AKVZ - TOPH1B101 - Die Landschaften Norder

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AKVZ - TOPH1B101 - Die Landschaften Norder- und Süder-Dithmarschen
1. Die Landschaften Norder- und Süder-Dithmarschen.
Beschreibung
Dithmarschen bildet den westlichen Theil des Herzogthums Holstein und gränzt nördlich an die Eider, östlich an das Gut Hanerau, das
Amt Rendsburg, die Wilstermarsch (Amt Steinburg), südlich an die Elbe und westlich an die Nordsee und die Eidermündung. Es
besteht seiner größeren Hälfte nach aus sandiger von niedrigen Höhenzügen druchschnittener Geest; die kleinere Hälfte dagegen
besteht aus zum Theil vortrefflicher Marsch, welche an manchen Orten eine sehr dichte Bevölkerung hat. Ehemals hatte der
Geestboden bedeutende Waldungen, welche aber größtentheils zerstört sind. Dieses Land war vormals ein Theil der Grafschaft Stade
und kam um die Mitte des 12. Jahrhunderts mit Stade an das Erzstift Bremen; mitunter stand das Land während dieser Periode unter
einem eigenen Grafen. Seit dem Jahre 1195 hatte der Graf Adolf von Holstein Stade mit Dithmarschen als Lehn des Erzstifts, und
1200 kam es unter dänische Botmäßigkeit, 1227 jedoch nach der Schlacht bei Bornhöved wieder an das Erzstift und der Erzbischof
Gerhard setzte zum Befehlshaber einen Vogt an, der die Rechte und Einkünfte des Landesherren wahrnahm und anfänglich mit
Rathmännern, Schließern und Geschwornen die Verwaltung leitete, bis später 48 Regenten die Herrschaft im Lande so gut wie
unabhängig vom Erzbischof ausübten (siehe oben Seite 16). Im Jahre 1500 ward Dithmarschen von dem Könige Johann von
Dänemark und dessen Bruder, Herzog Friedrich, bekriegt, aber die Dithmarscher kämpften bei Hemmingstedt erfolgreich für ihre
Unabhängigkeit, welche ihnen durch den Vergleich vom 15. Mai desselben Jahres zugesichert ward. Im Jahre 1559 unter dem Könige
Friedrich II. und dem Herzoge Adolf ward Dithmarschen unterjocht und am 8. Juli theilte der König mit seinen Vaterbrüdern, den
Herzögen Johann und Adolf, das Land; der König erhielt den Südertheil, der Herzog Johann den Mitteltheil und der Herzog Adolf den
Nordertheil (siehe oben Seite 20). Im Jahre 1581 nach dem Absterben des Herzogs Johann des Älteren entstanden zwei Theile, wobei
das Dorf Fedderingern, im Nordertheil belegen, mit Süderdithmarschen vereinigt ward. Im Jahre 1773 fiel Norderdithmarschen mit den
übrigen Großfürstlichen Besitzungen an den König. Nach dem Landrecht aus dem Jahre 1576 bestand Dithmarschen aus 24
Kirchspielen, jetzt sind hier 23 Kirchspielvogteien, in Norderdithmarschen 11, in Süderdithmarschen 12.
Als Oberbeamte sind 2 Landvögte, Einer für Norder- und Einer für Süderdithmarschen angesetzt. Der Landvogt wie alle Beamten
müssen geborne Dithmarscher sein; er hat die Geschäfte wie die übrigen Holsteinischen Oberbeamten, ist die oberste Justiz- und
Polizeibehörde und auch Oberdeichgraf. In Norderdithmarschen sind ein Landschreiber als Rechnungsführer und Hebungsbeamter,
ein Gerichtsactuar als Protocollführer, ein Landespfennigmeister als Generaleinnehmer der Landschaftscasse und ein Landnotar als
Protocollführer in den landschaftlichen Versammlungen angesetzt. Ferner sind 11 Kirchspielvögte, aber nur 7 Kirchspielschreiber
angestellt, da in 4 Kirchspielvogteien die Functionen beider Bedienungen demselben Beamten übertragen sind. Die Kirchspielvögte
sind Concurs- und Theilungsrichter, Vorsitzende der Kirchspielversammlungen und Polizeibeamte; die Kirchspielsschreiber führen in
Süderdithmarschen das Schuld- und Pfandprotocoll; in Norderdithmarschen interimistisch der Landpfenningmeister. In
Süderdithmarschen sind ein Gerichtsactuar, ein Landschreiber und 11 Kirchspielvögte und 10 Kirchspielschreiber angestellt, welche
Bedienungen in den beiden Kirchspielvogteien Meldorf und Marne getrennt sind.
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Die Communalverfassung anlangend, so werden die Bauerschaften in beiden Landschaften von Bauervögten (Bauerschreiber),
Viermännern, Zweimännern (Buchführer), Pfandvögten und Bauerschaftsvorstehern vertreten. Mehrere Dorfschaften bilden ein
politisches Kirchspiel, das in der Regel mit den kirchlichen zusammenfällt. Die Kirchspiele Wöhrden und Meldorf zerfallen in 2 solcher
politischen Kirchspielvogteien. Alle Dorfschaften sind im Kirchspielscollegium durch ihre Gevollmächtigten repräsentirt; außerdem
sitzen im Kirchspielscollegium der Kirchspielvogt als Vorsitzender und die Deputirten für die landschaftliche Versammlung. Die
landschaftlichen Collegien, welche jede der beiden Landschaften repräsentiren, bestehen aus den Deputirten der Kirchspiele, den
Kirchspielvögten, dem Landvogt als Präses und dem Landpfenningmeister als Protocollführer.
Die beiden Landschaften haben ein Areal von 23 1/2 Quadratmeilen (124.125 Tonnen 130 Ruthen Steuerareal). Die Einwohnerzahl in
beiden Landschaften betrug 1845: 63.551 Einwohner.
a. Die Landschaft Norderdithmarschen. Die Landschaft breitet sich in einem zusammenhängenden District südlich der Eider über den
Norden Dithmarschens aus. Nur das zu Süderdithmarschen gehörige Dorf Fedderingen im Kirchspiel Hennstedt ist ringsrum von der
Landschaft enclavirt. An der Küste liegen die octroyirten Kööge Carolinenkoog und Hedwigenkoog. Von dem Kirchspiel Wöhrden
gehört nur die Nordervogtei hieher, während die Südervogtei mit dem Flecken Wöhrden selbst zur Landschaft Süderdithmarschen
gehört. Sitz des Landvogts und der landschaftliche Versammlungsort ist Heide. Außer dem Flecken Heide liegen in der Landschaft die
Flecken Lunden und Wesselburen, sowie das gewöhnlich Flecken genannte Kirchdorf Büsum.
Größe: circa 10 1/4 Quadratmeilen. Volkszahl: 30.139, wovon 8.556 sich von Landbau ernähren. Grundbesitzer: 3.588. Steuerareal:
60.965 Tonnen 127 Quadratruthen, taxirt zu 8.015.560 Thaler Reichsmünze. Pflugzahl: 712 1/2 Pflug. Außerordentliche Pflugzahl: 717
1/6 Pflug. Brandversicherungssumme 1853: 6.949.720 Thaler Reichsmünze.
Die Landschaft zerfällt in folgende 11 Kirchspielvogteien:
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1) Kirchspielvogtei Büsum (54 1/2 Pflug), ein vormals eine Insel bildender kleiner Bezirk in der Marsch mit 1.950 Einwohnern, den
südwestlichen Theil des Landes umfassend.
2) Kirchspielvogtei Delve (21 1/3 Pflug), ein kleines Kirchspiel an der Eider, theils aus Marsch theils aus Geest bestehend, mit 1.319
Einwohnern.
3) Kirchspielvogtei Heide (21 1/6 Pflug), auf der Geest um den Flecken Heide gelegen, außer welchem sie nur noch die Dörfer
Bennewohld und Süderholm enthält. Volkszahl: 5.763.
4) Kirchspielvogtei Hemme (46 1/6 Pflug), ein kleiner Marschdistrict zwischen der Geest und dem Carolinenkoog mit 1.067
Einwohnern.
5) Kirchspielvogtei Hennstedt (72 1/6 Pflug), ein großer Bezirk, welcher sich fast durch die ganze Mitte der Landschaft erstreckt und
größtentheils aus dem Geestland besteht. Zu demselben gehören die Kirchspiele Hennstedt und Schlichting; jedoch mit Ausnahme des
zu Hennstedt eingepfarrten Dorfs Fedderingen, welches in politischer Beziehung zu Süderdithmarschen gehört.
6) Kirchspielvogtei Lunden (115 1/4 Pflug), eine größtentheils aus Marsch bestehende Kirchspielvogtei, welche der Länge nach von
einem schmalen Geestrücken durchzogen wird und den nördlichsten Theil der Landschaft bildet. Sie enthält die Kirchspiele Lunden
und Sankt Annen und hat mit dem Flecken Lunden 3.717 Einwohner.
7) Kirchspielvogtei Neuenkirchen (69 1/6 Pflug), ein fruchtbarer Marschdistrict auf der Westseite der Landschaft mit 1.387 Einwohnern.
8) Kirchspielvogtei Tellingstedt (45 1/6 Pflug), der östliche Theil der Landschaft zwischen der Eider und Süderdithmarschen und fast
den vierten Theil der Landschaft umfassend. Der Boden ist mit Ausnahme der Marsch am Eiderufer eine hügelige sandige Geest.
Vormals zerfiel dieses Kirchspiel in das Norder- und Süder-Kirchspiel, je nachdem die Dörfer nördlich oder südlich der Tielenau lagen.
Volkszahl: 4.272.
9) Kirchspielvogtei Weddingstedt (19 1/3 Pflug), nördlich von Heide gerade in der Mitte der Landschaft auf der Geest mit 1.885
Einwohnern.
10) Kirchspielvogtei Wesselburen (194 3/4 Pflug), eine große Kirchspielvogtei auf der Westseite des Landes und ganz aus sehr
fruchtbarer Marsch bestehend mit dem Flecken Wesselburen und 4.882 Einwohnern.
11) Nordervogtei Wöhrden (53 1/2 Pflug), der nördliche Theil des Kirchspiels des zur Landschaft Süderdithmarschen gehörigen
b.
Die Landschaft
Süderdithmarschen.
Sievon
umfaßt
westlichsten
Theil
Holsteins
zwischen
Norderdithmarschen,
Elbe
und der
sogenannten
Fleckens
Wöhrden, westlich
Heideden
in der
Marsch, der
kleinste
District
der Landschaft
mit neur [nur]der
553
Einwohnern.
Nordsee, in welche letztere sie sich mit der schmalen Halbinsel Dieksand weit hineinerstreckt. Zu der Landschaft gehört noch das von
Norderdithmarschen enclavirte Dorf Fedderingen im Kirchspiel Hennstedt. An der Küste liegen der District des Kronprinzen-, Sophienund König Frederikskoogs, sowie der Friedrichsgabekoog. Vom Kirchspiel Wöhrden gehört nur die Südervogtei mit dem Flecken
Wöhrden zur Landschaft. Sitz des Landvogts und Versammlungsort der Landschaft ist der Flecken Meldorf. Außer demselben liegen in
der Landschaft noch die Flecken Wöhrden, Marne und Brunsbüttel.
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Größe: circa 13 1/4 Quadratmeilen. Volkszahl: 33.412 Einwohner, worunter 10.440 Personen vom Landbau leben uud [und] 2.788
Grundbesitzer sind. Steuerareal: 65.006 Tonnen 130 Quadratruthen, taxirt zu 8.765.180 Thaler Reichsmünze Steuerwerth. Pflugzahl:
712 1/2 Pflug. Außerordentliche Pflugzahl ebenfalls 712 1/2 Pflug. Brandversicherungssumme 1853: 7.591.950 Thaler Reichsmünze.
Die Landschaft zerfällt in folgende 12 Kirchspielvogteien:
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1) Kirchspielvogtei Albersdorf, ein hügeliges ehemals stark bewaldetes und noch mit den besten Hölzungen Dithmarschens
versehenes Geestkirchspiel an der Gieselau, welches den östlichsten Theil der Landschaft ausmacht. Volkszahl: 2.715.
2) Kirchspielvogtei Barlt, ein kleiner aber fruchtbarer Marschdistrict südlich von Meldorf zwischen Meldorf und Marne mit 1.189
Einwohnern.
3) Kirchspielvogtei Brunsbüttel, das südlichste Kirchspiel Dithmarschens in einer fruchtbaren Marsch an der Elbe mit dem gewöhnlich
als Flecken bezeichneten Kirchdorfe Brunsbüttel und 3.154 Einwohnern.
4) Kirchspielvogtei Eddelack, ein ebenfalls fruchtbares Marschkirchspiel nördlich vom vorigen hart am Abhange der alten vorzeitigen
Meeresuferkette, welche den Osten der Vogtei unter dem Namen Donn durchzieht. Volkszahl: 2.498.
5) Kirchspielvogtei Hemmingstedt, auf der Geest nördlich von Meldorf mit 1.272 Einwohnern.
6) Kirchspielvogtei Marne, ein großer und stark angebauter Marschdistrict, zwischen dem alten Meeresufer an der Geestgrenze und
der Nordsee nebst den dortigen Köögen. Die Vogtei umfasst die Kirchspiele Marne und Sankt Michaelisdonn und enthält mit dem
gewöhnlich Flecken genannten Kirchdorfe Marne 6.821 Einwohner.
7) Südervogtei Meldorf, welche wiederum in 2 Vogteien zerfällt, in die Gest- und Marschvogtei. Beide zusammen umfassen den
östlichen und südlichen Theil des Kirchspiels Meldorf; die Geestvogtei umfaßt den östlich vom Flecken gelegenen Theil desselben
nebst dem Kirchspiel Windbergen; die Marschvogtei enthält die südlich von Meldorf gelegenen Marschdörfer des Kirchspiels mit einer
kleinen Geeststrecke. Volkszahl der Südervogtei: 3.985.
8) Nordervogtei Meldorf, der kleinere nordwestlich vom Flecken Meldorf gelegene Theil des Kirchspiels Meldorf nebst dem Flecken
selbst, großentheils Marsch enthaltend, mit 4.475 Einwohnern.
9) Kirchspielvogtei Nordhastedt, eine kleine Vogtei auf der Geest in einer ehemals waldreichen Gegend, aus nur 3 Dörfern bestehend,
mit 814 Einwohnern.
10) Kirchspielvogtei Süderhastedt, ein Geestdistrict zwischen dem Amte Rendsburg und der Vogtei Meldorf, welche seit langer Zeit mit
der Kirchspielvogtei Burg denselben Kirchspielvogt hat. Volkszahl: 2.142.
11) Kirchspielvogtei Burg, aus Geest und bedeutenden Torfmooren bestehend, südlich von der vorigen zwischen der Wilstermarsch
und der Kirchspielvogtei Eddelack. In dem großen Kirchdorfe Burg wohnt seit langer Zeit der dieser Vogtei und der Vogtei
Süderhastedt gemeinsame Kirchspielvogt. Volkszahl: 2.953.
12) Südervogtei Wöhrden, ein fruchtbares Marschland nördlich von Meldorf an der Grenze von Norderdithmarschen; sie enthält mit
dem gewöhnlich als Flecken bezeichneten Kirchdorfe Wöhrden 1.403 Einwohner.
Mit der Landschaft Süderdithmarschen, Kirchspielvogtei Norder-Meldorf, ist zufolge Erlasses vom 25. Januar 1846 der KönigChristians-Koog rücksichtlich der Justiz und Polizei verbunden.
Transkription
© 04.08.2013 AKVZ (André Ulbricht / Silke Müller)
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