KLIMA MORO Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Studie als

Werbung
KLIMA MORO
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO):
Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel (KLIMA MORO)
Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.Opf.
Studie als Diskussionsgrundlage zum
1. Workshop „Energien“ am 27.01.2010
Regionale Forschungsassistenz
Prof. Dr.-Ing. Christian Jacoby
mit
Dipl.-Ing. Klaus Beutler
M. Eng. Timo Heinisch
Dipl.-Ing. Sandra Wappelhorst
Universität Bw München, Institut für Verkehrswesen und Raumplanung
Inhaltsverzeichnis
Seite 2 / 41
Inhaltsverzeichnis
0 Vorbemerkung ................................................................................................................. 3 1 Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien ..................... 4 1.1 1.2 1.3 1.4 Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland ........................................................ 5 Vulnerable Bereiche in Bayern ................................................................................... 10 Deutsche Anpassungsstrategie .................................................................................. 14 Anpassungsstrategie in Bayern .................................................................................. 14 2 Übergeordnete Strategien für den Bereich Energiewirtschaft .................................. 16 3 Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien .......................................... 17 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 5.1 5.2 5.3 5.4 Landesentwicklungsprogramm Bayern ...................................................................... 18 Regionaler Raumordnungsplan Regensburg ............................................................. 18 Umweltfachplanungen ................................................................................................ 20 Kommunale Bauleitplanung ........................................................................................ 21 Informelle Konzepte und Maßnahmen im Landkreis Neumarkt ................................. 26 Klimabezogene Rechtsvorschriften ............................................................................ 28 Regionale Anpassungsstrategien im Bereich Energien für die Modellregion
Landkreis Neumarkt ...................................................................................................... 30 Erkenntnisse der regionalen Vulnerabilitätsbefragung ............................................... 30 Regionale Anpassungsmöglichkeiten ......................................................................... 30 Empfehlungen für den regionalen Planungsverband ................................................. 30 Empfehlungen für den Landkreis Neumarkt ............................................................... 30 Empfehlungen für die Kommunen .............................................................................. 30 Anhang ........................................................................................................................... 31 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 31 Literaturverzeichnis .................................................................................................... 32 Internetseiten .............................................................................................................. 34 Glossar ....................................................................................................................... 34 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 3 / 41
0 Vorbemerkung
Im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Raumentwicklungsstrategien
zum Klimawandel“ (KLIMA MORO) werden in der Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.Opf.
raumplanerische Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz und insbesondere zur
Anpassung an den Klimawandel für drei Themen- bzw. Handlungsbereiche entwickelt:
-
Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen, Gesundheit
-
Energien
-
Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus
Hinzu kommt als vierter Handlungsbereich die Bewusstseinsbildung durch eine begleitende
Öffentlichkeitsarbeit.
Für die kreisangehörigen Kommunen und den Landkreis wird ein Handlungskonzept zur
Anpassung an den Klimawandel erarbeitet. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem
Forschungsvorhaben sollen in die weiteren Planungsprozesse auf Gemeinde- und
Landkreisebene sowie bei der Fortschreibung des Regionalplans einfließen. Die Resilienz
(Widerstandsfähigkeit/Robustheit) der regionalen Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur im
Bezug auf den Klimawandel soll durch eine erfolgreiche Planung und Umsetzung von
Maßnahmen mittelfristig deutlich verbessert werden. Weitergehende Informationen zu dem
Forschungsvorhaben finden sich unter http://valentum.serveftp.net/neumarkt/.
Die Entwicklung der Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel findet in der
Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.Opf. unter intensiver Beteiligung der in der Region
verantwortlichen Akteure wie auch der interessierten Bürgerinnen und Bürger statt. Zu
diesem kooperativen Ansatz gehört neben der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und
Bewusstseinsbildung insbesondere die Durchführung von insgesamt neun Workshops
während der Laufzeit des Modellvorhabens. Zu jedem der drei oben genannten Themenbzw. Handlungsbereiche werden drei Workshops mit den interessierten Vertretern aus
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft durchgeführt:
Der jeweils erste Workshop in den drei Bereichen dient der Erörterung der Aufgaben- und
Problemstellung und hat zum Ziel, den Untersuchungsrahmen für den weiteren Ablauf des
Forschungsvorhabens abzustecken und dabei insbesondere Schwerpunkte / Prioritäten für
die weiteren Forschungsarbeiten zu bestimmen.
Mit dieser Studie wird für diesen Zweck eine Diskussionsgrundlage vorlegt. Wesentliche
Aussagen dieser Studie werden zu Beginn des ersten Workshops von den Autoren
vorgestellt.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Workshops wie auch der vorgesehenen Befragungen
ausgewählter Personen aus den interessierten bzw. betroffenen Kreisen (sog. „Stakeholder“)
wird diese Studie im Laufe des Forschungsvorhabens weiterentwickelt und insbesondere um
das Kapitel „Regionale Anpassungsstrategien“ ergänzt.
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 4 / 41
1 Folgen des Klimawandels und übergeordnete
Anpassungsstrategien
Seit der Entstehung der Erde verändert sich das Klima ständig (KROPP 2009).
Klimaveränderungen1 können jedoch unterschiedliche Ursachen haben. Neben natürlichen
Faktoren kann auch der Mensch das Klima beeinflussen. So kam die „Zwischenstaatliche
Sachverständigengruppe für Klimaveränderungen“ (Intergovernmental Panel on Climate
Change, kurz: IPCC), die den Stand der Wissenschaft im Auftrag der Vereinten Nationen
zusammenfasst, zu dem Schluss, dass die Erwärmung der Erdatmosphäre seit Beginn der
Industrialisierung (vgl. Abb. 1.1) hauptsächlich durch die Anreicherung von Treibhausgasen
durch den Menschen hervorgerufen wird (IPCC 2007).
Dies rückgängig zu machen ist nicht mehr möglich, jedoch können Maßnahmen getroffen
werden, die einer anthropogen verursachten globalen Erwärmung entgegen wirken und
mögliche Folgen abmindern oder ganz verhindern (Mitigation). Da diese Maßnahmen
wahrscheinlich nicht ausreichen werden, sind Anpassungsmaßnahmen an die Folgen der
Klimaveränderung zwingend notwendig geworden (Adaptation).
Abbildung 1.1: Lufttemperatur (Jahresmittelwerte) in Deutschland 1891 bis 2008, (DWD 2008,
http://www.anpassung.net/nn_701050/DE/Fachinformationen/Klimaaenderung/beobachtet/be
obachtet__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010)
1
Der Begriff Klimaveränderung bezeichnet eine Veränderung des Klimas auf der Erde über einen
längeren Zeitraum.
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
1.1
Seite 5 / 41
Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland
Seit Beginn des Jahres 2007 entwickelt der Deutsche Wetterdienst ein Verfahren zur
langfristigen Vorhersage der Klimaentwicklung und ihrer Auswirkungen auf der regionalen
bis lokalen Skala. Im Rahmen des Projektes ZWEK (Zusammenstellung von WirkmodellEingangsdatensätzen für die Klimafolgenabschätzung) werden auf Basis eines globalen
Klimamodells (ECHAM5-T63L31/MPI-OM) und vier Regionalmodellen die zukünftigen
klimatischen Verhältnisse in Deutschland untersucht. Bei den vier Regionalmodellen handelt
es sich um zwei sog. dynamische Modelle (CLM vom DWD u.a. sowie REMO vom MaxPlanck-Institut für Meteorologie – MPI-M) und zwei sog. statistische Modelle (WETTREG von
der Firma MeteoResearch – MR sowie STAR vom Potsdamer Institut für Klimaforschung –
PIK).
Verwendet wurde das Klimaszenario A1B, das geprägt ist von einer global orientierten
Entwicklung mit starkem Wirtschaftswachstum und auf einer schnellen Einführung neuer und
effizienter Techniken (vgl. Abb. 1.2). Fossile und erneuerbare Energien werden
gleichermaßen genutzt. Der Bevölkerungszuwachs wird bis Mitte des 21. Jahrhunderts
ansteigen, gefolgt von einer Abnahme der Weltbevölkerung. Die CO2-Emissionen erfahren
bis Mitte des 21. Jahrhunderts noch einen leichten Anstieg, anschließend gehen diese bis
zum Jahr 2100 bis auf ca. 720 ppm leicht zurück (IPCC 2000).
Abbildung 1.2: SRES-Szenarien (SRES - Special Report on Emissions Scenarios) der
globalen Treibhausgasemissionen bis 2100 (links) sowie Beobachtungsdaten 1900-2000 und
SRES-basierte Szenarien der globalen Erwärmung 2000-2100 (rechts). Die farbigen Balken
rechts außen geben für jedes illustrative SRES-Emissionsszenario die Bandbreite der
Unsicherheit aufgrund der Verwendung verschiedener Klimamodelle an (Walkenhorst; Stock
2009, nach IPCC 2007b, Abb. SPM.5, nach).
Die folgenden Karten zur Lufttemperatur- und Niederschlagsänderung (Abb. 1.3 bis Abb. 1.5)
fassen die getroffenen Aussagen zur klimatischen Belastung zusammen und geben einen
deutschlandweiten Überblick über die Ergebnisse der regionalen Klimamodelle REMO, CLM,
WETTREG und STAR (DWD 2009). Für das Modell STAR liegen allerdings nur Ergebnisse
bis zum Jahr 2055 vor. Ansonsten sind jeweils die Vergleichsperioden 2021-2050 zu 19712000 (oben) und 2071-2100 zu 1971-2000 (unten) angegeben.
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 6 / 41
In Abb. 1.3 zeigen die Modelle bis zum Jahr 2050 eine um etwa 1 °C höhere mittlere
jährliche Lufttemperatur, wobei das Ergebnis des Modells WETTREG insgesamt etwas
unter, dasjenige des Modells STAR insgesamt über diesem Wert liegt. Nach 100 Jahren hat
sich die Erwärmung deutlich verstärkt: im Norden steigt die mittlere jährliche Lufttemperatur
um etwa 2,5 °C (WETTREG) bis knapp 3 °C (REMO, CLM) an, im Süden um etwa 2,5 °C
(WETTREG) bis 3,5 °C (REMO, CLM). Während die regionalen Temperaturänderungen in
den Ergebnissen des Modells WETTREG keine allzu großen Unterschiede aufweisen, ist in
den entsprechenden Ergebnissen der Modelle REMO und CLM zu erkennen, dass die
Temperaturänderungen insbesondere zum Ende des Jahrhunderts von Norden nach Süden
hin deutlich zunehmen.
Veränderung der
Jahresmitteltemper
atur 2021-2050 zu
1971-2000
Veränderung der
Jahresmitteltemper
atur 2071-2100 zu
1971-2000
Abbildung 1.3: Änderung der Jahresmitteltemperatur (DWD 2009)
In Abb. 1.4 ist zu erkennen, dass es im Sommer eine klare Tendenz zu geringeren mittleren
Niederschlagshöhen gibt. Nur das Modell REMO zeigt vereinzelt eine geringe Zunahme. Die
Sommer werden bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts mehr oder weniger verbreitet um bis zu
15 % - nach dem Modell STAR allerdings bereits um bis zu 25 % - trockener. Diese Tendenz
setzt sich fort, so dass bis zum Ende dieses Jahrhunderts verbreitet ein Viertel weniger, in
einzelnen Regionen sogar bis zu 40 % weniger Niederschlag erwartet wird. Die
Auswirkungen abnehmender Sommerniederschläge werden verstärkt durch ansteigende
Sommertemperaturen, die wiederum zu einem erhöhten Wasserbedarf führen. Außerdem
gibt es Hinweise darauf, dass Starkniederschläge zunehmen werden, also ein zunehmender
Teil der Niederschlagshöhen innerhalb kurzer Zeit fallen wird. Als Folge daraus könnten
zunehmend häufigere und längere Dürreperioden auftreten (DWD 2009).
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 7 / 41
Veränderung des
Sommerniederschla
gs 2021-2050 zu
1971-2000
Veränderung des
Sommerniederschla
gs 2071-2100 zu
1971-2000
Abbildung 1.4: Änderung des mittleren Sommerniederschlags (DWD 2009)
In Abb. 1.5 ist zu erkennen, dass im Winter eine Tendenz zu höheren mittleren
Niederschlagshöhen vorherrscht, die insbesondere zum Ende dieses Jahrhunderts sehr
deutlich wird. Bis zur Mitte des Jahrhunderts ist dieser Trend nur im Modell WETTREG in
dieser Deutlichkeit zu erkennen; die anderen Modelle zeigen sogar einzelne Bereiche mit
etwas geringeren Niederschlägen. Für den Zeitraum 2071 bis 2100 werden dagegen nahezu
überall deutlich höhere Niederschläge errechnet: nach REMO und CLM verbreitet bis zu 25
%, nach WETTREG sogar bis zu 70 % mehr als im jüngst vergangenen Zeitraum 1971 bis
2000.
Veränderung des
Winterniederschlags
2021-2050 zu
1971-2000
Veränderung des
Winterniederschlags
2071-2100 zu
1971-2000
Abbildung 1.5: Änderung des mittleren Winterniederschlags (DWD 2009)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 8 / 41
Der Klimawandel wirkt sich auf unterschiedlichste Bereiche aus, die in einem Gesamtkontext
betrachtet werden müssen. So wurden in einer Studie des Umweltbundesamtes bereits im
Jahr 2005 vulnerable2 (empfindliche) Bereiche getrennt nach unterschiedlichen Naturräumen
in Deutschland identifiziert Abb. 1.6, die besonders anfällig gegenüber des Klimawandels
sind (ZEBISCH et al. 2005). In der folgenden Tabelle 1.1 sind die verschiedenen Bereiche
hinsichtlich ihrer Vulnerabilität abgebildet. Dies sind neben der Wasserwirtschaft, die Landund Forstwirtschaft, die Biodiversität und der Naturschutz, die Gesundheit, der Tourismus
und der Verkehr.
Dabei zeigte sich, dass der Bereich „Hochwasser“ in allen Naturräumen in Deutschland als
hoch empfindlich (vulnerabel) einzustufen ist. Ähnlich ist im Bereich „Gesundheit“, von einer
hohen Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber vektorübertragenen Krankheiten
(Krankenheiten, die durch wärmeliebende Fliegen, Mücken, Zecken etc. übertragen werden)
in fast allen Naturräumen auszugehen. Der Wintersporttourismus im Mittelgebirge und im
Alpenraum ist ebenfalls als hoch vulnerabel einzustufen.
Abbildung 1.6: Gliederung Deutschlands in Naturräume (ZEBISCH et al. 2005, BFN 2005)
Diese Angaben beruhen auf Ergebnissen des vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
(PIK) koordinierten europäischen Verbundprojektes ATEM3 und basieren auf einem Satz
konsistenter, räumlich expliziter Szenarien des Globalen Wandels, einer Reihe von
Ökosystemmodellen, Indikatoren für Ökosystemfunktionen sowie einem kontinuierlichen
Dialog mit Stakeholdern (ZEBISCH et al. 2005). Neuere Untersuchungen für ausgewählte
2
Unter Vulnerabilität gegenüber dem Klimawandel wird die Emfindlichkeit (gleichbedeutend mit
Verwundbarkeit bzw. Anfälligkeit) eines klimasensitiven Systems gegenüber klimatischen
Veränderungen verstanden.
3
ATEAM – Advanced Terrestrial Ecosystem Analysis and Modelling (EU Project No. EVK2-200000075), www.pik-potsdam.de/ATEAM
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 9 / 41
Nutzungsarten konkretisieren diese Aussagen beispielsweise für unterschiedliche
Wassernutzungen wie die Wasserversorgung, Wasserkraft, Binnenschifffahrt und den
ökologischen Gewässerzustand (SCHERZER et al. 2010).
Tabelle 1.1: Zusammenfassende Darstellung der Vulnerabilität gegenüber dem Globalen
Wandel (insb. Klimawandel) in Deutschland ohne weitere Maßnahmen
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
1.2
Seite 10 / 41
Vulnerable Bereiche in Bayern
Seit dem Jahr 1998 betreiben die Länder Baden-Württemberg und Bayern sowie der
Deutsche Wetterdienst und seit 2007 auch das Land Rheinland-Pfalz das gemeinsame
Forschungsprojekt KLIWA (Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft).
Ziel des Projektes ist es, die künftige Entwicklung des Wasserhaushaltes zu bewerten, sich
daraus ergebene mögliche Gefahren und Risiken zu erkennen und zukunftsorientierte,
nachhaltige wasserwirtschaftliche Handlungsstrategien und –konzepte festzulegen. Im
Rahmen dieses Forschungsprojektes entstanden u.a. bis heute 14 KLIWA Berichte, die den
aktuellen Stand zur Klimaveränderung in Süddeutschland beschreiben (KLIWA 2010).
Folgende Karten (Abb. 1.7) stammen daraus. Für das Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober)
gehen im Landkreis Neumarkt demnach die Niederschläge leicht zurück und im
Winterhalbjahr (November bis April) erhöhen sie sich leicht.
Abbildung 1.7: Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum
2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 5, WETTREG_2006)
Nach Abb. 1.8 steigen die Sommertemperaturen im Landkreis Neumarkt bis zum Jahr 2050
um ca. 1 bis 1,5 °C. Die Wintertemperaturen erhöhen sich etwas stärker um bis zu ca. 1,5
bis 2,0 °C.
Abbildung 1.8: Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperaturen (rechts) im Zeitraum
2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, WETTREG_2003)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 11 / 41
Exkurs:
Derzeit liegen detaillierte Ergebnisse für Bayern im Rahmen des KLIWA Vorhabens,
basierend auf der derzeit aktuellen Version 5 des Globalmodells ECHAM, lediglich für das
Regionalmodell WETTREG vor (Abb. 1.7). Allerdings wurden bereits im Jahr 2006
verschiedene Klimaberechnungen basierend auf dem damals noch aktuellen Globalmodell
ECHAM 4 veröffentlicht. Folgende Ergebnisse beziehen sich daher auf das Globalmodell
ECHAM 4. Eine Unterscheidung erfolgte anhand dreier Regionalmodelle, das dynamische
Modell REMO vom MPI, das statistische Modelle WETTREG vom MR und das ebenfalls
statistische Modell STAR vom PIK (Abb. 1.9 bis 1.14).
Abbildung 1.9: Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum
2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006)
Abbildung 1.10: Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum
2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006)
Abbildung 1.11: Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum
2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 12 / 41
Abbildung 1.12: Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum
2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006)
Abbildung 1.13: Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum
2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006)
Abbildung 1.14: Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum
2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 13 / 41
Der Landkreis Neumarkt liegt in drei KLIWA Regionen, im Oberen Main Gebiet, im
Bayerischen Mittelgebirge und im Gebiet der Mittleren Donau. Zusammengefasst ergeben
sich folgende Klimatische Änderungen für den Landkreis Neustadt:
Tabelle 1.2: Übersicht Klimaänderung LK Neumarkt basierend auf ECHAM 4 und MPI
(REMO), MR (WETTREG), PIK (STAR); Zeitreihen 2021-2050 zu 1971-2000
Mittlere Donau
Bayerische
Oberer Main
Mittelgebirge
Niederschlagsänderung im Sommer
MPI
+ 5,4 %
+ 8,6 %
+ 7,2 %
MR
- 5,1 %
- 0,3 %
+ 1,8 %
PIK
+ 3,1 %
+ 4,6 %
+ 9,4 %
Niederschlagsänderung im Winter
MPI
+ 0,2 %
+ 4,9 %
+ 5,3 %
MR
+ 30,0 %
+ 21,8 %
+ 29,5 %
PIK
- 0,9 %
+ 3,3 %
+ 1,6 %
Temperaturänderung im Sommer
MPI
+ 1,6 °C
+ 1,6 °C
+ 1,7 °C
MR
+ 1,4 °C
+ 1,3 °C
+ 1,5 °C
PIK
+ 1,2 °C
+ 1,2 °C
+ 1,3 °C
Temperaturänderung im Winter
MPI
+ 1,9 °C
+ 2,1 °C
+ 2,0 °C
MR
+ 1,8 °C
+ 1,9 °C
+ 2,0 °C
PIK
+ 1,0 °C
+ 1,0 °C
+ 1,1 °C
Der Arbeitskreis KLIWA beurteilte die o.g. Ergebnisse folgendermaßen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Für die Analyse von mittleren und saisonalen Bedingungen sind alle Modelle geeignet.
Für Fragestellungen, für die die zeitliche und die räumliche Variabilität der Niederschläge
bedeutsam sind, ist die Eignung der Modelle weniger gut.
Kleinere bis mittlere Hochwasser werden von den Modellen besser als seltene
Ereignisse dargestellt.
Beim PIK-Modell (STAR) kann aufgrund der fehlenden Simulation des Ist-Klimas keine
Beurteilung der Modellgüte durchgeführt werden. Nach Auskunft der Modellentwickler
soll die Abweichung vom Ist-Klima jedoch nur wenige Prozent betragen.
Niederschläge an mehreren aufeinander folgenden Tagen werden vom PIK-Modell
(STAR) nur unzureichend modelliert. Daher ist das PIK-Modell für die Beurteilung
zukünftiger Hochwasserereignisse nicht geeignet.
Das PIK-Modell (STAR) zeigt Schwächen bei der Simulation von Hoch- und
Niedrigwasserereignissen, weil es die Persistenz (Dauerhaftigkeit) hydrologischer
Prozesse nicht wiedergibt. Hier ist das MR-Modell (WETTREG) besser geeignet, da es
die Klimavariabilität besser wiedergibt und eine höhere Persistenz aufweist.
Beim PIK-Modell (STAR) können Temperatur- und Niederschlagsmaxima in der Zukunft
verfahrensbedingt nur die höchsten Werte der Ist-Zeit erreichen. Daher werden in
diesem Punkt das MR- und das MPI-Modell besser bewertet.
Das MPI-Modell (REMO) weist deutliche Abweichungen zum Kontrolllauf (Abbildung des
Mess-Zustandes) auf. Zudem bestehen erhebliche Probleme bei der Lagegenauigkeit
von Luv-Lee-Effekte der Niederschläge.
Die Lufttemperatur und die Niederschläge werden vom MR-Modell (WETTREG) für den
Ist-Zustand vergleichsweise gut wiedergegeben.
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 14 / 41
Fazit:
• Derzeit erscheinen die Ergebnisse des MR-Modells (WETTREG) für das
Zukunftsszenario am wahrscheinlichsten.
• Beim MR-Modell treten nur geringe Abweichungen zwischen simuliertem Ist-Zustand
und den Messdaten der mittleren Lufttemperatur und Niederschlagshöhe auf. Daher ist
das Modell für Wasserhaushaltsberechnungen derzeit am besten geeignet.
• Im Rahmen von KLIWA wird momentan das MR-Modell (WETTREG) für weitere
Untersuchungen verwendet.
1.3
Deutsche Anpassungsstrategie
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2008 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den
Klimawandel (DAS)“ beschlossen (BUNDESREGIERUNG 2008). Ein wesentliches Ziel der DAS
ist es, die Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen zu stärken, damit sie für die Zukunft
vorbereitet sind. Die DAS schafft einen Rahmen zur nationalen Anpassung an die
Auswirkungen des Klimawandels. So soll schrittweise der Handlungsbedarf benannt,
entsprechende Ziele definiert, Zielkonflikte erkannt und ausgeräumt sowie mögliche
Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden (KOMPASS 2009). Hierzu strebt
die Bundesregierung bis Ende März 2011 die Vorlage eines gemeinsam mit den Ländern
erarbeiteten „Aktionsplan Anpassung“ an, der folgende Aspekte beinhalten soll:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Grundsätze und Kriterien für eine Priorisierung von Handlungserfordernissen,
die Priorisierung der Maßnahmen des Bundes,
einen Überblick über konkrete Maßnahmen anderer Akteure,
Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten,
Konzeptvorschläge zur Erfolgskontrolle,
die Weiterentwicklung der Strategie und Nennung der nächsten Schritte.
In der DAS werden die Bereiche von ZEBISCH (2005), die vom Klimawandel betroffen sind,
noch ergänzt durch das Bauwesen, den Küsten- und Bodenschutz, die Energie- und
Finanzwirtschaft, den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie durch die Raum- und
Siedlungsentwicklung (BUNDESREGIERUNG 2008).
1.4
Anpassungsstrategie in Bayern
In Deutschland hat sich die Bayerische Staatsregierung als erste Landesregierung mit dem
Klimaprogramm Bayern 2020 (StMUG 2009a) das Ziel gesetzt, die empfindlichen
(klimasensitiven und vulnerablen) Bereiche bis zum Jahr 2020 bestmöglich an die
unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anzupassen. Hierzu wurden im Rahmen der
Bayerischen Klimaanpassungsstrategie für verschiedenen Bereiche, die vom Klimawandel
betroffen sind, mögliche Folgen und Empfindlichkeiten (Vulnerabilitäten) aufgezeigt,
Handlungsziele festgelegt, bestehende Anpassungsmaßnahmen dargestellt und
weitergehende staatliche sowie nicht staatliche Handlungsoptionen diskutiert (STMUG
2009b). Für die Wahl einer Anpassungsmaßnahme sollen folgende Punkte bedacht werden:
•
•
•
•
•
Nachhaltigkeit
Umweltverträglichkeit
Wechselwirkung zwischen Klimaschutz und Anpassung (Synergien/Konflikte)
Integrative Ansätze (Zielkonflikte vermeiden)
Unsicherheiten (No-Regret-Policy)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 15 / 41
Eine besondere Rolle nimmt dabei die Wasserwirtschaft ein, da sie auf andere Sektoren, wie
Energieerzeugung, Landwirtschaft, Fischerei oder Tourismus großen Einfluss nimmt. Die
Veränderungen des Wasserhaushaltes sind deshalb eine wichtige Grundlage für die Wahl
der Anpassungsstrategie (STMUG 2009b, S. 14f).
2. Übergeordnete Strategien für den Bereich Energiewirtschaft
Seite 16 / 41
2 Übergeordnete Strategien für den Bereich
Energiewirtschaft
Die bayerische Anpassungsstrategie an den Klimawandel wurde im September 2009
veröffentlicht und befasst sich mit der Vulnerabilität und den Folgen des Klimawandels auf
verschiedene Auswirkungsbereiche. Ebenso werden Handlungsziele dargestellt und bereits
bestehende Anpassungsmaßnahmen erörtert und weitergehende staatliche und kommunale
Handlungsoptionen aufgezeigt (BayKLAS 2009). Im Folgenden werden die Ergebnisse des
Auswirkungsbereichs Energiewirtschaft dargestellt.
Folgen und Vulnerabilität :
•
•
•
•
•
Sinkende Wasserstände und eine stärkere Erwärmung von Wasser können einen
Mangel an Kühlwasser insbesondere für thermische Kraftwerke verursachen (Kohle,
Erdgas, Kernkraft)
Extreme Hoch- und Niedrigwassersituationen können den Betrieb von
Laufwasserkraftwerken einschränken und zu Versorgungsengpässen konventioneller
Kraftwerke mit Rohstoffen führen, sofern der Schiffsverkehr unterbrochen ist
Höhere Lufttemperaturen können sich auf den Wirkungsgrad der Elektrizitätserzeugung,
v.a. in Gasturbinenkraftwerken auswirken
Extreme Stürme, Gewitter, Eislasten können die Energieinfrastruktur beeinträchtigen
veränderte
Stromnachfrage
in
Hitzeperioden
(Kühlsysteme,
veränderte
Nachfragemuster)
Handlungsziele:
•
•
•
Erreichen einer klimafreundlichen (emissionsarmen und effizienten) Energieproduktion
und Stromversorgung
Abstimmen der Planungen in Bezug auf eine nachhaltige Energieversorgung
Aufrechterhalten einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung der Bevölkerung,
von Industrie und Gewerbe auch in klimabedingten Krisensituationen
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
•
•
•
•
•
•
Fortschreiben der Wärmelastpläne
Ausbau von Wärme-/Kälteverbünden
Vielfältige dezentrale Energieerzeugung, um Risiken bei der Verteilung zu vermindern
ausreichende Redundanzen in der Energieerzeugung (Erzeugung und Netze), um
klimabedingte Leistungsausfälle oder Lastspitzen kompensieren zu können
Netzverbünde, um Spitzenlasten auszugleichen
Anpassung der Kühlsysteme von Energieerzeugungsanlagen an veränderte klimatische
Bedingungen
Weitergehende staatliche und nichtstaatliche Handlungsoptionen
•
Investitionen in Energiespeichertechnologien (z. B. Pumpspeicherkraftwerke,
Druckluftspeicher, Wärme- und Kältespeichersysteme, Stromspeicher), um
Spitzenlasten abzudecken
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 17 / 41
3 Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich
Energien
Das Erreichen einer klimafreundlichen Energieproduktion und Stromversorgung aus
erneuerbaren Energien als Bestandteil einer umfassenden Klimaschutz- und
Klimaanpassungsstrategie setzt eine Planung auf verschiedenen räumlichen Ebenen voraus,
um die raumverträgliche Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern und
Raumnutzungskonflikten vorzubeugen. Bezogen auf die Klimaanpassung sind bei
sämtlichen Problemstellungen der räumlichen Planung die Prinzipien für eine resiliente Bauund Versorgungsstruktur einzubeziehen, welche die grundlegenden energiebezogenen
Überlegungen zum Klimaschutz wie Nutzung erneuerbarer Energien, Steigerung der
Energieeffizienz und Maßnahmen zur Energieeinsparung auf allen Planungsebenen
begleiten müssen. In jüngster Vergangenheit wurden nachfolgende Merkmale und
Grundsätze eines gegenüber zukünftigen Klimafolgen stabilen urbanen Systems entwickelt
(BMVBS, 2009, S. 12 ff.), die sich weitgehend auch auf das Themenfeld der Energien
übertragen lassen und dort im Rahmen der Raumordnungs- und Bauleitplanung sowie auch
in der baulichen Umsetzung zu beachten sind:
-
Mehrfachversorgung/-sicherung (sog. Redundanz) als Bereitstellung paralleler
Versorgungsstrukturen, um im Falle von Störungen oder Ausfällen einer
Versorgungskette (z.B. Stromleitung) die erforderlichen Funktionen über einen zweiten
funktionsgleichen Versorgungsstrang aufrecht zu erhalten. Der dezentrale Charakter bei
der Nutzung erneuerbarer Energien mit vielen kleinen Anlagen und einem entsprechend
verzweigtem Stromversorgungsnetz unterstützt dieses Prinzip.
In diesem Zusammenhang besteht auch die Notwendigkeit, innovativen Möglichkeiten der
Energiespeicherung verstärkt Aufmerksamkeit zu schenken, damit Ausfälle nach
Extremwetterereignissen ausgeglichen oder Perioden mit geringerer Energieproduktion
einzelner regenerativer Energieträger (z.B. Schwachwindperioden) überbrückt werden
können.
-
Widerstandsfähigkeit
bzw.
Robustheit
(sog.
Resilienz)
der
Bauund
Versorgungsstrukturen durch eine angepasste Bauweise oder klimabezogene räumliche
Anordnung, um äußeren Einwirkungen und Extremereignissen standzuhalten bzw. diese
abzumildern.
-
Berücksichtigung der Exposition der Bau- und Versorgungsstrukturen durch Anordnung
bzw. Verlagerung an Standorte mit geringerem Gefahrenpotenzial.
Im Folgenden stehen im Zusammenhang mit der Nutzung regenerativer Energien v. a.
Fragestellungen der Raumordnung und der Bauleitplanung im Mittelpunkt, Anlagentechnik
oder technische Aspekte der Nutzung erneuerbarer Energien hingegen sollen an dieser
Stelle nicht behandelt werden.
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
3.1
Seite 18 / 41
Landesentwicklungsprogramm Bayern
Das Thema Energie wird im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP) im Teil B
„Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche“
Kapitel V „Nachhaltige technische Infrastruktur“ unter Pkt. 3 „Energieversorgung“ behandelt.
Als Grundsätze für den Themenbereich „Energieversorgung“, Unterpunkt „Nachhaltige
Energieversorgung für Bayern“, wird u. a. Folgendes formuliert: „Es ist von besonderer
Bedeutung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse der Nachhaltigkeit auch
künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix aus den
herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas und Kernenergie, verstärkt aber
auch erneuerbaren Energien, beruht.“ Weiter heißt es: „Auf allen Ebenen und Sektoren sind
ein sparsamer und rationeller Umgang mit Energie und ein Einsatz besonders effizienter
Energieerzeugungs- und –verbrauchstechnologien anzustreben.“
Im Unterpunkt „Elektrizität“ wird als Grundsatz u. a. gefordert, „[…] dass die Stromerzeugung
aus erneuerbaren Energien erhalten und weiter ausgebaut und die Einsatzmöglichkeiten
energiewirtschaftlich sinnvoller und energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung ausgeschöpft
werden.“ Weiter im Unterpunkt „Fern- und Nahwärme“ wird als verbindliches Ziel gefordert:
„Der wirtschaftliche und energieeffiziente Betrieb von Fern- und Nahwärmeversorgungen,
insbesondere auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, soll erhalten und bei geeigneten
strukturellen Bedingungen neue Anlagen errichtet werden.“
Im Themenfeld „Erneuerbare Energien“ wird als Grundsatz angestrebt, „Wasserkraft,
Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie –
verstärkt zu erschließen und zu nutzen“.
Weiterhin wird im Begründungsteil zum Kapitel B III „Nachhaltige soziale und kulturelle
Infrastruktur“ unter Pkt. 1.2.7 ausgesagt: „Angesichts der weltweiten Klimaproblematik ist der
Abbau von Schadstoffbelastungen in der Luft ein vorrangiges Ziel bayerischer Umweltpolitik.“
Und weiter im Zusammenhang mit dem Programm „Förderung von Erholungseinrichtungen
in der freien Natur und von Gartenschauen“: Es „sollen deshalb Energieversorgungsanlagen
nur bei Einsatz umweltfreundlicher Energien (thermische oder photovoltaische
Sonnenenergie, Windenergie, geothermische Energie, Energie aus nachwachsenden
Rohstoffen) gefördert werden“.
3.2
Regionaler Raumordnungsplan Regensburg
In der derzeit gültigen Fassung des Regionalplans Regensburg werden in der Zielkarte
„Siedlung und Versorgung“ - jeweils als Entwurf gekennzeichnet – „Vorbehaltsgebiete für die
Nutzung der Windenergie“, „ergänzend vorgeschlagene Vorbehaltsgebiete für die Nutzung
der Windenergie“ sowie „Gebiete, in denen keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen“
dargestellt. Weitere spezifische textliche Ziele der Raumordnung bezogen auf die Nutzung
erneuerbarer Energien werden nicht aufgeführt.
Als Grundlagen für den regionalen Raumordnungsplan gelten das Raumordnungsgesetz
(ROG) und das Bayerische Landesplanungsgesetz, das jedoch nach dem Inkrafttreten des
neuen ROG ab 30. Juni 2009 künftig nur mehr in bestimmten Teilen gemäß
§ 28 Abs. 3 ROG anzuwenden ist.
Im Folgenden sollen vor dem Hintergrund der genannten Prinzipien der Klimaanpassung
- Mehrfachversorgung/-sicherung (Redundanz), Widerstandsfähigkeit/Robustheit (Resilienz)
und Berücksichtigung der Exposition - zunächst die im ROG geregelten
Gestaltungsmöglichkeiten zur räumlichen Steuerung und raumverträglichen Förderung der
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 19 / 41
Nutzung von Energie aus regenerativen Quellen für die überörtliche Planungsebene
dargestellt werden. Die verschiedenen regenerativen Energieträger – Windenergie,
Wasserkraft, Solarenergie, Geothermie und Biomasse - haben entsprechend ihrer Ausmaße
und Ausdehnung unterschiedliche räumliche Relevanz und Bedeutsamkeit und stellen
Planungsaufgaben für die überörtliche, insbesondere aber auch für die kommunale Planung
dar.
Das ROG, das in § 1 Abs. 2 für sämtliche raumordnerischen Maßnahmen das übergeordnete
Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung vorgibt, fordert als zu berücksichtigende
Grundsätze der Raumplanung in § 2 Abs. 2 Nr. 6 u. a., „den räumlichen Erfordernissen des
Klimaschutzes […] Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel
entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.
Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für
eine sparsame Energienutzung […] zu schaffen“ sowie in § 2 Abs. 2 Nr. 4, „den räumlichen
Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung
einschließlich des Ausbaus von Energienetzen […] Rechnung zu tragen“.
Hinsichtlich der Steuerung von Nutzungsansprüchen stehen im Wesentlichen die
Raumordnungspläne sowie Raumordnungsverfahren, die i. d. R. auf ein konkretes Vorhaben
bezogen sind, als raumordnerische Instrumente zur Verfügung. Auch wenn die
Raumplanung wie auch die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan- und
Bebauungsplanebene) einen konkreten räumlichen bzw. örtlichen Bezug aufweisen muss,
wird die Formulierung in § 2 Abs. 2 Nr. 6 oftmals als Beleg herangezogen, dass auch die
globale Aufgabe des Klimaschutzes (die keinen örtlichen Bezug aufweist) allein eine
Festlegung zugunsten erneuerbarer Energien in Raumordnungsplänen rechtfertigt (Wickel,
2009, S. 129).
Im Rahmen der Raumordnungsplanung kann die Nutzung erneuerbarer Energien unter der
Voraussetzung der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens bzw. der Maßnahme durch
Festlegungen in den Raumordnungsplänen beeinflusst werden, um etwa gemäß
§ 8 Abs. 5 Nr. 3b ROG Standorte und Trassen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur zu
sichern sowie nach § 8 Abs. 7 ROG einzelnen Gebieten raumbedeutsame Funktionen
zuzuordnen. Für zuletzt genannten Fall stehen drei Gebietskategorien mit unterschiedlicher
Steuerungswirkung zur Auswahl (Wickel, 2009, S. 127 ff.):
-
Vorranggebiete, § 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG: In diesen Gebieten werden „bestimmte
raumbedeutsame
Funktionen
oder
Nutzungen
vorgesehen“
und
„andere
raumbedeutsame Nutzungen […], soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder
Nutzungen nicht vereinbar sind“, ausgeschlossen, wodurch mit der Festlegung der
Fläche als Vorranggebiet eine Freihaltung für den bestimmten Zweck erfolgt. Dieser
Festlegungsart fällt durch die Steuerungswirkung eines Ziels der Raumordnung eine
bedeutende Rolle im Zusammenhang mit der Sicherung von Flächen für die Erzeugung
von regenerativen Energien zu.
-
Vorbehaltsgebiete, § 8 Abs. 7 Nr. 2 ROG: In diesen Gebieten werden „bestimmten
raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden
raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht“ beigemessen. Damit ist jedoch kein
verbindliches Nutzungsanrecht gegeben, das sich in jedem Fall gegen konkurrierende
Nutzungsansprüche durchsetzen lässt. Eine effektive Steuerung für erneuerbare
Energien ist mit dieser Festlegung nicht möglich, da hiermit keine Zielfestlegung der
Raumordnung bestimmt wird und sich der festgelegte Zweck erst in der Abwägung in den
konkretisierenden Planungen gegen andere Nutzungen durchsetzen muss.
-
Eignungsgebiete, § 8 Abs. 7 Nr. 2 ROG: Hiermit werden Gebiete bezeichnet, „in denen
bestimmten raumbedeutsamen Maßnahmen oder Nutzungen, die städtebaulich nach
§ 35 des Baugesetzbuchs (Vorhaben im Außenbereich) zu beurteilen sind, andere
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 20 / 41
raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen, wobei diese Maßnahmen oder
Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen sind.“ Den
Eignungsgebieten wird ebenfalls eine nur geringe Steuerungswirkung zugunsten
erneuerbarer Energien zugesprochen, da sie zwar außerhalb des Gebietes ihre Nutzung
verbindlich ausschließen, im Innern des Gebietes ebenso wie die Vorbehaltsgebiete aber
lediglich den Charakter eines Grundsatzes der Raumordnung ausüben, und somit die
bestimmte Nutzung in der Abwägung in Konkurrenz gegenüber anderen
Nutzungsansprüchen steht.
Schließlich lassen sich gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 ROG Vorranggebiete mit Eignungsgebieten
kombinieren, wodurch auf regionaler Ebene eine wirksame Steuerungsmöglichkeit eröffnet
wird, welche „die stark ausschließende Wirkung des Eignungsgebietes mit der starken
positiv zuweisenden Wirkung des Vorranggebietes vereint“ (Wickel, 2009, S. 129). Mit dieser
kombinierten Festlegung lassen sich Standorte für den Bau und Betrieb zur Erzeugung
erneuerbarer Energien effektiv steuern und sichern.
Mit der Vorrangausweisung wird das Instrument des sog. „Planvorbehalts“ nach
§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Konzentrationsplanung) angewendet. Danach können im
Rahmen der Raumordnung oder der vorbereitenden Bauleitplanung Windkraftanlagen durch
Darstellung im Regionalplan bzw. Flächennutzungsplan als „Vorrangflächen für
Windkraftanlagen“ an geeigneten Stellen ermöglicht und damit umgekehrt an ungeeigneten
Stellen im Außenbereich ausschlossen werden. Konzentrationszonen dürfen jedoch nicht als
„Verhinderungsplanung“ genutzt werden, sondern sie müssen sich vielmehr aus einem
Planungskonzept ergeben, das den Willen zur Zulassung von Windenergieanlagen zeigt.
Die Anwendung des Raumordnungsrechts setzt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG
raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen voraus, „durch die Raum in Anspruch
genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird“.
Als raumbedeutsam gelten Vorhaben dann, wenn sie über das eigentliche
Genehmigungsgebiet hinaus Belange der Landesplanung und Raumordnung berühren.
Inwieweit einzelne Maßnahmen unter die Raumbedeutsamkeit fallen, steht in Abhängigkeit
zur speziellen Situation im betroffenen Planungsraum. Windkraftanlagen beispielsweise
können i. d. R. als raumbedeutsam eingestuft werden, während dies bei FotovoltaikFreianlagen abhängig von der beanspruchten Fläche in den Ländern unterschiedlich
gehandhabt wird. Die Nutzung erneuerbarer Energien erfordert insgesamt eine dezentral
aufgebaute Energieproduktion und -versorgung mit z. T. kleinen Anlagen, was jedoch mit
dem Instrumentarium der Raumordnung nur bedingt abzudecken und somit auch nicht zu
steuern ist. Die Gestaltungsmöglichkeiten auf regionaler Ebene sind somit für nicht
raumbedeutsame Anlagen wie Biomasseanlagen, Geothermieanlagen und kleinere
Photovoltaik-Freiflächenanlagen z. T. stark eingeschränkt (Wiockel, 2009, S. 129 f.). Hierfür
eignet sich dann i. d. R. die Bauleitplanung, um eine mit anderen Belangen abgestimmte und
raumverträgliche Standortplanung zu erreichen.
3.3
Umweltfachplanungen
Anders als in anderen Infrastrukturbereichen gibt es kein eigenes fachplanerisches
Instrumentarium für den Energiesektor in Deutschland. Somit fehlen auch fachbezogenen
Instrumente der öffentlichen Planung zur Lenkung der Energieerzeugung und zur Steuerung
der Nutzung erneuerbarer Energien.
In den öffentlich-rechtlichen Verfahren zur Genehmigung von Anlagen der Energieerzeugung
aus regenerativen Energien sind allerdings entsprechend der Anlagenart die einschlägigen
Gesetze verschiedener Fachplanungen zu berücksichtigen. Für Wasserkraftanlagen und
Geothermieanlagen
sind
beispielsweise
die
Gesetze
des
Wasserrechts
(Wasserhaushaltsgesetz, Wassergesetze der Länder) verbindlich anzuwenden, bei Anlagen
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 21 / 41
der Tiefengeothermie auch das Bergrecht (Bundesberggesetz). Auf die Berücksichtigung
weiterer Fachgesetze (Immissionsschutzgesetz, Naturschutzgesetz, etc.) in Zusammenhang
mit der Errichtung von erneuerbaren Energieanlagen soll an dieser Stelle jedoch nicht weiter
eingegangen werden.
3.4
Kommunale Bauleitplanung
Auf kommunaler Ebene erfolgt eine Steuerung und planungsrechtliche Absicherung
zugunsten der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien regelmäßig mit der im BauGB
geregelten Bauleitplanung, die jeweils an die Ziele der Raumordnung anzupassen ist
(§ 1 Abs. 4 BauGB) und bei der die Prinzipien der Klimaanpassung – Mehrfachversorgung/
-sicherung (Redundanz), Widerstandsfähigkeit/Robustheit (Resilienz) und Berücksichtigung
der Exposition - künftig verstärkt berücksichtigt werden müssen. Die verschiedenen
bauplanungsrechtlichen Ausgangsbedingungen sollen für die erneuerbaren Energieträger
Wind, Solarstrahlung, Geothermie und Biomasse nachfolgend im Einzelnen dargestellt
werden:
Windkraft
Abbildung 3.1: Windgeschwindigkeiten in Bayern, Jahresmittel in 30 m Höhe über Grund
(StMWVT, 1997, S. 39)
Aufgrund der günstigeren Windverhältnisse und der mit ihrem Betrieb verbundenen
Schallemissionen und sonstigen Beeinträchtigungen sind Windkraftanlagen regelmäßig auf
einen Standort im bauplanungsrechtlichen Außenbereich angewiesen. Dort haben sie nach
§ 35 Abs. 1 Nr. 5 als privilegierte und somit erleichtert genehmigungsfähige Vorhaben einen
Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 22 / 41
Erschließung gesichert ist. Wenn auf regionaler Ebene eine Vorrangausweisung nicht oder
nicht endgültig erfolgt ist, wird den Gemeinden eine bewusste planerische Steuerung zur
Vermeidung eines ungeordneten Wildwuchses innerhalb des Gemeindegebietes durch den
zuvor bereits dargestellten sog. Planvorbehalt im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
(Konzentrationszone) ermöglicht. Neben einer gebietsmäßigen Abgrenzung der
Konzentrationszonen kann in diesem Rahmen auch eine Begrenzung der Höhe der Anlage
dargestellt werden (§ 16 Abs. 1 BauNVO) (Portz, 2002).
Künftig wird dem sog. Repowering, dem Ersetzen von Altanlagen durch moderne
Windkraftanlagen, eine große Bedeutung zukommen, da die technischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (EEG, siehe Pkt. 2.6) deutlich verbessert worden sind.
Das Repowering ermöglicht nicht nur im Bereich der effizienten Energieerzeugung, sondern
auch im Bereich der Bauleitplanung große Chancen, da Windenergiestandorte in diesem
Rahmen besser in die Siedlungsentwicklung der Gemeinden integriert werden können. So ist
es beispielsweise möglich, bei gleichzeitiger Steigerung des Energieertrages die Anzahl von
Windenergieanlagen zu reduzieren oder verstreut stehende Windenergieanlagen an anderer
Stelle zu konzentrieren und hierdurch die gemeindliche Siedlungsentwicklung neu zu steuern
(DStGB, 2009).
Photovoltaik
Abbildung 3.2: Globalstrahlung in Bayern, mittlere jährliche Globalstrahlung in kWh/m²
(StMWVT, 1997, S. 8)
Photovoltaikanlagen auf baulichen Anlagen stehen, abgesehen vielleicht bei
denkmalgeschütztem Baubestand, i. d. R keine baurechtlichen Hindernisse im Weg. Fragen
zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen von Photovoltaikanlagen stellen sich deshalb
vorwiegend für Freiflächenanlagen im Außenbereich.
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 23 / 41
Eine Standortsteuerung mit Mitteln der Raumordnung setzt die überörtliche
Raumbedeutsamkeit von Vorhaben voraus, die bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen je nach
Bundesland anders entschieden wird (z. B. Bayern ab 10 ha, Baden-Württemberg ab 4 ha,
Rheinland-Pfalz ab 0,5 ha und nicht im Siedlungszusammenhang gelegen
(ARGE Monitoring PV-Anlagen, 2007)). Bei konkreten raumbedeutsamen Einzelstandorten
ist der Bauleitplanung ggf. ein Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) vorgelagert, dessen
Ergebnis (raumordnerischer Entscheid bzw. landesplanerische Beurteilung) in der
Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Raumrelevante Wirkungen entstehen im Wesentlichen
durch die erhebliche Flächeninanspruchnahme (Bodenerosionen durch konzentrierten
Wasserablauf, Veränderungen der Vegetation und des Landschaftsbildes, großflächige
visuelle Beeinträchtigungen, Lichtreflexionen u.a.) sowie durch Flächenzerschneidungen
(Barrierewirkung)
(Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Obere Landesplanungsbehörde Neustadt an der Weinstraße, 2007).
Im Gegensatz zu Windenergieanlagen sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen gemäß
§ 35 Abs. 1 BauGB keine privilegierten Vorhaben im Außenbereich. Sie dürfen deshalb nur
zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung
gesichert ist. Einer entsprechenden Genehmigung als „sonstiges Außenbereichsvorhaben“
nach § 35 Abs. 2 BauGB stehen jedoch oftmals öffentliche Belange entgegen, so dass eine
kommunale Bauleitplanung durchzuführen ist.
Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung kann die Gemeinde aufbauend bzw.
ergänzend zur ggf. geltenden regionalplanerischen Vorrangausweisung im Sinne einer
Angebotsplanung die Standortfindung für Freiflächenanlagen raumplanerisch steuern und
geeignete Flächen festlegen. Vor dem Hintergrund zunehmender Anträge für PhotovoltaikFreiflächenanlagen und der Gefahr eines ungeordneten Wildwuchses besteht hier vielerorts
dringender Handlungsbedarf.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß
§§ 8 ff. BauGB oder eines Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 BauGB. Als
Festsetzung der Art der baulichen Nutzung ist die Ausweisung eines „sonstigen
Sondergebietes“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO zu wählen. Im Geltungsbereich eines
bestehenden Bebauungsplans sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Gewerbebetriebe
innerhalb eines Gewerbe- oder Industriegebietes gemäß §§ 8 und 9 BauNVO denkbar.
Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist der Vergütungsanspruch für die Stromeinspeisung
gemäß § 32 Abs. 2 und 3 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) mit dem Erfordernis einer
Bebauungsplanaufstellung und weiteren Anforderungen verknüpft, um den Belangen des
Natur- und Landschaftsschutzes gerecht zu werden und die Zersiedelung durch
Freiflächenanlagen nicht zu befördern.
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 24 / 41
Geothermie
Abbildung 3.3: Geothermie-Vorkommen in Deutschland (BMU, 2009, S. 118)
Die Geothermie wird in die oberflächennahe Geothermie, die als dezentraler Lieferant von
Wärmeenergie auch im privaten Bereich bereits größere Verbreitung gefunden hat, und die
Tiefengeothermie differenziert. Die oberflächennahe Geothermie nutzt die thermische
Energie, die in den oberen Erdschichten bis ca. 400 Meter oder dem Grundwasser
gespeichert ist. Aufgrund der niedrigeren zur Verfügung stehenden Temperaturen wird sie
vorwiegend grundstücks- bzw. gebäudebezogen genutzt und ist somit regelmäßig von
bauplanungsrechtlichen Fragestellungen nicht betroffen. Als Tiefengeothermie bezeichnet
man die Nutzung der Erdwärme in Tiefen zwischen 400 und 5.000 Meter, die für
Stromerzeugung als auch für die Versorgung von Wärmenetzen verwendet wird.
Soll eine Anlage der Tiefengeothermie im Außenbereich errichtet werden, so handelt es sich
bei den oberirdischen genehmigungspflichtigen technischen und baulichen Einrichtungen
nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Können diese auch nicht als
„sonstige Außenbereichsvorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB eingestuft werden, da
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 25 / 41
öffentliche Belange beeinträchtigt werden oder die Erschließung nicht gesichert ist, sind
solche Anlagen ohne kommunale Bauleitplanung nicht zulässig.
In bauplanungsrechtlich ausgewiesenen Industrie- und Gewerbegebieten ist die Errichtung
hingegen zulässig, je nach Art und Dimensionierung der oberirdischen Anlagen ggf. auch in
Dorf- und Mischgebieten.
Der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass für geothermische
Anlagen das Wasserrecht und ab 100 Meter Bohrtiefe und / oder einer thermischen Leistung
der Anlage größer 0,2 MW auch das Bergrecht anzuwenden ist.
Biomasse
Biomasseanlagen sind unter besonderer Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen
Vorgaben als gewerbliche Anlagen in bauplanungsrechtlich ausgewiesenen Gewerbe- und
Industriegebieten, in dafür festgesetzten Sondergebieten und je nach Art und
Dimensionierung der Anlage ggf. in Dorfgebieten zulässig; im unbeplanten Innenbereich
dort, wo die nähere Umgebung von gewerblichen oder landwirtschaftlichen Gebäuden
geprägt ist.
Im Außenbereich gelten Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse wie Wind- und
Wasserkraftanlagen als privilegierte Vorhaben. Sie müssen allerdings gemäß
§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
-
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Betriebsgattung
Räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Basisbetrieb
Herkunft der Biomasse aus eigenem Betrieb oder der Umgebung
je Hofstelle/Betriebsstandort nur eine Biomasseanlage
Leistungsbegrenzung auf 0,5 MW installierter elektrischer Leistung
Die baugesetzlichen Voraussetzungen der Privilegierung ermöglichen jedoch keine
planerische Steuerung, da die Standortwahl nur nach zufälliger Lage der Betriebsstätte
erfolgt, ein Alternativenvergleich von Standorten nicht stattfindet und eine Optimierung der
Anlagen durch die Leistungsbegrenzung und die räumliche Eingrenzung der Herkunft
eingeschränkt ist. Ein koordiniertes Lenken auf optimierte Standorte kann hingegen durch
eine
(vorhabenbezogene)
Bauleitplanung
ermöglicht
werden,
in
der
u. a.
Nachbarschaftskonflikte, Abwärmenutzung und Netzanbindung berücksichtigt werden
können. Eine Standortsteuerung über die Raumordnungsplanung ist wegen der fehlenden
Raumbedeutsamkeit von Biomasseanlagen i. d. R. nicht möglich.
Städtebauliche Strukturen
Neben der Förderung regenerativer Energien fällt der Entwicklung von energetisch
optimierten städtebaulichen Strukturen im Rahmen der städtebaulichen Planung, ihrer
bauleitplanerischen und vertraglichen Sicherung eine große Bedeutung zu, um die
Voraussetzungen für eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine effektive und
kostengünstige Energienutzung im Gebäudebereich zu schaffen. Auch wenn der Anteil der
Altbauten bei weitem den jährlichen Zuwachs an Gebäuden im Neubaubereich übersteigt,
muss bei der Ausweisung von Neubauflächen und im Zuge der Bestandserweiterung eine
Optimierung hinsichtlich der energetischen Aspekte verstärkt berücksichtigt werden. In der
Novellierung des BauGB von 2004 wurde in § 5 Abs. 2 das übergeordnete Ziel
hervorgehoben, dass Bauleitpläne dazu beitragen sollen, „eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in
Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz“. Mit der Zusammenfassung der
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 26 / 41
wesentlichen in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Umweltbelange in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a) bis i) wurde außerdem die Absicht betont, energetische und
klimaschützende Regelungen in der Bauleitplanung zu etablieren.
Da es aber weiterhin umstritten ist, ob Festsetzungen in Bebauungsplänen allein mit dem
allgemeinen Klimaschutz gerechtfertigt werden dürfen und zudem einzelne im BauGB
aufgeführten Festsetzungsmöglichkeiten unklar (z. B. Maßnahmen zum Wärmeschutz) sind,
sollen im Rahmen der Bauleitplanung folgende allgemeingültigen energierelevanten
Faktoren gesteuert werden (Stadt Augsburg, 2007, S. 9f.):
-
-
städtebauliche Kompaktheit mit einer qualifizierten städtebaulichen Dichte für eine
flächensparende und klimaschonende Stadt- und Siedlungsstruktur
Stellung und Anordnung der Baukörper für eine optimale Nutzung solarer Strahlung, eine
Vermeidung gegenseitiger Verschattung sowie eine Förderung des Luftaustauschs und
der Kaltluftentstehung
Berücksichtigung der baulichen Voraussetzungen für den möglichen Einsatz und die
Integration regenerativer Energien und rationeller Versorgungsnetze
Durch den verstärkten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Verbindung mit Wärmenetzen
lässt sich die Effizienz der Energieerzeugung und –nutzung erheblich verbessern. Neben der
Stromerzeugung, beispielsweise mit regenerativer Energie aus Biomasse, wird die dabei
entstehende Abwärme zur Beheizung von über Wärmenetze angeschlossene Gebäude
ermöglicht und der Wirkungsgrad der Energienutzung erhöht. Zudem können dadurch die
Verluste vieler Einzelfeuerstätten vermieden werden. Im Rahmen von Konzepten sind
optimale Standorte für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zu ermitteln und festzulegen, um
von dort ohne lange Leitungswege möglichst große und viele Wärmeverbraucher zu
erschließen. Für Neubauten ermöglicht neuerdings das sog. Erneuerbare Energien Wärme
Gesetz (EEG, siehe Pkt. 3.6) den Kommunen den Erlass einer Anschluss- und
Nutzungsverpflichtung von Wärme aus Wärmenetzen (Nah- bzw. Fernwärme).
3.5 Informelle Konzepte und Maßnahmen im Landkreis Neumarkt
Das Thema Energie und Umwelt spielt im Landkreis Neumarkt eine wichtige Rolle. Mit
verschiedenen informellen Konzepten und Maßnahmen, die nachfolgend aufgelistet sind,
werden seit einigen Jahren vielfältige Anstrengungen unternommen, um ein regionales
Energiemanagement zu etablieren. Ein Schwerpunkt stellt hierbei die intensive
Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit dar, mit der Einsparungen beim
Energieverbrauch und der Ausbau erneuerbarer Energien befördert werden sollen:
-
4
Bereits 1997 wurde ein durch den Landkreis Neumarkt und die Gemeinden getragenes
Regionalmanagement installiert, das durch die Regionale Innovations-Agentur REGINA
GmbH4 koordiniert und durchgeführt wird. Einen wichtigen Teilaspekt des
Regionalmanagements stellt der Energiebereich dar, für dessen Ausgestaltung die
Einrichtungen Energieplenum und Energiebüro geschaffen wurden.
Vgl. Regionale Innovations-Agentur REGINA GmbH, [http://www.regina-nm.de, Zugriff 12.09.2009]
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 27 / 41
Abbildung 3.4: Organisationsstruktur Energieplenum und Energiebüro im Landkreis
Neumarkt (Energiebüro Neumarkt)
-
Das Energieplenum ist als lokale Agenda 21-Arbeitsgruppe ein offenes Bürgerforum, das
sich mit den aktuellen Energie- und Umweltfragen auseinandersetzt. Es macht
Vorschläge zur Verbesserung der Energiesituation, gibt Anstöße und bearbeitet konkrete
Einzelprojekte.
-
Das Energiebüro5 als Einrichtung des Landkreises koordiniert Energieprojekte seitens
der Verwaltung und berät Bürger und Unternehmen unabhängig zu den Themen
Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Es organisiert
themenbezogene Veranstaltungen und stellt Kontakte zu Fachplanern, Fachbetrieben
und Demonstrationsobjekten her.
-
Die Energiewoche ist eine regelmäßig stattfindende
Landratsamtes Neumarkt, die das Thema Energie
Schwerpunktmäßig soll hierbei der Einsatz heimischer
angestoßen werden und Fragen zum Energiesparen
Energieeffizienz angesprochen werden.
-
Der Energiebericht6, der im Rahmen der Tätigkeiten des Regionalmanagements und der
lokalen Regierung angestoßen und in den Jahren 1998, 2000 und letztmalig 2004
erarbeitet bzw. fortgeschrieben wurde, stellt die Indikatoren Energieverbrauch,
klimawirksame Emissionen, Energiekosten sowie Nutzung erneuerbarer Energien im
Landkreis Neumarkt für den Zeitraum 1990 bis 2004 im Überblick dar. Der Bericht soll
weiterhin fortgeschrieben werden.
-
Der Landkreis hat durch die Regionalentwicklungsgesellschaft REGINA GmbH im
Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses mit Behörden und Organisationen
ein Windenergiekonzept für den Landkreis Neumarkt erarbeitet, das zusätzliche
Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung im Regionalplan vorschlägt. Das Ergebnis
wurde dem Planungsverband Regensburg zur Verfügung gestellt. Die Ausweisung dieser
ergänzenden Flächen wurde bisher jedoch nicht beschlossen, zumindest aber als „in
Aufstellung befindliche Ziele“ im Regionalplan dargestellt.
5
Veranstaltungswoche des
in den Mittelpunkt stellt.
regenerativer Energieträger
oder zur Steigerung der
Vgl. Energiebüro Neumarkt, [http://www.energiebuero-neumarkt.de, Zugriff 22.12.2009]
Vgl. Energiebüro Neumarkt, [http://www.energiebuero-neumarkt.de/energiemonitoring.pdf, Zugriff
07.01.2010]
6
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 28 / 41
Abbildung 3.5: Bestehende Windenergieanlagen im Landkreis Neumarkt (Stand 2008)
(Eglseer, 2009)
-
Das Regionale Entwicklungskonzept 2007 der Lokalen Aktionsgruppe REGINANeumarkt, das mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet worden ist, stellt als
Leitbild und Zielvorstellung u.a. eine 100 %ige Versorgung aus erneuerbaren regionalen
Energien auf. Die in der Region Neumarkt bereits errichteten Anlagen der erneuerbaren
Energieerzeugung sollen hierbei ausgebaut und das noch unzureichend genutzte,
vielfältige regionale Potenzial besser umgesetzt werden.
3.6 Klimabezogene Rechtsvorschriften
Neben den dargestellten planungsrechtlichen Vorgaben sind weitere Rechtsvorschriften für
die planerische Steuerung der Nutzung der erneuerbaren Energien relevant: Zum einen in
Bezug auf die Ausdehnung der Nutzung (Rahmenbedingungen der Förderung und
Vergütung), zum anderen hinsichtlich der Anforderungen an die Gebäude und damit auch an
die rahmensetzende Planung.
Auf Grundlage des Beschlusses des „Integrierten Energie- und Klimaprogramms der
Bundesregierung“ im Jahr 2007, der auf nationaler Ebene u. a. eine Reduzierung der CO2Emissionen bis 2020 bezogen auf das Basisjahr 1990 um 40 % vorsieht, wurden im Rahmen
der sog. Klimapakete I und II eine Vielzahl neuer Gesetze, Rechtsverordnungen und
Novellen in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Einsatz von
erneuerbaren Energien verabschiedet. Nachfolgend werden die wesentlichen
Rechtsvorschriften, die das Themenfeld Energie betreffen, zusammengefasst (OBB, 2009,
S. 7 ff.):
-
Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), am 09.09.08 in Kraft getreten: Zur
Liberalisierung des Messwesens, insbesondere der Strommessung sollen innovative
Messverfahren sowie Messgeräte, die im Dialog mit dem Stromversorger stehen,
ermöglicht werden.
3. Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Energien
Seite 29 / 41
-
Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), am 01.01.09 in Kraft getreten:
Durch die Novellierung sollen KWK-Neuanlagen und der Neubau von Wärmenetzen
gefördert werden, um den Stromanteil aus effizienten KWK-Anlagen an der
Stromproduktion auf 25 % zu verdoppeln und eine effiziente Energieversorgung zu
forcieren.
-
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), am 01.01.09 in Kraft getreten:
Das Gesetz enthält Regelungen zur Einspeisevergütung für Strom aus regenerativer
Energieerzeugung. Damit soll eine Anteilssteigerung der erneuerbaren Energien im
Strombereich auf 25% bis 30% bis zum Jahr 2020 erreicht werden.
-
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), am 01.01.09 in Kraft getreten: Das
auf drei Säulen aufbauende Wärmegesetz legt fest, dass bis zum Jahr 2020 14 % der
Wärme aus Erneuerbaren Energien stammen müssen. Um das Ziel zu erreichen,
müssen die Eigentümer von neu errichteten Gebäuden erneuerbare Energien
(Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme, Biomasse) für ihre Wärmeversorgung nutzen
oder entsprechend andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen. Die Nutzung
erneuerbarer Energien wird weiterhin und verstärkt finanziell gefördert und schließlich
sieht das Gesetz eine Erleichterung des Ausbaus von Wärmenetzen vor, in dem
Kommunen aus Gründen des Klimaschutzes eine Anschluss- und Nutzungsverpflichtung
erlassen können.
-
Novellierung der Heizkostenverordnung, am 01.01.09 in Kraft getreten: Um für den
energiesparenden Verbraucher eine Reduzierung der Energiekosten zu ermöglichen,
werden künftig in Mehrfamilienhäusern 70 % der Heizkosten statt wie bisher 50 %
verbrauchsabhängig verteilt.
-
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, am 21.08.09 in
Kraft getreten: Durch das Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der
Höchstspannungsübertragungsnetze verbessert werden, die insbesondere auch zur
Einbindung erneuerbarer Energiequellen und zum Anschluss neuer Kraftwerke
notwendig sind. Damit sollen die Planungen von dringend benötigten Energieleitungen
beschleunigt und ein stabiler Stromnetzbetriebes sichergestellt werden.
-
Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), am 01.10.09 in Kraft getreten:
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung ist es, den Energiebedarf für Heizung und
Warmwasser im Gebäudebereich (Neubau und Modernisierung von Gebäudebestand)
um ca. 30 % zu senken. Dies soll u. a. durch eine verschärfte Obergrenze für den
zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf, erhöhte Dämmstandards und verstärkte
Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung erreicht werden. Ab 2012 werden in einem
nächsten Schritt die energetischen Anforderungen um weitere 30 % erhöht.
Aus den vorangegangenen Darstellungen zu den planungsrechtlichen Vorgaben und
klimaschutzrelevanten Rechtsvorschriften wird deutlich, dass im Themenfeld Energie der
Fokus auch im Zusammenhang mit Strategien zur Klimaanpassung auf Maßnahmen des
Ausbaus und der Förderung von Energieeinsparung, Energieeffizienz, rationeller und
intelligenter Energieversorgung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien liegt. Die anfangs
genannten Prinzipien der Klimaanpassung - Mehrfachversorgung/-sicherung (Redundanz),
Widerstandsfähigkeit/Robustheit (Resilienz) und Berücksichtigung der Exposition - gelten
auch für sämtliche Planungen und Entscheidungen im Bereich der (erneuerbare) Energien
und müssen künftig verstärkt berücksichtigt werden.
4. Regionale Anpasungsstrategien im Bereich Energien
Seite 30 / 41
4 Regionale Anpassungsstrategien im Bereich
Energien für die Modellregion Landkreis Neumarkt
Hinweis: Dieses Kapitel wird erst zum 2. Workshop im Sommer 2010 erarbeitet.
4.1 Erkenntnisse der regionalen Vulnerabilitätsbefragung
4.2 Regionale Anpassungsmöglichkeiten
4.3 Empfehlungen für den regionalen Planungsverband
4.4 Empfehlungen für den Landkreis Neumarkt
4.5 Empfehlungen für die Kommunen
5. Anhang
Seite 31 / 41
5 Anhang
5.1 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1.1: Lufttemperatur (Jahresmittelwerte) in Deutschland 1891 bis 2008,
(DWD 2008,
http://www.anpassung.net/nn_701050/DE/Fachinformationen/Klimaaen
derung/beobachtet/beobachtet__node.html?__nnn=true – Zugriff:
20.01.2010) ..................................................................................................... 4 Abbildung 1.2: SRES-Szenarien (SRES - Special Report on Emissions Scenarios) der
globalen Treibhausgasemissionen bis 2100 (links) sowie
Beobachtungsdaten 1900-2000 und SRES-basierte Szenarien der
globalen Erwärmung 2000-2100 (rechts). Die farbigen Balken rechts
außen geben für jedes illustrative SRES-Emissionsszenario die
Bandbreite der Unsicherheit aufgrund der Verwendung verschiedener
Klimamodelle an (Walkenhorst; Stock 2009, nach IPCC 2007b, Abb.
SPM.5, nach)................................................................................................... 5 Abbildung 1.3: Änderung der Jahresmitteltemperatur (DWD 2009) ......................................... 6 Abbildung 1.4: Änderung des mittleren Sommerniederschlags (DWD 2009) .......................... 7 Abbildung 1.5: Änderung des mittleren Winterniederschlags (DWD 2009) .............................. 7 Abbildung 1.6: Gliederung Deutschlands in Naturräume (ZEBISCH et al. 2005, BFN
2005) ............................................................................................................... 8 Abbildung 1.7: Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 5,
WETTREG_2006) ......................................................................................... 10 Abbildung 1.9: Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 11 Abbildung 1.10: Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 11 Abbildung 1.12: Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4,
MR=WETTREG) (KLIWA 2006) .................................................................... 12 Abbildung 1.13: Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 12 Abbildung 1.14: Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 12 Abbildung 3.1: Windgeschwindigkeiten in Bayern, Jahresmittel in 30 m Höhe über
Grund (StMWVT, 1997, S. 39) ...................................................................... 21 Abbildung 3.2: Globalstrahlung in Bayern, mittlere jährliche Globalstrahlung in kWh/m²
(StMWVT, 1997, S. 8) ................................................................................... 22 Abbildung 3.3: Geothermie-Vorkommen in Deutschland (BMU, 2009, S. 118) ..................... 24 Abbildung 3.4: Organisationsstruktur Energieplenum und Energiebüro im Landkreis
Neumarkt (Energiebüro Neumarkt) ............................................................... 27 Abbildung 3.5: Bestehende Windenergieanlagen im Landkreis Neumarkt (Stand 2008)
(Eglseer, 2009) .............................................................................................. 28 5. Anhang
Seite 32 / 41
5.2 Literaturverzeichnis
ARGE Monitoring PV-Anlagen (2007): Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen
bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, Hannover, S. 52,
[http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/
pv_leitfaden.pdf, Zugriff 12.01.2010].
BFN – Bundesamt für Naturschutz (2005): Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Aufn.
1:1 Mio., in Teilbereichen der alten Bundesländer 1:200.000, nach Meynen,
Schmithüsen et al., 1962. Informationssystem LANIS-Bund.
BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.) (2009):
Erneuerbare Energien. Innovationen für eine nachhaltige Energiezukunft, Berlin,
[http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_
innovationen_energiezukunft_bf.pdf, Zugriff 07.01.2010].
BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; BBSR - Bundesinstitut
für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hrsg.) (2009): Klimawandelgerechte
Stadtentwicklung - „Climate-Proof Planning“, BBSR-Online-Publikation,
Nr. 26/2009. urn:nbn:de:0093-ON2609R151.
Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel – vom
Bundeskabinett am 17. Dezember 2008 beschlossen, Berlin.
DStGB - Deutscher Städte- und Gemeindebund (Hrsg.) (2009): Repowering von
Windenergieanlagen – Kommunale Handlungsmöglichkeiten, DStGB Dokumentation
Nr. 94, Berlin, [http://www.dstgb.de/homepage/artikel/dokumentationen/nr_94_
repowering_von_windenergieanlagen_kommunale_handlungsmoeglichkeiten/doku94
_repowering_barrierefrei.pdf, Zugriff 07.01.2010].
DWD (2009): Deutscher Wetterdienst. Klimaszenarien. Einblicke in unser zukünftiges Klima,
[http://www.dwd.de/bvbw/appmanager/bvbw/dwdwwwDesktop?_nfpb=true&_
pageLael=dwdwww_start&T99803827171196328354269gsbDocumentPath=Navigati
on%2FOeffentlichkeit%2FHomepage%2FKlimawandel%2FKlimawandel__neu__Klim
aszenarien__node.html__nnn%3Dtrue. Zugriff am 06.10.2009].
Eglseer, Walter (2009): Windenergie – Standortkonzept des Landkreises Neumarkt i.d. OPf.,
Vortragsfolien, [http://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/download/Bildung/2009_
Seminarergebnisse/Windenergie_Kempten_Vortrag_Eglseer_01.pdf http://www.bundnaturschutz.de/fileadmin/download/Bildung/2009_Seminarergebnisse/Windenergie_K
empten_Vortrag_Eglseer_01.pdf, Zugriff 22.01.2009].
IPCC (2000): Intergovernmental Panel on Climate Change. IPCC Special Report –
Emissions Scenarios. Summary for Policymakers. A Special Report of IPCC Working
Group III.
KLIWA (2006): Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft. Regionale
Klimaszenarien für Süddeutschland – Abschätzung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. KLIWA-Berichte, Heft 9. Mannheim.
KLIWA (2010): Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft, [KLIWABerichte: http://www.kliwa.de/index.php?pos=ergebnisse/hefte/. Zugriff am
12.10.2010].
5. Anhang
Seite 33 / 41
KOMPASS (2009): Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung. Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Kurzzusammenfassung,
[http://www.anpassung.net/cln_110/nn_700714/DE/Anpassungsstrategie/anpassungsst
rategie__node.html?__nnn=true&__nnn=true#doc1467984bodyText1. Zugriff am
05.01.2010].
Kropp, J.; Holsten, A.; et. al. (2009): Klimawandel in Nordrhein-Westfalen, Regionale
Abschätzung der Anfälligkeit ausgewählter Sektoren – Abschlussbericht. Potsdam
Institute for Climate Impact Research (PIK), Potsdam.
OBB - Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Hrsg.) (2009):
Klimaschutz und Bauen, bau intern Sonderheft, Mai 2009, München.
Portz, Norbert (2002): Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen durch
Gemeinden, Kommunalreport DStGB - Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin,
[http://www.dstgb.de/homepage/kommunalreport/archiv2002/newsitem00393/index.ht
ml, Zugriff 08.01.2010]
Scherzer, J.; Disse, M.; et. al. (2010): Hrsg. Umweltbundesamt (UBA). Entwicklung eines
übertragbaren Konzeptes zur Bestimmung der Anpassungsfähigkeit sensibler
Sektoren an den Klimawandel am Beispiel der Wasserwirtschaft. Endbericht.
Methodenentwicklung zu Bestimmung der Anpassungskapazität und Vulnerabilität,
Anpassungskonzepte für den Wassersektor und Umgang mit Nutzungskonflikten.
Dessau. (Veröffentlichung vorgesehen).
Stadt Augsburg (Hrsg.) (2007): Klimaschutz und Stadtplanung Augsburg. Leitfaden zur
Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der städtebaulichen Planung und
deren Umsetzung, Augsburg.
STMUG (2009a): Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Klimaprogramm Bayern 2020, München.
STMUG (2009b): Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Bayerische
Klima-Anpassungsstrategie (BayKLAS), München.
StMWVT - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.)
(1997): Bayerischer Solar- und Windatlas, München (zurzeit in Fortschreibung).
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Obere Landesplanungsbehörde Neustadt an der
Weinstraße (Hrsg.) (2007): Großflächige Solar- und Photovoltaikanlagen im Freiraum.
Leitfaden für die Bewertung aus raumordnerischer und landesplanerischer Sicht,
Neustadt an der Weinstraße, [http://www.sgdsued.rlp.de/icc/Internet/med/e5c/
e5c70b71-365d-b811-95ac-d4b72700266c,11111111-1111-1111-1111111111111111.pdf, Zugriff 08.01.2010].
Walkenhorst, O., Stock, M. (2009): Regionale Klimaszenarien für Deutschland. Eine
Leseanleitung, E-Paper der ARL Nr. 6, Hannover.
Wickel, Martin (2009): Potenziale der Raumordnung zur Steuerung regenerativer Energien,
S. 126 - 130, in: RaumPlanung Heft 144/145, Jahr 2009, Dortmund.
Zebisch, M.; Grothmann, T.; et. al. (2005): Klimawandel in Deutschland – Vulnerabilität und
Anpassungsstrategien klima-sensitiver Systeme. Umweltbundesamt. Climate Change
08/05, Dessau, [http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/dateien/2947.htm.
Zugriff am 05.01.2010].
5. Anhang
Seite 34 / 41
5.3 Internetseiten
BBSR - Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung,
[http://www.bbsr.bund.de/cln_016/BBSR/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=tr
ue, Zugriff 13.01.2010]
BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
[http://www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php, Zugriff 15.01.2010]
BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung http://www.bmvbs.de/,
Zugriff 15.01.2010]
DStGB - Deutscher Städte- und Gemeindebund,
[http://www.dstgb.de/homepage/kommunalreport/archiv2002/newsitem00393/index.ht
ml, Zugriff 08.01.2010]
Energiebüro Neumarkt, [http://www.energiebuero-neumarkt.de, Zugriff 07.01.2010]
Regionale Innovations-Agentur REGINA GmbH, [http://www.regina-nm.de, Zugriff
12.09.2009]
UBA – Umweltbundesamt,
[http://www.anpassung.net/cln_117/nn_700470/DE/Service/Glossar/glossar__node.ht
ml?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010]
5.4 Glossar
Die folgenden Erläuterungen zu wichtigen technischen und fachlichen Begriffen und
Abkürzungen rund um das Thema Klimafolgen und Anpassung basieren weitgehend auf
dem deutschsprachigen Glossar des Kompetenzzentrums Klimafolgen und Anpassung
(KomPass) des Umweltbundesamtes (http://www.anpassung.net/cln_117/nn_700474/DE/
Service/Glossar/glossar__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010). Diesem Glossar
liegt wiederum der Synthesebericht des IPCC von 2007 „Klimaänderung 2007“ zugrunde.
Für Begriffe, die nicht aus dem Glossar vom KomPass entnommen sind, werden die Quellen
gesondert angegeben.
Anpassung (Adaption)
Anpassung (Adaption) in natürlichen oder anthropogenen (menschlichen) Systemen, die als
Reaktion auf gegenwärtige oder zu erwartende Klimaänderungen oder deren Effekte
Schaden bzw. Risiken mindern oder günstige Gelegenheiten bzw. Chancen nutzen. Es
können verschiedene Arten von Anpassungen unterschieden werden, darunter
vorausschauende und reaktive, private und öffentliche, autonome und geplante Anpassung
(in Anlehnung an IPCC Glossar 2001).
Anpassungsfähigkeit
Die Gesamtheit der Fähigkeiten, Ressourcen und Institutionen eines Landes oder einer
Region, um wirksame Anpassungsmaßnahmen umzusetzen.
Oder:
5. Anhang
Seite 35 / 41
Die Fähigkeit eines Systems, sich an Klimaänderungen (inklusive Klimavariabilität und
Extreme) anzupassen, um potenzielle Schäden zu mildern, von Nutzen zu profitieren oder
die Folgen zu bewältigen (Glossar IPCC 2001).
Emissionsszenario
Eine plausible Darstellung der zukünftigen Entwicklung der Emissionen von Substanzen, die
möglicherweise strahlungswirksam sind (z.B. Treibhausgase, Aerosole), basierend auf einer
kohärenten und in sich konsistenten Reihe von Annahmen über die zugrundeliegenden
Kräfte (wie demographische und sozioökonomische Entwicklung oder Technologiewandel)
und
deren
Schlüsselbeziehungen.
Von
Emissionsszenarien
abgeleitete
Konzentrationsszenarien werden als Vorgabe für die Berechnung von Klimaprojektionen mit
Klimamodellen eingesetzt. IPCC (1992) präsentierte eine Reihe von Emissionsszenarien, die
als Basis für die Klimaprojektionen in IPCC (1996) dienten. Diese Emissionsszenarien
werden als die IS92-Szenarien bezeichnet. Im IPCC-Sonderbericht zu Emissionsszenarien
(Nakicenovic et al., 2000) wurden neue Emissionsszenarien — die sogenannten SRESSzenarien — veröffentlicht. Einige dieser Szenarien wurden unter anderen als Basis für die
Klimaprojektionen in IPCC (2001) und in diesem Bericht verwendet. Für die Bedeutung
einiger mit diesen Szenarien verbundener Begriffe, siehe SRES-Szenarien.
Extremes Wetterereignis
Ein extremes Wetterereignis ist ein Ereignis, das an einem bestimmten Ort und zu einer
bestimmten Jahreszeit selten ist. Die Definitionen für “selten” variieren, aber ein extremes
Wetterereignis wäre normalerweise so selten wie oder seltener als das 10- oder 90%Perzentil der beobachteten Wahrscheinlichkeitsverteilung. Per Definition kann die
Charakteristik von so genanntem “Extremwetter” absolut gesehen von Ort zu Ort
unterschiedlich sein. Einzelne Extremereignisse können nicht einfach und direkt der
anthropogenen Klimaänderung zugeordnet werden, da immer eine begrenzte Chance
besteht, dass das betreffende Ereignis natürlicherweise hätte auftreten können. Wenn ein
Muster von extremem Wetter über eine bestimmte Zeitspanne, z.B. eine Saison, bestehen
bleibt, kann es als “extremes Klimaereignis” klassiert werden, vor allem wenn es ein Mittel
bzw. eine Summe aufweist, die seinerseits bzw. ihrerseits extrem ist (z.B. eine Dürre oder
Starkniederschlag während einer ganzen Saison).
IPCC
Intergovernmental Panel on Climate Change: Zwischenstaatlicher Ausschuss für
Klimafragen. Wurde 1988 von der WMO eingerichtet, um über den aktuellen
Forschungsstand auf dem Gebiet der Klimaforschung und der Klimafolgenforschung zu
berichten. Untergliedert sich in drei Arbeitsgruppen. Arbeitsgruppe I befasst sich mit den
naturwissenschaftlichen Aspekten des Klimasystems, Arbeitsgruppe II bewertet die
Auswirkungen des Klimawandels für Natur und Gesellschaft und Arbeitsgruppe III
konzentriert sich auf mögliche Strategien, die resultierenden Probleme zu lösen. Im Jahr
2001 wurde der dritte Bericht vorgelegt. Er skizziert die in den nächsten Jahrzehnten zu
erwartenden Klimaänderungen und deren voraussichtlichen Folgen und bestätigt den
inzwischen dominierenden Einfluss des Menschen auf das Klima (Küchler 2005, S. 98). Der
vierte Bericht ist 2007 erschienen.
Klima
Klima im engen Sinn ist normalerweise definiert als das “Durchschnittswetter”, oder genauer
als die statistische Beschreibung des Wetters in Form von Durchschnittswerten und der
Variabilität relevanter Grössen über eine Zeitspanne im Bereich von Monaten bis Tausenden
von Jahren. Der klassische, von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) definierte
Zeitraum sind 30 Jahre. Diese Grössen sind meistens Oberflächenvariablen, wie
5. Anhang
Seite 36 / 41
Temperatur, Niederschlag und Wind. Klima im weiteren Sinn ist der Zustand des
Klimasystems, einschliesslich einer statistischen Beschreibung.
Klimaänderung
Klimaänderung bezieht sich auf jede Änderung des Klimas im Verlauf der Zeit, die aufgrund
einer Änderung im Mittelwert oder im Schwankungsbereich seiner Eigenschaften identifiziert
werden kann (z.B. mit Hilfe von statistischen Tests), und die über eine längere Periode von
typischerweise Jahrzehnten oder noch länger andauert. Klimaänderung kann durch interne
natürliche Schwankungen oder durch äusseren Antrieb oder durch andauernde
anthropogene Veränderungen in der Zusammensetzung der Atmosphäre oder der
Landnutzung zustande kommen. Es ist zu beachten, dass das Rahmenübereinkommen der
Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im Artikel 1 Klimaänderung definiert
als “Änderungen des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten
zurückzuführen sind, welche die Zusammensetzung der Erdatmosphäre verändern, und die
zu den über vergleichbare Zeiträume beobachteten natürlichen Klimaschwankungen
hinzukommen.” Das UNFCCC unterscheidet also zwischen Klimaänderung verursacht durch
die Veränderung der Zusammensetzung der Atmosphäre aufgrund menschlicher Aktivitäten
und Klimavariabilität aufgrund natürlicher Ursachen.
Klimamodell
Eine numerische Darstellung des Klimasystems, die auf den physikalischen, chemischen
und biologischen Eigenschaften seiner Bestandteile, seinen Wechselwirkungen und
Rückkopplungsprozessen basiert und alle oder einige seiner bekannten Eigenschaften
berücksichtigt. Das Klimasystem kann von Modellen unterschiedlicher Komplexität
dargestellt werden, d.h. für jeden Bestandteil oder eine Kombination von Bestandteilen kann
ein Modellspektrum oder eine Modellhierarchie bestimmt werden, die sich in Aspekten
unterscheidet wie der Anzahl der räumlichen Dimensionen, dem Ausmass, in welchem
physikalische, chemische oder biologische Prozesse explizit dargestellt werden, oder bis zu
welchem Grad empirische Parametrisierungen verwendet werden. Gekoppelte allgemeine
Atmosphären-Ozean-Meereis-Zirkulationsmodelle (AOGCM) bieten eine Darstellung des
Klimasystems, die sich nahe am umfassendsten Ende des derzeit vorhandenen Spektrums
befindet. Es gibt eine Entwicklung in Richtung noch komplexerer Modelle mit interaktiver
Chemie und Biologie. Klimamodelle werden als Forschungsinstrument verwendet, um das
Klima zu untersuchen und zu simulieren, aber auch für operationelle Zwecke, einschliesslich
monatlicher, saisonaler und jahresübergreifender Klimaprognosen.
5. Anhang
Seite 37 / 41
Klimaprognose
Eine Klimaprognose oder Klimavorhersage ist das Resultat eines Versuchs, eine Schätzung
der effektiven Entwicklung des Klimas in der Zukunft vorzunehmen, z.B. auf saisonaler,
jahresübergreifender oder längerfristiger Zeitskala. Weil die zukünftige Entwicklung des
Klimasystems stark von den Ausgangsbedingungen abhängen kann, bestehen solche
Prognosen in der Regel aus Wahrscheinlichkeitsangaben. Siehe auch Klimaprojektion und
Szenario.
Klimaprojektion
Eine
Projektion
der
Reaktion
des
Klimasystems
auf
Emissionsoder
Konzentrationsszenarien von Treibhausgasen, Aerosolen oder StrahlungsantriebsSzenarien, häufig auf Klimamodellsimulationen basierend. Klimaprojektionen werden von
Klimaprognosen unterschieden, um zu betonen, dass Klimaprojektionen von den
verwendeten Emissions-/Konzentrations- bzw, Strahlungsantriebs-Szenarien abhängen, die
auf Annahmen z.B. über zukünftige gesellschaftliche und technologische Entwicklungen
beruhen, die nur eventuell verwirklicht werden und deshalb mit erheblichen Unsicherheiten
verbunden sind.
Klimasensitivität
In den Berichten des IPCC bezieht sich die (Gleichgewichts-)Klimasensitivität auf die
(Gleichgewichts-) Änderung der globalen mittleren Erdoberflächentemperatur als Folge einer
Verdoppelung der atmosphärischen CO2-Äquivalent-Konzentration. Aufgrund von
rechenbedingten Einschränkungen wird die Gleichgewichts-Klimasensitivität in einem
Klimamodell gewöhnlich abgeschätzt, indem ein atmosphärisches allgemeines
Zirkulationsmodell mit einem Mischungsschicht-Ozeanmodell gekoppelt wird, da die
Gleichgewichts-Klimasensitivität hauptsächlich durch atmosphärische Prozesse bestimmt
wird. Effiziente Modelle können mit einem dynamischen Ozean bis zum Gleichgewicht
betrieben werden. Die effektive Klimasensitivität ist eine damit verbundene Grösse, welche
die Bedingung des Gleichgewichts umgeht. Sie wird mit Modellberechnungen evaluiert, die
nicht-Gleichgewichts-Bedingungen entwickeln. Sie ist ein Mass für die Stärke der
Rückkopplungen zu einer bestimmten Zeit und kann aufgrund der Veränderungen der
Einflussfaktoren und des Klimazustandes variieren. Der Klimasensitivitätsparameter (Einheit:
ºC (Wm-2)-1) bezieht sich auf die Gleichgewichtsänderung des Jahresmittels der
Erdoberflächentemperatur aufgrund einer Änderung des Strahlungsantriebs um eine Einheit.
Die Übergangs-Klimareaktion ist die Änderung der globalen Erdoberflächentemperatur,
gemittelt über eine 20-Jahr-Periode, zentriert auf den Zeitpunkt der Verdopplung des
atmosphärischen Kohlendioxids, d.h. im Jahr 70 in einem Experiment mit einem 1%-proJahr-Antstieg des Kohlendioxid-Äquivalents mit einem globalen gekoppelten Klimamodell.
Sie ist ein Mass für die Stärke und Geschwindigkeit der Reaktion der
Erdoberflächentemperatur auf den Antrieb durch Treibhausgase.
Klimasystem
Das Klimasystem ist ein höchst komplexes System, das aus fünf Hauptbestandteilen
besteht: der Atmosphäre, der Hydrosphäre, der Kryosphäre, der Landoberfläche und der
Biosphäre sowie den Wechselbeziehungen zwischen diesen Bestandteilen. Das
Klimasystem verändert sich über die Zeit unter dem Einfluss seiner eigenen inneren
Dynamik und durch externe Kräfte wie Vulkanausbrüche, solare Schwankungen und
anthropogene Einflüsse wie die Änderung der Zusammensetzung der Atmosphäre und der
Landnutzung.
5. Anhang
Seite 38 / 41
Klimavariabilität
Klimavariabilität bezieht sich auf Schwankungen des mittleren Zustandes und anderer
statistischer Grössen (wie Standardabweichungen, Vorkommen von Extremerscheinungen,
etc.) des Klimas auf allen zeitlichen und räumlichen Skalen, die über einzelne
Wetterereignisse hinausgehen. Die Variabilität kann durch natürliche interne Prozesse
innerhalb des Klimasystems (interne Variabilität) oder durch natürliche oder anthropogene
äussere Einflüsse (externe Variabilität) begründet sein. Siehe auch Klimaänderung.
Klimavariable
Klimavariable sind Tageswerte von Maximumtemperatur [°C], Mitteltemperatur [°C],
Minimumtemperatur [°C] sowie Tagessummen des Niederschlages [mm], relative Feuchte im
Tagesmittel [%], Luftdruck im Tagesmittel [hPa], Taupunkt im Tagesmittel [°C], tägliche
Sonnenscheindauer [Std], Tagesmittel des Bedeckungsgrades [/8], Globalstrahlung und
Tagesmittel der Windstärke [Bfd].
Klimawirkung
Klimawirkung: das Resultat einer kausalen Wirkungskette, an deren Anfang die
Veränderungen bestimmter Klimavariablen als Ursache stehen, deren Folge ökonomische,
ökologische und soziale Auswirkungen in den betroffenen Bereichen sind. Eine spezifische
Klimawirkung wird durch einen oder mehrere Indikatoren beschrieben, bei denen die
Klimavariablen mit weiteren, nichtklimatischen Wirkfaktoren in der Wirkungskette zur
Ermittlung der Auswirkungen verknüpft werden. Bei diesen Wirkfaktoren handelt es sich um
raumbezogene Geobasis- und Geofachdaten.
No-regret-Strategie
No-regret-Strategien bzw. -Ansätze beschreiben effektive und kostengünstige Maßnahmen,
die langfristig wirken und an sich verändernde Bedingungen anpassbar sind, so dass ihre
Durchführung bei unvorhergesehenen Bedingungen in der Zukunft nicht bedauert werden
muss (verändert nach Stemplewski 2008 und Roth 2008).
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)
Das Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen (UNFCCC) wurde 1997 an der dritten Vertragsstaatenkonferenz (COP)
zum UNFCCC in Kyoto, Japan, angenommen. Es enthält rechtlich bindende Verpflichtungen
in Ergänzung zu denjenigen im UNFCCC. Länder, die in Anhang B des Protokolls aufgeführt
sind (die meisten OECD-Staaten und Schwellenländer), vereinbarten eine Reduktion ihrer
anthropogenen
Treibhausgas-Emissionen
(Kohlendioxid,
Methan,
Lachgas,
Schwefelhexafluorid, Fluorkohlenwasserstoffe und Perfluorkohlenstoffe) um mindestens 5%
unter den Stand von 1990 innerhalb des Verpflichtungszeitraums von 2008 bis 2012. Das
Kyoto-Protokoll ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten. Räumliche und zeitliche Skalen
Räumliche und zeitliche Skalen
Das Klima kann in einem weiten Spektrum von räumlichen und zeitlichen Skalen schwanken.
Räumliche Skalen variieren von lokal (weniger als 100.000 km2) über regional (100.000 bis
10 Mio km2) bis zu kontinental (10 bis 100 Mio km2). Zeiträume variieren von saisonal bis zu
geologisch (Hunderte von Millionen Jahren).
5. Anhang
Seite 39 / 41
Redundanz (Mehrfachversorgung/-sicherung)
Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, nach der besonders wichtige Bausteine der
Infrastruktur (sog. kritische Infrastrukturen) mehrfach bereitgestellt werden, um im Falle von
Störungen oder Ausfällen einer Versorgungskette die erforderlichen Funktionen über einen
zweiten funktionsgleichen Versorgungsstrang sicherzustellen (z.B. Stromversorgung eines
Ortes über zwei getrennt verlaufende Leitungen oder Erschließung von kritischen
Infrastruktren über zwei getrennte Wege) (eigene Definition).
Referenzwert oder –szenario
Bezugsgröße für messbare Größen, an der ein alternatives Ergebnis gemessen werden
kann, z.B. die Verwendung eines Szenarios ohne Intervention als Referenz für die Analyse
von Interventionsszenarien.
Region
Eine Region ist ein durch spezifische geographische und klimatologische Strukturen
charakterisiertes Gebiet. Das Klima einer Region wird durch regionale und lokale
Antriebskräfte beeinflusst, wie Topographie, Landnutzungseigenschaften, Seen, etc. sowie
Einflüsse anderer weiter entfernter Regionen.
Resilienz (Widerstandsfähigkeit/Robustheit)
Gegenüber Klimaänderungen resiliente, also widerstandsfähige bzw. robuste Strukturen
(z.B. Siedlungsstruktur, Infrastruktur, Landnutzungsstruktur) werden durch die Auswirkungen
der Klimaänderungen nicht nachhaltig gestört (eigene Definition).
SRES-Szenarien
SRES-Szenarien sind Emissionsszenarien, die von Nakicenovic und Swart (2000) entwickelt
wurden und die unter anderem als Basis für die Klimaprojektionen in diesem Bericht
verwendet wurden. Folgende Begriffe sind für ein besseres Verständnis der Struktur und des
Gebrauchs der SRES-Szenarien wichtig:
- Szenarienfamilie: Szenarien, die von einer ähnlichen demographischen,
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und den technologischen Wandel betreffenden
Modellgeschichte ausgehen. Das SRES-Szenarienset umfasst vier Szenarienfamilien:
A1, A2, B1 und B2.
- Illustratives Szenario: Ein Szenario, das eine der sechs Szenariengruppen, die in der
Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger von Nakicenovic und Swart (2000)
aufgeführt sind, veranschaulicht. Sie schliessen vier revidierte Musterszenarien für die
Szenariengruppen A1B, A2, B1, B2 und zwei zusätzliche Szenarien für die Gruppen A1FI
und A1T ein. Alle Szenariengruppen sind gleich stichhaltig.
- Musterszenarien: Ein Szenario, das ursprünglich als Entwurf auf der SRES-Website
veröffentlicht war, um eine gegebene Szenarienfamilie zu repräsentieren. Die Auswahl
der Musterszenarien basierte auf Eigenschaften von spezifischen Modellen und auf der
Entscheidung, welche der ursprünglichen Quantifizierungen die Modellgeschichte am
besten widerspiegelte. Musterszenarien sind nicht wahrscheinlicher als andere
Szenarien, aber das SRES-Autorenteam erachtet sie als geeignet, um eine bestimmte
Modellgeschichte zu veranschaulichen. Sie sind in revidierter Form in Nakicenovic et al.
(2000) eingefügt. Diese Szenarien wurden den strengsten Prüfungen unterzogen, sowohl
vom Autorenteam wie auch durch den offenen SRES-Prozess. Auch für die anderen zwei
Szenariengruppen wurden zur Veranschaulichung Szenarien ausgewählt.
5. Anhang
-
Seite 40 / 41
Modellgeschichte: Eine erzählende Beschreibung eines Szenarios (oder einer
Szenarienfamilie), die dessen Haupteigenschaften und die Zusammenhänge zwischen
den Haupteinflussfaktoren und deren Entwicklungsdynamik hervorhebt.
Städtische Wärmeinsel
Die relative Wärme einer Stadt im Vergleich mit dem umliegenden ländlichen Gebiet,
verbunden mit Änderungen im Abfluss, Auswirkungen der Betonwüste auf die
Wärmespeicherung,
Veränderungen
der
Oberflächen-Albedo,
Änderungen
der
Verschmutzung und der Aerosole, usw.
Szenario
Eine plausible und häufig vereinfachte Beschreibung, wie die Zukunft sich gestalten könnte,
basierend auf einer kohärenten und in sich konsistenten Reihe von Annahmen betreffend der
treibenden Kräfte und wichtigsten Zusammenhänge. Szenarien können von Projektionen
abgeleitet sein, beruhen aber oft auf zusätzlichen Informationen aus anderen Quellen,
manchmal kombiniert mit einer Modellgeschichte. Siehe auch Emissionsszenario, SRESSzenarien.
Treibhauseffekt
Treibhausgase absorbieren thermische Infrarotstrahlung, die von der Erdoberfläche, von der
Atmosphäre selber durch die gleichen Gase und durch Wolken ausgestrahlt wird.
Atmosphärische Strahlung wird auf alle Seiten emittiert, einschliesslich gegen unten zur
Erdoberfläche. Auf diese Weise fangen die Treibhausgase Wärme im OberflächenTroposphären-System ein. Dies wird der “natürliche Treibhauseffekt” genannt. Die
thermische Infrarotstrahlung in der Troposphäre hängt stark von der Temperatur der
Atmosphäre in der Höhe ab, in der sie ausgestrahlt wird. In der Troposphäre nimmt die
Temperatur allgemein mit der Höhe ab. Tatsächlich stammt die in den Weltraum
ausgestrahlte Infrarotstrahlung aus einer Höhe mit einer Temperatur von durchschnittlich 19°C, im Gleichgewicht mit der einfallenden Netto-Sonnenstrahlung, während die
Erdoberfläche auf einer viel höheren Temperatur von durchschnittlich 14°C gehalten wird.
Eine Zunahme der Treibhausgaskonzentration führt zu einer zunehmenden
Undurchlässigkeit der Atmosphäre für Infrarot und somit zu einer Abstrahlung in den
Weltraum aus grösserer Höhe bei tieferer Temperatur. Dies verursacht einen
Strahlungsantrieb, der zu einer Verstärkung des Treibhauseffektes führt, dem so genannten
“erhöhten Treibhauseffekt”.
Treibhausgas
Treibhausgase sind diejenigen gasförmigen Bestandteile in der Atmosphäre, sowohl
natürlichen wie anthropogenen Ursprungs, welche die Strahlung in denjenigen spezifischen
Wellenlängen innerhalb des Spektrums der thermischen Infrarotstrahlung absorbieren und
wieder ausstrahlen, die von der Erdoberfläche, der Atmosphäre selber und den Wolken
abgestrahlt wird. Diese Eigenschaft verursacht den Treibhauseffekt. Wasserdampf (H2O),
Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Ozon (O3) sind die
Haupttreibhausgase in der Erdatmosphäre. Ausserdem gibt es eine Anzahl von
ausschliesslich vom Menschen produzierten Treibhausgasen in der Atmosphäre, wie die
Halogenkohlenwasserstoffe und andere chlor- und bromhaltige Substanzen, die im MontrealProtokoll behandelt werden. Neben CO2, N2O, und CH4 befasst sich das Kyoto-Protokoll mit
den Treibhausgasen Schwefelhexafluorid (SF6), Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs) und
Perfluorkohlenstoffe (PFCs).
5. Anhang
Seite 41 / 41
Unsicherheit
Ein Ausdruck für das Ausmass, in dem ein Wert ungewiss ist (z.B. der zukünftige Zustand
des Klimasystems). Unsicherheit entsteht durch einen Mangel an Information oder durch
Meinungsverschiedenheiten darüber, was bekannt ist oder überhaupt bekannt sein kann.
Unsicherheit kann viele Quellen haben, von bezifferbaren Fehlern in Daten bis hin zu
mehrdeutig formulierten Konzepten und Terminologien oder unsicheren Projektionen über
menschliches Verhalten. Unsicherheit kann deshalb entweder quantitativ angegeben
werden, z.B. durch eine Auswahl von berechneten Werten aus verschiedenen Modellen,
oder durch qualitative Aussagen, die das Urteil eines Expertenteams wiedergeben (siehe
Moss und Schneider, 2000; Manning et al., 2004). Siehe auch Wahrscheinlichkeit.
Vulnerabilität (Empfindlichkeit/Verletzlichkeit)
Besondere Empfindlichkeit bzw. Verletzlichkeit von zivilisatorischen Strukturen, Systemen
und Institutionen gegenüber Auswirkungen des Klimawandels. Die Vulnerabilität wird durch
die Gesamtheit der Indikatoren der Klimawirkungen bestimmt, mit denen spezifische
klimatische Belastungen, damit verbundene potenzielle Auswirkungen sowie deren
Verminderung durch das nutzbare Anpassungspotenzial beschrieben werden.
Herunterladen