ewz Markt und Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB

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ewz
Markt und Kunden
Tramstrasse 35
Postfach, 8050 Zürich
Telefon 058 319 41 11
www.ewz.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ewz.letten (Version 1.0/2015).
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Einleitung
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ewz.letten (nachfolgend «AGB» genannt) ist die
Lieferung des Produkts ewz.letten an Endkundinnen
und Endkunden (nachfolgend «Kundin bzw. Kunde»
genannt) durch das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
(ewz).
ewz.letten ist ein Pilotprodukt, welches hiermit am
Markt getestet wird. Zudem ist es ein Kombiprodukt.
Ein Teil der Leistungen des Produkts wird nach den
Vorschriften des Reglements über den Betrieb des
Verteilnetzes und die Energielieferung des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (nachstehend «Energieabgabereglement», siehe www.ewz.ch) und den jeweils
gültigen Tarifen des ewz erbracht. Wird mit den vorliegenden AGB und dem mit der Kundin bzw. dem
Kunden abgeschlossenen Vertrag teilweise davon
abgewichen, so gehen die vorliegenden Regelungen
denjenigen in den Tarifblättern vor.
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
ewz liefert und verrechnet den gesamten Energieverbrauch mit ewz.letten (vgl. aber Ausnahme in Ziff. 5).
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Unter Herkunftsnachweise des Kraftwerks Letten
(HKN Letten) verstehen die Parteien alle vermögenswerten, immateriellen Rechte oder faktischen Vorteile
an elektrischer Energie, die im Wasserkraftwerk Letten in Zürich erzeugt werden, mit Ausnahme der darin
produzierten elektrischen Energie und der Vergütung,
welche die Netzbetreiberin der Betreiberin der Energieerzeugungsanlage für die eingespeiste elektrische
Energie bezahlt.
ewz stellt sicher, dass im Umfang der bestellten Menge ewz.letten HKN Letten bereit stehen. Darüber hinaus garantiert ewz, dass HKN Letten nur einmal verwendet werden.
Die Kundin bzw. der Kunde hat das Recht, innert 30
Tagen nach Versand der Bestellbestätigung durch
ewz vom Vertrag durch telefonische oder briefliche
Mitteilung bzw. per E-Mail an ewz zurückzutreten und
mit dem bisherigen Produktemix weiterhin beliefert zu
werden.
Sollten infolge Ausfalls des Kraftwerks Letten nicht
genügend HKN Letten für sämtliche Kundinnen und
Kunden des Produkts ewz.letten zur Verfügung stehen, garantiert ewz einen gleichwertigen Ersatz von
HKN aus den ewz-Kraftwerken Höngg oder Wettingen
(Limmatstrom).
Voraussetzungen für die Belieferung mit
ewz.letten
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ewz hat frühestens per 1. Januar 2017 das Recht,
einseitig den Preis für ewz.letten anzupassen.
Produktbeschrieb
ewz.letten setzt sich zusammen aus:

Bereitstellung von Herkunftsnachweisen des
Kraftwerks Letten (siehe nachstehend Ziff. 6),

Lieferung von elektrischer Energie, wobei hierfür
der jeweils gültige Tarif Energie ewz.basis für die
Stadt Zürich gilt (siehe www.ewz.ch),

Netznutzung, wobei hierfür der jeweils gültige Tarif Netznutzung ZH-NNA für das Elektrizitätswerk
der Stadt Zürich gilt (siehe www.ewz.ch); eine all-
Preis und Preisanpassungen durch ewz
Der Preis für ewz.letten versteht sich als Pauschale in
Rp./kWh inkl. Mehrwertsteuer und beinhaltet sämtliche Komponenten gemäss vorstehend Ziff. 4.
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Herkunftsnachweise des Kraftwerks Letten
Die Produktion des Kraftwerks Letten ist naturemade
star® zertifiziert.
Abschluss des Vertrages und Widerrufsrecht
Die Kundin bzw. der Kunde kann mit ewz.letten beliefert werden, wenn sie oder er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

Sitz oder Wohnsitz in der Stadt Zürich,

Kundin bzw. Kunde gemäss Ziff. 1.4.2 Energieabgabereglement, und

Jahresverbrauch von weniger als 60 MWh pro
Verbrauchsstätte.
Produktkombination
ewz.letten kann ausschliesslich mit ewz.solarzüri
kombiniert werden. Eine Kombination mit anderen
ewz-Stromprodukten ist nicht möglich.
Wenn die Kundin oder der Kunde das Produkt
ewz.letten über das Internet bestellt hat, entstehen
noch keine Rechtsansprüche und es kommt noch
kein Vertrag zu Stande. Der Vertrag zwischen ewz
und der Kundin oder dem Kunden kommt erst zu
Stande, wenn ewz der Kundin oder dem Kunden die
Bestellung schriftlich bestätigt hat.
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fällige Lieferung von Blindenergie (vgl. Ziff.
2.2.1.2) wird ebenfalls separat verrechnet, sowie
den jeweils gültigen nationalen Zuschlägen auf
den Übertragungskosten (SDL, KEV, Gewässerschutz).
Verrechnung und Zahlungsbedingungen
Verrechnung und Zahlungsbedingungen von
ewz.letten richten sich nach den jeweils gültigen
Bestimmungen im Energieabgabereglement.
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Beginn der Lieferung von ewz.letten
ewz liefert ewz.letten ab Datum der Bestellbestätigung anstelle der bisherigen Produkte, frühestens jedoch per 1. September 2015.
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Beendigung der Belieferung mit ewz.letten
Eine Änderung der Bestellung eines Stromprodukts
mit geringerem ökologischem Wert (Downgrading) ist
ewz bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Saldos der
Turnusrechnung, die auf gemessenen Energiewerten
basiert, schriftlich mitzuteilen. Die Anpassung erfolgt
anschliessend auf Beginn der laufenden Abrechnungsperiode. Bei monatlichen/quartalsweisen
Turnusrechnungen ist ein Downgrading auf den
nächsten Quartalsbeginn möglich, sofern die Änderung ewz 30 Tage im Voraus mitgeteilt wurde.
Die Bestellung eines Stromprodukts mit höherem ökologischem Wert (Upgrading) wird auf Beginn einer Abrechnungsperiode wirksam. Bei jährlichen Turnusrechnungen wird die Änderung nach Eingang der
Meldung wirksam. Als Upgrading im Sinne dieses Absatzes gilt lediglich der Wechsel auf Vollversorgung
durch ewz.solartop. Alle anderen Wechsel gelten als
Downgrading.
ewz ist berechtigt, das Pilotprodukt ewz.letten ab
31. Dezember 2016 ersatzlos aufzuheben und die
Kundin bzw. den Kunden unterbruchsfrei wieder mit
den zuvor bestellten Tarifprodukten zu versorgen.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für dieses Vertragsverhältnis gilt schweizerisches
Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
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