Teilnahmebedingungen wattndesign 2017

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Moin
Ab sofort können Sie als Aussteller für unsere Veranstaltung: Watt’n Design am 29. Oktober 2017 im
Weltnaturerbe Portal ‚Watt’n Blick‘ bewerben.
Die Anmeldung hat über das Anmeldeformular zu erfolgen und kann per Post oder per Mail an uns
gesendet werden.
Legen Sie bitte dem Formular ein paar Bilder bei, damit wir sehen können, um wem es sich handelt.
Links zur Facebookseite / Shop / Dawanda werden sehr gerne gesehen. Gleichzeitig willigen Sie mit
Ihrer Bewerbung ein, daß im Falle einer Zusage Bilder Ihrer Produkte zu Werbezwecken genommen
werden können.
Wir achten bei der Auswahl auf Vielfältigkeit und Nachhaltigkeit. Die Auswahl der Aussteller wird
vom Veranstalter in Zusammenarbeit mit der Kurverwaltung Dangast erfolgen.
1) Bewerbung
Bitte nur in schriftlicher Form mit aussagekräftigen Bildern Ihrer Produkte. Link zu Homepages /
DaWanda sind gern gesehen. Mit Abgabe Ihrer Bewerbung kommt noch keine Teilnahme zustande.
Es bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist
verschickt wird.
2) Teilnahmegebühr
Leider sind wir flächenmäßig nicht so groß ausgestattet, wie vermutet. Daher suchen wir mehr
kleinere Stände und ein vielfältiges Angebot präsentieren zu können. Die Standtiefe ist 1,50m
limitiert um große Durchgänge für die Besucher zu bieten. Daraus ergibt sich:
1 x 1m x 1,50m
15,00 € (zzgl. MwSt)
1 x 2m x 1,50m
30,00 € (zzgl. MwSt)
1 x 3m x 1,50m
50,00 € (zzgl. MwSt)
3) Zusagen
Nach Ende der Bewerbungsfrist sucht der Veranstalter in Zusammenarbeit mit der Kurverwaltung
Dangast entsprechend die Aussteller aus und verteilt und erteilt Zu- und Absagen. Die Auswahl
erfolgt nach eigenem Ermessen. Mit Zusage erhalten Sie eine Rechnung über die jeweilige
Standmiete. Mit Zahlungseingang der Standmiete auf dem Konto des Veranstalters ist die Buchung
verbindlich.
4) Strom
Im Foyer des Weltnaturerbeportals ist eigentlich genügen Licht vorhanden, sollte zusätzlich Strom
benötigt werden, ist dies bei der Anmeldung bitte mit anzugeben. Für Strom wird eine Pauschale von
5 Euro fällig. Es sind genügend Steckdosen vorhanden, Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen
werden nicht gestellt und müssen in Eigenverantwortung vom Aussteller mitgebracht werden.
5) Aufbau- und Abbauzeiten
Der Aufbau kann am Tag des Marktes bereits ab 8 Uhr beginnen. Der Abbau muss bis 20 Uhr beendet
sein. Sollte ein Aussteller bis 10.30 Uhr nicht mit seinem Aufbau begonnen haben, darf der
Veranstalter den Platz anderweitig vergeben oder nutzen. Ein Abbau vor Ende der Veranstaltung ist
nicht zulässig.
Das Portal öffnet regulär ab 10 Uhr morgens und bietet Durchgang zum Restaurant und zum
Schwimmbad. Daher ist jeder Aussteller für seinen Stand, seine Ware selbst verantwortlich. Der
Veranstalter übernimmt keine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Ware.
6) Stand
Die aufgebauten Stände müssen innerhalb der ihnen zugewiesenen Grenzen sein. Alle für den Stand
verwendeten Materialien und Gegenstände müssen schwer entflammbar sein. Die Verwendung von
leicht entflammbaren Materialien ist natürlich und strengstens untersagt.
Natürlich befindet sich auf dem Stand nur die in der Bewerbung genannten Artikel, eine
Untervermietung oder Weitergabe des Standes ist untersagt. Auch der Verkauf von Ware Dritter ist
nicht zulässig
Jeder Stand erhält vom Veranstalter ein Schild mit Firmenname und Adresse, was deutlich sichtbar
am Stand angebracht werden muss.
Der Verkauf von Speisen und Getränken ist untersagt
7) Warenangebot
Es dürfen nur Waren verkauft werden, die in der Bewerbung genannt wurde. Diese Waren sind durch
eigene Herstellung und oder Verarbeitung nach eigenen Design entstanden. Die Verwendung von
Handelsware ist nur zu Dekorationszwecken zulässig. Ein Verkauf dieser Ware jedoch nicht. Der
Verkauf nicht lizensierter Produkte oder nachgemachten Produkten ist ebenfalls untersagt.
Sollte nicht zugelassene Ware am Stand von Veranstalter bemängelt werden, sind diese sofort vom
Tisch zu entfernen.
8) Zahlungsbedingungen
Die Rechnung, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung fungiert) ist innerhalb von 4 Wochen auf das
Konto des Veranstalters zu überweisen. Bei Nichtzahlung behält sich der Veranstalter das Recht vor,
den Stand anderweitig zu vergeben.
Bei Stornierung des Standes seitens des Ausstellers bis zu 14 Tagen vor der Ausstellung, behält der
Veranstalter 25% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr zurück. Bei weniger als 14 Tagen wird keine
Standmiete zurück erstattet.
9) Worst case
Sollte die Veranstaltung aus nicht näher geklärten Gründen abgesagt werden, verpflichtet sich der
Veranstalter alle Standmieten zügig zurücküberweisen. Andere Kosten, wie Reisekosten,
Produktionskosten, etc, pp trägt der Aussteller selbst:
Auch besteht kein Anrecht auf Gewinnausfall
10) Ordnung
Nachhaltigkeit impliziert auch Sauberkeit. Entsprechend sind die Räumlichkeiten wieder so zu
hinterlassen wie sie vorgefunden wurden. Gegebenenfalls direkt vor dem Aufbau auf Mängel
hinweisen. Für Schäden haftet der Aussteller.
An Säulen und Fenstern darf nichts angebracht werden, Müll muss eigenständig entsorgt werden.
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl für die Beaufsichtigung seines Standes ist der Aussteller
selbst verantwortlich.
11) Werbung
Für Werbung darf der Veranstalter den Namen / Firmennamen und oder Bilder der Produkte des
Ausstellers verwenden. Das Auslegen von eigenen Flyern ist selbstredend am eigenen Stand erlaubt.
Der Veranstalter versucht eine zusätzliche Fläche zu organisieren, an dem gebündelt und zusätzlich
die Aussteller ihre Werbung auslegen können, sollte dies nicht möglich sein, ist es den Ausstellern
nicht gestattet diese anderweitig auszulegen.
Das Auslegen Werbung Dritter ist grundsätzlich untersagt. Das bewerben anderer Veranstaltung ist
nach Absprache mit dem Veranstalter möglich, wenn der Aussteller auf dieser zu finden ist.
12) Eintritt
Der Eintritt ist frei.
13) Öffnungszeiten:
Das Portal hat von 10 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Die Veranstaltung selbst läuft von 11 bis 17 Uhr, der
Abbau muss bis 20 Uhr beendet sein.
14) Filmen und Fotografieren
Dem Veranstalter und der von Veranstalter zugelassenen Medienvertretern ist das Fotografieren und
Filmen für Werbezwecke erlaubt. Der Aussteller überträgt dem Veranstalter dabei das Nutzungsrecht
für am Tag der Veranstaltung gemachte Bilder und Filme, sowie im Vorfeld an den eingesendeten
Bilder
15) Anerkennung der Teilnahmebedingungen:
Durch das Überweisen der Standmiete akzeptiert der Aussteller dieses Konstrukt der einzelnen
Punkte.
16) Salvatorische Klausel
Sollte einer oder mehrere Punkte hinfällig werden, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt.
Abweichende Zusagen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung
Veranstalter:
Dangaster Seifenmanufaktur
Margarete Nedballa
Zum Jadebusen 79
26316 Varel
Kurverwaltung Dangast
Edo-Wiemken-Straße 6
26316 Varel
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