Veröffentlichungspflichten gemäß § 13 III StromNZV Stand: 01.01.2010 Abrechnung von Mehr- und Mindermengen gemäß § 13 III StromNZV Für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen nach dem Standardlastprofilverfahren wird für das Kalenderjahr ein Preis je MWh eingesetzt. Er berechnet sich nach dem Leitfaden des BDEW wie er auf dessen Internetseite BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft - Mehr-/Mindermengenabrechnung veröffentlicht ist. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Für Lieferung und Gutschrift wird der gleiche Preis angesetzt. Energieversorgung DahlenburgBleckede AG Seite 1 von 1