Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2742

Werbung
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Managementplan
für das FFH-Gebiet DE 2742-301
Krümmeler Heide
Teil I und Teil II
Stand: 16.12.2016
Europäische Union
Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums
Dieses Projekt wurde im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum
Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 unter Beteiligung der Europäischen Union und des
Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz, erarbeitet.
Dieses Projekt ist kofinanziert aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Impressum
Auftraggeber:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Telefon: (0395) 380-60 / Fax: (0395) 380-69160
www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de
E-Mail: [email protected]
Auftragnehmer:
Grünspektrum ® - Landschaftsökologie
Ihlenfelder Str. 5
17034 Neubrandenburg
Telefon: (0395) 4210268
Telefax: (0395) 4210269
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gruenspektrum.de
Bearbeitung:
Dr. Volker Meitzner
Kristina Körsten B. Sc. (FH)
Neubrandenburg, im Dezember 2016
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Inhaltsverzeichnis
I.0 Zusammenfassung ................................................................................................................. 5
I
Teil: Grundlagen .............................................................................................................. 7
I.1
Allgemeine Gebietsbeschreibung................................................................................. 7
I.1.1
Grundlagen ...................................................................................................................... 7
I.1.2
Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen ..................... 11
I.1.3
Geschützte Teile von Natur und Landschaft ................................................................... 12
I.2
Bedeutung des Gebietes für das Netz Natura 2000 ................................................... 15
I.2.1
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten für das
europäische Netz Natura 2000 ....................................................................................... 16
I.3
Erhaltungszustand der maßgeblichen Bestandteile .................................................. 17
I.3.1
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ..................................................... 18
I.3.2
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ........................................................................ 25
I.4
Arten nach Anhang IV FFH-RL .................................................................................... 27
I.5
Zusammenfassende Bewertung des Gebietes .......................................................... 28
I.5.1
Defizitanalyse / schutzobjektbezogene Erhaltungsziele ................................................. 28
I.5.2
Funktionsbezogene Erhaltungsziele ............................................................................... 29
II
Maßnahmenplanung ...................................................................................................... 31
II.1
Beschreibung der Maßnahmen ................................................................................... 31
II.1.1 Erforderliche Erhaltungs- und Wiederherstellungs- sowie wünschenswerte
Entwicklungsmaßnahmen .............................................................................................. 31
II.1.2 Prüfung der Maßnahmen auf Verträglichkeit gem. Art. 6 Abs. 2 FFH-RL ....................... 35
II.2
Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen ............................................................ 35
II.3
Kosten und Finanzierung der Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und vorrangigen
Entwicklungsmaßnahmen ........................................................................................... 36
Literatur- und Quellenverzeichnis .............................................................................................. 37
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lage des FFH-Gebiets DE 2742-301 Krümmeler Heide mit Teilbereich des EUVogelschutzgebietes DE 2741-401 ................................................................................. 8
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie
92/43/EWG - Auszug aus dem SDB des EU-Vogelschutzgebiets DE 2741-401 ............ 13
Tab. 2: Gemeldete Vorkommen von LRT und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I .................. 15
Tab. 3: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz Natura 2000 ..................... 17
Tab. 4: Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen ........................................... 19
Tab. 5: Vorkommende Arten nach Anhang IV FFH-RL .............................................................. 27
Tab. 6: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT ............................................ 28
Tab. 7: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der Lebensraumtypen und Arten nach Anhang II
FFH-RL ......................................................................................................................... 29
Tab. 8: Zusammenstellung der Maßnahmen ............................................................................. 32
Kartenanlagen
Karte 1a
Karte 1b
Karte 2
Karte 3
Aktueller Zustand, Planungen (1:25.000)
Schutzgebiete (1:25.000)
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
Bestand und Bewertung des Zustandes (1:10.000)
Maßnahmen – Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensraumtypen
und Arthabitaten
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
BfN
BMU
BNTK
EHZ
FFH-RL
LRT
LSG
M-V
SDB
Tab.
VS-RL
WRRL
WBV
Abbildung
Bundesamt für Naturschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Biotop- und Nutzungstypenkartierung
Erhaltungszustand
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Lebensraumtyp
Landschaftsschutzgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Standard-Datenbogen
Tabelle
Vogelschutz-Richtlinie
Wasserrahmenrichtlinie
Wasser- und Bodenverband
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
I.0 Zusammenfassung
Das Gebiet „Krümmeler Heide“ wurde mit einer Größe von 293 ha durch das Land MecklenburgVorpommern als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne von Artikel 3 in Verbindung
mit Artikel 4 der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992) der EUKommission 2004 vorgeschlagen und mit der Entscheidung der Kommission vom November
2007 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen.
Das FFH-Gebiet DE 2742-301 „Krümmeler Heide“, ein ausgedehntes kuppiges Laubwaldgebiet
mit großflächigen Buchenwäldern, umfasst eine Fläche von 290 ha. Im Westen schließt sich ein
natürlich eutropher See mit schmalem Röhricht und Bruchwäldern im Uferbereich an. Die Bedeutung des FFH-Gebiets für das Netz Natura 2000 ergibt sich u.a. aus dem repräsentativen
Vorkommen von FFH-LRT und -Arten mit Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT. Der Schutzzweck besteht im Erhalt eines Wald- und Gewässerkomplexes.
Das zu betrachtende FFH-Gebiet umfasst zwei Teilbereiche. Der südliche Teilbereich wird in der
gesamten Fläche vom EU-Vogelschutzgebiet „Buchholzer-Krümmeler Heide“ (DE 2741-401)
überlagert.
Im Rahmen der Meldung an die Europäische Kommission (2004) wurden im Standarddatenbogen (SDB) für das FFH-Gebiet zwei LRT nach Anhang I FFH-RL (3150 und 9110) mitgeteilt. Im
Zuge der aktuellen Bestandserfassung der Wald-LRT durch die Landesforstanstalt M-V konnte
ein weiterer Lebensraumtyp (LRT 9130) ermittelt werden. Im Gebiet sind derzeit keine prioritären LRT bekannt. Des Weiteren wurden keine Arten des Anhangs II FFH-RL im SDB für das
FFH-Gebiet erfasst. Im Zuge der Datenrecherche konnten Hinweise auf Aktivitäten des Fischotters im Gebiet Daberkower Heide ermittelt werden, so dass hier ein Fischottervorkommen wahrscheinlich ist. Daher wurde diese Art hinsichtlich des Arthabitats und der Maßnahmenermittlung
mit betrachtet.
Für die Bearbeitung des Managementplans wurde aktuell insgesamt ein Gewässer-LRT (3150)
mit signifikantem Vorkommen erfasst und bewertet. Die Erfassung und Bewertung der WaldLRT erfolgte im Rahmen eines separaten Fachbeitrags durch die Landesforstanstalt M-V. Die
Angaben zu den Wald-LRT wurden damit nachrichtlich übernommen.
Der LRT 3150 konnte im zu betrachtenden FFH-Gebiet als Kleinsee (Langhagensee) mit einer
Flächengröße von 71,8 ha erfasst werden. Der Erhaltungszustand wurde insgesamt als „gut“ (B)
eingestuft. Mit festgelegten Erhaltungszielen (Schutzmaßnahmen) ist das Gewässer in seiner
Morphologie, Hydrologie und Trophie kurz- bis mittelfristig zu sichern. Zur Entwicklung eines
LRTs 3150 mit stabilen günstigen und insbesondere guten bis hervorragenden Erhaltungszustand ist eine Minderung der Nähr- und Schadstofffrachten bzw. Einträge wünschenswert.
Die Maßnahmenplanung zielt darauf den günstigen Erhaltungszustand zu erhalten sowie nachhaltig zu sichern und zu verbessern. Dazu wurden erforderliche Maßnahmen für den Erhalt abiotischer Standortbedingungen, bestehender Nutzungen und störungsarmer Bereiche herausgearbeitet. Für eine langfristige Entwicklung ist die Verbesserung der abiotischen Standortbedingungen durch Minderung der Nähr- und Schadstofffrachten bzw. Einträge anzustreben.
5
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Die vorabgestimmten Maßnahmen sind schutzgut-, raum- und adressatenbezogen dokumentiert. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurden die entsprechenden rechtlichen und vertraglichen Umsetzungsinstrumente ermittelt. Maßnahmen nach den Anforderungen der WRRL erfolgen federführend durch die Wasserwirtschaftsverwaltung und wurden nachrichtlich übernommen. Eine Extensivierung der bestehenden konventionellen Grünlandnutzung kann auf der
Grundlage der „Extensiven Dauergrünlandrichtlinie“ gefördert werden.
6
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
I
Entwurf (Teil I und II)
Teil: Grundlagen
I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung
I.1.1
Grundlagen
Lage und Größe des FFH-Gebiets
Das FFH-Gebiet DE 2742-301 „Krümmeler Heide“ mit einer Fläche von 290 ha1 befindet sich im
Süden des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Etwa 8 km südwestlich der Stadt Mirow befindet sich das Schutzgebiet im Amtsbereich RöbelMüritz nahe der Bundeslandgrenze zu Brandenburg. Ortschaften in unmittelbarer Nachbarschaft
sind Sewekow (nordwestlich) und Buschhof (südöstlich).
Das zu betrachtende FFH-Gebiet umfasst zwei Teilbereiche (vgl. Abb. 1). Der größere Teilbereich, der den Langhagensee mit einschließt, wird in seiner gesamten Fläche durch das EUVogelschutzgebiet DE 2741-401 „Buchholzer-Krümmeler Heide“ überlagert.
In Abb. 1 ist die Lage des FFH-Gebiets in der Überschneidung mit dem EU-Vogelschutzgebiet
dargestellt. Die Gebietsabgrenzung ist im Detail der Karte 1 zu entnehmen.
Geologie und Wasserhaushalt
Das zu betrachtende Schutzgebiet liegt naturräumlich im „Neustrelitzer Kleinseenland“ (Landschaftseinheit 420) der gleichnamigen Großlandschaft „Neustrelitzer Kleinseenland“ (42) innerhalb der Landschaftszone „Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte“ (4) [16].
Die Region der Mecklenburgischen Seenpatte gehört geologisch betrachtet zur Norddeutschen
Senke und bildet damit einen Teil des Norddeutschen Tieflands. Die Hauptrandlage des Pommerschen Stadiums der Weichseleiszeit zieht sich als Endmoränengürtel von SO nach NW
durch die gesamte Region. Während nordöstlich die vorgelagerten Grundmoränen zu finden
sind, befinden sich im südwestlichen Teil vorwiegend die Sander und Becken mit einigen eingelagerten Zwischenstaffeln. Die Höhenrücken der Inneren und Äußeren Hauptendmoräne (Pommersches Stadium und Frankfurter Eisrandlage) der Landschaftszone Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte umschließen Sandergebiete mit zahlreichen Seen. Auf den Sanderflächen stocken die größten Waldgebiete des Landes; die Endmoräne weist vielfach Laub- und
Laubmischwälder auf [6].
Das Neustrelitzer Kleinseenland liegt in einer Sanderlandschaft, die im Norden und Süden von
den Hauptendmoränenzügen des Pommerschen und Frankfurter Stadiums begrenzt wird und
mit Moränenkuppen einer Zwischenstaffel durchsetzt ist, welche parallel zu den Endmoränen
verläuft und Höhen über 100 m erreicht. Die Landschaft ist von kleinen Seen geprägt, die in
großer Zahl vorkommen [12].
1
Angabe aus dem aktuellen Standarddatenbogen DE 2742-301 vom 05/2015
7
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Abb. 1: Lage des FFH-Gebiets DE 2742-301 Krümmeler Heide mit Teilbereich des EU-Vogelschutzgebietes DE 2741-401
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Die Grundmoräne ist im FFH-Gebiet flächendeckend durch einen Hochflächensand
(glazifluviatiles Segement) überlagert. In Betrachtung der Bodenart (Substrat), Hydromorphie
und anthropogenen Überprägung kommen großflächig im kuppigen Gelände des FFH-Gebiets
Sande vor, die durch Sickerwassereinfluss bestimmt sind [16].
Die von Buchenwald bestandenen Böden zeichnen sich hauptsächlich durch einen kräftigen bis
reichen Standort aus. Auch treten nährstoffarme bis mäßig nährstoffversorgte Böden auf. Der
westliche Bereich wird von einem Gewässer überlagert [16]. Der „Langhagensee“ als Kleinseebecken wird von bewaldeten Sand- und Feinsandarealen mit z.T. kuppiger Grundmoräneninsel
umschlossen.
Im FFH-Gebiet steht das Grundwasser in einer Tiefe von < 5 m unter Geländeoberkante an.
Aufgrund der fehlenden bindigen Deckschicht ist hier ein geringes Rückhaltevermögen gegenüber Schadstoffen in der Bodenzone gegeben [16].
Wasserschutzgebiete sind im FFH-Gebiet nicht vorhanden. Auf der Westseite des FFH-Gebiets
befindet sich der Langhagensee (Seeschlüssel LAWA: 800015922713000) mit einer Fläche von
715.300 m², welcher in Nord-Süd-Ausrichtung vom Schildgraben (Gewässerkennzahl LAWARoute: 5922) in einer Abschnittslänge von 1.067,57 m durchquert wird. Für beide Gewässer
besteht gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Berichtspflicht [16].
Im Rahmen der Erarbeitung des Bewirtschaftungsplans nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG
für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe ist die Erreichung eines guten ökologischen
Umweltzustandes nach 2021 (bis 2027) geplant (Fristverlängerung Art. 4 (4) WRRL). Nach abgeschlossener Plandokumentation für den Koordinierungsraum mittlere Elbe/Elde können folgende Angaben zu den nach WRRL berichtspflichtigen Oberflächengewässern hinsichtlich Zustand, Belastungen und deren Auswirkungen gemacht werden [4]:
Langhagensee
Der Langhagensee (Gewässerkennzahl LAWA: 5922) befindet sich als natürlicher See im
Nordwesten des FFH-Gebiets und weist eine Fläche von 715.300 m² auf. Aufgrund der Charakterisierung wird der Langhagensee als kalkreicher Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet
(83.568.350 m²) dem Typ 12 zugeordnet. Der Wasserkörper ist ungeschichtet, wobei die mittlere
Verweilzeit zwischen 3 und 30 Tagen beträgt. Der See weist eine max. Tiefe von 8,8 m auf und
fasst ein Volumen von 1.652.492 m³. Das Einzugsgebiet (Gebietskennzahl LAWA: 5922713)
umfasst vom Ein- bis zum Auslauf des Langhagensees eine Fläche von 2.834.529 m². Die umliegende Fläche wird im Osten und Süden von Wald eingenommen. Zudem wird der westliche
Uferbereich von einem Gehölzstreifen bestanden, während im nordöstlichen Teil anthropogene
Nutzungen (z. B. Bootshausanlagen) vorhanden sind. Weiterhin schließen sich hier landwirtschaftliche Nutzflächen und die Siedlung Ichlim an.
Laut dem Gutachterlichen Landschaftsrahmenplan (GLRP) weicht der Zustand des Sees deutlich vom natürlichen Trophiestatus ab. Aufgrund der starken Beeinträchtigung soll mit der Festlegung von geeigneten Maßnahmen die Wasserqualität verbessert werden. Der See ist vor stofflicher Belastung zu schützen und zu regenerieren. Der Feuchtlebensraum entlang des Ost- und
Südufers soll durch eine ungestörte Naturentwicklung naturnahe Röhrichtbestände, Verlandungsbereiche und Moore ausbilden. Zudem ist am südwestlichen Uferabschnitt eine ungestörte
Naturentwicklung mit einer natürlichen Uferstruktur vorgesehen [6].
9
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Im Rahmen der WRRL ist der Langhagensee als Wasserkörper mit dem Code DE-LWDEMV_2502900 registriert. In der Bewertung des Gewässerkörpers (WRRL) wird das ökologische Potenzial mit „unzureichend“ (Kategorie 4) angegeben. Die chemischen Komponenten
weisen einen „nicht guten“ Zustand auf. Die Belastungen resultieren aus den landwirtschaftlichen Aktivitäten. Versickerung, Erosion, Ableitung, Drainagen und Änderung in der Bewirtschaftung können zu erheblichen Belastungen führen. Damit verbunden sind Nährstoffanreicherung
(Eutrophierung) und Schadstoffbelastung der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers.
Durch die Vergrößerung des natürlichen Einzugsgebiets kommt es zu vermehrten Stoff- und vor
allem Nährstoffeinträgen, die die natürliche Trophie des Gewässers erhöhen und damit auch
eine Veränderung der typischen Wasservegetation bewirken. Die Festlegung von Maßnahmen
soll die anthropogene Belastung verringern. Im Zuge der WRRL sind weitere Maßnahmen zur
Reduzierung der Belastung nach 2021 derzeit nicht vorgesehen [4] [5]. Durch die Verbesserung
der biologischen, hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten
der Fließgewässerabschnitte können Belastungen reduziert werden. Zudem sind die Pufferstrukturen und die extensive Nutzungsweise auf den umgebenden Flächen zu erhalten und ggf. zu
entwickeln.
Schildscher Graben, Klingbach und Grenzgraben
Die Gewässerläufe: Schildscher Graben, Klingbach und Grenzgraben bilden zusammen im
Rahmen der WRRL den Wasserkörper Fließgewässer „Klingbach“ MEEO-2200 (Obere
Müritzseen). Die Fließgewässerabschnitte werden dem Fließgewässertyp (aggregierten LAWATyp) „Sand- und lehmgeprägter Tieflandbach“ (14) zugeordnet, wobei der Wasserkörper auf
45,8 % der Länge organisch geprägt ist.
Der Schildscher Graben (Gewässerkennzahl LAWA: 5922) wurde als bedeutendes Fließgewässer (Einzugsgebiet > 10 km²) nach EU-WRRL ausgewiesen. An der südlichen Seeuferseite läuft
der Graben in den Langhagensee ein. Der Fließgewässerabschnitt ist naturnah und weist ein
bedeutendes Vorkommen von Zielarten nach Landschaftsprogramm M-V 2003 auf. In diesem
Abschnitt ist vorgesehen die Naturnähe durch eine ungestörte Naturentwicklung zuzulassen. In
nördlicher Richtung läuft das Fließgewässer aus dem See aus. Die Strukturgüte weicht hier gering bis mäßig vom natürlichen Referenzzustand ab. Mit einer gewässerschonenden Nutzung
soll der Zustand erhalten und ggf. verbessert werden [6].
Die Fließgewässerstrukturgüte vom Einlauf in den Langhagensee (Schildscher Graben) sowie
ein Teilabschnitt des aus östlicher Richtung zuführenden Klingbachs ist aktuell mit „gut“ (Klasse
2) bis „sehr gut“ (Klasse 1) bewertet worden. Der weitere Abschnitt des Klingbachs sowie der
sich nach Osten anschließende Grenzgraben weisen eine „mäßige“ (Klasse 3) bis „unbefriedigende“ (Klasse 4) Fließgewässerstrukturgüte auf [16]. Mit der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen ist hier die Regeneration gestörter Naturhaushaltsfunktionen vorgesehen [6].
Nach der Wasserkörperbewertung im Rahmen der WRRL weisen die zuvor genannten Fließgewässer hinsichtlich der biologischen Qualitätskomponenten einen ökologisch „mäßigen“ (Kategorie 3) Zustand auf. Signifikante Belastungen kommen aus diffusen Quellen anthropogener
Beeinflussung. Damit verbunden sind Nährstoffanreicherung (Eutrophierung) und Schadstoffbelastung der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers. Weiterhin wurde für den Wasserkörper MEEO-2200 der Zustand der hydromorphologischen Qualitätskomponenten (Durchgängigkeit und Morphologie) im Jahr 2013 als „nicht gut“ eingeordnet.
10
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Mit der hydromorphologischen Veränderung ist auch die Veränderung des Fließgewässers als
Habitat gegeben. Die Festlegung von Maßnahmen sollen die anthropogenen Belastungen verringern. Bis 2021 befinden sich folgende Maßnahmen in Planung bzw. in Umsetzung (nachrichtliche Übernahme WRRL):
 Verbesserung von Habitaten im Uferbereich und Anlage von Gewässerschutzstreifen zur
Reduzierung der Nährstoffeinträge
-
Anlage bzw. Ergänzung rechtsseitiger Uferrandstreifen mit Gehölzstrukturen
 Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung
-
Unterstützung der eigendynamischen Laufentwicklung durch angepasste Unterhaltung
(entsprechend den Vorgaben der WRRL)
 Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen
Anlagen
-
Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit
Zur Reduzierung der Belastung infolge diffuser Quellen aus dem Bereich bebauter Gebiete sowie infolge von Abflussregulierung und morphologischen Veränderungen sind nach 2021 weitere Maßnahmen vorgesehen bzw. geplant. Die Struktur soll durch Neuprofilierung und partieller
Uferabflachung sowie ggf. durch angepasste Unterhaltung bzw. Aufgabe verbessert werden [4]
[5] [18].
I.1.2
Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen
Nach den Kriterien im Abschnitt 4 des Fachleitfadens „Managementplanung für Natura 2000Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ (Version 4.1, Febr. 2016) wurde das FFH-Gebiet DE
2742-301 „Krümmeler Heide“ aufgrund seiner geringen Gebietsgröße und der zu erwartenden
Konfliktarmut als „Gebiet mit Bedeutung“ eingestuft. Damit kann auf eine Betrachtung der aktuellen Nutzungsarten verzichtet werden. Ggf. werden relevante Einzelaspekte bei der Beschreibung der LRT und Arten im Kapitel 1.3 dargestellt. Eine Darstellung des aktuellen Zustands erfolgt in Karte 1a.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 die Planung einer neuen Verkehrsverbindung (Projektnr. B189n‐G30‐MV‐BB) von Wittstock/Dosse bis
nach Mirow vorgesehen ist. Das Neubauprojekt verläuft über meist ebene Acker- und Grünlandbereiche, tangiert dabei u. a. das FFH-Gebiet DE 2742-301 „Krümmeler Heide“ an der südlichen
Gebietsgrenze und passiert zudem das Europäische Vogelschutzgebiet DE 2741-401 „Buchholzer-Krümmeler Heide“. In diesem Bereich wird weiterhin eine nationale Lebensraumachse
(Wald- und Großsäugerlebensräume) gequert. In einer vorliegenden FFH-Verträglichkeitsprüfung werden erhebliche Beeinträchtigungen für die Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen.
Mit dem geplanten Trassen-Neubau ergibt sich eine hohe Umweltbetroffenheit vor allem durch
den betroffenen Landschaftsschutz, den unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (UZVR) und
das BfN-Lebensraumnetzwerk [20].
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Erste Fortschreibung des Gutachterlichen Landschaftsrahmenplans Mecklenburgische Seenplatte (2011) für die Krümmeler Heide folgende
Ziele der Raumentwicklung festlegt:
11
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Karte III: Schwerpunktbereiche und Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung von ökologischen Funktionen
Das FFH-Gebiet ist ein Bereich mit herausragender Bedeutung für die Sicherung ökologischer
Funktionen und wird als Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege vorgeschlagen. Für
die dort vorkommenden, überwiegend naturnahen Wälder mit hoher naturschutzfachlicher Wertigkeit wird eine erhaltende Bewirtschaftung vorgesehen. Eine punktuelle Verbesserung der
Waldstruktur und langfristige Überführung in Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten wird für notwendig erachtet. Brut- und Rastvogelarten sind mit ihren besonderen Schutzund Maßnahmenerfordernissen besonders zu berücksichtigen. Für den See sind eine ungestörte Naturentwicklung und die Sicherung der Wasserqualität, sowie die ungestörte Naturentwicklung von Uferabschnitten mit einer natürlichen Uferstruktur vorgesehen. Das Fließgewässer
Klinggraben soll sich an naturnahen Fließgewässerabschnitten ungestört entwickeln können.
I.1.3
Geschützte Teile von Natur und Landschaft
Bezüglich der geschützten Teile von Natur und Landschaft wurde geprüft, welche Schutzgebiete
sich mit dem betrachteten FFH-Gebiet überlagern. Demzufolge werden nachfolgend vorhandene Schutzgebiet und -objekte nach Naturschutzrecht hinsichtlich Schutzzweck und Verboten
dargestellt. Die Ausgrenzung der vorhandenen Schutzgebiete ist der Karte 1b zu entnehmen.
Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburger Großseenland“
Das Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburger Großseenland“ (L 41a) überlagert im südöstlichen
Randbereich das FFH-Gebiet vollständig. Das LSG wurde am 25.10.1995 unter Schutz gestellt
(Rechtsgrundlage: VO LR Müritz v. 25.10.1995; in Kr. 14.12.1995).
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer gesamt Fläche von 41.400 ha dient dem Schutz
der Mecklenburgischen Großseenlandschaft vom Plauer See bis zur Müritz. Wesentlich dabei
sind der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieser Landschaft sowie die Sicherung der
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Schutzziele sind u.a. [6]:

Erhalt der glazial geprägten Oberflächenformen, der anthropogenen Landschaftsstruktur und von wertvollen Landschaftsbestandteilen

Sicherung und Wiederherstellung von naturnahen und natürlichen Landschaftsteilen

Sicherung von Lebensgemeinschaften und ihren Lebensräumen

Erhalt und/oder Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer

Sicherung der Umgebung von ökologisch wertvollen Gebieten, insbesondere einem
Nationalpark, einem Naturpark und verschiedenen Naturschutzgebieten, und zur Herstellung von Biotopvernetzungen zwischen den Gebieten

Erhalt und Wiederherstellung der Landschaft als Erholungsraum

Erhalt und Wiederherstellung des durch abwechslungsreiche Landschaftselemente
sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägten Landschaftsbilds und der damit in Verbindung stehenden Naturerlebniseignung
12
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs.
1 BNatSchG " ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft:
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist".
Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und
Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern
oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen.
Die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete erfolgt durch die Rechtsverordnung der Landkreise/kreisfreien Städte auf der Rechtsgrundlage des § 26 BNatSchG. Die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise/kreisfreien Städte sind für die Betreuung der Landschaftsschutzgebiete zuständig [17].
EU-Vogelschutzgebiet
DE 2741-401 „Buchholzer-Krümmeler Heide“
Das EU-Vogelschutzgebiet DE 2741-401 „Buchholzer Krümmeler Heide“ mit einer Fläche von
3.672 ha überlagert im südlichen Randbereich das zu betrachtende FFH-Gebiet fast in seiner
gesamten Fläche. Das Schutzgebiet wird durch eine Großseenlandschaft mit uferbegleitenden
Röhrichtzonen und größeren Laub- und Mischwaldarealen, mosaikartige Feuchtgrünland- und
Seggenrieder sowie Heckenstrukturen auf ärmeren Böden charakterisiert. Die besondere Bedeutung des Gebietes liegt im repräsentativen Vorkommen mehrerer Anhang I Arten
(vgl. Tab. 1) in einer großflächigen und unzerschnittenen Lebensraumkomplexbildung. Zudem
werden die in der wald- und ackerbaulich geprägten Landschaft liegenden Kleinseenrinnen als
traditionelles Naherholungsgebiet genutzt. Insbesondere sind die Kleinseenbecken innerhalb
der Großseenlandschaft von bewaldeten Sand- und Feinsandarealen umschlossen [1].
Tab. 1: Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG Auszug aus dem SDB des EU-Vogelschutzgebiets DE 2741-401
Artenname
deutsch
wissenschaftlich
Alcedo atthis
Eisvogel
Pandion haliaetus
Fischadler
Sterna hirundo
Flussseeschwalbe
Grus grus
Kranich
Leiopicus medius
Mittelspecht
Lanius collurio
Neuntöter
Botaurus stellaris
Rohrdommel
Circus aeruginosus
Rohrweihe
Milvus milvus
Rotmilan
Milvus migrans
Schwarzmilan
Dryocopus martius
Schwarzspecht
Anhang I
VS-RL
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Status
brütend, überwinternd
brütend, durchziehend
durchziehend
brütend, durchziehend
brütend
brütend
brütend, überwinternd
brütend / durchziehend
brütend, durchziehend
brütend, durchziehend
brütend
Erhaltungszustand (lt. SDB)
B
B
B
B
B
B
B
B/C
B
B
B
13
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
deutsch
Artenname
wissenschaftlich
Seeadler
Haliaeetus albicilla
Silberreiher
Singschwan
Trauerseeschwalbe
Tüpfelsumpfhuhn
Weißstorch
Wespenbussard
Zwergmöwe
Ardea alba
Cygnus cygnus
Chlidonias niger
Porzana porzana
Ciconia ciconia
Pernis apivorus
Hydrocoloeus minutus
Anhang I
VS-RL
x
x
x
x
x
x
x
x
Entwurf (Teil I und II)
Status
brütend, überwinternd,
durchziehend
durchziehend
durchziehend
durchziehend
brütend
brütend, durchziehend
brütend
durchziehend
Erhaltungszustand (lt. SDB)
B
B
B
B
B
B
B
B
Schutzzweck der Europäischen Vogelschutzgebiete ist der Schutz der wildlebenden Vogelarten
sowie ihrer Lebensräume gemäß Anlage 1 der Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete
in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V
vom 12. Juli 2011. In der Anlage 1 der Natura 2000 LVO M-V werden als maßgebliche Bestandteile die Vogelarten und die hierfür erforderlichen Lebensraumelemente gebietsbezogen festgesetzt. Erhaltungsziel des jeweiligen Europäischen Vogelschutzgebietes ist die Erhaltung oder
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der maßgeblichen Bestandteile des
Gebietes (§ 6 Natura 200-LVO M-V).
Weitere nennenswerte Besonderheiten:
Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
Mecklenburgisch-Brandenburgisches Kleinseenland
Das Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt (BfN) unterstützt seit Anfang 2011 die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Zu den Förderschwerpunkten gehören
u. a. die „Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland“. Diese Regionen in Deutschland
weisen eine besonders hohe Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume auf. Von der Ostsee bis zu den Alpen nehmen diese Regionen zusammen etwa elf
Prozent der Fläche Deutschlands ein. Als Grundlage für die Ermittlung der Hotspots dienten
bundesweit vorliegende Daten zum Vorkommen verschiedener Artengruppen. Nach Auswertung
der Daten auf Seltenheit und Gefährdung von Arten und Lebensräumen in einem Forschungsund Entwicklungsvorhaben des BfN wurden in enger Abstimmung zwischen BMU, BfN und den
Bundesländern 30 Hotspots ermittelt [15].
Der Hotspot umfasst mit einer Fläche von 2.516,39 km² die Landschaftsräume: Neustrelitzer
Kleinseenland, Templiner Platte, und Woldegk-Feldberger Hügelland. Die Höhenrücken der Inneren und Äußeren Hauptendmoräne (Pommersches Stadium und Frankfurter Eisrandlage)
umschließen im „Mecklenburgisch-Brandenburgisches Kleinseenland“ die Sandergebiete mit
zahlreichen Seen, die oft perlenschnurartig als Rinnen- und Flussseen angeordnet bzw. als Binnenentwässerungsgebiete in sandig-kiesige Zwischenstaffeln eingebettet sind. Auf den Sanderflächen stocken größere Waldgebiete; die Endmoränen weisen vielfach Laub- und Laubmischwälder auf [15]. Das FFH-Gebiet DE 2742-301 „Krümmeler Heide“ befindet sich innerhalb des
Hotspots „Mecklenburgisch-Brandenburgisches Kleinseenland“ (25). An seiner westlichen Gebietsgrenze grenzt das Bundesland Brandenburg an.
14
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
I.2 Bedeutung des Gebietes für das Netz Natura 2000
Das FFH-Gebiet DE 2742-301 „Krümmeler Heide“ ist ein ausgedehntes kuppiges Laubwaldgebiet mit großflächigen Buchenwäldern hauptsächlich in der Ausbildung Waldmeister-Buchenwald. Im Westen schließt sich ein natürlich eutropher See mit schmalen Röhrichten und Bruchwäldern im Uferbereich an. Die Bedeutung liegt im repräsentativen Vorkommen von FFH-LRT
und -Arten mit Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT. Der Schutzzweck steht im Erhalt eines
Wald- und Gewässerkomplexes [3].
LRT nach Anhang I FFH-RL
In der Tab. 2 sind die im Standarddatenbogen (SDB) der Europäischen Kommission mitgeteilten
Vorkommen von Lebensraumtypen (LRT) mit Flächenangaben, einschließlich der Bewertungen
des Erhaltungszustands sowie der aktuell ermittelten Größen und Bewertungen dargestellt.
Im Rahmen der Erstellung des vorliegenden Managementplans wurden 2016 die gemeldeten
LRT 3150 (Kleingewässer) hinsichtlich der Vegetationseinheiten untersucht. Die Kartierung ist
Ergebnis der aktuellen Bestandaufnahme und Bewertung, die entsprechend Art. 6 Abs. 1 FFHRL maßgeblich für die weitere Bearbeitung ist. Für den Langhagensee wurden weiterhin die
Aussagen aus der WRRL herangezogen.
Die Angaben zu den Wald-LRT 9110 und 9130 wurden nachrichtlich aus dem von der Landesforstanstalt M-V erarbeiteten Fachbeitrag Teilbereich Wald zum FFH-Gebiet DE 2742-301
„Krümmeler Heide“ (November 2007) übernommen [9].
Tab. 2: Gemeldete Vorkommen von LRT und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I
EUCode
LRT
Flächengröße lt.
Meldung
[ha]
Erhaltungszustand lt.
SDB
Flächengröße
aktuell [ha]
Erhaltungszustand
aktuell
3150
Natürliche eutrophe Seen mit
einer Vegetation vom Typ
Magnopotamion oder Hydrocharition
72
B
71,8
B
9110
Hainsimsen-Buchenwald
(Luzulo-Fagetum)
148
B
35,36
B
9130
Waldmeister-Buchenwald
(Asperulo-Fagetum)
-
-
113,68
A
Summe Flächengrößen
220
220,84
Erhaltungszustand: A = hervorragend; B = gut; C = durchschnittlich / teilweise beeinträchtigt
Im Rahmen der Meldung an die Europäische Kommission wurden im SDB für das FFH-Gebiet
ein Gewässer-Lebensraumtyp sowie ein Wald-Lebensraumtyp mitgeteilt [2]. Mit dem Fachbeitrag Teilbereich Wälder ist aktuell zusätzlich ein weiterer Wald-LRT erfasst worden. Im Gebiet
sind derzeit keine prioritären Lebensraumtypen bekannt. Mit 220,84 ha werden aktuell insgesamt ca. 76 % des FFH-Gebietes von Wald- und Offenland-LRT eingenommen. Das GewässerLRT nimmt entsprechend des Flächenanteils von etwa 25 % 71,8 ha im FFH-Gebiet ein.
15
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Die im Zuge der BNTK (LAUN 1995) ausgegrenzten 2 Kleingewässer, die in der vorläufigen
Binnendifferenzierung von 2004 dem LRT 3150 zugeordnet wurden, konnten bei der Kontrolle
am 07.07.2016 nicht mehr als LRT angesprochen werden.
Arten nach Anhang II FFH-RL
Im Rahmen der Meldungen an die Europäische Kommission wurden im SDB für das FFH-Gebiet
keine Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie mitgeteilt.
Im Ergebnis einer Datenrecherche (Bestandsdaten) sind laut der Geodaten der Abteilung Naturschutz (LUNG M-V) im Rahmen der Verbreitungskartierung des Fischotters in M-V (MTBQKartierung 2005; aktueller Stand 11/2012) Aktivitäten des Fischotters im FFH-Gebiet wahrscheinlich. Nach Hinweis der unteren Naturschutzbehörde (UNB) Mecklenburgische Seenplatte
(mdl. REHM, 21.11.2016) konnten im Bereich des Verbindungskanals Langhagensee und Nebel
(ottersicheres Durchlass-Bauwerk) Nachweispuren (Losungen) erbracht werden.
Zudem konnten bei der Bestandsaufnahme der Lebensraumtypen vor Ort keine weiteren Arten
des Anhangs II FFH-RL als Zufallsfunde nachgewiesen werden. Im Gebiet kommt keine prioritäre Art vor.
I.2.1
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten für das europäische Netz Natura 2000
In diesem Abschnitt erfolgt eine weitergehende Differenzierung der Lebensraumtypen und Arten
hinsichtlich ihrer Bedeutung im Schutzgebietsnetz Natura 2000. Es dient der Bestimmung der
Erhaltungsziele (siehe Kap. I.5) sowie zur Begründung der Notwendigkeit und zur Prioritätenbestimmung von Maßnahmen im Bearbeitungsgebiet. Die Bewertung beruht dabei auf der Beurteilung
 des Erhaltungszustands des LRT oder der Art auf Gebietsebene,

des Beitrags des Gebiets mit seinen vorkommenden LRT und Arten für das Netz Natura 2000 im Land,

des Erhaltungszustands des LRT oder der Art auf der Ebene des Geltungsbereichs
der FFH-RL im Sinne des Art. 1 e) und i) FFH-RL.
Im Juni 2014 hat die EU-Kommission Zusammenfassungen der FFH-Berichte der einzelnen
Mitgliedsstaaten (sogenannte „National Summaries“) zur Verfügung gestellt. Diese Zusammenfassungen umfassen die Periode 2007 bis 2012 und enthalten zahlreiche Statistiken zu den in
den Mitgliedstaaten vorgenommen Bewertungen des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen
und Arten der FFH-Richtlinie, die vielfach auch Vergleiche mit den entsprechenden Ergebnissen
der Nationalen FFH-Berichte 2007 umfassen (BfN).
Im nationalen FFH-Bericht Deutschlands (2013) basiert die Bewertung des Erhaltungszustandes
der Lebensraumtypen in der jeweiligen biogeografischen Region auf Einzelbewertungen zu den
Parametern Verbreitungsgebiet, Fläche, spezifische Strukturen und Funktionen sowie Zukunftsaussichten [14].
16
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
LRT nach Anhang I FFH-RL
Im Ergebnis des europäischen Gemeinschaftsbericht (National Summaries) wurde der Erhaltungszustand der im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen in der kontinentalen biogeografischen Region wie folgt eingestuft:
Tab. 3: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz Natura 2000
LRT (EU-Code und deutsche Bezeichnung)
Prioritärer LRT
Sehr hoher Flächenanteil im Gebiet (relative
Fläche = A) bezogen
auf das Land
Europaweit ungünstiger
Zustand (gelb oder rot
nach Ampelschema
gemäß Bericht nach
Art. 17 FFH-RL)
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation
des Magnopotamions oder Hydrocharitions
-
-
gelb
9110
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
-
-
gelb
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo - Fagetum)
-
-
gelb
gelb = ungünstig-unzureichend (unfavourable-inadequate);
http://bd.eionet.europa.eu/article17/reports2012/habitat/progress/
rot = ungünstig-schlecht (unfavourable-bad)
(Bezug auf biografische Region CON)
Quelle:
In Betrachtung der Kriterien

ein „günstiger“ insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene

die Priorität im Sinne des Art. 1 d) FFH-RL,

das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Flächenanteil) im jeweiligen Gebiet,

ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL
kann die Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das europäische Netz Natura 2000
wie folgt eingeschätzt werden:
Der aktuelle Erhaltungszustand der Buchenwald-Lebensraumtypen sowie der natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (Langhagensee) ist
auf Gebietsebene hervorragend (A) bis gut (B) und damit in einem „günstigen“ Zustand. Hingegen ist der europaweite Zustand für diese LRT als „unzureichend“ gegeben. Da weder eine Priorität noch ein sehr hoher Flächenanteil im Gebiet des jeweiligen LRTs vorhanden ist, kommt den
vorkommenden LRT im FFH-Gebiet „Krümmeler Heide“ keine besondere Bedeutung für das
europäische Netz Natura 2000 zu.
Arten nach Anhang II FFH-RL
In den vorliegenden Standarddatenbögen (SDB) aus den Jahren 2004 und 2015 (aktuell) sind
keine Anhang II -Arten aufgeführt. Im Rahmen der Managementplanung wurde ein vermutetes
Vorkommen des Fischotters nachrichtlich erfasst. Über seine Bedeutung für das Netz Natura
2000 kann hier keine Aussage getroffen werden.
17
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Bestandteile
Die Bestimmung der „maßgeblichen Bestandteile“ ist grundlegend zur Formulierung der Erhaltungsziele oder des Schutzzwecks des FFH-Gebietes. Bei der Beurteilung von Plänen oder Projekten ist zu prüfen, ob hinsichtlich der maßgeblichen Bestandteile mögliche Auswirkungen auf
das Schutzgebiet vorliegen.
Die für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile umfassen
 die im Gebiet signifikant vorkommenden LRT nach Anhang I FFH-RL,
 die typischen Arten der Lebensräume, die als Indikatoren einen günstigen Erhaltungszustand der signifikant vorkommenden LRT anzeigen,
 die signifikant vorkommenden Arten nach Anhang II der FFH-RL sowie
 die für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Lebensraum- bzw.
Habitatbedingungen mit den erforderlichen standörtlichen Voraussetzungen und funktionalen Beziehungen.
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme (Abgrenzung der LRT und Arthabitate) und die Bewertung des Erhaltungszustands sowie die weiteren standörtlichen und funktionalen „maßgeblichen Bestandteile“ räumlich konkret dargestellt (vgl. Karte 2) und gebietsspezifische Besonderheiten kurz beschrieben. Daraus werden Maßnahmen zur Bewahrung oder Verbesserung des Erhaltungszustands von LRT und Arten abgeleitet (vgl. Kap. 1.5).
Im FFFH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung ein Gewässer-LRT nach Anhang I
mit signifikanten Vorkommen ermittelt. Die durch die Landesforstanstalt M-V abgehandelten
Wald-LRT sind ausgenommen und finden in der weiteren Betrachtung keine Berücksichtigung
mehr.
I.3.1
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
Der LRT 3150 konnte im zu betrachtenden FFH-Gebiet als Kleinsee (Langhagensee) mit einer
Flächengröße von 71,8 ha erfasst werden (vgl. Tab. 4). Der Erhaltungszustand wurde insgesamt
als günstig (B) eingestuft. Die Ermittlung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen erfolgte anhand der Bewertungsparameter der "Bewertungsanleitung für FFH-Lebensraumtypen in
Mecklenburg-Vorpommern“ [7].
Die beiden temporär ausgebildeten Kleingewässer im Waldareal weisen keine lebensraumtypischen Arten des LRTs 3150 auf. Es wird davon ausgegangen, dass auch schon mit der Meldung der vorkommenden LRT an die Europäische Kommission 2004 die Ausweisung fehlerhaft
war und damit ein wissenschaftlicher Fehler vorliegt. Die beiden temporären Kleingewässer haben keine Wasservegetation ausgebildet, die typisch für Gewässer-LRT sind. Zudem wurden die
beiden Flächen in der BNTK 2004 als Feuchtgrünland ausgegrenzt. Laut der Mitteilung des
Försters Moritz von Maltzahn, der das Gebiet schon mehr als 20 Jahren bewirtschaftet, ist die
Waldsenke nahe der Verbindungsstraße Buschhof/Sewekow schon seither ohne Ausbildung
einer aquatischen Pflanzengesellschaft (MALTZAHN, mdl. 07.07.2016).
18
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Tab. 4: Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen
EUCode
Lebensraumtyp
3150
Natürliche
eutrophe
Seen mit
einer Vegetation vom
Typ
Magnopotam
ion oder
Hydrocharitio
n
Verbreitung
im Gebiet
(wesentliche Vorkommen)
Langhagensee
Anzahl
der Teilflächen
Flächengröße
aktuell in
ha
Gesamt:
1
Gesamt:
71,8
A: B: 1
C: -
A: B: 71,8
C: -
Flächengröße lt.
SDB in
ha
Erhaltungszustand
aktuell aggregiert und
anteilig (in
%)
Erhaltungszust
and lt.
SDB
Gesamt: B
72
A: B: 100
C: -
B
Die Waldsenke, als temporäres Kleingewässer nahe der Verbindungsstraße Buschhof/
Sewekow, stellt sich aktuell als periodisch überstaute Mulde dar. Auf dem aufgelassenen
Feuchtgrünland innerhalb des Waldes haben sich inzwischen auf frischem bis feuchtem sowie
stellenweise nassem Substrat verschiedene Vegetationseinheiten eingestellt. Im südlichen Bereich der Senke hat sich auf feuchtem bis nassem Standort eine Art Waldlichtungsflur mit den
Arten Großes Springkraut (Impatiens noli tangere), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Wasserminze (Mentha auquatica) und vereinzelt Blut-Weiderich (Lythrum salicaria), Flatterbinse (Juncus effus), Brennnessel (Urtica dioica), Hexenkraut (Circaea lutetiana),
Ruprechtskraut (Geranium robertianum), Hohlzahn (Galeopsis tetrahit) und Nelkenwurz (Geum
urbanum) entwickelt. Auf vernässter Fläche kommt zudem eine Wasserpfefferflur (Persicaria
hydropiper) mit Flutenden Schwaden (Glyceria fluitans) und Sumpf-Labkraut (Galium palustre)
vor. Weiterhin ist randlich eine ausgeprägte Kohldistel-Hochstaudenflur auf feuchtem Standort
ausgebildet. Die relativ offene (gehölzfreie) und stellenweise besonnte Fläche wird außerdem
von einem Grauweidengebüsch begrenzt. In diesem Bereich konnte der Moorfrosch (Rana
arvalis) festgestellt werden. Hingegen weist der mittige Bereich auf frischem Substrat eine großflächige Brennnessel-Hochstaudenflur mit Holunder (Sambucus nigra) und Großem Springkraut
(Impatiens noli-tangere) auf. Im nördlichen Bereich nimmt der Feuchtegrad wieder zu. Hier
kommt kleinflächig ein Weißstraußgras-Flutrasen vor. Vereinzeln sind Kriechender Hahnenfuß
(Ranuculus repens), Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa), Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara) und Sumpf-Labkraut (Galium palustre) eingestreut. Randlich sind Grauweidengebüsch und eine Brennnessel-Hochstaudenflur vorhanden.
Die Waldsenke, als temporäres Kleingewässer nahe der Kreisstraße K6623 südöstlich „Seehotel
Ichlim“, stellt sich derzeit als periodisch überstauter Geländeeinschnitt dar. Durch die unterschiedlichen Wasserstufen haben sich auf dem ehemaligen Feuchtgrünland verschiedene Vegetationseinheiten ausgebildet. Im zeitweilig überfluteten Bereich hat sich ein FlutschwadenFlutrasen (Glyceria fluitans), in dem das Weiße Straußgras (Agrostis stolonifera) eingestreut ist,
entwickelt. Zunehmend wird die Fläche durch Grau-Weide (Salix cinerea) und auch Berg-Ulme
(Ulmus glabra) eingenommen. Eine Wasservegetation ist nicht vorhanden. Die vegetationsfreie
Fläche zeigt einen zeitweiligen Wasserstand an. Sumpfpflanzen wie Gilbweiderich (Lysimachia
19
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
vulgaris), Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus) und, Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara) haben sich ausgebildet.
Auch kommt hier vereinzelt die Walzen-Segge (Carex elongata) vor. Der südliche Randbereich
wird von einem dichten Grauweidengebüsche eingenommen. Östlich schließt eine BrennnesselHochstaudenflur an. Die feuchte bis nasse Geländesenke wird von einem Überlaufgraben in den
Langhagensee (westlich) entwässert. Von östlicher Seite führt ein Rohreinlass (Straßenbereich)
zu, der vermutlich das Niederschlagswasser der angrenzenden Versiegelungsflächen in die
Senke einleitet. Da keine Wasservegetation (wie Wasserlinsen-Schwimmdecke) vorhanden ist,
kann das temporäre Kleingewässer nicht dem LRT 3150 zugeordnet werden.
Die Darstellung der LRT-Abgrenzung (Langhagensee) sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes sind der Karte 2 zu entnehmen.
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder
Hydrocharitions
Definition und Standort (allgemein)
Der Lebensraumtyp umfasst natürliche und naturnahe eutrophe Stillgewässer (Seen, permanente und temporäre Kleingewässer, Teiche, Altwässer, Abgrabungsgewässer, Torfstiche) mit submerser Laichkrautvegetation, Schwebematten, Schwimmblattfluren oder Schwimmdecken einschließlich ihrer unmittelbar vom Wasserkörper beeinflussten Ufervegetation. Die i. d. R. basenund / oder kalkreichen Stillgewässer weisen eine mäßige bis geringe sommerliche Sichttiefe
(> 1 m) auf. Sedimente stellen vor allem Sande und Organmudden (z. T. auch Sapropel) dar
[21].
In Mecklenburg-Vorpommern liegen die Verbreitungsschwerpunkte im Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte innerhalb der kuppigen Grundmoränen sowie im Bereich des Höhenrückens und der Mecklenburgischen Seenplatte innerhalb von Grund- und Endmoränen sowie im
Bereich von Flussläufen. Der Lebensraumtyp umfasst zum überwiegenden Teil Kleingewässer
[21].
LRT 3150 im FFH-Gebiet
Im FFH-Gebiet konnte der Langhagensee anhand der standörtlichen Beschaffenheit und dem
Artenvorkommen dem LRT 3150 zugeordnet werden.
3150-1 Langhagensee (ca. 71,8 ha)
Der Langhagensee liegt mit einer Größe von 71,8 ha nordwestlich im FFH-Gebiet. Im Verlandungsbereich hat sich eine Schilfröhricht-Zone sowie Seggenriede entwickelt. Zudem hat sich im
Uferbereich abschnittsweise eine Wasserrosen-Schwimmblattflur aus Gelber Teichrose (Nuphar
lutea) und/oder Weißer Seerose (Nymphaea alba) ausbilden können (Begehung Juli 2016). Aufgrund der aquatischen Vegetationsausbildung wird der Langhagensee dem LRT 3150 zugeordnet [8]. Der nördliche und nordwestliche Uferabschnitt wird durch eine anthropogene Nutzung
geprägt, wobei ein Gehölzsaum das Ufer begleitet. Umgebend wird der östliche und südliche
Bereich von Wald bestanden. Auf der Ostseite sind landwirtschaftliche Nutzungen und nördlich
bis nordwestlich der Siedlungsbereich Ichlim vorhanden. Im Norden besteht die Verbindung
durch den „Schildscher Graben“ zum Nebelsee.
20
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Im Rahmen der Bewertung von Fließgewässer und Seen in Deutschland nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfolgte am 15.08.2013 die Erfassung der Wasser- und Ufervegetation
des Langhagensees. Die Artenaufnahme erfolgte entlang von vier Transekte sowie auf vier
Punkten (Zwischenstationen). Mit einem Rechen wurde die Vegetation gehoben und bestimmt.
Im Ergebnis konnten folgende Arten, nachgewiesen werden [10]:
Artname - deutsch
Artname - wissenschaftlich
Gewöhnliches Quellmoos
Fontinalis antipyretica
Ähriges Tausendblatt
Myriophyllum spicatum
Raues Hornblatt
Ceratophyllum demersum
Spreizender Wasserhahnenfuß
Ranunculus circinatus
Gewöhnlicher Wasserschlauch
Gelbe Teichrose
Utricularia vulgaris
Nuphar lutea
Schilfrohr
Phragmites australis
Bruch-Weide
Salix fragilis
Grau-Weide
Salix cinerea
Fluss-Ampfer
Rumex hydrolapathum
Kratzbeere
Rubus caesius
Gewöhnlicher Wasserdost
Eupatorium cannabinum
Zottiges Weidenröschen
Schwarz-Erle
Epilobium hirsutum
Alnus glutinosa
Steife Segge
Carex elata
Echte Zaunwinde
Calystegia sepium
Hunds-Rose
Rosa canina
Insgesamt wurden fünf submerse (untergetauchte) Arten und eine natane (schwimmende) Art im
Wasserkörper erfasst. Im Verlandungs- und Uferbereich kommen 11 emerse (über der Wasseroberfläche) Arten vor.
Demnach können folgende submerse und natane Vegetationseinheiten genannt werden:
- Wasserhahnenfuß-Tausendblatt-Tauchflur
- Wasserrosen-Schwimmblattflur
- Quellmoos-Wasserschlauch-Schwebematte
Der Bewuchs am Nordufer ist aufgrund der starken anthropogenen Nutzung (Badeplätze und
Steganlagen) durch Trittvegetation und Rasenfläche gekennzeichnet. Hingegen befinden sich
am Ost- und Südost- sowie Westufer Röhrichtzonen und z. T. auch Großseggenriede, wobei
das Umfeld (5 bis 20 m) von Wald und Gehölzen bestimmt wird. Zudem verläuft entlang des
Westufers ein Fußweg.
21
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Beeinträchtigungen und Nutzungen im Gebiet
Tourismus- und Erholungsnutzung
Der Langhagensee wird als Erholungsgewässer genutzt. Die nördliche bis nordwestliche Uferlinie ist stark anthropogen geprägt. Hier befinden sich lückenlos aneinandergereiht Bootshäuser
mit Steganlagen, die in den Schilfgürtel hineinragen. Für die Erholungsnutzung befindet sich
angrenzend zudem die Feriensiedlung „Grundlossee“ am Sandberg. Damit ist der Grad der Störung durch Freizeitnutzung relativ hoch. Um die Uferzone des Sees langfristig von Bebauung
freizuhalten, sind für den Langhagensee auf beiden Seiten der Landesgrenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg jeweils koordiniert zueinander Bebauungspläne aufgestellt worden. Beide Bebauungspläne sind nach ihrer Bekanntmachung rechtskräftig in Kraft
getreten.
Mit dem Aufstellungsbeschluss Nr. 2/99 vom 24.03.1999 des Bebauungsplans „Langhagensee“
verfolgt die Gemeinde Sewekow (Brandenburg) das städtebauliche Ziel, das Ufer des Langhagensees freizulegen. Das Ufer ist über ca. 1,5 km mit Bootshäusern und anderen Wochenendhäusern belegt. Die derzeitige intensive Freizeitnutzung soll hier aufgegeben und das Ufer des
Langhagensees wieder für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Die Gemeinde Lärz
(Mecklenburg-Vorpommern) verfolgt die gleichen städtebaulichen Ziele zur Entwicklung von
Natur und Landschaft wie die Gemeinde Sewekow. In Abstimmung beider Gemeinden hat die
Gemeinde Lärz ebenfalls die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Nr. 09) für den Langhagensee beschlossen – mit dem Ziel die Festsetzung einer Wasserfläche, sowie die Bündelung und
damit einhergehende Reduzierung der Stege auf 5 Sammelstege u. a. für die vorhandenen Nutzer in der Gemeinde Sewekow. Alle weiteren Nutzungen insbesondere Wochenendhäuser und
Ferienhäuser sind im Geltungsbereich nicht zulässig [24] [25]. Für den Rückbau der Bootshausanlagen entlang der Uferlinie sollen als Ersatz die Freiflächen zweier ehemaliger Ferienlager mit
Wochenendhäusern bebaut werden können und mehrere Sammelsteganlagen am See realisiert
werden. Damit kann der Nutzungsdruck auf sensible Landschaftsflächen im Bereich der nördlichen und nordwestlichen Uferzone des Langhagensees nachhaltig verringert werden.
Laut dem regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (2011) liegt
das Gebiet Krümmeler Heide im „Tourismusentwicklungsraum“ [22]. Nach dem regionalen Entwicklungskonzept Mecklenburgische Seenplatte (2015) gehören zu den Handlungserfordernissen u. a. die Verbesserung der Besucherlenkung und -information in den Naturschutzräumen
sowie die behutsame und umweltfreundliche Weiterentwicklung der touristischen Räume (sanfter Naturtourismus) [23].
Der Langhagensee ist von einem Wanderweg umrundet. Der Wanderweg „Rund um den Langhagensee“ mit einer Länge von 7 km wurde vor ca. 10 Jahren von der Gemeinde Sewekow
(Ortsteil der Stadt Wittstock/Dosse) für die touristische Naherholung geplant und angelegt. Stellenweise sind hier Infotafeln, Insektenhotels und Holzklangspiele integriert. Seither unterblieb
eine weitere Unterhaltung (MALTZAHN mdl. 22.11.2016).
Darüber hinaus verläuft das touristische Leitsystem der Gemeinde Lärz südlich des Langhagensees durch das FFH-Gebiet. Informationstafeln und Wegweiser sollen die Touristen besser zu
den interessanten Begebenheiten leiten. Eine Infotafel, die im Rahmen des Leitprojektes „Touristisches Leitsystem“ nach den Handlungsempfehlungen SehZeichen WasserZeichen südlich
des Langhagensees errichtet wurde, erinnert an die Glashütte Krümmel, die vor 250 Jahren den
Waldreichtum nutzte.
22
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Die LEADER Aktionsgruppe (LAG) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte fördert nachhaltig die Vernetzung der Tourismusregion durch weiteren Ausbau des touristischen Wegenetzes unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätssicherung. Das Touristische Leitsystem soll
auch zukünftig ein Schlüsselprojekt in der LEADER-Region sein (mdl. W ILISCH, D. 22.11.2016).
Fischereiliche Nutzung
Das Gewässer wird nicht nur als Angelsee von Freizeitanglern genutzt, sondern auch durch die
Fischerei Müritz-Plau GmbH fischereilich bewirtschaftet. Die Nutzung erfolgt regelmäßig (mehrmals im Monat) durch das Ausbringen von Stellnetzen. Weiterhin findet auch Reusenfang im
geringen Umfang statt. Totfunde von Fischottern sind nicht bekannt [MÜRITZFISCHEREI GMBH
WAREN mdl. 22.11.2016].
Grünlandnutzung
Am nordöstlichen Uferbereich befindet sich ein Feuchtgrünland, welches 15 Jahre lang als Ökolandbau gefördert und ohne Düngergaben bewirtschaftet wurde. Aufgrund der Auszehrung des
Bodens und der damit verbundenen Ertragsminderung wird die Fläche seit 2 Jahren wieder
konventionell betrieben. Der 1. Schnitt erfolgt nach dem 20. Juni und der 2. Schnitt im August.
Düngergaben werden reduziert eingesetzt (MEINKE mdl. 25.11.2016). Im Rahmen der Förderkulisse Grünland M-V (2015/2016) wurde der Feldblock DEMVLI098AD10004 der Förderklasse
GAK_B12 (Basisvariante 1) zugeordnet.
Trink- und Abwasser
Lange Zeit betrieb das „Seehotel Ichlim“ für die Entsorgung des Schmutzwassers eine eigene
Kläranlage mit Verrieselungstechnik. Weit vor der „Wende“ (Wiedervereinigung Deutschlands)
wurde das Hotel dann an die Druckrohrleitung der Gemeinde Sewekow angeschlossen. Die
Trinkwasserversorgung sowie die Schmutzwasserentsorgung läuft seit 1991 über den Wasserund Abwasserverband Wittstock [UMWELTAMT WAREN Wasserwirtschaft/Gewässerschutz mdl.
22.11.2016].
Wasserhaushalt
Künstliche Zu- und/oder Abflüsse, die das Wasserregime verändern, sind vorhanden. Im Jahr
2010 wurde die Straßenführung im Kurvenbereich „Seehotel Ichlim“ erneuert. Das anfallende
Niederschlagswasser wird u. a. über eine Senke mit Überlaufgraben nordöstlich in den Langhagensee geführt [UMWELTAMT W AREN Wasserwirtschaft/Gewässerschutz mdl. 22.11.2016].
Zudem durchquert das Fließgewässer „Schildscher Graben“ den See in Nord-Süd-Ausrichtung
mit Fließrichtung Nord (vgl. Punkt I.1.1). Der „Schildscher Graben“ bildet zusammen mit dem
Klingbach und dem Grenzgraben den Wasserkörper „Obere Müritzseen“ MEEO-2200 (WRRL).
Nach der Wasserkörperbewertung (WRRL) tritt hinsichtlich der biologischen Qualitätskomponenten ein ökologisch „mäßiger“ (Kategorie 3) Zustand auf. Signifikante Belastungen kommen aus
anthropogen beeinflussten diffusen Quellen. Damit verbunden sind Nährstoffanreicherung (Eutrophierung) und Schadstoffbelastung der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers. Im
Rahmen der WRRL sind bis 2021 u.a. das Anlegen bzw. Ergänzen rechtsseitiger Uferrandstreifen mit Gehölzstrukturen geplant. Mit der Verbesserung von Habitaten im Uferbereich und der
Anlage von Gewässerschutzstreifen können Nährstoffeinträge reduziert werden.
23
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Bewertung Erhaltungszustand
Zur Einschätzung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps sind die Vollständigkeit der
lebensraumtypischen Habitatstrukturen in ihrer Ausprägung sowie das Vorkommen des lebensraumtypischen Arteninventars relevant. Neben der Bewertung dieser Kriterien sind ebenso die
wirkenden Beeinträchtigungen zu betrachten.
Hinsichtlich der genannten Bewertungsparameter konnte für den Lebensraumtyp 3150 im zu
betrachtenden FFH-Gebiet insgesamt ein günstiger Erhaltungszustand (B) ermittelt werden.
Begründung:
In Betrachtung der Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen ist der Langhagensee
„gut“ (B) ausgeprägt. Dabei sind drei aquatische Vegetationen ausgebildet. Die Ufer- und Verlandungsvegetation ist mit mind. drei Habitatelementen entwickelt. Hingegen beläuft sich die
Gesamtanzahl lebensraumtypischer Pflanzenarten auf zwischen fünf und neun Arten. Damit ist
die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars gut („B“) ausgebildet.
In Hinblick auf die Strukturen Flachwasserzone, Ufer und Gewässerumfeld wurde der Zustand
Röhrichtzone, Ufermorphologie und -verbau sowie der Gewässerrandstreifen betrachtet (Seeuferstruktur-Index) und als „mäßig beeinträchtigt“ (B) gewertet. Strukturen zur Stoffeintragsminderung sind weitgehend vorhanden. Eine Abwassereinleitung ist nicht gegeben. Die untere
Makrophytengrenze weist eine Tiefe von bis zu 2,20 m auf. Stör- bzw. Hypertrophierungszeiger
wurden nicht festgestellt. Das Wasserregime wird durch künstliche Zu- und Abflüsse erheblich
verändert. Die Vollständigkeit des naturnahen Ufersaums ist durch die Uferbeanspruchung nur
noch mit 70 % gegeben. Ablagerungen oder Verfüllung sind nicht vorhanden. Durch die vorhandenen anthropogenen Störungen ergibt sich hier ins gesamt eine starke Beeinträchtigungen
(Bewertung „C“) des Biotops bzw. des LRTs 3150.
Maßgebliche Gebietsbestandteile
Die maßgeblichen Bestandteile umfassen die standörtlichen und funktionellen Voraussetzungen
sowie die erheblichen Beeinträchtigungen, die für die LRT bestimmend sind. Diese können sowohl innerhalb oder auch außerhalb des Schutzgebiets liegen. Die nachfolgenden maßgeblichen Bestandteile beeinflussen den Erhaltungszustand des jeweiligen Schutzobjekts.
Zum Erreichen eines guten Erhaltungszustands sind folgende lebensraumtypische Elemente
und Eigenschaften maßgeblich (vgl. Anhang 4 der Natura 2000-LVO M-V):
 lebensraumtypisches Tierarteninventar
 lebensraumtypische Ufer-Verlandungsvegetation
 Übergangs- und Randbereiche mit geeigneten standortabhängigen Pufferbereichen zum
Schutz vor Nährstoffeinträgen, begrenzt auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß
 natürliche und naturnahe eutrophe basen- und/oder kalkreiche Stillgewässer (Seen, permanente und temporäre Kleingewässer, Teiche, Altwässer, Abgrabungsgewässer, Torfstiche)
submerse Laichkrautvegetation, Schwebematten, Schwimmblattfluren, Schwimmdecken
24
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
I.3.2
Entwurf (Teil I und II)
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
In den vorliegenden Standarddatenbögen (SDB) aus den Jahren 2004 und 2015 (aktuell) sind
keine Anhang II Arten aufgeführt. Im Rahmen der Managementplanung wurde durch Datenrecherche ein Vorkommen des Fischotters im zu betrachtenden FFH-Gebiet bekannt. Demzufolge
wird die Art vorsorglich nachrichtlich übernommen und in die Maßnahmenplanung mit einbezogen.
1355 Fischotter (Lutra lutra)
Verbreitung und Ökologie
Das derzeitige Kerngebiet der Fischotterverbreitung in Deutschland liegt in den Bundesländern
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie im Osten von Sachsen. In MecklenburgVorpommern kommt der Fischotter noch flächendeckend vor. Im Einzugsgebiet von Warnow
und Peene sowie in der Region um die Mecklenburgische Seenplatte wurden besonders hohe
Nachweisdichten pro TK 25-Blatt ermittelt [19].
Der Fischotter ist eine mehr oder weniger stark gewässergebundene Art mit großem Aktionsraum. Besiedelt werden alle semiaquatischen Lebensräume von der Meeresküste über Ströme,
Flüsse, Bäche, Seen und Teiche bis zu Sumpf- und Bruchwaldflächen. Auch werden Torfstiche
und Weiher genutzt. Als zentraler Lebensraum dienen ihm fisch- und strukturreiche Gewässer.
Dabei ist die Strukturvielfalt im Uferbereich von großer Bedeutung. Wichtig ist der kleinräumige
Wechsel verschiedener Uferstrukturen wie Flach- und Steilufer, Uferunterspülungen und auskolkungen, Bereiche mit unterschiedlicher Durchströmung, Sand- und Kiesbänke, Altarme an
Fließgewässern, Röhricht- und Schilfzonen, Hochstaudenfluren sowie Baum- und Strauchsäume. Der Lebensraum eines Otters umfasst mehrere geeignete Jagd- und Wohngewässer, die
weit auseinander liegen können. Zwischen diesen Teillebensräumen wandern die Tiere meist in
der Dämmerung und Nacht regelmäßig umher. Für die Wanderungen werden überwiegend
Fließgewässer genutzt, jedoch sind auch Wanderungen über Land möglich [19].
Optimale Habitatbedingungen für den Fischotter sind großräumige, vernetzte und vielfältige
Gewässersysteme bzw. Feuchtgebiete mit ausreichendem Nahrungsangebot, nicht unterbrochene Uferlinien von Bächen und Flüssen mit durchgängigen Uferböschungen, überwiegend
natürliche Fließgewässerdynamik, kleinräumiger Wechsel von verschiedenen Ufer-, Gewässerund Umlandstrukturen sowie gefahrenarme Stillwasserlebensräume. Die Gesamtheit dieses
ökologischen Arten-, Strukturen-, Standortfaktoren- und Beziehungsgefüges sind maßgebliche
Bestandteile für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Das unmittelbare Gefährdungspotential liegt vor allem im direkten Verlust im Straßenverkehr
und im Verenden in Fischreusen (fehlende Ausstiegsmöglichkeit). Beeinträchtigungen ergeben
sich auch durch technischen Gewässerausbau (wie Uferbefestigung, Wehre, Brücke/Wehr, Verrohrung von Fließgewässern) und Entwässerung von Feuchtgebieten. Insbesondere ist durch
touristische Erschließung von Gewässern einschließlich der Uferzonen ein erhöhtes Störungspotenzial gegeben [19].
25
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Habitate im FFH-Gebiet
Auf der Grundlage von Hinweisen auf Artvorkommen ist der Fischotter im FFH-Gebiet aktiv.
Nach der Mitteilung am 21.11.2016 der unteren Naturschutzbehörde Mecklenburgische Seenplatte konnten Nachweisspuren (Losung) am Kanal (ottergerechter Brückendurchlass in Kastenform mit beidseitigem Podest) zwischen Langhagensee und Nebel erbracht werden. Zudem liegt
dem Arbeitskreis Fischotterschutz aus dem Bereich der Nebel ein Ottertotfund aus dem Jahr
1999 vor. Da der Otter im Uferbereich des Sees gefunden wurde, geht man von einem entsorgten Reusenopfer aus. Nach der Aussage von DIENEMANN, V. (Arbeitskreis Fischotterschutz)
kommt der Fischotter an den Gewässern im und um das FFH-Gebiet regelmäßig vor.
Beeinträchtigungen und Nutzungen im Gebiet
Tourismus- und Erholungsnutzung
Der Langhagensee wird als Erholungsgewässer genutzt. Die nördliche bis nordwestliche Uferlinie ist stark anthropogen geprägt. Hier befinden sich lückenlos aneinandergereiht Bootshäuser
mit Steganlagen, die in den Schilfgürtel hineinragen. Langfristig ist der Rückbau dieser Anlagen
geplant. Dazu wurden für den Langhagensee auf beiden Seiten der Landesgrenze zwischen
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg jeweils koordiniert zueinander Bebauungspläne
aufgestellt. Damit kann der Nutzungsdruck auf sensible Landschaftsflächen im Bereich der nördlichen und nordwestlichen Uferzone des Langhagensees nachhaltig verringert werden.
Fischereiliche Nutzung
Das Gewässer wird nicht nur als Angelsee von Freizeitanglern genutzt, sondern auch durch die
Fischerei Müritz-Plau GmbH fischereilich bewirtschaftet. Die Nutzung erfolgt regelmäßig (mehrmals im Monat) durch das Ausbringen von Stellnetzen. Weiterhin findet auch Reusenfang im
geringen Umfang statt. Totfunde von Fischottern sind nicht bekannt. [MÜRITZFISCHEREI GMBH
WAREN mdl. 22.11.2016]. Otteraktivitäten am Langhagensee konnten bestätigt werden.
Bewertung Erhaltungszustand
Eine umfassende Habitatbetrachtung anhand der vorhandenen maßgeblichen Gebietsbestandteile und die Bewertung des Erhaltungszustandes des Habitats für den Fischotter müssen im
Zuge der angedachten Überarbeitung der Managementpläne erfolgen.
Maßgebliche Gebietsbestandteile
Zum Erreichen eines guten Erhaltungszustands sind folgende lebensraumtypische Elemente
und Eigenschaften maßgeblich (vgl. Anhang 4 der Natura 2000-LVO M-V):
 Gewässersysteme mit kleinräumigem Wechsel verschiedener Uferstrukturen wie Flach- und
Steilufer,
Uferunterspülungen
und
-auskolkungen,
Bereiche
unterschiedlicher
Durchströmungen, Sand- und Kiesbänke, Altarme an Fließgewässern, Röhricht- und Schilfzonen, Hochstaudenfluren sowie Baum- und Strauchsäume
 ausreichendes Nahrungsangebot und geringe Schadstoffbelastung (wie z. B. Schwermetalle und PCB)
 nicht unterbrochene Uferlinien von Fließgewässern mit durchgängigen Uferböschungen
(auch bei Unterquerungen von Straßen mit einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko)
 großräumige, miteinander in Verbindung stehende Gewässersysteme als Wanderkorridore
26
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
I.4 Arten nach Anhang IV FFH-RL
Für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL gilt gemäß Art. 12 und 13 FFH-RL
ein strenges Schutzregime, das u. a. Verbote des Fangs oder der Tötung von Exemplaren, der
Störung von Arten, der Zerstörung von Eiern oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten einschließt. Die Beurteilung des Erhaltungszustands der Arten (Anhang IV) erfolgt
nicht für die FFH-Gebiete, sondern gebietsunabhängig und flächendeckend. Es werden nach
den Vorgaben für das Monitoring auf europäischer Ebene die drei Erhaltungszustandskategorien: „günstig“, „ungünstig - unzureichend“, „ungünstig - schlecht“ unterschieden (vgl. Doc.Hab04-03/03-rev.3).
Die Arten des Anhangs IV werden nicht im Zuge der Managementplanung erfasst und bewertet.
Alle Informationen über aktuelle Vorkommen müssen aber ausgewertet werden, um zu vermeiden, dass bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von LRT nach Anhang I oder Arten
nach Anhang II FFH-RL Beeinträchtigungen von Arten im Anhang IV-Arten verursacht werden.
Bei der Gewässeruntersuchung Mitte Juli 2016 konnten zahlreich juvenile Erdkröten (Bufo bufo)
sowie ein junger Grasfrosch (Rana temporaria) im Bereich des temporären Kleingewässers
(verbuschte Waldsenke auf ehemaligen Feuchtgrünland) nahe der Verbindungsstraße
Buschhof/Sewekow beobachtet werden. Bei einer zweiten Begehung am 27.07.2016 wurde der
Moorfrosch (Rana arvalis) mit zwei juvenilen Tieren festgestellt (vgl. Tab. 5). Laut Datenauswertung und Untersuchungsstatus sind weitere Arten des Anhang IV FFH-RL im zu bearbeitenden
FFH-Gebiet nicht vertreten.
Tab. 5: Vorkommende Arten nach Anhang IV FFH-RL
Artenname
deutsch
Moorfrosch
wissenschaftlich
Rana arvalis
Anhang IV
FFH-RL
x
Bemerkungen
Beobachtung bei der aktuellen
Überprüfung des LRTs 3150 (2016)
Der Moorfrosch (Rana arvalis) kommt in Ost- und Norddeutschland noch nahezu flächendeckend vor. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Teilen Sachsen-Anhalts erreicht die
Art ihre bundesweit größten Abundanzen und die höchste Verbreitungsdichte. Die Art zählt zu
den frühlaichenden Arten. Die Wanderung zu den Laichgewässern findet im März, bei günstigen
Temperaturen auch schon im Februar statt. Von den Männchen werden Rufgemeinschaften an
Gewässerstellen mit einer Tiefe von bis zu 50 cm gebildet. In Ostdeutschland besteht hinsichtlich der Laichgewässer eine Präferenz für Teiche, Weiher, Altwässer und Sölle, gefolgt von Gewässern in Erdaufschlüssen, Gräben, sauren Moorgewässern und Uferbereichen von Seen. Die
Gewässergröße schwankt dabei zwischen wenigen Quadratmetern und mehreren Hektar. Unter
den Landhabitaten dominieren Sumpfwiesen und Flachmoore, sonstige Wiesen und Weiden
sowie Laub- und Mischwälder (vor allem Au- und Bruchwälder), die in der Regel einen hohen
Grundwasserstand aufweisen. Als Land- und Tagesverstecke nutzen die Moorfrösche gerne
Binsen- und Grasbulten oder ähnliche vor Austrocknung schützende Strukturen. Die Überwinterung erfolgt zumeist in frostfreien Landverstecken, wobei ein Eingraben in lockere Substrate
möglich ist. Moorfrösche bevorzugen dazu vor allem lichte feuchte Wälder mit einer geringen
Strauch-, aber artenreichen Krautschicht (Erlen- und Birkenbrüche, feuchte Laub- und Mischwälder) [11].
27
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
I.5 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes
I.5.1
Defizitanalyse / schutzobjektbezogene Erhaltungsziele
In der folgenden Defizitanalyse wird geprüft, ob auf Gebietsebene die aktuelle Situation der einzelnen Schutzobjekte dem in der FFH-Richtlinie (Art. 2 Abs. 2 FFH-RL) als Ziel formulierten
„günstigen Erhaltungszustand“ entspricht. Bei Nichterfüllung gilt zu prüfen, ob hier ein Defizit
vorliegt oder ob es seit dem Referenzzeitpunkt (erstmalige Dokumentation) bereits zu einer unzulässigen Verschlechterung gekommen ist.
Die Sicherung des Status-quo kann durch Festlegen von Schutz-, Pflege- oder Nutzungszielen
erreicht werden. Bei Vorliegen einer Verschlechterung oder Störung des jeweiligen Schutzobjekts sind Wiederherstellungs- bzw. Entwicklungsziele vorzusehen, mit denen mittel- bis langfristig eine Verbesserung erzielt bzw. zumindest die Ausgangssituation wiederhergestellt werden
kann.
Insbesondere sind für LRT und Arten mit besonderer Bedeutung, die einen „ungünstigen“ Zustand aufweisen, vorrangige Entwicklungsziele festzulegen soweit keine Wiederherstellungsziele bestehen. Unter Erhaltungsziele (Art. 6 Abs. 3 FFH-RL) werden nicht nur die Ziele zum Erhalt
(Status-Quo-Sicherung) sondern auch die Ziele zur Verbesserung zusammengefasst. Damit
werden schutzobjektbezogene Ziele wie Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung herausgearbeitet (vom Ist- zum Soll-Zustand).
LRT 3150
Der Langhagensee als LRT 3150 weist derzeit einen günstigen (B) Erhaltungszustand auf, der
bereits mit der Meldung an die Europäische Kommission (2004) Bestand hatte. Die Anforderung
liegt im Erhalt der lebensraumtypischen Habitatstrukturen. Durch eine Minderung der Nähr- und
Schadstofffrachten bzw. Einträge (Zulauf „Schildscher Graben“) kann die chemische Belastung
des Gewässers reduziert werden. Damit könnte die Voraussetzung zur Verbesserung des ökologischen und biologischen Naturhaushalts geschaffen und die lebensraumtypische Artenanzahl
erhöht werden [13]. Eine Entwicklung bis zu einem „hervorragenden“ Erhaltungszustand wäre
langfristig wünschenswert.
Tab. 6: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT
LRT
Code
Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunk
t
3150
B
aktueller
Erhaltungszustand
B
angestrebter
Erhaltungszustand,
kurzfristig
bis 2018
B (Erhalt)
angestrebter Erhaltungszustand,
mittelfristig bis
2024
langfristig erreichbarer Erhaltungszustand
B (Erhalt und wünschenswerte Entwicklung)
B / A (Erhalt und
wünschenswerte
Entwicklung)
1355 Fischotter
Da der Fischotter als Art nach Anhang II der FFH-RL neu aufgenommen wurde, werden zum
Erhalt und Entwicklung des Arthabitats nur wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet.
28
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
I.5.2
Entwurf (Teil I und II)
Funktionsbezogene Erhaltungsziele
Im Ergebnis der vorangegangenen Defizitanalyse wurden bezogen auf das Schutzobjekt Erhaltungsziele (Ist- zum Sollzustand) herausgearbeitet. Zur Erreichung des angestrebten Erhaltungszustandes werden nun im Folgenden funktionsbezogene Ziele formuliert. Eine Differenzierung der Maßnahmen in Sicherung des Status-quo, Wiederherstellung, vorrangige und wünschenswerte Entwicklung erfolgt entsprechend der Defizitanalyse.
Tab. 7: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der Lebensraumtypen und Arten nach Anhang II FFHRL
Schutzob- Erhaltungsziel
jekt
LRT 3150 Erhalt abiotischer Standortbedingungen
Ae12 Erhalt naturnaher Uferstrukturen;
Ae13 Erhalt der Kleingewässer in seiner natürlichen Trophie
Art des Fläche Ortsbezeichnung Bemerkung
Zieles (ha)
/ Teilfläche
S
71,8
Langhagensee
(3150-001)
Verzicht auf Nutzungsintensivierung, Erhalt von Pufferflächen
Ne01 Erhalt von Grünland;
Ne03 Erhalt naturnaher Gewässerufer
und -randstreifen;
Ne07 Erhalt naturnaher Fließgewässerstrukturen;
S
0,93
Feuchtgrünland Feldblock
östlich des
DEMVLI098AD10004
Langhagensees;
Langhagensee
(3150-001);
„Schildscher
Graben“
N
0,93
Feuchtgrünland Feldblock
nordöstlich des DEMVLI098AD10004
Langhagensees
Erhalt bestehender Nutzung oder Pflege
Np01 Fortführung der Nutzung von
vorhandenem Grünland
Erhalt störungsarmer Bereiche
Se02 Erhalt störungsarmer Bereiche –
naturverträgliche touristische Entwicklung
S
71,8
Langhagensee
(3150-001)
Reduzierung von Störungen
Sv12 Rückbau der Bootshausanlagen
und Einzelstege
Langhagensee rechtskräftiger B-Plan der
Gemeinden Sewekow
(3150-001)
-
sowie Lärz liegt vor (Ziel:
Uferfreilegung)
Verbesserung abiotischer Standortbedingungen
Av09 Minderung der Nähr- und
Schadstofffrachten bzw. Einträge
„Schildscher
Graben“
-
[Wasserkörper
„Obere
Müritzseen“
MEEO-2200
(WRRL)]
Verbesserung von Habitaten im Uferbereich und
Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge (MaßnahmenWRRL
– nachrichtl. Übernahme)
Änderung von Pflege oder Nutzung
Nv1 Extensivierung der bestehenden
Grünlandnutzung
wE
0,93
Feuchtgrünland Feldblock
nordöstlich des DEMVLI098AD10004
Langhagensees
29
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Schutzob- Erhaltungsziel
jekt
Fischot- Erhalt abiotischer Standortbedingungen
ter
Ae15 Erhalt des vorhandenen Überflu1355
tungsbereiches
Se02 Erhalt störungsarmer Bereiche –
naturverträgliche touristische Entwicklung
Entwurf (Teil I und II)
Art des Fläche Ortsbezeichnung Bemerkung
Zieles (ha)
/ Teilfläche
wE
3150-001 mit
naturnahen
Uferbereichen
wE
3150-001 mit
naturnahen
Uferbereichen
Verbesserung von Habitaten
Sv Reduzierung von Störungen durch
Rückbau von Stegen und Bootshäusern im direkten Uferstreifen
wE
Hv04 Technologische Verbesserung
der Fischerei
wE
Umsetzung entspr. BPlänen der Anliegergemeinden
Seebucht
Minderung der Gefährdung durch
Reusenfischerei
Ziele zur Sicherung des Status-quo durch Schutz (S), Pflege (P) oder Nutzung (N)
Wiederherstellungsziele (W) und Entwicklungsziele – vorrangige Entwicklungsziele (vE), wünschenswerte Entwicklungsziele (wE)
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder
Hydrocharition
Erhalt (Schutz) und wünschenswerte Entwicklung: Der Langhagensee ist in seiner Morphologie,
Hydrologie und Trophie kurz- bis mittelfristig zu sichern. Zur Entwicklung eines LRTs 3150 mit
stabilen günstigen und insbesondere guten bis hervorragenden Erhaltungszustand ist eine Minderung der Nähr- und Schadstofffrachten bzw. Einträge wünschenswert.
1355 Fischotter
Wünschenswerte Entwicklung: Durch den Rückbau der Uferbebauung wird das Arthabitat verbessert. Die störungsarmen Bereiche sowie die naturnahen Uferstrukturen mit Erlen und anderen feuchtegeprägten Bereichen sind zu erhalten. Ebenso ist durch ottersichere Fanggeräte die
Gefährdung des Fischotters durch die Reusenfischerei zu mindern.
30
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
II Maßnahmenplanung
II.1 Beschreibung der Maßnahmen
II.1.1
Erforderliche Erhaltungs- und Wiederherstellungs- sowie wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen
Die im Kapitel 1.5.2 formulierten funktionsbezogene Erhaltungsziele bilden die Grundlage für die
nun festzulegenden gebietsbezogenen und räumlich verorteten Maßnahmen. Folgend werden
die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Erhaltungsziele übernommen als auch, sofern
erforderlich, weiter konkretisiert.
Der Langhagensee als LRT 3150 ist in seinem günstigen Erhaltungszustand zu sichern. Dazu
wurden erforderliche Maßnahmen, die für den Erhalt abiotischer Standortbedingungen sowie für
den Erhalt bestehender Nutzungen und störungsarmer Bereiche herausgearbeitet. Für eine
langfristige Entwicklung ist die Verbesserung der abiotischer Standortbedingungen durch Minderung der Nähr- und Schadstofffrachten bzw. Einträge wünschenswerter Weise anzustreben.
Die Festlegungen der Maßnahmen müssen die Anforderungen aus der Gebietsbewertung erfüllen und haben sozioökonomischen und örtlichen Belangen Rechnung zu tragen (vgl. Art. 2
Abs. 3 FFH-RL). Die beteiligten Behörden, Interessenvertreter und sonstige Akteure sind an
dieser Stelle mit einzubeziehen.
Die fachlich vorbereiteten Maßnahmen wurden mit den in ihren Zuständigkeiten berührten Behörden, Interessenvertretern, betroffenen Nutzern und Einzelpersonen in Abstimmung mit dem
Verfahrensbeauftragten (StALU Mecklenburgische Seenplatte) vorabgestimmt.
Grundsätzlich ist der „günstige“ Erhaltungszustand der Schutzobjekte (= Erhaltungsmaßnahmen: Schutz, Nutzung und Pflege) sowie die Umsetzung der Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorrangig durch administrative sowie vertragliche Regelungen oder freiwillige
Vereinbarungen zu erreichen. Dies ermöglicht einen gleichwertigen Schutz wie eine Unterschutzstellung nach den §§ 23 bis 29 BNatSchG.
Zudem werden die Kosten für die verpflichtenden Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen ermittelt. Die Bestimmung der Reihenfolge der Durchführung erfolgt nach Dringlichkeit.
Zusammenfassend sind die vorabgestimmten Maßnahmen schutzgut-, raum- und
adressatenbezogen in Tab. 8 dokumentiert. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden zudem
die Umsetzungs- (rechtlich, administrativ und vertraglich) und Finanzierungsinstrumente ermittelt. Maßnahmen zur Reduzierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in die Gewässer sowie
zur Verbesserung der Gewässerstruktur (z. B. ökologische Durchgängigkeit) der Fließgewässer
nach den Anforderungen der WRRL erfolgen federführend durch die Wasserwirtschaftsverwaltung und werden damit nachrichtlich übernommen (vgl. Tab. 8).
Die korrespondierende Darstellung erfolgt entsprechend in Karte 3.
31
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Tab. 8: Zusammenstellung der Maßnahmen
lfd. Nr.
Maßnahmenbeschreibung
Maßnahme
ntyp
Ortsbezeichnung / Lage /
Teilfläche
UmsetAdressat
zungsins
trument
Schutzobjekte
Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand)
001-01
Erhalt naturnaher Uferstrukturen
- keine weiteren Baumaßnahmen (Ae12)
S
3150_001
Langhagensee
R6
UNB
LRT 3150
gleichbleibender
Zustand
-
001-02
Erhalt des Gewässers in seiner
natürlichen Trophie (Ae13)
S
3150_001
Langhagensee
R6
UNB
LRT 3150
gleichbleibender
Zustand
-
001-03
Erhalt des vorhandenen Überflutungsbereiches (Ae15)
S
3150_001
Langhagensee
R6
UNB
LRT 3150
gleichbleibender
Zustand
-
001-04
Erhalt naturnaher Gewässerufer
und -randstreifen – keine Ackernutzung, keine Düngung (Ne03)
S
3150_001
Langhagensee
R6
UNB
LRT 3150
gleichbleibender
Zustand
-
001-05
Erhalt störungsarmer Bereiche naturverträgliche touristische
Entwicklung
(Se02)
S
3150_001
Langhagensee
R6
UNB
LRT 3150
gleichbleibender
Zustand
-
001-06
Rückbau der Bootshausanlagen
und Einzelstege (Pachtgrundstück) im Bereich der nördlichen
und nordwestlichen Uferlinie –
Bau von Sammelsteganlagen für
die Allgemeinheit
(Sv12) (nachrichtliche Übernahme)
-
3150_001
Langhagensee
R8
(BauG)
Stadt WittstockDosse Bauamt
LRT 3150
Rücknahme der
Uferbeeinträchtigung
Verbesserung des
EHZ LRT 3150 von
B nach A möglich
-
1355
Amt Röbel-Müritz
Bauamt
1355
Finanzierungsinstr
ument
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
lfd. Nr.
Maßnahmenbeschreibung
001-07
Technologische Verbesserung
der Fischerei (Umstellung der
Reusenfischerei auf ottersichere
Geräte, Stellnetzlänge
<1km/km² WF)
Entwurf (Teil I und II)
Maßnahme
ntyp
Ortsbezeichnung / Lage /
Teilfläche
UmsetAdressat
zungsins
trument
Schutzobjekte
Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand)
Finanzierungsinstr
ument
-
3150_001
Langhagensee
R6
UNB
1355
Reduzierung der
Verluste von Fischotter durch Fischerei
-
(nachrichtliche Übernahme)
002-01
Erhalt von Grünland - keine
Umwandlung in Ackerland
(Ne01)
S
Feldblock
DEMVLI098AD
10004
R6
UNB
LRT 3150
gleichbleibender
Zustand
-
002-02
Fortführung der Nutzung von
vorhandenem Grünland mit Reduzierung der Düngergaben
(Np01)
N
Feldblock
DEMVLI098AD
10004
V2
StALU MS/
Bewirtschafter
LRT 3150
gleichbleibender
Zustand
-
002-03
Extensivierung der bestehenden
Grünlandnutzung (Nv1)
wE
Feldblock
DEMVLI098AD
10004
V1
StALU MS/
Bewirtschafter
LRT 3150
Minderung der Nährund Schadstofffrachten bzw. Einträge in
den Langhagensee
(LRT 3150)
F 21
003-01
Strukturverbesserung durch
Neuprofilierung und partieller
Uferabflachung und Störelemente Strukturverbesserung ggf. nur
durch angepasste Unterhaltung
bzw. Aufgabe wie parallel der
Bahnlinie
-
Fließgewässer
MEEO-2200
(WRRL)
„Klingbach“
R8
(WRRL)
StALU MS
1355
Verbesserung Arthabitat Fischotter;
Herstellung naturnaher Fließgewässerstrukturen
-
(nachrichtliche Übernahme WRRL)
WVB Obere HavelObereTollense
(Neubrandenburg)
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
lfd. Nr.
Maßnahmenbeschreibung
003-02
Anlage bzw. Ergänzung rechtsseitiger Uferrandstreifen mit
Gehölzstrukturen
Maßnahme
ntyp
Ortsbezeichnung / Lage /
Teilfläche
UmsetAdressat
zungsins
trument
Schutzobjekte
Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand)
Finanzierungsinstr
ument
-
Fließgewässer
MEEO-2200
(WRRL)
„Klingbach“
R8
(WRRL)
StALU MS
LRT 3150
Minderung der Nährund Schadstofffrachten bzw. Einträge in
den Langhagensee
(3150-01)
-
Fließgewässer
MEEO-2200
(WRRL)
„Klingbach“
R8
(WRRL)
StALU MS
1355
Verbesserung Arthabitat Fischotter;
Herstellung naturnaher Fließgewässerstrukturen
-
Fließgewässer
MEEO-2200
(WRRL)
„Klingbach“
R8
(WRRL)
StALU MS
LRT 3150
Minderung der Nährund Schadstofffrachten bzw. Einträge in
den Langhagensee
(LRT 3150)
-
Fließgewässer
MEEO-2200
(WRRL)
„Klingbach“
R8
(WRRL)
StALU MS
Verbesserung Arthabitat Fischotter
-
(nachrichtliche Übernahme WRRL)
003-03
Unterstützung der eigendynamischen Laufentwicklung durch
angepasste Unterhaltung – entsprechend den Vorgaben der
WRRL
Entwurf (Teil I und II)
-
WVB Obere Havel- 1355
ObereTollense
(Neubrandenburg)
WVB Obere HavelObereTollense
(Neubrandenburg)
(nachrichtliche Übernahme WRRL)
003-04
Anlage bzw. Ergänzung beidseitiger Uferrandstreifen mit
Gehölzstrukturen
-
(nachrichtliche Übernahme WRRL)
003-05
Herstellung der ökol. Durchgängigkeit
(nachrichtliche Übernahme WRRL)
-
WVB Obere Havel- 1355
ObereTollense
(Neubrandenburg)
1355
WVB Obere HavelObereTollense
(Neubrandenburg)
Ziele zur Sicherung des Status-quo durch Schutz (S), Pflege (P) oder Nutzung (N)
Wiederherstellungsziele (W) und Entwicklungsziele – vorrangige Entwicklungsziele (vE), wünschenswerte Entwicklungsziele (wE)
R (xx), A (xx); V (xx) = Umsetzungsinstrumente (Erläuterung im Punkt II.2)
F (xx) = Finanzierungsinstrumente (Erläuterung im Punkt II.2)
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
II.1.2
Entwurf (Teil I und II)
Prüfung der Maßnahmen auf Verträglichkeit gem. Art. 6 Abs. 2 FFH-RL
Das EU-Vogelschutzgebiet DE 2741-401 „Buchholzer Krümmeler Heide“ mit einer Fläche von
3.672 ha überlagert im südlichen Randbereich das zu betrachtende FFH-Gebiet fast in seiner
gesamten Fläche. Die besondere Bedeutung des Gebietes liegt im repräsentativen Vorkommen
mehrerer Anhang I Arten (vgl. Tab. 1) in einer großflächigen und unzerschnittenen Lebensraumkomplexbildung.
Die Prüfung ergab, dass sich mit der Umsetzung der Maßnahmen keine Beeinträchtigungen auf
das Schutzziel des EU-Vogelschutzgebiets DE 2741-401 ergeben. Durch den Erhalt und Fortführung der Nutzung des Offenlandes (Feuchtgrünland) innerhalb der Waldfläche können störungsarme Nahrungs- und Ruheplätze für Vogelarten bereitgestellt werden. Auch durch den
Erhalt naturnaher Uferstrukturen und störungsarmen Bereichen sind weiterhin Rückzugsräume
und Bruthabitate für Vogelarten vorhanden.
II.2 Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen
Zum vorliegenden Managementplan wurden die folgend aufgeführten Umsetzungsinstrumente
je nach Art der Maßnahme ermittelt und mit dem Verfahrensbeauftragten abgestimmt.
Umsetzungsinstrumente (vgl. Tab. 8):
Rechtliche Instrumente (R)
R 6: Vollzug einer Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V oder – sofern noch nicht
vorhanden – von § 33 BNatSchG („Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig.“).
Für die Umsetzung ist unmittelbar die uNB zuständig. Es erfolgt keine Abstimmung.
R 8: Vollzug von Regelungen nach anderen Rechtsvorschriften. Adressat ist die nach der jeweiligen Rechtsvorschrift zuständige Behörde. Die Maßnahmen sind mit der jeweils zuständigen Behörde abzustimmen.
Administrative Instrumente (A)
Vertragliche Instrumente (V)
V 1: Verträge mit Landnutzern (Maßnahmen Extensiv Dauergrünland). Adressat ist die zuständige Fachbehörde für Naturschutz in Verbindung mit dem jeweiligen Nutzer, sofern bekannt (z. B. StALU / Landwirtschaftsbetrieb).
V 2: Freiwillige Vereinbarungen mit Nutzern (z.B. touristische Nutzer). Adressat ist die zuständige Fachbehörde für Naturschutz in Verbindung mit dem jeweiligen Nutzer (z. B. StALU/Segelverein).
Finanzierungsinstrumente für die Maßnahmenumsetzung (vgl. Tab. 8):
F 21: Extensive Dauergrünlandrichtlinie: Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen
35
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
II.3 Kosten und Finanzierung der Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und
vorrangigen Entwicklungsmaßnahmen
Für die Durchführung der managementrelevanten festgelegten Erhaltungs-, Wiederherstellungsund vorrangigen Entwicklungsmaßnahmen ist die Finanzierung zu sichern. Die Kosten für darüber hinaus gehende wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen werden nicht ermittelt und dargestellt.
Hinsichtlich der Erhaltungsmaßnahmen wie Schutz, Pflege und Nutzung (siehe Tab. 8) sind keine Finanzierungsinstrumente aufgeführt. Zudem sind Wiederherstellungs- und vorrangige Entwicklungsziele nicht vorgesehen. Dementsprechend entfällt eine Aussage zur Kostenschätzung.
36
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
Literatur- und Quellenverzeichnis
Fachbeiträge, Gutachten, Anleitungen und Arbeitsblätter
[1] AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN UNION: Standarddatenbogen DE 2741-401 „Buchholzer-Krümmeler
Heide“, Stand 11/2007 aktualisiert am 07/2015
[2] AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN UNION: Standarddatenbogen DE 2742-301 „Krümmeler Heide“, erstellt
am 05/2004
[3] AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN UNION: Standarddatenbogen DE 2742-301 „Krümmeler Heide“, erstellt
am 05/2004, aktualisiert am 05/2015
[4] FLUSSGEBIETSGEMEINSCHAFT ELBE (FGG ELBE): Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans nach § 83
WHG bzw. Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für
den Zeitraum vom 2016 bis 2021, Anhang 5-0, Anhang 5-2, Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe), November 2015
[5] FLUSSGEBIETSGEMEINSCHAFT ELBE (FGG ELBE): Maßnahmenprogramm nach § 83 WHG bzw. Art. 11
der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für den Zeitraum vom
2016 bis 2021, November 2015
[6] LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-VORPOMMERN: Gutachterlicher
Landschaftsrahmenplan (GLRP) Mecklenburgische Seenplatte, erstellt durch UmweltPlan GmbH
Stralsund NL Güstrow, Druckmedienzentrum Gotha GmbH, 1. Fortschreibung, 2011
[7] LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-VORPOMMERN: Bewertungsanleitung für FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern, Stand März 2012
[8] LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-VORPOMMERN: Anleitung für die
Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern, Bearbeitung
Dipl.-Biol. Matthias Teppke, Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Zentrale
Druckerei, Materialien zur Umwelt 2013, Heft 3
[9] MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN:
Managementplan Teilbereich Wald, FFH-Gebiet 2742-301 Krümmeler Heide, November 2007
[10] MKPH-DATEN LANGHAGEN-EXCEL: Datenblatt zum Makrophyten Vorkommen im Langhagensee im
Rahmen der WRRL (see-mp-nr. 250290), vom StALU Mecklenburgische Seenplatte am 25.08.2016
zur Verfügung gestellt
Internetquellen
[11] BAST, H.-D., W ACHLIN V.: „Moorfrosch – Rana arvalis“, Steckbriefe der in M-V vorkommenden Arten
der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, unter: http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/ffh
_asb_rana_arvalis.pdf (abgerufen im März 2016)
[12] BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN): Schutzwürdige Landschaften, Landschaftssteckbriefe Mecklenburg-Vorpommern erstellt von GFN und IVÖR, Landschaftssteckbrief: „75500 Neustrelitzer Kleinseenland“, unter: http://www.bfn.de/0311_landschaften.html (abgerufen im März 2016)
[13] BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN): Lebensraumtypen nach FFH-RL 3150, unter: https://www.bfn.de
/0316_typ_lebensraum.html (abgerufen im März 2016)
[14] BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN): Ergebnisse nationaler FFH-Bericht 2013, Lebensraumtypen
(LRT) in der kontinentalen biogeografischen Region, unter: https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/
documents/themen/natura2000/Nat_Bericht_2013/lrt_kontinental.pdf (abgerufen im März 2016)
[15] BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN): Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Kurzbeschreibung der dreißig Hotspots, Mecklenburgisch-Brandenburgisches Kleinseeland, unter: http://
biologischevielfalt.bfn.de/hotspots.html (abgerufen am 12.10.2016)
37
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
[16] LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-VORPOMMERN: LINFOS-Daten,
Nutzung des „Kartenportals Umwelt M-V“ zum Datendownload, Themenauswahl Allgemein, Geologie,
Grundwasser,
Naturschutz
und
Wasser,
unter:
https://www.umweltkarten.mv-regierung
.de/script/ (abgerufen im Zeitraum von Februar bis August 2016)
[17] LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-VORPOMMERN: Fachinformationen/Natur und Landschaft/ Schutzgebiete/Schutzgebiete nach nationalem Recht, nationale Schutzgebietskategorien
und
Rechtsgrundlagen,
unter:
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/
cms/umwelt/natur/schutzgebiete_portal/schutzgebiete_mv.htm (abgerufen am 29.8.2016)
[18] LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-VORPOMMERN: WasserkörperSteckbrief Fließgewässer MEEO-2200, Gewässername: Obere Müritzseen, Klingbach, unter:
http://www.wrrl-mv.de/doku/wksteckbrief/MEEO-2200.pdf (abgerufen im Juli 2016)
[19] NEUBERT, F., W ACHLIN, V.: „Lutra lutra – Fischotter (FFH-Code:1355)“ unter: http://www.lung.
mv-regierung.de/dateien/ffh_asb_lutra_lutra.pdf (abgerufen im März 2016)
[20] Projektinformationssystem (PRINS) zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030: Projektinfo
B189n-G30-MV-BB; B 189 n Mirow - AS Wittstock/Dosse (A 19); 1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B), unter: http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B189n-G30-MV-BB/B189n-G
30-MV-BB.html (abgerufen am 12.10.2016)
[21] TEPPKE, M.: „3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder
Hydrocharitions“, unter: http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/ffh_sb_lrt_3150.pdf (abgerufen im
März 2016)
Planungen, Konzepte und Programme
[22] AMT FÜR RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE: Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, Regionaler Planungsverband Mecklenburgische
Seenplatte, 21. Oktober 2011
[23] COMPLAN KOMMUNALBERATUNG GMBH POTSDAM: Regionales Entwicklungskonzept Mecklenburgische
Seenplatte, aufgetragen durch Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte in Kooperation mit Landkreis Mecklenburgische Seeplatte, 05. Oktober 2015
[24] JANSEN, TH. – ORTSPLANUNG: Begründung zum Bebauungsplan „Langhagensee“ der Gemeinde
Sewekow, Fassung nach Beitrittsbeschluss zur Satzung, Beschluss Nr. 02/99 vom 24.03.1999
[25] JANSEN, TH. – ORTSPLANUNG: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 09 „Langhagensee“ in der Gemeinde Lärz, Fassung mit der Erfüllung der Auflage der Genehmigung vom 30.06.2005
Gesetze, Richtlinien und Verordnungen
GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29.
Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 421 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. S. 1474)
GESETZ DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN ZUR AUSFÜHRUNG DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES
(Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V, S. 66), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Januar 2015 (GVOBl. S. 30, 36)
LANDESVERORDNUNG ÜBER DIE EUROPÄISCHEN VOGELSCHUTZGEBIETE IN MECKLENBURG-VORPOMMERN (Vogelschutzgebietslandesverordnung - VSGLVO M-V) vom 12.07.2011, Gesetz- und Verordnungs-blatt
für Mecklenburg-Vorpommern 2011, Gl. Nr. 791- 9-4
LANDESVERORDNUNG ÜBER DIE NATURA 2000-GEBIETE IN MECKLENBURG-VORPOMMERN (Natura 2000Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) vom 12.07.2011, Gesetz- und Verordnungsblatt
für Mecklenburg-Vorpommern 2011, S. 462, mehrfach geändert durch Verordnung vom 9. August
2016 (GVOBl. M-V S. 646)
38
FFH-Managementplan „Krümmeler Heide“ (DE 2742-301)
Entwurf (Teil I und II)
RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER wildlebenden TIERE UND PFLANZEN (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL): zuletzt geändert
durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (Amtsblatt L 363, S. 368,
20.12.2006)
RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 23.10.2000 ZUR SCHAFFUNG
EINES EINHEITLICHEN ORDNUNGSRAHMENS FÜR MAßNAHMEN DER GEMEINSCHAFT IM BEREICH DER W ASSERPOLITIK (EU-Wasserrahmenrichtlinie – WRRL). - ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1–73.
RICHTLINIE 209/147/EG DES RATES VOM 30. NOVEMBER 2009 ÜBER DIE ERHALTUNG DER WILDLEBENDEN VOGELARTEN (Europäische Vogelschutzrichtlinie): Amtsblatt L 20, S. 7, 26.01.2010, kodifizierte Fassung
weiterführende Literatur
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT: Arbeitsdokument der Kommission Natura 2000,
27. Dezember 2002
EUROPÄISCHE KOMMISSION: Natura 2000 – Gebietsmanagement, Die Vorgaben des Artikels 6 der HabitatRichtlinie 92/43/EWG, 2000
EUROPÄISCHE KOMMISSION: Auslegungsleitfaden zu Artikel 6 Absatz 4 der ‚Habitat-Richtlinie‘ 92/43/EWG,
Januar 2007
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN: Fachleitfaden „Managementplanung für Natura 2000-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern“, Teil II des
Handbuches zur Umsetzung der Fördermaßnahme 7.1, Version 4.0, Juni 2015
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN: Anlage 1 zum Fachleitfaden „Managementplanung in Natura 2000 Gebieten“: Kartenkonzept Managementpläne, Layout für das Titelblatt. Version 2.0: Stand 18.07.2016
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN: Anlage 14 zum Fachleitfaden „Managementplanung in Natura 2000 Gebieten“: Liste der Standardmaßnahmen für FFH-Gebiete. Version 220a: Stand 05.07.2016
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN: Anlage 15 zum Fachleitfaden „Managementplanung in Natura 2000 Gebieten“: Technische Anleitung zur
Erfassung von Kartierungsergebnissen und zur Digitalisierung der Geofachdaten Managementplanung. Version 3.4.1: Stand 14.07.2016
39
Herunterladen