Berliner Segler-Verband e.V. Beitragsordnung 1. Grundsätze 1.1 Die Beitragsordnung ist errichtet auf der Grundlage der Satzung des Berliner Segler-Verbandes e.V.. 1.2 Die Beitragsordnung gilt vom 01.April 2011 an. 1.3 Der Beitrag, den der Berliner Segler-Verband erhebt, setzt sich zusammen aus: - dem Mitgliedsbeitrag zur Durchführung der fachlichen und sportlichen Aufgaben des BSV e.V. und - dem Beitrag für den Landessportbund Berlin e.V. (Durchlaufposten). 1.4 Die Beiträge dienen ausschließlich satzungsgemäßen Zwecken. 1.5 Die Beiträge für das laufende Kalenderjahr sind bis 30. April zu zahlen. 2. Mitgliedsbeiträge zur Durchführung der fachlichen und sportlichen Aufgaben Die Mitglieder zahlen an den BSV einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe sich nach der Zahl ihrer Vereinsmitglieder richtet. 2.1 2.2 Die Höhe des Beitrages beträgt für erwachsende Mitglieder Die Höhe des Beitrages beträgt für jugendliche Mitglieder 12,15 €/Jahr. 5,20 €/Jahr. 3. Mitgliedsbeiträge für den Landessportbund e.V. 3.1. Der BSV zahlt an den LSB Berlin einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe sich nach der Zahl ihrer Vereinsmitglieder richtet. 3.2. Die Höhe des Beitrages beträgt für erwachsende Mitglieder Die Höhe des Beitrages beträgt für jugendliche Mitglieder 1,85 €/Jahr. 0,80 €/Jahr. Diese Beitragsposten werden zusätzlich erhoben und können den jährlichen Gegebenheiten auf Beschluss des Landessportbundes e.V. angepasst werden. Berlin, März 2011 Der Vorstand 1