Geschichte 2. Prüfung Begriffe: Gewaltenteilung: Die legislative, die

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Geschichte 2. Prüfung
Begriffe:
Gewaltenteilung:
Majorzwahlrecht:
Proporzwahlrecht:
Doppeltes Mehr
"primus inter pares":
Session:
Souveränität:
Staat:
Aktives Wahlrecht:
Passives Wahlrecht:
Willensnation:
Zauberformel:
Konkordanz:
Fraktion:
Kollegialität:
Die legislative, die Exekutive und die Judikative sind personell von
einander getrennt.
Wer am meisten Stimmen hat gewinnt.
Die Ämter im Verhältnis zu den erzielten Stimmen besetzt werden.
Kantons und Bevölkerungsmehr
Erste unter Gleichen
Die Zeit, in der das Parlament tagt, nennt man Session
Unabhängigkeit, Landeshoheit, Oberhoheit
die oberste politische Ebene auch Bund
das Recht zu wählen
sich wählen zu lassen
die parteimässige Zusammensetzung des Bundesrates: SP(2),
FDP(2), CVP(2), SVP(1)
alle Meinungen darin vertreten sind und ihr Gewicht haben einigermassen entsprechend ihrer Stärke bei den Stimm- und
Wahlberechtigten.
Sind Angehörige der gleichen oder ähnlichen Partei, sie besteht aus
mindestens fünf Mitglieder aus den Räten. Sie sind für die
Meinungsbildung wichtig und es wird entschieden welche Meinung
gegen Aussen vertreten wird.
Im Bundesrat wird die Meinung die die Meisten haben von allen gegen
aussen vertreten.
Einnahme- und Ausgabequellen des Bundes
Ca. 1/3 aller Einnahmen des Bundes sind durch die direkte Steuer von Steuerzahler/innen. Die
Restlichen Einnahmen sind von der indirekten Steuer, das z.B. Mehrwertsteuer, Verkehrsabgaben,
Tabaksteuer, Einfuhrzölle, Stempelabgaben, Mineralölsteuer usw. Die grösste Einnahmequelle ist die
Mehrwertsteuer.
Etwas weniger als 1/3 aller Ausgaben gehen an Soziale Wohlfahrt. Ca. 20% sind für Rückzahlungen
von Schulden, 10% gehen an die Bildung. 15% ist für den Verkehr. Landesverteilung und
Landwirtschaft & Ernährung haben beide ca. 8 % des Kuchens. Die letzten 5 % gehen an Beziehungen
zum Ausland.
Der föderale Aufbau der Schweiz und die drei politischen Ebenen
Gemeinde
In der Schweiz gibt es drei politische Ebenen. Die kleinste und somit die unterste ist die Gemeinde.
Rund 4/5 aller Gemeinden haben kein eigenes Parlament sonder die Gemeindeversammlung, dort sind
alle stimmberechtigten Einwohner eingeladen, und wählen selber den Gemeinderat und fällen
Beschlüsse, anstatt sich vertreten zu lassen. Unter ihren Aufgaben Bereich fallen das Führen der
Einwohnerregister, der Zivilschutz, Schul- und Sozialwesen, die Energieversorgung, Strassenbau,
Ortsplanung, Steuern usw. Viele Aufgaben werden den Gemeinden vom Bund oder dem Kanton
zugeteilt und könne recht unterschiedlich sein.
Kanton
Die mittlere politische Einheit sind der Kantone auch Stände genannt. Da sie früher eigene Staaten
waren und sich 1848 zu einem Bund zusammengeschossen haben, verfügen sie über eine sehr hohe
Souveränität und sind laut der Bundesverfassung alle gleichberechtigt. Jeder Kanton hat seine eigene
Verfassung, Regierung, Parlament und Gerichte. Das Parlament und die Regierung werden von der
Bevölkerung direkt gewählt, entweder mit Proporz- oder Majorzwahlsystem. Die direkt-
demokratische Form der Landesgemeinde existiert nur noch im Appenzell-Innerhoden und im Glarus.
Der Rest entscheidet sich an der Urne.
Bund
Der Bund ist der schweizerische Begriff für den Staat. Er verfügt über ein Parlament, das einen
National- und Ständerat hat, einen Bundesrat und eigene Gerichte. Er ist überall dort zuständig, wo die
Verfassung es ihm vorschreibt, wie Aussen- und Sicherheitspolitik, beim Zoll- und Geldwesen, in der
landesweit gültigen Rechtssetzung und in der Verteidigung.
Die demokratischen Rechte der Schweiz
Die Schweizerbevölkerung, welche über 18 Jahre alt und mündig ist, hat das aktive und das passive
Wahlrecht. Sie wählen alle 4 Jahre den National- und Ständerat. Wer wählen darf, darf auch
abstimmen über ca. 3-4 Geschäfte pro Jahr. Dabei wird über Volksinitiative oder Referenden
abgestimmt. Bei der Initiative und bei obligatorischen Referenden (Verfassungsänderungen) muss die
doppelte Mehrheit erreicht werden.
Die Bürger/inne können eine Initiative einreichen, das heisst sie es gibt einen Volksentscheid über ein
Verfassungsänderung oder Ergänzung, dies muss aber mit 100'000 gültigen Unterschriften innerhalb
von 18 Monaten unterstütz werden. Dann geht dies an das Parlament, entweder als allgemeine
Anregung oder als fertig formulierter Text, an dem das Parlament nichts ändern darf. Die Behörden
bringen meist einen direkten Gegenvorschlag, bei der Abstimmung können für beide Vorschläge mit
Ja gestimmt werden
Manche Bundesgesetzt oder Bundesbeschlüsse stehen unter dem fakultativen Referendum, dass heisst
inert 100 Tagen nach der Publikation des Erlasses kann mittels 50'00 gültigen Unterschriften
eingereicht werden.
Mit der Petition könne alle nicht nur die Stimmbürger/innen Bitten, Anregungen und Beschwerden an
die Behörden richten. Diese müssen zur Kenntnis genommen werden, es ist aber nicht Pflicht, auch
darauf zu antworten.
Die Organe des Bundesstaates
Das Schweizerwahlvolk wählt das Parlament (Legislative) sie machen Gesetzte, das Parlament
wiederum wählt den Bundesrat (Exekutive), das Bundesgericht (Judikative) und den/die
Bundeskanzler/in.
Die Gemeinden der Schweiz
Es gibt 2495 Gemeinden in der Schweiz. Vor über 70 Jahren waren es noch 6000, seit 1950 hat die
Anzahl der Gemeinden kontinuierlich abgenommen und seit den 90er wurde dies noch stärker. Weil
sich kleinere Orte zusammenschliessen, um ihre Aufgaben besser lösen zu können.
Die Gewaltenteilung in der Schweiz
In der Schweiz sind die legislative, die exekutive und die Judikative Gewalt personell getrennt,
funktionell aber bloss geteilt. Das hiesst: Niemand darf gleichzeitig mehr als einer der der
Bundesbehörden – dem Parlament, der Regierung und dem obersten Gericht – angehören; aber jeder
der drei Behörden nimmt aus praktischen Gründen auch Aufgaben wahr, die streng genommen in die
Zuständigkeit einer anderen Gewalt fallen.
Die schweizerischen Parteien
Parteien sind politische Gesinnungsgruppen mit jeweils verschiedenen Weltbildern. Sie sind
Bindeglied zwischen dem Volk und den staatlichen Institutionen und für das Funktionieren einer
Demokratie unerheblich. Die vierwählerstärksten Parteien sind Schweizerische Volkspartei (SVP),
Sozialdemokratische Partei (SP), die Liberalen (FDP) und Christliche Volkspartei (CVP).
Das Links-Rechts-Schema
Im Nationalratssaal sitzen - vom Präsidenten ausgesehen - die Linken links und dir Rechten rechts und
die Parlamentarier/innen der Mittepatreien in der Mitte.
Rechts
Eine typische rechte Partei ist die SVP. Sie sind eher konservativ und wollen eine unabhängige
Schweiz. Sind gegen Ausländer.
Linken
Hier ist die SP eine typische Partei. Sie sind sehr sozial wollen eine gute Infrastruktur und eine
Wirtschaft für die Menschen und nicht umgekehrt.
Mitte
Die FDP ist eine Mittepartei, also liberal. Sie kämpfen für Freiheit und Eigenverantwortung für die
Bergerinnen und Bürger.
Das Parlament
Das Parlament besteht aus dem National- und Ständerat. Der Nationalrat hat 200 Mitglieder jeder
Kanton er hält proportional der Bevölkerung, Sitze im Nationalrat. Im Ständerat sitzen pro Kanton
zwei Vertreter und pro Halbkanton jemand, das sind dann insgesamt 46 Mitglieder. Beide Räte werden
von der Bevölkerung direkt gewählt. Der Nationalrat nach dem Proporzwahl und der Stände wird
gemäss der kantonalen Bedienung gewählt, meistens aber durch das Majorzsytem. Beide zusammen
bilden die Vereinigte Bundesversammlung also die Legislative. Die Vereinigte Bundesversammlung
tagt zusammen wenn der Bundesrat, der / die Bundeskanzler/in oder das Bundesgericht gewählt wird,
auch zum Entscheiden über Begnadigungen und Kompetenzstreitigkeiten.
Kommission und Fraktion
Kommission
Das ist ein Rat der aus 25 Nationalräte und 13 Ständeräte besteht mit vierjähriger Amtsdauer mit der
Möglichkeit zur Wiederwahl. Es gibt zwei Aufsichtskommissionen und neuen sogenannte
Legislativkommissionen. Die der Kommissionpräsident/in ist auf zwei Jahre beschränkt. Da
Kommissionsitzungen nicht öffentlich sind, soll dies eine offene Diskussion fördern und es
erleichtern, eine gemeinsame Lösung zu finden, trotzdem werden nach den Sitzungen die Medien
informiert. Wenn Mitglieder mit ihren Anliegen nicht durchgekommen sind, können später im
Ratsplenum Minderheitsanträge einbringen.
Fraktion
Das sind Angehörige der gleichen oder gleichgesinnten Partei. Diese können zusammen mit
mindestens fünf Mitgliedern eine Fraktion bilden. Diese sind sehr wichtig für die Meinungsbildung.
Sie beraten wichtige Ratsgeschäfte vor und versuchen, sich auf einheitliche Positionen festzulegen, die
von den Ratsmitgliedern im Rat sowie gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit vertreten werden.
Für Nationalräte ist die Mitgliedschaft in einer Fraktion für den Einsitzt in einer Kommission Pflicht.
Jedes Mitglied in einer Fraktion wird auch finanziell entschädigt.
Der Bundesrat
Ist die Regierung der Schweiz und besteht aus sieben Mitgliedern, Eveline Widmer-Schlumpf (BDP),
Ueli Maurer (SVP), Doris Leuthard (CVP), Didier Burkhalter (FDP), Simonette Sammaruga (SP),
Johann N. Schneider-Ammann (FDP), Alian Berset (SP) und der Bundeskanzerlin Coina Casanova.
Die Hauptaufgaben des Bundesrates sind:
-Lage der Schweiz beurteilen
-grundlegende Ziele und Mittel bestimmen
-Regierungspolitik planen
-Bund nach innen und aussen vertreten
-Verfahren und Gesetzgebung leiten
-Bundesgesetze und Beschlüsse der Bundesversammlung unterbreiten
-verordnungen erlassen
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