Strom für die Zukunft - Netzausbau in Niedersachsen

Werbung
Strom
für die Zukunft
380-kV-Leitung von Dörpen West
nach Niederrhein
Windenergie, neue Kraftwerke
und europäischer Stromhandel
brauchen den zügigen Ausbau
des Stromnetzes.
Audorf –
Hamburg/Nord, 45 km
Anschluss Büttel, 3 km
Stade – Dollern, 20 km
Hamburg/Nord –
Dollern, 45 km
Dörpen West –
Niederrhein, 30 km
(Abschnitt TenneT)
Ganderkesee –
St. Hülfe, 60 km
Arnhem
Wahle – Mecklar,
190 km
Altenfeld – Redwitz,
25 km (Abschnitt
TenneT)
Leitungsbauprojekte
in Deutschland
Bayreuth
Isar – St.Peter,
100 km (bis Landesgrenze, inkl. Abschnitt
Simbach)
Simbach – St.Peter,
11 km
(bis Landesgrenze)
2
TenneT im Dialog
Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent
erhöht werden. Für das Jahr 2020 wird eine installierte Windleistung von etwa 50.000 MW prognostiziert (Quelle: denaNetzstudie).
Aufgrund der günstigen Windbedingungen werden Windenergieanlagen vor allem in den norddeutschen Küstenregionen
und auf See (offshore) errichtet. Bereits heute erzeugen sie bei
starkem Wind bei weitem mehr Strom als in Norddeutschland
verbraucht wird. Zusätzlich ist die Errichtung neuer thermischer
Kraftwerke mit mehreren Tausend Megawatt Gesamtleistung
geplant.
Für den notwendigen Abtransport des vor Ort überschüssigen
Stroms in die verbrauchsstarken Gebiete im Süden ist das
Übertragungsnetz jedoch derzeit nicht ausgelegt.
TenneT ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, die nachgefragten Übertragungskapazitäten bereitzustellen. Des Weiteren sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) vor, dass regenerativ erzeugter Strom bevorzugt in das
deutsche Stromnetz eingespeist wird. Dazu notwendige Leitungen sind unverzüglich auszubauen oder neu zu errichten.
Im Rahmen einer mehrjährigen wissenschaftlichen Untersuchung unter Führung der Deutschen Energie-Agentur
(www.dena.de) wurden die deutschlandweit für die Integration
der Windkraft erforderlichen Projekte ermittelt. Demnach werden zukünftig die Anschluss- und Übertragungskapazitäten für
Offshore-Strom im Umspannwerk (UW) Diele (Landkreis Leer)
ausgeschöpft sein – die dann erwartete Leistung kann über die
vorhandenen Leitungen nicht mehr übertragen werden. Daher
wird das neu zu errichtende UW Dörpen West (Heede, Landkreis Emsland) als zentraler Anschlusspunkt für elektrische
Leistung aus Offshore-Windparks ausgebaut, die derzeit in der
westlichen Nordsee entwickelt werden. Von diesem Punkt ist
ein weiterer Übertragungskanal nach Süden erforderlich, dessen Endpunkt am UW Niederrhein (Wesel, Nordrhein –Westfalen) vorgesehen ist. Im südlichen Teil der Leitung ist Amprion
für den Ausbau verantwortlich.
Die Notwendigkeit wurde auch im Bedarfsplan des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) festgeschrieben. Hier werden
24 Projekte genannt, die vor allem zur Integration der Windenergie ins deutsche Stromnetz erforderlich sind. Darunter fällt
auch das zuvor beschriebene Projekt.
Wir verfolgen bei der Netzentwicklung immer das Prinzip der
Netzoptimierung und -verstärkung vor einem möglichen Netzausbau, doch die Netze in Norddeutschland sind bereits jetzt
nahezu komplett aufgerüstet und ausgelastet, so dass keine
zusätzlichen Leitungskapazitäten mehr ohne Neubaumaßnahmen geschaffen werden können.
Unser Ziel ist es, die Baumaßnahmen mit möglichst geringen
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durchzuführen. Bei
der Trassierung wird daher eine weitgehende Bündelung mit
bereits bestehenden Freileitungen oder Verkehrswegen (Autobahnen, Bundesstraßen) angestrebt. Eine Annäherung an
Siedlungsflächen erfolgt in der Regel nur in Bündelung mit bestehenden Freileitungen. Eine Querung von Wäldern und wertvollen Gebieten für Natur und Landschaft wird auf Bereiche
beschränkt, in denen eine entsprechende Trassenführung auf
Grund der Trassenbündelung oder zur Vermeidung anderer
erheblicher Raumkonflikte unumgänglich ist. So wird eine Zerschneidung und Überspannung von Freiräumen so gering wie
möglich gehalten. Es ist uns ein großes Anliegen, dieses Projekt im sachlichen Dialog mit allen Beteiligten zu realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Fuchs
Vorsitzender der Geschäftsführung,TenneT TSO GmbH
Februar 2011
3
Genehmigung und
Trassenplanung
1. Raumordnungsverfahren
Für die Genehmigung der 380-kV-Leitung Dörpen West –
Niederrhein wird in einem ersten Schritt zunächst ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hierbei wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Themen
Immissionsschutz und Siedlungsentwicklung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Freiraumnutzung und Erholung gelegt.
In Niedersachsen ist der Landkreis Emsland verantwortlich für
die Durchführung des Raumordnungsverfahrens. Im Laufe des
Verfahrens werden die betroffenen Kreise und Kommunen und
weitere Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie anerkannte
Verbände beteiligt. Möchten Privatpersonen in dem Raumordnungsverfahren Einfluss nehmen oder ihre Belange einbringen,
haben sie Gelegenheit, sich schriftlich bei den Gemeinden zu
äußern.
Der Interessenaustausch dient der Abwägung der Landesplanungsbehörde über die aus umweltplanerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten konfliktärmste Variante.
Im Ergebnis steht die Landesplanerische Feststellung bzw.
Landesplanerische Beurteilung, die – soweit die Vereinbarkeit
festgestellt werden kann – einen Trassenkorridor und weitere
Maßgaben zur Beachtung im Rahmen eines nachfolgenden
Planfeststellungsverfahrens festschreibt.
2. Planfeststellungsverfahren
Die eigentliche Genehmigung der Leitung findet im anschließenden Planfeststellungsverfahren statt. Hier wird der Trassenverlauf im Detail festgelegt. Das Verfahren sieht eine direkte
Beteiligung von Privatpersonen vor. Bei einem von der Behörde
festgesetzten Erörterungstermin werden sowohl die Stellungnahmen der TöBs als auch der privaten Einwender mit TenneT
als Projektträger diskutiert. Auf diese Weise wird ein Interessenaustausch zwischen allen Beteiligten sichergestellt. Nach
Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses, der den Trassenverlauf und die Maststandorte im Detail festlegt, kann mit der
Realisierung des Vorhabens begonnen werden.
Planungsstufe
Ergebnis
1. Trassenvoruntersuchung
Grobkorridor
2. Raumordnungsverfahren
(ROV)
Trassenkorridor mit Grobverlauf
der Trassenachse
3. Planfeststellungsverfahren
(PFV)
liniengenaue Trasse
mit Maststandorten und
ggf. Teilkabelabschnitten
Stand Februar 2011 im Verfahrensablauf
4
Wie wird die Trasse geplant?
1. Schritt: Raumwiderstandsanalyse als Grobplanung
In einem ersten Schritt werden in einer großräumigen so genannten Raumwiderstandsanalyse die möglichen Konflikte
zwischen Raumnutzungen und einer Höchstspannungsleitung
ermittelt und in Form einer Raumwiderstandskarte aufbereitet.
Ziel dabei ist es, unter Umweltgesichtspunkten mögliche Trassenkorridore zu bestimmen. Besonders konfliktträchtige Räume können dabei erkannt und für die weitere Trassensuche
frühzeitig ausgeschlossen werden. Dabei fließen Kriterien wie
Schutzgebiete für Natur, Landschaft und Erholung, Waldflächen sowie Siedlungsflächen und ihr Umfeld in die Bewertung ein.
Untersuchungskorridor
Trassenvarianten
2. Schritt: Entwicklung von Planungskorridoren
Bei der Festlegung des Grobverlaufs der verschiedenen Varianten und Untervarianten wird der Umgehung von Siedlungsbereichen und ihres nahen Wohnumfeldes besondere Bedeutung beigemessen. Des Weiteren bestimmen insbesondere die
Bündelung mit bereits bestehenden Freileitungen, Verkehrswegen oder anderen liniengebundenen Infrastruktureinrichtungen
die Entwicklung der Planungskorridore, mit dem Ziel, die neue
Trasse weitestgehend an die vorhandene Infrastruktur anzulehnen.
3. Schritt: Vergleich der Planungskorridore
Im Anschluss hieran werden die so ermittelten großräumigen
Korridore näher betrachtet, hinsichtlich möglicher Konfliktschwerpunkte bewertet und auf dieser Grundlage ein Variantenvergleich durchgeführt.
Ergebnis:
In den Raumordnungsunterlagen wird ein Vorschlag für eine
aus umweltplanerischer und raumrelevanter Sicht zu favorisierende Variante gemacht. Die Trassenvarianten werden im
1.000 Meter breiten Planungskorridor als potenzielle Trassenachse mit einer Breite von 50 Metern dargestellt. Hierbei
handelt es sich nur um den Grobverlauf der Leitungsachse,
der für die umweltfachliche Bewertung verwendet wird und
nicht den abschließenden Trassenverlauf festlegt. Diese Festlegung kann erst im Rahmen eines sich anschließenden Planfeststellungsverfahrens fixiert werden. Die Abwägung zwischen
den räumlichen Varianten und Entwicklung der raumordnerisch
günstigsten Variante erfolgt abschließend auch auf Basis der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange durch die Genehmigungsbehörde.
5
Technik
Für den Leitungsbau stehen grundsätzlich zwei technische
Varianten zur Verfügung: Freileitungen und Erdkabel. Für
380-kV-Höchstspannungsleitungen werden üblicherweise
Freileitungen eingesetzt, da diese sowohl dem internationalen
Stand der Technik als auch der internationalen betrieblichen
Praxis entsprechen.
Wie wird die Leitung aussehen?
Die Masten für die neue 380-kVLeitung werden in so genannter
Donaubauweise errichtet und tragen je zwei 380-kV-Stromkreise mit
je drei Leiterseilbündeln. An der
Mastspitze befindet sich ein Blitzschutzseil. Die Masten sind im
Regelfall etwa 50 Meter hoch,
in Abhängigkeit von den örtlichen
Gegebenheiten können die Masthöhen variieren.
Einen ersten Kabel-Piloten bringt TenneT bei dem im Genehmigungsprozess fortgeschritteneren Projekt (Ganderkesee–
St. Hülfe) in das Planfeststellungsverfahren ein.
Dabei wird ein wissenschaftliches Begleitprogramm laufen, um
aus der Planung und dem Betrieb einer Teilverkabelungsstrecke umfassende Erkenntnisse für die Zukunft gewinnen zu
können.
TenneT befindet sich in engem Kontakt mit Industrie und
Wissenschaft, um die technische Ausführung einer Zwischenverkabelung auf Höchstspannungsebene abzuklären und den
Rahmen für die notwendigen wissenschaftlichen Untersuchungen zu entwickeln.
Das EnLAG bringt mit dem Begriff „Pilotvorhaben“ zutreffend
zum Ausdruck, dass der Einsatz von Erdkabeln „getestet“
werden muss. Derzeit entsprechen Erdkabel im Höchstspannungsnetz mangels hinreichender betrieblicher Erfahrung nicht
dem Stand der Technik. Aufgrund der bei Verkabelungen bestehenden technischen Unsicherheiten wollte der Gesetzgeber
daher zunächst die Möglichkeit schaffen, im Rahmen von Pilotvorhaben Erfahrungen mit der Erdverkabelung in einem überschaubaren Rahmen zu sammeln und auszuwerten.
Auch beim Projekt Dörpen West – Niederrhein können Teilverkabelungsabschnitte im künftigen Planfeststellungsverfahren
eingebracht werden.
Wird eine Erdverkabelung zum
Einsatz kommen?
Bei Planungen von Höchstspannungsleitungen wird vielfach die
Verwendung von Erdkabeln diskutiert. Der Bundesgesetzgeber
hat diese Diskussion aufgenommen und das Leitungsprojekt
Dörpen West – Niederrhein als eines von vier Pilotvorhaben im
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) benannt, bei denen der
Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene im
Übertragungsnetz getestet werden kann.
Voraussetzungen für eine Teststrecke sind ein „technisch
und wirtschaftlich effizienter Teilabschnitt“ sowie die Unterschreitung bestimmter Abstände zu Wohngebäuden (200
bzw. 400 Meter – je nach bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen).
Solche Verkabelungsabschnitte werden erst mit der Detailplanung im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
6
Um dieselbe Übertragungskapazität wie bei einer zweisystemigen Freileitung zu erreichen, müssen vier Kabelsysteme mit je drei Leitungen verlegt werden. Breite im
Bau: ca. 45 Meter, im Betrieb: ca. 15 Meter.
Was ist, wenn mein Grundstück
in Anspruch genommen wird?
Bei jedem Grundstück, das durch den im Planfeststellungsverfahren festgelegten Trassenverlauf in Anspruch genommen
werden muss, wird der Eigentümer für die Nutzung von TenneT
entschädigt. Bei der Inanspruchnahme durch Maststandorte
zählt der Rohertrag der beanspruchten Fläche. Ein Grunderwerb durch TenneT erfolgt nicht. Die Grundstücke bleiben im
Eigentum der bisherigen Besitzer.
Während der Bauzeit lassen sich kurzzeitige Einschränkungen
und Beeinträchtigungen auf Zufahrts- und Bauflächen nicht
vermeiden. Hierfür wird ein Bauablaufplan erstellt, aus dem
hervorgeht, wann mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist.
Selbstverständlich ist es unser Ziel, den Bauablauf so zu gestalten, dass möglichst wenig zusätzliche Flächen benötigt
und Störungen der landwirtschaftlichen Nutzung so gering wie
möglich gehalten werden. Für eventuelle Schäden und Ertragsausfälle wird in jedem Fall eine angemessene Entschädigung
gezahlt.
Werden die Grenzwerte für
elektrische und magnetische
Felder eingehalten?
Leitungen sind stromdurchflossene Leiter, die elektrische und
magnetische Felder erzeugen. Derartige Felder kommen auch
in der Natur vor. Beispiele hierfür sind das Erdmagnetfeld und
das bei Gewittern auftretende elektrische Feld. In der Nähe
elektrischer Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Haartrockner begegnen sie uns im Alltag.
Ein elektrisches Feld umgibt jeden spannungsführenden Leiter,
ohne dass dafür dort Strom fließen muss. Mit anderen Worten:
Jeder Körper, der elektrisch geladen ist, erzeugt auch ein elektrisches Feld. Je höher die Spannungsebene, desto größer ist
auch das elektrische Feld.
Bewegte elektrische Ladungen hingegen erzeugen zusätzlich
zum elektrischen ein magnetisches Feld. Dadurch ist jeder
stromdurchflossene Leiter auch von einem Magnetfeld umgeben.
Die Größe des Magnetfeldes ist von der Stärke des Strom­
flusses abhängig. Je mehr Strom fließt, desto größer ist das
magnetische Feld. Die Stärke dieser Felder nimmt mit zunehmendem Abstand zum Leiter rapide ab.
Bei Freileitungen treten daher die höchsten Feldstärken unmittelbar unter der Leitung auf, dort, wo der Abstand des Leiterseils zum Boden am kleinsten ist. Das ist in der Regel in der
Mitte zwischen zwei Masten.
Bei Kabeln wird durch die metallische Ummantelung das elektrische Feld abgeschirmt. Das magnetische Feld lässt sich jedoch nicht abschirmen und kann, in Abhängigkeit von Kabeltyp
und Verlegetiefe, am Erdboden über dem Kabel höhere Werte
erreichen als unter Freileitungen gleicher Spannung.
Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen
Risiken hat der Gesetzgeber Grenzwerte für elektrische und
magnetische Felder festgelegt. Das Bundesamt für Strahlenschutz beobachtet laufend die internationalen Forschungen
und passt im Bedarfsfall ihre Grenzwertempfehlungen dem
neuesten Stand der Technik an. Als Grenzwerte zum Schutze
des Menschen vor Niederfrequenzanlagen wie Höchstspannungsleitungen gelten laut 26. Bundesimmissionsschutzverordnung für die magnetische Flussdichte 100 Mikro-Tesla und für
die elektrische Feldstärke 5 kV/m. Diese vorgeschriebenen
Grenzwerte werden für die geplante Leitung sicher eingehalten
und für das magnetische Feld sogar deutlich unterschritten.
Laut Bundesamt für Strahlenschutz ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Gesundheitsschutz der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet.
7
TenneT ist nach dem Zusammenschluss mit transpower der
erste grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber für
Strom in Europa. Mit ungefähr 20.000 Kilometern an Hochund Höchstspannungsleitungen und 35 Millionen Endverbrauchern in den Niederlanden und in Deutschland gehören
wir zu den Top 5 der Netzbetreiber in Europa. Unser Fokus
richtet sich auf die Entwicklung eines nordwesteuropäischen
Energiemarktes und auf die Integration erneuerbarer Energie.
Taking power further
TenneT TSO GmbH
Kommunikation
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Telefon 0921 915 40 41
Fax 0921 915 20 89
E-Mail [email protected]
Twitter@tennettso
www.tennet.eu
© TenneT
Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne ausdrückliche Zustimmung der TenneT vervielfältigt oder auf
irgendeine andere Weise veröffentlicht werden.
Aus dem Inhalt des vorliegenden Dokuments
können keine Rechte abgeleitet werden.
Februar 2011
TENNET-BY-02-2011
Herunterladen