Mitterbauer Beteiligungs-AG · Dr.-Mitterbauer-Str. 3 · 4663 Laakirchen · Austria Q&A ZUM FREIWILLIGEN ÜBERNAHMEANGEBOT 1. Welches Angebot macht die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft (MBAG) den Streubesitz-Aktionären der Miba AG? Die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft (MBAG) macht allen StreubesitzAktionären der Miba AG ein freiwilliges Übernahmeangebot für ihre Aktien. Sie bietet als Übernahmepreis 550,00 Euro je Miba Vorzugsaktie. 2. Wer ist die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft? Die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft (MBAG) steht im Eigentum der Familie Mitterbauer. Die MBAG hält aktuell rund 83% des Grundkapitals sowie 100% der Stimmrechte der Miba AG. 3. Was ist der Hintergrund für dieses Angebot? Die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft (MBAG) ist der Meinung, dass die Börsennotierung der Miba einerseits erhebliche Kosten verursacht, aber andererseits kaum mehr einen Nutzen für das Unternehmen Miba AG bringt. 4. Was sagt der Miba AG Vorstand zu dem Angebot? Der Vorstand steht positiv zu diesem Angebot, weil auch er keine zwingende Notwendigkeit für die Börsennotierung sieht. 5. Die MBAG will in weiterer Folge ein Squeeze-out Verfahren bei der Miba AG einleiten. Was bedeutet das? Sofern die MBAG nach Ende des freiwilligen Übernahmeangebotes 90% des Grundkapitals der Miba AG besitzt, kann sie einen Gesellschafterausschluss („Squeezeout“) beantragen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre werden dann auf die MBAG übertragen. Die Minderheitsaktionäre bekommen im Gegenzug eine angemessene Barabfindung. Letztlich wird dann die Börsennotiz der Miba AG eingestellt („Delisting“). 6. Warum sollte ich das Angebot jetzt annehmen? Wer jetzt das freiwillige Angebot annimmt, bekommt die Abfindung bereits spätestens 10 Tage nach Ende der Angebotsfrist. Sollte die Barablöse aus dem Squeeze-out höher als der jetzige Angebotspreis ausfallen, wird das freiwillige Übernahmeangebot nachgebessert. Bei einem niedrigeren Squeeze-out-Preis kann man den höheren Angebotspreis behalten. Dies gilt auch, falls es zu keinem Squeeze-out kommen und der Börsenkurs der Miba sinken sollte. 7. Was muss ich machen, wenn ich das Angebot annehmen will? Sie erhalten als Miba Aktionär von Ihrer Bank eine schriftliche Benachrichtigung. Sie müssen Ihrer Bank die Annahme des Angebotes anschließend schriftlich erklären. Der Angebotspreis wird nach Ende der Angebotsfrist automatisch auf Ihr Bankkonto gutgeschrieben, die Miba-Aktien werden von Ihrem Depot automatisch an die MBAG übertragen. 8. Was passiert, wenn ich das Angebot jetzt nicht annehme? Sollte es zu einem Squeeze-out kommen, werden Sie als Aktionär aus der Miba AG ausgeschlossen. Sie bekommen nach Abschluss aller Verfahrensschritte die Barabfindung aus dem Squeeze-out-Verfahren. 9. Wie sieht der Zeitplan aus? Die Frist für das freiwillige Angebot beginnt am 30. Juli 2015 und endet voraussichtlich am 20. August 2015. Sollte die MBAG die 90% Schwelle des Grundkapitals der Miba AG erreichen, wird voraussichtlich Mitte Oktober ein Squeeze-out in einer Hauptversammlung beschlossen. In diesem Fall wäre noch heuer mit einer Beendigung der Börsennotierung der Miba Aktien zu rechnen. 10. Wie sieht das ganze steuerlich aus? Zur Abklärung der steuerlichen Behandlung Ihres Gewinnes aus dem jetzigen freiwilligen Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Diese Frage ist für jeden Einzelfall extra zu beantworten. Wenn Sie die Aktien vor dem 1.1.2011 erworben haben, gelten diese als „Altbestand im Sinne der KESt“ und es ist für die Veräußerung keine KESt zu bezahlen. Wenn es sich bei Ihren Aktien um Neubestand handelt, ist zu beachten, dass ab 2016 der höhere KESt Satz von 27,5% gilt (jetzt 25%) während bei Annahme des freiwilligen Übernahmeangebots jedenfalls der KESt Satz von 25% gilt. Sollte sich das Squeeze-out Verfahren bis ins Jahr 2016 ziehen, kommt der höhere KESt Satz von 27,5% zur Geltung.