Teil 7, Nr. 7.1 Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Sundern – Wilde Wiese Aktenzeichen: 33.6 - 6 13 13 Landschaftliche und naturschutzfachliche Grundlagen und Beschreibung des Verfahrensgebietes Aufgestellt: Februar 2015 1. Das Flurbereinigungsverfahren Rechtsgrundlagen Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Sundern – Wilde Wiese wurde gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 4 des Flurbereinigungsgesetztes – FlurbG – in der zzt. gültigen Fassung durch Beschluss der Bezirksregierung Arnsberg – Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung vom 06.12.2013 angeordnet. Lage des Gebiets Das Flurbereinigungsgebiet gehört zum Gebiet der Stadt Sundern im Hochsauerlandkreis des Regierungsbezirkes Arnsberg. Das Verfahrensgebiet liegt östlich der Ortschaft Sundern-Hagen und südlich von Sundern-Dornhölthausen. Es umfasst eine Größe von ca. 98 ha mit ca. 31 Teilnehmern. Maßnahmenschwerpunkte des Verfahrens sind: - Forstwirtschaftliche Strukturverbesserung - Erschließung von Grundstücken - Neuordnung des Grundbesitzes/Ordnung der rechtlichen Verhältnisse - Landschaftspflege 2. Allgemeine Planungsgrundlagen 2.1 Natürliche Grundlagen Naturräumliche Zuordnung und Relief Das Verfahrensgebiet liegt im Südteil des westlichen Sauerlandes und gehört naturräumlich zum Südsauerländer Bergland, genauer zur Untereinheit „Wildewiese-Homert“. Es befindet sich in einer Höhenlage zwischen 470 bis 570 über NN. Das Gelände ist teilweise steil, wobei es von der Bergkuppe „Waldeshöhe“ zu den Tälern des Bönkhausener Baches im Osten und der Schwalmke im Westen hin abfällt. Geologie und Boden Der geologische Untergrund besteht aus Grauwacke-Sandstein, Tonstein, Schluffstein und vereinzelt Kalkstein. Auf dem geologischen Ausgangsgestein haben sich folgende Bodentypen entwickelt: Überwiegend sind typische Braunerden verbreitet, diese sind stellenweise podsolig und fruchtbar, größtenteils jedoch eher als schwach humose, flachgründige RankerBraunerden vertreten. In den Talbereichen herrschen grundwassergeprägte Gleyböden vor. Die obersten Bodenschichten sind überwiegend steinig, nährstoffarm und schwach sauer. Reale Nutzung und Vegetation Das Südsauerländer Bergland ist mit seinen hohen Jahresniederschlagsmengen und typischen Mittelgebirgsformation das natürliche Wuchsgebiet artenarmer Buchenmischwälder, an deren Stelle ehemals Niederwaldwirtschaft und heute überwiegend Fichtenforste getreten sind. Das Verfahrensgebiet ist durch großflächige (eher junge), strukturarme Fichtenforste, Schmuckreisig-Kulturen und große Bereiche mit Weihnachtsbaumkulturen geprägt. Ehemalige Kyrillflächen sind mit Fichte oder Weihnachtsbäumen aufgeforstet worden. Die wenigen Laubwaldparzellen (Buche, Birke u. Ahorn) befinden sich im Stangenholzalter. 2 Ältere Laubgehölze (Birke, Weiden, Bergahorn; seltener Hasel u. Faulbaum) sind nur vereinzelt zu finden an den Rändern von Jungfichtenbeständen zu Kyrillflächen oder Wegen. Die Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen weisen eine mal mehr und mal weniger dichte Krautschicht auf. Es gibt viele Erdwege (nicht immer kartograghisch erfasst) in Form von Schneisen, Rückegassen und –wegen, z.T. mit Bodenvegetation, z.T. vegetationslos. 2.2 Raumbezogene Planungen Landesentwicklungsplan (LEP NRW) Nach dem geltenden Landesentwicklungsplan von 1995 wird ein sehr großflächiges Gebiet um Sundern, in dem auch das Flurbereinigungsgebiet liegt, dem Freiraum zugeordnet, und ist mit keinen raumordnerischen Planungen belegt. „Freiraum“ unterscheidet sich in seinen Funktionen und Potentialen vom Siedlungsraum darin, dass ihm eine hohe Bedeutung für Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die landschaftsorientierte Erholung, Freizeitnutzung und als Lebensraum für wildlebende Tiere und Pflanzen zukommt. Auch dient der „Freiraum“ der langfristigen Sicherung der Regenerationsfähigkeit des Wasserhaushaltes und hat eine klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu erarbeiten. Der Entwurf vom 25.06.2013 liegt vor und befindet sich im öffentlichen Beteiligungsprozess. Hier hat sich für das Verfahrensgebiet die Darstellung als Freiraum nicht geändert, aber hinzugekommen ist die teilweise Darstellung als Gebiet für den Schutz des Wassers. Regionalplan Der Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis wurde am 08.12.2011 aufgestellt und trat am 13.03.2012 rechtswirksam in Kraft. Nach der Planverordnung wird das gesamte Flurbereinigungsgebiet als Waldfläche und Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung dargestellt. Folgende Ziele werden zur Erhaltung der Waldfunktionen formuliert (Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerland, textliche Darstellung S. 74, Ziel 20): „(1) Die Funktionen des Waldes im Immissionsschutz, Wasserschutz, Biotop- und Artenschutz, als Sichtschutz sowie im Hinblick auf seine Bedeutung für das Klima und den Boden sind zu erhalten und weiter zu entwickeln. Die Waldbewirtschaftung hat diese Schutzfunktionen zu sichern. (2) Die Bewirtschaftung des Waldes hat auch seine Erholungsfunktion durch gezielte Maßnahmen zu stärken. Bei hohem Besucherdruck sind Lenkungsmaßnahmen durchzuführen. (3) Die Waldstruktur ist langfristig durch Förderung der naturnahen Waldwirtschaft und weitere Intensivierung forstlicher Zusammenschlüsse zu verbessern.“ Der südwestliche Bereich (nordwestlich der „Waldeshöh“) und der nordöstliche Bereich (südöstlich des „Haunscheid“) des Verfahrensgebietes sind der Freiraumfunktion des Grundwasser- und Gewässerschutzes zugeordnet. Hier geht es vor allem um den Schutz bzw. Verbesserung der ökologischen Leistungsfähigkeit und der Erholungsfunktion der Landschaft und die langfristige Sicherung von qualitätsvollem Trinkwasser. 3 Flächennutzungsplan/Bauleitplanung Der derzeit gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Sundern ist seit dem 05.06.1980 rechtswirksam. Hier ist das gesamte Verfahrensgebiet als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt. Der Rat der Stadt Sundern hat in seiner Sitzung am 25.06.2009 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Sundern neu aufzustellen. Die Neuplanung befindet sich derzeit im Entwurfsstadium und das öffentliche Beteiligungsverfahren hat im Herbst 2014 stattgefunden. Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) Das Verfahrensgebiet liegt im Bereich des ILEK´s für die Region Bigge-Lenne Sorpe. Unter anderem ist ein Projektziel (Nr. 4.4.8.1, S.84, ILEK für die Region Bigge-LenneSorpe, Stand Oktober 2007) die Steigerung der Attrakivität der bestehenden Wanderund Radwege und Neuausweisung geeigneter Wege zur Förderung der touristischen und ländlichen Infrastruktur. Dies soll unter Berücksichtigung des Infrastrukturkonzeptes „Wandern im Sauerland“ und Einbeziehung des Sauerland-Tourismus e.V. erfolgen. Im Verfahrensgebiet befindet sich ein Zugangswanderweg zum Hauptwanderweg „Sauerland-Höhenflug“ 1, der von Nord nach Süd verläuft sowie ein weiterer Wanderweg im Osten, der ebenfalls von Nord nach Süd verläuft2. Dieser Wanderweg ist zugleich als Mountainbikestrecke mit der Bezeichnung „Tour 46“ ausgewiesen3. Landschaftsplan Der seit 1993 gültige Landschaftsplan „Sundern“ des Hochsauerlandkreises wird z.Zt. neu aufgestellt und befindet sich in der Phase der Offenlegung mit Entwurfsfassung von August 2014. 2.3 Geschützte und schutzwürdige Gebiete und Objekte Europäische Schutzgebiete Es liegen keine Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebiete im Flurbereinigungsgebiet und grenzen auch nicht daran an. Naturschutzgebiete Im nordöstlichen Teil des Flurbereinigungsgebietes liegt das Naturschutzgebiet NSG 2.1.34 „Erlenbruch Klingelsiepen“. Das NSG umfasst einen natürlichen Quellbach sowie einen Hang-Quellerlenwald inmitten der Nadelholzforste im Bereich des oberen Klingelsiepen (Bönkhauser Bach) südlich von Bönkhausen. Der am Nordrand des NSG liegende Quellbach fließt in einem 2-4 m breiten Schotterbett und wird lokal von Erlen-Auenwaldfragmenten begleitet. Etwas südlich des Quellbaches stockt ein Erlen-Quellwald aus durchgewachsenen, alten Stockausschlägen. Die 1 Quelle: http://www.sauerland-hoehenflug.de/Karte Aufruf der Website am 24.09.2014 Quele http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/initParams.do?role=default (tim.online NRW) Aufruf der Website am 24.09.2014 3 Quelle: http://www.bike-arena.de/Touren/MTB-Touren/Touren-nach-Orten-sortiert/Sundern/SKS-BikeTrail-Sundern#map Aufruf der Website am 24.09.2014 2 4 Krautschicht wird vor allem von Winkel-Segge und Hain-Gilbweiderich geprägt, der Boden ist oftmals nicht trittfest. Bereichsweise findet sich vermehrt liegendes Totholz. Das Auenwäldchen wird von schotterigen Sickerquellrinnen durchzogen. Angrenzend an die vernässten Bereiche stocken jüngere Fichten- und Lärchenforste sowie ein farnreicher Erlenbestand. In einem von ausgedehnten Fichtenforsten geprägten Waldraum stellt das NSG einen sehr wertvollen, naturnahen Lebensraum dar. Das Gebiet ist ein regional bedeutsamer Trittstein im Quellen-Biotopverbund. Nach Möglichkeit sollten die Nadelholzforste in einen bodenständigen Laubwald umgewandelt werden. In der Neuaufstellung des Landschaftsplanes „Sundern“ soll das NSG „Erlenbruch Klingelsiepen“ nach Westen hin (bis zum Waldwirtschaftsweg) erweitert werden. Landschaftsschutzgebiete Das gesamte Verfahrensgebiet liegt innerhalb des großflächigen Landschaftsschutzgebietes LSG 2.3.1. Naturpark Das gesamte Verfahrensgebiet liegt innerhalb des Naturparkes Homert, der sich im nordwestlichen Sauerland am Rande des Ruhrgebietes erstreckt. Er vereint die Höhenzüge des namensgebenden Gebirgsmassivs Homert, ausgedehnte Wälder, fruchtbare Flachmulden, bizarre Gesteinsformationen und Schluchten. Innerhalb des Naturparkes wird eine dauerhafte umweltgerechte Landnutzung angestrebt. Aufgrund seiner reizvollen Landschaft dient er der Erholung, dem naturnahen Freizeitsport und dem nachhaltigen Tourismus. Wasserschutzgebiete Innerhalb des Verfahrensgebietes liegen keine rechtlich festgesetzten, aber ein fachtechnisch abgegrenztes Wasserschutzgebiete (WSG): Das fachlich abgegrenzte Wasserschutzgebiet „Dörnholthausen“ ragt von Westen her in das Flurbereinigungsgebiet hinein. Geschützte Landschaftsbestandteile …. liegen im Verfahrensgebiet nicht vor. Naturdenkmale Der Entwurf vom August 2014 zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes sieht die Ausweisung eines flächenhaften Naturdenkmals ND 2.2.2.17 „Hangquellmoore im oberen Klingelsiepen“ vor, welches im südöstlichsten Zipfel des Flurbereinigungsgebietes liegt. 5 Bodendenkmäler Im Verfahrensgebiet befinden sich lt. Auskunft des „LWL-Archäologie für Westfalen, Denkmalpflege“ keine ausgewiesenen Bodendenkmäler. Im Nord-Westen verlaufen alte Hohlwege, die keinem rechtlichen Schutz unterliegen, aber bisher auch nicht von dem Entwurf des forstlichen Wegebaukonzeptes betroffen sind. Geschützte Biotope nach § 62 LG Im Verfahrensgebiet liegen zahlreiche geschützte Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW. Diese sind mit den zugehörigen Nummern und der Biotopbeschreibung im Anhang (Anlage 1) aufgelistet. • GB-4714-0161 bestehend aus zwei Teilflächen, es handelt sich um feuchte Auenwälder aus Rot-Erle und Esche, die ehemals als Niederwald genutzt wurden. • GB-4714-0162 bestehend aus drei Teilflächen, es handelt sich um naturnahe Quellbäche mit uferbegleitenden Auenwäldern aus Rot-Erle und Esche Schutzwürdige Biotope laut Biotopkataster NRW Es liegen drei schutzwürdige Biotope (BK-Flächen) innerhalb des Verfahrensgebietes. Diese sind ebenfalls im Anhang (Anlage 1) aufgeführt. • BK-4714-0005: bestehend aus drei Teilflächen; Objektbezeichnung: Quellwald und naturnahe Quellbäche mit Erlen-Niederwäldchen angrenzend an das NSG „Erlenbruch Klingelsiepen“; Vorschlag zur Ausweisung als Naturdenkmal¸ Erhaltung der Laubholzbestockung • BK-4714-0258: bestehend aus zwei Teilflächen; Objektbezeichnung: Hangquellmoore mit Erlen-Niederwäldchen im oberen Klingelsiepen • BK-4714-0259: Die Fläche ist identisch mit dem Naturschutzgebiet NSG 2.1.34 „Erlenbruch Klingelsiepen“. Schutzwürdige Böden Der Geologische Dienst NRW kategorisiert die schutzwürdigen Böden in NRW in einer dreistufigen Skala (schutzwürdig, sehr schutzwürdig, besonders schutzwürdig). Das Verfahrensgebiet weist einige Standorte schutzwürdiger und besonders schutzwürdiger Böden auf (s. Sonderkarte „Schutzwürdige Böden“). Es handelt sich dabei um Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden), Grundwasserböden und trockene, flachgründige Felsböden. Einige Wegeplanungen durchqueren Bereiche mit schutzwürdigen Böden. Nach Aussage des Geologischen Dienstes NW sind ggf. auftretende zusätzlichen Beeinträchtigungen beim Ausbau vorhandener Wege zu vernachlässigen, da eine Störung des natürlichen Bodengefüges bereits vorhanden ist. Die bei geplanten Wegneubautrassen zu erwartenden (Zer-)Störungen schutzwürdiger Bodenbereiche sind nach Möglichkeit zu vermeiden, zu minimieren oder durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. 6 3. Flurbereinigungsplanungen Ländliche Straßen und Wege Die Planungen für den forstwirtschaftlichen Wegebau liegen im Entwurf vor. Zur Verbesserung des forstwirtschaftlichen Wegenetzes ist derzeit der Ausbau von ca. 1,5 km und der Neubau von ca. 1,3 km Wegen vorgesehen. Landschaftsentwicklung/-anreicherung Es sind Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes im Flurbereinigungsgebiet vorgesehen. Zudem ist absehbar, dass Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich sein werden, die mit dem geplanten Waldwegebau einhergehen. Die konkreten Planungen werden im landschaftspflegerischen Begleitplanung, Teil II erarbeitet. Der Entwurf zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern sieht die Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher Bereiche in den Quell- und Fließgewässerzonen des Klingelsiepens (EPE 5.1.45) und der Schmalmke (EPE 5.1.72) vor. Diese Ziele könnten in der Flurbereinigung im Benehmen mit den Grundstückseigentümern und dem TGVorstand umgesetzt werden. Potentielle Kompensationsmaßnahmen: • Anlage von (sehr) breiten Saumstreifen entlang der Wegetrassen im Bereich der jüngeren Fichtenforste, Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen zwecks Biotopanreicherung und Vernetzung; partiell Laubholzsukzession oder -anpflanzung • Klingelsiepen: Freistellung der Quellen und Quellbäche von Fichten, weiterhin Entfichtung der Talaue und der angrenzenden Talböschungen, sowie zwischen Bach und östlich gelegenem Weg (Zuziehung zum Flurbereinigungsgebiet erforderlich, da außerhalb des Verfahrens gelegen); Umwandlung in standorttypischen Laubwald • Schmalmke-Tal (Oberlauf): junge Fichtenaufforstung im Quellbereich entfernen und durch Laubholzanpflanzung ersetzen Siegen, aufgestellt am 09.02.2015 gez. Caroline Horn (Dipl.-Ing. Landespflege) 7