Süsses ohne Saures - D.A.S. Rechtsschutz AG

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A. Times Music
er abgeschwo-
den eben Zusatzfrequenzen für den Mobilfunk vergeben. Die Auktion erbrachte
mehr als zwei Milliarden Euro, teurer
zu haben. Jetzt schlägt der RTR-Chef
zurück: Den überhöhten Preis hätten
Zur Verfügung gestellt von
Rechtsschutz - www.das.at
die Bieter
sich selbst zuzuschreiben,
so
medianet, Oktober 2013
Gastkommentar Vermeidung rechtlicher Konsequenzen
Süßes ohne Saures
Der amerikanische Brauch, der bei uns seit Jahren boomt, heißt nicht umsonst ‚Süßes oder
Saures‘ – auch im rechtlichen Sinn. Denn was Spaß macht, muss nicht immer erlaubt
sein. Erhalten Kinder an der Haustür der Nachbarn nichts ‚Süßes‘, verteilen sie ‚Saures‘.
Die Streiche reichen dabei von Eier werfen über Zahnpasta auf Türklinken schmieren
bis hin zu Briefkasten zerstören oder verkleben. Doch diese Sachbeschädigungen, die als
Teil dieses Brauchs erachtet werden, können für Jugendliche zu ernsthaften rechtlichen
Konsequenzen führen. Im österreichischen Straf- und Zivilrecht sind Jugendliche ab
dem vollendeten 14. Lebensjahr strafbar und schadenersatzpflichtig. Für vorsätzliche
Sachbeschädigung können sie also sowohl angezeigt als auch verurteilt werden. Zusätzlich müssen sie für den schuldhaft verursachten Schaden aufkommen.
Achtung, Aufsichtspflicht!
Auch Jugendschutz-Regelungen dürfen in der Halloween-Nacht nicht außer Acht gelassen werden. Diese rich„Sachbeschädigungen,
ten sich übrigens nach den unterschiedlichen Regelungen
des Bundeslands, in dem man sich gerade aufhält. So
die als Teil dieses
dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in
einigen Ländern bis 22 Uhr allein ausgehen, in der SteierBrauchs erachtet
mark jedoch nur bis 21 Uhr. Während Jugendliche in den
meisten Bundesländern ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt allein ausgehen können, ist dies in Vorarlwerden, können für
berg erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. Die
vom jeweiligen Gesetzgeber vorgegebenen Zeiten sind als
Jugendliche zu ernstRichtwerte zu sehen. Die Zustimmung der Eltern ist allerdings immer erforderlich.
haften rechtlichen
Oft übersehen die Erziehungsberechtigten, dass sich
ihre Aufsichtspflicht auch auf über 14-Jährige erstreckt
Konsequenzen führen.“
– so lange, bis Jugendliche ihre Volljährigkeit erreichen.
Entscheidend ist dabei die Reife des Minderjährigen.
INGO KAUFMANN,
D.A.S. RECHTSSCHUTZ AG
Diese wird neben dem Alter etwa von der Entwicklung,
den Eigenarten und dem Verhalten des Kindes sowie dem
Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren durch die Lebensumstände des Aufsichtspflichtigen beeinflusst. Eltern haften für ihre Kinder nur, wenn
sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Darüber entscheidet im Einzelfall das Gericht.
Drohende Geldstrafen bei Ruhestörung
Auch zu beachten sind die nächtlichen Ruhezeiten.
In den meisten Gemeind
Gemeinden gibt es ortspolizeiliche
Verordnungen, die den Beginn der Ruhezeit ab 20
Uhr regeln. Darüber hin
hinaus kann jedes Bundesland
eigene Regelungen zu L
Lärmbelästigungen treffen. So
e
verstößt man in Wien etwa
mit ‚in ungebührlicher
Lärm dagegen. Ruhestörung und
Weise störendem Lärm‘
Verstöße gegen Lärmr
Lärmregelungen gelten als Verwaltungsübertretung und werden mit einer Geldstrafe
verhäng
geahndet. Die verhängten
Maximalstrafen variieren
Bun
von Bundesland zu Bundesland
von 700 bis zu rund
1.500 Euro.
© D.A.S./Foto Wilke
Ingo Kaufmann,
Vorstand D.A.S. Rechtsschutz AG;
www.das.at
Die abgedruckten Gastkommentare
geben ausschließlich die Meinung
des Verfassers wieder. Wir behalten
uns das Recht auf Kürzung vor.
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