Kreis Siegen - Wittgenstein Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung der Altdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan Kreis Siegen - Wittgenstein Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung der Altdeponie Fludersbach Landschaftpflegerischer Begleitplan Auftraggeber: Umtec Prof. Biener / Sasse / Konertz Haferwende 7 28357 Bremen Verfasser: Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH Oststraße 92, 32051 Herford Herford, Januar 2015 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan -I- INHALTSVERZEICHNIS 1. Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................... 1 2. Vorhabensbeschreibung ................................................................................... 1 2.1.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 Räumliche Lage und Nutzung der Vorhabensfläche ............................................ 1 Topographie ......................................................................................................... 2 Geologie / Boden ................................................................................................. 2 Siedlung / Verkehr ............................................................................................... 2 Erholung............................................................................................................... 3 Landschaftsbild .................................................................................................... 3 Schutzausweisungen ........................................................................................... 3 Geplante Baumaßnahme und Verfüllkonzeption .................................................. 5 3. Auswirkungen der Deponieplanung auf Natur und Landschaft..................... 6 3.1 3.2 3.3 3.4 Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie ....................................................... 6 Planerische Wertung der faunistischen Untersuchung......................................... 7 Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags .............................................. 8 Bewertung der mit der geplanten Deponieerweiterung verbundenen Auswirkungen auf den Naturhaushalt ................................................................ 10 Historie ............................................................................................................... 10 Temporärer Verlust von Lebensräumen............................................................. 11 Eingriffsminderung durch geänderte Deponieplanung ....................................... 11 Auswirkungen auf den Gebietswasserhaushalt ................................................. 12 Bewertung der mit der geplante Deponieerweiterung verbundenen Veränderungen des Landschaftsbildes und ihrer Wahrnehmbarkeit .................. 13 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.5 4. Landschaftspflegerische Maßnahmen ........................................................... 15 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3 Abdeckung der Deponie..................................................................................... 16 Rekultivierung .................................................................................................... 18 Grünlandansaat ................................................................................................. 19 Bepflanzung mit Gehölzen ................................................................................. 19 Pflegemaßnahmen ............................................................................................. 20 Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange (vgl. Pkt. 3.3) ........................ 21 5. Eingriffsbilanzierung ....................................................................................... 22 5.1 5.2 Verlängerung der Deponielaufzeit ...................................................................... 24 Waldbilanz ......................................................................................................... 24 6. Kostenschätzung ............................................................................................. 25 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Einbindung der Deponie in die vorhandene Topographie (Quelle: Umtec 2014)....................................................................................... 14 Abdeckung gem. DK 0 ohne Oberflächenabdichtung ........................................ 16 Abdeckung gem. DK I mit Kunststoffdichtungsbahn als Oberflächenabdichtung.................................................................................... 16 Abdeckung gem. DK II mit Kunstoffdichtungsbahn über geotextiler Tondichtungsbahn als Oberflächenabdichtung ................................................ 17 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan - II - TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1 Tab. 2 Tab. 3 Tab. 4 Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche im Untersuchungsgebiet ................. 4 Wasserschutzgebiete in der Umgebung der Deponie .......................................... 4 Gegenüberstellung der Flächenbewertung ........................................................ 23 Bewertung der Biotoptypen des Untersuchungsgebietes ANLAGEN: Anlage 1 Bestandplan M. 1:5.000 Anlage 2 Bestands- und Konfliktplan M. 1:2.000 Anlage 3 Konfliktplan Landschaftsbild M. 1:25.000 Anlage 4 Geländeschnitte - Großräumige Sichtbeziehungen Anlage 5 Geländeschnitt – Detail Eremitage M. 1:1.000 Anlage 6 Rekultivierungsplan M. 1:2.000 M. ANHANG 1 Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet ANHANG 2 Vorschlagsliste geeigneter Gehölze für die Bepflanzung der Deponie 1:5.000 / 1:10.000 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. -1- Veranlassung und Aufgabenstellung Der Kreis Siegen – Wittgenstein plant die Erweiterung der Deponie Fludersbach in Siegen für Inertabfälle (DK 0, unbelasteter Boden) und für nicht gefährliche Abfälle (DK I, Bauschutt). Gegenwärtig verfügen die im Kreisgebiet vorhanden Deponien (insbesondere die Deponie Winterbach und die Deponie Fludersbach) über keine nennenswerten Einlagerungsmöglicheiten mehr und befinden sich formal in der Stilllegungsphase. Ohne die Schaffung neuer Entsorgungskapazitäten sind einer Machbarkeitsstudie der UNI Siegen zufolge deutliche Entsorgungsengpässe in der Region zu erwarten. Zur Aufrechterhaltung einer regionalen und damit wirtschaftlichen Entsorgungspraxis ohne unerwünschte Zunahmen der Transportweglängen soll die Deponie Fludersbach daher mit neuen Deponieabschnitten der Deponieklasse 0 und I ergänzt werden. Mit der geplanten Erweiterung sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verbunden, welche die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m § 4 (1) Landschaftsgesetz (LG) Nordrhein-Westfalen handelt es sich bei der beantragten Deponieerweiterung somit um einen Eingriff in Natur und Landschaft. Aufgabe des demzufolge vorzulegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ist die Beurteilung des Eingriffs und die Einbindung der Deponieerweiterung in die Landschaft unter Berücksichtigung der Einflüsse auf den Naturhaushalt, auf das ökologische Wirkungsgefüge sowie insbesondere auf das Landschaftsbild. Mit der Erarbeitung eines LBP wurden die Verfasser beauftragt. Grundlage des LBP ist die Entwurfsplanung des Büros Umtec, Bremen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird Bestandteil der Fachplanung im Planfeststellungsverfahren. 2. Vorhabensbeschreibung 2.1.1 Räumliche Lage und Nutzung der Vorhabensfläche Die Deponie Fludersbach liegt südöstlich des Stadtgebietes von Siegen. Im Nordosten der Deponie verläuft die Bundesstraße B 54 welche über Oberstdorf (Gemeinde Wilnsdorf) und Wilnsdorf zur Landesstraße 722 und zur Bundesautobahn BAB A 45 führt. Östlich der B 54 liegen mit Niederdielfen und Oberdielfen zwei weitere Ortsteile der Gemeinde Wilnsdorf. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan -2- Neue Einlagerungsbereiche der Deponieklassen (DK) 0 und I entstehen unmittelbar auf dem anstehenden Abfallkörper (Altdeponie). Die voraussichtliche Lage der einzelnen neuen Deponieabschnitte können den anliegenden Plänen entnommen werden. Teilflächen sollen je nach tatsächlichem Abfallaufkommen für DK-0 oder DK-I-Abfälle genutzt werden, wobei in der Summe der Gesamteinlagerung derzeit ein Mengenverhältnis von ca. 75 % DK-0-Abfall zu ca. 25 % DK-I-Abfall erwartet wird. Die von den neuen Deponieabschnitten nicht überlagerten Bereiche der Altdeponie erhalten entsprechend den Anforderungen der Deponieverordnung Oberflächenabdichtungssysteme (OFAD) und werden rekultiviert. 2.2 Topographie Die Deponie liegt in einer Geländemulde, die sich in südwestlicher Richtung (Richtung Stadtgebiet Siegen) öffnet. Im Bereich der Deponie werden Höhe von 320 m NN im Nordwesten bis 390 m NN im Südwesten erreicht. Umgeben ist die Deponie von den Höhen des Mittelbergs im Nordwesten mit ca. 370 m NN, des Kneling im Süden mit ca. 440 m NN und des Grimberg im Nordosten mit ca. 390 m NN. 2.3 Geologie / Boden Die Deponie liegt in den mittleren Siegener Schichten des Unterdevon. Bei dem anstehenden Gestein handelt es sich um Tonstein, geschiefert, sandig, gut gesondert, flaserig (sic), z. T. gebändert, dunkelgrau und Sandstein, schluffig, z. T. quarzitisch, bankig, grau (GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW, 1985). Die unter ungestörten Bedingungen anstehenden Bodentypen sind überwiegend Parabraunerden aus (Sand-)Löß, die entweder tiefer oder flacher entwickelt sind. In den Auen der Fließgewässer (z. B. im Bereich des ehemaligen Fludersbachs) haben sich Gley-Böden entwickelt (GEOLOGISCHER DIENST NRW, 2004). 2.4 Siedlung / Verkehr Die geplante Erweiterung erfolgt auf dem Gelände der planfestgestellte Deponie „Fludersbach. Der Erweiterungsbereich ist zzt. noch vom laufenden Deponiebetrieb geprägt. Er ist im Osten, Süden und Westen von Wald umgeben. Im Nordwesten befindet sich gewerbliche Bebauung zwischen den Straßen „Fludersbach“ und „Mathiasweg“. Im Nordosten des Untersuchungsgebietes verläuft die Bundesstraße B 54 als überregionale Verkehrsader von Siegen über Wilnsdorf in den Raum Haiger / Burbach. Über die B 54 (und die B 62) werden die Anschlussstellen der BAB A 45 in Siegen und Wilnsdorf erreicht. Die Zufahrt zur Deponie erfolgt von der B 54 aus über die Straße „Fludersbach“ durch den Stadtteil Lindenberg. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 2.5 -3- Erholung Aufgrund seiner Bewaldung ist das Untersuchungsgebiets für die Naherholung der Wohnbevölkerung von hoher Bedeutung. Gestärkt wird die Naherholungsfunktion durch gut nutzbare Waldwege, die Rundwanderungen im Gebiet ermöglichen. Einige der Waldwege sind Bestandteile überregionaler Wanderwege, wie der im Süden der Deponie markierte Schlösserweg (X 19), der von Düsseldorf nach Dillenburg führt. Er ist gleichzeitig Zugangsweg zum Rothaarsteig. Als weiterer überregionaler Wanderweg ist der Kölner Elisabethpfad im Nordwesten der Deponie durch den Wald zwischen der Deponie und der B 54 markiert. Er führt vom Kölner Dom durch das Bergische Land über Freudenberg nach Siegen, dann über die Eremitage zur Wasserburg Hainchen und durch das Lahn-Dill-Bergland bis zur Elisabethkirche in Marburg. Neben den genannten Hauptwanderwegen sind im Untersuchungsgebiet verschiedene örtliche Rundwanderwege sowie Verbindungs- und Zugangswege markiert. 2.6 Landschaftsbild Die Deponie liegt in einer Geländemulde, die sich in südwestlicher Richtung (Richtung Stadtgebiet Siegen) öffnet. Im Bereich der Deponie werden Höhe von 320 m NN im Nordwesten bis 390 m NN im Südwesten erreicht. Umgeben ist die Deponie von den Höhen des Mittelbergs im Nordwesten mit ca. 370 m NN, des Kneling im Süden mit ca. 440 m NN und des Grimberg im Nordosten mit ca. 390 m NN. Mit Ausnahme des Deponiegeländes, der bebauten Gebiete und der Verkehrsstraßen ist das Untersuchungsgebiet flächendeckend bewaldet. Innerhalb der Wälder wechseln sich Bestände unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Baumarten ab. 2.7 Schutzausweisungen Natur– und Landschaftsschutz Die Deponie liegt im Grenzbereich der Landschaftspläne Siegen und Wilnsdorf des Kreises Siegen - Wittgenstein. Außerhalb der planfestgestellten Deponiegrenze besteht flächendecken Landschaftsschutz (Landschaftsschutzgebiet Siegen gem. § 21 Landschaftsgesetz NRW). Von der geplanten Deponieerweiterung sind keine landschaftsrechtlichen Schutzausweisungen unmittelbar betroffen. Die in der Umgebung bestehenden Schutzausweisungen bzw. schutzwürdigen Bereiche sind mit der jeweiligen Entfernung zur Deponie in der folgenden Tabelle aufgelistet (s. auch Pkt. 2.2 und Abb. 4 der UVS). Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan Tab. 1 -4- Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche im Untersuchungsgebiet Schutzgebiet Nächstgelegenes Schutzgebiet Abstand von der Deponie* Naturschutzgebiete NSG Breitenbachtal 2,3 km in nördl. Richtung FFH-Gebiete FFH-Gebiet Giebelwald 8,5 km in südwestl. Richtung Vogelschutzgebiete Vogelschutzgebiet Westerwald 6,3 km in südwestl. Richtung Gesetzlich geschützte Biotope nach § §30 BNatSchG i.V.m § 62 Landschaftsgesetz NRW Fließgewässerbereiche (natürlich o. naturnah, unverbaut), Quellbereiche, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, GB-5114-220 (südlicher Zufluss des Fludersbaches) ca. 100 m südlich Biotopkataster BK-5114-042 Buchenwald, Eichenwald und EichenBirken-Niederwald an der Haroldseiche BK-5114-040 Eichen-Buchen-Hochwald östlich Siegen-Lindenberg BK-5114-049 Eichen-Buchenwald am Grimberg BK 5114 -055 Eichen-Ahorn-Bestand am Grimberg BK-5114-053 Buchenaltholz an der Eremitage südöstlich von Siegen am Südwestlichen Rand des Deponiegeländes ca. 350 m nordöstlich des Deponiegeländes östlich der B 54 ca. 400 m östlich der Deponie ca. 300 m südöstlich der Deponie, östlich der B 54 Wasserwirtschaft Eine Nutzung des Grundwassers zur Trinkwassergewinnung findet im Untersuchungsgebiet aktuell nicht statt. Wasserrechtliche Schutzausweisungen (Wasserschutzgebiet, Quellschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) sind von der Planung nicht betroffen. Die Entfernung der Deponie zu den nächstgelegenen Schutzgebieten ist in der folgenden Tabelle aufgeführt. Tab. 2 Wasserschutzgebiete in der Umgebung der Deponie Nächstgelegenes Schutzgebiet Abstand von der Deponie )* WSG Netphen Siegtal ca. 5,2 km in nordöstlicher Richtung WSG Stollen Birker Lay, Grundseifen, Zone III (Rheinland-Pfalz) ca. 6,5 km in südwestlicher Richtung )* jeweils bezogen auf die Deponieaußengrenze von Bestand / Erweiterungsplanung (Quelle: Sachverständigengemeinschaft Boden-Wasser-Umwelt; Kassel 1981, in UMTEC 2014) Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 2.8 -5- Geplante Baumaßnahme und Verfüllkonzeption Zur Aufrechterhaltung einer lokalen Entsorgungsmöglichkeit für vorwiegend inerte Abfälle und Erdaushub sollen auf der Deponie Fludersbach neue Deponieabschnitte eingerichtet werden. Folgende Bereiche sind dabei zu unterscheiden: Basiserweiterung Auf einem bisher noch nicht genutzten, jedoch zur Abfalleinlagerung planfestgestellten Areal wird eine Basiserweiterung entsprechend des Anforderungsniveaus der Deponieklasse 0 (Inertstoffdeponie) der Deponieverordnung (DepV) errichtet (UMTEC 2014). Bereiche mit einer multifunktionalen Abdichtung (MFA) Weitere neue Einlagerungsbereiche der Deponieklassen (DK) 0 und I entstehen unmittelbar auf dem anstehenden Abfallkörper (Altdeponie). Hierzu wird vor dem jeweiligem Einlagerungsbeginn auf dem betreffenden Bereich der Deponie eine Multifunktionale Abdichtung (MFA) hergestellt. Die nach den Anforderungen der DepV konzipierten Komponenten der MFA übernehmen hierbei sowohl die Funktion der Oberflächenabdichtung der unterlagernden Altdeponie als auch die der Basisabdichtung für die neuen Deponieabschnitte. Teilflächen dieses Bereichs sollen je nach tatsächlichem Abfallaufkommen für DK-0- oder DK-IAbfälle genutzt werden, wobei in der Summe der Gesamteinlagerung derzeit ein Mengenverhältnis von ca. 75 % DK-0-Abfall zu ca. 25 % DK-I-Abfall erwartet wird (UMTEC 2014). Zu rekultivierende Altdeponie Die von den neuen Deponieabschnitten nicht überlagerten Bereiche der Altdeponie erhalten entsprechend den Anforderungen der Deponieverordnung Oberflächenabdichtungssysteme (OFAD) und werden rekultiviert (UMTEC 2014). Entwässerung Zur Fassung der Sickerwässer der neuen Deponieabschnitte erhalten diese an der Basis die lt. DepV vorzusehenden Flächenfilter. Über die Anordnung von Quer- und Längsgefälle wird das Sickerwasser in den linienförmigen Tiefpunkten in Dränrohrleitungen gefasst. Über diese wartbaren (Spülung und Kamerabefahrung) Dränrohrleitungen wird das unbelastete Sickerwasser aus den Deponieabschnitten der DK 0 über neuen Sandfänge dem Fludersbach zugeleitet. Das Sickerwasser aus den Deponieabschnitten der DK I wird dem bestehenden Sickerwassersammelbecken am Tiefpunkt der Deponie zugeführt. Von dort erfolgt eine Ableitung und Behandlung in der kommunalen Kläranlage. Das unbelastete Oberflächen- und Dränwasser aus den Elementen der Oberflächenabdichtung wird dem Fludersbach zugeführt (UMTEC 2014). Die Anlage von Rückhaltebecken zur Regelung des Abflusses von der Deponieoberfläche wird geprüft. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan -6- Entgasung Während bei den neuen Deponieabschnitten aufgrund der dortigen Abfälle (keine Gasbildung) keine Entgasungseinrichtungen erforderlich sind, ist die Entgasung der Altdeponie vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und des Schutzes von Sachgütern aufrechtzuerhalten. Hier werden unterhalb der MFA und der OFAD vorhandene Einrichtungen in Ihrer Funktion aufrechterhalten bzw. zusätzliche Gasrigolen installiert. Das so gefasste Deponiegas wird der bestehenden Gasverdichterstation inkl. Blockheizkraftwerk und Hochtemperaturfackel zugeführt (UMTEC 2014). Deponiegut und Verfüllvolumen Die zur Deponierung vorgesehenen Massen entsprechen gemäß Deponieverordnung (DepV) den Deponieklassen DK 0 und DK I. In diesen Deponieklassen sind ausschließlich Boden (DK 0) und Abfälle mit sehr geringer Schadstofffreisetzung (DK I) zulässig. Das zu verfüllende Volumen beträgt insgesamt ca. 3.300.000 m³. Die Deponielaufzeit verlängert sich damit um ca. 20 Jahre. 3. Auswirkungen der Deponieplanung auf Natur und Landschaft Die vorgesehene Verfüllung erstreckt sich ausschließlich über Flächen einer bereits 1982 planfestgestellten Deponie. Bei einer Realisierung der Deponierung in der jetzt geplanten Form werden bisher nicht beanspruchte Waldflächen im östlichen Randbereich teilweise überschüttet. Jüngere, auf Zwischenrekultivierungen zurückzuführende Gehölzbestände sind vor allem im südlichen Randbereich betroffen. Auf den Flächen, auf denen aktuell kein Deponiebetrieb stattfindet, haben sich ruderale Gebüsch- und Krautfluren eingestellt. Die planfestgestellte Endhöhe der Deponie wird mit der nunmehr geplanten Endhöhe von 405 m NN nicht überschritten. 3.1 Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie Die geplante Erweiterung der Deponie Fludersbach bedingt nach § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrW-/AbfG als wesentliche Änderung ein Planfeststellungsverfahren, da von der geplanten Erweiterung die Möglichkeit erheblich nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter des § 2 UVPG ausgehen können. Unter diesen Rahmenbedingungen ergibt sich für das Vorhaben nach § 3e Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Nr. 12.2.1 der Anlage 1 des UVPG die Pflicht zur Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Der inhaltliche und räumliche Rahmen der vorliegenden UVS wurde mit den betroffenen Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange in einem Scopingtermin am 24. Juni 2014 in Siegen-Geisweid abgestimmt. In der UVS werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 UVPG verankerten Schutzgüter Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan -7- einschließlich der biologischen Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter mit den jeweiligen Wechselwirkungen untersucht. Als Ergebnis der UVS lässt sich zusammenfassen, dass die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter wesentlich durch die bestehende Nutzung der betroffenen Fläche und die damit verbundene Vorbelastung gemindert wird. Wie unter Pkt. 3 bereits beschrieben, erstreckt sich die geplante Erweiterung über eine Fläche, die zum überwiegenden Teil bereits durch die vorhandene Deponie erheblich vorbelastet ist. Der mit der Erweiterung entstehende neue Deponiekörper wird auf den vorhandenen Deponiekörper geschüttet. Bedingt durch die vorhandene Nutzung sind von der geplanten Deponieerweiterung trotz der Erweiterung in östlicher Richtung (innerhalb der planfestgestellten Deponiegrenze) mit Ausnahme der Schutzgüter Boden sowie Tiere und Pflanzen keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung der untersuchten Schutzgüter betroffen. Zur Deponierung sind Materialien der Deponieklassen 0 und I vorgesehen. Damit sind ausschließlich Abfälle ohne oder mit sehr geringer Schadstofffreisetzung zulässig. Die mit der Erweiterung verbundenen betriebsbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter sind mit den gegenwärtig bereits von der genehmigten Deponie ausgehenden Effekten vergleichbar. Eine Zunahme dieser Auswirkungen, mit Ausnahme der um ca. 20 Jahre verlängerten Gesamtlaufzeit der Deponie, ist nicht zu erwarten. 3.2 Planerische Wertung der faunistischen Untersuchung Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben sind Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Individuen bzw. Entwicklungsstadien artenschutzrechtlich relevanter Tierarten erforderlich (s. faunistische Erfassung des Kölner Büros für Faunistik, 2015). Vögel Ein angenommener Brutplatz des Waldkauzes befindet sich in dem Waldbestand östlich der Deponie außerhalb der Deponiegrenzen und des Eingriffsbereichs. Damit ist ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1-3 für diese Art nicht zu erwarten. Dieses gilt ebenfalls für die als Durchzügler festgestellten Arten Steinschmätzer und Wiesenpieper sowie die Gastvögel und Nahrungsgäste Graureiher, Kolkrabe, Mittelspecht, Schwarzmilan und Schwarzspecht. Ohne die Umsetzung entsprechender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen könnte jedoch eine artenschutzrechtliche Betroffenheit für die Arten Baumpieper und Neuntöter eintreten, die ihre Brutreviere oder Teile davon in der Vorhabenfläche besitzen. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan -8- Durch eine zeitliche Beschränkung für die Rodung von Gehölzen und die Räumung von Vegetationsflächen (Durchführung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten vom 1. März bis 30. September) kann für diese Arten ein Verstoß gegen § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 vermeiden werden (vgl. KBfF 2015). Da die Endgestaltung der Deponie abschnittsweise von Norden nach Süden vorgenommen werden soll, stehen für die im Süden der Deponie vorkommenden Arten Neuntöter und Baumpieper bis zur planungsbedingten Beanspruchung ihrer Habitate Ausweichlebensräume zur Verfügung. Um eine Funktionsfähigkeit der im Zuge der Rekultivierung entstehenden Ersatzhabitate zu gewährleisten, erfolgt die Rekultivierung der ersten Bauabschnitte möglichst zeitnah nach Abschluss der Deponierung. Säugetiere (Fledermäuse) In dem Waldbestand zwischen der östlichen Deponiegrenze und der B 54 befinden sich Höhlenbäume, die die Funktion von potenziellen Sommer- (zumindest sporadisch) und Winterquartieren (mögliche Winterquartiere bei Stammdurchmessern ab 50 cm) für Fledermäuse übernehmen. Einer der erfassten Höhlenbäume befindet sich im Eingriffsbereich der Planung. Zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Individuen sind daher auch für diese Tiergruppe geeignete Maßnahmen erforderlich. Zeitnah vor eventuellen Fällarbeiten ist eine erneute Überprüfung des betroffenen Bestandes auf Höhlenbäume und eine Besatzkontrolle der Baumhöhlen durchzuführen. Bei einer Nutzung der Höhlen durch Fledermäuse sind geeignete Schutzmaßnahmen der Tiere einzuleiten (s. u. Pkt. 3.3). Der Verlust von Baumhöhlen ist durch die Anbringung von Fledermauskästen an geeigneten Bäumen in der Umgebung zu ersetzen (vgl. KBfF 2015). 3.3 Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags Im artenschutzrechtlichen Beitrag bzw. der Artenschutzprüfung (ASP) wird ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen (vgl. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010). Konkret sind für die Artenschutzprüfung in NRW die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als planungsrelevant eingestuften Arten von Bedeutung. Das Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags wird für die geplante Erweiterung der Deponie Fludersbach wie folgt zusammengefasst: Im Zuge der Bestandserhebungen vor Ort und der oben beschriebenen Datenrecherche konnten keine Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet erbracht werden. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan -9- Die Fauna des Untersuchungsgebietes wurde im Frühjahr bis Herbst 2014 vom Kölner Büro für Faunistik untersucht. Die Untersuchung erbrachte keine Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Amphibien und Reptilien. Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Weichtiere, Schmetterlinge, Käfer und Libellen liegen ebenfalls nicht vor. Zu den im Untersuchungsgebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten zählen diverse Fledermaus- und Vogelarten. Bei allen vorkommenden Arten können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch das geplante Vorhaben vermieden werden: Es werden keine Tiere verletzt oder getötet (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG). Es kommt zu keiner Störung der Arten während der Fortpflanzungs- Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten, welche zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führen könnte (§ 44 (1) Nr. 2 BNatSchG). Auch wenn Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden, bleibt die ökologische Funktion dieser Stätten im räumlichen Zusammenhang erhalten (§ 44 (1) Nr. 3 i.V.m. § 44 (5) BNatSchG). Planungsrelevante wild lebenden Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen werden weder aus der Natur entnommen, noch werden ihre Standorte beschädigt oder zerstört (§ 44 (1) Nr. 4 i.V.m. § 44 (5) BNatSchG). Folgende Maßnahmen bzw. Einschränkungen sind zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erforderlich: Keine Beseitigung von Gehölzstrukturen zwischen dem 1. März und dem 30. September (Brut- und Aufzuchtszeit). Deponierung und Herstellung der Endgestaltung (einschließlich) der Rekultivierung abschnittsweise von Norden nach Süden, zur kontinuierlichen Erhaltung der Lebensraumfunktion für Neuntöter und Baumpieper. Kontrolle der Baumbestände vor deren Fällung auf Besatz durch Fledermäuse. Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen sofern Tiere angetroffen werden (s. o. Pkt. 4.3). Anbringung von Fledermauskästen zur allgemeinen Verbesserung des Lebensraums und ggf. als Ersatz für verloren gehende Quartiere an geeigneten Bäumen in den Wäldern der näheren Umgebung. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan - 10 - 3.4 Bewertung der mit der geplanten Deponieerweiterung verbundenen Auswirkungen auf den Naturhaushalt 3.4.1 Historie Die für die DK-0- und DK-I-Deponie vorgesehenen Flächen liegen innerhalb der bereits 1982 planfestgestellten Grenzen der damaligen Deponie für Siedlungsabfälle und deponiefähige Industrieabfälle (entspricht heute etwa der Deponieklasse DK II). Die planfestgestellte Grenze umschließt eine Fläche von insgesamt ca. 41 ha. Bestandteil des Beschlusses ist ein Rekultivierungsplan, der eine flächige Bepflanzung der Deponieoberfläche mit standortgemäßen Baum- und Straucharten vorsieht (s. Unterlage Nr 10). Planfestgestelltes Rekultivierungsziel ist somit die flächige Aufforstung der Deponieoberfläche. Angaben zu weiteren Kompensationsmaßnahmen sind dem Planfeststellungsbeschluss nicht zu entnehmen Fazit in Bezug auf die aktuelle Planung Die Eingriffsfläche der nunmehr geplanten Erweiterung in Form einer Erdaushub und Inertstoffdeponie liegt komplett auf dem 1982 bereits zur Ablagerung von Siedlungsabfällen und deponiefähigen Industrieabfällen planfestgestellten Deponiegelände. Für die vorliegende Planung ist hieraus zu folgern, dass auch für die Eingriffsfläche der geplanten Erdaushub und Inertstoffdeponie bereits eine Eingriffsregelung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von 1982 durchgeführt wurde. Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss enthält keine Bestimmungen zu Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Deponiegeländes. Somit sollte die Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die Rekultivierung der Deponie in Form einer Aufforstung mit standortgerechten Laubgehölzen erfolgen. Den aktuellen Anforderungen an die Oberflächenabdichtung von DK-I- und DK-II-Deponien entsprechend ist eine flächige Aufforstung, wie in der ursprünglichen Rekultivierungsplanung vorgesehen, nicht mehr zulässig. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 3.4.2 - 11 - Temporärer Verlust von Lebensräumen Überplanung von Waldflächen Für die geplante Deponieerweiterung werden ca. 26.100 m² Wald innerhalb der planfestgestellten Deponiegrenze in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei überwiegen um lebensraumtypischen Buchen-Eichenmischwald aus geringem bis mittlerem Baumholz (Biotoptyp AB1, Bewertung s. Tab. 4 im Anhang). Überplanung der vorhandenen Deponieoberfläche Auf Teilen der vorhandenen Deponieoberfläche, die überschüttet werden, hat sich eine Spontanvegetation aus Kräutern und Straucharten angesiedelt (s. auch Bestandsbeschreibung in der faunistischen Untersuchung, KBfF 2015). Bei der Krautflora auf der Deponie dominieren ruderale Störungszeiger wie Rainfarn (Tanacetum vulgare), Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Huflattich (Tussilago farfara), Beifuß (Artemisia vulgaris), Weidenröschen (Epilobium angustifolium), Johanniskraut (Hypericum perforatum), Brennessel (Urtica dioica) und Kratzdistel (Cirsium vulgare). Vor allem im nordöstlichen Böschungsbereich wurden Bestände des Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) kartiert. Die Strauchbestände bestehen überwiegen aus Weidenarten (Salix spec.), Ginster (Cytisus scoparius), Rosen (Rosa rugosa, Rosa canina), Hartriegel (Cornus sanguinea), Weißdorn (Crataegus monogyna), Birke (Betula pendula), Aspe (Populus tremula) und Brombeere (Rubus fruticosus). Am Nordrand der Deponie werden jüngere Feldgehölzbestände aus lebensraumtypischen Baumarten (BA1-38 s. Anhang 1 Tab. 4) kleinflächig überplant, die aus früheren Zwischenrekultivierungen hervorgegangen sind. 3.4.3 Eingriffsminderung durch geänderte Deponieplanung Verringerung der Eingriffsfläche Die von der planfestgestellten Deponiegrenze eingeschlossene Fläche beträgt rd. 410.000 m². Dieser maximal beanspruchbaren Eingriffsfläche steht eine Fläche von rd. 307.400 m² gegenüber, die innerhalb der planfestgestellten Grenze mit der vorliegenden Planung tatsächlich beansprucht wird. Wertvolle Laubwaldbestände im Nordosten und Osten der Deponie können durch die reduzierte Eingriffsfläche geschont werden (s. Anlage 2, Bestands- und Konfliktplan). Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan - 12 - Reduzierung des Schadenspotenzials durch Veränderung der Deponieklasse Die vorliegende Planfeststellung aus dem Jahr 1982 erlaubt eine Deponierung von Siedlungsabfällen und deponiefähigen Industrieabfälle (entsprechend etwa der heutigen Deponieklasse II). Mit der nunmehr geplanten Deponierung entsprechende den Deponieklassen DK 0 und DK I (unbelasteter Boden und nicht gefährliche Abfälle wie Bauschutt) wird der potenzielle Eintrag von Schadstoffen in den Naturhaushalt verringert. Eine weitere Minderung der betriebsbedingten Auswirkungen, z. B. auf den Gebietswasserhaushalt wird durch die Deponieabeckung entsprechend dem neuesten Stand der Technik erreicht (s.u.). 3.4.4 Auswirkungen auf den Gebietswasserhaushalt Um eine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes, insbesondere des Grundwassers, durch Deponiesickerwasser auszuschließen, ist eine dichte Abdeckung des Deponiekörpers vorgesehen (s. Pkt. 2.8). Durch die Verwendung bindigen Bodenmaterials mit hoher Wasserspeicherfähigkeit für die Rekultivierungsschicht wird ein Teil des Niederschlagswassers zurückgehalten und durch die Vegetation verdunstet. Die Grundwasseranreicherung durch Niederschlagswasser wird im Bereich des abgedichteten Deponiekörpers unterbunden. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 3.5 - 13 - Bewertung der mit der geplante Deponieerweiterung verbundenen Veränderungen des Landschaftsbildes und ihrer Wahrnehmbarkeit Im Zuge der Erweiterung wird der Deponiekörper von derzeit ca. 370 m auf 405 m NN erhöht. Die Deponie liegt in einer Talmulde, die sich in nordwestlicher Richtung, zum Stadtgebiet von Siegen hin öffnet. Bebaute Flächen gelten generell als sichtverschattet. Eine Veränderung des Landschaftsbildes in der weiteren Umgebung wird im Stadtgebiet daher nicht wahrgenommen. Das Stadtgebiet selbst liegt in einem Talkessel. Aufgrund der Topographie wirkt die Bebauung daher gegenüber den nordwestlich und nordöstlich des Stadtgebietes gelegenen Höhenzügen nicht sichtverstellend. Von nordwestlich und nordöstlich des Stadtgebietes gelegenen, unbewaldeten Blickstandorten (Tiergarten im Nordwesten und Rabenhain im Nordosten) ist die mit der Deponie verbundene Veränderung des Landschaftsbildes somit wahrnehmbar. Im Westen ist die Deponie von den bewaldeten Höhen des Mittelbergs mit Höhen von 380 bis 400 m NN umgeben. Bei einem geplanten Hochpunkt der Deponie von 405 m NN ergibt sich in dieser Richtung aus dem Relief im Zusammenwirken mit der Vegetationsdichte (Bewaldung) eine wirksame visuelle Abschirmung der Deponie. Dieses gilt auch in südöstlicher Richtung, in der sich der bewaldete Kneling mit einer Höhe von ca. 450 m NN an den Deponiebereich anschließt. Im Osten der Deponie liegen außerhalb der bewaldeten Flächen bebaute Bereiche, die wie die bewaldeten Flächen insgesamt als sichtverschattet einzustufen sind. Die vorhandenen offenen Taleinschnitte als potenzielle Wahrnehmungsbereiche für visuelle Beeinträchtigungen befinden sich naturgemäß in den tieferen Geländebereichen. Eine visuelle Wahrnehmung der Deponie wird hier durch die bewaldeten Höhenzüge im Nahbereich der Deponie verhindert. Mit der geplanten Erweiterung der Deponie entsteht in der vorhandenen Umgebung kein fremdes (ungewöhnliches) Landschaftselement. Mit einer geplanten maximalen Endhöhe von ca. 405 m werden die Kuppen der umliegenden Erhebungen nicht überragt. Teilflächen der Deponieoberfläche können im Rahmen der Rekultivierung wieder aufgeforstet werden. Flächen, die aus abdichtungstechnischen Gründen von Gehölzen frei bleiben müssen, werden nach Abschluss der Rekultivierung als extensiv genutzte Mittelgebirgs-Wiesenlandschaft erscheinen, die durch Heckenstrukturen gegliedert ist. Die rekultivierte Deponie entspricht damit weitgehend dem angestrebten Biotopverbund, der als Entwicklungsziel einen altholz- und strukturreichen Laubwald und extensive Nutzungsformen beschreibt (VB-A-5114-015, s. Pkt. Biotopverbund der UVS). Insgesamt werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild daher als unerheblich eingestuft. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan Abb. 1 Einbindung der Deponie in die vorhandene Topographie (Quelle: Umtec 2014) - 14 - Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 4. - 15 - Landschaftspflegerische Maßnahmen Zur Einbindung des Deponiekörpers in die Landschaft ist im Anschluss an die Abdeckung der Deponie im Bereich der DK-0-Abschnitte eine Aufforstung mit standortgerechten, bodenständigen Laubholzarten geplant. Die flächigen Aufforstungen erfolgen überwiegend im Bereich der entstehenden Kuppe der Deponie sowie den östlichen Hangbereichen. Mit der Bewaldung der östlichen Hangbereiche wird die landschaftliche Einbindung zu den kulturhistorisch bedeutenden Bereichen östliche der B 54 (Eremitage) verstärkt. Im Bereich der DK-I-Abschnitte, die eine Oberflächenabdichtung erhalten, ist eine heckenartige Bepflanzung mit Gehölzen vorgesehen. Die Bepflanzung soll hier überwiegend entlang der geplanten Wege und der flacher modellierten Böschungen vorgenommen werden, da auf diesen Flächen die Herstellung einer ausreichend mächtigen Rekultivierungsschicht möglich ist. Die nicht zur Bepflanzung mit Gehölzen vorgesehenen Flächen erhalten eine Grünlandansaat und werden zu extensiv gepflegten Wiesenflächen entwickelt. Extensiv gepflegte Wiesenflächen entstehen auf den nach Süden und Westen geneigten Hangflächen. Nach Abschluss der Rekultivierung und Entwicklung der Gehölzpflanzungen prägen bewaldete Kuppen und extensiv genutztes, durch Hecken gegliedertes Grünland auf den tieferen Hangflächen das Landschaftsbild. Dieses ist mit den typischen Geländeformen und dem Mosaik verschiedener Nutzung in der Kulturlandschaft des Siegerlandes (z. B. in sogen. Siepen) vergleichbar. Ein periodisches „Auf-den-Stock-setzen“ der Gehölzbestände auf der Deponie entspricht der regionaltypischen Haubergswirtschaft. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 4.1 - 16 - Abdeckung der Deponie Die Ausführung der für die Art der Rekultivierung maßgebenden Oberflächenabdichtung bzw. Deponieabdeckung in den DK-0-, DK-I- und DK-II-Abschnitten verdeutlichen die folgenden Abbildungen (Quelle: Umtec 2014). Abb. 2 Abdeckung gem. DK 0 ohne Oberflächenabdichtung Abb. 3 Abdeckung gem. DK I mit Kunststoffdichtungsbahn als Oberflächenabdichtung Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan Abb. 4 - 17 - Abdeckung gem. DK II mit Kunstoffdichtungsbahn über geotextiler Tondichtungsbahn als Oberflächenabdichtung Vermeidung der Ausbreitung von Neophyten Als Neophyten, deren Ausbreitung zu verhindern ist, sind insbesondere der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und der Riesenbärenklau (Heracleum giganteum) zu beachten. Dazu wird der Boden bei der Anlieferung auf Verunreinigungen durch Pflanzenteile der kritischen Arten (z.B. Rhizome des Japanischen Staudenknöterich) kontrolliert. Werden dabei entsprechende Hinweise gefunden oder ist die Herkunft des Bodens hinsichtlich der Verunreinigung mit Neophyten als kritisch einzustufen (z.B. bei Auenböden), erfolgt eine gesonderte Behandlung der angelieferten Massen im Zuge der Bauausführung. Die zur Vermeidung einer Ausbreitung der Neophyten ggf. durchzuführenden Maßnahmen werden mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein abgestimmt. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 4.2 - 18 - Rekultivierung Als Unterschied zu der 1982 planfestgestellten flächigen Aufforstung der Deponieoberfläche ist das Rekultivierungsziel nunmehr eine Aufforstung der Kuppen und östlichen Hangflächen und die Entwicklung einer Heckenlandschaft mit extensiv genutztem Grünland im Süden und Westen. Hiermit wird der unterschiedlichen Abdichtung der DK-0-Abschnitte (ohne OFA) und DK-I-Abschnitte (mit OFA) Rechnung getragen. Mit der Beschränkung der Gehölzpflanzungen im Bereich der DK-I-Abschnitte auf Strauchpflanzungen (Hecken) entlang der Wege soll ein größtmöglicher Schutz der Oberflächenabdichtung gegen Beschädigungen durch Gehölzwurzeln (z. B. bei Windwurf) sichergestellt werden. Als Rekultivierungsziel wird demzufolge eine offene extensive Grünlandnutzung mit Gebüschen und Strauchhecken entlang der Bermen angestrebt. Die Verfüllung der Deponie erfolgt in zeitlich aufeinander folgenden Verfüllphasen bzw. Abdichtungsphasen. Jeder Abdichtungsphase (Einbau der MFA) schließt sich die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung der nicht von der Erweiterung der betroffenen Altdeponieflächen an: Abdeckung wie unter Pkt. 4.1 beschrieben Fläche eggen bzw. grubbern Ansaat einer Landschaftsrasenmischung zum kurzfristigen Erosionsschutz auf den gehölzfrei bleibenden Flächen Gehölzpflanzung im jeweils folgenden Herbst Neben der üblichen Jungwuchspflege sind bei den Hecken ca. alle 10 – 15 Jahre Pflegehiebe erforderlich, um ein zu starkes Wurzelwachstum zu bremsen. Bei diesen Pflegehieben werden etwa 1/3 des Bestandes (zeitversetzt über die Gesamtfläche verteilt) auf den Stock gesetzt. Die Freiflächen werden je nach Bedarf mindestens einmal pro Jahr gemäht, mit Abtransport des Mähgutes. Als Alternative kommt eine Beweidung mit Schafen in Betracht. Mit Beachtung des § 40 BNatSchG wird ausschließlich gebietseigenes (regionaltypisches) Saat- und Pflanzgut verwendet. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 4.2.1 - 19 - Grünlandansaat Die für eine dauerhafte Begrünung vorbereitete Rekultivierungsschicht wird unmittelbar nach der Bodenandeckung eingesät. Zur Verwendung kommt die Regel-Saatgut-Mischung RSM 8.1 Biotopflächen, Variante 1-Grundmischung für Standorte ohne extreme Ausprägung zur Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland oder einer vergleichbaren für die Begrünung von Deponien besonders geeigneten Saatmischung. Die Grundmischungen bestehen aus 70 % Mischanteil Gräser und 30 % Mischanteil Kräuter. Zur Vermeidung von Erosionen wird eine Aussaatmenge von ca. 15 g/m² aufgebracht. Unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Rekultivierung tatsächlich entstandenen Bodenverhältnisse und des Zeitpunktes (Jahreszeit) der Ansaat kann der in der Grundmischung enthaltene Kräuteranteil bei der angenommenen Aussaatmenge von 15 g/m² auf 15 % reduziert werden. Dafür können zusätzlich 15 % vorwüchsige Gräser für einen kurzfristigen Erosionsschutz mit ausgesät werden. 4.2.2 Bepflanzung mit Gehölzen Heckenpflanzungen Zur Verwendung kommen standortgerechte, flachwurzelnde Gehölze der in Tab. 5 (Anhang 2) aufgeführten Arten. Die Pflanzung erfolgt mindestens dreireihig im Verband von 1,5 x 1,5 m. Aufforstungen Auf den Flächen der DK-0-Deponieabschnitte (ohne Oberflächenabdichtung) ist eine Bepflanzung mit Baumarten deponietechnisch möglich. Hier erfolgt (entsprechend der ursprünglichen Rekultivierungsplanung) eine Aufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten. Die genaue Ausführung der Aufforstung (Artenzusammensetzung und Pflanzverband) werden im Rahmen der Ausführungsplanung mit der zuständigen Forstbehörde abgestimmt. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 4.2.3 - 20 - Pflegemaßnahmen Zur Entwicklung und Erhaltung der angestrebten Biotoptypen ist über den Zeitraum der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege hinaus eine dauerhafte Unterhaltungspflege erforderlich. Durch die Pflegemaßnahmen erfolgt eine gezielte Steuerung der Vegetationsentwicklung. Pflege der Grünlandflächen Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege erfolgt gem. der ZTV La-StB 05. Als Pflegemaßnahme ist eine 2-malige Mahd bis zur Abnahme erforderlich. Das anfallende Mähgut wird von den Bearbeitungsflächen entfernt. Zur Entwicklung artenreicher Bestände werden die Flächen als Unterhaltungspflege turnusmäßig gemäht. Das dabei anfallende Mähgut wird von den Flächen entfernt. Die Häufigkeit der Mähgänge (1 – 2 mal) und der Mähzeitpunkt werden in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde unter Berücksichtigung der Kriterien Biotopfunktion (z. B. für Brutvögel) und den Nährstoffverhältnissen des Andeckbodens (Massenaufwuchs) festgelegt. Als Alternative zur Mahd können die Flächen mit Schafen beweidet werden. Mit der Pflege wird langfristig eine Aushagerung und Entwicklung von Magergrünland (Magerrasen) angestrebt. Pflege der Gehölzpflanzungen Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege erfolgt gem. der ZTV La-StB 05. Als Fertigstellungspflege ist im Wesentlichen ein 2-maliges Freischneiden und Bewässern (nach Bedarf) der Pflanzflächen erforderlich, das anfallende Mähgut verbleibt als Mulch in den Bearbeitungsflächen. Als Entwicklungspflege für die Gehölzflächen ist ein 1- bis 2-maliges Freischneiden zur Verhinderung der Verdämmung der Gehölze durch Gräser und Kräuter vorgesehen. Als Entwicklungspflegezeitraum werden 3 Jahre angesetzt. Im Rahmen der Unterhaltungspflege sollen die Gehölzbestände auf der Deponie, mit Ausnahme der Aufforstungen, zu Strauchhecken und mesophilem Gebüsch entwickelt werden. Dazu werden die Bestände auf 15 – 20 % der Fläche, je nach Wüchsigkeit, mindestens aber etwa alle 10 bis 15 Jahre abschnittsweise „auf-den-Stock-gesetzt“. Durch den partiellen Rückschnitt werden unterschiedliche Entwicklungsstufen der Gehölze erhalten. Die Lebensbedingungen der an die jeweiligen Biotopstrukturen angepasste Fauna und Flora bleiben damit gewährleistet ebenso wie eine gleichbleibende Einbindung der Deponie in das Landschaftsbild. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 4.3 - 21 - Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange (vgl. Pkt. 3.3) Zur Vermeidung der Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG werden bei der Realisierung der Planung folgende Vorgaben beachtet: Keine Beseitigung von Gehölzstrukturen zwischen dem 1. März und dem 30. September (Brut- und Aufzuchtszeit). Deponierung und Herstellung der Endgestaltung (einschließlich) der Rekultivierung im südlichen Deponiebereich abschnittsweise zur kontinuierlichen Erhaltung der Lebensraumfunktion für Neuntöter und Baumpieper. Kontrolle von Baumbeständen (als potenziellen Fledermausquartieren) vor der Fällung durch eine sachkundige Person auf Besatz durch Fledermäuse. Werden dabei Bäume mit Fledermausbesatz festgestellt, so werden die Höhlenöffnungen in den Monaten Oktober und November mit Ausflugschleusen versehen, die nur in eine Richtung für die Tiere passierbar sind. Nach einem Verlassen der Höhle ist den Tieren damit eine Rückkehr verwehrt.Aufgrund der Bestandstruktur der umliegenden Wälder mit großem Altholzanteil ist davon auszugehen, dass geeignete Ersatzhöhlen zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden zur allgemeinen Verbesserung des Lebensraums und ggf. als Ersatz verloren gehende Quartiere 5 Fledermauskästen an geeigneten Bäumen in den Waldgebieten in der Umgebung angebracht. Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 5. - 22 - Eingriffsbilanzierung Die für die DK-0- und DK-I-Deponie vorgesehenen Flächen liegen innerhalb der bereits 1982 planfestgestellten Grenzen der damaligen Deponie für Siedlungsabfälle und deponiefähige Industrieabfälle. Der 1982 planfestgestellte Rekultivierungsplan, sieht eine flächige Bepflanzung der Deponieoberfläche mit standortgemäßen Baum- und Straucharten vor. (Unterlage Nr 10 der Planfeststellungsunterlagen). Bestimmungen zu Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Deponiegeländes sieht der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss nicht vor (s. Pkt. 3.4.1). Den aktuellen Anforderungen an die Oberflächenabdichtung von DK-I- und DK-II-Deponien entsprechend ist eine flächige Aufforstung, wie in der ursprünglichen Rekultivierungsplanung vorgesehen, nicht mehr zulässig. In der folgenden Tab. 3 werden der Flächenwert, der sich aus dem angenommen Biotopwert der Aufforstung gem. Rekultivierungsplan von 1982 ergibt und der mit der aktuell geplanten Rekultivierung erreichbare Flächenwert gegenübergestellt. Die angesetzten Biotopwerte entsprechen der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV (Recklinghausen 2008). Demnach wird für die im Rekultivierungsplan von 1982 vorgesehene Aufforstung mit lebensraumtypischen Laubbaumarten ein fiktiver Biotopwert von 6 angenommen (vgl. Pkt. 3.3 der „Numerischen Bewertung für die Eingriffsregelung“). Bei der in Ansatz gebrachten Fläche der Wege wird davon ausgegangen, dass für die Rekultivierung gem. Planfeststellung von 1982 die gleiche Fläche benötigt worden wäre, wie für die jetzt geplante Rekultivierung. Als Bezugsgröße für die Bilanzierung wird die für die vorliegende Planung beanspruchte Gesamtfläche zugrunde gelegt. Hierfür wird ein Wert von rd. 310.000 m² ermittelt. Die von der planfestgestellten Deponiegrenze eingeschlossene Fläche beträgt im Vergleich dazu rd. 410.000 m². Der Vergleich der erreichbaren Flächenwerten der planfestgestellten Rekultivierung mit der Rekultivierung gem. vorliegender Erweiterungsplanung zeigt, dass die aktuell geplante Rekultivierung in ihrer ökologischen Wertigkeit der mit dem Rekultivierungsplan von 1982 festgesetzten Rekultivierung entspricht. Mit beiden Rekultivierungen wird ein Flächenwert von rd. 1.805.400 WE erreicht. Die Kompensation kann somit auf der Deponie erbracht werden (vgl. Vermerk zum Scoping Termin vom 28.Juli 2014). Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan Tab. 3 - 23 - Gegenüberstellung der Flächenbewertung Rekultivierung gem. Planfeststellung 1982 Biotoptyp gem. Plan‐ Fläche angenommener Flächenwert feststellung 1982 Biotopwert (WE) Laubwald aus lebens‐ raumtypischen Laub‐ baumarten Wege, wassergebunden (VB7) 291.800 m² 6 18.200 m² 310.000 m² 3 Rekultivierung gem. Erweiterungsplanung Biotoptyp gem. Erweite‐ Fläche Biotopwert Flächenwert rungsplanung (WE) geplanter Laubwald aus lebensraumtyp. Baumar‐ 1.750.800 ten im DK‐0‐Bereich 64.300 m² 6 385.800 Hecken (BD3) aus lebens‐ raumtypischen Strauchar‐ ten 6.500 m² 6 39.000 Wege, wassergebunden (VB7) 18.200 m² 3 54.600 221.100 m² 6 1.326.000 54.600 Artenreiche Mähwiese (EA,xd1,veg2) 1.805.400 310.000 m² 1.805.400 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 5.1 - 24 - Verlängerung der Deponielaufzeit Gegenwärtig verfügen die im Kreisgebiet vorhanden Deponien über keine nennenswerten Einlagerungsmöglichkeiten mehr für Inertabfälle (DK 0, unbelasteter Boden) und nicht gefährliche Abfälle (DK I, Bauschutt). Einer Machbarkeitsstudie der UNI Siegen zufolge sind zur Vermeidung deutlicher Entsorgungsengpässe in der Region neue Entsorgungskapazitäten zu schaffen. Hiermit wird der bestehende Bedarf an Deponievolumen der Deponieklassen DK0 und DKI belegt. Zur Aufrechterhaltung einer regionalen und damit wirtschaftlichen Entsorgungspraxis ohne unerwünschte Zunahmen der Transportweglängen soll die Deponie Fludersbach mit neuen Deponieabschnitten der Deponieklasse 0 und I ergänzt werden. Eine Alternative dazu wäre die Schaffung neuer Entsorgungskapazitäten an einem anderen Standort, möglicherweise durch die Einrichtung einer neuen Deponie mit neuen Eingriffen in Natur und Landschaft und Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit. Die Schaffung zusätzlichen Deponievolumens zieht eine Verlängerung der Deponielaufzeit um ca. 20 Jahre nach sich. Auch bei der Erschließung eines anderen (neuen) Standortes wäre jedoch von einer vergleichbaren Betriebszeit mit den entsprechenden Umweltauswirkungen (an anderer Stelle) auszugehen. Eine sofortige Rekultivierung der bestehenden Deponie ist aufgrund des Setzungsverhaltens des Deponiegutes auch bei einer sofortigen Einstellung des Betriebes nicht möglich. Zudem ist das mit der Planfeststellung von 1982 vorgegebene Rekultivierungsziel (Wald auf der Deponieoberfläche) unter der Maßgabe der bestehenden Anforderungen an die Deponieabdichtung nicht mehr realisierbar. Gleichzeitig führt die vorliegende Planung zu einer Verringerung der Eingriffsfläche gegenüber der Planfeststellung von 1982. Die möglichen Umweltrisiken werden weiterhin durch die Einlagerung deutlich weniger umweltschädlichen Deponiegutes am Deponiestandort zukünftig gemindert (vorliegende Planfeststellung berechtigt zur Einlagerung von Hausmüll, zukünftig soll Boden und Bauschutt eingelagert werden). Unter Berücksichtigung der Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft an einem möglicherweise neuen Deponiestandort, der Verringerung der Gesamteingriffsfläche und der Minderung der allgemeinen Umweltrisiken durch weniger umweltschädliches Deponiegut ist die Verlängerung der Gesamtlaufzeit am bestehenden Deponiestandort in der Eingriffsbilanzierung zu vernachlässigen. 5.2 Waldbilanz Von dem ökologisch hochwertigen Waldbestand innerhalb der Deponiegrenzen kann eine Fläche von ca. 1,61 ha erhalten werden. Überplant werden ca. 2,61 ha der Waldfläche. Der überplanten Waldfläche stehen ca. 6,4 ha gegenüber, die im Bereich der DK-0Deponieabschnitte auf der Deponieoberfläche wieder aufgeforstet werden (s. Tab. 3). Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 6. - 25 - Kostenschätzung Die Kostenschätzung bezieht sich auf die beschriebenen landschaftspflegerischen Maßnahmen. Nicht enthalten sind Kosten für die Bodenanlieferung und den Einbau des Bodens auf der Deponie (Kosten des Tiefbaus). Bei den angegebenen Massen handelt es sich um Schätzwerte, die vor der Realisierung überprüft und den tatsächlich entstandenen Standortgegebenheiten angepasst werden. Kosten der Rekultivierung Pos. Maßnahme Menge Einheitspreis Summe 1 Bodenlockerung ca. 0,5 m tief ca. 291.900 m² 1,50 € 437.850,00 € 2 Ansaat auf der gehölzfreien Deponieoberfläche herstellen einschl. Eineggen der Saat ca. 221.100 m² 0,50 € 110.550,00 € 3 Deponieoberfläche mit Gehölzen ca. lt. Pflanzenliste und Rekultivierungsplan bepflanzen 70.800 m² 2,50 € 177.000,00 € 4 Anbringung von Fledermauskästen 5 St. 30,00 € 150,00 5 Pflege, Gehölzflächen (zwei Pflegegänge) ca. 70.800 m² 1,00 € 70.800,00 € 6 Mahd des Extensivgrünlandes (zwei Mähgänge mit Abtransport des Mähgutes) ca. 221.100 m² 0,35 € 77.385,00 € 7 Kosten Pflanzmaßnahmen 725.550,00 € 8 Kosten Pflegearbeiten 148.185,00 € 873.735,00 € 166.009,65 € 1.039.744,65 € Für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 10.255,35 € 1.050.000,00 € 19% Herford, Januar 2015 Der Verfasser Mehrwertsteuer Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertsoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan LITERATURVERZEICHNIS GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN Auskunftssystem BK50 Karte der schutzwürdigen Böden, Krefeld 2004 GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1 : 100.000, Blatt C 5114 Siegen, Krefeld 1985 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (KBfF) Faunistische Erfassung auf der Abfalldeponie Fludersbach, Siegen-Wittgenstein, Köln 2015 LANDESAMT FÜR UMWELT, NATUR UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Recklinghausen 2008 Technische Anforderungen und Empfehlungen für Deponieabdichtungssysteme – Konkretisierung und Empfehlung zur Deponieverordnung - LANUV- Arbeitsblatt 13, Recklinghausen 2010 MWEBWV, MKULNV Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 UMTEC Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung Altdeponie Fludersbach, Antrag auf Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 KrWG , Erläuterungsbericht, Bremen und Aachen 2014 und 2015 BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG, ABTEILUNG STRAßENBAU, STRAßENVERKEHR Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau – ZTV La-StB 05- Dortmund 2005 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan ANHANG 1 Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen Die Kartierung und Bewertung der Vegetationselemente bzw. Biotoptypen erfolgte anhand der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) herausgegebenen Anleitung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008). Bei der Darstellung im Bestands- und Konfliktplan des LBP wird der 1. Teil des Codes mit einem Index versehen (Ziffer nach dem Bindestrich), der die Ausprägungsmerkmale des kartierten Biotoptyps zusammenfasst. Tab. 4 Bewertung der Biotoptypen des Untersuchungsgebietes 2. Codeteil 1. Codeteil Index 3. Codeteil Biotoptyp Wert 4. Codeteil 100 Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtypischen AA0 37 Baumarten-Anteilen, Jungwuchs – Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt. ta 3-5 6 100 Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtypischen AA0 38 Baumarten-Anteilen, Jungwuchs – Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer g Baumarten gut ausgeprägt. ta 3-5 7 100 Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtypischen AA0 41 Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD 14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer g Baumarten gut ausgeprägt. ta 1-2 8 100 Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtypischen AA0 45 Baumarten-Anteilen, starkes – sehr starkes Baumholz, BHD > 50 cm, Strukturen lebensraumtypischer g Baumarten gut ausgeprägt. ta 11 9 100 Eichen-Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtyAA1 41 pischen Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensg raumtypischer Baumarten gut ausgeprägt. ta 1-2 8 100 Eichen-Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtyAA1 42 pischen Baumarten-Anteilen, starkes – sehr starkes Baumholz, BHD > - 50 cm, Strukturen lebensraumh. typischer Baumarten hervorragend ausgeprägt. ta 11 9 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 2. Codeteil 1. Codeteil Index 3. Codeteil Biotoptyp Wert 4. Codeteil 100 Eichen-Buchenwald mit 90 – 100 % lebensraumtyAA1 45 pischen Baumarten-Anteilen, starkes – sehr starkes Baumholz, BHD > - 50 cm, Strukturen lebensraumh typischer Baumarten hervorragend ausgeprägt. ta 11 10 100 Buchenmischwald mit 90 – 100 % lebensraumtypiAA2 42 schen Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensh raumtyp. Baumarten hervorragend ausgeprägt. ta 1-2 9 90 Nadelbaum-Buchenmischwald mit 70- <90% leAA4 28 bensraumtyp. Baumarten-Anteilen, Jungwuchs – Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumm typ. Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt. ta 3-5 5 90 Nadelbaum-Buchenmischwald mit 70 – <90 % leAA4 32 bensraumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen leg bensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt. ta 1-2 7 90 Buchen-Eichenmischwald mit 70- <90% lebensAB1 28 raumtyp. Baumarten-Anteilen, Jungwuchs – Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtyp. m Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt. ta 3-5 5 100 Buchen- Eichenmischwald mit 90 – 100 % lebensAB1 40 raumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensm raumtyp. Baumarten mittel – schlecht ausgeprägt. ta 1-2 7 100 Buchen- Eichenmischwald mit 90 – 100 % lebensAB1 41 ta 1-2 raumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebens- 8 g raumtyp. Baumarten gut ausgeprägt. 100 Buchen- Eichenmischwald mit 90 – 100 % lebensAB1 42 raumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensh raumtyp. Baumarten hervorragend ausgeprägt. ta 1-2 9 100 Birken-Eichenmischwald mit 90 – 100 % lebensAB2 37 raumtyp. Baumarten-Anteilen, Jungwuchs – Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtyp. m Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt. ta 3-5 6 70 Erlenwald mit gebietsfremden Laubbaumarten mit AC2 19 50 < 70% lebensraumtyp. Baumarten, JungwuchsStangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumm typ. Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt ta 3-5 4 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 2. Codeteil 1. Codeteil Index 3. Codeteil Biotoptyp Wert 4. Codeteil 100 Erlenwald mit gebietsfremden Laubbaumarten mit > AC2 37 (?) 90% lebensraumtyp. Baumarten, JungwuchsStangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumm typ. Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt ta 3-5 6 (?) 100 Birkenwald mit gebietsfremden Laubbaumarten mit AD0 38 mit > 90% lebensraumtyp. Baumarten, JungwuchsStangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumg typ. Baumarten gut ausgeprägt ta 3-5 7 30 Pappelwald mit 0 - < 30 % lebensraumtypischen AF0 1 Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtyp. Baumarm ten mittel - schlecht ausgeprägt. ta 3-5 3 90 Laubmischwald einheimischer Arten, mit 70 < 90 % AG2 29 lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD <13 cm, Strukturen g lebensraumt. Baumarten gut ausgeprägt. ta 3-5 6 90 Laubmischwald einheimischer Arten, mit 70 < 90 % AG2 32 ta 1-2 lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen 7 g lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt.. 100 Laubmischwald einheimischer Arten, mit > 90 % AG2 37 lebensraumtyp. Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumm typ. Baumarten mittel - schlecht ausgeprägt. ta 3-5 6 30 Fichtenwald mit 0 < 30 % lebensraumtypischen AJ0 1 Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtyp. Baumarm ten mittel - schlecht ausgeprägt. ta 3-5 3 30 Fichtenwald mit 0 < 30 % lebensraumtypischen AJ0 4 Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt. ta 1-2 4 30 Fichtenwald mit 0 < 30 % lebensraumtypischen AJ0 8 Baumarten-Anteilen, starkes – sehr starkes Baumholz, BHD > - 50 cm, Strukturen lebensraumtypig scher Baumarten gut ausgeprägt. ta 11 5 50 Fichtenwald mit 30 - < 50 % lebensraumtypischen AJ0 10 Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtyp. Baumarm ten mittel - schlecht ausgeprägt. ta 3-5 4 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 2. Codeteil 1. Codeteil Index 3. Codeteil Biotoptyp Wert 4. Codeteil 50 Fichtenwald mit 30 - < 50 % lebensraumtypischen AJ0 14 Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt. ta 1-2 4 50 Fichtenmischwald mit einh. Laubbaumarten, mit 30AJ1 11 < 50% lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Struktug ren lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt. ta 3-5 5 50 Fichtenmischwald mit einh. Laubbaumarten, mit 30AJ1 14 < 50% lebensraumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukg turen lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt. ta 1-2 5 50 Fichtenmischwald mit einh. Laubbaumarten, mit 30AJ1 17 < 50% lebensraumtyp. Baumarten-Anteilen, starkes – sehr starkes Baumholz, BHD > 50 cm, Strukturen g lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt. ta 11 6 30 Nadelbaum-Fichtenmischwald, mit 0 - < 30% leAJ3 1 bensraumtyp. Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumm typischer Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt. ta 3-5 3 50 Nadelbaum-Fichtenmischwald, mit 30-< 50% leAJ3 14 bensraumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen leg bensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt. ta 1-2 5 50 Laub-, Nadelbaum-Fichtenmischwald, mit 30-< 50% AJ4 14 ta 1-2 lebensraumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen 5 g lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt. 50 Kiefernmischwald mit einh. Laubbaumarten, mit 30AK1 14 < 50% lebensraumtyp. Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukg turen lebensraumtyp. Baumarten gut ausgeprägt. ta 1-2 5 30 Douglasienwald, mit 0 - < 30% lebensraumtyp. AL1 1 Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt ta 3-5 3 50 Douglasienwald, mit 30-< 50% lebensraumtyp. AL1 10 Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt. ta 3-5 4 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 2. Codeteil 1. Codeteil Index 3. Codeteil Biotoptyp Wert 4. Codeteil 30 Roteichenwald mit 0 < 30 % lebensraumtypischen AO0 5 Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer g Baumarten gut ausgeprägt. ta 1-2 5 90 Ahornmischwald, mit 70-< 90% lebensraumtyp. AR1 28 Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt. ta 3-5 5 30 Lärchenwald mit < 30% lebensraumtypischen AS0 4 Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt. ta 1-2 4 50 Lärchenwald mit 30 - < 50 % lebensraumtypischen AS0 10 Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD <13 cm, Strukturen lebensraumtypischer m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt. ta 3-5 4 30 Lärchenwald mit < 30% lebensraumtypischen AS1 1 Baumarten-Anteilen, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt. ta 3-5 3 50 Lärchenwald mit 30 - < 50 % lebensraumtypischen AS1 AT0 13 Baumarten-Anteilen, geringes – mittleres Baumholz, BHD >14 - 49 cm, Strukturen lebensraumtypischer m Baumarten mittel bis schlecht ausgeprägt. ta 1-2 Schlagflur mit Anteil Störzeiger (Neophyten/Nitrophyten) > 50% 1 4 3 neo 3 BA1 BA1 37 100 Feldgehölz mit > 90% lebensraumtypischen ta 3-5 Baumarten, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 38 100 Feldgehölz mit > 90% lebensraumtypischen ta 3-5 Baumarten, Jungwuchs bis Stangenholz, BHD < 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten m mittel bis schlecht ausgeprägt. 13 cm, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten g gut ausgeprägt. 6 7 70 Gebüsch mit > 50-70% lebensraumtypischen GeBB0 2 hölzartenanteilen. 5 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 2. Codeteil 1. Codeteil Index 3. Codeteil Biotoptyp Wert 4. Codeteil 100 Gebüschstreifen, Strauchreihe, mit > BB1 70%.lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen 3 6 100 Strauchhecke, ebenerdig mit lebensraumtypischen BD2 Gehölzanteilen > 70 %, einreihig, kein Formschnitt. 8 6 kb (tc) 70 Gehölzstreifen mit > 50 - 70% lebensraumtypischen BD3 6 ta 1-2 Gehölzanteilen geringes - mittleres Baumholz, BHD > 14 - 49 cm. 5 100 Gehölzstreifen mit > 70% lebensraumtypischen BD3 8 ta 1-2 Gehölzanteilen geringes - mittleres Baumholz, BHD > 14 - 49 cm. 7 Baumhecke mit > 70% lebensraumtypischen Gehölzanteilen, mehrreihig, kein Formschnitt. 6 Bachstau, Stau eines Baches mit kleiner offener Wasserfläche. 4 Rückhaltebecken. 4 Absetzbecken 2 100 BD6 9 kb1 (tc) FH2 wf6 FS0 wf6 FJ wf4 HM1 2 xd3 Grünanlage. Park < 2ha, strukturreich mit Baumbestand. Flächenhafte Hochstaudenflur, mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 75 %. LB0 neo 5 5 3 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan 2. Codeteil 1. Codeteil Index 3. Codeteil Biotoptyp Wert 4. Codeteil Wohnbauflächen ohne Bewertung Einzelhausbebauung ohne Bewertung SC0 Gewerbe- und Industriefläche ohne Bewertung VA0 versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege etc.) 0 unbefestigte Wege 3 SB0 SB2 VB3 1 Kreis Siegen - Wittgenstein Erdaushub- und Inertstoffdeponie Fludersbach Landschaftspflegerischer Begleitplan ANHANG 2 Tab. 5 Vorschlagsliste geeigneter Gehölze für die heckenartige Bepflanzung der Deponieoberfläche Gehölzart Wurzeltiefe)* Eberesche Sorbus aucuparia 2,50 m Faulbaum Frangula alnus 0,60 m Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus 1,00 m Hainbuche Carpinus betulus 1,40 m Pfaffenhütchen Euonymus europaea 1,00 m Purpurweide Salix purpurea 2,00 m Roter Hartriegel Cornus sanguinea 1,00 m Salweide Salix caprea 2,00 m Schlehe Prunus spinosa 2,30 m Traubenkirsche Prunus padus 1,50 m Weißdorn Crataegus monogyna 1,80 m )* Quelle: LANUV 2010