und Mindermengen gemäß § 13 III StromNZV

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Veröffentlichungspflichten
gemäß § 13 III StromNZV
Stand:
01.01.2010
Abrechnung von Mehr- und Mindermengen gemäß § 13 III
StromNZV
Für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen nach dem Standardlastprofilverfahren wird für
das Kalenderjahr ein Preis je MWh eingesetzt. Er berechnet sich nach dem Leitfaden des BDEW
wie er auf dessen Internetseite
BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft - Mehr-/Mindermengenabrechnung
veröffentlicht ist.
Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Für Lieferung und Gutschrift wird der gleiche Preis angesetzt.
Energieversorgung DahlenburgBleckede AG
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