Politologie 23.05.2015 L. Sommerer Repetition Eine Kommission

Werbung
Politologie
23.05.2015
L. Sommerer
Repetition
Eine Kommission bezeichnet eine Vorberatungsinstanz, welche Spezialisten zu verschiedensten Themen
zusammenbringt. Eine Fraktion bezeichnet die Parlamentarier einer Partei, welche auch Mitglieder
anderer Parteien aufnehmen kann (Bsp. EVP und CVP). In der Regel gibt der Bundesrat einen Anstoss,
die Kommissionen beraten dies vor und leiten es an den National- und Ständerat weiter. Ein Gesetz kann
aus drei Anstössen zustande kommen: die Motion, die Standesinitiative und die parlamentarische
Initiative. In der Vernehmlassung wird die Vorlage mit Verbänden und Organisationen diskutiert und ein
Echo vom Volk abgeholt. Sie ist auch wichtig, um allfällige Referenden frühzeitig zu erkennen. In der
parlamentarischen Phase gibt es den Erst- und den Zweitrat, andere Begriffe für den National- und
Ständerat. Sie diskutieren verschiedenste Themen nach den Kommissionen und in der Differenzbereinigung versuchen sie, letzte Unstimmigkeiten zu bereinigen. Wenn ein Gesetzt verabschiedet ist
hat man 100 Tage Zeit oder 50‘000 Unterschriften oder 8 Kantone, um ein Referendum zu lancieren. Das
Parlament ist essentiell, hat jedoch nicht das letzte Wort. Es verändert durchschnittlich 45% der
Vorlagen des Bundesrates und hat eine starke Macht. Damit ein obligatorisches Referendum
angenommen wird braucht es eine Mehrheit der Kantone und eine Mehrheit des Volkes.
Instrumente des Parlaments
Das Parlament kontrolliert den Bundesrat und überprüft seine Aktionen. Ihm stehen für diese Kontrollen
verschiedene Instrumente zur Verfügung:





Interpellation: Parlamentarier verlangen Auskunft über die Angelegenheiten des Bundes
Einfache Anfrage: Wie Interpellation, BR gibt nur schriftliche Antwort
Dringliche Interpellation: Antwort BR muss in derselben Session erfolgen
Fragestunde: Nur im BR, Fragen dürfen an den BR gestellt werden
Aktuelle Debatte: Diskussion von drängenden Fragen im Nationalrat
Falls das Parlament den Eindruck gewinnt, dass der Bundesrat Mist gebaut hat, kann es eine PUK
(Eidgenössische Untersuchungskommission) einberufen. In der Schweizer Geschichte wurden PUK’s
vergleichsmässig wenig eingesetzt (Miarge-Affäre 1964, Fichenskandal 1989, Geheimarmee P-26 1989,
Pensionskasse des Bundes 1995). Diskutiert wurden die Rettung der Swissair und der UBS. Die
Kommission kann Zeugen befragen und der Bundesrat muss Akten zur Verfügung stellen. Sie können
nicht richten, geben aber einen Bericht mit ihren Empfehlungen ab.
Weiterhin hat das Parlament eine Wahlfunktion (Wahl BR) und eine Budgetfunktion, in welcher das
Parlament die Bundesrechnung abnimmt. Ebenfalls hat es eine aussenpolitische Funktion. Dabei werden
Vorstösse (Bsp.: neues Handelsabkommen mit China) zuerst an den BR getragen, welcher dieser weiter
ins Parlament gibt mit der Bitte um Erlaubnis. Das Parlament sagt zu oder ab und stellt einen
Vertragspartner, welcher mit dem anderen Vertragspartner die Verhandlungen beginnt. Nach erfolgten
Verhandlungen erfolgt einen Bericht an den BR, welcher den ausgehandelten Vertrag anschliessend an
die Parteien und Verbände weiterleitet. Nach der Vernehmlassung kann das Parlament ja oder nein
sagen und je nach Wichtigkeit kommt der Vorstoss auch noch vors Volk.
Politologie
23.05.2015
L. Sommerer
Rechte und Pflichten der Schweizer/innen
Die Rechte können in Grundrechte (alle Bewohner der Schweiz), Staatsbürgerliche Rechte/Pflichten (alle
CH-Bürger) und Politische Rechte (ab 18 Jahre, CH-Bürger) eingeteilt werden.
Die Grundrechte richten sich nach der europäischen Menschenrechtskonvention, welche von der
Schweiz „übersetzt“ und in die Bundesverfassung implementiert wurden. Wenn man das Gefühl hat, der
Staat sei gegen diese Rechte verstossen, kann bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
vorgegangen werden.
Ein Bürgerrecht bezieht sich auf die Gemeinde, den Kanton und die Eidgenossenschaft. Schweizer wird
man durch Abstammung oder Einbürgerung, wobei in letzterer kein Recht darauf besteht. Bis 2003
konnte eine Gemeinde ja oder nein zu einem Einbürgerungsgesuch sagen. Der Integrationsprozess
wurde durch eine aktuelle Verabschiedung gelockert und gleichzeitig verschärft. So muss man neu 10
Jahre in der Schweiz leben, aber zuvor schon eine C-Bewilligung haben. Als Schweizer Bürger hat man
verschiedene Rechte und Pflichten. So beispielsweise die Steuerpflicht, die Wehrpflicht, die
Versicherungspflicht, die Schulpflicht und einen Amtszwang.
Ab 18 Jahren hat man zusätzlich die politischen Rechte (Wahlrecht, Initiative, Referendum, abstimmen).
Dabei liegt der Unterschied zwischen einer Initiative (Ziel, die BV zu ändern; 100K Unterschriften in 18
Monaten) und einem Referendum (Ziel, Abstimmung über Entscheid des Parlaments; 50K Unterschriften
in 100 Tagen) liegt im Volksbegehren gegenüber einer Bremse.
Volksinitiative
Die Hürde liegt in 100K Unterschriften innerhalb von 18 Monaten. Sind diese gesammelt wird der
Vorstoss bei der Bundeskanzlei eingereicht, welche prüft, ob es eine Einheit der Materie ist und ob sie
umsetzbar ist. Weiter wird geprüft, ob sie gegen zwingendes Völkerrecht verstösst (Folter, Genozid,
Sklaverei, Non-Refoulment) – alles andere kommt vors Volk. Das Parlament entscheidet über die
Gültigkeit des Begehrens. Ist dieser Prozess beendet kommt der Initiativtext vor den Bundesrat, welcher
den Text nicht verändern kann. Er sagt auch, ob er ihn gut oder schlecht findet und kann direkte oder
indirekte Gegenvorschläge gestalten. Ein direkter Gegenvorschlag ist eine Alternative, ein indirekter eine
Änderung eines Gesetzes anstelle einer Verfassungsänderung. Anschliessend hat der NR und SR die
Möglichkeit der Beratung, es kommt vors Volks- und Ständemehr und es wird ein Gesetz erstellt.
Die Problematik vieler Initiativen liegt in einem Verstoss mit dem Völkerrecht, welches im weiteren
Sinne verletzt werden kann. Die Volksinitiativen wurden 1891 eingeführt und bis Ende 2010 sind 264
zustande gekommen. Von diesen wurden 18 von Volk- und Ständen angenommen. Die Anzahl gehäufter
Volksinitiativen hat auch mit dem Aufstieg der SVP zu tun, welche findet, dass das Parlament zu wenig
tut. Häufig werden Initiativen während Wahlkämpfen lanciert und dienen dem Polit-Marketing. Es
besteht eine Gefahr der Überforderung der Parteien. Tipps für eine Initiative sind emotionale Themen
und die Lancierung via die Medien. Am meisten Unterschriften werden am Anfang gesammelt. Es
braucht motivierte Aktivisten, eine stetige Kontrolle der Gültigkeit der Unterschriften und viel Budget.
Politologie
23.05.2015
L. Sommerer
Die Stipendieninitiative
Indirekte Gegenvorschläge kommen nicht vors Volk, was in diesem Fall zum Tragen kommt. Die Initiative
wird von BR, NR und SR abgelehnt und empfiehlt daher ein Nein. Aktuell werden die Stipendien durch
die Kantone vergeben, die Initiative will dies ändern und die Kompetenzregelung neu auf Ebene des
Bundes geregelt sehen.
Wahlrecht
Ein wichtiges politisches Recht ist das Wahlrecht des Parlaments. Dabei gibt es die Majorz- und
Proporzwahl. Die Majorzwahl kommt in Personenwahlen zum Tragen und benötigt eine absolute oder
relative Mehrheit der Stimmen, bei der Proporzwahl stehen die Partei und ihre Liste im Vordergrund.
Im Majorzverfahren wird festgelegt, wo sich das absolute Mehr befindet. In einem 1. Wahlgang ist
dieses essentiell. Falls nicht alle Mandate vergeben werden gibt es einen 2. Wahlgang, in welchem
fortan das relative Mehr gilt, im Verhältnis zu den anderen mehr Stimmen.
Im Proporzverfahren werden sie Sitze gemäss der Anzahl erreichter Stimmen verteilt. Zuerst muss daher
ausgerechnet werden, welche Partei wie viele Stimmen erhalten hat. Anschliessend muss geschaut
werden, wer auf der Liste am meisten Stimmen erhalten hat. Dann ist auch entscheidend, welcher
Kanton wie viele Sitze zur Verfügung hat (ZH: 34).
Herunterladen