Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere

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Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere
gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung
Anmeldung
Abmeldung
1. Tierhalter
Name, Vorname
Telefon tagsüber
Straße, Haus-Nr.
Handy
PLZ, Ort
E-Mail
2. Angaben zu dem geschützten Tier
Deutsche Bezeichnung und Wissenschaftliche Bezeichnung
Geschlecht
männlich
Alter / Geburtsdatum
weiblich
unbekannt
Kennzeichnung
Einfuhr-Nr. / CITES-Nr. / EG-Bescheinigungs-Nr.:
Ring Nr. ________________________
geschlossen
offen
Transponder Nr. _______________________________________
Fotodokumentation Datum _______________________________
sonstige Kennzeichnung (bitte beilegen)
3. Zugang
Verwendungszweck
Besitz seit
gewerblich
Zucht
ausschließlich privat
Erworben von (Nachname, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Eigenzucht am:
Elterntiere: männlich ___________________________________________ weiblich___________________________________________
Kennzeichnungs-Nr. / Nachweis-Nr.: ______________________________
___________________________________________
Herkunftsnachweise (Dieser Anzeige sind folgende Nachweise im Original beigefügt)
CITES / EG-Bescheinigung
Abgabe- / Zuchtbestätigung
Kaufbeleg
Öffnungszeiten: Bitte innerhalb der Zeiten
Mo., Di. u. Do. 7.30 - 18.00 Uhr, Mi. 7.30 - 14.00 Uhr
Fr. 7.30 - 16.00 Uhr einen Termin vereinbaren
Formblatt-Nr. (Stand: Feb16)
411_0025_wfb_bestandsanzeige_artenschutz
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Sonstiges:
Landratsamt Starnberg
Untere Naturschutzbehörde
Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-503
Fax: 08151 148-473
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.landkreis-starnberg.de
4. Abgang
Abgang am (Datum)
Grund
Verkauf
Verlust
Tod
Sonstiges:________________
Abgabe an (Nachname, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail, Telefonnummer)
Ort, Datum
Unterschrift
Auszug § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung:
1
Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten, hält, hat der
nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der
Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen;
die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort,
Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. 2Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist
unverzüglich anzuzeigen.
Wichtiger Hinweis zur Kennzeichnung der Tiere:
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Kennzeichnung der Tiere die Vorgaben nach §§ 12 ff. Bundesartenschutzverordnung.
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Landratsamt Starnberg
Untere Naturschutzbehörde
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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Landratsamt Starnberg
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