ttesbegriff in A. Times Music er abgeschwo- den eben Zusatzfrequenzen für den Mobilfunk vergeben. Die Auktion erbrachte mehr als zwei Milliarden Euro, teurer zu haben. Jetzt schlägt der RTR-Chef zurück: Den überhöhten Preis hätten Zur Verfügung gestellt von Rechtsschutz - www.das.at die Bieter sich selbst zuzuschreiben, so medianet, Oktober 2013 Gastkommentar Vermeidung rechtlicher Konsequenzen Süßes ohne Saures Der amerikanische Brauch, der bei uns seit Jahren boomt, heißt nicht umsonst ‚Süßes oder Saures‘ – auch im rechtlichen Sinn. Denn was Spaß macht, muss nicht immer erlaubt sein. Erhalten Kinder an der Haustür der Nachbarn nichts ‚Süßes‘, verteilen sie ‚Saures‘. Die Streiche reichen dabei von Eier werfen über Zahnpasta auf Türklinken schmieren bis hin zu Briefkasten zerstören oder verkleben. Doch diese Sachbeschädigungen, die als Teil dieses Brauchs erachtet werden, können für Jugendliche zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen. Im österreichischen Straf- und Zivilrecht sind Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr strafbar und schadenersatzpflichtig. Für vorsätzliche Sachbeschädigung können sie also sowohl angezeigt als auch verurteilt werden. Zusätzlich müssen sie für den schuldhaft verursachten Schaden aufkommen. Achtung, Aufsichtspflicht! Auch Jugendschutz-Regelungen dürfen in der Halloween-Nacht nicht außer Acht gelassen werden. Diese rich„Sachbeschädigungen, ten sich übrigens nach den unterschiedlichen Regelungen des Bundeslands, in dem man sich gerade aufhält. So die als Teil dieses dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in einigen Ländern bis 22 Uhr allein ausgehen, in der SteierBrauchs erachtet mark jedoch nur bis 21 Uhr. Während Jugendliche in den meisten Bundesländern ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt allein ausgehen können, ist dies in Vorarlwerden, können für berg erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. Die vom jeweiligen Gesetzgeber vorgegebenen Zeiten sind als Jugendliche zu ernstRichtwerte zu sehen. Die Zustimmung der Eltern ist allerdings immer erforderlich. haften rechtlichen Oft übersehen die Erziehungsberechtigten, dass sich ihre Aufsichtspflicht auch auf über 14-Jährige erstreckt Konsequenzen führen.“ – so lange, bis Jugendliche ihre Volljährigkeit erreichen. Entscheidend ist dabei die Reife des Minderjährigen. INGO KAUFMANN, D.A.S. RECHTSSCHUTZ AG Diese wird neben dem Alter etwa von der Entwicklung, den Eigenarten und dem Verhalten des Kindes sowie dem Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren durch die Lebensumstände des Aufsichtspflichtigen beeinflusst. Eltern haften für ihre Kinder nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Darüber entscheidet im Einzelfall das Gericht. Drohende Geldstrafen bei Ruhestörung Auch zu beachten sind die nächtlichen Ruhezeiten. In den meisten Gemeind Gemeinden gibt es ortspolizeiliche Verordnungen, die den Beginn der Ruhezeit ab 20 Uhr regeln. Darüber hin hinaus kann jedes Bundesland eigene Regelungen zu L Lärmbelästigungen treffen. So e verstößt man in Wien etwa mit ‚in ungebührlicher Lärm dagegen. Ruhestörung und Weise störendem Lärm‘ Verstöße gegen Lärmr Lärmregelungen gelten als Verwaltungsübertretung und werden mit einer Geldstrafe verhäng geahndet. Die verhängten Maximalstrafen variieren Bun von Bundesland zu Bundesland von 700 bis zu rund 1.500 Euro. © D.A.S./Foto Wilke Ingo Kaufmann, Vorstand D.A.S. Rechtsschutz AG; www.das.at Die abgedruckten Gastkommentare geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Wir behalten uns das Recht auf Kürzung vor.