Werben Sie dort, wo Ihre Kunden sind. PubliPoste – erfolgreich werben Angebote und Preise 2016 Inhaltsverzeichnis 6 Ein dichtes Netz von Points of Sale 8 Spiegelbild der Bevölkerung 10 Kundenumfrage 12 Schalterabgaben 13 Plakate 14 Dispenser 15 CanalPoste 16 CanalPoste-Dispenser 17 Promotionsflächen 19 Rabatte und Co. 20 Beratung und Verkauf 20 Produktion / Technische Anforderungen 20 Warenanlieferung 3 IHR PLAKAT IHR AT PL A K 4 IHRE ION PROMOT IHR CANALPOSTESPOT IHR PLAKAT IHRE SCHALTERABGAB E IHR PLAKAT IHR PROSPEKT IHRE BROSCHÜ­R E IHR FLYER IHR MAGAZIN IHR FLYER IHR KATALOG Ihre Werbung: In rund 1500 Poststellen Nutzen Sie die Poststelle als vielseitigen Werbekanal Diese Tarifdokumentation liefert Ihnen eine Übersicht über diese und viele weitere Werbemöglichkeiten sowie Angebote in unseren Poststellen. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen schweizweit und werben Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen! Tarife / Konditionen gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 © Post CH AG, PubliPoste, Dezember 2015 5 Ein dichtes Netz von Points of Sale Rund 1500-mal in der Schweiz Mit rund 1500 Poststellen, die über die ganze Schweiz verteilt sind, verfügt die Schweizerische Post über eines der dichtesten Vertriebsnetze der Welt. Natürlich gibt es kleinere und grössere Filialen. Die kleinsten Post­ stellen des Landes bedienen täglich im Schnitt rund 200 Kundinnen und Kunden. Bei den grösseren Poststellen sind es durchschnittlich 1550. Dieses einzigartige Netz bietet nicht nur die Möglichkeit, praktisch die ganze Schweiz anzusprechen, sondern ebenfalls Varianten, um lokal oder regional zu werben. Auf der Karte sind beispielsweise urbane Ballungszentren ebenso deutlich zu sehen wie die Abdeckung vorwiegend ländlicher Gebiete. ##! ! ## # #! #"! # # ## ##" " # # " # !# ! " " # ## # # " # " " " " " ## " " Gruppe 1 (Typen A–D) Sehr grosse POS im Zentrum grösserer Städte. Durchschnittlich 1550 Kunden pro Tag. Gruppe 2 (Typen E–H) Grosse POS im Zentrum grösserer und mittlerer Städte und in Agglo­ merationen. Durchschnittlich 500 Kunden pro Tag. " Gruppe 3 (Typen I–N) Mittelgrosse POS in Dörfern und Stadt­quartieren. Durchschnittlich 200 Kunden pro Tag. " " " " " # " "" " " " " " !" " " " #"" " " " " " " " # "# " # " # " " # "" " # " " "" " # " #" "" " " "# # " ! # # # " # " " " " " ! " # " " " " ##" "# " " " # "!# "" "# " " ## " "# " " # " " #" "" " " " " ! " " " # " ! " " " # " # "" " #" #" ! #" " " " " " " " # "# " ## " ""! " # " " " # "# ! " "## #"# " "#" " "# " " # "# #"# " " # " # # ! " # # !! # # # # # # # # ## " # " # # " # # " # "" # #" " " # # " # " # " " " " ## " # # " # " # # " " " # " " # " "" # " #"" " "#"! " " " # " # # " " "# " #" # " ! # # "" " # "# " "" ! 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"# ## " " " ## " # " "" " " " " " " " " #" "# "" " " # " """"" # "## "# " # "# " " "" " " """ # " " "" " " " " "# "" " " " """# " ! 7 Spiegelbild der Bevölkerung Zahlen und Fakten, die überzeugen Wenn Sie, wie man so schön sagt, Herrn und Frau Schweizer ansprechen möchten, dann sind Sie bei PubliPoste genau richtig. Denn die Poststellenbesucher bilden ein Spiegelbild der Schweizer Bevölkerung; in Bezug auf das Alter ebenso wie im Hinblick auf Faktoren wie Berufstätigkeit, sozialen Status oder Haushaltsgrösse. Das spricht definitiv für Werbung in den Poststellen, denn hier wird Ihre Botschaft praktisch von der gesamten Schweizer Bevölkerung gesehen; übrigens inklusive ­ Vor­ jüngerer Zielgruppen. Denn entgegen weitverbreiteten urteilen können offenbar weder E-Mail noch E-Banking der Beliebtheit der Poststellen etwas ­anhaben. Aufteilung nach Alter Aufteilung nach Lebensphasen 16 % 9% 13 % 4% 19 % 15 % 14% 23 % 20 % 21 % 15 –19 Jahre 20–34 Jahre 35–44 Jahre 45–54 Jahre 55–64 Jahre 65–74 Jahre Aufteilung nach Geschlecht 27% 8 % 11 % Familien mit kleinen Kindern Familien mit Teenagern Familien mit erwachsenen Kindern Jüngere Paare Ältere Paare Jüngere Singles Ältere Singles Aufteilung nach Haushaltsgrösse 13 % 47 % 49 % 53 % 38 % 1–2 Personen 3–4 Personen 5 oder mehr Personen weiblich männlich Aufteilung nach Berufstätigkeit 8% 4% 7% 33 % 36 % 44 % 19 % 23 % 26 % Vollzeit Teilzeit nicht Quelle 2015: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1100), Filter: mind. ein monatlicher Poststellenbesuch 8 Vollzeiterwerbstätige Teilzeiterwerbstätige Rentner Hausfrauen / ­männer Schüler / Studierende / Berufslernende Sonstiges Poststellen nach Sprachgebiet für nationale /sprachregionale Kampagnen Sprachgebiet Ein markanter Vorteil der Werbung in den Poststellen ist die Möglichkeit, nach präzisen Kriterien zu regionalisieren. Eine Kampagne nur in der Romandie? Eine Aktion ausschliesslich im Mittelland? Punktgenau ausgewählte Poststellen einer bestimmten Region? Sie haben die Wahl! 22 139 256 417 Deutschschweiz 54 431 458 943 Italienische Schweiz Gesamttotal 14 12 41 43 26 24 33 13 44 32 27 21 34 25 15 23 16 28 29 22 11 1 2 3 4 5 Westschweiz Alpen und Voralpen Westmittelland Ostmittelland Italienische Schweiz 29 95 128 599 809 1488 Zweisprachige Poststellen sind doppelt erfasst. Poststellen nach WEMF­Wirtschaftsgebieten für regionale Kampagnen Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 51 11 Genf 5 40 Total 28 73 12 Waadt 7 43 70 120 13 Neuenburg 3 14 23 40 14 Jura 1 9 44 54 15 Freiburg (fr.) 2 17 42 61 16 Unterwallis 3 11 45 59 33 Berner Seeland (fr.) 1 5 2 8 – – 2 2 22 139 256 417 21 Luzern | OW | NW 3 38 33 74 22 Berner Oberland 2 20 26 48 23 Oberwallis 1 6 21 28 24 Zug 1 11 3 15 25 Uri | Schwyz – 8 13 21 34 Berner Mittelland (fr.) Total Regionen 4 80 1 Westschweiz 42 31 Total Westschweiz Wirtschaftsgebiet Wirtschaftsgebiete Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 2 Alpen und Voralpen 26 St. Gallen | AI | AR 2 30 37 69 27 Glarus | Obersee 1 13 21 35 28 Bündner Unterland 2 12 24 38 1 12 25 38 15 Freiburg (dt.) – 1 – 1 13 151 203 367 7 33 30 70 Total 31 Basel 32 Solothurn 4 26 46 76 33 Berner Seeland (dt.) 2 13 20 35 34 Berner Mittelland (dt.) 4 46 43 93 17 118 139 274 41 Aargau 3 41 39 83 42 Schaffhausen 1 6 6 13 18 99 49 166 2 16 22 40 24 162 116 302 Total 4 Ostmittelland 43 Zürich 44 Thurgau Total 5 Italienische Schweiz 51 Tessin 4 28 93 125 29 Bündner Oberland (it.) – 1 2 3 Total 4 29 95 128 Stand Oktober 2015; Offerten und Abrechnungen werden jeweils aufgrund der aktuellsten Poststellenliste erstellt. 9 Gute Stimmung ebnet den Weg Ein Potenzial, das es auszuschöpfen gilt Werbung soll ein möglichst breites Zielpublikum ansprechen und die grösstmögliche Wirkung entfalten. Ihre unmittelbare Umgebung spielt dabei eine zentrale Rolle: Je besser die Stimmung vor Ort, desto einschlagender der Effekt. Da fast 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung mindestens einmal im Monat eine Poststelle besuchen, ist das Werbe ­ potenzial an diesen Standorten gewaltig. Kundenbesuche in den Poststellen «Wie häufig gehen Sie zur Post?» 10 30 50 70 90 20 % 20 % 18 % % wöchentlich 48 % 47 % 50 % monatlich 28 % 28 % 27 % jährlich 4% 6% 5% nie «Auf welche Poststelle gehen Sie normalerweise?» 10 30 50 70 12 % 16 % 15 % 90 % Gruppe 1 (A–D) 66 % 53 % 54 % Gruppe 2 (E–H) 22 % 31 % 31 % Umfrage 2013 (n = 967) Umfrage 2014 (n =978) Umfrage 2015 (n = 1063) Quellen 2013: Telebus; Bekanntheit Markenartikel, GfK Switzerland AG (n = 1001 Personen) 2014: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1000), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 2015: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1100), Filter: mind. ein monatlicher Poststellenbesuch 10 Gruppe 3 (I–N) Zufriedenheit kennt kein Alter Die Post kommt bei allen gut an Die bemerkenswert hohe Zufriedenheit der Postkunden ist unabhängig von deren Altersgruppe und Berufstätigkeit. So wohl Privat­ als auch Geschäftskunden schätzen die Dienste der Post sehr und loben insbesondere das Verkaufspersonal und das Angebot in den Poststellen. Die Zufriedenheit der Postkunden steigt mit dem Alter leicht an, liegt aber bei Jung und Alt bei über 80 Prozent. Die Zufriedenheitswerte der berufstätigen und selbstständigen Postkunden liegen alle dicht beieinander und werden nur von Personen im Renten­ alter sowie von Hausfrauen und ­männern übertroffen. Zufriedenheit der Postkunden «Wie sehr schätzen Sie die jeweiligen Aspekte der Dienstleistungen bei Ihren Besuchen auf der Poststelle?» 10 30 50 70 90 79 % 78 % Öffnungszeiten 79 % Verkaufsfläche 74 % 91 % 87 % 83 % 80 % Verkaufspersonal Angebot der Poststelle 74 % 72 % Preis­Leistungs­Verhältnis 79 % 75 % Informationen zu Produkten und Dienstleistungen 57 % 60 % Umfrage Privatkunden 2014 (n = 12 625) Punkte Problembehandlung Umfrage Geschäftskunden 2014 (n = 7008) Zufriedenheit nach Altersgruppen 10 30 50 70 90 % 82 % bis 30 J. 82 % 30–39 J. 40–49 J. 84 % 50–59 J. 85 % 88 % 90 % 60–69 J. 70+ J. Zufriedenheit nach Zugehörigkeit zu Berufsgruppe und Zivilstand 10 30 50 70 90 % Selbstständige 82 % Leitende Angestellte 85 % Angestellte / Arbeiter / Beamte 84 % 90 % 88 % Rentner Hausfrauen / ­männer 85 % Schüler / Lernende / Studierende 85 % Andere Stellungen im Beruf 11 Schalterabgaben Kundennähe in Reinkultur Sampling in der Poststelle ist eine äusserst effiziente und erfolgs­ versprechende Werbemassnahme. Ob überraschendes Give-away, erfrischendes Getränkemuster, infor­ mativer Katalog oder vieles mehr – die Übergabe erfolgt zielgruppengenau, persönlich und freundlich. Die indivi­ duelle Ansprache am Postschalter macht den Unterschied. Die Zielgruppe lässt sich im Vorfeld der Aktion sehr genau definieren und anhand von Faktoren wie z. B. Alter, Geschlecht etc. eingrenzen. In vielen Poststellen kennt die Person am Schalter ihren Kunden zumindest vom Sehen – ein Garant für maximale Aufmerksamkeit. – ­ Preise für Schalterabgaben (durchschnittlich 200 Stück pro Poststelle) – – Preise in CHF und pro Stück, exkl. MWST – 1)Schalterabgaben ab 501 g / Stück und / o der überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache Konditionen siehe Seite 19. Menge ab Preis / Stück in CHF bis 250 g Preis / Stück in CHF 251–500 g1) 10 000 Stück (Mindestmenge) –.79 1.03 20 000 Stück –.74 –.96 50 000 Stück –.69 –.89 100 000 Stück –.59 –.76 150 000 Stück –.54 –.70 200 000 Stück –.47 –.61 300 000 Stück –.39 –.50 400 000 Stück –.34 –.44 500 000 Stück –.29 –.37 1 Million Stück ++ –.24 –.31 Beachten Sie die Anzahl Gratis­Versände in der folgenden Box. Vereinbaren Sie ab 100 000 Exemplaren einen Jahresvertrag und profitieren Sie von einer Verteilung in mehreren Wellen. 10 000 bis 100 000 Ex.: 1 Welle inbegriffen 100 001 bis 300 000 Ex.: 2 Wellen inbegriffen Jede weitere Welle wird nach Aufwand zusätzlich verrechnet. 12 Plakate Auf der Post wird Ihre Botschaft gesehen und gelesen In der Poststelle wirken Plakate ganz besonders effektiv. Denn während bei Plakatstandorten auf offener Strasse kaum jemand stehen bleibt, um ein Plakat anzuschauen oder gar den Text zu lesen, ist in der Poststelle genau das die Regel. Hier haben Kundinnen und Kunden meist einige Minuten Zeit, Ihr Plakat in aller Ruhe zu betrachten. So viel Aufmerksamkeit können Sie für Ihre Botschaft sonst fast nirgends verbuchen. – Preise für Plakate – - – Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Grund ­ preis Grund ­ preis Grund ­ preis 2 Wochen Jede weitere Woche 2 Wochen Jede weitere Woche 2 Wochen Jede weitere Woche – Plakate in Verkaufsstellen – A3-Plakate* 42.– 21.– 34.– 17.– 24.– 12.– F4-Plakate 80.– 40.– 65.– 32.50 – – 58.– 29.– – – – – *A3-Plakate müssen auf A4 gefaltet angeliefert werden (Zuschlag von CHF 10 pro Poststelle bei Plakaten, welche nicht gefaltet angeliefert werden). **D ie A3-Dispenser-Plakate müssen in 2 A4-­P lakate geschnitten angeliefert werden (Zuschlag von CHF 10 pro Poststelle bei Plakaten, welche nicht geschnitten angeliefert werden). Plakate auf Ticketspender A3-Ticketspender-Plakate* Plakate auf Dispenser A4-Dispenser-Plakate 42.– 21.– 34.– 17.– – – Neu: A3-Dispenser-Plakate quer** 47.– 23.50 38.– 19.– – – Konditionen siehe Seite 19. 13 Dispenser Für die optimale Präsentation Ihrer Werbemassnahmen Dispenser in der Poststelle sind zentral und prominent platziert – und somit genau der richtige Ort um Broschüren, Kataloge, Magazine, Flyer etc. an ein interessiertes Publikum zu bringen. Hier haben Sie die Gewissheit, dass die an­ visierte Zielgruppe Ihre Botschaften aus freien Stücken mit nach Hause nimmt. Streuverluste tendieren somit gegen null, besonders wenn Ihr Produkt attraktiv gestaltet ist. Der CanalPosteDispenser wird auf Seite 16 beschrieben. – – Preise für Dispenser – Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 – Grund ­ preis Grund ­ preis Grund ­ preis – Preise in CHF und pro Poststelle, exkl. MWST 2 Wochen 1) Werbemittel ab 501 g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache Tarife für die Dispenserplakate siehe Seite 13. Konditionen siehe Seite 19. 14 Jede weitere Woche 2 Wochen Jede weitere Woche 2 Wochen Jede weitere Woche Preise nach Werbemittel Werbemittel bis 250 g 50.– 25.– 35.– 17.50 20.– 10.– Werbemittel 251–500 g1) 60.– 30.– 40.– 20.– 25.– 12.50 CanalPoste Ihre Spots im dichtesten AdScreen­Netz der Schweiz AdScreens erfreuen sich einer stark wachsenden Beliebtheit. Nicht ohne Grund: Bewegtbilder wecken Emotionen und generieren eine erhöhte Aufmerksamkeit. CanalPoste ist nicht nur das dichteste AdScreen-Netz der Schweiz; aufgrund der Erfahrung und des Knowhows von PubliPoste ist es auch das beste. Somit bietet CanalPoste die ideale Bühne für Ihren Auftritt. Die Spots im Format 16:9 laufen in über 250 Poststellen auf über 380 Bildschirmen. Mindestdauer / Spot: 10 Sekunden Netze CanalPoste – 1)Mehrsprachige Poststellen wurden nur einmal ­ ezählt. g 2)Städte Basel, Bern, Luzern, Winterthur, Zürich 3)Städte Genf, Lausanne 4)Städte Bellinzona, Chiasso, Locarno, Lugano 5)Keine Kombination mit CanalPoste-Dispensern möglich Produktionstechnische Angaben finden Sie auf Seite 20. Spots bis 5 MB senden Sie an [email protected]. Für Spots ab 5 MB rufen Sie uns bitte an unter 058 386 60 00. Konditionen siehe Seite 19. Preise für CanalPoste­Spots Anzahl Poststellen Nationales Netz Schweiz 1) Preis / Sek. / POS 2 Wochen Jede weitere Woche 262 Nationale, regionale und städtische Netze 6.40 3.20 194 Individuelle Netze ab 6 Poststellen 5) 12.80 6.40 Lokale Buchung bis 5 Poststellen 5) 25.60 12.80 Sprachnationale Netze Deutschschweiz Buchung Westschweiz 52 Italienische Schweiz 18 Regionale Netze Genf 16 Waadt 22 Jura 11 Bern 26 Mittelland 26 Basel 24 Zürich 64 Zentralschweiz 27 Ostschweiz 24 Tessin Tessin: Sottoceneri resp. Sopraceneri 18 je 9 Städtische Netze Genf Stadt 16 Lausanne Stadt 12 Bern Stadt 12 Basel Stadt 11 Zürich Stadt 24 Winterthur Stadt 5 Luzern Stadt 11 Swiss Cities Deutsch 2) 63 Swiss Cities Französisch 3) 28 Swiss Cities Italienisch 4) Swiss Cities gesamt 9 100 15 CanalPoste CanalPoste­Dispenser Buchen Sie zum CanalPoste-Spot den dazugehörigen Dispenser. Die Möglichkeit, im gedruckten Werbematerial vertiefende Informationen anzubieten, wirkt verstärkend. Sie können den CanalPoste-Dispenser ebenfalls ohne Spot buchen. Sie nutzen so die Nähe zu informativen Elementen auf CanalPoste, wie zum Beispiel Wetterinformationen oder die Ankündigung von kulturellen Events. –Dispenserformat: max. A4 = 210 × 297 mm (Hochformat) – Preise für CanalPoste­Dispenser* (Preise für Einzeldispenser siehe Seite 14) – Preise in CHF und pro Poststelle, exkl. MWST *Nur ganze Netze möglich, siehe Netze auf Seite 15. 1) Werbemittel ab 501 g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache Konditionen siehe Seite 19. 16 Grundpreis 2 Wochen Jede weitere Woche Preise nach Werbemittel Werbemittel bis 250 g 50.– 25.– Werbemittel 251–500 g 1) 60.– 30.– Promotionsflächen Vier Quadratmeter für Ihren Auftritt Die 2 x 2 m grossen Promotionsflächen, die sich in über 100 Poststellen in der ganzen Schweiz buchen lassen, bieten Platz für das persönliche Gespräch mit potenziellen Kunden. Egal, ob Sie mit Ihrem Promoteam eine Degustation durchführen, Flyer oder Warenmuster überreichen, Fundraising betreiben oder die Promotionsfläche als Verkaufsplattform nutzen: Sie begegnen einer grossen Zahl von Interessenten in einer vor Wind und Wetter geschützten, entspannten Atmosphäre. Die Preise finden Sie auf der nachfolgenden Seite 18. Kundenbeispiele basefit.ch Rolling Bistro 17 Promotionsflächen Preise für PromoStandard Preise für Promotionsflächen PromoStandard (Indoor) Gruppe 1 Kanton Aargau Anzahl Poststellen Gruppe 2 Poststellen (Stand November 2015) Anzahl Poststellen Poststellen (Stand November 2015) Total Poststellen 4 Aarau 1* | Baden 1* | Brugg 1 Zofingen 7 Lenzburg 1 | Mellingen | Muri | Reinach Spreitenbach | Unterkulm | Wohlen 1 11 Appenzell AR – – 1 Herisau 2 1 Basel­ Landschaft – – 1 Pratteln 1 1 Basel­Stadt 3 Basel 1 | Basel 2* | Basel 5* 3 Basel 12 | Basel 13 | Basel 18 6 Bern 6 Bern 1 | Bern 7 | Bern 18 Biel 1 | Burgdorf 1* | Thun 1 9 Bern 15 | Heimberg | Lenk | Münchenbuchsee* | Ostermundigen 1 | Steffisburg 1 Thun 4 | Uetendorf | Urtenen-Schönbühl 15 Freiburg 1 Freiburg 1 3 Freiburg 5 | Murten | Villars-sur-Glâne 1 4 Genf 2 Genf 1 | Genf 4* 9 Carouge | Chêne-Bourg | Genf 2 | Genf 3 11 Grand-Lancy | Meyrin 1* | Petit-Lancy 1 Thônex | Versoix Glarus – – 1 Glarus 1 Graubünden 2 Chur 2 | Davos Platz 1* 3 Chur 1 | Samedan | St. Moritz 1 5 Jura – – 1 Porrentruy 1* 1 Luzern 1 Kriens 1* 3 Luzern 2 | Luzern 7 | Meggen 4 Neuenburg 2 La Chaux-de-Fonds 1 | Neuenburg 1 2 Le Locle | Peseux 4 Obwalden – – 1 Engelberg 1 Schaffhausen 1 Schaffhausen 1* – – 1 Schwyz – – 1 Schwyz 1 Solothurn 1 Grenchen 1 2 Balsthal | Egerkingen 3 6 Altstätten | Bad Ragaz* | Heerbrugg St. Gallen 4 | St. Gallen 6 | Uzwil St. Gallen 1 St. Gallen 1 Tessin 4 Bellinzona 1 | Chiasso 1 | Locarno 1 Lugano 1 Thurgau 1 Kreuzlingen 1 2 Arbon | Weinfelden Waadt 4 Lausanne 1* | Lausanne 2* Vevey 1 | Yverdon-les-Bains 1 9 Clarens | Lausanne 16 13 Montagny-Chamard | Montreux 1 Morges 1 | Nyon 2 | Payerne | Prilly | Pully Wallis 3 Sierre / Siders | Sion / Sitten 1* | Brig 4 Monthey 2 | Naters | Verbier | Zermatt 7 – Zug 10 7 Agno | Airolo | Ascona | Biasca | Giubiasco 14 Losone | Lugano 6 | Mendrisio | Minusio Serfontana 3 – 1 Unterägeri 1 Zürich 11 Bülach | Glattzentrum* | Kloten* Regensdorf 1 | Schlieren | Winterthur 1 Zürich 22 | Zürich 26 | Zürich 40 Zürich 50 | Zürich 1 4 Effretikon | Winterthur 4 Zürich 24 | Zürich 49* 15 Total 47 CHF 400.– pro Tag / Poststelle CHF 300.– pro Tag / Poststelle 130 – – *Auf Anfrage 18 83 Rabatte und Co. Machen Sie noch mehr aus Ihrem Budget 1) Rabatte sind nicht kumulierbar; der höchste Rabatt wird berücksichtigt. Preise in CHF, exkl. MWST Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbe ­ aktionen in Poststellen sind integrierter Bestandteil der Konditionen auf den Seiten 22 / 23. Schalterabgaben Rabatte 1) Zusatzrabatte Rabatt steuerbefreite Organisationen Beraterkommission Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent­ liche Institutionen: 25 %. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agenturen SW ­ ­(Schweizer Werbung). Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten ­kumulierbar. Plakate Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, ­­ Gemeinwesen und öffent­ liche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten ­kumulierbar. Promotions­ flächen Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent­ liche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten ­kumulierbar. Dispenserauflagen Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent­ liche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten ­kumulierbar. CanalPoste Spots Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent­ liche Institutionen: 50 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten ­kumulierbar. CanalPoste Dispenser Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent­ liche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten ­kumulierbar. Zuschläge und Zusatzdienstleis­ tungen Abgabe von zwei Samplings gleichzeitig: + 10 % des Brutto ­ preises. Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte ­ SW Agenturen ­(Schweizer Werbung). Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administra­tiven Aufwand. Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agenturen ­ SW ­(Schweizer Werbung). – Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agenturen ­ SW ­(Schweizer Werbung). Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administra­tiven Aufwand. Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agenturen ­ SW ­(Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte ­ Agenturen SW ­(Schweizer Werbung). Unser Werbespot­produzent berät Sie gerne bei technischen Anpassungen von bestehenden Spots oder bei Neuproduktionen speziell für das Medium CanalPoste (Ad resse siehe Seite 20). Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administra­tiven Aufwand. Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 19 Gut beraten Wir freuen uns auf eine persönliche Beratung Beratung und Verkauf Hauptansprechpartnerin Verkaufspartner PubliPoste Verkaufspartner CanalPoste Verkauf Mittelland / Zentral­ / Nordwestschweiz Verkauf Ost­ / Südostschweiz / Tessin Goldbach Media Seestrasse 39 8700 Küsnacht Tel. 044 914 92 00 [email protected] goldbachmedia.com Post CH AG Poststellen und Verkauf PubliPoste Elisabeth Rötsch Wankdorfallee 4 3030 Bern Tel. 058 386 60 00 [email protected] post.ch/publiposte mymedia vermarktungs gmbh Yvonne Müller Hüttenrain 26 8143 Stallikon Tel. 044 700 38 82 [email protected] my-media.ch Verkauf Westschweiz Barking Cat Marine Rebuffat / Olivier Albrecht Rue de la Maison-Forte, 10 1287 Laconnex Tel. 022 756 57 58 [email protected] Eventbooster Seestrasse 513 8038 Zürich Tel. 044 269 62 44 [email protected] eventbooster.com Technische Anforderungen / Produktion Technische Anforderungen CanalPoste 1) Format Spotproduktion CanalPoste Spezifikationen Standbilder .jpg 2) Seitenverhältnis 16 : 9 Video .wmv Auflösung 1280 × 720 Pixel Framerate 25 fps Dateigrösse max. 30 MB Audiospur keine Spur Bitrate max. 8000 kbit / s aten, die von den Produktionsvorschriften D abweichen, können auf CanalPoste leider nicht gezeigt werden. 2) nur RGB-Codierung 1) 306.ch – Keller und Partner GmbH Spezialisten für neue Medien Bielstrasse 42 3294 Büren an der Aare Tel. 031 761 00 68 Mobile 076 383 42 44 [email protected] 306.ch Konvertierungen aus anderen Formaten gegen Aufpreis. Spots bis 5 MB senden Sie an [email protected]. Für Spots über 5 MB rufen Sie uns bitte an unter 058 386 60 00. Warenanlieferung Zentrale Anlieferadresse Werbemittel MS Direct AG Ebikonerstrasse 75 (Gebäude Ringier) 6043 Adligenswil Tel. 041 317 34 00 [email protected] ms-direct.ch post.ch/publiposte 20 Auswahl einiger Referenzen von PubliPoste Wie Westside Neukunden via Postschalter gewinnt Wer kurz vor den Feiertagen an einem Postschalter im Grossraum Bern sowie den Kantonen Freiburg, Waadt, Solothurn oder Neuenburg Briefmarken gekauft oder seine Briefe aufgegeben hat, bekam mit grosser Wahrscheinlichkeit das Ma ­ gazin «Westside MAG» des Berner Shopping­ und Erlebniscenters Westside angeboten. Das Magazin, gespickt mit erlesenen Geschenk­ ideen und tollen Rabatten, kam bei den Kunden der über 200 Post­ stellen sehr gut an. «Darf ich Ihnen das ‹Westside MAG› mit 32 Bons und vielen Ideen für Weihnachten mitgeben?» Vielen Postkunden, die im November während zweier Wo chen eine der über 200 Poststellen in den Kantonen Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn oder Waadt besuchten, kam diese Frage am Schalter durchaus gelegen. Schliesslich stand Weihnachten vor der Tür und Geschenkideen sind in diesem Moment oft Gold wert. Viele positive Reaktionen Die meisten Reaktionen auf die gross angelegte Schalterabgabe des Shopping- und Erlebniscenters Westside wa ren also wohlwollend bis hocherfreut. Und wer auf das Angebot mit einem «Nein, danke.» antwortete, wurde selbstverständlich nicht weiter behelligt. Neben den Postkundinnen und -kunden äussert sich auch Franziska Goldinger, Leiterin Marketingkommunikation Westside, lobend zur Aktion: «Das ‹Westside MAG›, mit Hinweisen auf unser Weihnachtsprogramm sowie den Rabatt-Bons, konnte durch das Schalter­ personal breit gestreut werden. Die Zusammenarbeit mit dem PubliPosteTeam verlief stets unkompliziert, professionell und angenehm.» Ziel erreicht Auf die Idee gebracht, das PoststellenNetz von PubliPoste für die Schalterabgaben als zusätzlichen Werbe­ und Distributionskanal zu nutzen, wurde Westside durch die Werbeagentur Republica. Das Ziel war ganz klar, durch die Aktion Neukunden zu gewinnen. Das ist, so lässt sich nach Auswertung der Aktion erfreulicherweise feststellen, gelungen. «Wir durften sowohl junge Leute als auch Paare und Familien in unserem Kundenstamm willkommen heissen und ziehen in dieser Hinsicht ein absolut positives Fazit», lautet das Echo aus Bern Brünnen. Weitere Schalterabgabe Erfolge motivieren – und haben das Westside angeregt, im Februar 2015 bereits eine fünfte Schalterabgabe mit PubliPoste zu lancieren. Dieses Mal wurde das Westside-BonHeft mit 48 Winter-Bons überreicht. Das handliche Büchlein fand am Postschalter reissenden Absatz, womit der erste Schritt zu einer erfolgreichen Aktion getan war. Die Auswertung dieser Welle ist noch nicht abgeschlossen, dennoch lässt sich laut den Verantwortlichen schon heute sagen, dass diese Massnahme ebenfalls die gewünschte Wirkung erzielt haben dürfte. Fazit: überzeugende Vorteile Die Vorteile einer Schalterabgabe in den Poststellen haben sich im Falle von Westside voll und ganz bewahrheitet. Durch den persönlichen Kontakt mit dem Zielpublikum entfallen viele kommunikative Barrieren. Und in einer Situation, in der gerne ein paar Worte gewechselt werden, lassen sich neue Kundinnen und Kunden auf sympa­ thische und relativ unaufdringliche Weise erreichen. «Wir sind froh, diesen für uns attraktiven Distributionskanal erkannt und ausprobiert zu haben. Folge­ aktionen kommen für uns zu gegebenem Zeitpunkt ganz sicher infrage», hält das Team von Westside fest. Und ein letztes Lob, das wir gerne weitergeben, geht an das PubliPoste-Team: «Auf uns­ ere individuellen Wünsche wurde jederzeit eingegangen und es wurden konstruktive Optimierungsvorschläge unterbreitet.» Einer zukünftigen erfolg reichen Zusammenarbeit steht nichts im Weg. 21 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaktionen in Poststellen 1 Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar auf die vertragliche Beziehung zwischen der Post und deren Kunden (Werbetreibende bzw. von ihnen beauftragte Vermittler) und regeln die Planung, Vorbereitung und Durchführung von nationalen und regionalen Werbeaktionen in Poststellen. Sie gelten für den Verkauf von Werbeflächen und Werbezeit im Medium CanalPoste, für die Vermietung von physischen Werbeflächen, für die Abgabe von Werbung an den Postschaltern sowie für die Durchführung von Promotionen. Die AGB liegen der von der Post erstellten Offerte bei und werden zum Vertragsbestandteil, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Sämtliche Offerten der Post sind unverbindlich. Die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien kommt mit der Auftragsbestätigung der Post zustande und endet ordentlich, sobald die vereinbarte Auflage­, Sende und / oder Verteilperiode abgelaufen ist. 2 Unzulässige Werbung Als unzulässig gilt Werbung, – die gegen die Interessen der Post verstösst; insbesondere darf der Kunde in seiner Werbung keine Unternehmen oder Personen erwähnen, die ebenfalls Post­ und Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Finanzgeschäfte sowie Produkte, welche die Post im Auftrage Dritter in Poststellen verkauft, anbieten; – in der alkoholische Getränke und Spirituosen, Tabakwaren und Heilmittel der Listen A und B von Swissmedic angepriesen werden oder in der bei Heilmitteln der Listen C und D die gesetzlichen Einschränkungen nicht beachtet werden; – die religiöse, pornografische oder politische Themen beinhaltet; – die unwahr, irreführend oder unlauter ist; – die in anderer Weise gegen gesetzliche Vorschriften verstösst; – die einen aggressiven Verkauf (Hardselling) sowie unangenehme Lärm­ und Geruchsemissionen beinhaltet (Promotionen). Der Kunde ist für den Inhalt der Werbung verantwortlich und verpflichtet sich, die aufgelisteten Grundsätze einzuhalten. Es besteht keine Pflicht der Post, die Werbung auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Bei einer Verletzung der aufgelisteten Grundsätze stellt der Kunde die Post von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. 3.2 Physische Werbeflächen Werbemittel und ­materialien: Der Kunde kann als Werbemittel Prospekte, Kataloge und Plakate einsetzen. Vorlage der Werbemittel: Die Werbemittel sind der Post spätestens 21 Tage vor Aktionsbeginn zweimal im Original, d.h. im Massstab 1:1, vorzulegen oder im PDF-Format zu mailen ([email protected]). Lieferung der Werbematerialien: Der Kunde liefert die Werbematerialien auf seine Kosten in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Werbematerialien ­ ­ bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Werbe ­ aktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbematerialien an die an der Werbeaktion beteiligten Poststellen übernimmt die Post. 3.3 Schalterabgaben Werbemittel: Der Kunde kann Prospekte und Warenmuster durch das Post­ personal abgeben lassen. Vorlage der Werbemittel: Die Werbemittel sind der Post spätestens 21 Tage vor Aktionsbeginn zweimal im Original, d.h. im Massstab 1:1, vorzulegen oder im PDF-Format zu mailen ([email protected]). Lieferung der Werbematerialien: Der Kunde liefert die Werbematerialien in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Werbematerialien bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Aktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbematerialien an die an der Werbeaktion beteiligten Poststellen übernimmt die Post. Beachten Sie unbedingt die speziellen «Kriterien für Store Checks» im Anhang der Auftragsbestätigung. 3.4 Promotionsflächen 3.1 CanalPoste Werbemittel: Der Kunde kann in einzelnen Poststellen eine Fläche von vier Quadratmetern für die Durchführung von Promotionen (Degustationen, Demonstrationen usw.) mieten. Ein Verkauf von Waren und Dienstleistungen ist ausdrücklich erlaubt. Werbemittel und ­materialien: Der Kunde kann auf CanalPoste als Werbe ­ mittel Spots auf dem Screen sowie Drucksachen im Dispenser einsetzen. Buchung: Promotionen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der Post gebucht werden. Kurzfristigere Buchungen sind nach Absprache möglich. Lieferung der Produktionsunterlagen: Der Kunde liefert auf seine Kosten den fertig erstellten Werbespot, der den Produktionsvorschriften von Canal­ Poste entspricht, an: Post CH AG, PubliPoste PV24, Wankdorfallee 4, 3030 Bern oder an [email protected]. Der Werbespot muss spätestens fünf Tage vor Beginn der Aktion bei der Post eintreffen. Drucksachen liefert der Kunde in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Drucksachen bis spä ­ testens zwei Wochen vor Beginn der Werbeaktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbematerialien an die an der Werbeaktion beteiligten Poststellen übernimmt die Post. Tourenplanung: Die Tourenplanung wird von der Post unter Berücksichtigung der Kundenwünsche erstellt. 3 Planung und Vorbereitung der Werbeaktion Unterhalt der Dispenser: Die Post besorgt den Unterhalt der Dispenser. Auf Aufforderung der Post hin liefert der Kunde die benötigten Drucksachen nach. Verzichtet der Kunde auf eine Nachlieferung, ist die Post berechtigt, über die leeren Dispenser zu verfügen. Ausfall von Screens: Die Post behält sich das Recht vor, bei einem Ausfall von Screens in einzelnen Post stellen die Werbeaktion in anderen Poststellen durchzuführen. Falls kein Ersatz möglich ist, erhält der Kunde eine entsprechende Gutschrift, ausser der Ausfall sei auf ein Verschulden Dritter zurückzuführen. Promotionsmaterial: Der Kunde informiert die Post spätestens drei Wochen vor Beginn der Promotion über das Standlayout. Für die Organisation sowie den Transport des Promotionsmaterials ist der Kunde selber verantwortlich. Vonseiten der Post wird dem Kunden ein Klapprahmen für zwei 50 × 70 cm-Plakate zur Verfügung gestellt. 4 Durchführung der Werbeaktion 4.1 Platzierung der Werbemittel Die Post übernimmt die Platzierung der Werbemittel. Dabei berücksichtigt sie die jeweiligen sicherheitstechnischen, betrieblichen und baulichen Rahmen ­ bedingungen in den Poststellen. 4.2 Änderungen Die Post behält sich das Recht vor, den Beginn der Werbeaktion aus technischen oder logistischen Gründen um maximal eine Woche zu verschieben. 4.3 Entsorgung der Werbemittel Nach Ablauf der Werbeaktion entsorgt die Post die verbliebenen Werbemittel auf eigene Kosten. Auf Verlangen des Kunden vor Aktionsbeginn werden ihm jedoch die verbliebenen Werbemittel auf seine Kosten zurückgesandt. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Schalterabgabe, da bei dieser Werbe art die Werbeaktion erst nach vollständiger Abgabe der eingesetzten Werbe ­ mittel beendet ist. 22 4.4 Promotionen 9 Promotionsfläche: Der Kunde führt die Promotion auf der mit einer Bodenmatte gekennzeichneten Fläche in der Poststelle durch. Dem Kunden ist es erlaubt, auch ausserhalb der gekennzeichneten Fläche Poststellenbesucher anzusprechen, zu bedienen bzw. abzuholen sowie Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Es dürfen max. zwei Promotoren pro Poststelle präsent sein. Eine Kundenakquisition durch Promotoren vor Poststellen ist nicht erlaubt. Bei Geschäftsübernahme, ­vereinigung, ­umwandlung usw. ist der Kunde verpflichtet, seinem Rechtsnachfolger die Pflicht zur Vertragserfüllung zu über­ binden; bis zum schriftlichen Widerruf durch die Post kann er selbst jederzeit belangt werden. Die teilweise oder vollständige Abtretung des Vertrags an Dritte ist nicht zulässig. Öffnungszeiten: Der Kunde führt die Promotion während der Öffnungszeiten der Poststelle durch. Die Öffnungszeiten werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Zugang zu fliessendem Wasser / sanitären Anlagen: Der Zugang zu fliessendem Wasser und die Benützung der sanitären Anlagen werden mit der zuständigen Person in der Poststelle geregelt. Deren Anordnungen, insbesondere bezüglich Sicherheit, ist unbedingt Folge zu leisten. 5 Ablehnung Rechtsnachfolge und Abtretung 10 Haftung der Post Die Post ist für die auftragskonforme Durchführung der Werbeaktion verantwortlich. Der Kunde hat allfällige Schäden nachzuweisen. Die Höhe des Schaden­ ersatzes ist auf die vereinbarte Vergütung beschränkt. Die Post haftet nicht: – für Schäden, die von Dritten an den Werbemitteln verursacht werden; – für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden; – wenn die Wirkung der Kampagne gegebenenfalls durch Bauarbeiten eingeschränkt wird, die in Poststellen vorgenommen werden, in denen die Kampagne durchgeführt wird. 5.1 Ablehnung von Werbemitteln 11 Haftung des Kunden Die Post kann Werbemittel insbesondere dann ablehnen, wenn diese unsach ­ gemäss hergestellt oder für die ausgewählte Werbeart nicht geeignet sind (z.B. leicht verderbliche Warenmuster usw.), gegen die Grundsätze von Ziffer 2 verstossen oder wenn die Originale der Post nicht gemäss dem Vorgehen in den Ziffern 3.1, 3.2 vorgelegt wurden. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der Post, ihren Mitarbeitenden sowie Dritten durch die Vertragsverletzung seinerseits und durch die Werbe ­ mittel entstanden sind, sofern er nicht nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei verspäteter oder beschädigter Lieferung der Produktionsunterlagen, Druck­ sachen und Warenmuster sowie bei Nichtlieferung derselben bleibt die Vergütung in vollem Umfang geschuldet. Stellt die Post nach Beginn der Werbeaktion fest, dass die Werbung gegen Ziffer 2 dieser AGB verstösst, hat sie das Recht, die Werbeaktion unverzüglich zu stoppen. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet. 5.2 Ablehnung einer Promotion Die Post kann Promotionen insbesondere dann ablehnen, wenn diese gegen die Grundsätze von Ziffer 2 verstossen. Kunden, die für aggressiven Verkauf bekannt sind, werden zur Durchführung einer Promotion in Poststellen nicht zugelassen. Dieser Entscheid liegt allein im Ermessen der Post. 5.3 Abbruch einer Promotion Sollte der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Grundsätze von Ziffer 2, verstossen, kann die Post die Promotion ohne Kosten­­ folge mit sofortiger Wirkung abbrechen (Hardselling, verärgerte Poststellen­ besucher usw.). Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet. 6 Beginn und Dauer der Werbeaktion In Absprache mit dem Kunden legt die Post den Beginn und die Dauer der Werbeaktion fest. 7 Exklusivität Die Post sichert dem Kunden keinerlei Exklusivrechte zu. Sie behält sich insbe sondere das Recht vor, jederzeit auch mit beliebigen anderen Kunden Werbe aktionen in Poststellen durchzuführen oder für ihre eigenen Produkte Werbung zu machen. 8 Vergütung 8.1 Preise Der Preis für die Werbeaktion richtet sich nach der Preisliste jüngsten Datums der Post. 8.2 Rechnungsstellung 12 Kundenreklamationen Reklamationen von Kundenseite müssen während der Aktion eingegeben werden, damit PubliPoste rechtzeitig reagieren kann. 13 Reservationen Reservationen sind grundsätzlich möglich. Verbindlich werden sie aber erst mit der Auftragsbestätigung der Post. 14 Annullierung der Werbeaktion Der Kunde ist berechtigt, die Werbeaktion ohne Kostenfolge zu annullieren, sofern die Annullierung spätestens fünf Wochen vor Beginn der Aktion bei der Post eintrifft. Bei einer späteren Annullierung verrechnet die Post die nachstehenden Ent schädigungssätze: –3 bis 4 Wochen vor Aktionsbeginn: 50 % des Rechnungsbetrags –ab 2 Wochen vor Aktionsbeginn: 100 % des Rechnungsbetrags Die Annullierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht Die Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand gilt Bern. Bern, Dezember 2015 Die Post stellt dem Kunden in der Regel nach Beendigung einer Aktion Rechnung. Sie behält sich jedoch das Recht vor, die Zahlung entweder bei Auftragsbestätigung oder bei Beginn der Kampagne zu verlangen. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Der Kunde kann Forderungen der Post nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen. 23 Post CH AG Poststellen und Verkauf PubliPoste Wankdorfallee 4 CH­3030 Bern TD_National_D_2015 Tel. 058 386 60 00 [email protected] post.ch/publiposte 24