstrebenden römischen Staates
sichtbar. Doch zeigen uns die folgenden Bemerkungen auch die weiterhin bestehende
Gültigkeit der ganz alten sittlichen Normen.
Cicero ermahnt seinen Sohn weiterhin, "daß jede Gefälligkeit, die ohne Schaden (für
einen selbst) möglich ist, auch einem Unbekannten erwiesen werden soll."
Niemandem soll man vom fließenden Wasser , d.h. von einem Schluck Trinkwasser
abhalten. Und dem, der es wünscht, dem soll man Feuer geben. Schließlich solle
man dem Ratsuchenden einen zuverlässigen Rat geben. Cicero resümmierte am
Ende seiner Betrachtungen über das pflichtgemäße Handeln, "daß es beim Fällen
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einer Entscheidung notwendig ist, die 4 Bereiche des sittlich Guten bzw. dessen, was
sich geziemt, nämnlich der Erkenntnis, der Gemeinschaft, der Hochgesinntheit und
der Mäßigung miteinander zu vergleichen. Dabei sind die Pflichten, die sich aus der
Gemeinschaft herleiten, naturgemäßer als diejenigen, die der persönlichen Klugheit
folgen, denn die wichtigste aller Tugenden ist die Weisheit, die die Griechen "sophia"
nennen. Sie umfaßt das Wissen um die göttlichen und menschlichen Dinge, auf die
sich die Gemeinschaft und die Verbindung der Götter und der Menschen miteinander
gründet. Wenn demnach die Weisheit am wichtigsten ist, so muß zwangsläufig auch
die Pflicht, die sich aus der Gemeinschaft herleitet, die wesentlichste sein."
So gibt uns denn Cicero die Rangordnung der Pflichten mit auf den Weg, in dem er
ein letztes Mal feststellt, daß "die erste Verpflichtung den unsterblichen Göttern
geschuldet wird, die zweite dem Vaterland, die dritte den Eltern und das übrige
anschließend stufenweise den anderen". Und er schließt mit der Erkenntnis eines
großen weisen Lehrers, daß man "aus seinen Erörterungen sehen kann, daß sich die
Menschen gewöhnlich nicht nur darüber im unklaren sind, ob etwas sittlich wertvoll
oder verwerflich ist, sondern auch, wenn zwei sittlich gute Möglich-keiten zur Wahl
stehen, darüber, welche von beiden die wertvollere ist".
Wir erkennen also, daß man den Begriff Pflicht sehr unterschiedlich definieren kann,
jedoch in allen Formulierungen ein gemeinsamer wertvoller Kern enthalten ist.
Die Freimaurer haben in allen Zeiten mit ihren unterschiedlichen politischen und
ethischen Wertvorstellungen die Ausübung von Pflichten zur obersten Maxime ihres
Handelns gemacht.
In besonderem Maße fühlen sich die Brüder der "Johannisloge Reinoldus zur
Pflichttreue" in Dortmund zur treuen Ausübung ihrer Pflichten aufgerufen. Denn
allein die Erfüllung unserer beruflichen, sozialen und staatsbürgerlichen Pflichten ist
das einzig wirkungsvolle Mittel für ein friedliches Zusammenleben in der sozialen
Gemeinschaft, in unserem Vaterland und in der Völkergemeinschaft.
Wir Freimaurer können also stolz sein, die Tugend der Pflichterfüllung zu unserer
vornehmsten gemacht zu haben.
I.K.
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