Verbrauchsabrechnung – einfach erklärt. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, unsere Rechnung wollen wir so verständlich wie möglich gestalten. Die Vielzahl von gesetzlichen Grundlagen macht dies nicht immer leicht. Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir nachfolgend einige Erklärungen für Sie zusammengestellt. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch gern persönlich zur Verfügung. Hinweise zur Rechnung Ihre Verbräuche Zählernummer Nummer des Verbrauchszählers Zählwerte HT = Wirkarbeit Hochtarif (Allgemeiner Tarif) Ablesedatum (von – bis) Gibt den Tag an, an dem Ihr Zählerstand jeweils ermittelt wurde Ableseart (A-Art) B = berechneter Zählerstand K = Kundenselbstablesung M = manuelle Schätzung Stand alt / Stand neu Darstellung der alten und neuen Zählerstände Differenz Differenz der Zählerstände zur Weiterberechnung des Verbrauchs Faktor Umrechnungsfaktor von m3 in kWh bei Gas, Wandlerfaktor bei Elektrizität Menge Errechnet sich aus der Differenz der Zählerstände multipliziert mit dem jeweiligen Faktor NT = Wirkarbeit Niedrigtarif S = Programmschätzung V = Versorgerablesung W = Ein- /Ausbau (Wechsel) Ihre Kosten Abrechnungszeitraum Jeweiliger Zeitraum vom Beginn der Versorgung bis zum Ablesetag Preisbestandteile siehe Schaubilder Verbrauch/Preis Der errechnete Verbrauch und die für den Zeitraum gültigen Preisbestandteile pro Einheit Anteil Tage Taggenaue Berechnung des Jahresgrundpreises Betrag Verbrauch mal Preis pro Einheit Nettosumme Bildet die Grundlage zur Berechnung der Umsatzsteuer (19 % oder 7 % bei Wasser) Bruttobetrag Netto + Umsatzsteuer (Besonderheit Biggebeitrag bei Wasser) Netznutzungsentgelt Im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Energiedienstleister nach § 42 (6) EnWG verpflichtet, die Kosten für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes gesondert auszuweisen. Unser Tipp – Ruhrpower-Pakete Mit unseren Ruhrpower-Paketen erhalten Sie mehr proCent. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Paketlösungen, die Sie einfach rundherum gut versorgen. Entsprechend Ihrer ganz persönlichen Versorgungssituation können Sie eine Paketlösung wählen, die genau zu Ihnen passt. Ab 2007 können wir nur noch den Preisbestandteil verbilligen, der auf den Bezug von Energie und/oder Wasser und auf unsere Vertriebsleistung entfällt. Eine Rabattgewährung auf staatliche Abgaben wie beispielsweise MwSt., Strom- und Erdgassteuer und auf Netzentgeltbestandteile ist leider ausgeschlossen. Unser Beraterteam im Kundenzentrum informiert Sie gerne. Rechtliche Hinweise Die Stadtwerke Schwerte GmbH ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas und für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität in ihrem Netzgebiet gemäß § 36 EnWG. Die jeweils gültigen Gesetzestexte, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisblätter können Sie auf unserer Internetseite www.ruhrpower.de downloaden: • Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) • Ergänzende Bedingungen zur StromGVV • Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom (AGB Strom) • Preisblatt Strom • Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) • Preisblatt Wasser Wir senden Ihnen diese auf Wunsch natürlich auch kostenlos zu. • Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) • Ergänzende Bedingungen zur GasGVV • Allgemeine Geschäftsbedingungen Gas (AGB Gas) • Preisblatt Gas Stromkennzeichnung Stromkennzeichnung der Stadtwerke Schwerte für die Stromlieferungen im Jahr 2011. Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2011. Energiemix Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Schwerte Energiemix für reine Ökostromprodukte der Stadtwerke Schwerte + (RuhrpowerGrün und Ruhrpower OK) Erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz: 24,1 % Sonstige erneuerbare Energien: 26,3 % Kernkraft: 10,3 % Kohle: 18,6 % Erdgas: 18,6 % Sonstige fossile Energieträger: 2,1 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz: 24,1 % Sonstige erneuerbare Energien: 75,9 % Umweltauswirkungen je Kilowattstunde (kWh) CO2-Emissionen: 217 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0003 g/kWh Umweltauswirkungen je Kilowattstunde (kWh) CO2-Emissionen: 0 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0000 g/kWh Verbleibender Energieträgermix für Stromlieferungen der Stadtwerke Schwerte Energieträgermix Deutschland1 Erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz: 24,1 % Sonstige erneuerbare Energien: 16,1 % Kernkraft: 12,4 % Kohle: 22,5 % Erdgas: 22,4 % Sonstige fossile Energieträger: 2,5 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz: 15,8 % Sonstige erneuerbare Energien: 5,2 % Kernkraft: 17,7 % Kohle: 41,7 % Erdgas: 14,2 % Sonstige fossile Energieträger: 5,4 % Umweltauswirkungen je Kilowattstunde (kWh) CO2-Emissionen: 249 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0003 g/kWh Umweltauswirkungen je Kilowattstunde (kWh) CO2-Emissionen: 503 g/kWh, Radioaktiver Abfall: 0,0005 g/kWh Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Datenerhebung 2011 – Bundesmix 2011 Stand: 07. November 2012. 1 Zusatzinformationen Strom Hochtarifzeit (HT) und Niedrigtarifzeit Nachtspeicher (NT) Bei der Berechnung des Strompreises wird häufig zwischen Wirkarbeit Hochtarifzeit (HT) und Wirkarbeit Niedertarif Nachtspeicher (NT) unterschieden. Bei der Wirkarbeit HT handelt es sich um unseren Allgemeinen Tarif. Bei dem Niedertarif Nachtspeicher (NT) handelt es sich um unseren Tarif für Nachtspeicherkunden (Strom als Heizenergie). Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Beide Gesetze verpflichten die Netzbetreiber, Strom aus Wind-/Wasserkraft und anderen regenerativen Energieerzeugungsanlagen zu einem gesetzlich bestimmten Preis abzunehmen. Die Mehrkosten, die hieraus entstehen, werden an Sie, beziehungsweise alle Stromkunden in Deutschland im Umlageverfahren weitergegeben. Stromsteuer (Ökosteuer) Im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurde die Stromsteuer am 1. April 1999 in Deutschland eingeführt. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV). Die Stromsteuer beträgt ab dem 1. Januar 2006 2,05 ct / kWh. Zusatzinformationen Gas Der Gasverbrauch (m3) wird mit einem geeichten Gaszähler gemessen und Grundsätzlich über das Zählwerk des Gaszählers ermittelt. Der Gasverbrauch ist die Differenz der Zählerstände zwischen Beginn und Ende der Abrechnungsperiode (in der Regel zwölf Monate). Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf dem Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird. Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Gas enthalten ist, und wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt. Multipliziert man den Gasverbrauch, die Zustandszahl und den Abrechnungsbrennwert miteinander, ergibt sich die verbrauchte Thermische Energie. Sie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und nach den Preis-/Tarifstrukturen des jeweiligen Lieferanten zur Abrechnung herangezogen. Wir liefern in unserem Netzgebiet fast ausschließlich Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von ca. 9,6 – 10,3 kWh/m3. In Westhofen beträgt der Brennwert des von uns gelieferten Erdgases der Gruppe H ca. 11 – 11,5 kWh/m3. E = Vb ✕ z ✕ Hs, eff z = z = Zustandszahl Vn = Normvolumen [m3] Vb = Betriebsvolumen [m3] Vn Vb Tn Pn Teff = Tn Teff ✕ p pn = Normtemperatur 273,15 K = Normdruck = 1.013,25 mbar = 15°C + 273,15 K = 288,15 K Zusatzinformationen Wasserbereich E Hs, eff p = Thermische Energie [kWh] = Abrechnungsbrennwert [kWh/m3] = pamb + peff [mbar] pamb pamb H Peff = = = = Luftdruck am Gaszähler [mbar] 1.016 – (0,12 ✕ H/m) [mbar] zugeordnete Höhe der Messstelle [m] Überdruck [mbar] Wasserentnahmeentgelt Das Wasserentnahmentgeltgesetz trat am 1. Februar 2004 in Kraft. Es wird für das Entnehmen von Wasser aus Gewässern (Grundwasser und oberirdische Gewässer) erhoben, sofern dieses Wasser einer Nutzung zugeführt wird. Das Entgelt bemisst sich nach der entnommenen Wassermenge und beträgt ab dem 26. Juli 2011, 4,5 Cent pro m3, zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer. Stand 09.01.2013 Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die Thermische Energie berechnet sich auf Basis des Gasverbrauchs, wozu das gemessene Betriebsvolumen in das Normvolumen umgerechnet und mit dem Abrechnungsbrennwert multipliziert wird. Die Umrechnung von Betriebsvolumen auf Normvolumen erfolgt mittels der Zustandszahl (z). Hierbei werden Gasdruck und Gastemperatur zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Allgemeine Informationen Konzessionsabgabe Die Stadtwerke Schwerte nutzen öffentliche Straßen, Wege und Plätze, um ihre Strom- Gas- oder Wasserleitungen zu ihren Kunden zu verlegen und zu betreiben. Hierfür entrichten die Stadtwerke Schwerte Gebühren in gesetzlich festgelegter Höhe an die Stadt Schwerte – die sogenannte Konzessionsabgabe. Zählpunkt Der Zählpunkt kennzeichnet eine Verbrauchsstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im Energienetz. Der Zählpunkt ist nicht mit der Zählernummer identisch, da der Zähler gewechselt werden kann. Code-Nummer Netzbetreiber Die Codenummer-Netzbetreiber dient der eindeutigen Identifizierung der einzelnen Netzbetreiber in Deutschland. Rechnen Sie selbst Auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung haben wir Ihren zukünftig zu erwartenden Abschlagsbetrag festgesetzt. Wünschen Sie einen anderen Abschlagsbetrag, dann wenden Sie sich an unser Beraterteam im Kundenzentrum der Stadtwerke Schwerte, in der Bahnhofstraße 11, Montags bis Freitags, von 8 bis 18 Uhr, telefonisch unter 0 23 04 - 203 222 oder im Internet unter www.ruhrpower.de. Um Ihren Abschlagsbetrag genauer zu ermitteln, können Sie gerne unser vereinfachtes Rechenmodell verwenden. Hier haben Sie die Möglichkeit, mit Ihren Mengenerwartungen für das kommende Jahr und den aktuellen Preisen ihren Abschlag selbst zu errechnen. Strom* + x Menge (kWh) Arbeitspreis :11 = Grundpreis Abschlag Den Arbeitpreis und den Grundpreis für 2013 finden Sie auf dem Preisblatt Strom. Gas* + x Menge (kWh) Arbeitspreis :11 = Grundpreis Abschlag Den Arbeitpreis und den Grundpreis für 2013 finden Sie auf dem Preisblatt Gas. Wasser* (Standardzähler 3 – 5 m3) x Menge (m ) 3 1,67 Euro/m3 Arbeitspreis + 184,04 Euro :11 = Grundpreis Abschlag * Bruttopreise Ruhrpower-Pakete Die Ruhrpower-Rabatte werden auf dem reinen Vertriebspreis gewährt. Dieser wird wie folgt berechnet (Beispielrechnung): Abrechnung Strom nach Tarif Ruhrpower XXL Nettobetrag 893,34 EUR Entgelt für den Netzzugang inkl. der KA und der KWK, Umlage § 19 - 310,54 EUR Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung - 24,19 EUR Stromsteueranteil - 81,74 EUR EEG-Abgabe - 142,99 EUR Basissumme Ruhrpower-Paket (reiner Vertriebspreis) Rabatt Ruhrpower-Paket XXL (7 %) Rabatte: XXS, XS und S (3 %), M, L uns XL (5 %), XXL (7 %) Noch Fragen? Mehr Informationen erhalten Sie im Kundenzentrum der Stadtwerke Schwerte, Bahnhofstraße 11, Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr, telefonisch unter 0 23 04 - 203 222 oder im Internet unter www.ruhrpower.de 333,88 EUR 23,37 EUR