Stadt Oelde Bekanntmachung Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 112 „Lette – Nördlich der Katthagenstraße“ der Stadt Oelde - Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Baugesetzbuch A. Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 23. April 2012 gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 112 „Lette – Nördlich der Katthagenstraße“ der Stadt Oelde einzuleiten. Das Planverfahren hat die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 112 „Lette – Nördlich der Katthagenstraße“ der Stadt Oelde erhalten. Die Flächen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplangebietes sollen als „Gewerbegebiet“ ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 0,6 ha und liegt im Südosten des Ortsteiles Lette in Oelde nördlich der Katthagenstraße. Die Flächen grenzen im Norden an landwirtschaftliche Flächen, im Osten und Süden an Hofanlagen. Im Westen schließt sich ein weiterer Gewerbebetrieb an den Bereich an. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Oelde Flur 23, Flurstücke 468 und 602. Der Geltungsbereich ist auch dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen: Karl-Friedrich Knop Bürgermeister Heike Beckstedde Schriftführerin Hinweis: In seiner Sitzung vom 28. Juni 2010 hat der Rat der Stadt Oelde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Verfahren zur 14. Änderung des vom Regierungspräsidenten in Münster mit Verfügung vom 30. Dezember 1999 genehmigten Flächennutzungsplanes der Stadt Oelde einzuleiten. Beide Bauleitplanverfahren werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. B. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Baugesetzbuch Gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Zugleich soll der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu der Bauleitplanung ersetzt nicht die öffentliche Auslegung der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, in deren Verlauf Anregungen vorgebracht werden können. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 112 „Lette – Nördlich der Katthagenstraße“ der Stadt Oelde findet am Donnerstag, dem 14.06.2012 um 18.00 Uhr im Heimathaus Lette, Beelener Straße 7 in 59302 Oelde-Lette eine Bürgerversammlung statt, zu der die Stadt Oelde alle interessierten Bürger einlädt. Ergänzend hierzu kann der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 112 „Lette – Nördlich der Katthagenstraße“ der Stadt Oelde in der Zeit vom 08.06.2012 bis 15.06.2012 während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Oelde – Fachdienst Planung und Stadtentwicklung (Zimmer 429), Ratsstiege 1, 59302 Oelde, eingesehen werden oder im Internet unter dem folgenden link http://www.o-sp.de/oelde/plan/uebersicht.php?S=2&L1=8&pid=18589 eingesehen werden. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich zur vorgesehenen Planung zu äußern.