WEI2A_1Ä_Begründung_erneute Betroffenenbeteiligung_

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Bebauungsplan WEI 2A
1. Änderung
für das Gebiet
„ An der Ziegelhütte“
Begründung
Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit
Bereich 6 Planen und Bauen
6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht
Stand 01/16
Bebauungsplan WEI 2A 1. Änderung
für das Gebiet ‚An der Ziegelhütte‘
Begründung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
Inhaltsverzeichnis
Verfahren:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
08.10.2014
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
17.08. – 19.09.2015
Betroffenenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
17.08. – 19.09.2015
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
[…]
Bekanntmachung des Bebauungsplans im Amtsblatt Nr.
der Stadt Worms
[…]
2
Stand 01/2016
Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan WEI 2A 1. Änderung
für das Gebiet ‚An der Ziegelhütte“
Begründung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Ziele der Planung ............................................................................ 4
1.1
1.2
1.3
1.4
Lage des Plangebietes ................................................................................................ 4
Planungserfordernis und Ziele der Planung ................................................................. 4
Planungsalternativen ................................................................................................... 4
Verfahren ..................................................................................................................... 4
2 Übergeordnete Planungen ................................................................................. 5
2.1
2.2
Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) .................................. 5
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 und 3 BauGB) ....................... 5
3 Plangebiet ............................................................................................................ 5
3.1
3.2
3.3
Umgebung des Plangebietes ....................................................................................... 5
Vorprägung und vorhandene Nutzungen im Plangebiet ............................................... 6
Bestehende Planungen und fachplanungsrechtliche Bindungen .................................. 6
4 Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB.................................... 7
Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft (§ 9 (1) 25b) .................................................................................. 7
5 Wesentliche Auswirkungen der Planung .......................................................... 8
5.1
5.2
5.3
Auswirkungen auf die Umwelt, den Menschen, das Landschaftsbild sowie Kulturund Sachgüter .............................................................................................................. 8
Kostenschätzung ......................................................................................................... 8
Flächenbilanz .............................................................................................................. 8
Stand 01/2016
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Bebauungsplan WEI 2A 1. Änderung
für das Gebiet ‚An der Ziegelhütte‘
Begründung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
1
1.1
Anlass und Ziele der Planung
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt knapp 3 km südlich der Wormser Innenstadt unweit des Stadtteils
Worms-Weinsheim. Dort wurden basierend auf einen Bebauungsplan aus dem Jahre 1965
(WEI 2) einzelne konkrete Wohngebäude um einen durch eine ehemalige Tongrube entstandenen See herum planungsrechtlich gesichert. In einem weiteren einfachen Bebauungsplan
(WEI 2A) aus dem Jahr 1968 wurden für dieses Gebiet baurechtliche Festsetzungen ergänzt
und weitere Gebäude zugelassen. Der überwiegende Teil des Südufers wurde als Grünfläche dargestellt.
Der Teilbereich, der durch die Änderung erfasst wird, liegt am Südufer dieses Sees und ist
der einzige nicht intensiv genutzte Uferabschnitt an diesem Gewässer. Dadurch stellt er die
einzige Verbindung zwischen See und freier Landschaft dar, der Gehölzbestand dient der
Einbindung des Baugebietes und bildet einen angemessenen Ortsrand im Übergang zur
freien Landschaft. Die Änderung umfasst 2 Flurstücke komplett (Gemarkung Weinheim, Flur
2, Nrn. 1/120 und 1/138) und etwa 1/3 eines dritten Flurstücks (Nr.1/119). Die Gesamtgröße
beträgt etwa 3.345 m².
1.2
Planungserfordernis und Ziele der Planung
Von der Änderung erfasst ist der letzte von Bebauung freie Bereich zwischen See und offener Landschaft. Aufgrund der von Westen und Osten heranrückenden Bebauung soll rechtssicher klargestellt werden, dass diese Fläche nicht bebaut und in ihrer derzeitigen Struktur
erhalten wird.
Im Laufe der Jahre haben sich auf den von der Planänderung betroffenen Grundstücken
bzw. Grundstücksbereichen Biotope entwickelt, die in der Biotoptypenkartierung des Landes
als 'Geschützter Biotop: Weiden-Ufergehölz' erfasst sind.
Zum Schutz des vorhandene Weidengehölzes und der Röhrichte hat der Stadtrat von Worms
beschlossen, deren Erhalt auch über die Änderung des einfachen Bebauungsplans festzusetzen.
Ziel der Planung ist es gleichermaßen, in Umsetzung des § 1 Abs. 5 und 6 BauGB, den sowohl im noch rechtsgültigen Flächennutzungsplan als auch in der vom Stadtrat beschlossenen und der SGD Süd zur Genehmigung vorliegenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans dargestellten Grünbestand aufgrund seines Wertes für den Naturhaushalt und
das Landschaftsbild planungsrechtlich zu sichern.
1.3
Planungsalternativen
Die Alternative zu der Planänderung wäre, bauleitplanerisch nicht aktiv zu werden und die
Erhaltung des Bestandes dem Naturschutzrecht zu überlassen. Dies ist nicht das Ziel der
Stadt Worms.
1.4
Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Daher wurde von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Abs. 1
(scoping-Termin) sowie der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen.
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Stand 01/2016
Bebauungsplan WEI 2A 1. Änderung
für das Gebiet ‚An der Ziegelhütte“
Begründung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
Eine erste Beteiligung der Betroffenen wurde im August/September 2015 durchgeführt.
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2.1
Übergeordnete Planungen
Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB)
Die Änderung ist eine verhältnismäßig kleine Fläche innerhalb eines bestehenden Bebauungsplanes, die Gebietsart wird nicht geändert. Daher sind Ziele der Raumordnung nicht
betroffen.
Der Bebauungsplan ist damit an die Ziele der Raumordnung angepasst.
2.2
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 und 3 BauGB)
Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich Grünfläche dar.
Der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans stellt für den Bereich der Änderung 'erhaltenswertes Biotop‘ dar.
Die Planänderung ist daher aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt.
3
3.1
Plangebiet
Umgebung des Plangebietes
Das Plangebiet bzw. der Bereich der Änderung ist Teil einer Wohnsiedlung, die sich Mitte
der 60er Jahre aufgrund eines Bebauungsplans rund um einen Baggersee entwickelt hat.
Die Siedlung ist geprägt von eingeschossigen Flachdach-Bungalows auf großzügigen Freiflächen.
Im Osten, Süden, Westen und teilweise im Norden ist die Siedlung von Ackerflächen umgeben, nördlich grenzte über lange Jahre eine stillgelegte Gärtnerei und Ziegelei an, auf deren
Brachflächen sich durch die unterlassener Nutzung ein Gehölzbestand entwickelt hat. Die
gesamte Fläche nördlich der bestehenden Siedlung wird von dem Bebauungsplan WEI 7
überplant, der neben dem teilweisen Erhalt des Gehölzbestandes überwiegend ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.
Etwa 130 m östlich des Plangebiets verläuft die Bahntrasse Worms – Ludwigshafen. Schallschutzmaßnahmen seitens der Bahn wurden und werden hier nicht getroffen.
Stand 01/2016
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Bebauungsplan WEI 2A 1. Änderung
für das Gebiet ‚An der Ziegelhütte‘
Begründung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
Luftbild von 2012, rot gekennzeichnet der Bereich der 1.Änderung
3.2
Vorprägung und vorhandene Nutzungen im Plangebiet
Im Plangebiet hat sich im Laufe der vergangenen Jahre ein Silberweiden- Bestand mit Beimischung von Robinie vermutlich eigenständig entwickelt. Im Uferbereich wächst ein
Schilfröhricht auf. Beide Pflanzengesellschaften sind die natürliche Vegetation an einem stehenden Binnengewässer und daher durch das Bundesnaturschutzgesetz explizit geschützt.
3.3
Bestehende Planungen und fachplanungsrechtliche Bindungen
Das Gebiet liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans WEI 2 A, der für den
Änderungsbereich private Grünfläche darstellt. Bauplanungsrechtlich wird die Fläche im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB als Außenbereich, nach § 35 BauGB, beurteilt.
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Stand 01/2016
Bebauungsplan WEI 2A 1. Änderung
für das Gebiet ‚An der Ziegelhütte“
Begründung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
Bebauungsplan WEI 2 A
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Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB
Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) 20 BauGB) sowie Flächen mit Bindung für die Erhaltung
von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation (§9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB)
Damit die so gekennzeichneten Flächen sich weiterhin biotopgerecht entwickeln können,
wird die Art der Pflege und deren Intensität festgesetzt. Maßnahmen, die zu eine Beeinträchtigung des Biotops führen können, wie z.B. großflächige Rückschnitte, Rodungen einheimischer, standortgerechter Arten oder Bodenversiegelungen und bauliche Anlagen sind untersagt. Ziel ist die Erhaltung des Silberweiden-Bestandes und seiner Funktionen hinsichtlich
Artenschutz und Landschafts- bzw. Ortsbild.
Bei allen Handlungen auf dieser Fläche sind die artenschutzrechtlichen Anforderungen zu
beachten.
Stand 01/2016
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Bebauungsplan WEI 2A 1. Änderung
für das Gebiet ‚An der Ziegelhütte‘
Begründung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
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5.1
Wesentliche Auswirkungen der Planung
Auswirkungen auf die Umwelt, den Menschen, das Landschaftsbild sowie
Kultur- und Sachgüter
Es sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, den Menschen, das Landschaftsbild
sowie Kultur- und Sachgüter zu erwarten, da durch die Planänderung ein durch das Naturschutzrecht schon geschütztes Biotop nun auch planungsrechtlich gesichert wird.
5.2
Kostenschätzung
Durch die Änderung des Bebauungsplans entstehen soweit absehbar keine Kosten.
5.3
Flächenbilanz
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans WEI 2a umfasst 2 1/3 Flurstücke
und eine Gesamtfläche von ca. 3.345 m².
Worms, den 19.01.2016
Bereich Planen und Bauen
Abteilung Stadtplanung und
Bauaufsicht
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Stand 01/2016
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