Nebenfachordnung Technischer Umweltschutz als Technisches

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Nebenfachordnung Technischer Umweltschutz als Technisches Fach
im Diplomstudiengang Soziologie technikwissenschaftlicher Richtung
(Fassung vom 17.08.2005)
Es sind die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
Grundstudium
Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 14 Semesterwochenstunden:
Pflichtbereich:
VL: Einführung in die Biologie / Allgemeine Biologie
VL: Einführung in die Systemökologie
VL: Einführung in die Umweltmikrobiologie
2SWS
2SWS
2SWS
Wahlpflichtbereich:
Eine frei wählbare Kombination von Lehrveranstaltungen im Umfang von
8SWS
aus dem Spezifischen Grundlagenmodul I: Technischer Umweltschutz I (ausgenommen ist
die VL: Allgemeine Biologie) und dem Spezifischen Pflichtmodul I: Technischer Umweltschutz
I.
Prüfungsanforderungen für die Fachprüfung im Vordiplom
Die Fachprüfung im Vordiplom besteht aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung über die
Veranstaltungen des Pflichtbereichs. Die Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs sind durch
Teilnahmebescheinigungen nachzuweisen. Die Teilnahmebescheinigungen sind spätestens bis
zur Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung des Vordiploms beim Prüfungsamt vorzulegen.
Hauptstudium
Veranstaltungen im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden: Eine frei wählbare
Kombination von drei Kernmodulen aus dem Hauptstudium Technischer Umweltschutz oder
eine frei wählbare Kombination eines Kernmoduls und eines Schwerpunktbereichs aus dem
Hauptstudium Technischer Umweltschutz (gemäß StuPO Technischer Umweltschutz vom
3.11.2003) .
Prüfungsanforderungen für die Fachprüfung im Hauptdiplom
Die Fachprüfung im Hauptdiplom besteht aus Teilprüfungen (pS, schriftliche Prüfungen oder
mündliche Prüfungen), die im Rahmen der Kernmodule bzw. des Schwerpunktbereichs
erbracht werden. Für jedes Kernmodul bzw. für jeden Schwerpunktbereich werden die dort
jeweils zu erbringenden Teilprüfungen zu einer Note zusammengefasst. Die Note für die
Fachprüfung setzt sich aus diesen Noten wie folgt zusammen: Zu gleichen Teilen, wenn drei
Kernmodule gewählt wurden; im Verhältnis von zwei (Schwerpunktbereich) zu eins
(Kernmodul) im anderen Fall.
Prüfungsäquivalente Studienleistungen (pS) bestehen aus Referaten, schriftlichen Ausarbeitungen,
Protokollen oder anderen Leistungen, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen erbracht werden.
Prüfungsäquivalente Studienleistungen müssen innerhalb von 10 Wochen nach Beginn der zu Grunde
liegenden Lehrveranstaltung, schriftliche oder mündliche Prüfungen müssen spätestens drei Werktage
vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt angemeldet werden. Studierende, die das technische
Wahlfach unter den Regelungen einer früheren Fassung der Nebenfachordnung begonnen haben, haben
das Recht, nach der vorliegenden Nebenfachordnung weiterzustudieren. Dies wird vom
Diplomprüfungsausschuss Soziologie ausdrücklich empfohlen.
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