Wenn bei der Untersuchung des Warmwassersystems Ihrer

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Wenn bei der Untersuchung des Warmwassersystems Ihrer Hausinstallation eine
Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von 100 KBE pro 100 ml
Legionellen im Warmwassersystem festgestellt wurde, sind Sie als Unternehmer bzw.
Inhaber der Hausinstallation nach § 16 Abs. 7 TrinkwV verpflichtet, unverzüglich
Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Abhilfemaßnahmen zum Schutz der
Gesundheit der Verbraucher durchzuführen oder durchführen zu lassen und
verpflichtet darüber das Gesundheitsamt zu unterrichten.
Legionellen sind Bakterien, die schwerwiegende Krankheiten auslösen können und
stellen für den Nutzer der Warmwasseranlage eine mögliche ernsthafte
gesundheitliche Gefährdung dar (siehe unser Merkblatt “Legionellen“). Legionellen
können unterschiedliche Erkrankungsverläufe hervorrufen. Sie können bei den
Betroffenen eine Erkrankung der Lunge (Lungenentzündung) mit schweren
Komplikationen auslösen, in anderen Fällen lösen die Erreger eine fieberhafte
Allgemeinerkrankung mit grippeähnlichen Symptomen (sogenanntes Pontiac-Fieber)
aus, in wieder anderen Fällen verläuft die Infektion weitgehend symptomlos.
Gefährdet sind vor allem ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Die Übertragung der Krankheitserreger auf den Menschen erfolgt in der
Regel über Aerosole (fein verteilte nebelartige Wassertröpfchen), die eingeatmet
werden. Aerosole entstehen z. B. beim Duschen oder im Whirlpool.
Mit der Höhe der im Warmwassersystem nachweisbaren Anzahl an Legionellen
wächst die Gefahr einer Übertragung der Erreger auf den Menschen.
Der Gesetzgeber hat deshalb für die Warmwassersysteme, die auch Entnahmestellen
mit einer Aerosolbildung / Vernebelung (z. B. Duschen / Whirlpools) beinhalten, einen
„technischen Maßnahmenwert“ für die Höhe der im Warmwasser nachweisbaren
Legionellen festgelegt, ab dem gehandelt werden muss.
Der Maßnahmenwert führt zu einem der jeweiligen Höhe des Wertes nach
abgestuften Vorgehen, um sicherzustellen, dass der Verbraucher bei der Nutzung
des Warmwassers keine gesundheitliche Gefährdung erfährt.
Die jeweiligen Handlungsempfehlungen entnehmen Sie bitte dem “Merkblatt für
Inhaber von Hausinstallationen, Legionellen: Bewertung der
Untersuchungsergebnisse / Sanierungsmaßnahmen.“
Insbesondere wird bei einem Überschreiten des Maßnahmenwertes auch eine
Besichtigung der Anlage durch fachkundige Personen notwendig, um eine
Gefährdungsanalyse und eine Überprüfung der Anlage auf Einhaltung der allgemein
anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Bitte setzen Sie sich mit einem geeigneten Installationsfachbetrieb, einem
Ingenieurbüro, einem Trinkwasser-Hygienesachverständigen oder anderen
Fachplanern in Verbindung, um eventuell notwendige Maßnahmen abzusprechen.
Die getroffenen Maßnahmen sind unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt
mitzuteilen. Die übrigen Daten, siehe Rückmeldebogen sind innerhalb 4 Wochen dem
zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen.
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