Strom für die Zukunft 380-kV-Leitung von Dörpen West nach Niederrhein Windenergie, neue Kraftwerke und europäischer Stromhandel brauchen den zügigen Ausbau des Stromnetzes. Audorf – Hamburg/Nord, 45 km Anschluss Büttel, 3 km Stade – Dollern, 20 km Hamburg/Nord – Dollern, 45 km Dörpen West – Niederrhein, 30 km (Abschnitt TenneT) Ganderkesee – St. Hülfe, 60 km Arnhem Wahle – Mecklar, 190 km Altenfeld – Redwitz, 25 km (Abschnitt TenneT) Leitungsbauprojekte in Deutschland Bayreuth Isar – St.Peter, 100 km (bis Landesgrenze, inkl. Abschnitt Simbach) Simbach – St.Peter, 11 km (bis Landesgrenze) 2 TenneT im Dialog Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent erhöht werden. Für das Jahr 2020 wird eine installierte Windleistung von etwa 50.000 MW prognostiziert (Quelle: denaNetzstudie). Aufgrund der günstigen Windbedingungen werden Windenergieanlagen vor allem in den norddeutschen Küstenregionen und auf See (offshore) errichtet. Bereits heute erzeugen sie bei starkem Wind bei weitem mehr Strom als in Norddeutschland verbraucht wird. Zusätzlich ist die Errichtung neuer thermischer Kraftwerke mit mehreren Tausend Megawatt Gesamtleistung geplant. Für den notwendigen Abtransport des vor Ort überschüssigen Stroms in die verbrauchsstarken Gebiete im Süden ist das Übertragungsnetz jedoch derzeit nicht ausgelegt. TenneT ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, die nachgefragten Übertragungskapazitäten bereitzustellen. Des Weiteren sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass regenerativ erzeugter Strom bevorzugt in das deutsche Stromnetz eingespeist wird. Dazu notwendige Leitungen sind unverzüglich auszubauen oder neu zu errichten. Im Rahmen einer mehrjährigen wissenschaftlichen Untersuchung unter Führung der Deutschen Energie-Agentur (www.dena.de) wurden die deutschlandweit für die Integration der Windkraft erforderlichen Projekte ermittelt. Demnach werden zukünftig die Anschluss- und Übertragungskapazitäten für Offshore-Strom im Umspannwerk (UW) Diele (Landkreis Leer) ausgeschöpft sein – die dann erwartete Leistung kann über die vorhandenen Leitungen nicht mehr übertragen werden. Daher wird das neu zu errichtende UW Dörpen West (Heede, Landkreis Emsland) als zentraler Anschlusspunkt für elektrische Leistung aus Offshore-Windparks ausgebaut, die derzeit in der westlichen Nordsee entwickelt werden. Von diesem Punkt ist ein weiterer Übertragungskanal nach Süden erforderlich, dessen Endpunkt am UW Niederrhein (Wesel, Nordrhein –Westfalen) vorgesehen ist. Im südlichen Teil der Leitung ist Amprion für den Ausbau verantwortlich. Die Notwendigkeit wurde auch im Bedarfsplan des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) festgeschrieben. Hier werden 24 Projekte genannt, die vor allem zur Integration der Windenergie ins deutsche Stromnetz erforderlich sind. Darunter fällt auch das zuvor beschriebene Projekt. Wir verfolgen bei der Netzentwicklung immer das Prinzip der Netzoptimierung und -verstärkung vor einem möglichen Netzausbau, doch die Netze in Norddeutschland sind bereits jetzt nahezu komplett aufgerüstet und ausgelastet, so dass keine zusätzlichen Leitungskapazitäten mehr ohne Neubaumaßnahmen geschaffen werden können. Unser Ziel ist es, die Baumaßnahmen mit möglichst geringen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durchzuführen. Bei der Trassierung wird daher eine weitgehende Bündelung mit bereits bestehenden Freileitungen oder Verkehrswegen (Autobahnen, Bundesstraßen) angestrebt. Eine Annäherung an Siedlungsflächen erfolgt in der Regel nur in Bündelung mit bestehenden Freileitungen. Eine Querung von Wäldern und wertvollen Gebieten für Natur und Landschaft wird auf Bereiche beschränkt, in denen eine entsprechende Trassenführung auf Grund der Trassenbündelung oder zur Vermeidung anderer erheblicher Raumkonflikte unumgänglich ist. So wird eine Zerschneidung und Überspannung von Freiräumen so gering wie möglich gehalten. Es ist uns ein großes Anliegen, dieses Projekt im sachlichen Dialog mit allen Beteiligten zu realisieren. Mit freundlichen Grüßen Martin Fuchs Vorsitzender der Geschäftsführung,TenneT TSO GmbH Februar 2011 3 Genehmigung und Trassenplanung 1. Raumordnungsverfahren Für die Genehmigung der 380-kV-Leitung Dörpen West – Niederrhein wird in einem ersten Schritt zunächst ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hierbei wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Themen Immissionsschutz und Siedlungsentwicklung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Freiraumnutzung und Erholung gelegt. In Niedersachsen ist der Landkreis Emsland verantwortlich für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens. Im Laufe des Verfahrens werden die betroffenen Kreise und Kommunen und weitere Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie anerkannte Verbände beteiligt. Möchten Privatpersonen in dem Raumordnungsverfahren Einfluss nehmen oder ihre Belange einbringen, haben sie Gelegenheit, sich schriftlich bei den Gemeinden zu äußern. Der Interessenaustausch dient der Abwägung der Landesplanungsbehörde über die aus umweltplanerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten konfliktärmste Variante. Im Ergebnis steht die Landesplanerische Feststellung bzw. Landesplanerische Beurteilung, die – soweit die Vereinbarkeit festgestellt werden kann – einen Trassenkorridor und weitere Maßgaben zur Beachtung im Rahmen eines nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens festschreibt. 2. Planfeststellungsverfahren Die eigentliche Genehmigung der Leitung findet im anschließenden Planfeststellungsverfahren statt. Hier wird der Trassenverlauf im Detail festgelegt. Das Verfahren sieht eine direkte Beteiligung von Privatpersonen vor. Bei einem von der Behörde festgesetzten Erörterungstermin werden sowohl die Stellungnahmen der TöBs als auch der privaten Einwender mit TenneT als Projektträger diskutiert. Auf diese Weise wird ein Interessenaustausch zwischen allen Beteiligten sichergestellt. Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses, der den Trassenverlauf und die Maststandorte im Detail festlegt, kann mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Planungsstufe Ergebnis 1. Trassenvoruntersuchung Grobkorridor 2. Raumordnungsverfahren (ROV) Trassenkorridor mit Grobverlauf der Trassenachse 3. Planfeststellungsverfahren (PFV) liniengenaue Trasse mit Maststandorten und ggf. Teilkabelabschnitten Stand Februar 2011 im Verfahrensablauf 4 Wie wird die Trasse geplant? 1. Schritt: Raumwiderstandsanalyse als Grobplanung In einem ersten Schritt werden in einer großräumigen so genannten Raumwiderstandsanalyse die möglichen Konflikte zwischen Raumnutzungen und einer Höchstspannungsleitung ermittelt und in Form einer Raumwiderstandskarte aufbereitet. Ziel dabei ist es, unter Umweltgesichtspunkten mögliche Trassenkorridore zu bestimmen. Besonders konfliktträchtige Räume können dabei erkannt und für die weitere Trassensuche frühzeitig ausgeschlossen werden. Dabei fließen Kriterien wie Schutzgebiete für Natur, Landschaft und Erholung, Waldflächen sowie Siedlungsflächen und ihr Umfeld in die Bewertung ein. Untersuchungskorridor Trassenvarianten 2. Schritt: Entwicklung von Planungskorridoren Bei der Festlegung des Grobverlaufs der verschiedenen Varianten und Untervarianten wird der Umgehung von Siedlungsbereichen und ihres nahen Wohnumfeldes besondere Bedeutung beigemessen. Des Weiteren bestimmen insbesondere die Bündelung mit bereits bestehenden Freileitungen, Verkehrswegen oder anderen liniengebundenen Infrastruktureinrichtungen die Entwicklung der Planungskorridore, mit dem Ziel, die neue Trasse weitestgehend an die vorhandene Infrastruktur anzulehnen. 3. Schritt: Vergleich der Planungskorridore Im Anschluss hieran werden die so ermittelten großräumigen Korridore näher betrachtet, hinsichtlich möglicher Konfliktschwerpunkte bewertet und auf dieser Grundlage ein Variantenvergleich durchgeführt. Ergebnis: In den Raumordnungsunterlagen wird ein Vorschlag für eine aus umweltplanerischer und raumrelevanter Sicht zu favorisierende Variante gemacht. Die Trassenvarianten werden im 1.000 Meter breiten Planungskorridor als potenzielle Trassenachse mit einer Breite von 50 Metern dargestellt. Hierbei handelt es sich nur um den Grobverlauf der Leitungsachse, der für die umweltfachliche Bewertung verwendet wird und nicht den abschließenden Trassenverlauf festlegt. Diese Festlegung kann erst im Rahmen eines sich anschließenden Planfeststellungsverfahrens fixiert werden. Die Abwägung zwischen den räumlichen Varianten und Entwicklung der raumordnerisch günstigsten Variante erfolgt abschließend auch auf Basis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange durch die Genehmigungsbehörde. 5 Technik Für den Leitungsbau stehen grundsätzlich zwei technische Varianten zur Verfügung: Freileitungen und Erdkabel. Für 380-kV-Höchstspannungsleitungen werden üblicherweise Freileitungen eingesetzt, da diese sowohl dem internationalen Stand der Technik als auch der internationalen betrieblichen Praxis entsprechen. Wie wird die Leitung aussehen? Die Masten für die neue 380-kVLeitung werden in so genannter Donaubauweise errichtet und tragen je zwei 380-kV-Stromkreise mit je drei Leiterseilbündeln. An der Mastspitze befindet sich ein Blitzschutzseil. Die Masten sind im Regelfall etwa 50 Meter hoch, in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können die Masthöhen variieren. Einen ersten Kabel-Piloten bringt TenneT bei dem im Genehmigungsprozess fortgeschritteneren Projekt (Ganderkesee– St. Hülfe) in das Planfeststellungsverfahren ein. Dabei wird ein wissenschaftliches Begleitprogramm laufen, um aus der Planung und dem Betrieb einer Teilverkabelungsstrecke umfassende Erkenntnisse für die Zukunft gewinnen zu können. TenneT befindet sich in engem Kontakt mit Industrie und Wissenschaft, um die technische Ausführung einer Zwischenverkabelung auf Höchstspannungsebene abzuklären und den Rahmen für die notwendigen wissenschaftlichen Untersuchungen zu entwickeln. Das EnLAG bringt mit dem Begriff „Pilotvorhaben“ zutreffend zum Ausdruck, dass der Einsatz von Erdkabeln „getestet“ werden muss. Derzeit entsprechen Erdkabel im Höchstspannungsnetz mangels hinreichender betrieblicher Erfahrung nicht dem Stand der Technik. Aufgrund der bei Verkabelungen bestehenden technischen Unsicherheiten wollte der Gesetzgeber daher zunächst die Möglichkeit schaffen, im Rahmen von Pilotvorhaben Erfahrungen mit der Erdverkabelung in einem überschaubaren Rahmen zu sammeln und auszuwerten. Auch beim Projekt Dörpen West – Niederrhein können Teilverkabelungsabschnitte im künftigen Planfeststellungsverfahren eingebracht werden. Wird eine Erdverkabelung zum Einsatz kommen? Bei Planungen von Höchstspannungsleitungen wird vielfach die Verwendung von Erdkabeln diskutiert. Der Bundesgesetzgeber hat diese Diskussion aufgenommen und das Leitungsprojekt Dörpen West – Niederrhein als eines von vier Pilotvorhaben im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) benannt, bei denen der Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz getestet werden kann. Voraussetzungen für eine Teststrecke sind ein „technisch und wirtschaftlich effizienter Teilabschnitt“ sowie die Unterschreitung bestimmter Abstände zu Wohngebäuden (200 bzw. 400 Meter – je nach bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen). Solche Verkabelungsabschnitte werden erst mit der Detailplanung im Planfeststellungsverfahren festgelegt. 6 Um dieselbe Übertragungskapazität wie bei einer zweisystemigen Freileitung zu erreichen, müssen vier Kabelsysteme mit je drei Leitungen verlegt werden. Breite im Bau: ca. 45 Meter, im Betrieb: ca. 15 Meter. Was ist, wenn mein Grundstück in Anspruch genommen wird? Bei jedem Grundstück, das durch den im Planfeststellungsverfahren festgelegten Trassenverlauf in Anspruch genommen werden muss, wird der Eigentümer für die Nutzung von TenneT entschädigt. Bei der Inanspruchnahme durch Maststandorte zählt der Rohertrag der beanspruchten Fläche. Ein Grunderwerb durch TenneT erfolgt nicht. Die Grundstücke bleiben im Eigentum der bisherigen Besitzer. Während der Bauzeit lassen sich kurzzeitige Einschränkungen und Beeinträchtigungen auf Zufahrts- und Bauflächen nicht vermeiden. Hierfür wird ein Bauablaufplan erstellt, aus dem hervorgeht, wann mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Selbstverständlich ist es unser Ziel, den Bauablauf so zu gestalten, dass möglichst wenig zusätzliche Flächen benötigt und Störungen der landwirtschaftlichen Nutzung so gering wie möglich gehalten werden. Für eventuelle Schäden und Ertragsausfälle wird in jedem Fall eine angemessene Entschädigung gezahlt. Werden die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder eingehalten? Leitungen sind stromdurchflossene Leiter, die elektrische und magnetische Felder erzeugen. Derartige Felder kommen auch in der Natur vor. Beispiele hierfür sind das Erdmagnetfeld und das bei Gewittern auftretende elektrische Feld. In der Nähe elektrischer Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Haartrockner begegnen sie uns im Alltag. Ein elektrisches Feld umgibt jeden spannungsführenden Leiter, ohne dass dafür dort Strom fließen muss. Mit anderen Worten: Jeder Körper, der elektrisch geladen ist, erzeugt auch ein elektrisches Feld. Je höher die Spannungsebene, desto größer ist auch das elektrische Feld. Bewegte elektrische Ladungen hingegen erzeugen zusätzlich zum elektrischen ein magnetisches Feld. Dadurch ist jeder stromdurchflossene Leiter auch von einem Magnetfeld umgeben. Die Größe des Magnetfeldes ist von der Stärke des Strom­ flusses abhängig. Je mehr Strom fließt, desto größer ist das magnetische Feld. Die Stärke dieser Felder nimmt mit zunehmendem Abstand zum Leiter rapide ab. Bei Freileitungen treten daher die höchsten Feldstärken unmittelbar unter der Leitung auf, dort, wo der Abstand des Leiterseils zum Boden am kleinsten ist. Das ist in der Regel in der Mitte zwischen zwei Masten. Bei Kabeln wird durch die metallische Ummantelung das elektrische Feld abgeschirmt. Das magnetische Feld lässt sich jedoch nicht abschirmen und kann, in Abhängigkeit von Kabeltyp und Verlegetiefe, am Erdboden über dem Kabel höhere Werte erreichen als unter Freileitungen gleicher Spannung. Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken hat der Gesetzgeber Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder festgelegt. Das Bundesamt für Strahlenschutz beobachtet laufend die internationalen Forschungen und passt im Bedarfsfall ihre Grenzwertempfehlungen dem neuesten Stand der Technik an. Als Grenzwerte zum Schutze des Menschen vor Niederfrequenzanlagen wie Höchstspannungsleitungen gelten laut 26. Bundesimmissionsschutzverordnung für die magnetische Flussdichte 100 Mikro-Tesla und für die elektrische Feldstärke 5 kV/m. Diese vorgeschriebenen Grenzwerte werden für die geplante Leitung sicher eingehalten und für das magnetische Feld sogar deutlich unterschritten. Laut Bundesamt für Strahlenschutz ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Gesundheitsschutz der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet. 7 TenneT ist nach dem Zusammenschluss mit transpower der erste grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber für Strom in Europa. Mit ungefähr 20.000 Kilometern an Hochund Höchstspannungsleitungen und 35 Millionen Endverbrauchern in den Niederlanden und in Deutschland gehören wir zu den Top 5 der Netzbetreiber in Europa. Unser Fokus richtet sich auf die Entwicklung eines nordwesteuropäischen Energiemarktes und auf die Integration erneuerbarer Energie. Taking power further TenneT TSO GmbH Kommunikation Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth Telefon 0921 915 40 41 Fax 0921 915 20 89 E-Mail [email protected] Twitter@tennettso www.tennet.eu © TenneT Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne ausdrückliche Zustimmung der TenneT vervielfältigt oder auf irgendeine andere Weise veröffentlicht werden. Aus dem Inhalt des vorliegenden Dokuments können keine Rechte abgeleitet werden. Februar 2011 TENNET-BY-02-2011