Im Dialog 380-Kilovolt-Leitung von Simbach nach St. Peter (bis zur österreichischen Landesgrenze) TenneT im Dialog TenneT ist Europas erster grenzüberschreitender Übertragungsnetzbetreiber. Wir sind für den Betrieb, die Instandhaltung und die weitere Entwicklung des Stromübertragungsnetzes in großen Teilen Deutschlands und den Niederlanden verantwortlich und sorgen für eine verlässliche und sichere Stromversorgung – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Deshalb investieren wir mehr als je zuvor in die Erweiterung des Höchstspannungsnetzes – auch in neue Verbindungen ins benachbarte Ausland. Darüber hinaus sind wir als Höchstspannungsnetzbetreiber verantwortlich für den Anschluss von Kraftwerken an unser Stromnetz. Durch den Umbau der Energieversorgung von einem fossil- und kerntechnikdominierten Energiemix hin zu erneuerbaren Energien werden alle Übertragungsnetzbetreiber, so auch TenneT, vor gewaltige Herausforderungen gestellt. Um das notwendige Zusammenspiel von Windenergieanlagen im Norden und Pumpspeicherkraftwerken im Alpenraum zu gewährleisten, müssen große Teile der bestehenden Stromnetze aus- und neugebaut werden. Konkret ist für die 220-Kilovolt-Verbindungen von Altheim (Raum Isar) über Pirach und Simbach nach St. Peter in Oberösterreich, die heute schon teilweise an 2 der Kapazitätsgrenze betrieben werden, mit einer erheblichen Steigerung des Stromtransports zu rechnen. Dem tragen TenneT und der österreichische Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid AG Rechnung, indem ein Neubau in 380-kV-Technik vorgesehen ist. Zusätzlich wurde TenneT erstmals im Dezember 2007 von der OMV Kraftwerk Haiming GmbH kontaktiert, um den Netzanschluss für ihr in Haiming geplantes Gas-Kombikraftwerk zu realisieren. Daraufhin hat TenneT ein geeignetes technisches Konzept zum Anschluss des Kraftwerkes an das Höchstspannungsnetz erarbeitet. In Abstimmung mit OMV und der Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, wurde Simbach als Anschlusspunkt des Kraftwerks an das Höchstspannungsnetz im Dezember 2008 festgelegt. Zur Verbindung des Kraftwerks mit dem TenneTUmspannwerk in Simbach am Inn plant die OMV eine Anschlussleitung von Haiming nach Simbach. Diese Planung liegt in der Verantwortung und im künftigen Besitz der OMV. TenneT ist für den Bau einer geeigneten Schaltanlage in Simbach und die weitere Einspeisung der Kapazität ins Höchstspannungsnetz zuständig. Dafür ist neben der Schaltanlage in Simbach auch der Neubau einer Höchstspannungsleitung nach St. Peter notwendig, um die Energie ins europäische Stromnetz einspeisen zu können. TenneT ist bis zur österreichischen Landesgrenze am Inn zuständig. Die Weiterführung von der Landesgrenze zum Umspannwerk in St. Peter in Oberösterreich erfolgt in enger Abstimmung durch Austrian Power Grid AG. Der Abschnitt zwischen Simbach und St. Peter ist ein Teilabschnitt der gesamten 380-kV-Verbindung zwischen Altheim (Raum Isar) und St. Peter und wird zum Anschluss des Kraftwerks lediglich zeitlich vorgezogen. Somit ermöglicht TenneT den unverzüglichen Netzanschluss des Kraftwerks mit einer elektrischen Leistung von etwa 850 Megawatt. Der Ausbau gewährleistet zudem die sichere Versorgung des bayrischen Chemiedreiecks und stellt einen Schritt zur Stärkung des Strombinnenmarktes an der Grenze Deutschland/Österreich dar. Wir von TenneT verfolgen bei der Netzentwicklung immer das Prinzip der Netzoptimierung und -verstärkung bevor wir den Weg des Netzausbaus beschreiten. Doch für den zusätzlich zu transportierenden Strom können keine weiteren Kapazitäten mehr ohne den Neubau einer Leitung geschaffen werden. Unser Ziel ist es, Planung und Bau mit möglichst geringen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durchzuführen. Bei der Trassierung wird daher eine weitgehende Bündelung mit bereits bestehenden Freileitungen oder Verkehrswegen (Autobahnen, Bundesstraßen) angestrebt. Eine Querung von Wäldern und wertvollen Gebieten für Natur und Landschaft wird auf Bereiche beschränkt, in denen eine entsprechende Trassenführung auf Grund der Trassenbündelung oder zur Vermeidung anderer erheblicher Raumkonflikte unumgänglich ist. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, dieses Projekt im sachlichen Dialog mit allen Beteiligten zu realisieren. Mit freundlichen Grüßen Andreas Mayr Projektleiter TenneT TSO GmbH Mai 2011 3 Leitungsbauprojekte in Deutschland AudorfHamburg/Nord, 45 km Anschluss Büttel, 3 km Stade-Dollern, 20 km Hamburg/NordDollern, 45 km Dörpen WestNiederrhein, 30 km (Abschnitt TenneT) GanderkeseeSt. Hülfe, 60 km Wahle-Mecklar, 190 km Altenfeld-Redwitz, 25 km (Abschnitt TenneT) Bayreuth Altheim (Raum Isar)St.Peter, 100 km (bis Landesgrenze, inkl. Abschnitt Simbach) Windenergie, neue Kraftwerke und e ­ uropäischer Stromhandel brauchen den zügigen Ausbau des Stromnetzes. Simbach-St.Peter, 11 km (bis Landesgrenze) Detailkarten auf Seite 12-13 4 Altheim (Raum Isar)-SimbachSt. Peter B 299 B 15 A 92 Landshut Altheim Freileitungen 220-kV-Leitung Altheim-St. Peter 220-kV-Leitung Anschluss nach Pirach 380-kV-Leitung Simbach-St. Peter 380-kV-Leitung von OMV 380-kV-Leitung Offenhofen-Isar B 20 Isar Landau Freising Isar A 92 Passau Verwaltungsgrenzen Landshut Landesgrenze Landkreisgrenzen B 15 Vilsburg B 388 Rottal-Inn B 12 B 388 Tann Altötting Erding Mühldorf am Inn Simbach Julbach Inn A 94 B 12 Kirchdorf Altötting Ottenhofen Braunau St. Peter Haiming Pirach Ebersberg B 299 Burghausen Salzach Verantwortungsbereich der APG Traunstein B 304 Rosenheim Österreich B 20 5 Hintergrund und Notwendigkeit Warum muss überhaupt eine neue 380-kV-Leitung zwischen Deutschland und Österreich gebaut werden? System Operators for Electricity) und im europäischen Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan enthalten. Die Übertragungskapazitäten der 220-kV-Leitungen zwischen Deutschland und Österreich sind in zunehmendem Maße ausgeschöpft. Zukünftig wird von einem weiteren Anstieg zu transportierender Energie ausgegangen. Warum ist der Bau der 380-kV-Leitung zwischen Simbach und St. Peter notwendig? Gemäß des Nationalen Aktionsplans ist in Deutschland bis zum Jahr 2020 ein Ausbau der Windenergieanlagen von rund 27.000 auf 46.000 Megawatt und ein Ausbau der Photovoltaikanlagen von 16.000 auf 52.000 Megawatt geplant. Durch diesen zunehmenden Ausbau von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland sowie die Errichtung von zahlreichen neuen Pumpspeicherbzw. Gas-Kombikraftwerken in Österreich wird es eine deutliche Zunahme der Austauschleistung zwischen Deutschland und Österreich geben. Denn das Zusammenspiel von Wind- und Solarenergieanlagen, Pumpspeicherkraftwerken und schnell regelbaren Gas-Kombikraftwerken bietet hohe energiewirtschaftliche Synergien. Die Notwendigkeit der 380-kV-Leitung Altheim (Raum Isar)-St. Peter wird in der European Wind Integration Study (EWIS) nachgewiesen. EWIS ist eine Initiative der europäischen Übertragungsnetzbetreiber in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Diese Studie wurde im Frühjahr 2010 veröffentlicht. Hier wird der Ausbau der Übertragungskapazität zwischen Deutschland und Österreich für das Funktionieren des Binnenmarkts und zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs der Stromnetze als erforderlich bezeichnet. Darüber hinaus ist die 380-kV-Leitung Altheim (Raum Isar)-St. Peter im UCTE-Transmission Development Plan 2008 (seit 2009 der Verband ENTSO-E European Network of Transmission 6 TenneT ist als Netzbetreiber nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dazu verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu gewährleisten. Durch dieses Gesetz ist TenneT dafür verantwortlich, das Stromnetz bei Bedarf auszubauen, um die Zuverlässigkeit des Netzes und die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Der rasant fortschreitende Umbau der elektrischen Energieversorgung von einem fossil- und kerntechnikdominierten Energiemix hin zu erneuerbaren Energien zieht Leistungstransporte in Nord-SüdRichtung nach sich, die die Kapazität der 220-kVLeitungsverbindungen zwischen Altheim (Raum Isar), Pirach, Simbach und St. Peter bei weitem übersteigen werden. Zusätzlich plant die OMV Kraftwerk Haiming GmbH die Errichtung und den Betrieb eines Gas-Kombikraftwerks mit einer elektrischen Leistung von etwa 850 Megawatt im Industriegebiet der Gemeinde Haiming. Neu errichtete Kraftwerke dieser Größenordnung müssen gemäß der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (Kraft NAV) in das 380-kV-Netz eingebunden werden. Zudem ist das bestehende Netz für die Einspeisung der Energie in das Stromnetz nicht ausgelegt und muss deshalb erweitert werden. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen hat die OMV für die Netzanbindung des geplanten Kraftwerks bis zum festgelegten Einspeisepunkt in Simbach eine Kraftwerksanschlussleitung zu bauen. Als Netzbetreiber ist TenneT verpflichtet, das Über- tragungsnetz für die Aufnahme der zusätzlichen Leistung entsprechend auszubauen. Deswegen plant TenneT die Errichtung einer 380-kV-Verbindung zwischen Simbach und der deutsch-österreichischen Landesgrenze am Inn. Die Weiterführung von der Landesgrenze zum Umspannwerk St. Peter in Oberösterreich erfolgt in enger Abstimmung durch den österreichischen Netzbetreiber Austrian Power Grid AG. Wieso wurde Simbach als Netzverknüpfungspunkt für den Kraftwerksanschluss der OMV festgelegt? Der Anschluss neuer Kraftwerke ist in Deutschland mittels der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) geregelt. Darin ist festgelegt, dass der Netzbetreiber einen technisch geeigneten Anschlusspunkt für ein Kraftwerk benennen muss. Dabei hat der Netzbetreiber grundsätzlich auf die Effizienz der Maßnahmen zu achten, um nach Genehmigung durch die Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, den Netzkunden ein möglichst günstiges Netz zur Verfügung zu stellen. Der Kraftwerksbetreiber wiederum muss eine eigene Anschlussleitung zum Anschlusspunkt bauen. Dieser Anschlusspunkt sollte im Rahmen der zeitlichen Vorgaben des Kraftwerksbetreibers fertig gestellt werden. Die Kapazität des bestehenden 220-kV-Anschlusses in Pirach ist nicht ausreichend, um die Energie des neuen Kraftwerks aufzunehmen. Da in Simbach bereits jetzt große Mengen Strom eingespeist werden, kann hier der Anschluss des Kraftwerks schneller vollzogen werden. In Abstimmung mit der OMV und der Bundesnetzagentur wurde dementsprechend Simbach als Anschlusspunkt des Kraftwerks an das Höchstspannungsnetz im Dezember 2008 festgelegt. 7 8 Was ist mit den bestehenden 110-kVLeitungen, warum werden diese nicht genutzt? Die bestehende 110-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Pirach und dem Umspannwerk Simbach ist im Besitz der E.ON Netz GmbH. Die Kapazität dieser Leitung reicht für die Kraftwerkskapazität nicht aus. Für eine etwaige Trassenbündelung zwischen Haiming und Simbach sind die OMV und E.ON Netz verantwortlich. Gibt es keine andere Variante mit schon bestehenden Leitungen? TenneT hat der Bundesnetzagentur auch alternative Untervarianten vorgestellt. Es wurde beispielsweise überprüft, ob das Kraftwerk an die bestehende 220-kV-Schaltanlage Pirach angeschlossen werden kann, oder ob die Leistung auf die 220-kV-Knoten Simbach und Pirach aufgeteilt werden kann. Diesen Konzepten wurde die zukunftsträchtigere Errichtung einer 380-kV-Verbindung zwischen Simbach und St. Peter mit einem Anschluss des Kraftwerkes an eine neu zu errichtende 380-kV-Schaltanlage in Simbach gegenübergestellt und von der Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, letztlich favorisiert. Mit der geplanten 380-kV-Freileitung im Sinne eines ganzheitlichen Netzkonzeptes kann der mittelfristig benötigte internationale Netzausbau zwischen Oberösterreich und Deutschland effizient verbunden werden. Sind weitere Leitungen in der Region geplant? Eine neue 380-kV-Verbindung zwischen den beiden Umspannwerken Altheim (Raum Isar) und St. Peter am Hart verhindert einen absehbaren Engpass zwischen Deutschland und Österreich. Der Abschnitt Simbach-St. Peter kann in das in Planung befindliche Großprojekt Altheim (Raum Isar)-St. Peter integriert werden. Da mit einer Realisierung bis Altheim jedoch nicht vor 2020 zu rechnen ist, wird die Leitung von Simbach bis zur österreichischen Landesgrenze im Zuge der notwendigen Einspeisung zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten bereits vorab neu gebaut. Es werden aber insgesamt alle 220-kVLeitungen auf 380 kV umgestellt. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Planungen. 9 Genehmigungsverfahren 1. Raumordnungsverfahren 2. Planfeststellungsverfahren Für die Genehmigung der 380-kV-Leitung SimbachSt. Peter wird in einem ersten Schritt ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hierbei wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Themen Immissionsschutz und Siedlungsentwicklung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Freiraumnutzung und Erholung gelegt. Die eigentliche Genehmigung der Leitung findet im anschließenden Planfeststellungsverfahren statt. Hier wird der Trassenverlauf im Detail festgelegt. Das Verfahren sieht eine direkte Beteiligung von Privatpersonen vor. Bei einem von der Behörde festgesetzten Erörterungstermin werden sowohl die Stellungnahmen der TöB als auch der privaten Einwender mit TenneT als Projektträger diskutiert. Auf diese Weise wird ein Interessenaustausch zwischen allen Beteiligten sichergestellt. Für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens ist die Regierung von Niederbayern verantwortlich. Im Laufe des Verfahrens werden die betroffenen Kreise und Kommunen und weitere Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Anerkannte Verbände können ebenso beteiligt werden. Möchten Privatpersonen in dem Raumordnungsverfahren Einfluss nehmen oder ihre Belange einbringen, haben sie Gelegenheit, sich schriftlich bei den Gemeinden zu äußern. Der Interessenaustausch dient der Abwägung der Landesplanungsbehörde über die aus umweltplanerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten konfliktärmste Variante. Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses, der den Trassenverlauf und die Maststandorte im Detail festlegt, kann mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Im Ergebnis steht die Landesplanerische Feststellung bzw. Landesplanerische Beurteilung, die – soweit die Vereinbarkeit festgestellt werden kann – einen Trassenkorridor und weitere Maßgaben zur Beachtung im Rahmen eines nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens festschreibt. Planungsstufe Ergebnis 1. Trassenvoruntersuchung Grobkorridor 2. Raumordnungsverfahren (ROV) Trassenkorridor 3. Planfeststellungsverfahren liniengenaue Trasse (PFV) mit Maststandorten Stand Mai 2011 im Verfahrensablauf 10 Trassenplanung Wie wird die Trasse geplant? 1. Schritt: Raumwiderstandsanalyse als Grobplanung In einem ersten Schritt werden in einer großräumigen so genannten Raumwiderstandsanalyse die möglichen Konflikte zwischen Raumnutzungen und einer Höchstspannungsleitung geprüft. Ziel dabei ist es, unter Umweltgesichtspunkten mögliche Trassenkorridore zu bestimmen. Besonders konfliktträchtige Räume können dabei erkannt und für die weitere Trassensuche frühzeitig ausgeschlossen werden. Dabei fließen Kriterien wie Schutzgebiete für Natur, Landschaft und Erholung, Waldflächen sowie Siedlungsflächen und ihr Umfeld in die Bewertung ein. 2. Schritt: Entwicklung von Planungskorridoren Bei der Festlegung des Grobverlaufs der verschiedenen Varianten und Untervarianten wird der Umgehung von Siedlungsbereichen und ihres nahen Wohnumfeldes besondere Bedeutung beigemessen. Des Weiteren bestimmen insbesondere die Bündelung mit bereits bestehenden Freileitungen, Verkehrswegen oder anderen liniengebundenen Infrastruktureinrichtungen die Entwicklung der Planungskorridore, mit dem Ziel, die neue Trasse weitestgehend an die vorhandene Infrastruktur anzulehnen. 3. Schritt: Vergleich der Planungskorridore Im Anschluss werden die ermittelten großräumigen Korridore näher betrachtet, hinsichtlich möglicher Konfliktschwerpunkte bewertet und auf dieser Grundlage ein Variantenvergleich durchgeführt. Ergebnis: In den Raumordnungsunterlagen wird ein Vorschlag für eine aus umweltplanerischer und raumrelevanter Sicht zu favorisierende Variante gemacht. Die Trassenvarianten werden als 1.000 Meter breiter Planungskorridor dargestellt. Hierbei handelt es sich nur um den Grobverlauf der Leitung, der für die umweltfachliche Bewertung verwendet wird und nicht den abschließenden Trassenverlauf festlegt. Diese Festlegung kann erst im Rahmen eines sich anschließenden Planfeststellungsverfahrens fixiert werden. Die Abwägung zwischen den räumlichen Varianten und Entwicklung der raumordnerisch günstigsten Variante erfolgt abschließend auch auf Basis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange durch die Genehmigungsbehörde. Siehe Karte auf Seite 13 Siehe Karte auf Seite 12 11 Entwicklung von Planungskorridoren 12 Varianten für das Raumordnungsverfahren 13 Technik Bei einem Leitungsbau stehen grundsätzlich zwei technische Varianten zur Verfügung: Freileitungen und Erdkabel. Für 380-kV-Höchstspannungsleitungen werden üblicherweise Freileitungen eingesetzt, da diese sowohl dem internationalen Stand der Technik als auch der internationalen betrieblichen Praxis entsprechen. Wie wird die Leitung aussehen? Die Masten für die neue 380-kV-Leitung sollen in so genannter Donaubauweise (benannt nach dem eingesetzten Masttyp Donau) errichtet werden und tragen je zwei 380-kV-Stromkreise mit je drei Leiterseilbündeln. An der Mastspitze befindet sich ein Blitzschutzseil. Die Masten sind im Regelfall etwa 50 Meter hoch, in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können die Masthöhen variieren. Sollten das Raumordnungs- oder das Planfeststellungsverfahren die Möglichkeit zur Minderung von Konflikten durch Wahl anderer Mastbilder ergeben, werden auch diese eingesetzt. Wird eine Erdverkabelung zum Einsatz kommen? Bei Planungen von Höchstspannungsleitungen wird vielfach die Verwendung von Erdkabeln diskutiert. Der Bundesgesetzgeber hat diese Diskussion aufgenommen und vier Pilotvorhaben im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) benannt, bei denen der Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz getestet werden kann, darunter allerdings nicht das Projekt SimbachSt. Peter. Das EnLAG bringt mit dem Begriff „Pilotvorhaben“ zum Ausdruck, dass der Einsatz von Erdkabeln aktuell noch „getestet“ werden muss. Derzeit entsprechen Erdkabel im Höchstspannungsnetz mangels hinreichender betrieblicher Erfahrung nicht dem Stand der Technik. Aufgrund der bei Verkabelungen bestehenden technischen Unsicherheiten wollte der Gesetzgeber daher zunächst die Möglichkeit schaffen, im Rahmen von Pilotvorhaben Erfahrungen mit der Erdverkabelung in einem überschaubaren Rahmen zu sammeln und auszuwerten. Ohne diese notwendigen Testerfahrungen in Bezug auf Systemauswirkungen und Zuverlässigkeit ist es derzeit nicht zu verantworten, mögliche Risiken hinsichtlich der Versorgungssicherheit einzugehen. Um dieselbe Übertragungskapazität wie bei einer zweisystemigen Freileitung zu erreichen, müssen vier Kabelsysteme mit je drei Kabeln verlegt werden. Breite im Bau: ca. 45 Meter, im Betrieb: ca. 15 Meter. 14 Werden die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder eingehalten? Leitungen sind stromdurchflossene Leiter, die elektrische und magnetische Felder erzeugen. Derartige Felder kommen auch in der Natur vor. Beispiele hierfür sind das Erdmagnetfeld und das bei Gewittern auftretende elektrische Feld. In der Nähe elektrischer Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Haartrockner begegnen sie uns im Alltag. Ein elektrisches Feld umgibt jeden spannungsführenden Leiter, ohne dass dort Strom fließen muss. Mit anderen Worten: Jeder Körper, der elektrisch geladen ist, erzeugt auch ein elektrisches Feld. Je höher die Spannungsebene, desto größer ist auch das elektrische Feld. Bewegte elektrische Ladungen hingegen erzeugen zusätzlich zum elektrischen ein magnetisches Feld. Dadurch ist jeder stromdurchflossene Leiter auch von einem Magnetfeld umgeben. Die Größe des Magnetfeldes ist von der Stärke des Stromflusses abhängig. Je mehr Strom fließt, desto größer ist das magnetische Feld. Die Stärke dieser Felder nimmt mit zunehmendem Abstand zum Leiter rapide ab. Bei Freileitungen treten daher die höchsten Feldstärken unmittelbar unter der Leitung auf, dort, wo der Abstand des Leiterseils zum Boden am kleinsten ist. Das ist in der Regel in der Mitte zwischen zwei Masten. Bei Erdkabeln wird durch die metallische Ummantelung das elektrische Feld abgeschirmt. Das magnetische Feld lässt sich jedoch nicht abschirmen und kann über den Kabeln höhere Werte erreichen als unter Freileitungen bei gleicher Stromstärke. Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken hat der Gesetzgeber Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder festgelegt. Das Bundesamt für Strahlenschutz beobachtet laufend die internationalen Forschungen und passt im Bedarfsfall ihre Grenzwertempfehlungen dem neuesten Stand der Technik an. Als Grenzwerte zum Schutze des Menschen vor Niederfrequenzanlagen wie Höchstspannungsleitungen gelten laut 26. Bundesimmissionsschutzverordnung für die magnetische Flussdichte 100 Mikrotesla (µT) und für die elektrische Feldstärke 5 Kilovolt pro Meter (kV/m). Diese vorgeschriebenen Grenzwerte werden für die geplante Leitung sicher eingehalten und für das magnetische Feld sogar deutlich unterschritten. Laut Bundesamt für Strahlenschutz ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Gesundheitsschutz der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet. Was ist, wenn mein Grundstück in Anspruch genommen wird? Die Grundstücke, die durch den im Planfeststellungsverfahren festgelegten Trassenverlauf in Anspruch genommen werden müssen, bleiben grundsätzlich im Eigentum der bisherigen Besitzer. TenneT entschädigt die Eigentümer für die Nutzung der Grundstücke. Das Recht der Grundstücksnutzung wird per „beschränkte persönliche Dienstbarkeit“ gesichert und im Grundbuch eingetragen. Ein Grunderwerb durch TenneT erfolgt nicht. Während der Bauzeit lassen sich kurzzeitige Einschränkungen und Beeinträchtigungen auf Zufahrtsund Bauflächen nicht vermeiden. Selbstverständlich ist es unser Ziel, den Bauablauf so zu gestalten, dass möglichst wenig zusätzliche Flächen benötigt und Störungen der landwirtschaftlichen Nutzung so gering wie möglich gehalten werden. Für eventuelle Schäden und Ertragsausfälle wird in jedem Fall eine Entschädigung gezahlt. 15 TenneT ist der erste grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber für Strom in Europa. Mit ungefähr 20.000 Kilometern an Hoch- und Höchstspannungsleitungen, 36 Millionen Endverbrauchern in den Niederlanden und in Deutschland und über 1.800 Mitarbeitern gehören wir zu den Top 5 der Netzbetreiber in Europa. Unser Fokus richtet sich auf die Entwicklung eines nordwesteuropäischen Energiemarktes und auf die Integration erneuerbarer Energie. Taking power further TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth Telefon 0921 915 40 94 Fax 0921 915 20 89 E-Mail [email protected] Twitter@tennettso www.tennet.eu © TenneT Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne ausdrückliche Zustimmung der TenneT vervielfältigt oder auf irgendeine andere Weise veröffentlicht werden. Aus dem Inhalt des vorliegenden Dokuments können keine Rechte abgeleitet werden. Mai 2011 CE1036MA.DE1105