Absender (Tierhalter): _______________________________________________ Name _______________________________________________ Straße _________________________________ ___________ Plz. Wohnort Telefon _________________________________ ____________ E-Mail Fax Kreisverwaltung Neuwied Ref. 6/10-62, -ArtenschutzWilhelm-Leuschner-Str. 9 56564 Neuwied Auskunft erteilt: Herr Schneider Tel: 02631/802 296 Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (Gesetzesauszug siehe Rückseite) □ Anmeldung □ Abmeldung Folgendes meldepflichtiges, besonders geschütztes Tier wird von mir gehalten: Angaben zum geschützten Tier _______________________________________________ Deutsche Bezeichnung _______________________________________________ Wissenschaftliche Bezeichnung □ männlich □ weiblich ___________ ___________________ □ nicht bekannt geboren am in meinem Besitz seit _______________________________________________ Aufenthalts-/Standort des Tieres Zweck der Tierhaltung Inbesitznahme durch: □ Kauf von: □ Schenkung von: □ Erbschaft von: □ Fundtier □ eigene Nachzucht Herkunftsnachweise (Kaufvertrag*, EG-Bescheinigung, CITES, Züchterbescheinigung, Schenkungserklärung*) Kennzeichnung □ gewerblich □ zur Zucht □ ausschließlich privat _______________________________________________ Name – Vorname, ggf. Firmenbezeichnung _______________________________________________ Straße – Hausnummer ________________________________ ____________ Plz. – Wohnort Telefon □ Herkunftsnachweis liegt bei □ Ring Nr.:___________________ □ offen □ geschlossen □ Transponder Nr.:___________________ □ Fotodokmentation Datum___________________ □ sonstige Kennzeichnungen □ keine Kennzeichnung (bitte beilegen) Bei Abmeldung Verbleib der Tiere □ Tod □ verkauft an: □ entlaufen/entflogen □ verschenkt an: _______________________________________________ Name – Vorname _______________________________________________ Straße – Hausnummer _______________________________________________ Plz. – Wohnort Unterschrift ___________________________________________ Datum Unterschrift * Kaufvertrag/Schenkungserklärung bitte mit Angaben zu Art des Tieres (deutsch und wissenschaftlich), Anzahl, Alter, Geschlecht, Kennzeichnung, sowie Unterschrift und Anschrift von Käufer und Verkäufer bzw. Schenker und Beschenkter. Bitte wenden Auszug § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung: Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen diese Meldepflichten ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Hinweis zur Kennzeichnung von streng geschützten Schildkröten: Die Fotodokumentation bei kennzeichnungspflichtigen Schildkröten ist nur gültig, wenn die Veränderungen der Individualmerkmale lückenlos dokumentiert werden. Dazu sind bei juvenilen Tieren (Jungtiere) alle 2 Jahre und bei adulten Tieren (Alttiere) ab 500g alle 5 Jahre Fotos des Bauch- und Rückenpanzers anzufertigen und der Artenschutzbehörde vorzulegen.