1.1.2. Arbeitsgebiete

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Naturschutz und Landschaftspflege
1.1.2. Arbeitsgebiete des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(Zusammenstellung aus H.Plachter: Naturschutz - UTB 1563, Marburg 1991, Auszüge aus Kap.1.2 und 1.3, verändert u.
ergänzt, R.Ressel, April 2001)
Naturschutz als Teilgebiet des Umweltschutzes
Unter dem Begriff Umweltschutz werden mehrere eigenständige technische und „ökologische“ Fachgebiete zusammengefaßt, deren Begründungen, Ziele und Arbeitsmethoden erheblich voneinander
abweichen. Die Beziehungen zwischen den Aufgabenbereichen des technischen und des ökologischen Umweltes sind oft noch gering, konkurrierende Zielsetzungen sind bisher noch ausreichend
gegeneinander abgeglichen. Gemeinsam ist allen Fachgebieten das Ziel, Teile der Natur einschließlich des Menschen vor anthropogenen Beeinträchtigungen zu schützen und bereits eingetretene Veränderungen, soweit nötig und möglich, wieder rückgängig zu machen.
Der technische Umweltschutz beschäftigt sich mit jenen anthropogenen Veränderungen der unbelebten Natur, die Wirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen erwarten lassen.
Wichtige Arbeitsgebiete sind etwa Lärmschutz, Strahlenschutz, Abfallbeseitigung, aber auch Gewässerschutz (einschl. Trinkwasserschutz) und Luftreinhaltung. Die engen Querbezüge zum Naturschutz
sind hier offensichtlich.
Auch für die Maßnahmen des ökologischen Umweltschutzes ist das Wohl des Menschen eine entscheidende Begründung, nach den Definitionen der einschlägigen Gesetzgebung (z.B. Bundes-Naturschutzgesetz) oft sogar die alleinige. Ein bestimmter Zustand der Natur soll erhalten oder entwikkelt werden, um die Nutzbarkeit für den Menschen im weitesten Sinn zu sichern, wiederherzustellen
oder in spezifischer Weise erst zu ermöglichen. Folgende anthropozentrische Begründungen können
unterschieden werden (Erz 1980, Ratcliffe 1976):
- Ökonomische Begründungen: Sicherung der Nutzbarkeit von Naturgütern als Nahrungsmittel
(Landwirtschaft, Fischerei, Jagd etc.) oder als Rohstoffe (Forstwirtschaft, Bergbau, Arzneimittel etc.);
Verfügbarkeit von Zuchtmaterial (Sicherung des Genpotentials); Sicherung essentieller abiotischer
Ressourcen (Luft, Wasser, Boden).
- Umweltpsychologische einschließlich ästhetischer Begründungen: Wohlfahrtswirkungen von Natur und Landschaft für den Menschen, z. B. in Form von Erholung oder Leben in abwechslungsreichen Landschaften.
- Kulturhistorische Begründungen: Sicherung bestimmter historischer oder aktueller nutzungsbedingter Zustände von Natur und Landschaft. In Mitteleuropa z. B. Sicherung der traditionellen Kulturlandschaft.
- Forschungsbezogene Begründungen: Schutz natürlicher Verhältnisse als Grundlage für zukünftige
Forschungen, wobei deren Ergebnisse wiederum der menschlichen Gesellschaft zugute kommen.
Hierbei kommt den ökonomischen Begründungen besondere Bedeutung zu, da die langfristige
Nutzbarkeit von Naturgütern Voraussetzung für den Fortbestand und die Entwicklung der Menschheit
ist. Allerdings stehen die Nutzungsinteressen des Einzelnen oder einzelner Gesellschaftsgruppen
(nicht selten durch staatliche Stellen vertreten) zunehmend in Konflikt mit dem allgemeinen gesellschaftlichen Ziel, die natürlichen Ressourcen auch zukünftigen Generationen verfügbar zu halten.
Naturschutz unterscheidet sich dadurch von allen Landnutzungsformen, daß er ausschließlich
oder zumindest vorrangig die Interessen der Gesellschaft als Ganzes vertritt (vgl. hierzu auch die
Gesetzgebung). Solange aber Öffentlichkeit, Politik und Rechtsprechung den Nutzungsinteressen
des Einzelnen einen so hohen Stellenwert einräumen wie heute, muß Naturschutz weitgehend wirkungslos bleiben. Ein allgemeiner gesellschaftlicher Konflikt, nämlich der Abgleich von Rechten des
Einzelnen mit den übergeordneten Interessen der Gesellschaft, wird so auf dem Rücken des Naturschutzes ausgetragen.
Aufgaben Naturschutz und Landschaftspflege - 1
Naturschutz und Landschaftspflege
Voraussetzung für einen wirksamen Naturschutz in dem Sinne, die Natur dauerhaft in einem Zustand zu erhalten, der dem Menschen die Befriedigung seiner Bedürfnisse und einen Aufenthalt in
ihr ermöglicht, ist die Entwicklung bzw. Wiedereinführung nachhaltiger Nutzungsformen. Der optimalen Verfügbarkeit biotischer, sich selbst regenerierender (nachwachsender-) Ressourcen kommt in
Anbetracht der rapiden Verknappung der meisten abiotischen Ressourcen zunehmende Bedeutung
zu. Nachhaltige Nutzung der Natur bedeutet aber, daß nur die Nettoproduktion (der Überschuß)
aus den Ökosystemen entnommen wird, daß irreversible Standortveränderungen unterbleiben und
alle Ökosysteme nur bis an die Grenzen ihrer systemspezifischen Kompensationsfähigkeit (Flexibilität) belastet werden. Letzteres gilt vor allem für Chemikalieneinträge, aber auch für verschiedene
Formen der Erholungsnutzung.
In Nutzökosystemen bzw. Kulturlandschaften ist aus ökonomischen Gründen außerdem eine Minimierung der Stoff- und Energieaufwendungen anzustreben. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist der Erhalt natürlicher Funktionsabläufe in Ökosystemen und in der Biosphäre als Ganzes sowie ihre Integration in die Methoden der Landnutzung. Auf dem Niveau von Landschaftsausschnitten und Regionen ebenso wie bei globaler Betrachtungsweise ist dies um so mehr gewährleistet, je höher der Anteil natürlicher oder naturnaher Ökosysteme ist und je mehr Arten dort Lebensraum finden. Der Schutz natürlicher Ökosysteme und von Arten ist also die Grundvoraussetzung für
die Entwicklung naturverträglicher Nutzungsformen.
Ethische Begründungen für den Schutz bestimmter Teile der Natur lassen sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen. Das mittelalterliche Weltbild war weitgehend von der Einheit von Natur und Mensch
geprägt. Heute wird der Mensch dagegen nicht mehr als integrierter Teil seiner Umwelt gesehen
(was sich ja auch in der Begriffswahl «Um»-Welt andeutet), er scheint von ihr losgelöst, über ihr stehend, und versucht sie nach Belieben zu verändern. Alles erscheint durch Zerlegung in einfachere
Teileinheiten berechenbar, vorhersehbar, alle Schäden können anscheinend repariert werden, erforderlich ist lediglich ein entsprechender wissenschaftlicher und technischer Aufwand (Meyer-Abich
1987). Die Tatsache, daß gerade in der Natur die Gesamtheit (z.B. der Organismus) viel mehr ist
als die Summe ihrer Teile (z.B. Atome, Moleküle), wird ignoriert.
Auch der Naturschutz hat sich in den letzten Jahrzehnten im wesentlichen diesem mechanistischen
Weltbild angeschlossen. Mit den Forschungsergebnissen der Ökologie und anderer Naturwissenschaften wurden auch deren Arbeitsmethoden unreflektiert übernommen und zur Grundlage für die
eigene naturschutzbezogene Argumentation gemacht. Gefördert wurde diese Entwicklung durch die
hohe gesellschaftliche Akzeptanz, die ein naturwissenschaftlich-kausalanalytisches Vorgehen und die
Darstellung von Sachverhalten in Zahlenwerten heute findet. Die argumentativen «Sackgassen», die
sich aus einer ausschließlich naturwissenschaftlichen Begründung für Naturschutzmaßnahmen ergeben, wurden gemeinhin übersehen. Die ethische Komponente für naturschutzbezogenes Handeln,
die am Anfang des Naturschutzes im letzten Jahrhundert durchaus eine erhebliche Rolle gespielt
hatte, ging fast ganz verloren. Erst in jüngster Zeit findet dieser Aspekt wieder stärkere Beachtung.
Auch die großen Kirchen schließen sich zunehmend der Auffassung an, daß unsere bisher rein anthropozentrische Ethik gerade auch aus Gründen des Naturschutzes einer Erweiterung bedarf.
Nur durch eine Erweiterung unseres Weltbildes auf eine «biozentrische Ethik», auf die «Ehrfurcht vor
dem Leben» (Albert Schweizer), auf das «Lebensrecht aller Organismen» ist wirksamer Naturschutz
langfristig möglich.
Als Ausgangspunkte für naturschützerisches Handeln werden häufig «ökologische Gründe» genannt
und den übrigen Begründungsfeldern sogar vorangestellt.
Hierbei handelt es sich aber durchwegs um abgeleitete Begründungen. Im Hintergrund stehen auch
hier letztlich entweder die genannten anthropozentrischen Gründe (z. B. Erhalt von Vielfalt oder
«ökologischer Stabilität«, als Voraussetzung für das menschliche Leben oder bestimmte Nutzungswünsche in einer Region/auf der Erde) oder moralische Motivationen.
Aufgaben Naturschutz und Landschaftspflege - 2
Naturschutz und Landschaftspflege
Es sind kaum Entwicklungen und Ereignisse denkbar (Ausnahme: weltweiter atomarer Krieg), die
die Mehrzahl der Lebensformen der Erde vernichten oder der biologischen Evolution eine grundsätzlich andere Richtung geben könnten, sehr wohl aber solche, die grosse Teile der Menschheit schädigen oder den Fortbestand jeglicher höher entwickelter Kulturen in Frage stellen könnten.
Innerhalb des ökologischen Umweltschutzes wird im deutschen Sprachraum traditionell zwischen
Naturschutz und Landschaftspflege als den beiden Teilgebieten der Landespflege unterschieden.
Folgt man den üblichen Definitionen (vgl. z. B. Buchwald und Engelhardt 1980, Olschowy 1978)
so hat die Landschaftspflege die Analyse, Bewertung und Entwicklung der Landschaft als Ganzes
zum Ziel. Bezugssysteme sind meist größere, heterogene Landschaftsausschnitte.
Handlungsbegründungen finden sich vor allem im Bereich der Ästhetik (Landschaftsbild) und der
Ökonomie (Entwicklung bestimmter Landnutzungsformen), aber auch der Kulturgeschichte (Art und
Verteilung der einzelnen Landschaftselemente, historische Landnutzungsformen).
Die Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft für Erholungszwecke ist eine eigenständige Aufgabe der Landschaftspflege. Aufgrund der großflächigen und fachübergreifenden Arbeitsweise sowie des von jeher in der Landschaftspflege viel stärker als im Naturschutz verankerten Entwicklungsgedankens (Landschaftsplanung) sind die Beziehungen zur Landesplanung sehr eng.
Die Wurzeln, aus denen sich die Landschaftsökologie als Basiswissenschaft der Landschaftspflege
entwickelt hat, liegen im Bereich der Geographie, der Landesgeschichte, der Ökonomie, der Ästhetik und des Gartenbaus, weniger im Bereich der Biologie.
Biologische Sachverhalte, und hier wiederum zoologische Daten, sind deshalb in der Landschaftsökologie bis heute unterrepräsentiert, obwohl gerade sie für deren großflächige, landschaftsbezogene Sichtweise entscheidende Informationen liefern würden.
Die Folgen in der Praxis sind weitreichend: Die Vernachlässigung biologischer Daten setzt sich in der
umsetzungsbezogenen Landschaftspflege und in der Landesplanung fort. Sie ist aber laut Gesetz
die Fachplanung nicht nur der Landschaftspflege, sondern auch des Naturschutzes.
Diesem Anspruch wurde sie bisher nicht gerecht .
Aufgaben des Naturschutzes sind dagegen traditionell der Schutz ausgewählter Tier- und Pflanzenarten und der Schutz einzelner Ökosysteme oder Ökosystemkornplexe in Form von Reservaten. Erhaltende, konservierende Strategien standen im Vordergrund.
Eine derart eingeschränkte Definition des Naturschutzes wird den heutigen Umständen nicht mehr
gerecht.
Naturschutz als ausschließlich konservierender, auf natürliche oder naturnahe Ökosysteme beschränkter Handlungsansatz muß in globaler Sicht wegen flächendeckender Belastungsquellen (z.B.
Schadstoffe, Nährstoffe,...) und im mitteleuropäischen Bezug wegen der Schutzbedürftigkeit vieler
anthropogener Ökosysteme und der engen Wechselwirkungen zwischen genutzten und naturnahen
Ökosystemen in der Kulturlandschaft scheitern.
Zeitgemäßer Naturschutz kommt ohne eine umfassende Analyse der Belastungs- und Nutzungsfaktoren und deren Steuerung sowie die Entwicklung dynamischer Schutz- und Entwicklungsstrategien
nicht aus.
(Beachte: Dynamik, d. h. strukturelle Veränderung in der Zeit, ist eine Grundeigenschaft auch aller
natürlichen Ökosysteme und Populationen!)
Damit steht aber auch die bisherige formale Trennung zwischen Naturschutz und Landschaftspflege
zunehmend in Frage. Modernere Definitionen stecken deshalb einen vergleichsweise weiten Rahmen ab: Naturschutz ist die «Gesamtheit der Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung von Pflanzen und Tieren wildlebender Arten, ihrer Lebensgemeinschaften und natürlichen Lebensgrundlagen
sowie zur Sicherung von Landschaften und Landschaftsteilen unter natürlichen Bedingungen»
Aufgaben Naturschutz und Landschaftspflege - 3
Naturschutz und Landschaftspflege
Naturschutz und Landschaftspflege müssen aus heutiger Sicht nicht unbedingt gemeinsam abgehandelt werden: Ein gemeinsames, wissenschaftstheoretisches Modell für Naturschutz und Landschaftspflege fehlt, was in der derzeitigen terminologischen Unsicherheit seinen Ausdruck findet; das Bundesnaturschutzgesetz verwendet z.B. stets das -Begriffspaar Naturschutz und Landschaftspflege zusammen.
Naturschutz und Landschaftspflege unterscheiden sich zwar in den Objekten, mit denen sie sich beschäftigen wenig, jedoch in den praktischen Methoden erheblich.
Naturschutz soll dementsprechend folgendermaßen verstanden werden:
A.
Aufgaben des Naturschutzes sind :
1.
Die Bestandssicherung aller Organismenarten (Artenschutz).
(Artenschutz) Für welche Organismenarten
vorrangig Maßnahmen ergriffen werden, ergibt sich aus deren aktuellem Schutzbedürfnis und den
praktischen Möglichkeiten. Rote Listen und der besondere gesetzliche Schutz bestimmter Arten dienen der Prioritätensetzung.
2.
Der ganzheitliche Schutz von Ökosystemen,
Ökosystemen der bisher in der Regel durch die Instrumentarien des Gebiets- oder Flächenschutzes (Schutzgebiete) verwirklicht worden ist. Praxis und fachlicher
Anspruch klaffen hier allerdings weit auseinander: ein umfassender Ökosystemschutz ist über die
Ausweisung von Schutzgebieten bisher nicht gelungen. Der heute praktizierte Biotopschutz kann nur
einen Teilbeitrag leisten.
3.
Der Schutz abiotischer Ressourcen,
Ressourcen insbesondere Wasser (Grund- und Oberflächenwasser),
Boden und Luft als Teile von Ökosystemen.
4.
Die Mitwirkung bei der Steuerung der Landnutzung und der Nutzung der Gewässer mit
dem Ziel, schwerwiegende Schäden der Ökosphäre zu verhindern. Die Landesplanung als gesetzlich hierfür vorgesehenes Instrument konnte dies bisher auch nicht ansatzweise leisten. Mit besonderen Naturschutzprogrammen wird in den letzten Jahren ein weiterer Weg in diese Richtung beschnitten, sie fallen bisher aber flächenmäßig allerdings kaum ins Gewicht.
5.
Der Erhalt biologischer Grundfunktionen,
Grundfunktionen wie zwischenartliche Wechselwirkungen, Artneubildung oder Arealveränderungen unter natürlieben Verhältnissen. Solche Funktionen werden durch
die heutige Landnutzung (Zerstörung von Großflächenökosystemen, Fragmentation, Isolation, massive Förderung einzelner Arten, regionale Ausrottung ganzer Organismengemeinschaften usw.) entscheidend beeinträchtigt. Der Schutz von Arten und Ökosystemen kann aber nur gelingen, wenn sie
weiterhin in das natürliche ökosystemare Funktionsgefüge eingebettet bleiben. Hierzu zählt auch
der Schutz und die Regeneration dynamischer Vorgänge in Ökosystemen (Sukzession, natürliche
«Störungen»; vgl. Remmert 1985 b, 1988 a).
Ziel ist letztlich der ganzheitliche Schutz der Natur.
B.
Naturschutz baut zu einem wesentlichen Teil auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen der
Biologie auf. Im Umsetzungsbereich sind die Beziehungen zu den Ingenieurwissenschaften eng.
C.
Naturschutz ist ein Handlungsauftrag der Gesellschaft an jeden Einzelnen, der in der einschlägigen Gesetzgebung näher spezifiziert ist. Sie verpflichtet jeden Bürger und den Staat gleichermaßen und somit auch alle Eingriffsverwaltungen (z.B. Straßenbau, Landwirtschaft) zu naturschutzbezogenem Handeln.
D.
Der Naturschutz bedarf in Anbetracht ubiquitärer Umweltbelastungen und Veränderungen
eines flächendeckenden Zielsystems und fachübergreifender Arbeitsmethoden.
Aufgaben Naturschutz und Landschaftspflege - 4
Naturschutz und Landschaftspflege
Arbeitsmethoden des Naturschutzes
Wesentliches Charakteristikum des Naturschutzes ist seine Handlungs- bzw. Praxisorientierung. Voraussetzung für ein zielführendes Handeln ist eine Bewertung der vorgefundenen Umweltzustände
und -entwicklungen, z. B. durch Vergleich mit früheren Gegebenheiten oder mit theoretisch erarbeiteten «Sollzuständen». Die Bewertung von Zuständen der Natur mit Hilfe fachspezifischer Bewertungsmethoden ist also eine zentrale und eigenständige Aufgabe des Naturschutzes, durch die er
sich grundlegend von den meisten Naturwissenschaften unterscheidet. Eine Gleichsetzung von Naturschutz und Ökologie ist nicht nur unzutreffend, sie führt auch zu falschen Schlussfolgerungen.
Ökologie - oder allgemein Biologie - ordnet die ermittelten Daten grundsätzlich nicht in Wertesysteme ein. Der wissenschaftlichen Ökologie ist gleichgültig, ob Faktoren in den Wechselbeziehungen
zwischen Organismen und Umwelt bestehen bleiben oder sich wandeln. Es genügt, solche Wandlungen zu erkennen, zu beschreiben und in Erkenntnissysteme einzuordnen (Erz 1986). Naturschutz
ähnelt vielmehr der Technik oder auch der Medizin, deren Ziel es ist, Wissen und Wissenschaft
handlungsorientiert nutzbar zu machen. Vergleichbar praxisbezogene Wissenschaften sind z.B. die
Forst- und die Agrarwissenschaften sowie im biologischen Bereich Fachgebiete wie Pflanzenschutz
oder Gentechnik.
Folgerichtig hat sich in den letzten Jahren eine eigenständige Naturschutzforschung entwickelt.
Zu ihren Aufgaben zählt, neben der Entwicklung fachspezifischer Bewertungsmethoden, die Suche
nach Bioindikatoren zur Beschreibung des Zustandes und der Entwicklung der Natur, die Erarbeitung
reproduzierbarer Methoden z.B. für die Ableitung ortsbezogener Maßnahmen aus den jeweils vorliegenden Daten oder für die Erfolgskontrolle aller politischen, administrativen und technischen Maßnahmen.
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