Ihre Stimme zählt!

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WARUM WÄHLEN?
Fünf Argumente, warum Ihre Stimme bei der
Landtagswahl am 31. August 2014 zählt:
1. Freie und demokratische Wahlen gehören zu unserem
politischen Selbstverständnis. Der Wählerwille ist
Grundlage für die politischen Entscheidungen in der
nachfolgenden Wahlperiode. Verzichten Sie nicht
darauf, Ihren Willen kundzutun.
2. Durch Ihre Kreuze am Wahltag entscheiden Sie mit über
die politische Zukunft und Ausrichtung des Freistaates
Sachsen. Denn die Abgeordneten sind die Stimme der
Bürger, sie sind die Vertreter des gesamten Volkes.
3. Der Landtag ist das Zentrum der politischen Willensbildung. Hier wird um die besten Konzepte und Lösungen
für die Zukunft des Freistaates gerungen. Überlassen
Sie die Entscheidung, welche politischen Konzepte die
Mehrheit erhalten, nicht anderen.
4. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten. Der Ministerpräsident und die Staatsregierung sind dem Parlament
gegenüber politisch verantwortlich. Mit Ihrer Stimme
entscheiden Sie, wer in Sachsen die Regierungsgeschäfte führt.
5. Schulen, Straßen, Polizisten, Wirtschaftsansiedlungen –
alles kostet Geld. Den Finanzrahmen legt das Parlament
fest. Die Staatsregierung kann keinen Euro ohne Zustimmung des Landtags ausgeben. Bestimmen Sie mit,
wer über die Einnahmen und Ausgaben in Sachsen
entscheidet.
Deshalb: Gehen Sie zur Wahl. Verzichten Sie nicht auf Ihr
wertvollstes demokratisches Recht! Ihre Stimme zählt!
WEITERE INFORMATIONEN
IHRE STIMME ZÄHLT!
Informieren Sie sich darüber, welche Partei Ihre Interessen
am besten vertritt: Damit Sie auch im Landtag eine Stimme
haben!
Informationen erhalten Sie:
zum Beispiel auf folgenden Internetseiten:
– www.landtag.sachsen.de
– www.infoseiten.slpb.de/politik/sachsen/
politische-ordnung/landtagswahlen/
– www.statistik.sachsen.de/wahlen
indem Sie die Kandidaten ansprechen und befragen
in den Wahlprogrammen der Parteien
auf Wahlveranstaltungen
in den Medien
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 31. August 2014 zur Wahl
des Sächsischen Landtags
„Warum den Landtag wählen?“ werden Sie sich vielleicht
fragen und am 31. August lieber einen Ausflug ins Grüne
planen. Wir in Sachsen haben uns dieses Wahlrecht in
der Friedlichen Revolution mit viel Mut und persönlichem
Einsatz erkämpft. Wenn Sie nicht zur Wahl gehen,
verzichten Sie auf Ihr wertvollstes demokratisches Recht:
Ihr Wahlrecht.
Mit Ihrer Stimme haben Sie die Chance, das politische
Geschehen im Freistaat mitzubestimmen. Entscheiden
Sie mit, welcher Kandidat Ihres Wahlkreises und welche
der zur Wahl stehenden Parteien Ihre Interessen in den
kommenden fünf Jahren auf Landesebene vertreten sollen.
Ihre Stimme zählt!
Sie haben die Wahl am 31. August 2014: Nehmen Sie Ihre
Verantwortung wahr und bekunden Sie Ihren politischen
Willen. Gestalten Sie die Zukunft Sachsens mit. Es gibt
viele gute und wichtige Gründe, an diesem Tag das
Wahllokal aufzusuchen! Einige haben wir Ihnen in diesem
Faltblatt zusammengestellt.
IMPRESSUM
Herausgeber: Sächsischer Landtag, Verfassungsorgan des Freistaates Sachsen,
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Der Freistaat Sachsen wird in Angelegenheiten des Sächsischen Landtags durch den
Präsidenten Dr. Matthias Rößler vertreten.
Fotos: Steffen Giersch, Fotostudio – Tharandter Straße 19, 01159 Dresden
Illustrationen: Stulle&Bemme – Meißner Str. 62, 01445 Radebeul
Gestaltung, Satz: machzwei – Rothenburger Straße 7, 01099 Dresden
Druck: addprint AG – Am Spitzberg 8a, 01728 Bannewitz/Possendorf
Ihr
Dr. Matthias Rößler
Präsident des Sächsischen Landtags
Sie dürfen wählen, wenn Sie Deutscher im Sinne des
Artikels 116 des Grundgesetzes sind, seit mindestens
drei Monaten in Sachsen wohnen und am Wahltag das
18. Lebensjahr vollendet haben.
WAS WIRD GEWÄHLT?
WANN WIRD GEWÄHLT?
Der Sächsische Landtag ist das Parlament des Freistaates
Sachsen. Er ist die gewählte Vertretung der sächsischen
Bevölkerung und setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern
aus ganz Sachsen zusammen. Der Landtag ist die
gesetzgebende und damit „erste“ Gewalt im Freistaat.
Dem Sächsischen Landtag gehören 120 Mitglieder an.
Die Zahl kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.
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Die 120 Sitze werden nach
dem Wahlergebnis auf die
in den Landtag gewählten
Parteien verteilt.
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Die wichtigsten Aufgaben des Sächsischen Landtags:
Entscheidung über die Höhe der staatlichen
Einnahmen und Ausgaben (Haushalt)
Verabschiedung von Landesgesetzen
Wahl des Ministerpräsidenten
Kontrolle der Staatsregierung und der ihr
nachgeordneten Verwaltung
Diskussion aktueller politischer Themen
Der Landtag ist das einzige unmittelbar vom Volk gewählte
Verfassungsorgan des Freistaates. Entscheiden Sie mit
Ihrer Wahl direkt über seine Zusammensetzung mit.
Am Sonntag, dem 31. August 2014, ist Wahltag.
Kommen Sie an diesem Sonntag mit Ihrer Wahlbenachrichtigung in das Wahllokal. Oder Sie entscheiden sich für die
Briefwahl und stimmen schon vor dem 31. August per Post ab.
WO WIRD GEWÄHLT?
Sie erhalten rechtzeitig vor der Wahl per Post eine Wahlbenachrichtigung. Darauf ist vermerkt, in welchem Wahllokal Sie am 31. August 2014 wählen können. Die Wahllokale
befinden sich in der Regel in einem öffentlichen Gebäude
in der Nähe Ihres Wohnortes, z. B. in Schulen. Sie sind am
Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Sie sind am Wahltag nicht da? Kein Grund, Ihre Stimme zu
verschenken. Geben Sie Ihr Votum per Briefwahl ab.
Beantragen Sie dazu schriftlich bei
Ihrer Gemeindebehörde Ihren
Wahlschein sowie die
Briefwahlunterlagen.
Denken Sie daran,
Ihren Wahlbrief rechtzeitig zurückzusenden.
Sie können Ihren Wahlbrief
gerne auch persönlich bei der auf
dem Wahlumschlag angegebenen
Stelle abgeben.
WIE WIRD GEWÄHLT?
Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre nach einem
Verfahren gewählt, das die Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl verbindet: 60 Abgeordnete direkt in den Wahlkreisen, die übrigen 60 nach Landeslisten der Parteien. Jeder
Wähler hat dafür zwei Stimmen.
Wer soll Ihren Wahlkreis vertreten?
Mit Ihrer Erststimme wählen Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht direkt
in den Landtag ein. Deshalb heißt die Erststimme auch
Direktstimme.
Welche Partei soll die Wahl gewinnen?
Mit Ihrer Zweitstimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Landtags. Je mehr Zweitstimmen eine
Partei bekommt, umso mehr Sitze erhält sie im neuen
Parlament. Die Sitze werden nach zuvor aufgestellten
Landeslisten vergeben. Deshalb heißt die Zweitstimme
auch Listenstimme.
IHR STIMMZETTEL
Sie können zwei Stimmen vergeben: ein Kreuz für den
Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis, ein Kreuz für die Sitzverteilung im Parlament.
Jeder Wahlkreis hat seinen eigenen Stimmzettel.
STIMMZETTEL
Sie haben 2 Stimmen
Wahlkreis XY
Direktstimme:
1
Frau Mustermann
Partei A
Mit den Listenstimmen wird die prozentuale Zusammensetzung der Volksvertretung bestimmt.
Die Partei mit den meisten Stimmen stellt in der Regel –
allein oder mit anderen Parteien in einer Koalition – die
künftige Staatsregierung. Die Wahlverlierer bilden die
Opposition oder sind – mit Ausnahme von direkt gewählten
Bewerbern – nicht im Landtag vertreten, wenn sie weniger
als fünf Prozent der Stimmen erhalten haben.
Innerhalb von 30 Tagen muss das neu gewählte Parlament
zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen. Danach kann
die Arbeit des 6. Sächsischen Landtags beginnen.
1
Partei A
2 Herr Beispiel
2 Partei B
3
3
Partei B
Frau Muster
Partei C
4 Herr Mustermann
Partei D
NACH DER WAHL
Listenstimme:
Partei C
4 Partei D
5
1. Direktstimme
2. Listenstimme
In der linken Spalte stehen die
Kandidaten der Parteien sowie
Einzelbewerber, die sich in Ihrem
Wahlkreis direkt zur Wahl stellen.
60 der 120 Sitze werden über die
Direktstimmen vergeben.
In der rechten Spalte finden Sie die
Parteien mit ihren Spitzenkandidaten, die in ganz Sachsen zur Wahl
stehen. Über die Listenstimmen
der Landeslisten werden die
übrigen 60 Mandate vergeben.
Welchen Kandidaten und welche Parteien Sie wählen,
können Sie frei und unabhängig entscheiden. Sie dürfen
auch nur eine Stimme abgeben. Mehr als zwei Kreuze auf
dem Stimmzettel oder leere Stimmzettel ohne Kreuz
bedeuten jedoch: Der Stimmzettel ist ungültig.
schematischer Stimmzettel zur Landtagswahl
WER DARF WÄHLEN?
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