Tod

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Absender (Tierhalter):
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Name
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Straße
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Plz. Wohnort
Telefon
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E-Mail
Fax
Kreisverwaltung Neuwied
Ref. 6/10-62, -ArtenschutzWilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Auskunft erteilt:
Herr Schneider
Tel: 02631/802 296
Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere
gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (Gesetzesauszug siehe Rückseite)
□
Anmeldung
□
Abmeldung
Folgendes meldepflichtiges, besonders geschütztes Tier wird von mir gehalten:
Angaben zum geschützten Tier
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Deutsche Bezeichnung
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Wissenschaftliche Bezeichnung
□ männlich
□ weiblich
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□ nicht bekannt
geboren am
in meinem Besitz seit
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Aufenthalts-/Standort des Tieres
Zweck der Tierhaltung
Inbesitznahme durch:
□ Kauf von:
□ Schenkung von:
□ Erbschaft von:
□ Fundtier
□ eigene Nachzucht
Herkunftsnachweise
(Kaufvertrag*, EG-Bescheinigung, CITES,
Züchterbescheinigung, Schenkungserklärung*)
Kennzeichnung
□ gewerblich
□ zur Zucht
□ ausschließlich privat
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Name – Vorname, ggf. Firmenbezeichnung
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Straße – Hausnummer
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Plz. – Wohnort
Telefon
□ Herkunftsnachweis liegt bei
□ Ring Nr.:___________________ □ offen □ geschlossen
□ Transponder Nr.:___________________
□ Fotodokmentation Datum___________________
□ sonstige Kennzeichnungen □ keine Kennzeichnung
(bitte beilegen)
Bei Abmeldung
Verbleib der Tiere
□ Tod
□ verkauft an:
□ entlaufen/entflogen □ verschenkt an:
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Name – Vorname
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Straße – Hausnummer
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Plz. – Wohnort
Unterschrift
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Datum
Unterschrift
* Kaufvertrag/Schenkungserklärung bitte mit Angaben zu Art des Tieres (deutsch und wissenschaftlich), Anzahl, Alter,
Geschlecht, Kennzeichnung, sowie Unterschrift und Anschrift von Käufer und Verkäufer bzw. Schenker und Beschenkter.
Bitte wenden
Auszug § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung:
Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen
Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der
Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich
schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht,
Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung
des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass ein
Verstoß gegen diese Meldepflichten ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Hinweis zur Kennzeichnung von streng geschützten Schildkröten:
Die Fotodokumentation bei kennzeichnungspflichtigen Schildkröten ist nur gültig, wenn die
Veränderungen der Individualmerkmale lückenlos dokumentiert werden. Dazu sind bei
juvenilen Tieren (Jungtiere) alle 2 Jahre und bei adulten Tieren (Alttiere) ab 500g alle 5 Jahre
Fotos des Bauch- und Rückenpanzers anzufertigen und der Artenschutzbehörde vorzulegen.
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