Legionellen in der Trinkwasserinstallation Ihre Ansprechpartner Unsere Leistungen und Services Laborleitung Von der Beratung über die Probenahme und Analytik bis hin zur Erstellung einer kompletten hygienischen Gefährdungsanalyse gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) bieten wir Ihnen ein modular aufgebautes Dienstleistungsangebot. Dr. Oliver Huschens ✆ 069 25490-5000 @ [email protected] Sekretariat ✆ @ 069 25490-5001 069 25490-5009 [email protected] Analytik und Beratung aus einer Hand Kundenservice ✆ @ 069 25490-5200 [email protected] Standorte ■ ■ ■ Zentrallabor Gräfenhäuser Straße 118 64293 Darmstadt Logistikstandort Mitte Betriebsstelle Niederrad Schwanheimer Ufer 167 60529 Frankfurt a. M. Logistikstandort West Betriebsstelle Schierstein Söhnleinstraße 158 65201 Wiesbaden Hessenwasser GmbH & Co. KG Taunusstraße 100 D-64521 Groß-Gerau/Dornheim (Postanschrift) ■ Ortsbegehungen ■ Beratung bei der Festlegung der Probenahmestellen ■ Probenahme gemäß TrinkwV ■ Legionellenanalytik gemäß TrinkwV ■ Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung ■ Beratung zur Prophylaxe und Sanierungsmaßnahmen Das Zentrallabor der Hessenwasser ist amtlich anerkannte Untersuchungsstelle und nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Zentrallabor Gräfenhäuser Straße 118 64293 Darmstadt (Lieferanschrift) [email protected] www.hessenwasser.de Weitere Hinweise finden Sie unter: www.hessenwasser.de Änderungen mit Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Mit den letzten Änderungen der TrinkwV in 2011 und 2012 wurde dem gesundheitlichen Risiko durch Legionellen in der Trinkwasserinstallation verstärkt Rechnung getragen. ■ Untersuchungspflicht für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden ■ Untersuchungsintervall Gewerbliche/öffentliche Gebäude 3 Jahre Erstuntersuchung bis 31.12.2013 ■ Überschreitung des Technischen Maßnahmewerts >100 KBE/100 ml – Informationspflicht – Ortsbesichtigung – Prüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T* – Erstellung einer Gefährdungsanalyse * allgemein anerkannte Regeln der Technik Legionellen – was ist das eigentlich? Besiedelung der Trinkwasserinstallation Betrifft Sie die Untersuchungspflicht? Legionellen sind stäbchenförmige Umweltbakterien, die in geringen Mengen ein Bestandteil der natürlichen Mikroflora des Wassers sind. Unter bestimmten Bedingungen besiedeln Legionellen auch vom Menschen geschaffene Wassersysteme. Bei Temperaturen zwischen 26° bis 54° Celsius wachsen und vermehren sie sich. Die Untersuchungspflicht besteht für alle Eigentümer, Betreiber und Verwalter von Gebäuden und Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Trinkwassererwärmungsanlage, die als „Großanlage“ eingestuft ist. Es sind verschiedene Arten bekannt, und sie sind überwiegend als humanpathogen anzusehen. Für den Menschen bedeutend ist Legionella pneumophila, sie kann unter anderem eine LegionellenPneumonie (Legionärskrankheit) auslösen. Legionellen stellen beim Schwimmen oder Schlucken von Wasser für den Menschen zunächst keine Gefährdung dar. Auch die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch wurde nicht nachgewiesen. Eine Gefahr der Ansteckung entsteht durch Inhalation. Sie können dort vorkommen, wo erwärmtes Wasser optimale Bedingungen für ihre Vermehrung bietet, so zum Beispiel in Warmwasserinstallationen und Klimaanlagen mit bautechnischen oder wartungsbedingten Mängeln oder in Wasser von Kühltürmen. Eine mögliche Infektion mit dem Erreger erfolgt ausschließlich durch das Einatmen von Aerosolen (winzige Wassertröpfchen), wie sie von Duschen, Whirlpools, Klimaanlagen und Luftbefeuchtern produziert werden. Als Großanlage ist nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 eine Anlage mit einem Speichervolumen über 400 Liter und/oder einem Rohrleitungsvolumen über 3 Liter zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle definiert. Zirkulationsleitungen werden dabei nicht mit eingerechnet. Nicht unter diese Definition fallen generell Eigenheime, Ein- und Zweifamilienhäuser, unabhängig von der Größe der Anlage.