Grundsätzliche Therapiemodule Indikative, individuelle

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Grundsätzliche Therapiemodule
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Gruppentherapie 3 mal wöchentlich á 90 Minuten, davon 2 therapeutische Sitzungen, eine psychoedukative
(indikativ, z.B. „Angstbewältigung“, „Depressionsbewältigung“, etc.)
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Einweisung durch einen Facharzt mit Hinweis auf ausgeschöpfte oder nicht erfolgsversprechende ambulante Behandlungsmöglichkeiten
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Wöchentlich mindestens ein Einzelgespräch beim Bezugstherapeuten
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Psychoedukation über psychosomatische Verarbeitungsmodelle
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Arbeitstägliches chefärztliches therapeutisches Gespräch
Vorherige Kostenzusage der privaten Krankenversicherung
Diese erfolgt nach Vorlage der o.g. Einweisung. Erfahrungsgemäß kürzt es den Genehmigungsprozess ab,
wenn sich der Patient vor der Aufnahme beim Chefarzt vorstellt, so dass auch von dieser Seite weitere aufnahmebegründende Hinweise und die Grundzüge der stationären Therapieplanung an den Kostenträger
vermittelt werden können.
Indikative, individuelle Therapieoptionen
Zusammenfassung der Indikationsbereiche
Ergotherapie
- Funktionelles Training
- Soziales Kompetenztraining
- Wahrnehmungsübungen
- Ergonomische Beratung
In Abhängigkeit vom Störungsbild und dem sozialen/beruflichen Hintergrund, erfolgt die Therapie in insgesamt
13 Gruppen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Für den Akutbereich relevant sind die Gruppen mit
folgenden Schwerpunkten:
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Burnout von Fach- und Führungskräften
Physiotherapie
- Schultergürtelgymnastik
- Training Bildschirmarbeit
- Bewegungstherapie
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Depression bei beruflicher Überlastung von Mitarbeitern sozialer Dienstleistungsanbieter und von Pflegediensten
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Patienten mit überwiegend depressiven Störungen, teilweise bei Partnerschaftsproblematik; höheres
Strukturniveau, z.T. mit Psychotherapievorerfahrung
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Diagnoseschwerpunkt chronische Schmerzstörungen, Migräne, Kopfschmerz und somatoforme Störungen;
verhaltenstherapeutischer Schwerpunkt
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Jüngere Patienten (< 35 Jahre) mit strukturellen Persönlichkeitsstörungen; integrativer psychotherapeutischer Ansatz
Entspannungsverfahren
- Autogenes Training
- Progressive Muskelrelaxation
- Feldenkrais (Einführung, Fortgeschrittene)
- Quigong
- Yoga
- Meditation
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Tinnituspatienten mit Therapieschwerpunkt kognitive Verhaltenstherapie
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Angststörungen/Depression mit weniger oder ausschließlich ambulanter Psychotherapievorerfahrung
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Nur noch teilweise berufstätige Patienten, älter als 55 Jahre (z.B. Depression und/oder somatoforme
Störung oder chronische somatische Erkrankung) mit der Thematik erfolgtes oder bevorstehendes
Ausscheiden aus dem Berufsleben)
Sozialdienst
- Off-Job/On-Job-Beratung
- Hilfestellung bei individuellen beruflichen Problemen
- Klärung und Hilfestellung bei privaten Problemlagen (Pflegegeld für Betreuung Angehöriger,
Schuldnerberatung, etc.)
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Depression mit oder ohne berufliche Überlastungssituation bei Mitarbeitern von Banken, Versicherungen,
Projektmanagement, EDV
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Gewerbliche Arbeitnehmer, z.B. im Logistikbereich, mit Angststörungen und/oder Depression, Schwerpunkt kognitive Verhaltenstherapie
Sport/ Fitness
- Therapeutisches Bogenschießen
- Gleichgewichtstraining
- Konzentrative Bewegungstherapie
- Nordic Walking
- Schwimmen/ Aqua Fitness
Beratung und Training, auch bzgl. ggf. begleitender somatischer Erkrankungen
- Ernährungsberatung
- Anleitung zur Blutdruckmessung und -dokumentation
- Schlafhygiene
- Medikamentenschulung mit Schwerpunkt Psychopharmaka
Bewertet man den therapeutischen Wochenplan unseres Akutbehandlungsbereiches unter dem Aspekt des pauschalierten Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP), das seit 1.1.2013 zunächst optional in Kraft ist,
ergeben sich auch unter Berücksichtigung individueller Besonderheiten i.d.R. nicht weniger als 22 Therapieeinheiten
(„TE“) pro Patient und Woche.
Zugangsvoraussetzungen für das psychosomatisch-psychotherapeutische Department der
Dr. Becker Brunnen-Klinik
Im Hinblick auf den Status der Brunnen-Klinik als private Krankenanstalt ohne Betten im Landesbedarfsplan, lehnen
gesetzliche Krankenkassen eine Kostenübernahme für eine Akuttherapie durchgehend ab.
Voraussetzungen sind daher wie in allen Privatkliniken:
- Private Vollversicherung (z.B. Allianz, Central, etc. oder Beihilfeberechtigung oder Privatstatus bei der
Postbeamtenkasse („Post B“)
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Zusammenfassung der Qualitätsmerkmale unseres Departments für privatärztliche
psychosomatisch-psychotherapeutische Akutbehandlung
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Kurzfristige Aufnahme des Patienten nach Kostenzusage durch die Privatkasse/Beihilfestelle
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Hilfestellung, falls erwünscht, bei der Antragstellung auf Kostenübernahme gemäß der im Anhang
dargestellten Kriterien
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Individuelle Ausgestaltung der Therapie im Rahmen von 13 störungs- und berufsspezifischen
Therapiegruppen
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Engmaschige chefärztliche Betreuung durch tägliche Chefarztvisiten, chefärztliche Einzel- und
Gruppengespräche
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Kurzfristige Rücksprachemöglichkeit mit dem Chefarzt, sofern vom Patienten gestattet, seitens des Einweisers
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Zeitnahe Erstellung eines übersichtlichen, aussagekräftigen Entlassungsberichtes
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Angebot der kostenlosen Kinderbetreuung während der Therapiezeiten durch qualifiziertes Personal,
sowohl im Rahmen tagesklinischer wie auch stationärer Behandlung
11.07.2013 16:47:51
Formulierungshinweise für einweisende Ärztinnen und Ärzte für einen Antrag bei der PKV
auf eine akute Krankenhausbehandlung in der Psychosomatischen Abteilung der Dr. Becker Brunnen-Klinik
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
die Brunnen-Klinik ist als sog. gemischte Krankenanstalt bzw. als nicht auf „Sanatoriumsbehandlungen“ beschränkte Klinik gegenüber den privaten Krankenversicherungen dazu berechtigt, sowohl akute Krankenhausbehandlungen als auch stationäre Rehabilitationen bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchzuführen
(Post B nur Reha bzw. Sanatoriumsbehandlung, Post A auch Akutbehandlung); eine Kostenübernahme muss jedoch vor Beginn der Behandlung bei der PKV
beantragt und genehmigt werden.
Chefarzt Dr. Dirk Schröder
Qualitätszirkel
Psychosomatik und Psychotherapie
Dr. Becker
Brunnen-Klinik
Department für privatärztliche psychosomatischpsychotherapeutische Akutbehandlung
Aufgrund Ihrer medizinischen Stellungnahme entscheidet der Gutachter der PKV u.a., ob für Ihre/n Patient/in eine akute Krankenhausbehandlung oder eine
stationäre Rehabilitation erforderlich ist. Für stationäre Rehabilitation bzw. Sanatoriumsbehandlung sind PKV Versicherte in der Regel nicht oder nur geringfügig
versichert.
Damit Sie dem Informationswunsch der PKV schnell und umfassend entgegen kommen können, erlauben wir uns, Ihnen diese erwünschten Informationen
weiter unten aufzuführen.
Die Gutachter der Privaten Krankenkassen beurteilen die medizinische Notwendigkeitsbescheinigung unter Beachtung von zwei Fragen:
a) Warum kann die (Psycho-)Therapie nicht ambulant durchgeführt werden, bzw. warum reicht sie ambulant nicht aus?
b) Wenn eine stationäre Behandlung erforderlich ist, warum reicht eine Rehabilitations-, bzw. Sanatoriumsbehandlung nicht aus?
Beide Punkte müssen für den Gutachter inhaltlich begründet werden.
Kriterien für die jeweiligen Behandlungsformen sind:
Krankenhausbehandlung
- Akute oder akut exacerbierte chronische Erkrankung
- Ambulante Therapie ist ausgeschöpft
(ambul. Psychotherapie, Medikamente usw.)
- Im Vordergrund steht die ärztlich-therapeutische Behandlung
- Evtl stationäre Stabilisierung, damit der Pat. wieder ambulant therapiefähig ist
Rehabilitations- bzw. Sanatoriumsbehandlung
- Im Vordergrund stehen physikalisch roborierende Maßnahmen
- Präventiver Charakter (Erhalt der Arbeitsfähigkeit, zur Verhinderung
einer Chronifizierung
- Herausnahme aus dem Umfeld
- Folgebehandlung nach Akutkrankenhausbehandlung
Sollten Sie bei Ihrer/Ihrem Patientin/en die medizinische Notwendigkeit einer akuten Krankenhausbehandlung sehen, so sollten Sie dies unbedingt vorab der
PKV gegenüber nachvollziehbar beschreibend darstellen, da ansonsten für die Patienten lt. Vertrag oft kein Erstattungsanspruch besteht.
Dazu empfehlen wir die folgende Vorgehensweise:
Interprofessionelle psychosomatisch-psychotherapeutische Ressourcen
1. Ausstellung einer Krankenhauseinweisung mit Angabe der akuten psychischen Diagnose
2. Zusätzliche Formulierung eines Attestes mit einer Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
Psychologen
Ärzte
- Welche akute Diagnose steht im Vordergrund?
Beispiele:
- akute/ mittelschwere depressive Episode - Angst- bzw. Panikstörung - phobische Störung
- Belastungsreaktion (Burnout, Trauerreaktion, Krankheitsverarbeitung, Lebensbilanzkrisen)
- Zwangsstörung posttraumatische Belastungsstörung dekompensierte Adoleszenzkrise
- somatoforme Funktionsstörung - Essstörung - Schmerzsyndrom
- Persönlichkeitsstörung mit Angabe einer Strukturdiagnose (Borderline-, abhängige, ängstlichvermeidende, histrionisch, zwanghafte- oder narzisstische
Persönlichkeitsstörung) dekompensierter komplexer Tinnitus etc.
Kreativtherapie
therapie
Entspannung
- Welche Symptomatik steht bei der/dem Patienten/in akut im Vordergrund?
Beispiele:
Dekompensation - akute Krise - Verschlechterung - Arbeitsunfähigkeit - Unfähigkeit, die Alltagsaufgaben zu verrichten - sozialer Rückzug - Isolation ausgeprägtes Vermeidungsverhalten - selbstschädigendes Verhalten - latente Suizidalität - Missbrauch von Alkohol u./o. Medikamenten mit der Fähigkeit zur
Abstinenz - Schlafstörung - Tinnitus - Versagensängste - Schwitzen - Appetitlosigkeit - Schmerzen - Innere Unruhe - etc. ?
- Welche Zusatzdiagnosen bestehen?
Beispiele:
Tinnitus - Hyperakusis - Schwindel - M.Meniere - Migräne - Hypertonie - Asthma - Ulcus - Colitis - Arthritis - Rheuma - orthopädische Erkrankungen - etc.?
- Sind ambulante Maßnahmen ausgeschöpft?
Seit wann in Behandlung, insbesondere Psychotherapeutischer Behandlung? Reichen ambulante Maßnahmen nicht mehr aus? Ist der/die PatientIn bei progredierender Verschlechterung ambulant nicht mehr zu führen? Sind dichte und multimodale Möglichkeiten des stationären Settings im Krankenhaus nötig?
Besteht die Notwendigkeit einer intensiven, hochfrequenten stationären Psychotherapie, wie sie nur unter stationären engmaschigen Bedingungen mit der Möglichkeit einer ständigen ärztlichen und therapeutischen Betreuung sowie der Einbeziehung der ärztlichen Rufbereitschaft in Krisensituationen stattfinden kann?
Handelt es sich um eine akute Zuspitzung einer Krisensituation bei der ambulante Maßnahmen nicht mehr ausreichen bzw. ausgeschöpft sind? Besteht die
Notwendigkeit einer Teilnahme an einer intensiven hochfrequenten tiefenpsychologisch oder auch verhaltenstherapeutisch orientierten Gruppenpsychotherapie
neben der einzeltherapeutischen Begleitung, wie es insbesondere für Patientlnnen mit Kontakt- und Beziehungsstörungen erforderlich sein kann und wie sie so
in dieser Intensität im Rahmen einer ambulanten Therapie nicht durchgeführt werden konnte? Besteht die Notwendigkeit einer Teilnahme an Spezialgruppen
wie z.B. indikativer Gruppen o.ä.?
Sozialarbeit
Ak
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Pflege
Mentales
Aktivierungstraining
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Das Department für privatärztliche psychsomatisch-psychotherapeutische Akutbehandlung verfügt über
alle Voraussetzungen für eine Akuttherapie:
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Tägliche chefärztliche Visite
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apparative Diagnostik
•
Anwesenheit eines Arztes „rund um die Uhr“
•
Labor
•
24-stündiger fachärztlicher Hintergrunddienst
- Soll die/der Patientln stationär soweit stabilisiert werden, dass sie/er wieder ambulant betreut werden kann?
- Ist die Behandlung dringend?
Soll deshalb die Kostenzusage, sprich Behandlung, so schnell wie möglich beginnen, um eine Akuteinweisung - dann möglicherweise in ein nicht so
passendes Krankenhaus (z.B. Psychiatrie) - zu verhindern?
- Stehen notwendige ärztliche und therapeutischer Maßnahmen im Vordergrund,
so dass eine stationäre Rehabilitation oder Sanatoriumsbehandlung keinesfalls ausreichend ist?
- Etwaige Fremdbefunde hinzufügen oder erwähnen!
Bitte beachten Sie, dass bei den meisten privaten Krankenversicherern die Erwähnung einer Suchtdiagnose zu einem HAFTUNGSAUSSCHLUSS führen
kann, dementsprechend ungünstig ist und solche Erkrankungen in unserem Setting nicht behandelt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Dr. Dirk Schröder
Chefarzt
Dr. Becker Brunnen-Klinik
Dr. Dirk Schröder
Psychosomatik / Psychiatrie / Psychotherapie
Privatärztliche Akutbehandlung
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Forensische Psychiatrie
- Geriatrie
Blomberger Straße 9
32805 Horn-Bad Meinberg
www.brunnen-klinik.de
www.dbkg.de
Dr. Becker < Leben bewegen
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Facharzt für Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie
- Suchtmedizinische Grundversorgung
Fachkunden im
> Strahlenschutz inkl.
> Computertomographie
> Laboruntersuchungen
Balintgruppenleiter der
Deutschen Balintgesellschaft
Telefon 0 52 34 / 9 06-1 17
[email protected]
11.07.2013 16:48:26
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