Lungenseuche der Rinder

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Die Lungenseuche (CBPP = Contagious bovine Pleuropneumonia) ist eine ist hoch
ansteckende Erkrankung der Rinder, die durch Bakterien verursacht wird. Die Übertragung
erfolgt von Tier zu Tier durch Husten und Kontakt. Die Erkrankung führt meist zu einer
akuten Entzündung des Lungengewebes. Auffällige Symptome bei erwachsenen Tieren sind
Fieber, Nahrungsverweigerung, Atembeschwerden und Abmagerung. Der Krankheitsverlauf
kann schnell zum Tode führen, aber auch chronisch verlaufen. Insbesondere bei Erstausbruch
kann die Erkrankung erhebliche wirtschaftliche Verluste im betroffenen Gebiet zur Folge
haben.
Die Krankheit ist für den Menschen völlig ungefährlich.
Die Lungenseuche ist weit verbreitet in Afrika und einigen Ländern Asiens. In Europa traten
die letzten Fälle 1999 in Portugal auf. Weitere Ausbrüche gab bis in die 90er Jahre Spanien
und Italien. Deutschland ist seit vielen Jahren frei von Lungenseuche. Der letzte Fall in
Deutschland stammt aus dem Jahre 1926. Aufgrund des verbreiteten Tierhandels besteht
allerdings jederzeit Einschleppungsgefahr für Deutschland. Tiere, die die Krankheit
überstehen oder noch chronisch erkrankt sind, werden zu Dauerausscheidern, die eine
bedeutende Infektionsquelle darstellen. Träger können den Erreger bis zu drei Jahre
beherbergen und nach Belastung wieder ausscheiden..
Die Erkrankungshäufigkeit bei empfänglichen Tieren beträgt bis zu 90%, die Letalität bis zu
50%. Die Inkubationszeit dauert 3 bis 6 Wochen, ausnahmsweise bis zu 6 Monaten.
Behandlungen mit Antibiotika führen nicht zur Abtötung des Erregers und sind zudem
verboten. Impfungen sind nur in verseuchten Regionen zugelassen.Die Bekämpfung erfolgt in
Deutschland durch Tötung des betroffenen Bestandes.
Sollte es zu einem Verdacht oder einem Ausbruch von Lungenseuche kommen, ist umgehend
jeglicher Tierver- oder -zukauf zu stoppen, der Weidegang der Rinder bis zur
amtstierärztlichen Abklärung des Falles einzuschränken sowie der Personen- und
Fahrzeugverkehr zu reglementieren. Alle weiteren Anweisungen erfolgen durch den
zuständigen Amtstierarzt.
Die Lungenseuche der Rinder ist nach dem Tierseuchengesetz anzeigepflichtig!
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