Arbeitspapier "Biotopmanagement" - Kalkmagerrasenprojekt Mittlere

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Arbeitspapier: Managment von Arten und Biotopen, Biotoppflege
Seite 1
Auszug aus: G. Kaule Arten- und Biotopschutz ,1986 ergänzt Ressel,
Auszug aus Kapitel 10,Thema Biotopmanagment
Management von Arten und Biotopen, Biotoppflege
Management im Naturschutz - wozu? Sollte man die Natur nicht endlich einmal in Ruhe sich
selber überlassen?, fragt G. WENDELBERGER (1978) in einem Grundsatzartikel in Natur und
Land. WENDELBERGER, selber im Naturschutz in Österreich jahrzehntelang an führender
Stelle tätig, kommt zur Auffassung, daß Managementmaßnahmen nicht vermeidbar sind, will
man bestimmte Arten oder Ökosysteme erhalten. Zu viele Eingriffe in der Umgebung zu kleiner Schutzgebiete sind die wichtigste Ursache.
Die Frage nach der grundsätzlichen Berechtigung oder Verpflichtung zum Management, Art
und Umfang der erforderlichen Maßnahmen spaltet Fachleute und engagierte Naturschützer,
Biologen und Ökologen quer durch alle Richtungen. Das heißt, hier stehen nicht Laien gegen
Fachleute, Botaniker gegen Zoologen, die Aussagen innerhalb einer Fachdisziplin sind offenbar je nach Blickwinkel und betrachteter Artengruppe unterschiedlich.
Kaule vertritt die Auffassung , Eingriffe, vor allem ständig sich wiederholende Eingriffe durch
den Naturschutz möglichst zu vermeiden. Ganz verzichten kann man auf sie nicht, will man
das örtliche oder regionale Erlöschen von Arten und Ökosystemen verhindern. Dies wird
besonders deutlich bei Ökosystemen, die nur durch Nährstoffentzug erhalten werden können.
Die Frage allerdings, ob man ein örtliches Erlöschen verhindern muß, läßt sich so einfach
nicht beantworten. Warum läßt man unscheinbare Flechten als Bioindikatoren in den Städten
aussterben, legt Karten und Kataster an, die das dokumentieren, und begründet u. a. damit
Forderungen nach besserer Luftreinhaltung.
Auf der anderen Seite wird für das Birkhuhn ein umfangreiches direktes Stützungsprogramm
gefordert und zumindest teilweise auch durchgeführt, der Rückgang dieser Art dokumentiert
schließlich auch nichts anderes als Umweltveränderungen. Ist uns das Birkhuhn, so manche
Orchidee nicht vielleicht sympatischer als eine graue Flechte? Auch der professionelle Naturschutz ist nicht frei vom „Bambi-Effekt“. Auf dem Beutenley bei Münsingen (Schwäbische Alb)
und anderswo werden Erhaltungskulturen für Ackerunkräuter nicht mehr wirtschaftlicher Kulturarten, wie Lein, durchgeführt. Ihr Verschwinden dokumentiert doch nur, daß wir keinen Flachs
mehr benötigen.
Zweifellos hat dies einen musealen, einen denkmalpflegerischen Aspekt. Und sieht man diese
Maßnahmen als Natur-Denkmalpflege, dann sind sie genauso wenig rational begründbar wie
die Erhaltung historischer Rathäuser oder Kirchen. So erhaltene Arten dürfen dann auch nicht
in Statistiken über Artenrückgang gleichbedeutend mit anderen geführt werden.
Was ist Management im Naturschutz? Es ist der Ersatz von Selbstregelung durch Fremdsteuerung und die Weiterführung nicht mehr üblicher Nutzungen durch Fortsetzung oder
Wiederaufnahme der Bewirtschaftung.
Dies sind zwei völlig verschiedene Situationen. In dem einen Fall wären bei ausreichend großen Schutzgebieten und noch vorhandener kompletter Artenausstattung keine Maßnahmen
erforderlich, d. h., die Managementmaßnahmen sind Notlösungen. In dem anderen Fall sind
die Maßnahmen Bestandteil des Schutzobjektes.
Aber auch im ersten Fall darf man sich die Lösung nicht zu einfach vorstellen. Die Anschauung
einer Nahrungspyramide, bei der Beutegreifer, z.B. Wolf und Bär, die Pflanzenfresser-Populationen regulieren und ihr Fehlen vom Menscheri durch Jagd ersetzt werden muß, ist längst
überholt. Die Regelung erfolgt in Rückkoppelungen, Regelkreisen, bei denen die Höhe der
Pflanzenfresser-Populationen genauso auf die Zahl der Raubtiere Auswirkungen hat (vgl. u. a.
KLÖTZLI 1980).
Die einmalige Anlage von Nahrungs- oder Brutbiotopen wird hier nicht unter Management
subsummiert, in diesem Kapitel werden nur sich periodisch wiederholende Eingriffe behandelt.
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In einer Übersicht lassen sich solche Management-Maßnahmen zusammenfassen:
1. Management zur Erhaltung und Populationsregelung einzelner Arten
1.1 Sicherung und Überwachung spezieller Biotope oder Teilbiotope: Horstbäume,
Brutfelsen, Nistkästen
1.2 Entschärfung, Überbrückung von Gefahrenstellen, z.B. Abfangen von wandernden
Amphibien an Zäunen
1.3 Reduktion einer Art zur Verbesserung der Chancen einer anderen, z.B. die umstrittene
Reduktion der Habichte in Gebieten mit gefährdeten Birkhuhnpopulationen
1.4 Reduktion einer Art, um ihr Überhandnehmen im Ökosystem zu verhindern (z.B.
Reduktion von Wildbeständen)
1.5 Fütterung von Arten, um Schäden zu verringern (z.B. beim Schalenwild) oder um
Engpässe zu überbrücken
2.
Management zur Steuerung von Ökosystemen
2.1 Regelung bestimmter Faktoren, z.B. die Periodizität des Wasserhaushalts, Regelung des
Nährstoff- oder Strahlungshaushaltes
2.2 Regulierung einzelner Arten, um einen bestimmten künstlichen Gleichgewichtszustand zu
erhalten (vgl. 5.1.2) (z.B. Ausschaltung von Arten in Teilbereichen durch Zäune).
3.
Management als Ersatz von historischen Nutzungsformen
3.1
Beibehaltung oder Wiederaufnahme der Nutzung als Naturschutzmaßnahme
3.2 Unterstützung und Förderung durch den Naturschutz, d. h. Deckung des
Differenzbetrages zu einer rentablen Nutzung
3.3 Simulation der Nutzung durch eine andere Managementform, z.B. Ersatz von Mahd
durch Feuer.
Problematik und Widersprüche von solchen Aktionen und Maßnahmen werden besonders beim
Einzelartenschutz deutlich. Dies zeigt sich bereits bei einer Artengruppe, den gefährdeten Vogelarten, ja sogar bei den einzelnen Arten.
BAUER und THIELCKE (1982) analysieren aufgrund von Literaturangaben die Gefährdungsursachen und Vogelarten der Roten Liste und sich daraus ergebender Forderungen. Dort werden
(S. 346) Drahtverluste für das Auerhuhn, den Ziegenmelker u. a. Arten angegeben, die beim
Anfliegen von Zäunen in Schonungen auftreten. Diese Zäunung ist bekanntlich erforderlich, um
bei überhöhten Wildbeständen nicht nur die forstlich interessanten Arten zu verjüngen, sondern
auch um Begleitbäume, zahlreiche Sträucher und die Krautschicht zu erhalten. Gleichzeitig wird
aber auch fehlende Zäunung als Gefährdungsursache angegeben, da dann durch Beeren- und
Pilzsammler die genannten Arten gestört werden.
So geben BAUER und THIELCKE (1982, S. 277) für den Ziegenmelker als Ursachen und Verursacher für den Artenrückgang an:
- Direkte Verluste an Drahtzäunen
- Störung auf nicht eingezäunten Schonungen durch Beeren- und Pilzsammler.
Das sind nicht unsaubere oder unkritische Recherchen, sondern es zeigt deutlich, daß eine stützende Maßnahme vielleicht ein Loch stopft, aber ein anderes oft an unbekannter Stelle aufreißt.
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Jede Manipulation einer Art hat unbeabsichtigte negative Effekte auf diese Art oder andere Arten;
wir können dies nicht ausschließen.
Durch sorgfältige Wahl der Stützungsmaßnahmen und durch strenge Kriterien bei der Wahl der
Standorte für diese Eingriffe können wir die Negativeffekte immerhin minimieren. Wo immer
möglich, sollten solche Maßnahmen in das Natursystem integriert werden.
Mit gut belegbaren Kriterien wird vom Naturschutz eine Waldbewirtschaftung gefordert, die einen
vielschichtigen komplexen Waldaufbau begünstigt, also Plenterwirtschaft, Einzelstammnutzung.
Zahlreiche Arten sind davon abhängig, u. a. Waldschnepfe, Waldlaubsänger. Umgekehrt bieten
jedoch lichte, vergraste Schlagfluren der Sandgebiete heideartige Bedingungen, die in der offenen Kulturlandschaft inzwischen außerhalb von Schutzgebieten weitgehend fehlen. Ziegenmelker,
Auerhuhn, Schleiereule, Habicht nutzen diese Flächen. Staudenreiche feuchte Schlagfluren sind
wichtige Schmetterlingsbiotope, denn warme lichte blühende Bestände fehlen bei moderner
landwirtschaftlicher Nutzung.
Die auf die Schlagfluren folgenden Gebüsch- und Vorwaldstadien sind für andere Arten, z.B.
Haselhuhn nutzbar. Sicherlich handelt es sich bei den hier beschriebenen Schlagfluren nicht um
Ökosysteme, die bei dichter geschlossener Fichtenaufforstung entstehen. Aber auch auf solche
artenreichen Lichtungen folgen später sehr artenarme Buchenbestände.
Die Frage, ob der Naturschutz Kahlschlagbewirtschaftung, zumindest teilweise befürwortet, kann
nur mit einem klaren ja, aber beantwortet werden. Die Frage ist nur, in welchen Landschaften
oder Teilbereichen, in welcher Größenordnung, mit welchem Bestockungsziel?
Soll nun aber als Naturschutzplanung gefordert werden: hier 0,45 bis 1 ha Kahlschlag für den
Ziegenmelker, dort 5 ha Plenterwald für den Waldlaubsänger und an jener Stelle einen Birkenvorwald für das Haselhuhn? Dies wäre absurd. Der Umkehrschluß ist die Forderung, eine Bewirtschaftung so durchzuführen, daß möglichst alle Arten ohne spezielle Naturschutzplanung gesichert werden - wer aber kann das vorausplanen?
Schutzmaßnahmen und Aktionen für Einzelarten sollten daher nur als kurzfristige Maßnahmen
zum Überbrücken kritischer Situationen dienen. Die kritischen Bedingungen jedoch sollen abgebaut werden, so daß die Einzelaktionen überflüssig werden.
10.1
Überwachung, Steuerung von Außenfaktoren
Beim Management von Schutzgebieten, bei der Biotoppflege muß zwischen der Steuerung von
Außenfaktoren und der Sicherung der Eigendynamik von Ökosystemen unterschieden werden.
Bei allen Schutzgebieten ist eine Pflege im Sinne enier Überwachung und Kontrolle erforderlich.
Oberwachung, ob im Randbereich Nutzungen oder Nutzungsänderungen auftreten, die direkt
oder indirekt auf das Schutzgebiet einwirken: Nutzungsintensivierung, überhöhtes Düngen,
Absenken des Grundwasserstandes, Erholungseinrichtungen.
Ansätze für Ruderalisierung, wilde Müllablagerungen etc. müssen entfernt werden.
Der Wasserstand muß ggf. durch Rückstau von Gräben erhöht werden, bei kleinen Gebieten sind
Abdichtungen des Wasserhorizontes möglich.
Die Umzäunung von Gebieten kann erforderlich sein. Wilde Einfahrten und Zugänge müssen
ggf. unzugänglich gemacht werden.
u.U. ist die Anlage von Immissionsschutzpflanzungen gegen Einwehungen erforderlich.
Hierbei handelt es sich um Einzelmaßnahmen, die nur gelegentlich, bei Bedarf und in unregelmäßigen Abständen wiederholt werden müssen. Es sind meist Stützungsmaßnahmen in zu kleinen Schutzgebieten.
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10.2
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Management von Einzelarten
Kriterien für die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Stützung einzelner Arten (meist spezieller
Tierarten) liefern die Roten Listen der bedrohten Arten. Diese besagen ohne weitere Auswertung
jedoch noch nichts über Notwendigkeit und Erfolgschance der speziellen Maßnahme.
Für ein spezielles Managementprogramm kommen in erster Linie große auffällige Arten mit
geringer Populationshöhe, kleinem Verbreitungsgebiet oder großem Aktionsradius in Frage.
Maßnahmen sind: Bewachung von Horstbäumen, Brutbiotopen, Fütterung, Anlage von
Nahrungsbiotopen, Reduktion von Prädatoren.
Alle diese Maßnahmen sind problematisch, bedingen Eingriffe in andere Populationen oder
Ökosysteme. Diese Maßnahmen müssen daher sorgfältig auf Erfolg und Nebenwirkungen überwacht werden. Es handelt sich um Spezialprogramme, für die es Fachleute gibt und die auch in
der Literatur dokumentiert werden.
Fast immer ist es möglich und erforderlich, solche Maßnahmen oder zumindest Teile davon in
Management-Programme für bestimmte Ökosystemtypen einzubeziehen. So hat ein BirkhuhnProgramm in der Hohen Rhön nur eine Erfolgschance, wenn es mit einem Moorschutz- und entwicklungsprogramm und einem Management-Programm für Moorwiesen, Borstgrasrasen und
Heiden gekoppelt wird.
Auf der anderen Seite ist die Reduktion der Populationen von einzelnen Arten, bei denen die
Selbstregelungsmechanismen bewußt (z.B. durch Winterfütterung) oder unbewußt außer Kraft
gesetzt werden, erforderlich: - Schalenwild (Hirsche, Rehe, Gemsen) - Lachmöven: Populationsüberhöhung durch Nutzung von Müllplätzen und damit Eutrophierung anderer Biotope und
damit sekundäre Artenverschiebungen.
10.3
Management zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften
10.3.1
Prioritäten für die Dringlichkeit von Managementmaßnahmen bei
mitteleuropäischen Kulturökosystemen
Arbeitsschritte zur Ermittlung der Prioritäten für Pflegemaßnahmen in mitteleuropäischen
Kulturökosystemen
I
Ia
Ib
Ic
Id
Ermittlung der Schutzbedürftigkeit (Dringlichkeit)
Fläche absolut (Europa, BRD, Land, Naturraum)
Aktuelle Fläche im Verhältnis zur ehemaligen (möglichst Zeitreihe!)
Geschwindigkeit des Rückgangs
Anteil bedrohter Arten, die nur über Management erhalten werden können
II
Ist das betreffende Ökosystem nur durch Management zu erhalten oder gibt es primäre,
stabile, ähnliche Ökosysteme?
Ila Ähnliche, stabile Ökosysteme vorhanden? - in anderen ggf. weit entfernten Räumen
- im gleichen Naturraum
- sind die stabilen Stadien großflächig oder sehr klein?
IIb Keine vergleichbaren stabilen Ökosystenie vorhanden
III Geschwindigkeit der Sukzession ohne Management
IIIa langsame Sukzession
IIIb Sehr schnelle Entwicklung zu anderen Ökosystemtypen
IV Zusatzkriterien
IVa Ökologische Bedeutung im Landschaftshaushalt
IVb Bedeutung als Genreservoir für andere Landschaftsteile
IVc Bedeutung als Teilbiotop für Arten mit größerem Aktionsradius
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Bei der Behandlung mitteleuropäischer Kulturökosysteme werden primäre Ökosysteme, die den
Kulturökosystemen nahestehen, deren Bestand und Rückgang, die Sukzession und deren Geschwindigkeit sowie Ersatzbiotope beschrieben. Dies sind auch die Kriterien, nach denen die
Ökosysteme ausgewählt werden können, für die mit unterschiedlicher Dringlichkeit Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollten, um begrenzt zur Verfügung stehende Mittel möglichst
effektiv einzusetzen.
Die Arbeitsschritte bzw. die zu berücksichtigenden Kriterien dieser Tabelle nach der die Auswahl
erfolgen kann, zielen darauf ab, die Ökosysteme herauszufiltern, von denen es keine ähnlichen
Typen gibt, die ohne Management stabil sind und bei deren Management ein möglichst hoher
Anteil bedrohter Arten positiv betroffen ist und die nicht auf andere Standorte ausweichen können.
Aus der Einarbeitung der Daten der Tab. 27 bis 40 ( Daten der extensiven Kulturökosysteme und
Brachen) in die Auswertungsvorschriften dieser Tabelle (Tab. 134) müssen die betroffenen ehemals extensiv genutzten Kulturökosysterne bei drei Prioritätsstufen wie folgt eingestuft werden, die
Begründungen sind jeweils aufgeführt. Danach erfolgt eine Auflistung der Ökosysteme, die noch
genutzt werden, in denen aber mit hoher Priorität Nutzungsintensivierungen verhindert werden
müssen.
Prioritätenstufen für Management-Programme
1.
Priorität: Der größte Teil der ehemaligen Vorkommen ist erloschen.
Borstgrasrasen und ähnliche bodensaure Magerwiesen: - Sehr schneller Rückgang, im Tiefland
und Hügelland weitgehend erloschen, nur noch in einem Bergland (Rhön) größere Flächen. Absolut mittlerer Anteil bedrohter Arten, im Verhältnis zur Artenzahl des Ökosystems jedoch
hoher Anteil.
- Die primären vergleichbaren Ökosysteme der Alpen stellen einen geographisch sehr unterschiedlichen Typ dar.
- Die Sukzession zu Heiden verläuft schnell.
Wechselnasse und wechseltrockene Magerwiesen:
- Nur noch sehr kleinflächig in wenigen Naturräumen.
- Hoher Anteil bedrohter Arten aus zwei ökologischen Artengruppen mager - naß, mager trocken.
- Vergleichbare natürliche Ökosysteme fehlen.
- Die Entwicklung zur Hochstaudenbrache verläuft sehr schnell.
Kalkflachmoore (Davallseggenmoore):
- Extrem zurückgehend, in weiten Teilen der Bundesrepublik erloschen, im Voralpengebiet auf
wenige Prozent des Bestandes zurückgegangen.
- Die primären Vorkommen in Quellmooren sind viel artenärmer, die Gebirgstypen pflanzengeographisch verschieden. - Zunächst schnelle Entwicklung mit Verdrängung speziell der niedrigen Rosettenpflanzen.
Sandwiesen (Armeria elongata-Wiesen und ähnliche):
- Nur in wenigen Räumen noch vorkommend und auch dort nur kleinflächig.
- Im Gegensatz zu den Corynephorus-Rasen können diese Sandwiesen nicht durch spontane
Entwicklung auf offenen Sanden in Abbaugebieten entstehen.
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2.
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Priorität: Starker Rückgang
2.1 Langsame Sukzession, aber keine Ersatzbiotope ohne Pflege möglich :
Heiden; Calluna- und Erica-Heiden:
Sehr starker Rückgang, nur noch in wenigen Gebieten Norddeutschlands größere Flächen.
Kiefern- und Birken-Aufkommen.
Braunseggenwiesen:
- Ähnlich rapider Rückgang wie bei den Kalkflachmooren, nirgendwo mehr großflächige Bestände, nur noch minimale Reste.
- Nicht unter 1 eingestuft, da langsame Sukzession und da weniger Arten, die auf regelmäßige
Mahd angewiesen sind, vorkommen.
2.2 Schnelle Sukzession, jedoch Ersatzbiotope ohne regelmäßige Pflege vorkommend
- Sandrasen (Corynephorus-Rasen): - Nur noch in wenigen Naturrätimen kleine Flächen vorhanden.
- Sandfelder und sekundäre Dünenvegetation, die sich bei Regenerierung von Sandgruben
entwickeln, sind ähnlich; daher besser Neuentwicklun g als Erhaltung durch Pflegeeingriffe.
- Primäre Vorkommen gelegentlich pflegen.
3. Priorität: Erheblicher Rückgang
Die Pflege (Management) ist jedoch nicht so wichtig, da die Bestände sich nur sehr langsam
verändern.
Halbtrockenrasen:
- Besonders die sehr artenreichen dürren Ausbildungen sind über Jahrzehnte stabil; ggf.
Verbuschung über Wurzelausläufer beachten.
Großseggenbestände:
- Die Entwicklung über Weidengebüsche zu Bruchwald erfolgt sehr langsam.
4.
Priorität: Beweidete/beweidbare Ökosysteme
Beweidung ist, falls genügend große zusammenhängende Flächen vorhanden sind, kostendekkend oder mit einem geringen Zuschuß möglich.
4.1 Erhebliche Bedeutung für den Artenschutz:
Artenschutz
Kalkmagerweiden, Wacholderhutungen, Sandweiden mit Übergängen zu offenen Sandfluren..
4.2 Geringe Bedeutung für den Artenschutz, jedoch Offenhalten der Landschaft u. U. erwünscht
Festuca rubra-Weiden und ähnliche artenarme Weiden.
Verhinderung der Beweidung aus Artenschutzgründen
In manchen Räumen erfolgt eine Verdrängung schutzwürdiger Ökosysteme durch eine Zunahme
der Weidefläche, betroffen davon sind: - wechseltrockene bis wechselnasse Wiesen - nasse
Borstgrasrasen u. ä. Bestände - artenreiche Bergwiesen, Salbei-Glatthaferwiesen.
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Diese sehr grobe Übersicht über wichtige Typen Mitteleuropas ohne Meeresküste und Alpen
kann die regionale Vielfalt nicht hinreichend genau beschreiben und die regionale Bedeutung
nicht zeigen. Das heißt, die Auswertung der Biotopkartierungen wird regional Verschiebungen
in den Schwerpunkten ergeben. Diese Übersicht zeigt jedoch einen Vorschlag für einen
Bewertungsvorgang, das Bewertungsprinzip.
Beispiel Gemähtes Kalkflachmoor und Brache: Viele kleine Arten (Wasserschlauch, Mehlprimel,
Enzian) mit Rosetten sind auf die Belichtung des Bodens angewiesen. Brache unterdrückt diese
Arten.
Beispiel Hochstaudenbrache in einer Aue mit dem Blütenaspekt von Mädesüß: Durch Brache
werden nicht nur die hochwachsenden Arten aufgrund ihrer höheren Blattschicht gefördert. Die
allgemeine Düngung der Landschaft durch Luftverschmutzung und speziell der Nährstoffeintrag
in Auen können nur durch Mahd und Materialentnahme wenigstens teilweise kompensiert werden.
Beispiel Mähder: Sehr empfindlich gegenüber Änderungen der Bewirtschaftung oder Brache sind
wechselnasse und wechseltrockene Magerwiesen, hier Mähder im Illertal mit Ästiger Graslilie und
Sumpfgladiole.
Beispiel Beweidung: Beweidung hält die Landschaft „offen“, die empfindlichen Wiesenökosysteme werden jedoch durch Tritt zerstört.
Priorität für Bewirtschaftungszuschuß:
Priorität bei der Auswahl von Ökosystemen, bei denen der Naturschutz eine Nutzungsintensivierung verhindern muß bzw. - mindestens in Teilen - eine Extensivierung unterstützt werden soll.
1. Priorität: In den größten Teilen des Verbreitungsgebiets erloschen.
Ackerwildkrautbiozönosen:
- Im größten Teil der ehemaligen Verbreitungsgebiete nur noch Rudimente von Ackerwildkrautgesellschaften.
- Sehr schneller Rückgang insbesondere der nährstoffarmen Typen.
- Höchster Anteil bedrohter Arten.
- Die Arten kommen nur in diesen Kulturökosystemen vor.
- Sehr schnelle Veränderung bei Brache.
Magere Glatthaferwiesen und Anwiesen, gefährdet durch Nutzungsänderung und Nutzungsintensivierung:
- Sehr starker Rückgang der Fläche.
- Sehr schnelle Artenverarmung der Bestände.
2. Priorität: Magere Bergwiesen
Gefährdet durch Einstellung der Nutzung, nachfolgende Aufforstung ggf. Erholungseinrichtungen:
- Starker Rückgang der Fläche.
- Auch bei natürlicher Sukzession schnelle Artenverarmung. Einstufung bei zweiter Priorität, da
Veränderungsdruck nicht so stark.
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5.3.2
Seite 8
Zustand und Erhaltungschance
Aus übergeordneter, d. h. bundes- oder landesweiter Sicht und aus der Kenntnis der örtlichen
Situation werden die Prioritäten bei der Auswahl von Ökosystemtypen für Management-Programme erarbeitet. Diese Prioritätenliste der Typen stellt einen Gesichtspunkt für die konkrete Auswahl
dar.
Das Management durch den Naturschutz muß jedoch langfristig sinnvoll sein, d. h., an die
ausgewählten Gebiete müssen weitere Anforderungen gestellt werden.
Häufig sind nach längerer Brache bereits fortgeschrittene Sukzessionsstadien erreicht. Das ursprüngliche Kulturökosystem ist zwar noch erkennbar, es hat sich jedoch ein neues Gleichgewicht
eingependelt. Hier muß überprüft werden, ob nicht mehr zerstört als erreicht wird. Bei einer
Kalkflachmoor-Streuwiese müssen z.B. die Rosettenpflanzen noch vorhatiden sein.
Nur bei regional sehr seltenen Ökosystemtypen, wenn also keine besseren Gebiete mehr vorhanden sind, sollte eine Rückentwicklung aus einem fortgeschrittenen Sukzessionsstadium versucht
werden. Man darf sich jedoch über deren Erfolg keine übertriebenen Hoffnungen machen.
Bereits lokal erloschenc Arten haben kaum Chancen, wieder einzuwandern. In wenigen Jahren ist
keine Jahrhunderte dauernde kontinuierliche Bewirtschaftung simulierbar.
Ebenso muß überprüft werden, ob durch Randeinflüsse wie Entwässerung, intensive Landwirtschaft, nicht auszuschließenden Erbelungsbetrieb, randliche Bebauung, eine langfristige
Erhaltungschance gegeben ist. Die ohnehin viel zu geringen Mittel des Naturschutzes sollten nicht
in kurzfristige Aktionen gesteckt werden. Auch hier muß beachtet werden, ob Gebiete des gleichen Ökosystemtyps in einer geeigneteren Umgebung vorhanden sind oder ob für den letzten
Vertreter eines Typs ggf. sehr hohe Aufwendungen in Form von Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
Schließlich kann die Präsenz eines geeigneten Bewirtschafters, der diese Aufgabe übernimmt, ein
wichtiges Auswahlkriterium darstellen. Es ist kaum zu erwarten, daß zentral dirigierte Pflegetrupps
diese Arbeiten in Zukunft sinnvoll durchfuhren können.
5.4
Methoden und Kosten
(Kostenbereich veraltet, z.T. Steigerungen von 300% zu 1999)
Management-Maßnahmen in Schutzgebieten sind Eingriffe, die einerseits Arten ausschalten,
andererseits andere fördern. Diese Eingriffe durch den Naturschutz dürfen nicht zur Verstärkung
der allgemeinen Umweltbelastungen führen. Ungezielte Einsätze von Wuchshemmern oder
chemischen Pflanzenschutzmitteln, die die gesamte Lebensgemeinschaft betreffen, sind daher als
Maßnahmen des Naturschutzes auszuschließen. Einzelaktionen mit Mitteln, die ein enges, begrenztes Wirkungsspektrum haben, dürfen nur in Notfällen und streng kontrolliert durchgeführt
werden (z.B. bei der Eindämmung von Robinien).
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Seite 9
Die Management-Methoden in Schutzgebieten müssen sich an folgenden Grundprinzipien
orientieren (vgl. auch BAKKER 1979).
1.
Vorbedingungen
Das Schutzziel ist ohne Eingriffe nicht zu realisieren, d. h., die Störung anderer Arten, die Entwicklung eines natürlichen Gleichgewichts sind geringer einzuschätzen als die Förderung oder Erhaltung der speziellen Arten durch regelmäßige Eingriffe.
1.1 Der schutzwürdige Zustand liegt noch vor und wird durch Eingriffe gesichert.
1.2 Das Schutzziel, der schutzwürdige Zustand, wird durch Eingriffe vorbereitet, d.h., die Bedingungen für die Regenerierung werden hergestellt (z.B. kontinuierlicher Waldumbau).
1.3 Das Schutzziel wäre an sich ein natürliches, sich selbst regelndes Ökosystem; aufgrund
geänderter Urnweltbedingungen, zu kleiner Schutzgebiete etc. ist die Erhaltung eines bestimmten
Zustandes jedoch nicht ohne ständige Eingriffe zu erreichen. Die Faktoren lassen sich nicht stabilisieren, daher sind kontinuierliche Eingriffe erforderlich (z.B. Entfernen von Birken in hochmoorartigen Lebensgemeinschaften).
2.
Maßnahmen und Schutzziel
Das Management dient in jedem Fall der Stabilisierung labiler Ökosysteme, es kommen jedoch
unterschiedliche Schutzziele in Frage.
2.1 Konservierung, kontinuierliche Weiterführung traditioneller Bewirtschaftungsmethoden, d.
h., Bewirtschaftung und Lebensgemeinschaften sollen dokumentiert werden.
2.2 Es ist ausreichend, die Bedingungen für bestimmte Artengruppen in Ökosystemen zu erhalten; das Kulturökosystem als Ganzes ist jedoch nicht das Schutzziel. Diese Bedingungen können
z.B. Belichtung des Bodens oder Nährstoffentzug sein.
2.3 Es ist ausreichend, bestimmte Strukturmerkmale zu erhalten, also z.B. offene, nicht bewaldete Bereiche, damit sind u. U. Bedingungen für Arten mit großem Aktionsradius zu erhalten.
Wenn entsprechend Punkt 2.2 oder 2.3 verfahren wird, liegt die gleiche Problematik vor wie bei
Bauernhaus-Museen, in denen auf Betonfundamenten sowie mit industriell gefertigten Nägeln
gearbeitet wird. Es wird eine äußere Erscheinung konserviert, nicht aber die dazugehörige handwerkliche Tradition.
3.
Kontrolle
In jedem Fall müssen Flächen, auf denen ein Management stattfindet, überwacht werden, um
sicherzustellen, daß die Maßnahmen die Schutzziele auch gewährleisten. Dazu sind
Wieclerholungskartierungen und Dauerquadrate erforderlich.
Im folgenden werden die traditionellen Bewirtschaftungsformen vorgestellt und parallel dazu die
eventuell möglichen Ersatzrnaßnahmen diskutiert. Die Kostenangaben wurden HÖRTH (1982)
entnommen.
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Seite 10
5.4.1 Mähen ohne Düngung, Mähgut entfernen
Beim Mähen ohne Düngung wird bewirkt:
- Arten, die nicht im Boden oder direkt an der
Bodenoberfläche liegende Überwinterungsknospen haben, werden ausgeschlossen (Zwergsträucher, Sträucher, Bäume). - Arten, die mit wenig Nährstoffen auskommen, werden gegenüber
anspruchsvollen gefördert.
- Je nach Zeitpunkt der Mahd ist die direkte Bodenfläche zu unterschiedlichen Zeiten belichtet;
bei Mahd im Herbst sind die Bedingungen im Frühjahr für in der ersten Jahreshälfte blühende
niedrige Arten (Rosettenpflanzen, Geophyten) günstig. Bei Mahd im Sommer werden niedrige
Herbstblüher gefördert (z.B. die spät blühenden Enzianarten).
Gerade unter den Bedingungen von Industrienationen, in denen 20 bis zu 40 kg Stickstoff pro
Hektar über den Staub- und Regenniederschlag eingetragen werden, ist der Entzug von Nährstoffen entscheidend. Dabei können saure Böden diesen Nährstoffeintrag weniger abpuffern als
basenreiche oder kalkreiche.
Handmähen und Abtransport des Mähgutes kostet (Stand 1981) mindestens 500 DM/ha (Naßund Steilflächen), Mähen von Schilf einschließlich Mähgut entfernen ca. 800 bis 950 DM/ha
(HÖRTH 1982).
5.4.2 Maschinell mähen und mulchen
Beim Mähen und Mulchen wird der Gehölzaufwuchs sicher verhindert. Ein Nährstoffentzug findet
nicht statt. Gegenüber Brache beginnt jedoch die Zersetzung je nach Mähtermin früher. Nach
SCIIIEFER (1981) wird bei Mahd und Mulchen von Salbei-Glatthaferwiesen im Hochbis Spätsommer das Material bis zum nächsten Frühjahr zersetzt. Die Belichtungsverhältnisse der bodennahen Krautschicht werden damit gegenüber Mahd und Abtransport vom Mähgut im Ilinblick auf
die Frühjahrsblüher nicht verändert.
Bei lückigen, dürren Halbtrockenrasen ist Mahd zur Verhinderung des Gehölzaufwuchses erforderlich, jedoch keinesfalls jährlich. Nicht gemähte und gemähte Bestände unterscheiden sich
nach Jahren noch wenig.
Bei Kalkflachmooren werden dagegen schon nach wenigen Jahren die Rosettenpflanzen verdrängt, nach 5 bis 7 Jahren auch die niedrigwachsenden Geophyten. Nach einem Jahrzehnt
überwiegen großblättrige und hohe Arten, und Gehölze wie Salix repens, Salix aurita beginnen
vorzudringen. Da in diesen Beständen der Streuabbau bis zum Frühjahr nicht gewährleistet ist,
wird der Faktor Licht auch bei Mulchen verändert. Mähen ohne Abtransport des Mähgutes eignet
sich daher als Managementform für Kalkflachmoor-Streuwiesen nicht.
Kosten (HÖRTH 1982): etwa 100 DM/ha bei 30 bis 50 % Hangneigung, ansteigend bis 400
DM/ha. Die Kosten sind von der Verbuschung (Erstmahd ist teurer), der Aufwuchsmenge und der
Hangneigung abhängig.
5.4.3 Gehölzaufwuchs entfernen
Gehölzaufwuchs kann sich über Samen und über Wurzelbrut (Polycormone) ausbreiten (vgl. u. a.
LOHMEYER und BOHN 1973; SCHIEFER 1981). In Beständen, die durch ihren dichten Gras- und
Strauchbewuchs oder durch Trockenheit das Keimen von Gehölzen und das Fortkommen der
Keimlinge erschweren, findet die Verbuschung fast ausschließlich über Wurzelausläufer statt,
meist reicht die Entfernung von Gehölzen in 5- bis 10jährigen Abständen.
Die Kosten sind von der Bestandsdichte und der Flächengröße abhängig. HÖRTH (1982) gibt bei
5 ha Fläche folgende Kosten an: Hohe Bestandsdichte: 200 Gehölze/ha, Kleinbäume und Sträucher ca. 200 bis 300 DM/ha
Niedrige Bestandsdichte: 100 Kleingehölze/ha ca. 150 bis 200 DM/ha
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Seite 11
5.4.4 Brennen
Beim Brennen unter kontrollierten Bedingungen (gefrorener Boden, trockene Streuauflage) wird
die Streu größtenteils mineralisiert, d. h., im Frühjahr findet keine Beschattung statt. Gehölze
werden in ihrer Ausbreitung gehemmt.
Ein Nährstoffentzug erfolgt kaum. Gegenüber dem Mähen werden bestimmte Pflanzengruppen
(Lebensforrnen) gefördert bzw. geschädigt. Gefördert werden, da Bodentemperaturen bis mehrere IOO°C erreicht werde , Pflanzen mit tiefliegenden Pfahlwurzeln oder Rhizomen. Geschädigt
werden alle Arten mit Rosetten und die Horstpflanzen.
Brennen ist nach bei Halbtrockenrasen in Ergänzung zu anderen Maßnahmen möglich, für
Glatthaferwiesen ungeeignet, da der Bestandsumbau im Sommer stattfindet. Für Streuwiesen mit
Rosettenpflanzen ist Brandmanagement bei regelmäßiger Durchführung nicht geeignet.
Es dürfen niemals große Bestände gleichzeitig vollständig geflämmt werden, um in Stengeln und
in der Streu überwinternde Tierarten nicht im Gesamtgebiet zu schädigen. Die Kosten betragen
ca. 50 bis 100 DM/ha (HÖRTH 1982). Besonders beim Brandmanagement ist eine Kontrolle
erforderlich, um negative Auswirkungen rechtzeitig zu erkennen.
Beim Brandmanagement muß auch der psychologische Effekt beachtet werden; der Naturschutz
legt auf seinen Flächen Feuer an, verbietet aber per Gesetz das Abbrennen von Hecken und
Rainen. Die Unterschiede zwischen kontrolliertem Brennen mit streng ausgewählten äußeren
Bedingungen - bevor viele Arten aktiv werden - und dem unkontrollierten Anzünden sind für
Laien schwer nachvollziehbar.
5.4.5 Niederwaldnutzung, Mittelwaldnutzung
Die Nieder- und Mittelwälder sind, im Vergleich zu anderen Waldformen, weniger rentabel.
Aufgrund der gestiegenen Primär-Energiepreise ist jedoch Brennholznutzung wieder interessanter
geworden.
Die Erhaltung dieser Waldformen ist daher nur eine Frage des Differenzbetrages. In den Gebieten, in denen diese Waldform noch vorkommt, muß die weitere Entwicklung beobachtet werden.
In Schutzgebieten kann diese Nutzung nicht nur kostendeckend, sondern mit Gewinn durchgeführt werden, auch wenn die Rendite anderer theoretisch möglicher Waldformen nicht erreicht
wird.
5.4.6 Kopfweidennutzung
Kopfweiden für die Gewinnung von Flechtmaterial sind ebenfalls nicht rnehr üblich, die Bestände
sind durchgewachsen. Soweit dieses Material wieder benötigt wird, wird es im Feldanbau gewonnen.
Kopfweiden als Brutbiotope müssen in speziell organisierten Naturschutzaktionen ähnlich wie die
Abräumung von Gehölzaufwuchs gepflegt werden.
5.4.7 Ackernutzung mit Auflagen
Um Ackerwildkräuter zu erhalten, sind gegenüber modernen Anbaumethoden folgende Auflagen
notwendig:
- Verzicht auf bestimmte Arten, vor allem Mais (zumindest so lange, bis umweltgerechtere Anbaumethoden für diese Art entwickelt sind).
- Verwendung alter Sorten, die weiteren, lichteren Stand ermöglichen.
- Verzicht auf eine Düngungsintensität, die sehr schnell einen Blattschluß hoher Unkräuter und
der Kulturarten bedingt, so daß die am Boden anfliegenden Kräuter nicht durch Lichtmangel
ausgeschaltet werden.
- Verzicht auf Herbizide, die Unkräuter direkt abtöten. Reduktion der Unkräuter durch die
Fruchtfolge.
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