INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“ - FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT - FACHBEITRAG WASSERWIRTSCHAFT . Ausfertigung Aufgestellt: Kaltenkirchen, 08.11.2013 INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG Hayenga-Hoyer/Wittkugel mbH Beratende Ingenieure Brokreihe 20, 25569 Bahrenfleth Wiesenhofstr. 5 b, 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter: J.-R. Wittkugel, Dipl.-Ing. 2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc/JRW INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“ - FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT - INHALT ERLÄUTERUNGSBERICHT 2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc 1 II Ausdruck:07.11.2013 INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“ - FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT - E RL Ä UT E R U NG S B E RI CH T Veranlassung Der Bebauungsplan Nr. 79 „Wiesenpark“ wird von der Stadt Kaltenkirchen aufgestellt um der Kaltenkirchener Bank die Entwicklung des Wohngebietes zu ermöglichen. Die Fläche ist im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt als Wohngebiet ausgewiesen. Grundlagen des vorliegenden Beitrages sind: • Wiesendamm in Kaltenkirchen Bestandsplan gemäß Aufmaß vom Oktober 2013 1:500 Plan-Nr. 96-02-13 Ingenieur- und Vermessungsbüro Joachim Schröder, Norderstedt 16:10.2013 • Bebauungsplan Nr. 79 „Wiesenpark“, Kaltenkirchen Vorentwurf Planungsgruppe Dipl.-Ing. Hermann Dirks, Stadt- und Landschaftsplanung, Heide ??.??.2013 • Kaltenkirchen, Wiesendamm B-Plan 79 „Wiesenpark“, Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes Axel Kion Baugrunderkundung & Geotechnik, Nahe 27.09.2013 • GEP 2008 • Studie IGS • Studie Heidl 2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc Ausdruck:07.11.2013 INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“ - FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT - Topografie/Geologie Das betrachtete Erschließungsgebiet besteht aus den Flurstücken 44/2 im Westen und 49/1 im Osten, die vom Lakweg, Flurstück 94/13, getrennt werden. Im Westen grenzt es an den Wiesendamm, im Norden und Osten an landwirtschaftliche Flächen und im Süden an die vorhandene geschlossene Bebauung. Das Gelände ist nur schwach Richtung Nordosten geneigt bei Höhen von rd. 23,0 m + NN im Südwesten und rd. 20,5 m + NN im Norden. Der Ostrand liegt mit 24,5 m + NN bis 23,0 m + NN deutlich höher. Die westliche Teilfläche wird über einen in der „Tallinie“ nach Norden verlaufenden Graben und den an der nordöstlichen Grenze verlaufenden Graben entwässert. Beide Gräben bilden von ihrem Zusammenfluß an der Nordspitze dieser Teilfläche den Graben a 14 des Gewässerpflegeverbandes Ohlau. Entlang des Ostrandes des Lakwegs verläft ein weiterer Entwässerungsgraben der in der Nordostspitze der östlichen Teilfläche in den Graben a 15 des Ohlauverbands übergeht. Ein ca. ??? m² großer Teich am Nordrand der östlichen Teilfläche hat wasserwirtschaftlich keine Bedeutung. Der Regenwasserkanal aus dem Einzugsgebiet 15 der Stadt Kaltenkirchen mündet am Ende des ausgebauten Lakwegs in den Randgraben des im Weiteren unbefestigten Wegs. Dieser Zustand errfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen und ist im Rahmen der Erschließungsmaßnahme abzustellen. Nach der Baugrunduntersuchung vom ?????? steht unter einer 0,5 bis 1,0 m dicken humosen Oberbodenschicht bis mindestens ??? m unter Gelände Fein- bis Mittelsand mit ????????? an. Der Untergrund ist mit einer Durchlässigkeit von kf= xyz *10-7 m/s zur Versickerung von Oberflächenwasser geeignet. Der max. Grundwasserstand ist gemäß Gutachten auf xyz m + NN anzusetzen, so dass der Mindestabstand für eine Versickerung (1,0 m) nicht eingehalten werden kann. Der oben erwähnte RW-Kanal im bebauten Teil des Lakwegs ist gemäß Generalentwässerungsplan 2008 hydraulisch überlastet. Er müßte von DN 300 auf 2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc Ausdruck:07.11.2013 INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“ - FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT DN xyz erweitert werden. Bei der Dimensionierung der Regenwasserkanäle im B-Plan Nr. 79 ist der Zufluß aus dem sanierten RW-Kanal Lakweg zugrunde zu legen. Wasserversorgung Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem Netz der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH mit Versorgungsleitungen DN 100 im Wiesendamm und im Lakweg. Abwasserbeseitigung Schmutzwasser wird über das Schmutzwasser-Kanalnetz der Stadt Kaltenkirchen an den AbwasserZweckVerband Südholstein AöR, Hetlingen, abgegeben. Aufgrund der Topografie ist es notwendig, das in Freigefällekanälen zu zwei Tiefpunkten im Norden des Erschließungsgebiets geführte Schmutzwasser per Pumpstation und Druckleitung zu einem der Anfangsschächte der Schmutzwasserkanalisation im Wiesendamm und/oder im Lakweg zu fördern. Maßnahmen zur Geruchsvermeidung an der/den Einleitestelle/n sind aufgrund der kurzen Fließwege bzw. Aufenthaltszeiten in der Druckleitung nicht zwingend erforderlich. Im Plangebiet anfallendes Niederschlagswasser wird über Kanäle und Leitungen bis zu dessen nördlicher bzw. nordöstlicher Grenze geführt, in Regenklärbecken entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. der „Technischen Bestimmungen zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Regenwasserbehandlung bei Trennkanalisation“ behandelt und in die Verbandsgräben a14 und a15 eingeleitet. Für den Regenrückhalt wird außerhalb des Plangebiets eine Retentionsanlage hergestellt. Die Ohlau bleibt somit frei von zusätzlicher hydraulischer Belastung. Der grenznahe Graben am nordöstlichen Rand des Flurstücks 44/2 ist auch zu- 2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc Ausdruck:07.11.2013 INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“ - FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT künftig für die Entwässerung der östlich anschließenden landwirtschaftlichen Fläche erforderlich. Gegen eine Verschiebung auf die Flurstücksgrenze wäre wasserwirtschaftlich nichts einzuwenden, sie würde die Unterhaltung des Grabens vom Nachbargrundstück aus erleichtern. Gleichfalls wäre die Aufgabe des Grabens möglich, wenn die Flächenentwässerung über eine Drainage gewährleistet würde. Aufgestellt: Kaltenkirchen, 08.11.2013 INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG Hayenga-Hoyer/Wittkugel mbH Beratende Ingenieure Brokreihe 20, 25569 Bahrenfleth Wiesenhofstraße 5b, 24568 Kaltenkirchen 2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc Ausdruck:07.11.2013