Legionellen in der Trinkwasserinstallation

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Legionellen in der
Trinkwasserinstallation
Ihre Ansprechpartner
Unsere Leistungen und Services
Laborleitung
Von der Beratung über die Probenahme und
Analytik bis hin zur Erstellung einer kompletten
hygienischen Gefährdungsanalyse gemäß der
Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA)
bieten wir Ihnen ein modular aufgebautes
Dienstleistungsangebot.
Dr. Oliver Huschens
✆ 069 25490-5000
@ [email protected]
Sekretariat
✆
@
069 25490-5001
069 25490-5009
[email protected]
Analytik und Beratung
aus einer Hand
Kundenservice
✆
@
069 25490-5200
[email protected]
Standorte
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Zentrallabor
Gräfenhäuser Straße 118
64293 Darmstadt
Logistikstandort Mitte
Betriebsstelle Niederrad
Schwanheimer Ufer 167
60529 Frankfurt a. M.
Logistikstandort West
Betriebsstelle Schierstein
Söhnleinstraße 158
65201 Wiesbaden
Hessenwasser GmbH & Co. KG
Taunusstraße 100
D-64521 Groß-Gerau/Dornheim
(Postanschrift)
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Ortsbegehungen
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Beratung bei der Festlegung der
Probenahmestellen
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Probenahme gemäß TrinkwV
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Legionellenanalytik gemäß TrinkwV
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Erstellung einer Gefährdungsanalyse
nach UBA-Empfehlung
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Beratung zur Prophylaxe und
Sanierungsmaßnahmen
Das Zentrallabor der Hessenwasser ist
amtlich anerkannte Untersuchungsstelle und
nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.
Zentrallabor
Gräfenhäuser Straße 118
64293 Darmstadt
(Lieferanschrift)
[email protected]
www.hessenwasser.de
Weitere Hinweise finden Sie unter:
www.hessenwasser.de
Änderungen mit Novellierung
der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Mit den letzten Änderungen der TrinkwV in 2011 und
2012 wurde dem gesundheitlichen Risiko durch
Legionellen in der Trinkwasserinstallation verstärkt
Rechnung getragen.
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Untersuchungspflicht für Großanlagen zur
Trinkwassererwärmung in gewerblichen und
öffentlichen Gebäuden
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Untersuchungsintervall
Gewerbliche/öffentliche Gebäude 3 Jahre
Erstuntersuchung bis 31.12.2013
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Überschreitung des Technischen
Maßnahmewerts >100 KBE/100 ml
– Informationspflicht
– Ortsbesichtigung
– Prüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T*
– Erstellung einer Gefährdungsanalyse
* allgemein anerkannte Regeln der Technik
Legionellen – was ist das eigentlich?
Besiedelung der Trinkwasserinstallation
Betrifft Sie die Untersuchungspflicht?
Legionellen sind stäbchenförmige Umweltbakterien,
die in geringen Mengen ein Bestandteil der natürlichen
Mikroflora des Wassers sind.
Unter bestimmten Bedingungen besiedeln Legionellen
auch vom Menschen geschaffene Wassersysteme. Bei
Temperaturen zwischen 26° bis 54° Celsius wachsen
und vermehren sie sich.
Die Untersuchungspflicht besteht für alle Eigentümer, Betreiber und Verwalter von Gebäuden und
Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Trinkwassererwärmungsanlage, die als „Großanlage“
eingestuft ist.
Es sind verschiedene Arten bekannt, und sie sind
überwiegend als humanpathogen anzusehen.
Für den Menschen bedeutend ist Legionella pneumophila, sie kann unter anderem eine LegionellenPneumonie (Legionärskrankheit) auslösen.
Legionellen stellen beim Schwimmen oder Schlucken
von Wasser für den Menschen zunächst keine Gefährdung dar. Auch die direkte Übertragung von Mensch zu
Mensch wurde nicht nachgewiesen. Eine Gefahr der
Ansteckung entsteht durch Inhalation.
Sie können dort vorkommen, wo erwärmtes Wasser
optimale Bedingungen für ihre Vermehrung bietet, so
zum Beispiel in Warmwasserinstallationen und Klimaanlagen mit bautechnischen oder wartungsbedingten
Mängeln oder in Wasser von Kühltürmen.
Eine mögliche Infektion mit dem Erreger erfolgt ausschließlich durch das Einatmen von Aerosolen (winzige
Wassertröpfchen), wie sie von Duschen, Whirlpools,
Klimaanlagen und Luftbefeuchtern produziert werden.
Als Großanlage ist nach dem DVGW-Arbeitsblatt
W 551 eine Anlage mit einem Speichervolumen über
400 Liter und/oder einem Rohrleitungsvolumen über
3 Liter zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle definiert.
Zirkulationsleitungen werden dabei nicht mit
eingerechnet.
Nicht unter diese Definition fallen generell Eigenheime,
Ein- und Zweifamilienhäuser, unabhängig von der
Größe der Anlage.
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