- Frauenverein Hergiswil-LU

Werbung
Reglement
Koffermarkt Hergiswil
Marktort:
Der Koffermarkt findet in der Steinacherhalle in Hergiswil bei Willisau statt. Die
Aussteller parkieren ihr Auto hinter der Halle auf dem Parkplatz des Alters- und Pflegeheim
St. Johann.
Zeitplan:
Öffnungszeit:
Samstag, 23.April 2016, 10.00 – 16.00 Uhr
Türöffnung für Aussteller: 8.30 Uhr
Standabbau Aussteller:
16.15 – 17.00 Uhr
Kosten:
Die Standgebühr beträgt CHF 45.00 pro Tischhälfte (90 cm x 80 cm). Es ist auch möglich
einen ganzen Tisch (180 cm x 80 cm) für CHF 90.00 zu mieten.
Im Preis enthalten ist die Werbung, Organisation, Auf-und Abbau des Standes, Reinigung
des Areals.
Die Standgebühr ist bis zum 21.März 2016 zu bezahlen. Wird die Gebühr nicht fristgerecht
bezahlt, werden wir den Standplatz weitergeben. Wir bitten um eine elektronische
Überweisung, damit keine Spesen entstehen.
Anmeldung:
Anmelden per E-Mail an [email protected] Ist die komplett ausgefüllte Anmeldung bei uns eingegangen, erhalten Sie eine verbindliche
Bestätigung und gleichzeitig die Rechnung der Standgebühr.
Wer sich anmeldet, ist mit den Teilnahmebedingungen, wie auch mit dem Reglement
einverstanden.
Anmeldeschluss ist der 14.März 2016.
Werbung:
Der Koffermarkt wird mit Flyern, Plakaten, Internetseite und Mund zu Mund Propaganda
bekannt gemacht.
Der Flyer ist unter folgendem Link herunterzuladen: www.frauenvereinhergiswil-lu.ch.
Verkaufsfläche:
Bringen Sie bitte ein weisses, bodenlanges Tuch mit, um Ihren Ausstellungsplatz
(Tischhälfte 90 cm x 80 cm / ganzer Tisch 180 cm x 80 cm) abzudecken. So erreichen wir
einen einheitlichen Untergrund und der Platz unter dem Tisch kann so als Lager genutzt
werden. Der Standtisch darf nur beklebt werden (keine Heftklammern und Nägel erlaubt!).
Die Einteilung der Plätze erfolgt durch den Veranstalter.
Teilnahmebedingungen:
• Die ausgestellten Produkte sind selbst- und handgemacht, zeigen den Charakter von
Individualität und sind von guter Qualität.
• Die Artikel werden aus einem vom Aussteller mitgebrachten Koffer verkauft.
• Der Ausstellungsplatz wird nach dem Markt sauber und aufgeräumt verlassen. Bei
Beschädigungen des Tisches haften die Aussteller.
• Die Veranstalterin übernimmt keine Verkaufsgarantie.
• Es steht kein Strom zur Verfügung.
• Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab.
• Versicherung ist Sache des Ausstellers.
• Bei Absage oder Nichterscheinen des Ausstellers, wird die Teilnahmegebühr nicht
zurückerstattet.
Herunterladen