Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung Anmeldung Abmeldung 1. Tierhalter Name, Vorname Telefon tagsüber Straße, Haus-Nr. Handy PLZ, Ort E-Mail 2. Angaben zu dem geschützten Tier Deutsche Bezeichnung und Wissenschaftliche Bezeichnung Geschlecht männlich Alter / Geburtsdatum weiblich unbekannt Kennzeichnung Einfuhr-Nr. / CITES-Nr. / EG-Bescheinigungs-Nr.: Ring Nr. ________________________ geschlossen offen Transponder Nr. _______________________________________ Fotodokumentation Datum _______________________________ sonstige Kennzeichnung (bitte beilegen) 3. Zugang Verwendungszweck Besitz seit gewerblich Zucht ausschließlich privat Erworben von (Nachname, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Eigenzucht am: Elterntiere: männlich ___________________________________________ weiblich___________________________________________ Kennzeichnungs-Nr. / Nachweis-Nr.: ______________________________ ___________________________________________ Herkunftsnachweise (Dieser Anzeige sind folgende Nachweise im Original beigefügt) CITES / EG-Bescheinigung Abgabe- / Zuchtbestätigung Kaufbeleg Öffnungszeiten: Bitte innerhalb der Zeiten Mo., Di. u. Do. 7.30 - 18.00 Uhr, Mi. 7.30 - 14.00 Uhr Fr. 7.30 - 16.00 Uhr einen Termin vereinbaren Formblatt-Nr. (Stand: Feb16) 411_0025_wfb_bestandsanzeige_artenschutz Seite 1 von 2 Sonstiges: Landratsamt Starnberg Untere Naturschutzbehörde Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg Telefon: 08151 148-503 Fax: 08151 148-473 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.landkreis-starnberg.de 4. Abgang Abgang am (Datum) Grund Verkauf Verlust Tod Sonstiges:________________ Abgabe an (Nachname, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail, Telefonnummer) Ort, Datum Unterschrift Auszug § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung: 1 Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten, hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. 2Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen. Wichtiger Hinweis zur Kennzeichnung der Tiere: Bitte beachten Sie hinsichtlich der Kennzeichnung der Tiere die Vorgaben nach §§ 12 ff. Bundesartenschutzverordnung. Zurück an: Landratsamt Starnberg Untere Naturschutzbehörde Strandbadstraße 2 82319 Starnberg 411_0025_wfb_bestandsanzeige_artenschutz Seite 2 von 2 Landratsamt Starnberg