Nebenfachordnung Technischer Umweltschutz als Technisches Fach im Diplomstudiengang Soziologie technikwissenschaftlicher Richtung (Fassung vom 17.08.2005) Es sind die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen: Grundstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 14 Semesterwochenstunden: Pflichtbereich: VL: Einführung in die Biologie / Allgemeine Biologie VL: Einführung in die Systemökologie VL: Einführung in die Umweltmikrobiologie 2SWS 2SWS 2SWS Wahlpflichtbereich: Eine frei wählbare Kombination von Lehrveranstaltungen im Umfang von 8SWS aus dem Spezifischen Grundlagenmodul I: Technischer Umweltschutz I (ausgenommen ist die VL: Allgemeine Biologie) und dem Spezifischen Pflichtmodul I: Technischer Umweltschutz I. Prüfungsanforderungen für die Fachprüfung im Vordiplom Die Fachprüfung im Vordiplom besteht aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung über die Veranstaltungen des Pflichtbereichs. Die Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs sind durch Teilnahmebescheinigungen nachzuweisen. Die Teilnahmebescheinigungen sind spätestens bis zur Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung des Vordiploms beim Prüfungsamt vorzulegen. Hauptstudium Veranstaltungen im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden: Eine frei wählbare Kombination von drei Kernmodulen aus dem Hauptstudium Technischer Umweltschutz oder eine frei wählbare Kombination eines Kernmoduls und eines Schwerpunktbereichs aus dem Hauptstudium Technischer Umweltschutz (gemäß StuPO Technischer Umweltschutz vom 3.11.2003) . Prüfungsanforderungen für die Fachprüfung im Hauptdiplom Die Fachprüfung im Hauptdiplom besteht aus Teilprüfungen (pS, schriftliche Prüfungen oder mündliche Prüfungen), die im Rahmen der Kernmodule bzw. des Schwerpunktbereichs erbracht werden. Für jedes Kernmodul bzw. für jeden Schwerpunktbereich werden die dort jeweils zu erbringenden Teilprüfungen zu einer Note zusammengefasst. Die Note für die Fachprüfung setzt sich aus diesen Noten wie folgt zusammen: Zu gleichen Teilen, wenn drei Kernmodule gewählt wurden; im Verhältnis von zwei (Schwerpunktbereich) zu eins (Kernmodul) im anderen Fall. Prüfungsäquivalente Studienleistungen (pS) bestehen aus Referaten, schriftlichen Ausarbeitungen, Protokollen oder anderen Leistungen, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen erbracht werden. Prüfungsäquivalente Studienleistungen müssen innerhalb von 10 Wochen nach Beginn der zu Grunde liegenden Lehrveranstaltung, schriftliche oder mündliche Prüfungen müssen spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt angemeldet werden. Studierende, die das technische Wahlfach unter den Regelungen einer früheren Fassung der Nebenfachordnung begonnen haben, haben das Recht, nach der vorliegenden Nebenfachordnung weiterzustudieren. Dies wird vom Diplomprüfungsausschuss Soziologie ausdrücklich empfohlen.