"Auf dem Schiebel", 2. Änderung

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Bebauungsplan
"Auf dem Schiebel", 2. Änderung
der Ortsgemeinde Brohl-Lützing
Begründung
gem. § 9 Abs. 8 BauGB, § 2a BauGB
Ortsgemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Brohl-Lützing
Niederlützingen
6
Planfassung für die Verfahren gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Stand: Januar 2017
DR. SPRENGNETTER UND PARTNER GBR
Dipl.-Ing. (FH) M. Faßbender
Brohltalstraße 10
56656 Brohl-Lützing
Tel.: 02633/4562-0
Fax: 02633/4562-77
Dipl.-Ing. A. Weber
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sprengnetter-ingenieure.de
Begründung zum Bebauungsplan
Seite II
„Auf dem Schiebel“, 2. Änderung, Ortsgemeinde Brohl-Lützing
Ortsgemeinde:
Gemarkung:
Brohl-Lützing
Niederlützingen
Januar 2017
Flur:
6
Inhaltsverzeichnis
1 Städtebaulicher Teil: Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung .... 1
1.1
1.2
1.3
1.4
Historie und Bestand ...................................................................................................................1
Geltungsbereich des Bebauungsplans ........................................................................................1
Bauleitplanerisches Verfahren .....................................................................................................2
Planerfordernis, Planungsanlass und Planinhalt .........................................................................3
2 Belange des Naturschutzes ............................................................................................ 4
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Pflanzen, Tiere Lebensräume .....................................................................................................4
Schutzgebietsausweisungen und artenschutzrechtliche Belange...............................................5
Wasserhaushalt und Boden.........................................................................................................5
Klima und Luft ..............................................................................................................................5
Landschaftsbild und Kulturgüter ..................................................................................................6
Fazit und Abwägung ....................................................................................................................6
3 Auswirkungen der Planung ............................................................................................. 6
3.1 Flächenbilanz ...............................................................................................................................6
3.2 Maßnahmen zur Verwirklichung ..................................................................................................6
3.3 Kostenschätzung .........................................................................................................................6
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Plangebietes (Maßstab ca. 1:5000) .............................................................1
Abbildung 2: Luftbild (Maßstab ca. 1:2000) ......................................................................................2
Abbildung 3: Darstellung B-Plan von 1996 .......................................................................................3
Abbildung 4: Straßenansicht von Süden ...........................................................................................4
Abbildung 5: Straßenansicht von Norden .........................................................................................4
Abbildung 6: vorhandene Begrünung................................................................................................4
Abbildung 7: Thujahecke ...................................................................................................................4
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Verfahrensübersicht .........................................................................................................3
Tabelle 2: Flächenbilanz ...................................................................................................................6
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Begründung zum Bebauungsplan
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„Auf dem Schiebel“, 2. Änderung, Ortsgemeinde Brohl-Lützing
Januar 2017
1
Städtebaulicher Teil:
Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung
1.1
Historie und Bestand
Der Bebauungsplan „Auf dem Schiebel“ wurde zwischen 1985 und 1990 aufgestellt und trat
1996 in Kraft. Es handelte sich seinerzeit um einen teilweise bebauten Bereich und im südlichen und östlichen Teil um Außenbereich, der erstmalig überplant und danach erschlossen
wurde. Ortsnah im Norden und Nordwesten wurde Dorfgebiet und in den Randbereichen Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Seitdem hat der Bebauungsplan eine vereinfachte
Änderung durchlaufen. Das Gebiet ist zu ca. 70 % bebaut.
1.2
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am südöstlichen Rand des Ortsteils Niederlützingen und wird wie folgt umgrenzt:
Im Westen, Norden und Osten durch Wohnbebauung und im Süden durch den sich an das
Plangebiet anschließenden Friedhof.
Die Fläche des Plangebietes umfasst 741 m².
Abbildung 1: Lage des Plangebietes (Maßstab ca. 1:5000)
(Eigene Darstellung auf der Grundlage der TK 25 entnommen aus LANIS)
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Abbildung 2: Luftbild (Maßstab ca. 1:2000)
(Eigene Darstellung auf der Grundlage der TK 25 entnommen aus LANIS)
1.3
Bauleitplanerisches Verfahren
Die 2. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Die vorliegende Planänderung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Auch die in § 13 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB angeführten weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird mit der 1. Änderung des Bebauungsplans nicht vorbereitet oder begründet. Bereiche des
Vogelschutzgebietes „Unteres Mittelrheingebirge“ (VSG-5609-401) liegen in einer Entfernung
von ca. 300 m im Nordosten und in einer Entfernung von 1,2 km im Süden und Teile des FFHGebietes „Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied“ (FFH-5510-302) im Nordosten in einer
Entfernung von ca. 700 m und im Osten in einer Entfernung von ca. 800 m. Das Plangebiet
liegt inmitten von vorhandener Bebauung, die im Nordosten unmittelbar an das Vogelschutzgebiet angrenzt. Folglich liegen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der
Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000) der europäischen Vogelschutzrichtlinie vor.
Bedingt durch die Anwendbarkeit des § 13 BauGB kann gem. Abs. 3 von einer Umweltprüfung
bzw. der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.
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Tabelle 1: Verfahrensübersicht
Verfahrensschritt
Aufstellungsbeschluss
Billigung des Entwurfs
Offenlagebeschluss
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der Offenlage des Bebauungsplans
Offenlage des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und aus der Öffentlichkeit
Satzungsbeschluss
1.4
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von
bis
Planerfordernis, Planungsanlass und Planinhalt
Der Rat der Ortsgemeinde Brohl-Lützing hat beschlossen, den Bebauungsplan für das Gebiet
„Auf dem Schiebel“ zu ändern.
Abbildung 3: Darstellung B-Plan von 1996
Anlass ist die Vergrößerung der überbaubaren Fläche zugunsten des Grundstücks Gemarkung Niederlützingen, Flur 6, Flurstück 2883. Zur Vergrößerung der Fläche wird die
vorhandene Baugrenze in südwestlicher Richtung bis zur Grundstücksgrenze verschoben. Der
Eigentümer plant einen Anbau an das bestehende Wohnhaus. Die Baufenster der benachbarten Grundstücke erstrecken sich ebenfalls über die gesamte Grundstücksbreite.
Abstandflächenregelungen bleiben unberührt.
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „ Auf dem Schiebel“ bleiben unverändert.
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Belange des Naturschutzes
Die 2. Änderung des Bebauungsplans der Ortsgemeinde Brohl-Lützing „Auf dem Schiebel“
wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Von der Erstellung eines Umweltberichtes wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Dennoch
sind alle relevanten Umweltbelange beachtlich und im Verfahren in eine sachgerechte Abwägung einzustellen.
Hierzu wurden die unten stehenden Schutzgüter beurteilt:
2.1
Pflanzen, Tiere Lebensräume
Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst 741 m².
Es handelt es sich um ein Wohnbaugrundstück, welches mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus bebaut ist. Die Freiflächen stellen sich als private Gartenflächen mit Ziergartencharakter dar. An das vorhandene Wohngebäude schließt eine Terrasse und daran eine Rasenfläche an. Am südwestlichen Rand des Grundstücks befindet in Höhe des Wohnhauses
eine geschnittene Nadelholzhecke aus immergrünen Lebensbäumen.
Abbildung 5: Straßenansicht von Norden
Abbildung 6: vorhandene Begrünung
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Abbildung 4: Straßenansicht von Süden
Abbildung 7: Thujahecke
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Es ist davon auszugehen, dass Im Zuge der Ausweitung der überbaubaren Fläche nach Südwesten und des damit verbundenen möglichen Anbaus an das vorhandene Wohngebäude
Rasenbereiche und die örtlich vorhandene Nadelholzhecke beansprucht werden. Eine Beseitigung dieser Vegetationsstrukturen war aber bereits nach den Vorgaben des Rechtsplans
zulässig.
Die zulässigerweise zu versiegelnde Fläche erhöht sich nicht.
Somit ergeben sich durch die 2.Änderung des Bebauungsplans keine zusätzlichen Beeinträchtigungen des Schutzguts „Pflanzen, Tiere, Lebensräume“.
2.2
Schutzgebietsausweisungen und artenschutzrechtliche Belange
Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Rhein-Ahr-Eifel. Da
es sich allerdings um eine Änderung eines Bebauungsplans handelt, bedarf es keiner gesonderten Genehmigung; im Erstaufstellungsverfahren wurde die zuständige Naturschutzbehörde
(seinerzeit noch Landespflegegebehörde) beteiligt.
Bereiche des Vogelschutzgebietes „Unteres Mittelrheingebiet“ (VSG-5609-401) liegen in einer
Entfernung von ca. 300 m im Nordosten und einer Entfernung von 1,2 km im Süden. Teile des
FFH-Gebietes „Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied“ (FFH-5510-302) liegen im Nordosten in einer Entfernung von ca. 700 m und im Osten in einer Entfernung von ca. 800 m. Von
räumlich- funktionalen Wechselbeziehungen ist nicht auszugehen. Es sind keine Auswirkungen auf das FFH- und VSG-Gebiet durch die vorliegende Planung zu erwarten.
§ 44 BNatSchG verbietet wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen, zu zerstören
oder erheblich zu stören, wenn der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art
dadurch verschlechtert wird.
Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit
Abs. 5 BNatschG ist nicht zu erwarten:
Tötungen von europarechtlich geschützten Tierindividuen können ausgeschlossen werden,
sofern die Beseitigung von Gehölzbestand ausschließlich außerhalb der Brutphase von Vögeln durchgeführt wird. Essentiell bedeutsame Vegetationsstrukturen, tierökologisch relevante
Strukturen und ähnliches sind nicht betroffen. Eine relevante Zunahme von Störreizen nicht
zu erwarten.
Die Bauleitplanung ist somit mit artenschutzrechtlichen Belangen vereinbar.
2.3
Wasserhaushalt und Boden
Der Planbereich liegt weder in einem Mineralwasser-, Trinkwasser- noch Heilquellenschutzgebiet. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans wird gegenüber der zulässigen
maximalen überbaubaren Grundfläche seit 1996 keine höhere Möglichkeit der Versiegelung
geschaffen, so dass sich die Änderung nicht auf den Wasserhaushalt und Boden auswirkt.
2.4
Klima und Luft
Die 2. Änderung bewirkt keine Mehrversiegelung, so dass sie sich nicht negativ auf das
Schutzgut Klima und Luft auswirkt.
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Landschaftsbild und Kulturgüter
Nach den Darstellungen des „Landschaftsinformationssystems Rheinland-Pfalz“ befindet sich
das Plangebiet im Landschaftsraum „Brohl-Sinziger Terrassenflur“, einem Landschaftsraum,
dessen Talraum durch Vulkankuppen und Bachläufe gekennzeichnet ist.
Die Änderung wird sich aufgrund der Vorprägung der Umgebung nicht auf das Landschaftsbild
auswirken und steht der 2. Änderung des Bebauungsplans nicht entgegen. Die Katholische
Kirche St. Lambertus und die Schweppenburg mit der Schweppenburger Mühle sind als
Denkmäler in der Denkmalliste des Landes Rheinland Pfalz aufgeführt. Die Kirche befindet
sich ca. 200 m westlich des Plangebietes. Die Schweppenburg mit der Mühle 700 m südöstlich des Plangebietes. Der Erholungswert der Landschaft wird durch die Änderung nicht
beeinträchtigt.
2.6
Fazit und Abwägung
Insgesamt betrachtet wirkt sich die 2. Änderung nicht auf die Schutzgüter Boden, Luft und
Wasser aus. Sie schafft Baurecht, das der tatsächlichen Nutzung und dem tatsächlichen Ausbau des Gebietes entspricht. Eine Mehrversiegelung bzw. ein erhöhter Eingriff wird nicht
ermöglicht.
3
Auswirkungen der Planung
3.1
Flächenbilanz
Tabelle 2: Flächenbilanz
Flächenbezeichnung
3.2
m²
Geltungsbereich
741
allgemeines Wohngebiet
741
Maßnahmen zur Verwirklichung
Soziale Maßnahmen sind nicht notwendig.
Eine Bodenordnung wird im Anschluss an das Verfahren auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht durchgeführt werden müssen.
3.3
Kostenschätzung
Der Ortsgemeinde werden keine Kosten für die Planänderung entstehen, da der Eigentümer
des Flurstücks 2883 alle anfallenden Kosten trägt.
ausgefertigt:
Brohl-Lützing, den
(Torsten Kurtz)
Beigeordneter
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