ewz Markt und Kunden Tramstrasse 35 Postfach, 8050 Zürich Telefon 058 319 41 11 www.ewz.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ewz.letten (Version 1.0/2015). 1 Einleitung Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ewz.letten (nachfolgend «AGB» genannt) ist die Lieferung des Produkts ewz.letten an Endkundinnen und Endkunden (nachfolgend «Kundin bzw. Kunde» genannt) durch das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz). ewz.letten ist ein Pilotprodukt, welches hiermit am Markt getestet wird. Zudem ist es ein Kombiprodukt. Ein Teil der Leistungen des Produkts wird nach den Vorschriften des Reglements über den Betrieb des Verteilnetzes und die Energielieferung des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (nachstehend «Energieabgabereglement», siehe www.ewz.ch) und den jeweils gültigen Tarifen des ewz erbracht. Wird mit den vorliegenden AGB und dem mit der Kundin bzw. dem Kunden abgeschlossenen Vertrag teilweise davon abgewichen, so gehen die vorliegenden Regelungen denjenigen in den Tarifblättern vor. 2 ewz liefert und verrechnet den gesamten Energieverbrauch mit ewz.letten (vgl. aber Ausnahme in Ziff. 5). 5 6 Unter Herkunftsnachweise des Kraftwerks Letten (HKN Letten) verstehen die Parteien alle vermögenswerten, immateriellen Rechte oder faktischen Vorteile an elektrischer Energie, die im Wasserkraftwerk Letten in Zürich erzeugt werden, mit Ausnahme der darin produzierten elektrischen Energie und der Vergütung, welche die Netzbetreiberin der Betreiberin der Energieerzeugungsanlage für die eingespeiste elektrische Energie bezahlt. ewz stellt sicher, dass im Umfang der bestellten Menge ewz.letten HKN Letten bereit stehen. Darüber hinaus garantiert ewz, dass HKN Letten nur einmal verwendet werden. Die Kundin bzw. der Kunde hat das Recht, innert 30 Tagen nach Versand der Bestellbestätigung durch ewz vom Vertrag durch telefonische oder briefliche Mitteilung bzw. per E-Mail an ewz zurückzutreten und mit dem bisherigen Produktemix weiterhin beliefert zu werden. Sollten infolge Ausfalls des Kraftwerks Letten nicht genügend HKN Letten für sämtliche Kundinnen und Kunden des Produkts ewz.letten zur Verfügung stehen, garantiert ewz einen gleichwertigen Ersatz von HKN aus den ewz-Kraftwerken Höngg oder Wettingen (Limmatstrom). Voraussetzungen für die Belieferung mit ewz.letten 7 ewz hat frühestens per 1. Januar 2017 das Recht, einseitig den Preis für ewz.letten anzupassen. Produktbeschrieb ewz.letten setzt sich zusammen aus: Bereitstellung von Herkunftsnachweisen des Kraftwerks Letten (siehe nachstehend Ziff. 6), Lieferung von elektrischer Energie, wobei hierfür der jeweils gültige Tarif Energie ewz.basis für die Stadt Zürich gilt (siehe www.ewz.ch), Netznutzung, wobei hierfür der jeweils gültige Tarif Netznutzung ZH-NNA für das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich gilt (siehe www.ewz.ch); eine all- Preis und Preisanpassungen durch ewz Der Preis für ewz.letten versteht sich als Pauschale in Rp./kWh inkl. Mehrwertsteuer und beinhaltet sämtliche Komponenten gemäss vorstehend Ziff. 4. 8 4 Herkunftsnachweise des Kraftwerks Letten Die Produktion des Kraftwerks Letten ist naturemade star® zertifiziert. Abschluss des Vertrages und Widerrufsrecht Die Kundin bzw. der Kunde kann mit ewz.letten beliefert werden, wenn sie oder er die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Sitz oder Wohnsitz in der Stadt Zürich, Kundin bzw. Kunde gemäss Ziff. 1.4.2 Energieabgabereglement, und Jahresverbrauch von weniger als 60 MWh pro Verbrauchsstätte. Produktkombination ewz.letten kann ausschliesslich mit ewz.solarzüri kombiniert werden. Eine Kombination mit anderen ewz-Stromprodukten ist nicht möglich. Wenn die Kundin oder der Kunde das Produkt ewz.letten über das Internet bestellt hat, entstehen noch keine Rechtsansprüche und es kommt noch kein Vertrag zu Stande. Der Vertrag zwischen ewz und der Kundin oder dem Kunden kommt erst zu Stande, wenn ewz der Kundin oder dem Kunden die Bestellung schriftlich bestätigt hat. 3 fällige Lieferung von Blindenergie (vgl. Ziff. 2.2.1.2) wird ebenfalls separat verrechnet, sowie den jeweils gültigen nationalen Zuschlägen auf den Übertragungskosten (SDL, KEV, Gewässerschutz). Verrechnung und Zahlungsbedingungen Verrechnung und Zahlungsbedingungen von ewz.letten richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen im Energieabgabereglement. 9 Seite 1 von 2 Beginn der Lieferung von ewz.letten ewz liefert ewz.letten ab Datum der Bestellbestätigung anstelle der bisherigen Produkte, frühestens jedoch per 1. September 2015. ewz Markt und Kunden 10 Tramstrasse 35 Postfach, 8050 Zürich Telefon 058 319 41 11 www.ewz.ch Beendigung der Belieferung mit ewz.letten Eine Änderung der Bestellung eines Stromprodukts mit geringerem ökologischem Wert (Downgrading) ist ewz bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Saldos der Turnusrechnung, die auf gemessenen Energiewerten basiert, schriftlich mitzuteilen. Die Anpassung erfolgt anschliessend auf Beginn der laufenden Abrechnungsperiode. Bei monatlichen/quartalsweisen Turnusrechnungen ist ein Downgrading auf den nächsten Quartalsbeginn möglich, sofern die Änderung ewz 30 Tage im Voraus mitgeteilt wurde. Die Bestellung eines Stromprodukts mit höherem ökologischem Wert (Upgrading) wird auf Beginn einer Abrechnungsperiode wirksam. Bei jährlichen Turnusrechnungen wird die Änderung nach Eingang der Meldung wirksam. Als Upgrading im Sinne dieses Absatzes gilt lediglich der Wechsel auf Vollversorgung durch ewz.solartop. Alle anderen Wechsel gelten als Downgrading. ewz ist berechtigt, das Pilotprodukt ewz.letten ab 31. Dezember 2016 ersatzlos aufzuheben und die Kundin bzw. den Kunden unterbruchsfrei wieder mit den zuvor bestellten Tarifprodukten zu versorgen. 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für dieses Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Seite 2 von 2