Merkblatt E-001.2010 Version 00; gültig ab 01.01.2010 Hinwiese zum Netznutzungstarif Gewerbe NE 7 Wichtige Hinweise zum Tarif Gewerbe NE 7 Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an unsere Kunden mit Objekten, bei welchen der Jahresenergieverbrauch erstmalig 30'000 kWh überschritten hat und deshalb für die Abrechnung der Netznutzung neu der Tarif Gewerbe NE 7 anstelle von Privat NE 7 zur Anwendung kommt. Energieverbrauch / Leistung / Leistungsmaximum Die Leistung [kW] ist eine elektrische Grösse und gibt Aufschluss darüber, wie viel Energie [kWh] gleichzeitig verbraucht wird. Leistung P [kW] Der Tarif Gewerbe NE 7 beinhaltet zusätzlich zu den bisherigen Rechnungspositionen (Grundpreis, Energieverbrauch im Hoch- und Niedertarif) die Abrechnungszeile Leistung. Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise, wie Sie diese Position auf Ihrer Stromabrechnung positiv beeinflussen können. Verrechnetes Leistungsmaximum Leistungskurve Gemittelte ¼-h Leistungskurve Das verrechnete Leistungsmaximum auf der Rechnung ist die pro Monat über eine ¼-h gemittelte MaximalLeistung. Energieverbrauch Grundsätzlich beinhalten alle Netznutzungstarife diese Leistungskomponente. Beim Tarif Privat NE 7 ist ein durchschnittliches Leistungsmaximum im Arbeitspreis eingerechnet. Zeit t 15 min 15 min 15 min 15 min 15 min Netznutzungstarif Gewerbe NE 7 Der Netznutzungstarif Gewerbe NE 7 besteht aus folgenden einzelnen Teilbereichen: • Grundpreis CHF/Mt. • Leistung kW/Mt. • • Arbeitspreis Hochtarif Arbeitspreis Niedertarif kWh kWh (neu) Es gelten dieselben Tarifzeiten Hoch- und Niedertarif für alle Netznutzungstarife. Veränderung der Netznutzungskosten Ob die Netznutzungskosten mit dem Tarif Gewerbe NE 7 gegenüber dem Tarif Privat NE 7 tiefer oder höher ausfallen, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Ausschlaggebend ist das jeweilige Bezugsprofil des Energieverbrauches. Beim Tarif Gewerbe NE 7 können zusätzlich zu den Hoch- und Niedertarifzeiten durch einen gleichmässigen Verbrauch die Kosten beeinflusst werden. Ist der Energieverbrauch sehr ausgeglichen, liegen die resultierenden Netznutzungskosten tiefer, bei sehr punktuellem, gleichzeitigem Einsatz von Energieverbrauchern höher als beim bisherigen Tarif Privat NE 7. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie auf der Rückseite. Häufig gestellte Fragen und Antworten 1. Weshalb wird die Leistungsspitze gemessen und verrechnet? Bei grösseren Verbrauchern gibt es grosse Unterschiede bezüglich des Verhältnisses der bezogenen Energiemenge zur Leistungsspitze. Es gibt Verbraucher, welche bei einer geringen bezogenen Energiemenge sehr grosse Leistungsspitzen benötigen. Die Kabelleitungen müssen für diese Leistungsspitze entsprechend grösser dimensioniert sein. Würde für die Netznutzung nur ein Arbeitspreis, basierend auf der bezogenen Energiemenge, verrechnet, so würden diese Verbraucher nur einen Teil der verursachten Kosten abdecken. Um dieser Problematik Rechnung zu tragen und verursachergerechte Netznutzungstarife zu erhalten wird bei Verbrauchern grösser 30'000 kWh pro Jahr die Leistungsspitze gemessen und verrechnet. Energieverbr.: 40'000 kWh/a Energieverb.: 40'000 kWh/a Leistung: 40 kW Leistung: 8 kW Z Z 2. Wie wird die Leistung gemessen? Der Leistungszähler misst die höchste während einer Viertelstunde auftretende Leistungsspitze jedes Monates. Die gemessene Leistungsspitze jedes Monates wird im Leistungsregister des Zählers aufaddiert. Gleichzeitig mit der Aufaddierung der Leistung wird das Zählerregister Rückstellung um 1 erhöht. Auf der Stromabrechnung wird die mittlere Leistung des Rechnungszeitraums verrechnet (Summe der Leistungsspitzen dividiert durch die Anzahl Rückstellungen). 3. Kann der Kunde, die gemessene und verrechnete Leistungsspitze beeinflussen? Die Leistungsspitze kann durch den Kunden direkt beeinflusst werden. Leistung P Leistung P Dazu ein Beispiel: An einem Zähler sind zwei Geräte Gerät 2 angeschlossen welche täglich jeweils für eine Stunde betrieben werden. Beide Gerät 1 Zeit t Gerät 1 Gerät 2 Zeit t Geräte haben eine Leistung von 10 kW 1h 1h 1h 1h (Die Leistung ist meist auf dem Gerät oder in der Bedienungsanleitung ersichtlich). Werden beide Geräte gleichzeitig betrieben, so wird eine Leistungsspitze von 20 kW gemessen und verrechnet. Werden die Geräte aber nicht gleichzeitig betrieben so liegt die Leistungsspitze bei 10 kW. Der Verbrauch in kWh ist in beiden Fällen gleich (20 kWh/Tag). 4. Wieso erhalten "Privatkunde" den Leistungstarif Gewerbe NE 7? Seit dem 1. Januar 2009 gilt eine neue Gesetzgebung, welche diskriminierungsfreie Netznutzungstarife verlangt. Für die Tarifzuweisung darf ausschliesslich der Verbrauch, welcher über eine Messstelle (Zähler) erfasst wird, berücksichtigt werden. Bei einem Jahresverbrauch grösser als 30'000 kWh kommt der Tarif Gewerbe NE 7 zur Anwendung, unabhängig davon von wem und zu welchem Zweck der Strom bezogen wird. Der Begriff Gewerbe bezieht sich ausschliesslich auf den Jahresenergieverbrauch von über 30'000 kWh und nicht auf die Kundencharakteristik. 5. Wieso haben nicht alle Kunden eine Leistungsmessung? Bei den Kunden mit einem Verbrauch von kleiner 30'000 kWh/a handelt es sich vorwiegend um Haushaltskunden, welche eine grosse Ähnlichkeit bezüglich den angeschlossenen Geräten und dem Verbrauchsprofil haben, dadurch ist es möglich die Leistungskomponente als durchschnittliche Leistungsspitze in den Energiepreis der Netznutzung einzurechnen. Zudem können die Netznutzungskosten tiefer gehalten werden, da so genannte Haushaltszähler erheblich günstiger sind als Leistungszähler. Auskünfte und Hilfestellung durch die a.en Bei Fragen zum Zählerumbau, zur Leistungsmessung oder zur Tarifierung stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner unter Tel. 062 205 56 56 resp. [email protected] gerne zur Verfügung. • • Allgemeine Fragen Zählerumbau / Messung / Sperrung Merkblatt E-001.2010-00 Hinweise zum Tarif Gewerbe NE 7.docx/FET a.en, Abt. Marketing + Kommunikation a.en, Abt. Netzdienstleistungen