Kennzeichnung von Tagfahrleuchten gemäss ECE-R 87

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Kennzeichnung von Tagfahrleuchten gemäss ECE-R 87
Kennzeichnung nach ECE-R 87
Homologationszeichen / Genehmigungszeichen nach ECE-R 87
In einem Kreis muss sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Landes, welches die
Genehmigung erteilt hat, befinden.
Zusätzlich muss das Zeichen "RL" (Running Lights) vorhanden sein.
Im weiteren muss eine Genehmigungsnummer vorhanden sein.
Beispiel eines Genehmigungszeichens
Die Anordnung der einzelnen Kennzeichnungselemente untereinander kann variieren, deren
Proportionen sind jedoch festgelegt.
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Kennzeichnung von Tagfahrleuchten gemäss ECE-R 87
Die Nummer hinter dem eingekreisten "E" im ist ein eindeutiger Hinweis darauf, welche
Genehmigungsbehörde in welchem Land diese Genehmigung erteilt hat (z.B. E4 =
Niederlande).
Die Genehmigungsnummer (im Beispiel: 001015) verweist auf die entsprechende
Genehmigung, wo die Prüfergebnisse und Details zur Erteilung der Genehmigung ersichtlich
sind.
Wenn eine Leuchte nicht komplett nach ECE-R 87 als Tagfahrleuchte gekennzeichnet ist,
darf diese auch nicht als Tagfahrleuchte verwendet werden!
Leider werden immer wieder ungeprüfte und dadurch unzulässige Leuchten als
Tagfahrleuchten angeboten und gutgläubige Kunden getäuscht!
Einige Merkmale illegaler Leuchten:
- Keinerlei E-Kennzeichnung
- Nur CE-Zeichen, welches jedoch nichts über die Eignung als Tagfahrleuchte aussagt
- E-Zeichen aber fehlendes "RL"
- E-Zeichen aber fehlendes "RL", dafür ein "A" - diese Leuchte ist nur als
Stand-/Markierlicht zulässig
- E-Zeichen und "RL" vorhanden, Genehmigungsnummer fehlt - möglicherweise wurde die
Kennzeichnung gefälscht
- Fantasiefarben, wechselfarben - Tagfahrleuchten sind nur mit weissem Licht zulässig
- Auffallend kleine Leuchten - die Leuchtfläche von Tagfahrleuchten muss mindestens
2 betragen (z.B.
25cm
10 x 2.5cm)
- Auffallend günstiger Preis, alle Kennzeichnungen vorhanden - das Erlangen der
ECE-Genehmigung ist mit aufwendigen Prüfungen und dadurch beträchtlichen Kosten
verbunden, die Preisspanne reicht daher meist von ca.60 - 300.-CHF. Bei deutlich tieferem
Preis sind gewisse Zweifel angebracht, in solchen Fällen sollte die Konformität mittels
Herausgabe der entsprechenden ECE-Genehmigung durch den Verkäufer oder Hersteller
nachgewiesen werden können. Andernfalls ist eine Fälschung der Kennzeichnung zu vermuten.
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Kennzeichnung von Tagfahrleuchten gemäss ECE-R 87
Was sind mögliche Konsequenzen bei Verwendung von unzulässigen
"Tagfahrleuchten"?
- Bemängelung durch die Motorfahrzeugkontrolle
- Bemängelung bei Kontrolle durch die Polizei mit folgender Anzeige - Busse und
Verfahrenskosten
- Bei einem Verkehrsunfall können Regressforderungen durch die Versicherung geltend
gemacht werden, falls ein Kausalzusammenhang mit unzulässigen Leuchten angezeigt ist (z.B.
Blendung oder Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer als Unfallursache).
Sie sehen, der Spielraum im Strassenverkehr ist sehr eng und hohe Bussen sind schnell
gesprochen - vertrauen Sie nur auf ECE-R 87 geprüfte Tagfahrleuchten!
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