Die Lungenseuche (CBPP = Contagious bovine Pleuropneumonia) ist eine ist hoch ansteckende Erkrankung der Rinder, die durch Bakterien verursacht wird. Die Übertragung erfolgt von Tier zu Tier durch Husten und Kontakt. Die Erkrankung führt meist zu einer akuten Entzündung des Lungengewebes. Auffällige Symptome bei erwachsenen Tieren sind Fieber, Nahrungsverweigerung, Atembeschwerden und Abmagerung. Der Krankheitsverlauf kann schnell zum Tode führen, aber auch chronisch verlaufen. Insbesondere bei Erstausbruch kann die Erkrankung erhebliche wirtschaftliche Verluste im betroffenen Gebiet zur Folge haben. Die Krankheit ist für den Menschen völlig ungefährlich. Die Lungenseuche ist weit verbreitet in Afrika und einigen Ländern Asiens. In Europa traten die letzten Fälle 1999 in Portugal auf. Weitere Ausbrüche gab bis in die 90er Jahre Spanien und Italien. Deutschland ist seit vielen Jahren frei von Lungenseuche. Der letzte Fall in Deutschland stammt aus dem Jahre 1926. Aufgrund des verbreiteten Tierhandels besteht allerdings jederzeit Einschleppungsgefahr für Deutschland. Tiere, die die Krankheit überstehen oder noch chronisch erkrankt sind, werden zu Dauerausscheidern, die eine bedeutende Infektionsquelle darstellen. Träger können den Erreger bis zu drei Jahre beherbergen und nach Belastung wieder ausscheiden.. Die Erkrankungshäufigkeit bei empfänglichen Tieren beträgt bis zu 90%, die Letalität bis zu 50%. Die Inkubationszeit dauert 3 bis 6 Wochen, ausnahmsweise bis zu 6 Monaten. Behandlungen mit Antibiotika führen nicht zur Abtötung des Erregers und sind zudem verboten. Impfungen sind nur in verseuchten Regionen zugelassen.Die Bekämpfung erfolgt in Deutschland durch Tötung des betroffenen Bestandes. Sollte es zu einem Verdacht oder einem Ausbruch von Lungenseuche kommen, ist umgehend jeglicher Tierver- oder -zukauf zu stoppen, der Weidegang der Rinder bis zur amtstierärztlichen Abklärung des Falles einzuschränken sowie der Personen- und Fahrzeugverkehr zu reglementieren. Alle weiteren Anweisungen erfolgen durch den zuständigen Amtstierarzt. Die Lungenseuche der Rinder ist nach dem Tierseuchengesetz anzeigepflichtig!