Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 89 „Sport, Freizeit & Soziales“, westlich der Oberpfalzhalle Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 07.11.2016 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 „Sport, Freizeit & Soziales“, westlich der Oberpfalzhalle gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 30.11.2016 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan Nr. 89 „Sport, Freizeit & Soziales“, westlich der Oberpfalzhalle gebilligt und die Verwaltung beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der beigefügte Übersichtslageplan vom 30.11.2016 (Maßstab 1:2.500) maßgebend. Der Planbereich wird begrenzt: im Norden: von der Schwimmbadstraße im Osten: vom Parkplatz der Oberpfalzhalle im Süden: von landwirtschaftlicher Grünfläche im Westen: von der Hoher-Bogen-Straße und dem Fitness-Forum Allgemein: Die Stadt Schwandorf beabsichtigt zwischen der Schwimmbad- und Hoher-BogenStraße eine Bebauung mit einer Grundschule, einem Kinderhort sowie weiteren Einrichtungen des Gemeinbedarfs zur Deckung des nachgefragten Bedarfs zu ermöglichen. Planungsrechtliche Ausgangslage: Die zur Überplanung vorgesehenen Flurstücke im Umfang von etwa 2,9 ha sind im wirksamen Flächennutzungsplan derzeit im Außenbereich als Allgemeine Grünfläche dargestellt. Die Darstellung soll in eine Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ sowie „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geändert werden. Der Bebauungsplan wird unmittelbar im Nachgang zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt, um hier die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Demgemäß wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist somit entsprochen. Ziele und Zwecke der Planung: Der Stadtrat stimmte der geplanten Errichtung einer Kindertagesstätte durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. im Stadtgebiet Schwandorf zu. Als geeigneter Standort wurde ein städtisches Grundstück östlich der sogenannten „Windmühle“ im Zusammenhang mit der ebenfalls geplanten Errichtung einer zweizügigen privaten Grundschule der Döpfer Immobilien GmbH gewählt. Der kombinierte Standort der Grundschule und dem Kinderhort ist sowohl für die großen neuen Baugebiete in Niederhof wie auch aufgrund der verkehrsgünstigen Lage für alle Schwandorfer sehr gut zu erreichen. Voraussichtlich werden weitere Flächen für die Erweiterung des Parkplatzes am Fitness- Forum und für die Errichtung einer privat betriebenen Sportstätte benötigt. Durch die beschriebenen Vorhaben ist bereits die Hälfte der Fläche für konkrete Nutzungen verplant. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 89 „Sport, Freizeit & Soziales“, westlich der Oberpfalzhalle mit Begründung und Umweltbericht werden im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 02.01.12.2017 bis einschließlich 06.02.2017 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Hinweis: In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter - www.schwandorf.de | Bauen und Wohnen | Aktuelles | Öffentliche Auslegungen auch digital abgerufen werden. Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Schwandorf, 20.12.2016 Stadt Schwandorf Siegel Andreas Feller Oberbürgermeister Allgemeine Dienststunden: Montag bis Donnerstag Freitag 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr