Landschaftspflegerischer Begleitplan - Kreis Siegen

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Kreis Siegen - Wittgenstein
Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung der
Altdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Kreis Siegen - Wittgenstein
Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie
Rekultivierung der Altdeponie Fludersbach
Landschaftpflegerischer Begleitplan
Auftraggeber:
Umtec
Prof. Biener / Sasse / Konertz
Haferwende 7
28357 Bremen
Verfasser:
Kortemeier Brokmann
Landschaftsarchitekten GmbH
Oststraße 92, 32051 Herford
Herford, Januar 2015
Kreis Siegen - Wittgenstein
Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
-I-
INHALTSVERZEICHNIS
1. Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................... 1 2. Vorhabensbeschreibung ................................................................................... 1 2.1.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 Räumliche Lage und Nutzung der Vorhabensfläche ............................................ 1 Topographie ......................................................................................................... 2 Geologie / Boden ................................................................................................. 2 Siedlung / Verkehr ............................................................................................... 2 Erholung............................................................................................................... 3 Landschaftsbild .................................................................................................... 3 Schutzausweisungen ........................................................................................... 3 Geplante Baumaßnahme und Verfüllkonzeption .................................................. 5 3. Auswirkungen der Deponieplanung auf Natur und Landschaft..................... 6 3.1 3.2 3.3 3.4 Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie ....................................................... 6 Planerische Wertung der faunistischen Untersuchung......................................... 7 Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags .............................................. 8 Bewertung der mit der geplanten Deponieerweiterung verbundenen
Auswirkungen auf den Naturhaushalt ................................................................ 10 Historie ............................................................................................................... 10 Temporärer Verlust von Lebensräumen............................................................. 11 Eingriffsminderung durch geänderte Deponieplanung ....................................... 11 Auswirkungen auf den Gebietswasserhaushalt ................................................. 12 Bewertung der mit der geplante Deponieerweiterung verbundenen
Veränderungen des Landschaftsbildes und ihrer Wahrnehmbarkeit .................. 13 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.5 4. Landschaftspflegerische Maßnahmen ........................................................... 15 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3 Abdeckung der Deponie..................................................................................... 16 Rekultivierung .................................................................................................... 18 Grünlandansaat ................................................................................................. 19 Bepflanzung mit Gehölzen ................................................................................. 19 Pflegemaßnahmen ............................................................................................. 20 Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange (vgl. Pkt. 3.3) ........................ 21 5. Eingriffsbilanzierung ....................................................................................... 22 5.1 5.2 Verlängerung der Deponielaufzeit ...................................................................... 24 Waldbilanz ......................................................................................................... 24 6. Kostenschätzung ............................................................................................. 25 ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Einbindung der Deponie in die vorhandene Topographie
(Quelle: Umtec 2014)....................................................................................... 14 Abdeckung gem. DK 0 ohne Oberflächenabdichtung ........................................ 16 Abdeckung gem. DK I mit Kunststoffdichtungsbahn als
Oberflächenabdichtung.................................................................................... 16 Abdeckung gem. DK II mit Kunstoffdichtungsbahn über geotextiler
Tondichtungsbahn als Oberflächenabdichtung ................................................ 17 Kreis Siegen - Wittgenstein
Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
- II -
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1 Tab. 2 Tab. 3 Tab. 4 Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche im Untersuchungsgebiet ................. 4 Wasserschutzgebiete in der Umgebung der Deponie .......................................... 4 Gegenüberstellung der Flächenbewertung ........................................................ 23 Bewertung der Biotoptypen des Untersuchungsgebietes ANLAGEN:
Anlage 1
Bestandplan
M.
1:5.000
Anlage 2
Bestands- und Konfliktplan
M.
1:2.000
Anlage 3
Konfliktplan Landschaftsbild
M.
1:25.000
Anlage 4
Geländeschnitte - Großräumige Sichtbeziehungen
Anlage 5
Geländeschnitt – Detail Eremitage
M.
1:1.000
Anlage 6
Rekultivierungsplan
M.
1:2.000
M.
ANHANG 1
Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet
ANHANG 2
Vorschlagsliste geeigneter Gehölze für die Bepflanzung der Deponie
1:5.000 / 1:10.000
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Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
1.
-1-
Veranlassung und Aufgabenstellung
Der Kreis Siegen – Wittgenstein plant die Erweiterung der Deponie Fludersbach in Siegen
für Inertabfälle (DK 0, unbelasteter Boden) und für nicht gefährliche Abfälle (DK I, Bauschutt). Gegenwärtig verfügen die im Kreisgebiet vorhanden Deponien (insbesondere die
Deponie Winterbach und die Deponie Fludersbach) über keine nennenswerten Einlagerungsmöglicheiten mehr und befinden sich formal in der Stilllegungsphase.
Ohne die Schaffung neuer Entsorgungskapazitäten sind einer Machbarkeitsstudie der UNI
Siegen zufolge deutliche Entsorgungsengpässe in der Region zu erwarten. Zur Aufrechterhaltung einer regionalen und damit wirtschaftlichen Entsorgungspraxis ohne unerwünschte
Zunahmen der Transportweglängen soll die Deponie Fludersbach daher mit neuen Deponieabschnitten der Deponieklasse 0 und I ergänzt werden.
Mit der geplanten Erweiterung sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verbunden, welche die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m § 4 (1) Landschaftsgesetz (LG) Nordrhein-Westfalen handelt es sich bei der beantragten Deponieerweiterung somit um einen Eingriff in Natur und
Landschaft.
Aufgabe des demzufolge vorzulegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ist
die Beurteilung des Eingriffs und die Einbindung der Deponieerweiterung in die Landschaft
unter Berücksichtigung der Einflüsse auf den Naturhaushalt, auf das ökologische Wirkungsgefüge sowie insbesondere auf das Landschaftsbild.
Mit der Erarbeitung eines LBP wurden die Verfasser beauftragt. Grundlage des LBP ist die
Entwurfsplanung des Büros Umtec, Bremen.
Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird Bestandteil der Fachplanung im Planfeststellungsverfahren.
2.
Vorhabensbeschreibung
2.1.1
Räumliche Lage und Nutzung der Vorhabensfläche
Die Deponie Fludersbach liegt südöstlich des Stadtgebietes von Siegen. Im Nordosten der
Deponie verläuft die Bundesstraße B 54 welche über Oberstdorf (Gemeinde Wilnsdorf) und
Wilnsdorf zur Landesstraße 722 und zur Bundesautobahn BAB A 45 führt. Östlich der B 54
liegen mit Niederdielfen und Oberdielfen zwei weitere Ortsteile der Gemeinde Wilnsdorf.
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-2-
Neue Einlagerungsbereiche der Deponieklassen (DK) 0 und I entstehen unmittelbar auf
dem anstehenden Abfallkörper (Altdeponie). Die voraussichtliche Lage der einzelnen neuen Deponieabschnitte können den anliegenden Plänen entnommen werden. Teilflächen
sollen je nach tatsächlichem Abfallaufkommen für DK-0 oder DK-I-Abfälle genutzt werden,
wobei in der Summe der Gesamteinlagerung derzeit ein Mengenverhältnis von ca. 75 %
DK-0-Abfall zu ca. 25 % DK-I-Abfall erwartet wird. Die von den neuen Deponieabschnitten
nicht überlagerten Bereiche der Altdeponie erhalten entsprechend den Anforderungen der
Deponieverordnung Oberflächenabdichtungssysteme (OFAD) und werden rekultiviert.
2.2
Topographie
Die Deponie liegt in einer Geländemulde, die sich in südwestlicher Richtung (Richtung
Stadtgebiet Siegen) öffnet. Im Bereich der Deponie werden Höhe von 320 m NN im Nordwesten bis 390 m NN im Südwesten erreicht. Umgeben ist die Deponie von den Höhen des
Mittelbergs im Nordwesten mit ca. 370 m NN, des Kneling im Süden mit ca. 440 m NN und
des Grimberg im Nordosten mit ca. 390 m NN.
2.3
Geologie / Boden
Die Deponie liegt in den mittleren Siegener Schichten des Unterdevon. Bei dem anstehenden Gestein handelt es sich um Tonstein, geschiefert, sandig, gut gesondert, flaserig (sic),
z. T. gebändert, dunkelgrau und Sandstein, schluffig, z. T. quarzitisch, bankig, grau (GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW, 1985). Die unter ungestörten Bedingungen anstehenden Bodentypen sind überwiegend Parabraunerden aus (Sand-)Löß, die entweder tiefer oder flacher entwickelt sind. In den Auen der Fließgewässer (z. B. im Bereich des ehemaligen Fludersbachs) haben sich Gley-Böden entwickelt (GEOLOGISCHER DIENST NRW, 2004).
2.4
Siedlung / Verkehr
Die geplante Erweiterung erfolgt auf dem Gelände der planfestgestellte Deponie „Fludersbach. Der Erweiterungsbereich ist zzt. noch vom laufenden Deponiebetrieb geprägt. Er ist
im Osten, Süden und Westen von Wald umgeben. Im Nordwesten befindet sich gewerbliche Bebauung zwischen den Straßen „Fludersbach“ und „Mathiasweg“.
Im Nordosten des Untersuchungsgebietes verläuft die Bundesstraße B 54 als überregionale Verkehrsader von Siegen über Wilnsdorf in den Raum Haiger / Burbach. Über die B 54
(und die B 62) werden die Anschlussstellen der BAB A 45 in Siegen und Wilnsdorf erreicht.
Die Zufahrt zur Deponie erfolgt von der B 54 aus über die Straße „Fludersbach“ durch den
Stadtteil Lindenberg.
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2.5
-3-
Erholung
Aufgrund seiner Bewaldung ist das Untersuchungsgebiets für die Naherholung der Wohnbevölkerung von hoher Bedeutung. Gestärkt wird die Naherholungsfunktion durch gut
nutzbare Waldwege, die Rundwanderungen im Gebiet ermöglichen. Einige der Waldwege
sind Bestandteile überregionaler Wanderwege, wie der im Süden der Deponie markierte
Schlösserweg (X 19), der von Düsseldorf nach Dillenburg führt. Er ist gleichzeitig Zugangsweg zum Rothaarsteig. Als weiterer überregionaler Wanderweg ist der Kölner Elisabethpfad im Nordwesten der Deponie durch den Wald zwischen der Deponie und der B 54
markiert. Er führt vom Kölner Dom durch das Bergische Land über Freudenberg nach Siegen, dann über die Eremitage zur Wasserburg Hainchen und durch das Lahn-Dill-Bergland
bis zur Elisabethkirche in Marburg. Neben den genannten Hauptwanderwegen sind im Untersuchungsgebiet verschiedene örtliche Rundwanderwege sowie Verbindungs- und Zugangswege markiert.
2.6
Landschaftsbild
Die Deponie liegt in einer Geländemulde, die sich in südwestlicher Richtung (Richtung
Stadtgebiet Siegen) öffnet. Im Bereich der Deponie werden Höhe von 320 m NN im Nordwesten bis 390 m NN im Südwesten erreicht. Umgeben ist die Deponie von den Höhen des
Mittelbergs im Nordwesten mit ca. 370 m NN, des Kneling im Süden mit ca. 440 m NN und
des Grimberg im Nordosten mit ca. 390 m NN. Mit Ausnahme des Deponiegeländes, der
bebauten Gebiete und der Verkehrsstraßen ist das Untersuchungsgebiet flächendeckend
bewaldet. Innerhalb der Wälder wechseln sich Bestände unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Baumarten ab.
2.7
Schutzausweisungen
Natur– und Landschaftsschutz
Die Deponie liegt im Grenzbereich der Landschaftspläne Siegen und Wilnsdorf des Kreises
Siegen - Wittgenstein. Außerhalb der planfestgestellten Deponiegrenze besteht flächendecken Landschaftsschutz (Landschaftsschutzgebiet Siegen gem. § 21 Landschaftsgesetz
NRW). Von der geplanten Deponieerweiterung sind keine landschaftsrechtlichen Schutzausweisungen unmittelbar betroffen. Die in der Umgebung bestehenden Schutzausweisungen bzw. schutzwürdigen Bereiche sind mit der jeweiligen Entfernung zur Deponie in
der folgenden Tabelle aufgelistet (s. auch Pkt. 2.2 und Abb. 4 der UVS).
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Tab. 1
-4-
Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche im Untersuchungsgebiet
Schutzgebiet
Nächstgelegenes
Schutzgebiet
Abstand von der
Deponie*
Naturschutzgebiete
NSG Breitenbachtal
2,3 km
in nördl. Richtung
FFH-Gebiete
FFH-Gebiet Giebelwald
8,5 km
in südwestl. Richtung
Vogelschutzgebiete
Vogelschutzgebiet Westerwald
6,3 km in südwestl. Richtung
Gesetzlich geschützte
Biotope nach § §30
BNatSchG i.V.m § 62
Landschaftsgesetz
NRW
Fließgewässerbereiche (natürlich o.
naturnah, unverbaut), Quellbereiche,
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, GB-5114-220 (südlicher Zufluss
des Fludersbaches)
ca. 100 m südlich
Biotopkataster
BK-5114-042
Buchenwald, Eichenwald und EichenBirken-Niederwald an der Haroldseiche
BK-5114-040
Eichen-Buchen-Hochwald östlich Siegen-Lindenberg
BK-5114-049
Eichen-Buchenwald am Grimberg
BK 5114 -055
Eichen-Ahorn-Bestand am Grimberg
BK-5114-053
Buchenaltholz an der Eremitage südöstlich von Siegen
am Südwestlichen Rand des Deponiegeländes
ca. 350 m nordöstlich des Deponiegeländes
östlich der B 54
ca. 400 m östlich der Deponie
ca. 300 m südöstlich der Deponie, östlich der B 54
Wasserwirtschaft
Eine Nutzung des Grundwassers zur Trinkwassergewinnung findet im Untersuchungsgebiet aktuell nicht statt.
Wasserrechtliche Schutzausweisungen (Wasserschutzgebiet, Quellschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) sind von der Planung nicht betroffen.
Die Entfernung der Deponie zu den nächstgelegenen Schutzgebieten ist in der folgenden
Tabelle aufgeführt.
Tab. 2
Wasserschutzgebiete in der Umgebung der Deponie
Nächstgelegenes Schutzgebiet
Abstand von der Deponie )*
WSG Netphen Siegtal
ca. 5,2 km in nordöstlicher Richtung
WSG Stollen Birker Lay, Grundseifen, Zone III
(Rheinland-Pfalz)
ca. 6,5 km in südwestlicher Richtung
)* jeweils bezogen auf die Deponieaußengrenze von Bestand / Erweiterungsplanung (Quelle: Sachverständigengemeinschaft Boden-Wasser-Umwelt; Kassel 1981, in UMTEC 2014)
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2.8
-5-
Geplante Baumaßnahme und Verfüllkonzeption
Zur Aufrechterhaltung einer lokalen Entsorgungsmöglichkeit für vorwiegend inerte Abfälle
und Erdaushub sollen auf der Deponie Fludersbach neue Deponieabschnitte eingerichtet
werden. Folgende Bereiche sind dabei zu unterscheiden:
Basiserweiterung
Auf einem bisher noch nicht genutzten, jedoch zur Abfalleinlagerung planfestgestellten
Areal wird eine Basiserweiterung entsprechend des Anforderungsniveaus der Deponieklasse 0 (Inertstoffdeponie) der Deponieverordnung (DepV) errichtet (UMTEC 2014).
Bereiche mit einer multifunktionalen Abdichtung (MFA)
Weitere neue Einlagerungsbereiche der Deponieklassen (DK) 0 und I entstehen unmittelbar auf dem anstehenden Abfallkörper (Altdeponie). Hierzu wird vor dem jeweiligem Einlagerungsbeginn auf dem betreffenden Bereich der Deponie eine Multifunktionale Abdichtung
(MFA) hergestellt. Die nach den Anforderungen der DepV konzipierten Komponenten der
MFA übernehmen hierbei sowohl die Funktion der Oberflächenabdichtung der unterlagernden Altdeponie als auch die der Basisabdichtung für die neuen Deponieabschnitte. Teilflächen dieses Bereichs sollen je nach tatsächlichem Abfallaufkommen für DK-0- oder DK-IAbfälle genutzt werden, wobei in der Summe der Gesamteinlagerung derzeit ein Mengenverhältnis von ca. 75 % DK-0-Abfall zu ca. 25 % DK-I-Abfall erwartet wird (UMTEC 2014).
Zu rekultivierende Altdeponie
Die von den neuen Deponieabschnitten nicht überlagerten Bereiche der Altdeponie erhalten entsprechend den Anforderungen der Deponieverordnung Oberflächenabdichtungssysteme (OFAD) und werden rekultiviert (UMTEC 2014).
Entwässerung
Zur Fassung der Sickerwässer der neuen Deponieabschnitte erhalten diese an der Basis
die lt. DepV vorzusehenden Flächenfilter. Über die Anordnung von Quer- und Längsgefälle
wird das Sickerwasser in den linienförmigen Tiefpunkten in Dränrohrleitungen gefasst.
Über diese wartbaren (Spülung und Kamerabefahrung) Dränrohrleitungen wird das unbelastete Sickerwasser aus den Deponieabschnitten der DK 0 über neuen Sandfänge dem
Fludersbach zugeleitet. Das Sickerwasser aus den Deponieabschnitten der DK I wird dem
bestehenden Sickerwassersammelbecken am Tiefpunkt der Deponie zugeführt. Von dort
erfolgt eine Ableitung und Behandlung in der kommunalen Kläranlage. Das unbelastete
Oberflächen- und Dränwasser aus den Elementen der Oberflächenabdichtung wird dem
Fludersbach zugeführt (UMTEC 2014). Die Anlage von Rückhaltebecken zur Regelung des
Abflusses von der Deponieoberfläche wird geprüft.
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Entgasung
Während bei den neuen Deponieabschnitten aufgrund der dortigen Abfälle (keine Gasbildung) keine Entgasungseinrichtungen erforderlich sind, ist die Entgasung der Altdeponie
vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und des Schutzes von Sachgütern aufrechtzuerhalten. Hier werden unterhalb der MFA und der OFAD vorhandene Einrichtungen in Ihrer
Funktion aufrechterhalten bzw. zusätzliche Gasrigolen installiert. Das so gefasste Deponiegas wird der bestehenden Gasverdichterstation inkl. Blockheizkraftwerk und Hochtemperaturfackel zugeführt (UMTEC 2014).
Deponiegut und Verfüllvolumen
Die zur Deponierung vorgesehenen Massen entsprechen gemäß Deponieverordnung
(DepV) den Deponieklassen DK 0 und DK I. In diesen Deponieklassen sind ausschließlich
Boden (DK 0) und Abfälle mit sehr geringer Schadstofffreisetzung (DK I) zulässig.
Das zu verfüllende Volumen beträgt insgesamt ca. 3.300.000 m³. Die Deponielaufzeit verlängert sich damit um ca. 20 Jahre.
3.
Auswirkungen der Deponieplanung auf Natur und Landschaft
Die vorgesehene Verfüllung erstreckt sich ausschließlich über Flächen einer bereits 1982
planfestgestellten Deponie. Bei einer Realisierung der Deponierung in der jetzt geplanten
Form werden bisher nicht beanspruchte Waldflächen im östlichen Randbereich teilweise
überschüttet. Jüngere, auf Zwischenrekultivierungen zurückzuführende Gehölzbestände
sind vor allem im südlichen Randbereich betroffen. Auf den Flächen, auf denen aktuell kein
Deponiebetrieb stattfindet, haben sich ruderale Gebüsch- und Krautfluren eingestellt. Die
planfestgestellte Endhöhe der Deponie wird mit der nunmehr geplanten Endhöhe von
405 m NN nicht überschritten.
3.1
Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie
Die geplante Erweiterung der Deponie Fludersbach bedingt nach § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
KrW-/AbfG als wesentliche Änderung ein Planfeststellungsverfahren, da von der geplanten
Erweiterung die Möglichkeit erheblich nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter des
§ 2 UVPG ausgehen können. Unter diesen Rahmenbedingungen ergibt sich für das Vorhaben nach § 3e Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Nr. 12.2.1 der Anlage 1 des UVPG die Pflicht zur Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Der inhaltliche und räumliche Rahmen
der vorliegenden UVS wurde mit den betroffenen Fachbehörden und Trägern öffentlicher
Belange in einem Scopingtermin am 24. Juni 2014 in Siegen-Geisweid abgestimmt.
In der UVS werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 UVPG verankerten
Schutzgüter Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen
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einschließlich der biologischen Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter mit den jeweiligen Wechselwirkungen untersucht.
Als Ergebnis der UVS lässt sich zusammenfassen, dass die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter wesentlich durch die bestehende Nutzung der betroffenen Fläche und die damit verbundene Vorbelastung gemindert wird.
Wie unter Pkt. 3 bereits beschrieben, erstreckt sich die geplante Erweiterung über eine
Fläche, die zum überwiegenden Teil bereits durch die vorhandene Deponie erheblich vorbelastet ist. Der mit der Erweiterung entstehende neue Deponiekörper wird auf den vorhandenen Deponiekörper geschüttet.
Bedingt durch die vorhandene Nutzung sind von der geplanten Deponieerweiterung trotz
der Erweiterung in östlicher Richtung (innerhalb der planfestgestellten Deponiegrenze) mit
Ausnahme der Schutzgüter Boden sowie Tiere und Pflanzen keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung der untersuchten Schutzgüter betroffen. Zur Deponierung
sind Materialien der Deponieklassen 0 und I vorgesehen. Damit sind ausschließlich Abfälle
ohne oder mit sehr geringer Schadstofffreisetzung zulässig. Die mit der Erweiterung verbundenen betriebsbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter sind mit den gegenwärtig
bereits von der genehmigten Deponie ausgehenden Effekten vergleichbar. Eine Zunahme
dieser Auswirkungen, mit Ausnahme der um ca. 20 Jahre verlängerten Gesamtlaufzeit der
Deponie, ist nicht zu erwarten.
3.2
Planerische Wertung der faunistischen Untersuchung
Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben sind Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Individuen bzw. Entwicklungsstadien artenschutzrechtlich relevanter Tierarten erforderlich (s. faunistische Erfassung des Kölner Büros für
Faunistik, 2015).
Vögel
Ein angenommener Brutplatz des Waldkauzes befindet sich in dem Waldbestand östlich
der Deponie außerhalb der Deponiegrenzen und des Eingriffsbereichs. Damit ist ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1-3 für diese Art nicht zu
erwarten. Dieses gilt ebenfalls für die als Durchzügler festgestellten Arten Steinschmätzer
und Wiesenpieper sowie die Gastvögel und Nahrungsgäste Graureiher, Kolkrabe, Mittelspecht, Schwarzmilan und Schwarzspecht.
Ohne die Umsetzung entsprechender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen könnte
jedoch eine artenschutzrechtliche Betroffenheit für die Arten Baumpieper und Neuntöter
eintreten, die ihre Brutreviere oder Teile davon in der Vorhabenfläche besitzen.
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Durch eine zeitliche Beschränkung für die Rodung von Gehölzen und die Räumung von
Vegetationsflächen (Durchführung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten vom 1. März bis 30. September) kann für diese Arten ein Verstoß gegen § 44
BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 vermeiden werden (vgl. KBfF 2015).
Da die Endgestaltung der Deponie abschnittsweise von Norden nach Süden vorgenommen
werden soll, stehen für die im Süden der Deponie vorkommenden Arten Neuntöter und
Baumpieper bis zur planungsbedingten Beanspruchung ihrer Habitate Ausweichlebensräume zur Verfügung. Um eine Funktionsfähigkeit der im Zuge der Rekultivierung entstehenden Ersatzhabitate zu gewährleisten, erfolgt die Rekultivierung der ersten Bauabschnitte möglichst zeitnah nach Abschluss der Deponierung.
Säugetiere (Fledermäuse)
In dem Waldbestand zwischen der östlichen Deponiegrenze und der B 54 befinden sich
Höhlenbäume, die die Funktion von potenziellen Sommer- (zumindest sporadisch) und
Winterquartieren (mögliche Winterquartiere bei Stammdurchmessern ab 50 cm) für Fledermäuse übernehmen. Einer der erfassten Höhlenbäume befindet sich im Eingriffsbereich
der Planung. Zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Individuen sind daher
auch für diese Tiergruppe geeignete Maßnahmen erforderlich. Zeitnah vor eventuellen
Fällarbeiten ist eine erneute Überprüfung des betroffenen Bestandes auf Höhlenbäume
und eine Besatzkontrolle der Baumhöhlen durchzuführen. Bei einer Nutzung der Höhlen
durch Fledermäuse sind geeignete Schutzmaßnahmen der Tiere einzuleiten (s. u. Pkt. 3.3).
Der Verlust von Baumhöhlen ist durch die Anbringung von Fledermauskästen an geeigneten Bäumen in der Umgebung zu ersetzen (vgl. KBfF 2015).
3.3
Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
Im artenschutzrechtlichen Beitrag bzw. der Artenschutzprüfung (ASP) wird ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen (vgl.
Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010). Konkret sind für die Artenschutzprüfung in NRW die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als planungsrelevant eingestuften Arten von Bedeutung.
Das Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags wird für die geplante Erweiterung
der Deponie Fludersbach wie folgt zusammengefasst:
Im Zuge der Bestandserhebungen vor Ort und der oben beschriebenen Datenrecherche
konnten keine Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet erbracht werden.
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Die Fauna des Untersuchungsgebietes wurde im Frühjahr bis Herbst 2014 vom Kölner
Büro für Faunistik untersucht. Die Untersuchung erbrachte keine Hinweise auf Vorkommen
planungsrelevanter Amphibien und Reptilien.
Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Weichtiere, Schmetterlinge, Käfer und
Libellen liegen ebenfalls nicht vor. Zu den im Untersuchungsgebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten zählen diverse Fledermaus- und Vogelarten. Bei allen vorkommenden Arten können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch das geplante Vorhaben
vermieden werden:
 Es werden keine Tiere verletzt oder getötet (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG).
 Es kommt zu keiner Störung der Arten während der Fortpflanzungs- Aufzucht-, Mauser-,
Überwinterungs- und Wanderungszeiten, welche zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führen könnte (§ 44 (1) Nr. 2 BNatSchG).
 Auch wenn Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt
oder zerstört werden, bleibt die ökologische Funktion dieser Stätten im räumlichen Zusammenhang erhalten (§ 44 (1) Nr. 3 i.V.m. § 44 (5) BNatSchG).
 Planungsrelevante wild lebenden Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen werden weder
aus der Natur entnommen, noch werden ihre Standorte beschädigt oder zerstört (§ 44
(1) Nr. 4 i.V.m. § 44 (5) BNatSchG).
Folgende Maßnahmen bzw. Einschränkungen sind zur Vermeidung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände erforderlich:
 Keine Beseitigung von Gehölzstrukturen zwischen dem 1. März und dem 30. September
(Brut- und Aufzuchtszeit).
 Deponierung und Herstellung der Endgestaltung (einschließlich) der Rekultivierung abschnittsweise von Norden nach Süden, zur kontinuierlichen Erhaltung der Lebensraumfunktion für Neuntöter und Baumpieper.
 Kontrolle der Baumbestände vor deren Fällung auf Besatz durch Fledermäuse. Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen sofern Tiere angetroffen werden (s. o. Pkt. 4.3).
Anbringung von Fledermauskästen zur allgemeinen Verbesserung des Lebensraums
und ggf. als Ersatz für verloren gehende Quartiere an geeigneten Bäumen in den Wäldern der näheren Umgebung.
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- 10 -
3.4
Bewertung der mit der geplanten Deponieerweiterung verbundenen Auswirkungen auf den Naturhaushalt
3.4.1
Historie
Die für die DK-0- und DK-I-Deponie vorgesehenen Flächen liegen innerhalb der bereits
1982 planfestgestellten Grenzen der damaligen Deponie für Siedlungsabfälle und deponiefähige Industrieabfälle (entspricht heute etwa der Deponieklasse DK II). Die planfestgestellte Grenze umschließt eine Fläche von insgesamt ca. 41 ha.
Bestandteil des Beschlusses ist ein Rekultivierungsplan, der eine flächige Bepflanzung der
Deponieoberfläche mit standortgemäßen Baum- und Straucharten vorsieht (s. Unterlage
Nr 10). Planfestgestelltes Rekultivierungsziel ist somit die flächige Aufforstung der Deponieoberfläche. Angaben zu weiteren Kompensationsmaßnahmen sind dem Planfeststellungsbeschluss nicht zu entnehmen
Fazit in Bezug auf die aktuelle Planung
Die Eingriffsfläche der nunmehr geplanten Erweiterung in Form einer Erdaushub und Inertstoffdeponie liegt komplett auf dem 1982 bereits zur Ablagerung von Siedlungsabfällen und
deponiefähigen Industrieabfällen planfestgestellten Deponiegelände. Für die vorliegende
Planung ist hieraus zu folgern, dass auch für die Eingriffsfläche der geplanten Erdaushub
und Inertstoffdeponie bereits eine Eingriffsregelung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von 1982 durchgeführt wurde. Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss enthält keine Bestimmungen zu Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Deponiegeländes.
Somit sollte die Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die Rekultivierung der Deponie in Form einer Aufforstung mit standortgerechten Laubgehölzen erfolgen.
Den aktuellen Anforderungen an die Oberflächenabdichtung von DK-I- und DK-II-Deponien
entsprechend ist eine flächige Aufforstung, wie in der ursprünglichen Rekultivierungsplanung vorgesehen, nicht mehr zulässig.
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3.4.2
- 11 -
Temporärer Verlust von Lebensräumen
Überplanung von Waldflächen
Für die geplante Deponieerweiterung werden ca. 26.100 m² Wald innerhalb der planfestgestellten Deponiegrenze in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei überwiegen um
lebensraumtypischen Buchen-Eichenmischwald aus geringem bis mittlerem Baumholz (Biotoptyp AB1, Bewertung s. Tab. 4 im Anhang).
Überplanung der vorhandenen Deponieoberfläche
Auf Teilen der vorhandenen Deponieoberfläche, die überschüttet werden, hat sich eine
Spontanvegetation aus Kräutern und Straucharten angesiedelt (s. auch Bestandsbeschreibung in der faunistischen Untersuchung, KBfF 2015).
Bei der Krautflora auf der Deponie dominieren ruderale Störungszeiger wie Rainfarn
(Tanacetum vulgare), Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Huflattich (Tussilago farfara),
Beifuß (Artemisia vulgaris), Weidenröschen (Epilobium angustifolium), Johanniskraut (Hypericum perforatum), Brennessel (Urtica dioica) und Kratzdistel (Cirsium vulgare). Vor allem im nordöstlichen Böschungsbereich wurden Bestände des Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) kartiert.
Die Strauchbestände bestehen überwiegen aus Weidenarten (Salix spec.), Ginster (Cytisus
scoparius), Rosen (Rosa rugosa, Rosa canina), Hartriegel (Cornus sanguinea), Weißdorn
(Crataegus monogyna), Birke (Betula pendula), Aspe (Populus tremula) und Brombeere
(Rubus fruticosus).
Am Nordrand der Deponie werden jüngere Feldgehölzbestände aus lebensraumtypischen
Baumarten (BA1-38 s. Anhang 1 Tab. 4) kleinflächig überplant, die aus früheren Zwischenrekultivierungen hervorgegangen sind.
3.4.3
Eingriffsminderung durch geänderte Deponieplanung
Verringerung der Eingriffsfläche
Die von der planfestgestellten Deponiegrenze eingeschlossene Fläche beträgt
rd. 410.000 m². Dieser maximal beanspruchbaren Eingriffsfläche steht eine Fläche von rd.
307.400 m² gegenüber, die innerhalb der planfestgestellten Grenze mit der vorliegenden
Planung tatsächlich beansprucht wird. Wertvolle Laubwaldbestände im Nordosten und Osten der Deponie können durch die reduzierte Eingriffsfläche geschont werden (s. Anlage 2,
Bestands- und Konfliktplan).
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
- 12 -
Reduzierung des Schadenspotenzials durch Veränderung der Deponieklasse
Die vorliegende Planfeststellung aus dem Jahr 1982 erlaubt eine Deponierung von Siedlungsabfällen und deponiefähigen Industrieabfälle (entsprechend etwa der heutigen Deponieklasse II). Mit der nunmehr geplanten Deponierung entsprechende den Deponieklassen
DK 0 und DK I (unbelasteter Boden und nicht gefährliche Abfälle wie Bauschutt) wird der
potenzielle Eintrag von Schadstoffen in den Naturhaushalt verringert. Eine weitere Minderung der betriebsbedingten Auswirkungen, z. B. auf den Gebietswasserhaushalt wird durch
die Deponieabeckung entsprechend dem neuesten Stand der Technik erreicht (s.u.).
3.4.4
Auswirkungen auf den Gebietswasserhaushalt
Um eine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes, insbesondere des Grundwassers, durch
Deponiesickerwasser auszuschließen, ist eine dichte Abdeckung des Deponiekörpers vorgesehen (s. Pkt. 2.8). Durch die Verwendung bindigen Bodenmaterials mit hoher Wasserspeicherfähigkeit für die Rekultivierungsschicht wird ein Teil des Niederschlagswassers
zurückgehalten und durch die Vegetation verdunstet. Die Grundwasseranreicherung durch
Niederschlagswasser wird im Bereich des abgedichteten Deponiekörpers unterbunden.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
3.5
- 13 -
Bewertung der mit der geplante Deponieerweiterung verbundenen Veränderungen des Landschaftsbildes und ihrer Wahrnehmbarkeit
Im Zuge der Erweiterung wird der Deponiekörper von derzeit ca. 370 m auf 405 m NN erhöht. Die Deponie liegt in einer Talmulde, die sich in nordwestlicher Richtung, zum Stadtgebiet von Siegen hin öffnet. Bebaute Flächen gelten generell als sichtverschattet. Eine
Veränderung des Landschaftsbildes in der weiteren Umgebung wird im Stadtgebiet daher
nicht wahrgenommen.
Das Stadtgebiet selbst liegt in einem Talkessel. Aufgrund der Topographie wirkt die Bebauung daher gegenüber den nordwestlich und nordöstlich des Stadtgebietes gelegenen
Höhenzügen nicht sichtverstellend. Von nordwestlich und nordöstlich des Stadtgebietes
gelegenen, unbewaldeten Blickstandorten (Tiergarten im Nordwesten und Rabenhain im
Nordosten) ist die mit der Deponie verbundene Veränderung des Landschaftsbildes somit
wahrnehmbar.
Im Westen ist die Deponie von den bewaldeten Höhen des Mittelbergs mit Höhen von 380
bis 400 m NN umgeben. Bei einem geplanten Hochpunkt der Deponie von 405 m NN ergibt
sich in dieser Richtung aus dem Relief im Zusammenwirken mit der Vegetationsdichte
(Bewaldung) eine wirksame visuelle Abschirmung der Deponie. Dieses gilt auch in südöstlicher Richtung, in der sich der bewaldete Kneling mit einer Höhe von ca. 450 m NN an den
Deponiebereich anschließt.
Im Osten der Deponie liegen außerhalb der bewaldeten Flächen bebaute Bereiche, die wie
die bewaldeten Flächen insgesamt als sichtverschattet einzustufen sind. Die vorhandenen
offenen Taleinschnitte als potenzielle Wahrnehmungsbereiche für visuelle Beeinträchtigungen befinden sich naturgemäß in den tieferen Geländebereichen. Eine visuelle Wahrnehmung der Deponie wird hier durch die bewaldeten Höhenzüge im Nahbereich der Deponie
verhindert.
Mit der geplanten Erweiterung der Deponie entsteht in der vorhandenen Umgebung kein
fremdes (ungewöhnliches) Landschaftselement. Mit einer geplanten maximalen Endhöhe
von ca. 405 m werden die Kuppen der umliegenden Erhebungen nicht überragt. Teilflächen
der Deponieoberfläche können im Rahmen der Rekultivierung wieder aufgeforstet werden.
Flächen, die aus abdichtungstechnischen Gründen von Gehölzen frei bleiben müssen,
werden nach Abschluss der Rekultivierung als extensiv genutzte Mittelgebirgs-Wiesenlandschaft erscheinen, die durch Heckenstrukturen gegliedert ist.
Die rekultivierte Deponie entspricht damit weitgehend dem angestrebten Biotopverbund,
der als Entwicklungsziel einen altholz- und strukturreichen Laubwald und extensive Nutzungsformen beschreibt (VB-A-5114-015, s. Pkt. Biotopverbund der UVS).
Insgesamt werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild daher als unerheblich eingestuft.
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Abb. 1
Einbindung der Deponie in die vorhandene Topographie (Quelle: Umtec 2014)
- 14 -
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4.
- 15 -
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Zur Einbindung des Deponiekörpers in die Landschaft ist im Anschluss an die Abdeckung
der Deponie im Bereich der DK-0-Abschnitte eine Aufforstung mit standortgerechten, bodenständigen Laubholzarten geplant. Die flächigen Aufforstungen erfolgen überwiegend im
Bereich der entstehenden Kuppe der Deponie sowie den östlichen Hangbereichen. Mit der
Bewaldung der östlichen Hangbereiche wird die landschaftliche Einbindung zu den kulturhistorisch bedeutenden Bereichen östliche der B 54 (Eremitage) verstärkt.
Im Bereich der DK-I-Abschnitte, die eine Oberflächenabdichtung erhalten, ist eine heckenartige Bepflanzung mit Gehölzen vorgesehen. Die Bepflanzung soll hier überwiegend entlang der geplanten Wege und der flacher modellierten Böschungen vorgenommen werden,
da auf diesen Flächen die Herstellung einer ausreichend mächtigen Rekultivierungsschicht
möglich ist. Die nicht zur Bepflanzung mit Gehölzen vorgesehenen Flächen erhalten eine
Grünlandansaat und werden zu extensiv gepflegten Wiesenflächen entwickelt. Extensiv
gepflegte Wiesenflächen entstehen auf den nach Süden und Westen geneigten Hangflächen.
Nach Abschluss der Rekultivierung und Entwicklung der Gehölzpflanzungen prägen bewaldete Kuppen und extensiv genutztes, durch Hecken gegliedertes Grünland auf den tieferen Hangflächen das Landschaftsbild. Dieses ist mit den typischen Geländeformen und
dem Mosaik verschiedener Nutzung in der Kulturlandschaft des Siegerlandes (z. B. in
sogen. Siepen) vergleichbar. Ein periodisches „Auf-den-Stock-setzen“ der Gehölzbestände
auf der Deponie entspricht der regionaltypischen Haubergswirtschaft.
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4.1
- 16 -
Abdeckung der Deponie
Die Ausführung der für die Art der Rekultivierung maßgebenden Oberflächenabdichtung
bzw. Deponieabdeckung in den DK-0-, DK-I- und DK-II-Abschnitten verdeutlichen die folgenden Abbildungen (Quelle: Umtec 2014).
Abb. 2
Abdeckung gem. DK 0 ohne Oberflächenabdichtung
Abb. 3
Abdeckung gem. DK I mit Kunststoffdichtungsbahn als Oberflächenabdichtung
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Abb. 4
- 17 -
Abdeckung gem. DK II mit Kunstoffdichtungsbahn über geotextiler Tondichtungsbahn
als Oberflächenabdichtung
Vermeidung der Ausbreitung von Neophyten
Als Neophyten, deren Ausbreitung zu verhindern ist, sind insbesondere der Japanische
Staudenknöterich (Fallopia japonica) und der Riesenbärenklau (Heracleum giganteum) zu
beachten. Dazu wird der Boden bei der Anlieferung auf Verunreinigungen durch Pflanzenteile der kritischen Arten (z.B. Rhizome des Japanischen Staudenknöterich) kontrolliert.
Werden dabei entsprechende Hinweise gefunden oder ist die Herkunft des Bodens hinsichtlich der Verunreinigung mit Neophyten als kritisch einzustufen (z.B. bei Auenböden),
erfolgt eine gesonderte Behandlung der angelieferten Massen im Zuge der Bauausführung.
Die zur Vermeidung einer Ausbreitung der Neophyten ggf. durchzuführenden Maßnahmen
werden mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein abgestimmt.
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4.2
- 18 -
Rekultivierung
Als Unterschied zu der 1982 planfestgestellten flächigen Aufforstung der Deponieoberfläche ist das Rekultivierungsziel nunmehr eine Aufforstung der Kuppen und östlichen Hangflächen und die Entwicklung einer Heckenlandschaft mit extensiv genutztem Grünland im
Süden und Westen. Hiermit wird der unterschiedlichen Abdichtung der DK-0-Abschnitte
(ohne OFA) und DK-I-Abschnitte (mit OFA) Rechnung getragen. Mit der Beschränkung der
Gehölzpflanzungen im Bereich der DK-I-Abschnitte auf Strauchpflanzungen (Hecken) entlang der Wege soll ein größtmöglicher Schutz der Oberflächenabdichtung gegen Beschädigungen durch Gehölzwurzeln (z. B. bei Windwurf) sichergestellt werden.
Als Rekultivierungsziel wird demzufolge eine offene extensive Grünlandnutzung mit Gebüschen und Strauchhecken entlang der Bermen angestrebt.
Die Verfüllung der Deponie erfolgt in zeitlich aufeinander folgenden Verfüllphasen bzw.
Abdichtungsphasen. Jeder Abdichtungsphase (Einbau der MFA) schließt sich die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung der nicht von der Erweiterung der betroffenen Altdeponieflächen an:

Abdeckung wie unter Pkt. 4.1 beschrieben

Fläche eggen bzw. grubbern

Ansaat einer Landschaftsrasenmischung zum kurzfristigen Erosionsschutz auf den
gehölzfrei bleibenden Flächen

Gehölzpflanzung im jeweils folgenden Herbst

Neben der üblichen Jungwuchspflege sind bei den Hecken ca. alle 10 – 15 Jahre
Pflegehiebe erforderlich, um ein zu starkes Wurzelwachstum zu bremsen. Bei diesen Pflegehieben werden etwa 1/3 des Bestandes (zeitversetzt über die Gesamtfläche verteilt) auf den Stock gesetzt.

Die Freiflächen werden je nach Bedarf mindestens einmal pro Jahr gemäht, mit Abtransport des Mähgutes. Als Alternative kommt eine Beweidung mit Schafen in Betracht.
Mit Beachtung des § 40 BNatSchG wird ausschließlich gebietseigenes (regionaltypisches)
Saat- und Pflanzgut verwendet.
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4.2.1
- 19 -
Grünlandansaat
Die für eine dauerhafte Begrünung vorbereitete Rekultivierungsschicht wird unmittelbar
nach der Bodenandeckung eingesät. Zur Verwendung kommt die Regel-Saatgut-Mischung
RSM 8.1 Biotopflächen, Variante 1-Grundmischung für Standorte ohne extreme Ausprägung zur Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland oder einer vergleichbaren für die
Begrünung von Deponien besonders geeigneten Saatmischung.
Die Grundmischungen bestehen aus 70 % Mischanteil Gräser und 30 % Mischanteil Kräuter. Zur Vermeidung von Erosionen wird eine Aussaatmenge von ca. 15 g/m² aufgebracht.
Unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Rekultivierung tatsächlich entstandenen
Bodenverhältnisse und des Zeitpunktes (Jahreszeit) der Ansaat kann der in der Grundmischung enthaltene Kräuteranteil bei der angenommenen Aussaatmenge von 15 g/m² auf
15 % reduziert werden. Dafür können zusätzlich 15 % vorwüchsige Gräser für einen kurzfristigen Erosionsschutz mit ausgesät werden.
4.2.2
Bepflanzung mit Gehölzen
Heckenpflanzungen
Zur Verwendung kommen standortgerechte, flachwurzelnde Gehölze der in Tab. 5
(Anhang 2) aufgeführten Arten. Die Pflanzung erfolgt mindestens dreireihig im Verband von
1,5 x 1,5 m.
Aufforstungen
Auf den Flächen der DK-0-Deponieabschnitte (ohne Oberflächenabdichtung) ist eine Bepflanzung mit Baumarten deponietechnisch möglich. Hier erfolgt (entsprechend der ursprünglichen Rekultivierungsplanung) eine Aufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten. Die genaue Ausführung der Aufforstung (Artenzusammensetzung und Pflanzverband)
werden im Rahmen der Ausführungsplanung mit der zuständigen Forstbehörde abgestimmt.
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4.2.3
- 20 -
Pflegemaßnahmen
Zur Entwicklung und Erhaltung der angestrebten Biotoptypen ist über den Zeitraum der
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege hinaus eine dauerhafte Unterhaltungspflege erforderlich. Durch die Pflegemaßnahmen erfolgt eine gezielte Steuerung der Vegetationsentwicklung.
Pflege der Grünlandflächen
Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege erfolgt gem. der ZTV La-StB 05. Als Pflegemaßnahme ist eine 2-malige Mahd bis zur Abnahme erforderlich. Das anfallende Mähgut
wird von den Bearbeitungsflächen entfernt.
Zur Entwicklung artenreicher Bestände werden die Flächen als Unterhaltungspflege turnusmäßig gemäht. Das dabei anfallende Mähgut wird von den Flächen entfernt. Die Häufigkeit der Mähgänge (1 – 2 mal) und der Mähzeitpunkt werden in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde unter Berücksichtigung der Kriterien Biotopfunktion (z. B. für
Brutvögel) und den Nährstoffverhältnissen des Andeckbodens (Massenaufwuchs) festgelegt. Als Alternative zur Mahd können die Flächen mit Schafen beweidet werden. Mit der
Pflege wird langfristig eine Aushagerung und Entwicklung von Magergrünland (Magerrasen) angestrebt.
Pflege der Gehölzpflanzungen
Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege erfolgt gem. der ZTV La-StB 05. Als Fertigstellungspflege ist im Wesentlichen ein 2-maliges Freischneiden und Bewässern (nach
Bedarf) der Pflanzflächen erforderlich, das anfallende Mähgut verbleibt als Mulch in den
Bearbeitungsflächen.
Als Entwicklungspflege für die Gehölzflächen ist ein 1- bis 2-maliges Freischneiden zur
Verhinderung der Verdämmung der Gehölze durch Gräser und Kräuter vorgesehen. Als
Entwicklungspflegezeitraum werden 3 Jahre angesetzt.
Im Rahmen der Unterhaltungspflege sollen die Gehölzbestände auf der Deponie, mit Ausnahme der Aufforstungen, zu Strauchhecken und mesophilem Gebüsch entwickelt werden.
Dazu werden die Bestände auf 15 – 20 % der Fläche, je nach Wüchsigkeit, mindestens
aber etwa alle 10 bis 15 Jahre abschnittsweise „auf-den-Stock-gesetzt“. Durch den partiellen Rückschnitt werden unterschiedliche Entwicklungsstufen der Gehölze erhalten. Die
Lebensbedingungen der an die jeweiligen Biotopstrukturen angepasste Fauna und Flora
bleiben damit gewährleistet ebenso wie eine gleichbleibende Einbindung der Deponie in
das Landschaftsbild.
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4.3
- 21 -
Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange (vgl. Pkt. 3.3)
Zur Vermeidung der Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. § 44
BNatSchG werden bei der Realisierung der Planung folgende Vorgaben beachtet:
Keine Beseitigung von Gehölzstrukturen zwischen dem 1. März und dem 30. September
(Brut- und Aufzuchtszeit).
Deponierung und Herstellung der Endgestaltung (einschließlich) der Rekultivierung im südlichen Deponiebereich abschnittsweise zur kontinuierlichen Erhaltung der Lebensraumfunktion für Neuntöter und Baumpieper.
Kontrolle von Baumbeständen (als potenziellen Fledermausquartieren) vor der Fällung
durch eine sachkundige Person auf Besatz durch Fledermäuse. Werden dabei Bäume mit
Fledermausbesatz festgestellt, so werden die Höhlenöffnungen in den Monaten Oktober
und November mit Ausflugschleusen versehen, die nur in eine Richtung für die Tiere passierbar sind. Nach einem Verlassen der Höhle ist den Tieren damit eine Rückkehr verwehrt.Aufgrund der Bestandstruktur der umliegenden Wälder mit großem Altholzanteil ist
davon auszugehen, dass geeignete Ersatzhöhlen zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden
zur allgemeinen Verbesserung des Lebensraums und ggf. als Ersatz verloren gehende
Quartiere 5 Fledermauskästen an geeigneten Bäumen in den Waldgebieten in der Umgebung angebracht.
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5.
- 22 -
Eingriffsbilanzierung
Die für die DK-0- und DK-I-Deponie vorgesehenen Flächen liegen innerhalb der bereits
1982 planfestgestellten Grenzen der damaligen Deponie für Siedlungsabfälle und deponiefähige Industrieabfälle. Der 1982 planfestgestellte Rekultivierungsplan, sieht eine flächige
Bepflanzung der Deponieoberfläche mit standortgemäßen Baum- und Straucharten vor.
(Unterlage Nr 10 der Planfeststellungsunterlagen). Bestimmungen zu Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Deponiegeländes sieht der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss nicht vor (s. Pkt. 3.4.1).
Den aktuellen Anforderungen an die Oberflächenabdichtung von DK-I- und DK-II-Deponien
entsprechend ist eine flächige Aufforstung, wie in der ursprünglichen Rekultivierungsplanung vorgesehen, nicht mehr zulässig.
In der folgenden Tab. 3 werden der Flächenwert, der sich aus dem angenommen Biotopwert der Aufforstung gem. Rekultivierungsplan von 1982 ergibt und der mit der aktuell
geplanten Rekultivierung erreichbare Flächenwert gegenübergestellt.
Die angesetzten Biotopwerte entsprechen der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen
für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV (Recklinghausen 2008). Demnach wird für
die im Rekultivierungsplan von 1982 vorgesehene Aufforstung mit lebensraumtypischen
Laubbaumarten ein fiktiver Biotopwert von 6 angenommen (vgl. Pkt. 3.3 der „Numerischen
Bewertung für die Eingriffsregelung“). Bei der in Ansatz gebrachten Fläche der Wege wird
davon ausgegangen, dass für die Rekultivierung gem. Planfeststellung von 1982 die gleiche Fläche benötigt worden wäre, wie für die jetzt geplante Rekultivierung.
Als Bezugsgröße für die Bilanzierung wird die für die vorliegende Planung beanspruchte
Gesamtfläche zugrunde gelegt. Hierfür wird ein Wert von rd. 310.000 m² ermittelt. Die von
der planfestgestellten Deponiegrenze eingeschlossene Fläche beträgt im Vergleich dazu
rd. 410.000 m².
Der Vergleich der erreichbaren Flächenwerten der planfestgestellten Rekultivierung mit der
Rekultivierung gem. vorliegender Erweiterungsplanung zeigt, dass die aktuell geplante
Rekultivierung in ihrer ökologischen Wertigkeit der mit dem Rekultivierungsplan von 1982
festgesetzten Rekultivierung entspricht. Mit beiden Rekultivierungen wird ein Flächenwert
von rd. 1.805.400 WE erreicht. Die Kompensation kann somit auf der Deponie erbracht
werden (vgl. Vermerk zum Scoping Termin vom 28.Juli 2014).
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Tab. 3
- 23 -
Gegenüberstellung der Flächenbewertung
Rekultivierung gem. Planfeststellung 1982 Biotoptyp gem. Plan‐
Fläche angenommener Flächenwert feststellung 1982 Biotopwert (WE) Laubwald aus lebens‐
raumtypischen Laub‐
baumarten Wege, wassergebunden (VB7) 291.800 m²
6 18.200 m²
310.000 m² 3 Rekultivierung gem. Erweiterungsplanung Biotoptyp gem. Erweite‐
Fläche Biotopwert Flächenwert rungsplanung (WE) geplanter Laubwald aus lebensraumtyp. Baumar‐
1.750.800 ten im DK‐0‐Bereich 64.300 m²
6 385.800 Hecken (BD3) aus lebens‐
raumtypischen Strauchar‐
ten 6.500 m²
6 39.000 Wege, wassergebunden (VB7) 18.200 m²
3 54.600 221.100 m²
6 1.326.000 54.600 Artenreiche Mähwiese (EA,xd1,veg2) 1.805.400 310.000 m² 1.805.400 Kreis Siegen - Wittgenstein
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5.1
- 24 -
Verlängerung der Deponielaufzeit
Gegenwärtig verfügen die im Kreisgebiet vorhanden Deponien über keine nennenswerten
Einlagerungsmöglichkeiten mehr für Inertabfälle (DK 0, unbelasteter Boden) und nicht gefährliche Abfälle (DK I, Bauschutt). Einer Machbarkeitsstudie der UNI Siegen zufolge sind
zur Vermeidung deutlicher Entsorgungsengpässe in der Region neue Entsorgungskapazitäten zu schaffen. Hiermit wird der bestehende Bedarf an Deponievolumen der Deponieklassen DK0 und DKI belegt.
Zur Aufrechterhaltung einer regionalen und damit wirtschaftlichen Entsorgungspraxis ohne
unerwünschte Zunahmen der Transportweglängen soll die Deponie Fludersbach mit neuen
Deponieabschnitten der Deponieklasse 0 und I ergänzt werden. Eine Alternative dazu wäre
die Schaffung neuer Entsorgungskapazitäten an einem anderen Standort, möglicherweise
durch die Einrichtung einer neuen Deponie mit neuen Eingriffen in Natur und Landschaft
und Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit.
Die Schaffung zusätzlichen Deponievolumens zieht eine Verlängerung der Deponielaufzeit
um ca. 20 Jahre nach sich. Auch bei der Erschließung eines anderen (neuen) Standortes
wäre jedoch von einer vergleichbaren Betriebszeit mit den entsprechenden Umweltauswirkungen (an anderer Stelle) auszugehen. Eine sofortige Rekultivierung der bestehenden
Deponie ist aufgrund des Setzungsverhaltens des Deponiegutes auch bei einer sofortigen
Einstellung des Betriebes nicht möglich. Zudem ist das mit der Planfeststellung von 1982
vorgegebene Rekultivierungsziel (Wald auf der Deponieoberfläche) unter der Maßgabe der
bestehenden Anforderungen an die Deponieabdichtung nicht mehr realisierbar.
Gleichzeitig führt die vorliegende Planung zu einer Verringerung der Eingriffsfläche gegenüber der Planfeststellung von 1982. Die möglichen Umweltrisiken werden weiterhin durch
die Einlagerung deutlich weniger umweltschädlichen Deponiegutes am Deponiestandort
zukünftig gemindert (vorliegende Planfeststellung berechtigt zur Einlagerung von Hausmüll,
zukünftig soll Boden und Bauschutt eingelagert werden).
Unter Berücksichtigung der Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft an einem
möglicherweise neuen Deponiestandort, der Verringerung der Gesamteingriffsfläche und
der Minderung der allgemeinen Umweltrisiken durch weniger umweltschädliches Deponiegut ist die Verlängerung der Gesamtlaufzeit am bestehenden Deponiestandort in der Eingriffsbilanzierung zu vernachlässigen.
5.2
Waldbilanz
Von dem ökologisch hochwertigen Waldbestand innerhalb der Deponiegrenzen kann eine
Fläche von ca. 1,61 ha erhalten werden. Überplant werden ca. 2,61 ha der Waldfläche. Der
überplanten Waldfläche stehen ca. 6,4 ha gegenüber, die im Bereich der DK-0Deponieabschnitte auf der Deponieoberfläche wieder aufgeforstet werden (s. Tab. 3).
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6.
- 25 -
Kostenschätzung
Die Kostenschätzung bezieht sich auf die beschriebenen landschaftspflegerischen Maßnahmen. Nicht enthalten sind Kosten für die Bodenanlieferung und den Einbau des Bodens
auf der Deponie (Kosten des Tiefbaus). Bei den angegebenen Massen handelt es sich um
Schätzwerte, die vor der Realisierung überprüft und den tatsächlich entstandenen
Standortgegebenheiten angepasst werden.
Kosten der Rekultivierung
Pos.
Maßnahme
Menge
Einheitspreis
Summe
1
Bodenlockerung ca. 0,5 m tief
ca. 291.900 m²
1,50 €
437.850,00 €
2
Ansaat auf der gehölzfreien
Deponieoberfläche herstellen
einschl. Eineggen der Saat
ca. 221.100 m²
0,50 €
110.550,00 €
3
Deponieoberfläche mit Gehölzen ca.
lt. Pflanzenliste und Rekultivierungsplan bepflanzen
70.800 m²
2,50 €
177.000,00 €
4
Anbringung von Fledermauskästen
5 St.
30,00 €
150,00
5
Pflege, Gehölzflächen
(zwei Pflegegänge)
ca.
70.800 m²
1,00 €
70.800,00 €
6
Mahd des Extensivgrünlandes
(zwei Mähgänge mit Abtransport
des Mähgutes)
ca. 221.100 m²
0,35 €
77.385,00 €
7
Kosten Pflanzmaßnahmen
725.550,00 €
8
Kosten Pflegearbeiten
148.185,00 €
873.735,00 €
166.009,65 €
1.039.744,65 €
Für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung
10.255,35 €
1.050.000,00 €
19%
Herford, Januar 2015
Der Verfasser
Mehrwertsteuer
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LITERATURVERZEICHNIS
GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN
Auskunftssystem BK50 Karte der schutzwürdigen Böden, Krefeld 2004
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN
Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1 : 100.000, Blatt C 5114 Siegen,
Krefeld 1985
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (KBfF)
Faunistische Erfassung auf der Abfalldeponie Fludersbach, Siegen-Wittgenstein,
Köln 2015
LANDESAMT FÜR UMWELT, NATUR UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW,
Recklinghausen 2008
Technische Anforderungen und Empfehlungen für Deponieabdichtungssysteme –
Konkretisierung und Empfehlung zur Deponieverordnung - LANUV- Arbeitsblatt 13,
Recklinghausen 2010
MWEBWV, MKULNV
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010
UMTEC
Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung Altdeponie Fludersbach, Antrag auf Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 KrWG , Erläuterungsbericht,
Bremen und Aachen 2014 und 2015
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG, ABTEILUNG STRAßENBAU,
STRAßENVERKEHR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau – ZTV La-StB 05- Dortmund 2005
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ANHANG 1
Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen
Die Kartierung und Bewertung der Vegetationselemente bzw. Biotoptypen erfolgte anhand
der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) herausgegebenen Anleitung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in
NRW“ (LANUV 2008). Bei der Darstellung im Bestands- und Konfliktplan des LBP wird der
1. Teil des Codes mit einem Index versehen (Ziffer nach dem Bindestrich), der die Ausprägungsmerkmale des kartierten Biotoptyps zusammenfasst.
Tab. 4
Bewertung der Biotoptypen des Untersuchungsgebietes
2. Codeteil
1.
Codeteil
Index
3. Codeteil
Biotoptyp
Wert
4. Codeteil
100 Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtypischen
AA0
37
Baumarten-Anteilen, Jungwuchs – Stangenholz,
BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer
m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
6
100 Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtypischen
AA0
38
Baumarten-Anteilen, Jungwuchs – Stangenholz,
BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer
g Baumarten gut ausgeprägt.
ta 3-5
7
100 Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtypischen
AA0
41
Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz,
BHD 14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer
g Baumarten gut ausgeprägt.
ta 1-2
8
100 Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtypischen
AA0
45
Baumarten-Anteilen, starkes – sehr starkes Baumholz, BHD > 50 cm, Strukturen lebensraumtypischer
g Baumarten gut ausgeprägt.
ta 11
9
100 Eichen-Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtyAA1
41
pischen Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres
Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensg raumtypischer Baumarten gut ausgeprägt.
ta 1-2
8
100 Eichen-Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtyAA1
42
pischen Baumarten-Anteilen, starkes – sehr starkes
Baumholz, BHD > - 50 cm, Strukturen lebensraumh. typischer Baumarten hervorragend ausgeprägt.
ta 11
9
Kreis Siegen - Wittgenstein
Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
2. Codeteil
1.
Codeteil
Index
3. Codeteil
Biotoptyp
Wert
4. Codeteil
100 Eichen-Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtyAA1
45
pischen Baumarten-Anteilen, starkes – sehr starkes
Baumholz, BHD > - 50 cm, Strukturen lebensraumh typischer Baumarten hervorragend ausgeprägt.
ta 11
10
100 Buchenmischwald mit 90 – 100 % lebensraumtypiAA2
42
schen Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres
Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensh raumtyp. Baumarten hervorragend ausgeprägt.
ta 1-2
9
90 Nadelbaum-Buchenmischwald mit 70- <90% leAA4
28
bensraumtyp. Baumarten-Anteilen, Jungwuchs –
Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumm typ. Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
5
90 Nadelbaum-Buchenmischwald mit 70 – <90 % leAA4
32
bensraumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen leg bensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt.
ta 1-2
7
90 Buchen-Eichenmischwald mit 70- <90% lebensAB1
28
raumtyp. Baumarten-Anteilen, Jungwuchs – Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtyp.
m Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
5
100 Buchen- Eichenmischwald mit 90 – 100 % lebensAB1
40
raumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres
Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensm raumtyp. Baumarten mittel – schlecht ausgeprägt.
ta 1-2
7
100 Buchen- Eichenmischwald mit 90 – 100 % lebensAB1
41
ta 1-2
raumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres
Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebens-
8
g raumtyp. Baumarten gut ausgeprägt.
100 Buchen- Eichenmischwald mit 90 – 100 % lebensAB1
42
raumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres
Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensh raumtyp. Baumarten hervorragend ausgeprägt.
ta 1-2
9
100 Birken-Eichenmischwald mit 90 – 100 % lebensAB2
37
raumtyp. Baumarten-Anteilen, Jungwuchs – Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtyp.
m Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
6
70 Erlenwald mit gebietsfremden Laubbaumarten mit
AC2
19
50 < 70% lebensraumtyp. Baumarten, JungwuchsStangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumm typ. Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt
ta 3-5
4
Kreis Siegen - Wittgenstein
Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
2. Codeteil
1.
Codeteil
Index
3. Codeteil
Biotoptyp
Wert
4. Codeteil
100 Erlenwald mit gebietsfremden Laubbaumarten mit >
AC2
37 (?)
90% lebensraumtyp. Baumarten, JungwuchsStangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumm typ. Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt
ta 3-5
6 (?)
100 Birkenwald mit gebietsfremden Laubbaumarten mit
AD0
38
mit > 90% lebensraumtyp. Baumarten, JungwuchsStangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumg typ. Baumarten gut ausgeprägt
ta 3-5
7
30 Pappelwald mit 0 - < 30 % lebensraumtypischen
AF0
1
Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz,
BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtyp. Baumarm ten mittel - schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
3
90 Laubmischwald einheimischer Arten, mit 70 < 90 %
AG2
29
lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD <13 cm, Strukturen
g lebensraumt. Baumarten gut ausgeprägt.
ta 3-5
6
90 Laubmischwald einheimischer Arten, mit 70 < 90 %
AG2
32
ta 1-2
lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen, geringes
– mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen
7
g lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt..
100 Laubmischwald einheimischer Arten, mit > 90 %
AG2
37
lebensraumtyp. Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis
Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumm typ. Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
6
30 Fichtenwald mit 0 < 30 % lebensraumtypischen
AJ0
1
Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz,
BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtyp. Baumarm ten mittel - schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
3
30 Fichtenwald mit 0 < 30 % lebensraumtypischen
AJ0
4
Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz,
BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer
m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt.
ta 1-2
4
30 Fichtenwald mit 0 < 30 % lebensraumtypischen
AJ0
8
Baumarten-Anteilen, starkes – sehr starkes Baumholz, BHD > - 50 cm, Strukturen lebensraumtypig scher Baumarten gut ausgeprägt.
ta 11
5
50 Fichtenwald mit 30 - < 50 % lebensraumtypischen
AJ0
10
Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz,
BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtyp. Baumarm ten mittel - schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
4
Kreis Siegen - Wittgenstein
Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
2. Codeteil
1.
Codeteil
Index
3. Codeteil
Biotoptyp
Wert
4. Codeteil
50 Fichtenwald mit 30 - < 50 % lebensraumtypischen
AJ0
14
Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz,
BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer
m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt.
ta 1-2
4
50 Fichtenmischwald mit einh. Laubbaumarten, mit 30AJ1
11
< 50% lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen,
Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Struktug ren lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt.
ta 3-5
5
50 Fichtenmischwald mit einh. Laubbaumarten, mit 30AJ1
14
< 50% lebensraumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukg turen lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt.
ta 1-2
5
50 Fichtenmischwald mit einh. Laubbaumarten, mit 30AJ1
17
< 50% lebensraumtyp. Baumarten-Anteilen, starkes
– sehr starkes Baumholz, BHD > 50 cm, Strukturen
g lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt.
ta 11
6
30 Nadelbaum-Fichtenmischwald, mit 0 - < 30% leAJ3
1
bensraumtyp. Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis
Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumm typischer Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
3
50 Nadelbaum-Fichtenmischwald, mit 30-< 50% leAJ3
14
bensraumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen leg bensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt.
ta 1-2
5
50 Laub-, Nadelbaum-Fichtenmischwald, mit 30-< 50%
AJ4
14
ta 1-2
lebensraumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes –
mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen
5
g lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt.
50 Kiefernmischwald mit einh. Laubbaumarten, mit 30AK1
14
< 50% lebensraumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukg turen lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt.
ta 1-2
5
30 Douglasienwald, mit 0 - < 30% lebensraumtyp.
AL1
1
Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz,
BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer
m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt
ta 3-5
3
50 Douglasienwald, mit 30-< 50% lebensraumtyp.
AL1
10
Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz,
BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer
m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
4
Kreis Siegen - Wittgenstein
Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
2. Codeteil
1.
Codeteil
Index
3. Codeteil
Biotoptyp
Wert
4. Codeteil
30 Roteichenwald mit 0 < 30 % lebensraumtypischen
AO0
5
Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz,
BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer
g Baumarten gut ausgeprägt.
ta 1-2
5
90 Ahornmischwald, mit 70-< 90% lebensraumtyp.
AR1
28
Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz,
BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer
m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
5
30 Lärchenwald mit < 30% lebensraumtypischen
AS0
4
Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz,
BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer
m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt.
ta 1-2
4
50 Lärchenwald mit 30 - < 50 % lebensraumtypischen
AS0
10
Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz,
BHD <13 cm, Strukturen lebensraumtypischer
m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
4
30 Lärchenwald mit < 30% lebensraumtypischen
AS1
1
Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz,
BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer
m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt.
ta 3-5
3
50 Lärchenwald mit 30 - < 50 % lebensraumtypischen
AS1
AT0
13
Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz,
BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer
m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt.
ta 1-2
Schlagflur mit Anteil Störzeiger (Neophyten/Nitrophyten) > 50%
1
4
3
neo 3
BA1
BA1
37
100 Feldgehölz mit > 90% lebensraumtypischen
ta 3-5 Baumarten, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD <
38
100 Feldgehölz mit > 90% lebensraumtypischen
ta 3-5 Baumarten, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD <
13 cm, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten
m mittel bis schlecht ausgeprägt.
13 cm, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten
g gut ausgeprägt.
6
7
70 Gebüsch mit > 50-70% lebensraumtypischen GeBB0
2
hölzartenanteilen.
5
Kreis Siegen - Wittgenstein
Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
2. Codeteil
1.
Codeteil
Index
3. Codeteil
Biotoptyp
Wert
4. Codeteil
100 Gebüschstreifen, Strauchreihe, mit >
BB1
70%.lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen
3
6
100 Strauchhecke, ebenerdig mit lebensraumtypischen
BD2
Gehölzanteilen > 70 %, einreihig, kein Formschnitt.
8
6
kb (tc)
70 Gehölzstreifen mit > 50 - 70% lebensraumtypischen
BD3
6
ta 1-2
Gehölzanteilen geringes - mittleres Baumholz, BHD
> 14 - 49 cm.
5
100 Gehölzstreifen mit > 70% lebensraumtypischen
BD3
8
ta 1-2
Gehölzanteilen geringes - mittleres Baumholz, BHD
> 14 - 49 cm.
7
Baumhecke mit > 70% lebensraumtypischen Gehölzanteilen, mehrreihig, kein Formschnitt.
6
Bachstau, Stau eines Baches mit kleiner offener
Wasserfläche.
4
Rückhaltebecken.
4
Absetzbecken
2
100
BD6
9
kb1 (tc)
FH2
wf6
FS0
wf6
FJ
wf4
HM1
2
xd3
Grünanlage. Park < 2ha, strukturreich mit Baumbestand.
Flächenhafte Hochstaudenflur, mit Anteil Störzeiger
Neo-, Nitrophyten > 75 %.
LB0
neo 5
5
3
Kreis Siegen - Wittgenstein
Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
2. Codeteil
1.
Codeteil
Index
3. Codeteil
Biotoptyp
Wert
4. Codeteil
Wohnbauflächen
ohne
Bewertung
Einzelhausbebauung
ohne
Bewertung
SC0
Gewerbe- und Industriefläche
ohne
Bewertung
VA0
versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege etc.)
0
unbefestigte Wege
3
SB0
SB2
VB3
1
Kreis Siegen - Wittgenstein
Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach
Landschaftspflegerischer Begleitplan
ANHANG 2
Tab. 5
Vorschlagsliste geeigneter Gehölze für die heckenartige Bepflanzung der Deponieoberfläche
Gehölzart
Wurzeltiefe)*
Eberesche
Sorbus aucuparia
2,50 m
Faulbaum
Frangula alnus
0,60 m
Gewöhnlicher Schneeball
Viburnum opulus
1,00 m
Hainbuche
Carpinus betulus
1,40 m
Pfaffenhütchen
Euonymus europaea
1,00 m
Purpurweide
Salix purpurea
2,00 m
Roter Hartriegel
Cornus sanguinea
1,00 m
Salweide
Salix caprea
2,00 m
Schlehe
Prunus spinosa
2,30 m
Traubenkirsche
Prunus padus
1,50 m
Weißdorn
Crataegus monogyna
1,80 m
)* Quelle: LANUV 2010
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