Stadt Oelde Bekanntmachung Vorhabenbezogenen

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Stadt Oelde
Bekanntmachung
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 112 „Lette – Nördlich der Katthagenstraße“
der Stadt Oelde
- Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Baugesetzbuch
A. Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 23. April 2012 gem. § 2 Abs. 1 BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschlossen, das Verfahren zur
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 112 „Lette – Nördlich der
Katthagenstraße“ der Stadt Oelde einzuleiten.
Das Planverfahren hat die Bezeichnung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 112 „Lette – Nördlich der Katthagenstraße“
der Stadt Oelde
erhalten.
Die Flächen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplangebietes sollen als „Gewerbegebiet“
ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 0,6 ha und liegt im Südosten
des Ortsteiles Lette in Oelde nördlich der Katthagenstraße. Die Flächen grenzen im Norden
an landwirtschaftliche Flächen, im Osten und Süden an Hofanlagen. Im Westen schließt sich
ein weiterer Gewerbebetrieb an den Bereich an. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden
Grundstücke in der Gemarkung Oelde
Flur 23, Flurstücke 468 und 602.
Der Geltungsbereich ist auch dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Karl-Friedrich Knop
Bürgermeister
Heike Beckstedde
Schriftführerin
Hinweis: In seiner Sitzung vom 28. Juni 2010 hat der Rat der Stadt Oelde gemäß § 2 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Verfahren zur 14. Änderung
des vom Regierungspräsidenten in Münster mit Verfügung vom 30. Dezember 1999
genehmigten Flächennutzungsplanes der Stadt Oelde einzuleiten. Beide Bauleitplanverfahren werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
B. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Baugesetzbuch
Gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen
die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Zugleich
soll der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu der Bauleitplanung ersetzt nicht die öffentliche
Auslegung der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, in deren Verlauf Anregungen
vorgebracht werden können.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 112 „Lette – Nördlich der Katthagenstraße“ der
Stadt Oelde findet
am Donnerstag, dem 14.06.2012 um 18.00 Uhr
im Heimathaus Lette, Beelener Straße 7 in 59302 Oelde-Lette eine Bürgerversammlung
statt, zu der die Stadt Oelde alle interessierten Bürger einlädt. Ergänzend hierzu kann der
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 112 „Lette – Nördlich der
Katthagenstraße“ der Stadt Oelde in der Zeit vom 08.06.2012 bis 15.06.2012 während der
Dienststunden in der Stadtverwaltung Oelde – Fachdienst Planung und Stadtentwicklung (Zimmer 429), Ratsstiege 1, 59302 Oelde, eingesehen werden oder im Internet unter dem
folgenden link
http://www.o-sp.de/oelde/plan/uebersicht.php?S=2&L1=8&pid=18589
eingesehen werden. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich zur vorgesehenen Planung
zu äußern.
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