Im Dialog

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Im Dialog
380-Kilovolt-Leitung von Simbach nach St. Peter
(bis zur österreichischen Landesgrenze)
TenneT im Dialog
TenneT ist Europas
erster grenzüberschreitender Übertragungsnetzbetreiber.
Wir sind für den Betrieb, die Instandhaltung und die
weitere Entwicklung des Stromübertragungsnetzes
in großen Teilen Deutschlands und den Niederlanden verantwortlich und sorgen für eine verlässliche
und sichere Stromversorgung – 24 Stunden am Tag,
365 Tage im Jahr. Deshalb investieren wir mehr als
je zuvor in die Erweiterung des Höchstspannungsnetzes – auch in neue Verbindungen ins benachbarte Ausland. Darüber hinaus sind wir als Höchstspannungsnetzbetreiber verantwortlich für den
Anschluss von Kraftwerken an unser Stromnetz.
Durch den Umbau der Energieversorgung von einem
fossil- und kerntechnikdominierten Energiemix hin
zu erneuerbaren Energien werden alle Übertragungsnetzbetreiber, so auch TenneT, vor gewaltige
Herausforderungen gestellt. Um das notwendige
Zusammenspiel von Windenergieanlagen im Norden
und Pumpspeicherkraftwerken im Alpenraum zu gewährleisten, müssen große Teile der bestehenden
Stromnetze aus- und neugebaut werden. Konkret
ist für die 220-Kilovolt-Verbindungen von Altheim
(Raum Isar) über Pirach und Simbach nach St. Peter in Oberösterreich, die heute schon teilweise an
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der Kapazitätsgrenze betrieben werden, mit einer erheblichen Steigerung des Stromtransports zu rechnen. Dem tragen TenneT und der österreichische
Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid AG
Rechnung, indem ein Neubau in 380-kV-Technik
vorgesehen ist.
Zusätzlich wurde TenneT erstmals im Dezember
2007 von der OMV Kraftwerk Haiming GmbH kontaktiert, um den Netzanschluss für ihr in Haiming
geplantes Gas-Kombikraftwerk zu realisieren.
Daraufhin hat TenneT ein geeignetes technisches
Konzept zum Anschluss des Kraftwerkes an das
Höchstspannungsnetz erarbeitet. In Abstimmung
mit OMV und der Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, wurde Simbach als Anschlusspunkt
des Kraftwerks an das Höchstspannungsnetz im
Dezember 2008 festgelegt.
Zur Verbindung des Kraftwerks mit dem TenneTUmspannwerk in Simbach am Inn plant die OMV
eine Anschlussleitung von Haiming nach Simbach.
Diese Planung liegt in der Verantwortung und im
künftigen Besitz der OMV. TenneT ist für den Bau
einer geeigneten Schaltanlage in Simbach und die
weitere Einspeisung der Kapazität ins Höchstspannungsnetz zuständig. Dafür ist neben der Schaltanlage in Simbach auch der Neubau einer Höchstspannungsleitung nach St. Peter notwendig, um
die Energie ins europäische Stromnetz einspeisen
zu können. TenneT ist bis zur österreichischen Landesgrenze am Inn zuständig. Die Weiterführung von
der Landesgrenze zum Umspannwerk in St. Peter
in Oberösterreich erfolgt in enger Abstimmung
durch Austrian Power Grid AG.
Der Abschnitt zwischen Simbach und St. Peter ist
ein Teilabschnitt der gesamten 380-kV-Verbindung
zwischen Altheim (Raum Isar) und St. Peter und
wird zum Anschluss des Kraftwerks lediglich zeitlich
vorgezogen. Somit ermöglicht TenneT den unverzüglichen Netzanschluss des Kraftwerks mit einer
elektrischen Leistung von etwa 850 Megawatt. Der
Ausbau gewährleistet zudem die sichere Versorgung des bayrischen Chemiedreiecks und stellt einen Schritt zur Stärkung des Strombinnenmarktes
an der Grenze Deutschland/Österreich dar.
Wir von TenneT verfolgen bei der Netzentwicklung
immer das Prinzip der Netzoptimierung und -verstärkung bevor wir den Weg des Netzausbaus beschreiten. Doch für den zusätzlich zu transportierenden
Strom können keine weiteren Kapazitäten mehr ohne den Neubau einer Leitung geschaffen werden.
Unser Ziel ist es, Planung und Bau mit möglichst
geringen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
durchzuführen. Bei der Trassierung wird daher eine
weitgehende Bündelung mit bereits bestehenden
Freileitungen oder Verkehrswegen (Autobahnen,
Bundesstraßen) angestrebt. Eine Querung von
Wäldern und wertvollen Gebieten für Natur und
Landschaft wird auf Bereiche beschränkt, in denen
eine entsprechende Trassenführung auf Grund der
Trassenbündelung oder zur Vermeidung anderer erheblicher Raumkonflikte unumgänglich ist.
Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, dieses
Projekt im sachlichen Dialog mit allen Beteiligten
zu realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Mayr
Projektleiter
TenneT TSO GmbH
Mai 2011
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Leitungsbauprojekte in Deutschland
AudorfHamburg/Nord, 45 km
Anschluss Büttel, 3 km
Stade-Dollern, 20 km
Hamburg/NordDollern, 45 km
Dörpen WestNiederrhein, 30 km
(Abschnitt TenneT)
GanderkeseeSt. Hülfe, 60 km
Wahle-Mecklar,
190 km
Altenfeld-Redwitz,
25 km (Abschnitt
TenneT)
Bayreuth
Altheim (Raum Isar)St.Peter, 100 km (bis
Landesgrenze, inkl.
Abschnitt Simbach)
Windenergie, neue Kraftwerke
und e
­ uropäischer Stromhandel brauchen den zügigen
Ausbau des Stromnetzes.
Simbach-St.Peter,
11 km
(bis Landesgrenze)
Detailkarten auf Seite 12-13
4
Altheim (Raum Isar)-SimbachSt. Peter
B 299
B 15
A 92
Landshut
Altheim
Freileitungen
220-kV-Leitung Altheim-St. Peter
220-kV-Leitung Anschluss nach Pirach
380-kV-Leitung Simbach-St. Peter
380-kV-Leitung von OMV
380-kV-Leitung Offenhofen-Isar
B 20
Isar
Landau
Freising
Isar
A 92
Passau
Verwaltungsgrenzen
Landshut
Landesgrenze
Landkreisgrenzen
B 15
Vilsburg
B 388
Rottal-Inn
B 12
B 388
Tann
Altötting
Erding
Mühldorf am Inn
Simbach
Julbach
Inn
A 94
B 12
Kirchdorf
Altötting
Ottenhofen
Braunau
St. Peter
Haiming
Pirach
Ebersberg
B 299
Burghausen
Salzach
Verantwortungsbereich der APG
Traunstein
B 304
Rosenheim
Österreich
B 20
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Hintergrund und Notwendigkeit
Warum muss überhaupt eine neue
380-kV-Leitung zwischen Deutschland
und Österreich gebaut werden?
System Operators for Electricity) und im europäischen Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan enthalten.
Die Übertragungskapazitäten der 220-kV-Leitungen
zwischen Deutschland und Österreich sind in zunehmendem Maße ausgeschöpft. Zukünftig wird
von einem weiteren Anstieg zu transportierender
Energie ausgegangen.
Warum ist der Bau der 380-kV-Leitung
zwischen Simbach und St. Peter notwendig?
Gemäß des Nationalen Aktionsplans ist in Deutschland bis zum Jahr 2020 ein Ausbau der Windenergieanlagen von rund 27.000 auf 46.000 Megawatt und ein Ausbau der Photovoltaikanlagen von
16.000 auf 52.000 Megawatt geplant. Durch diesen
zunehmenden Ausbau von Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien in Deutschland sowie die
Errichtung von zahlreichen neuen Pumpspeicherbzw. Gas-Kombikraftwerken in Österreich wird es
eine deutliche Zunahme der Austauschleistung
zwischen Deutschland und Österreich geben. Denn
das Zusammenspiel von Wind- und Solarenergieanlagen, Pumpspeicherkraftwerken und schnell regelbaren Gas-Kombikraftwerken bietet hohe energiewirtschaftliche Synergien.
Die Notwendigkeit der 380-kV-Leitung Altheim
(Raum Isar)-St. Peter wird in der European Wind
Integration Study (EWIS) nachgewiesen. EWIS ist
eine Initiative der europäischen Übertragungsnetzbetreiber in Zusammenarbeit mit der Europäischen
Kommission. Diese Studie wurde im Frühjahr 2010
veröffentlicht. Hier wird der Ausbau der Übertragungskapazität zwischen Deutschland und Österreich für das Funktionieren des Binnenmarkts und
zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs der Stromnetze als erforderlich bezeichnet.
Darüber hinaus ist die 380-kV-Leitung Altheim
(Raum Isar)-St. Peter im UCTE-Transmission
Development Plan 2008 (seit 2009 der Verband
ENTSO-E European Network of Transmission
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TenneT ist als Netzbetreiber nach den Vorgaben des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dazu verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges
Energieversorgungsnetz zu gewährleisten. Durch
dieses Gesetz ist TenneT dafür verantwortlich, das
Stromnetz bei Bedarf auszubauen, um die Zuverlässigkeit des Netzes und die Versorgungssicherheit
gewährleisten zu können.
Der rasant fortschreitende Umbau der elektrischen
Energieversorgung von einem fossil- und kerntechnikdominierten Energiemix hin zu erneuerbaren
Energien zieht Leistungstransporte in Nord-SüdRichtung nach sich, die die Kapazität der 220-kVLeitungsverbindungen zwischen Altheim (Raum
Isar), Pirach, Simbach und St. Peter bei weitem
übersteigen werden.
Zusätzlich plant die OMV Kraftwerk Haiming GmbH
die Errichtung und den Betrieb eines Gas-Kombikraftwerks mit einer elektrischen Leistung von etwa
850 Megawatt im Industriegebiet der Gemeinde
Haiming. Neu errichtete Kraftwerke dieser Größenordnung müssen gemäß der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (Kraft NAV) in das 380-kV-Netz
eingebunden werden. Zudem ist das bestehende
Netz für die Einspeisung der Energie in das Stromnetz nicht ausgelegt und muss deshalb erweitert
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen hat
die OMV für die Netzanbindung des geplanten
Kraftwerks bis zum festgelegten Einspeisepunkt in
Simbach eine Kraftwerksanschlussleitung zu bauen.
Als Netzbetreiber ist TenneT verpflichtet, das Über-
tragungsnetz für die Aufnahme der zusätzlichen
Leistung entsprechend auszubauen. Deswegen
plant TenneT die Errichtung einer 380-kV-Verbindung zwischen Simbach und der deutsch-österreichischen Landesgrenze am Inn. Die Weiterführung
von der Landesgrenze zum Umspannwerk St. Peter
in Oberösterreich erfolgt in enger Abstimmung
durch den österreichischen Netzbetreiber Austrian
Power Grid AG.
Wieso wurde Simbach als Netzverknüpfungspunkt für den Kraftwerksanschluss der OMV festgelegt?
Der Anschluss neuer Kraftwerke ist in Deutschland
mittels der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
(KraftNAV) geregelt. Darin ist festgelegt, dass der
Netzbetreiber einen technisch geeigneten Anschlusspunkt für ein Kraftwerk benennen muss.
Dabei hat der Netzbetreiber grundsätzlich auf die
Effizienz der Maßnahmen zu achten, um nach Genehmigung durch die Regulierungsbehörde, der
Bundesnetzagentur, den Netzkunden ein möglichst
günstiges Netz zur Verfügung zu stellen.
Der Kraftwerksbetreiber wiederum muss eine eigene
Anschlussleitung zum Anschlusspunkt bauen. Dieser Anschlusspunkt sollte im Rahmen der zeitlichen
Vorgaben des Kraftwerksbetreibers fertig gestellt
werden.
Die Kapazität des bestehenden 220-kV-Anschlusses in Pirach ist nicht ausreichend, um die Energie
des neuen Kraftwerks aufzunehmen. Da in Simbach
bereits jetzt große Mengen Strom eingespeist werden, kann hier der Anschluss des Kraftwerks schneller vollzogen werden. In Abstimmung mit der OMV
und der Bundesnetzagentur wurde dementsprechend
Simbach als Anschlusspunkt des Kraftwerks an das
Höchstspannungsnetz im Dezember 2008 festgelegt.
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8
Was ist mit den bestehenden 110-kVLeitungen, warum werden diese nicht
genutzt?
Die bestehende 110-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Pirach und dem Umspannwerk Simbach
ist im Besitz der E.ON Netz GmbH. Die Kapazität
dieser Leitung reicht für die Kraftwerkskapazität
nicht aus. Für eine etwaige Trassenbündelung zwischen Haiming und Simbach sind die OMV und
E.ON Netz verantwortlich.
Gibt es keine andere Variante mit
schon bestehenden Leitungen?
TenneT hat der Bundesnetzagentur auch alternative
Untervarianten vorgestellt. Es wurde beispielsweise
überprüft, ob das Kraftwerk an die bestehende
220-kV-Schaltanlage Pirach angeschlossen werden
kann, oder ob die Leistung auf die 220-kV-Knoten
Simbach und Pirach aufgeteilt werden kann. Diesen
Konzepten wurde die zukunftsträchtigere Errichtung
einer 380-kV-Verbindung zwischen Simbach und
St. Peter mit einem Anschluss des Kraftwerkes an
eine neu zu errichtende 380-kV-Schaltanlage in
Simbach gegenübergestellt und von der Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, letztlich
favorisiert. Mit der geplanten 380-kV-Freileitung im
Sinne eines ganzheitlichen Netzkonzeptes kann der
mittelfristig benötigte internationale Netzausbau
zwischen Oberösterreich und Deutschland effizient
verbunden werden.
Sind weitere Leitungen in der Region
geplant?
Eine neue 380-kV-Verbindung zwischen den beiden
Umspannwerken Altheim (Raum Isar) und St. Peter
am Hart verhindert einen absehbaren Engpass zwischen Deutschland und Österreich. Der Abschnitt
Simbach-St. Peter kann in das in Planung befindliche Großprojekt Altheim (Raum Isar)-St. Peter
integriert werden. Da mit einer Realisierung bis Altheim jedoch nicht vor 2020 zu rechnen ist, wird die
Leitung von Simbach bis zur österreichischen Landesgrenze im Zuge der notwendigen Einspeisung
zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten bereits vorab
neu gebaut. Es werden aber insgesamt alle 220-kVLeitungen auf 380 kV umgestellt. Darüber hinaus
gibt es keine weiteren Planungen.
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Genehmigungsverfahren
1. Raumordnungsverfahren
2. Planfeststellungsverfahren
Für die Genehmigung der 380-kV-Leitung SimbachSt. Peter wird in einem ersten Schritt ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hierbei wird die
Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen und
Grundsätzen der Raumordnung geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Themen Immissionsschutz und Siedlungsentwicklung, Natur- und
Landschaftsschutz sowie Freiraumnutzung und Erholung gelegt.
Die eigentliche Genehmigung der Leitung findet
im anschließenden Planfeststellungsverfahren statt.
Hier wird der Trassenverlauf im Detail festgelegt.
Das Verfahren sieht eine direkte Beteiligung von
Privatpersonen vor. Bei einem von der Behörde
festgesetzten Erörterungstermin werden sowohl
die Stellungnahmen der TöB als auch der privaten
Einwender mit TenneT als Projektträger diskutiert.
Auf diese Weise wird ein Interessenaustausch zwischen allen Beteiligten sichergestellt.
Für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens
ist die Regierung von Niederbayern verantwortlich.
Im Laufe des Verfahrens werden die betroffenen
Kreise und Kommunen und weitere Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt.
Anerkannte Verbände können ebenso beteiligt werden. Möchten Privatpersonen in dem Raumordnungsverfahren Einfluss nehmen oder ihre Belange
einbringen, haben sie Gelegenheit, sich schriftlich
bei den Gemeinden zu äußern. Der Interessenaustausch dient der Abwägung der Landesplanungsbehörde über die aus umweltplanerischen und
wirtschaftlichen Gesichtspunkten konfliktärmste
Variante.
Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses,
der den Trassenverlauf und die Maststandorte im
Detail festlegt, kann mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden.
Im Ergebnis steht die Landesplanerische Feststellung bzw. Landesplanerische Beurteilung, die –
soweit die Vereinbarkeit festgestellt werden kann –
einen Trassenkorridor und weitere Maßgaben zur
Beachtung im Rahmen eines nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens festschreibt.
Planungsstufe
Ergebnis
1. Trassenvoruntersuchung
Grobkorridor
2. Raumordnungsverfahren
(ROV)
Trassenkorridor
3. Planfeststellungsverfahren
liniengenaue Trasse
(PFV)
mit Maststandorten
Stand Mai 2011 im Verfahrensablauf
10
Trassenplanung
Wie wird die Trasse geplant?
1. Schritt: Raumwiderstandsanalyse als Grobplanung
In einem ersten Schritt werden in einer großräumigen so genannten Raumwiderstandsanalyse die
möglichen Konflikte zwischen Raumnutzungen und
einer Höchstspannungsleitung geprüft. Ziel dabei ist
es, unter Umweltgesichtspunkten mögliche Trassenkorridore zu bestimmen. Besonders konfliktträchtige Räume können dabei erkannt und für die
weitere Trassensuche frühzeitig ausgeschlossen
werden. Dabei fließen Kriterien wie Schutzgebiete
für Natur, Landschaft und Erholung, Waldflächen
sowie Siedlungsflächen und ihr Umfeld in die Bewertung ein.
2. Schritt: Entwicklung von Planungskorridoren
Bei der Festlegung des Grobverlaufs der verschiedenen Varianten und Untervarianten wird der Umgehung von Siedlungsbereichen und ihres nahen
Wohnumfeldes besondere Bedeutung beigemessen. Des Weiteren bestimmen insbesondere die
Bündelung mit bereits bestehenden Freileitungen,
Verkehrswegen oder anderen liniengebundenen
Infrastruktureinrichtungen die Entwicklung der
Planungskorridore, mit dem Ziel, die neue Trasse
weitestgehend an die vorhandene Infrastruktur
anzulehnen.
3. Schritt: Vergleich der Planungskorridore
Im Anschluss werden die ermittelten großräumigen
Korridore näher betrachtet, hinsichtlich möglicher
Konfliktschwerpunkte bewertet und auf dieser
Grundlage ein Variantenvergleich durchgeführt.
Ergebnis:
In den Raumordnungsunterlagen wird ein Vorschlag
für eine aus umweltplanerischer und raumrelevanter
Sicht zu favorisierende Variante gemacht. Die Trassenvarianten werden als 1.000 Meter breiter Planungskorridor dargestellt. Hierbei handelt es sich
nur um den Grobverlauf der Leitung, der für die
umweltfachliche Bewertung verwendet wird und
nicht den abschließenden Trassenverlauf festlegt.
Diese Festlegung kann erst im Rahmen eines sich
anschließenden Planfeststellungsverfahrens fixiert
werden. Die Abwägung zwischen den räumlichen
Varianten und Entwicklung der raumordnerisch
günstigsten Variante erfolgt abschließend auch auf
Basis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange durch die Genehmigungsbehörde.
Siehe Karte auf Seite 13
Siehe Karte auf Seite 12
11
Entwicklung von Planungskorridoren
12
Varianten für das
Raumordnungsverfahren
13
Technik
Bei einem Leitungsbau stehen grundsätzlich zwei
technische Varianten zur Verfügung: Freileitungen
und Erdkabel. Für 380-kV-Höchstspannungsleitungen werden üblicherweise Freileitungen eingesetzt,
da diese sowohl dem internationalen Stand der
Technik als auch der internationalen betrieblichen
Praxis entsprechen.
Wie wird die Leitung
aussehen?
Die Masten für die neue
380-kV-Leitung sollen in so
genannter Donaubauweise
(benannt nach dem eingesetzten Masttyp Donau) errichtet
werden und tragen je zwei
380-kV-Stromkreise mit je drei
Leiterseilbündeln. An der Mastspitze befindet sich ein Blitzschutzseil. Die Masten sind im
Regelfall etwa 50 Meter hoch,
in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können
die Masthöhen variieren. Sollten
das Raumordnungs- oder das
Planfeststellungsverfahren die
Möglichkeit zur Minderung von
Konflikten durch Wahl anderer
Mastbilder ergeben, werden
auch diese eingesetzt.
Wird eine Erdverkabelung zum Einsatz
kommen?
Bei Planungen von Höchstspannungsleitungen wird
vielfach die Verwendung von Erdkabeln diskutiert.
Der Bundesgesetzgeber hat diese Diskussion aufgenommen und vier Pilotvorhaben im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) benannt, bei denen
der Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz getestet werden
kann, darunter allerdings nicht das Projekt SimbachSt. Peter.
Das EnLAG bringt mit dem Begriff „Pilotvorhaben“
zum Ausdruck, dass der Einsatz von Erdkabeln
aktuell noch „getestet“ werden muss. Derzeit entsprechen Erdkabel im Höchstspannungsnetz mangels hinreichender betrieblicher Erfahrung nicht dem
Stand der Technik. Aufgrund der bei Verkabelungen
bestehenden technischen Unsicherheiten wollte der
Gesetzgeber daher zunächst die Möglichkeit schaffen, im Rahmen von Pilotvorhaben Erfahrungen mit
der Erdverkabelung in einem überschaubaren Rahmen zu sammeln und auszuwerten. Ohne diese
notwendigen Testerfahrungen in Bezug auf Systemauswirkungen und Zuverlässigkeit ist es derzeit
nicht zu verantworten, mögliche Risiken hinsichtlich
der Versorgungssicherheit einzugehen.
Um dieselbe Übertragungskapazität wie bei einer zweisystemigen Freileitung zu erreichen, müssen vier Kabelsysteme mit je drei Kabeln verlegt werden. Breite im Bau:
ca. 45 Meter, im Betrieb: ca. 15 Meter.
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Werden die Grenzwerte für elektrische
und magnetische Felder eingehalten?
Leitungen sind stromdurchflossene Leiter, die elektrische und magnetische Felder erzeugen. Derartige
Felder kommen auch in der Natur vor. Beispiele
hierfür sind das Erdmagnetfeld und das bei Gewittern auftretende elektrische Feld. In der Nähe elektrischer Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder
Haartrockner begegnen sie uns im Alltag.
Ein elektrisches Feld umgibt jeden spannungsführenden Leiter, ohne dass dort Strom fließen
muss. Mit anderen Worten: Jeder Körper, der elektrisch geladen ist, erzeugt auch ein elektrisches
Feld. Je höher die Spannungsebene, desto größer
ist auch das elektrische Feld.
Bewegte elektrische Ladungen hingegen erzeugen
zusätzlich zum elektrischen ein magnetisches Feld.
Dadurch ist jeder stromdurchflossene Leiter auch
von einem Magnetfeld umgeben.
Die Größe des Magnetfeldes ist von der Stärke des
Stromflusses abhängig. Je mehr Strom fließt, desto
größer ist das magnetische Feld. Die Stärke dieser
Felder nimmt mit zunehmendem Abstand zum Leiter rapide ab.
Bei Freileitungen treten daher die höchsten Feldstärken unmittelbar unter der Leitung auf, dort, wo der
Abstand des Leiterseils zum Boden am kleinsten ist.
Das ist in der Regel in der Mitte zwischen zwei Masten.
Bei Erdkabeln wird durch die metallische Ummantelung das elektrische Feld abgeschirmt. Das magnetische Feld lässt sich jedoch nicht abschirmen und
kann über den Kabeln höhere Werte erreichen als
unter Freileitungen bei gleicher Stromstärke.
Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken hat der Gesetzgeber Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder festgelegt. Das Bundesamt für Strahlenschutz beobachtet
laufend die internationalen Forschungen und passt
im Bedarfsfall ihre Grenzwertempfehlungen dem
neuesten Stand der Technik an. Als Grenzwerte zum
Schutze des Menschen vor Niederfrequenzanlagen
wie Höchstspannungsleitungen gelten laut 26. Bundesimmissionsschutzverordnung
für die magnetische Flussdichte 100 Mikrotesla (µT)
und für die elektrische Feldstärke 5 Kilovolt pro Meter
(kV/m). Diese vorgeschriebenen Grenzwerte werden für
die geplante Leitung sicher
eingehalten und für das magnetische Feld sogar deutlich
unterschritten. Laut Bundesamt für Strahlenschutz ist
nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand bei
Einhaltung dieser Grenzwerte
der Gesundheitsschutz der
Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet.
Was ist, wenn mein Grundstück
in Anspruch genommen wird?
Die Grundstücke, die durch den im Planfeststellungsverfahren festgelegten Trassenverlauf in
Anspruch genommen werden müssen, bleiben
grundsätzlich im Eigentum der bisherigen Besitzer.
TenneT entschädigt die Eigentümer für die Nutzung
der Grundstücke. Das Recht der Grundstücksnutzung wird per „beschränkte persönliche Dienstbarkeit“ gesichert und im Grundbuch eingetragen.
Ein Grunderwerb durch TenneT erfolgt nicht.
Während der Bauzeit lassen sich kurzzeitige Einschränkungen und Beeinträchtigungen auf Zufahrtsund Bauflächen nicht vermeiden. Selbstverständlich
ist es unser Ziel, den Bauablauf so zu gestalten,
dass möglichst wenig zusätzliche Flächen benötigt
und Störungen der landwirtschaftlichen Nutzung so
gering wie möglich gehalten werden. Für eventuelle
Schäden und Ertragsausfälle wird in jedem Fall eine
Entschädigung gezahlt.
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TenneT ist der erste grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber
für Strom in Europa. Mit ungefähr 20.000 Kilometern an Hoch- und
Höchstspannungsleitungen, 36 Millionen Endverbrauchern in den
Niederlanden und in Deutschland und über 1.800 Mitarbeitern gehören
wir zu den Top 5 der Netzbetreiber in Europa. Unser Fokus richtet sich
auf die Entwicklung eines nordwesteuropäischen Energiemarktes und
auf die Integration erneuerbarer Energie.
Taking power further
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Telefon 0921 915 40 94
Fax 0921 915 20 89
E-Mail [email protected]
Twitter@tennettso
www.tennet.eu
© TenneT
Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne ausdrückliche
Zustimmung der TenneT vervielfältigt oder auf
irgendeine andere Weise veröffentlicht werden.
Aus dem Inhalt des vorliegenden Dokuments können
keine Rechte abgeleitet werden.
Mai 2011
CE1036MA.DE1105
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