Legionellen im Trinkwasser was tun?

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Legionellen im Trinkwasser was tun?
Wenn bei der Untersuchung des Warmwassersystems Ihrer Hausinstallation eine
Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von 100 KBE pro 100 ml
Legionellen im Warmwassersystem festgestellt wurde, sind Sie als Unternehmer
bzw. Inhaber der Hausinstallation nach § 16 Abs. 7 TrinkwV verpflichtet, unverzüglich
Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Abhilfemaßnahmen zum Schutz
der Gesundheit der Verbraucher durchzuführen oder durchführen zu lassen und
verpflichtet, darüber das Gesundheitsamt zu unterrichten.
Legionellen sind Bakterien, die schwerwiegende Krankheiten auslösen können und stellen
für den Nutzer der Warmwasseranlage eine mögliche ernsthafte gesundheitliche
Gefährdung dar (siehe unser Merkblatt “Legionellen“). Legionellen können unterschiedliche
Erkrankungsverläufe hervorrufen. Sie können bei den Betroffenen eine Erkrankung der
Lunge (Lungenentzündung) mit schweren Komplikationen auslösen, in anderen Fällen
lösen die Erreger eine fieberhafte Allgemeinerkrankung mit grippeähnlichen Symptomen
(sogenanntes Pontiac-Fieber) aus, in wieder anderen Fällen verläuft die Infektion
weitgehend symptomlos. Gefährdet sind vor allem ältere Menschen und Menschen mit
geschwächtem Immunsystem. Die Übertragung der Krankheitserreger auf den Menschen
erfolgt in der Regel über Aerosole (fein verteilte nebelartige Wassertröpfchen), die
eingeatmet werden. Aerosole entstehen z. B. beim Duschen oder im Whirlpool.
Mit der Höhe der im Warmwassersystem nachweisbaren Anzahl an Legionellen wächst die
Gefahr einer Übertragung der Erreger auf den Menschen.
Der Gesetzgeber hat deshalb für die Warmwassersysteme, die auch Entnahmestellen mit
einer Aerosolbildung / Vernebelung (z. B. Duschen / Whirlpools) beinhalten, einen
„technischen Maßnahmenwert“ für die Höhe der im Warmwasser nachweisbaren
Legionellen festgelegt, ab dem gehandelt werden muss.
Der Maßnahmenwert führt zu einem der jeweiligen Höhe des Wertes nach abgestuften
Vorgehen, um sicherzustellen, dass der Verbraucher bei der Nutzung des Warmwassers
keine gesundheitliche Gefährdung erfährt.
Die jeweiligen Handlungsempfehlungen entnehmen Sie bitte dem “Merkblatt für Inhaber
von Hausinstallationen, Legionellen: Bewertung der Untersuchungsergebnisse /
Sanierungsmaßnahmen.“
Insbesondere wird bei einem Überschreiten des Maßnahmenwertes auch eine
Besichtigung der Anlage durch fachkundige Personen notwendig, um eine
Gefährdungsanalyse und eine Überprüfung der Anlage auf Einhaltung der allgemein
anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Bitte setzen Sie sich mit einem geeigneten Installationsfachbetrieb, einem Ingenieurbüro,
einem Trinkwasser-Hygienesachverständigen oder anderen Fachplanern in Verbindung,
um eventuell notwendige Sofortmaßnahmen abzusprechen, und die Überprüfung der
Anlage sowie die Gefährdungsbeurteilung in die Wege zu leiten.
Die getroffenen Maßnahmen sind unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt
mitzuteilen. Die übrigen Daten, siehe Rückmeldebogen, sind innerhalb 4 Wochen dem
zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen.
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