Wenn bei der Untersuchung des Warmwassersystems Ihrer Hausinstallation eine Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von 100 KBE pro 100 ml Legionellen im Warmwassersystem festgestellt wurde, sind Sie als Unternehmer bzw. Inhaber der Hausinstallation nach § 16 Abs. 7 TrinkwV verpflichtet, unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Abhilfemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher durchzuführen oder durchführen zu lassen und verpflichtet darüber das Gesundheitsamt zu unterrichten. Legionellen sind Bakterien, die schwerwiegende Krankheiten auslösen können und stellen für den Nutzer der Warmwasseranlage eine mögliche ernsthafte gesundheitliche Gefährdung dar (siehe unser Merkblatt “Legionellen“). Legionellen können unterschiedliche Erkrankungsverläufe hervorrufen. Sie können bei den Betroffenen eine Erkrankung der Lunge (Lungenentzündung) mit schweren Komplikationen auslösen, in anderen Fällen lösen die Erreger eine fieberhafte Allgemeinerkrankung mit grippeähnlichen Symptomen (sogenanntes Pontiac-Fieber) aus, in wieder anderen Fällen verläuft die Infektion weitgehend symptomlos. Gefährdet sind vor allem ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Die Übertragung der Krankheitserreger auf den Menschen erfolgt in der Regel über Aerosole (fein verteilte nebelartige Wassertröpfchen), die eingeatmet werden. Aerosole entstehen z. B. beim Duschen oder im Whirlpool. Mit der Höhe der im Warmwassersystem nachweisbaren Anzahl an Legionellen wächst die Gefahr einer Übertragung der Erreger auf den Menschen. Der Gesetzgeber hat deshalb für die Warmwassersysteme, die auch Entnahmestellen mit einer Aerosolbildung / Vernebelung (z. B. Duschen / Whirlpools) beinhalten, einen „technischen Maßnahmenwert“ für die Höhe der im Warmwasser nachweisbaren Legionellen festgelegt, ab dem gehandelt werden muss. Der Maßnahmenwert führt zu einem der jeweiligen Höhe des Wertes nach abgestuften Vorgehen, um sicherzustellen, dass der Verbraucher bei der Nutzung des Warmwassers keine gesundheitliche Gefährdung erfährt. Die jeweiligen Handlungsempfehlungen entnehmen Sie bitte dem “Merkblatt für Inhaber von Hausinstallationen, Legionellen: Bewertung der Untersuchungsergebnisse / Sanierungsmaßnahmen.“ Insbesondere wird bei einem Überschreiten des Maßnahmenwertes auch eine Besichtigung der Anlage durch fachkundige Personen notwendig, um eine Gefährdungsanalyse und eine Überprüfung der Anlage auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Bitte setzen Sie sich mit einem geeigneten Installationsfachbetrieb, einem Ingenieurbüro, einem Trinkwasser-Hygienesachverständigen oder anderen Fachplanern in Verbindung, um eventuell notwendige Maßnahmen abzusprechen. Die getroffenen Maßnahmen sind unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Die übrigen Daten, siehe Rückmeldebogen sind innerhalb 4 Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen.