Vereinbarung über die Durchführung des

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Lieferant Name
Strasse
PLZ Ort
Nürnberg,
Vereinbarung über die Durchführung des Gutschriftsverfahren
zwischen Bühler Motor GmbH, Anne-Frank-Strasse 33-35, 90459 Nürnberg
und
Lieferant, Strasse, PLZ Ort
Lieferanten-Nr.:
Finanzamt:
Steuernummer:
UID-Nr.:
Sowohl der Lieferant als auch die Bühler Motor GmbH sind in der Lage, aufgrund
eigener Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen im Gutschriftsverfahren
abzurechnen.
Nachdem ………….. die nötigen Vorkehrungen getroffen hat wird hiermit zwischen
den Parteien vereinbart, dass die Abrechnungslast für alle Lieferungen ab dem
Eintreffdatum XX.XX.XXXX auf die Bühler Motor GmbH übertragen wird und die
Lieferungen ab diesem Zeitpunkt per Gutschrift im Sinne § 14 (2) S. 2 UStG
abgerechnet werden. Der Empfänger der Leistung erhält keine Rechnung mehr. Mit
der Unterschrift dieses Vertrages erkennt der Lieferant das Gutschriftsverfahren an,
ohne dass es einer Änderung in den Rahmenverträgen oder anderen
Vereinbarungen mit der Bühler Motor GmbH bedarf.
Die Bühler Motor GmbH wird beim Finanzamt Nürnberg mit der Steuernummer
241/122/81599 (UID-Nr: DE 133516477) sowie im HRB 258 geführt.
……………, am XX.XX.XXXX
Nürnberg, am XX.XX.XXXX
……………………………………
…………………………………....
rechtsverbindliche Unterschrift/Firmenstempel
rechtsverbindliche Unterschrift/Firmenstempel
Bühler Motor GmbH
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Informationen zum
Gutschriftverfahren
Bühler Motor GmbH
Stand: 31.01.2008
Inhalt
1. Grundsätze und Ziele
2. Vorteile des Gutschriftsverfahrens
3. Information zur Abrechnung
4. Steuerliche Aspekte
5. Zollrecht
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1. Grundsätze und Ziele
Bühler Motor GmbH beabsichtigt bei der Abrechnung von Produktionsmaterial sowie
andere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe moderne Verfahren einzusetzen, um die
Geschäftsbeziehungen zu den Lieferanten zu intensivieren und für beide Seiten
störungsfreier und kostensparend zu gestalten.
Unser Ziel ist es, dies mit Einführung des Gutschriftsverfahrens zu erreichen und
optimal mit den Lieferanten zusammenzuarbeiten.
2. Vorteile des Gutschriftsverfahren
Für den Lieferanten
-
Wegfall der Versendung von Rechnungen
-
Einsparung von Papier- und Portokosten
-
Erhebliche Reduzierung des Mahnwesen
-
Verbesserung der Finanzplanung durch regelmäßigen Eingang der
Gutschriftsverfahren
-
Termingerechte Zahlung der Wareneingänge
-
Schnellere zeitnahe Information über Differenzen
-
Vereinfachung der Zusammenstellung der monatlich abzuführenden
Umsatzsteuer durch vorhandene Gutschriften
Für Bühler Motor GmbH
Einsparung von Verwaltungsarbeiten durch Wegfall des Rechnungseingangs, der
Verteilung und Aufbereitung, Buchung und Archivierung
Erhebliche Reduzierung von Preisdifferenzen, da Bewertung des Wareneingangs
und der Gutschrift mit gleichem Preis
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3. Information zur Abrechnung
-
die Gutschrift erfolgt zweimal wöchentlich und am ersten Arbeitstag des
Folgemonats
der Lieferant erhält am Gutschriftsabruftermin die Gutschrift.
Dateninhalt der Anzeige:
- Adresse des Lieferanten
- Laufende Nummer der Gutschrift
- Lieferantennummer
- Erstellungsdatum
- Lieferscheinnummer
- Lieferdatum
- Materialnummer/Bezeichnung der Ware
- Menge / Einheit
- Preis / Einheit
- Nettowert
- Betrag
- Mehrwertsteuersatz
- Mehrwertsteuerbetrag
- Bruttobetrag
- Steuernummer
- USt-ID beidseitig außer Drittland
Dieser Inhalt entspricht den Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen
Buchungsbelegs und muss nicht unterzeichnet werden.
Der Lieferant gleicht anhand dieser Anzeige die Gutschrift mit seinen Daten ab und
wendet sich bei Rückfragen an den zuständigen Sachbearbeiter.
Voraussetzungen zur Teilnahme am Gutschriftsverfahren ist die Unterzeichnung der
Teilnahmeerklärung, das Beginndatum wird zwischen Lieferant und Bühler Motor
vereinbart.
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4. Steuerliche Aspekte
Die umsatzsteuerliche Behandlung basiert auf den § 14(2) S. 2 UStG i. V. mit
Abschnitt R184 UStR
Die Rechnung des Lieferanten kann durch eine Gutschrift des
Leistungsempfängers ersetzt werden, wenn der Empfänger der Gutschrift zum
gesonderten Ausweis der Steuer berechtigt ist, die Abrechnungslast
vertraglich auf den Leistungsempfänger (Bühler) übertragen wird, die
Gutschrift die in § 14 (1) S. 2 UStG geforderten Unterlagen enthält und dem
Lieferanten zugesandt wird. Sowohl der Lieferant als auch Bühler müssen
aufgrund eigener Geschäftsunterlagen abrechnen können.
Der Lieferant ist nach wir vor verpflichtet, die auf die im Monat ausgeführten
Lieferungen anfallende Umsatzsteuer fristgerecht an sein Finanzamt abzuführen.
Statt eigener Rechnung verwendet er die Gutschrift der Bühler Motor GmbH.
Für Material, das zum Monatsende in Transit (auf dem Transportweg) ist und daher
noch nicht von Bühler als Wareneingang verbucht wurde, muss der Lieferant eigene
Berechnungen für seine MWST - Ermittlung zu dem betreffenden Monat anstellen.
Der Lieferant kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich
aufgrund seiner Warenausgänge seine Umsätze ermitteln und der monatlichen
Umsatzsteuererklärung zugrundelegen.
In diesem Fall dienen die Bühler - Gutschriftsanzeigen der Kontrolle der Lieferanten Forderungskonten und sind damit Bestandteil der Lieferantenbuchführung und
unterliegen somit den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.
5. Zollrechliche Voraussetzungen
Ausländische Lieferanten müssen wie bisher für die zollrechtliche Abwicklung die
entsprechenden Zollpapiere und die Handelsrechnung der Lieferung beifügen.
Die Zusendung einer Handelsrechnung für Abrechnung an Bühler entfällt.
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