Konzept - bei Jugend, Familie und Sport

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Schulheim Gute Herberge
Äussere Baselstrasse 180
4125 Riehen
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061 606 20 40
[email protected]
www.guteherberge.bs.ch
Konzept Schulheim Gute Herberge
Träger: Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Abteilung Sozialpädagogik
1. Auftrag
Das Schulheim bietet verhaltensauffälligen und normalbegabten Kindern und Jugendlichen sowie solchen
mit Lernbeeinträchtigungen einen Platz an, die einer gezielten heilpädagogischen Förderung im Rahmen
einer Heimschule bedürfen und die gleichzeitig auf eine stationäre Heimbetreuung angewiesen sind.
Darüber hinaus hat das Schulheim einen Ausbildungsauftrag in den Bereichen Sozialpädagogik und
Schulpädagogik. Es stellt hierfür Praktikums- und Ausbildungsplätze zur Verfügung und sichert eine fachliche Anleitung.
2. Ziel
Übergeordnetes Ziel des Heimaufenthaltes ist es, dass das Kind/der Jugendliche aktuelle Sozialisationsdefizite kompensieren kann sowie eine vorübergehende Entlastung der Herkunftsfamilie, bis eine Reintegration in das Herkunftsmilieu und in die öffentliche Schule aus fachlicher Sicht erfolgsversprechend erscheint. Diese Rückplatzierung wird unter Nutzung aller professionellen Ressourcen in einem möglichst
kurzen Zeitraum angestrebt.
3. Unsere Arbeitsprinzipien
Das Schulheim Gute Herberge legt besonderen Wert auf folgende Arbeitsprinzipien:
eine akzeptierende Haltung gegenüber den Kindern/Jugendlichen mit ihren je individuellen Lebensentwürfen und Respekt vor der Suche der Heranwachsenden nach eigener Identität und Autonomie
ein ganzheitliches Fordern und Fördern der Kinder/Jugendlichen, d.h. auf der körperlichen, psychischen, seelischen, intellektuellen und spirituellen Ebene
Lebensweltorientierung und Ressourcenorientierung als professionelle Haltung mit systemischer Perspektive. Das bedeutet: wir legen ein Hauptaugenmerk auf
o die eigenen Fähigkeiten, Stärken und Möglichkeiten der Kinder/Jugendlichen
o alle bestehenden Ressourcen im Umfeld der Kinder/Jugendlichen
o mögliche Ressourcen im Sozialraum (Vereine, kirchliche Gruppen, Jugendorganisationen etc.)
o weitere Ressourcen im Sozial- und Erziehungswesen in den Kantonen BS und BL
Kooperation mit den Eltern/dem Herkunftsmilieu
bewusstes Einnehmen der Position der Erwachsenenwelt, um so Orientierungshilfe und Reibungsfläche zu bieten
4. Zielgruppe
Es werden Mädchen und Knaben im Alter zwischen 7 und 13 Jahren aufgenommen, bei denen sich in der
familiären und/oder schulischen Sozialisation Beziehungs-, Verhaltens- oder Leistungsbeeinträchtigungen
zeigen und deren weitere Entwicklung im Ursprungsmilieu nicht optimal gefördert werden kann.
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5. Platz- und Betreuungsangebot
5.1
Platzzahl
Das Schulheim bietet den Bewohnern mit 32 Wohnheimplätzen überschaubare Lebens- und Lerngemeinschaften an.
5.2
Wohngruppen
Das Wohnheim verfügt über vier Wohngruppen mit je 8 Plätzen.
Wir bieten geschlechterhomogene und -heterogene Wohnsituationen an. Die Wohngruppen bilden teilautonome Lebensgemeinschaften, die die zentralen Dienstleistungen des Schulheims dort, wo es sinnvoll ist
und dem Prinzip der realitätsnahen Alltagsgestaltung entspricht, nutzen.
5.3
Schule
Bei Heimeintritt besuchen die Kinder die Heimschule. Im Laufe des Aufenthalts wird nach den Möglichkeiten des Kindes ein Wechsel in die öffentliche Schule angestrebt.
Die heiminterne Schule wird in altersgerechten Einheiten geführt. Sie bietet die Möglichkeit, vom 1. bis
zum 9. Schuljahr alle Schulstufen zu besuchen. Der Lehrplan ist an den Baselstädtischen Lehrplan angelehnt. Die Kinder/Jugendlichen werden in kleinen Einheiten von ca. acht Schülern unterrichtet.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Empfehlung der heiminternen Schulkraft erfolgt die Anmeldung
an die öffentliche Schule auf Schuljahrswechsel, sofern die Defizite im Verhaltens- und Leistungsbereich
ausreichend kompensiert sind.
5.4
Nachbetreuung
Im Einzelfall bietet das Schulheim für Kinder/Jugendliche, die das Schulheim verlassen, eine zeitlich begrenzte Nachbetreuung an.
6. Betriebszeiten
Das Heim ist ganzjährig mit Ausnahme eines Betriebsurlaubes von 14 Tagen geöffnet.
Die tatsächlichen Aufenthaltszeiten des Kindes/Jugendlichen werden mit den gesetzlichen Vertretern des
Kindes vereinbart. Wenn es die familiäre Situation zulässt, können die Wochenenden sowie die Schulferien ausserhalb des Schulheims verbracht werden.
7. Aufnahmebedingungen
7.1
Indikation
Die Indikation für eine Platzierung wird von den zuweisenden Stellen festgestellt, in der Regel durch ein
Gutachten des zuständigen schulpsychologischen Dienstes für den schulischen Teil.
7.2
Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden Kinder, die
nicht in eine Wohngruppe oder Kleinklasse integriert werden können
ein psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen
körperliche Behinderungen oder geistige Behinderungen aufweisen
suchtmittelabhängig sind
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7.3 Aufnahmeverfahren
In einem Vorstellungsgespräch, an dem das Kind, seine gesetzlichen Vertreter/Eltern sowie eine Vertretung der einweisenden Behörde teilnehmen, haben alle Beteiligten die Möglichkeit, einander kennen zu
lernen und einen Eindruck vom Schulheim bzw. dem zukünftigen Bewohner zu erhalten.
Verläuft dieses Erstgespräch positiv, wird bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen, insbesondere der
Kostengutsprache, ein Eintrittsdatum vereinbart. Damit sich das Kind innerlich auf den Heimaufenthalt vorbereiten kann, besteht die Möglichkeit, dass es vor Eintritt ein- oder mehrmals das Heim besucht und am
Alltagsgeschehen teilnimmt. Nach Bedarf kann auch eine Schnupperzeit vereinbart werden.
Die ersten drei Monate sind eine Beobachtungszeit. In dieser Zeit wird heimseits daran gearbeitet, mit dem
Kind und den Inhabern der elterlichen Sorge ein Arbeitsbündnis zu erlangen. Im Auswertungsgespräch erfolgt die definitive Auftragsklärung.
8. Aufenthaltsgestaltung
Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach Indikation, Auftrag und Aufenthaltsverlauf. Im Sinne einer Absichtserklärung wird der Aufenthalt zunächst für zwei Jahre vereinbart. In den Standortgesprächen wird die Indikation der Platzierung regelmässig überprüft.
In den ersten drei Monaten nach Eintritt lernen das Kind und dessen gesetzliche Vertretung das Heim kennen. Diese Zeit dient dazu, die Grundlagen für den Förderungsbedarf festzustellen. Sie endet mit einem
Standortgespräch, in dem der Auftrag definitiv geklärt wird.
8.1
Aufenthaltsprogramm
Für jedes Kind wird ein individuelles Aufenthaltsprogramm entwickelt und periodisch überprüft. Federführend ist die Heimleitung der Guten Herberge. Diese hat den Auftrag, die verschiedenen Sichtweisen
(Kind/Jugendlicher, Eltern/gesetzliche Vertreter, Sozialpädagogik, Schule, Arbeitsstelle, Therapie) im Sinne eines Case Managements zu koordinieren und zusammenzuführen. Besonderen Wert wird auf eine
frühzeitige Berufswahlvorbereitung gelegt. Neben dem individuellen Programm des Aufenthalts nimmt das
Kind an den gemeinschaftlichen obligatorischen Anlässen wie Schul-/Gruppenaktivitäten und Lager teil.
8.2
Organisation des Alltags
Die Alltagsgestaltung richtet sich nach den Möglichkeiten des Schulheims und den Bedürfnissen, dem Alter
und den Problemlagen des Kindes. Es wird in einen überschaubaren Alltagsablauf eingebunden.
Das Kind/der Jugendliche kennt seinen Tages- und Wochenablauf. Es nimmt an den definierten Schul- und
Wohngruppenaktivitäten teil. Es kennt die mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern sowie der begleitenden
Sozialstelle vereinbarten Ausgangs-, Wochenend- und Ferienregelungen.
Die Kinder/Jugendlichen beteiligen sich an der Erledigung der hauswirtschaftlichen Pflichten und erlangen
so hauswirtschaftliche und alltagspraktische Fähigkeiten.
8.3
Freizeitgestaltung
Jede Wohngruppe bietet den Kindern regelmässige strukturierte freizeitpädagogische Angebote an. Diese
Angebote sind sowohl wohngruppenübergreifend wie wohngruppenintern konzipiert. Wir unterstützen und
fördern, dass sich das Kind nach aussen orientiert und Angebote von Vereinen in Basel und Riehen wahrnimmt bzw. die in der Nähe gelegene Freizeitinfrastruktur nutzt. Das Schulheim organisiert für die internen
Schüler/innen ein Winterlager sowie für die Wohngruppen Sommerlager. Die Teilnahme an diesen Aktivitäten ist obligatorisch.
8.4
Ausgestaltung der Wohnlichkeit
Wir gestalten eine freundliche, bewohnergerechte Atmosphäre in den Häusern der Guten Herberge. Jede
Wohngruppe hat einen eigenen kind-/jugendgerechten Charakter. Die Einrichtung der Wohngruppe wird
von Sozialpädagogen und Kindern/Jugendlichen gemeinsam vorgenommen. Die Bewohner sind im Rahmen der Heimregeln frei in der Gestaltung ihrer Zimmer.
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Regeln im Schulheim
Die Kinder werden bei ihrem Eintritt mit den gültigen Hausordnungen (Gesamtheim, Wohngruppe, Schule)
vertraut gemacht. Disziplinarmassnahmen sind für sie vorhersehbar und nachvollziehbar. Bei gröberen
Verstössen gegen Abmachungen werden die Eltern informiert und diese in die Massnahmen mit einbezogen. Die Kinder/Jugendlichen haben die Möglichkeit, gegen für sie nicht nachvollziehbare Massnahmen zu
rekurrieren.
8.6
Partizipationsmöglichkeiten
Die Kinder/Jugendlichen sind über alle sie betreffenden Entscheide informiert und haben ihrem Alter entsprechend Einblick in ihre Akten. Sie haben in allen Belangen, die sie kollektiv oder individuell betreffen,
ein Anhörungsrecht. Jede Wohngruppe führt regelmässige Wohngruppensitzungen, die Schulklassen
Klassenstunden durch. Periodisch finden Gesamtheimvollversammlungen oder andere geeignete Zusammenkunftsmöglichkeiten statt, um wohngruppen- oder klassenübergreifende Entscheide vorzubereiten oder zu kommunizieren.
9. Übertritt in eine andere Wohngruppe
Um die Beziehungskontinuität zu Gewähr leisten, sind Wohngruppenwechsel nur ausnahmsweise möglich.
10. Austritt
10.1 Maximale Aufenthaltsdauer
Der Austritt erfolgt spätestens mit Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Sofern der Bewohner keiner internen Schulung mehr bedarf, erfolgt ab Sommer 2006 ein Austritt - entweder in das Herkunftsmilieu oder
in ein anderes sozialpädagogisches Wohnangebot.
10.2 Austrittskriterien
In der Regel erfolgt der Austritt, wenn die in der Hilfeplanung formulierten Ziele erreicht sind. Ein Austritt
erfolgt auf Antrag des Bewohners, seiner gesetzlichen Vertreter, der begleitenden Sozialstelle oder der
Bezugsperson an die Heimleitung. Der Antrag ist möglichst drei Monate vor Austritt zu stellen, sodass der
Ablöseprozess im Tempo des Bewohners gestaltet werden kann.
10.3 Ausschluss von Bewohnern
Grundsätzlich ist der Ausschluss von Bewohnern aus dem Schulheim die letzte Möglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten der Institution ausgeschöpft sind. Gründe hierfür können massive Selbstgefährdung
oder massive Bedrohung anderen Bewohnern oder Mitarbeitenden gegenüber sein.
11. Hilfeplanung
Die Hilfeplanung ist die koordinierte Planung aller Hilfeangebote rund um den Bewohner. Federführend ist
die begleitende Sozialstelle. Die Hilfeplanleistungen des Schulheims richten sich nach dem vereinbarten
Auftrag und werden von der Heimleitung koordiniert.
11.1 Grundzüge der individuellen Hilfeplanung
Die Hilfeplanung besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Elementen: einer Erziehungsplanung
(Wohngruppen) und einer Förderplanung (Schule).
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Für alle Bewohner wird in Zusammenarbeit mit den Bewohnern, den Eltern/gesetzlichen Vertretern, der
zuweisenden Stelle, der Wohngruppe und der Schule sowie allenfalls Therapeuten und Arbeitgebern eine
individuelle Hilfeplanung vereinbart.
Im Hilfeplan werden alle im Hilfeprozess Beteiligten und ihre Beteiligungsformen benannt, insbesondere
welche Vorstellungen die Sorgeberechtigten und das Kind/der Jugendliche zum Hilfeprozess haben und
wie sie aktiv und verantwortlich einbezogen werden.
In dieser Hilfeplanung werden die Grundzüge der Zusammenarbeit und die Grobziele des Aufenthalts sowie die Konkretisierung des erzieherischen Bedarfs festgelegt. Die Ziele und konkreten Aufgaben, die mit
den anvisierten Hilfen erreicht werden sollen, werden benannt.
11.2 Erziehungs- und Förderplanung
In der Erziehungsplanung geht es primär darum, für die Kinder und Jugendlichen möglichst günstige oder
1
hilfreiche Bedingungen zur Auseinandersetzung mit kritischen Situationen und Ereignissen im Heimalltag,
auf der Wohngruppe und in der Freizeit zu definieren.
In der Förderplanung werden die schulischen und heilpädagogischen Fördermassnahmen für den Unterricht festgelegt. Diese Erziehungs- bzw. Förderplanung definiert kurz- bis mittelfristige Ziele und wird mit
den Bewohnern gemeinsam erstellt bzw. besprochen.
11.2 Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren
Die Erziehungsplanung wird von der Bezugsperson (Sozialpädagogik) im Halbjahres-Rhythmus verfasst.
Analoges gilt für die durch die Lehrkraft verfasste Förderplanung. Die Planungen werden mit der Heimleitung und Schulleitung geklärt, bevor sie in Kraft treten.
12. Elternarbeit
12.1 Zusammenarbeit
Es findet eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern statt. Das bedeutet, dass wir - obwohl wir eine vorübergehende Entlastungsfunktion den Eltern gegenüber wahrnehmen – in einem engen Kontakt zu ihnen
stehen und unsere pädagogischen Bemühungen mit ihnen koordinieren.
Die Arbeit zur notwendigen Veränderung im elterlichen System wird allerdings nicht von uns geleistet. Hier
erwarten wir, dass die Sozialarbeitenden aktiv sind. Das elterliche ethnische, kulturelle, religiöse und ethische Wertesystem wird von uns respektiert und ist Leitschnur für unsere Arbeit mit den Bewohnern und ihren Familien.
In der Elternarbeit wird deutlich, dass die Mitarbeitenden des Schulheims die elterliche Funktionen nicht
ersetzen können, sondern die elterlichen Bemühungen ergänzen und unterstützen. Es wird immer wieder
auf die Verantwortlichkeit der Eltern mit ihren Bindungen ans Kind zurückverwiesen. Dies drückt sich u.a.
im konsequenten Einbezug der Eltern in alle wichtigen Entscheide wie Eintritt, Austritt, Hilfe- und Förderplan sowie pädagogische Massnahmen aus.
12.2 Formen der Elternarbeit
Das Schulheim sucht und bietet vielfältige Gesprächsmöglichkeiten mit den Eltern. Über die Form ist im
Einzelfall zu entscheiden. Die Eltern werden darin unterstützt, eine sinnvolle Wochenend- und Feriengestaltung mit ihren Kindern zu planen.
Es wird den Eltern die Gelegenheit geboten, in abgesprochenem Rahmen das Kind/den Jugendlichen im
Alltag des Schulheims in der Schule wie in der Wohngruppe zu erleben.
Die Schule organisiert einmal jährlich einen Elternabend und lädt zu Zeugnisbesprechungen und zur
Schulabschlussfeier ein.
Die Wohngruppen organisieren mindestens einmal jährlich einen Elternabend.
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Kritische Ereignisse treten im Gegensatz zu kritischen Situationen relativ überraschend, unverhofft und ungeplant auf, während die kritischen Situationen bis zu einem gewissen Grad vorhersehbar sind.
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Übergeordnet lädt das Schulheim die Eltern sporadisch zu Informationsveranstaltungen ein, bei denen pädagogische Fragestellungen besprochen werden oder über Entwicklungen im Heim informiert wird.
Wir erwarten, dass die Eltern diese Angebote wahrnehmen.
13. Affektive Erziehung
Das Schulheim macht eine geschlechterbewusste Arbeit, die der psycho-sexuellen und emotionalen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen förderlich ist. Kinder und Jugendliche werden darin unterstützt, ihre
sexuelle Identität und Orientierung zu finden.
14. Suchtprävention
Das Schulheim tritt mit den Bewohnern in eine Auseinandersetzung über legale und illegale Drogen.
Der Umgang mit legalen Drogen (Nikotin, Alkohol) ist altersentsprechend geregelt.
Der Konsum illegaler Drogen ist im Schulheim verboten. Wenn einzelne Jugendliche trotz dieses Verbots
illegale Drogen konsumieren, wird dies thematisiert, und die Jugendlichen werden mit den Konsequenzen
des Verhaltens konfrontiert.
15. Gewaltprävention
Wir streben im Schulheim eine gewaltfreie Atmosphäre an. Ziel ist es, dass sich die Bewohner und Mitarbeitenden des Schulheims respektvoll begegnen. Auf physische, psychische und verbale Gewalt wird von
Seiten der Erwachsenen sofort reagiert, um de-eskalierend wirken zu können. Gewaltfreie Konfliktbewältigung und Beziehungsgestaltung sind für alle Beteiligten ein permanentes Übungsfeld.
16. Unterstützung der pädagogischen Arbeit
16.1 Supervision/Fachberatung
Die Sozialpädagogen und Lehrkräfte können Supervision oder Fachberatung beantragen. Themen und
Ziele werden zwischen der Heimleitung und der beantragenden Person vereinbart. In der Regel handelt es
sich um Teamfachberatungen/-supervisionen im sozialpädagogischen Bereich und um Einzelberatung/supervision im schulischen Bereich.
16.2 Intervision
Wöchentliche Teamsitzungen und periodische Teamtage bieten die Möglichkeit der Intervision.
16.3 Coaching
Die Heimleitung bietet den Mitarbeitenden und Teams die Möglichkeiten eines Coachings an.
16.4 Fortbildung
Durch interne und externe Fortbildungen bilden sich die Mitarbeitenden laufend fachlich weiter.
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17. Ressourcen
Die Ressourcen werden nach pädagogischen und unternehmerischen Grundsätzen bewirtschaftet.
17.1 Personelle Ressourcen
Die personellen Ressourcen richten sich nach dem mit der Abteilung Sozialpädagogik des Erziehungsdepartements vereinbarten Stellenplan. Der Einsatz wird von der Heimleitung auf Grund der Stellenbeschreibungen geplant. Die Mitarbeitenden arbeiten in den Bereichen Schule, Wohngruppen, Dienste und
Heimleitung.
17.2 Finanzielle Ressourcen
Die finanziellen Ressourcen richten sich nach dem mit der Abteilung Sozialpädagogik vereinbarten Bud2
get. Das Schulheim finanziert sich über Bundes -, Kantons- und Gemeindebeiträgen/Elternbeiträge. Der
Einsatz wird von der Heimleitung nach den Vorgaben der Abteilung Sozialpädagogik geplant.
17.3 Infrastrukturelle Ressourcen
Das Schulheim verfügt über ein grosses Parkareal mit vier Gebäuden, die die Wohngruppen, Schule, Verwaltung und Arbeitsstätten der internen Dienste beherbergen. Auf dem Areal gibt es eine breite Infrastruktur wie Schwimmbad, Fussballplatz, Kinderspielplatz, Mediothek und Werkstätten.
18. Zusammenarbeit in der Gesamtinstitution
Alle Arbeitsprozesse im Schulheim sind um die Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen herum organisiert
und richten sich nach der Funktionalität für den pädagogischen Auftrag.
Die Gute Herberge ist eine lernende Organisation. Sie arbeitet nach dem Prinzip "Führung über Zielvereinbarungen“.
Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind klar bezeichnet. Es gelten die Vorgaben des Erziehungsdepartements Basel-Stadt, des Ressorts Dienste und der Abteilung Sozialpädagogik. Innerhalb des gegebenen Spielraums werden Abläufe intern geklärt. Grundlage dazu ist das Führungshandbuch.
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BSV- und EJPD-Beiträge
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